

0. Die Bilanz der europäischen Gemeinschaften, die Bilanz der Integrations- oder Antiintegrationspolitik der Mitgliedstaaten ziehen, das verlangt die gesellschaftliche Wirklichkeit Europas ebenso wie seine weltpolitische Lage im ganzen zu erfassen, seine politische Struktur ebenso wie seine (...)

Reprisentheater Wenn sich im Schachspiel die Stellung mehrmals wiederholt, ist die Partie zu Ende. Die Figuren der westdeutschen Politik ziehen immer wieder über dieselben Felder. Kein königliches Spiel, vielmehr ein Roulett, bei dem ständig die gleichen Zahlen kommen. Oder auch ein (...)

In amerikanischen Kaufhäusern waren 1982 Kinderspiele zu kaufen, die War-Games, die Kriegs-Spiele der Großen imitierten. Da wurden also auf Karton-Karten Kriegsziele angegeben, die amerikanische Bomber und Raketen anvisieren: in Europa. Kriegsziele dieser Art waren: Hamburg, Köln, München und (...)
Auf dem europäischen Strommarkt herrscht heute ein riesiges Überangebot an der Ware Strom. Neben dem imposanten Schweineberg und dem berühmten Butterberg hat sich ein nicht minder stattlicher Stromberg aufgetürmt. Allein Frankreich produziert heute schon jährlich 30 Milliarden kWh über den (...)

Allüberall wird geeifert: Ministerialbeamte durchforsten auf Weisung übergeordneter Dienststellen das österreichische Recht auf seine EG-Verträglichkeit, kleinere und größere Geister des in Österreich ohnedies aufs Parteipolitische verkürzten Öffentlichen Lebens mahnen unentwegt zum raschen Beitritt; (...)

Angenommen, ein „Anschluß“ würde kalt eingefädelt. Deutschmark in astronomischer Anzahl bräuchte man, um einen Block Wiener Zeitungen und Zeitschriften aufzukaufen. Blitzkriegartig wären alle überrumpelt, im nachhinein könnten die Verschwörer lässig beteuern, politische Absichten hätten sie keine. Daß (...)
Durch die dauernde Verleugnung bekommen die Tatsachen einen unerhörten Reiz. Die Anziehung des FOEHN macht nicht der FOEHN sondern machen die anderen Medien aus. Die Gewöhnung an die Umkehrung macht die Nichtumkehrung zur Sensation. Wenn er, was sie auf den Kopf gestellt haben, auf die Füße (...)

Fünfhundert Abgeordnete, dreimal so viele BeamtInnen, DolmetscherInnen, SekretärInnen, KonsulentInnen. Plus LobbyistInnen. Einmal im Monat tagt der Jahrmarkt. Eine Reportage aus Straßburg. „Kein Parlament in Westeuropa ist so weit entfernt von den basisdemokratischen Ansprüchen wie jene (...)
Es ist etwas passiert in Europa. Wir leben noch in Tirol, aber in einer anderen Welt. Beispiel: Die 250 größten Industriebetriebe der BRD machen 80 Prozent des Umsatzes der gesamten westdeutschen Industrie. Die fünfzig größten allein haben einen Anteil von fast 59 Prozent. Einige hundert (...)

Gerade seine Schwammigkeit hat dem Begriff „Mitteleuropa“ ein hundertjähriges Überleben gesichert. In der aktuellen politischen Debatte taucht er wieder in vielerlei Gestalt auf. „Was bin ich?“ Ein zeitloses Ratespiel, und doch Modeströmungen unterworfen. Gerade dann, wenn es um kollektive Identität (...)

Das ‚amerikanische‘ Jahrhundert geht zur Neige, das sowjetische Imperium löst sich auf. Die neue Weltmacht heißt Europa. Der norwegische Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung warnt vor einem europäischen Großraum, dessen stärkster Teil als ‚Viertes Reich‘ in Richtung Osten (...)
Vieles von dem, was die da Stierten und eine schmutzige Hand voll weiterer Anschluß-Politiker gegen die Eigenständigkeit Österreichs vorbringen, sind altbewährte, kampferprobte Schlagworte der deutsch-nationalen Propaganda. Drei Aussagen von Anti-Österreichern unserer Zeit seien hier drei Aussagen (...)

Eine fürchterlich kritische Zeit
Hannes Androsch galt lange Jahre als ‚Kronprinz‘ des ehemaligen Kanzlers Kreisky, war von 1970 bis 1981 Finanzminister, dann Vorstandsvorsitzender der „CA“. Heute ist Androsch, gegen den ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gerichtsanhängig ist, als internationaler Wirtschaftsberater in (...)

Polen liegt jenseits der neuen Grenze, mit deren Errichtung sich das westliche Wohlstandseuropa gegen das Elend im Osten abzuschirmen versucht. Aus Wroclaw erreichte die MONATSZEITUNG dazu der folgende Kurzkommentar. Europa, das wir doch so herbeisehnen, will uns nicht, verdammt noch mal! Für (...)

Blau war der Himmel, schwarz-rot-gold die Fahne, gehißt nicht nur am Brandenburger Tor, dort schon schlimm genug, gemeint ist aber die am Wiener Rathaus, aufgezogen auf Wunsch des Wiener Bürgermeisters, erstmals seit 1938. Nicht, daß wir auch dazugehören sollten zum großen Reich, wollte Helmut Zilk (...)
Bergfeuer in Tirol 1991
Wir haben uns an dieses System gewöhnt, es als unabänderlich hingenommen — und erhalten es so am Leben. Das Volk müßte ... die Österreicherinnen und Österreicher sollten ... Eines schönen Tages merkst du, daß wir es sind, obwohl du glaubtest, es seien die andern. Die Masse, die teilnahmslos, träg, (...)
1 Wenn die EG keinen Fremden (= Touristen) mehr schickt, wie schauen wir dann aus? P. Pipal (SPÖ-Wirtschaftsverband Tirol), Imst, 28.10.88 2 Der Umweltschutz ist ein Prinzip der Europäischen Gemeinschaft. A. Khol, Journal-Panorama (Ö1), 23.11.88 3 EG-Beitritt heißt also, daß sich der große (...)
Das Transitproblem ist ihnen kein Problem. Aber auch uns soweit zu bringen, das ist ihnen eins. Die Zerstörung der Neutralität bereitet ihnen kein Kopfweh. Aber unser Widerstand dagegen macht ihnen den Schädel brummen. Daß die Bauern schneller sterben, ficht sie nicht an. Nur, daß die das nicht (...)

Hast Du vom Kahlenberg das Land Dir rings beseh’n, So wirst Du, was ich schrieb und was ich bin, verstehn! Franz Grillparzer Die Psychologie der österreichischen Seele steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Grillparzers Zweizeiler beleuchtet die geopolitischen Ursachen des (...)

Viel ist von der Heimkehr des Ostens nach Europa die Rede. So, als ob dieser nach 1945 von der westlichen Hälfte des Kontinents abgesprengt worden wäre. Jetzt sollen die Länder, die nach Horthy in Ungarn, Pilsudsky in Polen, Tiso in der Slowakei, König Michael in Rumänien, Zar Boris III. in (...)

In einem allerdings läßt Bosnien einen eher gespenstischen Rückschluß aufs Dritte Reich zu: Vermutlich hätte niemand Hitler Widerstand geleistet, wenn er sich darauf beschränkt hätte, Juden und Zigeuner auszurotten. PM. Lingens »Standard« vom 16./17.1.1993 Moral = Kriegshetze Die europäische (...)

In Zeiten wie diesen, da das ganze Land aufgeregt seine Europareife prüft und sich auf den Beitritt zur EG vorbereitet, mag auch St. Pöltens Diözesanbischof nicht zurückstehen: Darum hat er einen Berater in Europafragen erwählt. Dieser heißt Friedrich Romig, ist von Beruf Privatdozent am Institut für (...)

M. H. ist Landesparteivorsitzender der SPÖ Wien Die Wiener Sozialdemokraten bekennen sich zu einem klaren JA für einen EU-Beitritt. Wohlwissend, daß dies zwar nicht den Eintritt in das Paradies bedeutet, aber vor allem aus ökonomischen, ökologischen und sicherheitspolitischen Gründen wünschenswert (...)

I. Mythologisch ist die Geschichte Europas die Geschichte einer Entführung, semantisch ist sie die Geschichte einer Vergewaltigung: Kaum ein Begriff wurde mehr mißbraucht als der Begriff »Europa«. Er ist eine Sehnsuchtsvokabel für die einen, ein Nostalgiewort für die anderen, eine Beschwörungsformel (...)

Europa leidet Qualen. Maastricht hat die EU-Mitglieder gespalten, der Prozeß der inneren Einigung ist trotz und auch wegen neuer Beitrittskandidaten ins Stocken geraten, daran kann das Wort von der »Union« nichts ändern. Der alte ist heute ein verunsicherter Kontinent, auf dem vorwiegend die (...)

Jetzt stellt sich heraus, daß ihr Europa von Anfang an eine Einbildung war, sein Glaube und sein Fundament das Nichts Czeslaw Milosz Brüssel, 1. Februar 1993. An diesem Montagnachmittag eröffnete die Europäische Gemeinschaft das Beitrittsverfahren für die Aufnahme neuer Mitgliedsländer. Nachdem die (...)

Da waren es endlich fünfzehn, nämlich Mitgliedsländer in der Europäischen Union (EU). Nicht sechzehn, wie es vorher in Brüssel nach endlosen und strapazierenden Verhandlungen der Ministerräte über Fischereiquoten, Beitragszahlungen in die Gemeinschaftskasse oder über leidige Agrarfragen verabredet (...)

Die SPÖ/ÖVP-Koalitionsregierung hat sich mit ihrer EU-Kampagne das Grab selbst ausgehoben. Nun übernimmt das offizielle Österreich Haiders Parole „Österreich zuerst“. Wer, wie die abgetretene österreichische Bundesregierung, vorgibt, an der Einsparung einiger Milliarden gescheitert zu sein, und (...)

Schwedens EU-Kritiker zwischen Austrittswunsch und Reformanspruch
Der erste Wählertest nach dem Beitritt zur Europäischen Union machte deutlich: die Schwedinnen und Schweden sind mit ihrem Land und der EU nicht zufrieden. Besonders zu spüren bekamen dies die in Schweden regierenden Sozialdemokraten; sie verloren gegenüber der nationalen Wahlen vom letzten Jahr (...)

Zweiter Teil des Interviews mit Professor Jörg Huffschmid über Tendenzen und Perspektiven der Europäischen Union. EKG: Kann man von einer gewissen politischen Konzeption der deutschen Elite sprechen, wenn man einen Zusammenhang zwischen dem Ausscheren aus der EWS-Solidarität und dem SchäublePapier (...)

Im „Spannungsfeld“ zwischen Erweiterung und Vertiefung der europäischen Integration werden die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten grundsätzlich zwischen zwei Optionen zu entscheiden haben: Entweder wird das Maastrichtmodell als Staatswerdungsprozeß auf dem Weg zum Bundesstaat der (...)

Die letzten europäischen Kolonien
»1492 — 1992: Parallelität aus Zufall oder Absicht?«, diese Frage stellte ein Jugendlicher der zu Frankreich gehörigen Karibik-Insel Guadeloupe 1989 in einem Leserbrief an die Zeitung »Lendépandans«. Die Ankunft 1492 von Columbus, den Austausch von Freundlichkeiten, die dann beginnende Kolonisierung (...)

Die Diskussion über die geplante Einführung der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) stellt EU-Europa auf die Probe: beinharter Monetarismus oder eine neue sozioökonomische Vernunft? Kommt sie oder kommt sie nicht, die WWU? Das ist wohl jene Gretchenfrage, deren Antwort die Gestaltung (...)

Im Schatten des kalten Krieges haben die nordischen Staaten seit den fünfziger Jahren eine enge regionale Zusammenarbeit aufgebaut. Dazu gehören ein gemeinsamer Arbeitsmarkt und eine Paßunion. Doch mit dem Ausbau dieser Kooperation auf die europäische Ebene tun sich die SkandinavierInnen schwer: An (...)

Das Vormachtsstreben der USA am internationalen Waffenmarkt setzt die europäische Rüstungsindustrie unter Druck. ZOOM bringt einen von Alexander Urban gekürzten und übersetzten Beitrag aus Le Monde diplomatique (Nov. 95). Die im Februar 1995 von Präsident Clinton erteilte Genehmigung zum Export von (...)

Die europäische Rüstungsindustrie steckt in der Krise. Die WaffenproduzentInnen in der Union drängen auf einen Binnenmarkt auch für ihre Produkte. Die Beschäftigungsbilanz der Waffenproduktion in den EU-Staaten der vergangenen zehn Jahre fiel negativ aus: Kündigungswellen in Deutschland, 100.000 (...)

Seit dem Mittelalter steht Osteuropa in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Zentren des Kontinents. Erst die stalinistischen Entwicklungsdiktaturen entzogen die Region dem ökonomischen Zugriff des Westens — allerdings nur vordergründig: Mit der Aufnahme von Krediten im Westen zur Überwindung der (...)

Der Brüsseler EU-Kommission ist das Thema Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) seit dem 22. Januar dieses Jahres Hunderte von Millionen Schilling für eine Werbekampagne wert. Sie versucht, die Gemeinde der Monetarismus-Gläubigen zu vergrößern. Oberster Glaubenssatz, formuliert in einer Broschüre des (...)

Österreich hat am 28. Mai 1995 in Brüssel die sogenannten Schengenverträge unterzeichnet. Die österreichische Regierung rechnet für Ende 1997 mit dem Schengenstart. Voraussetzung für die Anwendung des Übereinkommens sind allerdings noch strengere Außengrenzkontrollen. Keine parlamentarische (...)

Die, die schon immer alle Zechen bezahlt haben: die ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Ausgegrenzten, hier, in den anderen, vor allem ärmeren EU-Staaten und in der „Dritten Welt“ — Teil 2 Da der Euro nach den Worten von Waigel und Konsorten „mindestens so stabil wie die DM“ sein soll, was die (...)

Combined Joint Task Forces: die NATO auf dem Weg zu einem militärischen Interventionsorgan für Konflikte in aller Welt. Endlich müssen die Europäer „nicht immer ihre amerikanischen Freunde zu Hilfe rufen, wenn es irgendwo brennt“. Denn auf ihrer Frühjahrstagung im Juni hat die NATO das Konzept der (...)

Zwei Jahre nach den Volksabstimmungen über den Beitritt zur Europäischen Union (EU) haben sich die SkandinavierInnen gründlich zerstritten. Dänemark ist nicht mehr die nordische Eingangstür zur EU, Finnland drängt an die Seite der Großmächte – und Schweden übt sich (einmal mehr) im Spagat. Noch vor (...)
Unten ist unten? Nein, oben! Niedrig ist hoch. Vorne kann nicht vorne sein, denn vorne ist hinten. Eckig ist rund. Richtig, ja. Und blond ist schwarz. Eine Zunahme ist eine Abnahme. Ein Rückgang eine Steigerung. So wie schief gerade ist, ist hart weich und grau bunt. Ein Verlust ist ein (...)
Die Liste der Transit-Schmähs, mit deren Hilfe der Straßengüterverkehr durch Tirol in den letzten Jahren immer wieder aufs neue gesteigert werden konnte, ist lang. Manches ist in früheren FÖHN-Heften dokumentiert. Hier sei, weil es auch mit dem EU-Beitritts-Komplott zu tun hat, nur an die sogenannte (...)
Die Leserbrief-Rubriken in den Zeitungen, das sind die Räusper-Ecken der Bevölkerung. Hierhin kann sie, weit hinter alle Schlagzeilen, Leitartikel, Wirtschaftsseiten, auf denen schon alles ausgemacht ist, zwischen Kreuzworträtsel und Fortsetzungsroman hinein, sich aushüsteln gehn. Weil aber dies (...)
Wer erinnert sich nicht an die hüpfende, kreischende, geschniegelte, fähnchenschwingende, grinsende „Jugend für Europa“, die, mit blauen Kapperln und blauen Luftballons und Spruch-Tafeln ausgestattet, in den Wochen vor der Volksabstimmung immer dann, wenn ein Mock, Busek, Vranitzky oder Klestil ins (...)
Werner Friedl (Holtex AG) rief seine Mitarbeiter auf, aktiv auf Stimmenfang zu gehen. Denn ‚Wir stimmen am 12. Juni nicht über irgendwelche Politiker ab, sondern über unsere Arbeitsplätze.‘ (Industrie, 26.5.94) Der Beitritt ist für uns eine Überlebensfrage. G. Rhomberg, Huber Tricot AG (...)
Die Religion unserer Zeit ist der Kapitalismus — und die Wirtschaftswissenschafter sind seine Hohenpriester. In ihren Orakeln offenbaren sie uns, was wir zu tun haben, damit es ihrem Gott wohlgefällt. Wie im alten Griechenland von den Wahrsagern aus der Flugrichtung der Vögel, den Eingeweiden der (...)
Als Alois Mock 17 Tage vor der Volksabstimmung mit einem von ihm als „Hexenschuß“ bezeichneten Bandscheibenvorfall die Innsbrucker Klinik aufsuchen muß, beginnt der PR-Apparat zu rotieren. Denn: „Just in der Woche, als Alois Mock durch seine Operation ausfiel, kippte das Meinungsklima in Sachen EU (...)
Rechenstunde mit der Frau Staatssekretärin a.D.: Die Preissenkung durch den EU-Anschluß liegt nach den offiziellen, von uns überhaupt nicht überprüfbaren Zahlen weit unter einem Prozent. Aber nehmen wir einmal an, sie betrüge ein ganzes Prozent, wie errechneten sich daraus die 1.000 Schilling, die (...)
Nachdem die Volksabstimmungs-Propaganda das Feld so großartig aufbereitet hat, brauchen die Handelskonzerne nur noch die Ernte einzuholen. Doch offenbar bedürfte es gar keiner EU-Mitgliedschaft, denn bereits 1992 gibt es „Die Spar-Markenprodukte: schon jetzt zu EG-Preisen!“ (Annonce in der (...)
Die Wiener Werbe-Agentur Demner & Merlicek erhielt 1991 den Auftrag der Bundesregierung zur Durchführung einer 150 Mio. S teuren Kampagne in Hinblick auf die notwendige Volksabstimmung zum beschlossenen EU-Beitritt, d.h. zur Abstimmung des Volkes auf den beschlossenen EU-Beitritt. Darum, daß (...)
Wenn der Finanzminister gesagt hat, durch den EU-Anschluß werde es „keine neuen Steuern geben“ (Wr. Wirtschaft, 29.4.94), so hat er nicht gelogen. Es war seine Aufgabe, das zu sagen. Der Bundeskanzler hat erklärt, höhere Steuern bei einem EU-Nein seien „Fakten“ (TT, 26.4.94). Eine falsche Behauptung? (...)
Am 12. Juni stimmen wir alle über unsere eigenen Jobs ab. (Kurier, 12. 5.1994) Wie wahr! Wenn wir bisher mit Arbeitslosenraten von 3 bis 4 Prozent international hervorragend gelegen sind, werden wir - wenn Österreich nicht der EU beitritt - halt nachher 5 oder 7 Prozent haben. (A. Mock, Wiener, (...)
Es ist hinreichend belegt in diesem Heft, wie sehr Politiker in der EU-Frage auf Draht waren. So wie Drahtpuppen eben. Mit großer Beweglichkeit der Beine, der Arme, des Halses. Wenn allerdings mit dem zusammengeräuberten Geld besonders hoch gepokert wird, verlassen sich die Drahtzieher nur ungern (...)
Die zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher, die ja gesagt haben, haben nein gesagt zu den herrschenden Zuständen. Sie haben sich etwas Besseres gewünscht. Wie recht sie hatten! (Wie unrecht sie bekommen haben!) Das Drittel, das nein gesagt hat, hat die bestehenden Verhältnisse in (...)
Nachdem jede Bürgerinitiative privat ist, muß eine „Bürgerinitiative“, die sich „private Bürgerinitiative“ nennt, ganz automatisch eine nicht private sein. Dabei hat es die „Private Bürgerinitiative Österreich in Europa“ doch nur mit ihrem Namen gut gemeint, denn „wir sind die einzige vollkommen - d.h. von (...)

Sicherheitsinstitutionen in Europa
OSZE PfP NAKR NATO WEU EU Schweiz Mazedonien B Österreich B B Schweden B B Finnland B B (...)

Militärs und militärische Bündnisse haben sich erneut ihre Legitimation als Mittel der Außenpolitik zurückerobert. Parallel dazu erfolgt die Abwertung und das Zurückdrängen von OSZE und UNO. Das Nachdenken über Konfliktlösungen reduziert sich auf die Militärs als angeblich allkompetente (...)

Die österreichischen sicherheitspolitischen Optionen werden wesentlich von der GASP bestimmt. Die Grundlagen für diese wurden in dem am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht geschaffen. Seit Maastricht ist die EU nicht mehr nur eine wirtschaftliche Union: Eine „Politische Union“ (...)

Die nachfolgenden Thesen verstehen sich als Leitfaden durch die Studie „Perspektiven und Konsequenzen der Europäischen Währungsunion“ von Norbert Trenkle und Ernst Lohoff (Institut fur kritische Gesellschaftstheorie) erstellt im Auftrag der PDS-Bundestagsgruppe 1. Die Befürworter der EWU stellen (...)

Die Warengesellschaft hat auf ihrem Siegeszug die Vorherrschaft traditioneller, religiös unterfütterter Welterklärungen nur zerstört, um neue, säkularisierte Formen von Religion hervorzutreiben. Während der Durchsetzungsphase des modernen Kapitalismus übernahm vor allem der Glaube an die Politik die (...)

Drei Jahre nach der EU-Volksabstimmung legt der FOEHN eine umfassende Dokumentation folgenden Sachverhalts vor: „Die Stimmzettel wurden vermutlich richtig ausgezählt. Denn es braucht nach der Wahl nicht plump gefälscht zu werden, was schon vor der Wahl elegant gefälscht worden ist.“ Wie einer (...)

Knapp zwei Jahre brauchten die EU-Staats- und Regierungschefs (man beachte: seit dem Labour-Sieg in Großbritannien ist die Runde der 15 sozialdemokratisch dominiert!), um unter der blauen Goldsternfahne nicht nur gewaltige Sozialabbaumaßnahmen in ihren Ländern durchzusetzen, sondern den – in (...)

Schengen ist zum Symbol für die Festung Europa geworden. Es ist eine gute Strategie zur Verwirklichung der kühnsten Polizeiwünsche ist, doch nur ein Teil in einer Vielzahl von Polizeikooperationen. Kurz nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union konnte der Regierung die offizielle (...)

Festung Europa auf der Anklagebank
Basso-Sekretariat Berlin (Hrsg.), Westfälisches Dampfboot, Münster 1995, 292 S, öS 145,— Bis zuletzt bestand zwischen Deutschland und Österreich ein Streit um den Status als vollwertiges Mitglied beim Schengener Abkommen. Deutschland wollte Österreich diesen Status noch nicht zuerkennen, da die (...)

Die Londoner Futures- und Optionenbörse International Financial Futures and Option Exchange (Liffe) ist derzeit noch die zweitgrößte der Welt. Die Konkurrenz durch die kontinentaleuropäischen Börsen, vor allem durch die Deutsche Terminbörse (DTB), und die elektronischen Handelssysteme haben aber (...)

Wie schon im Interview mit Walter Schicho in ZOOM 1/98 angesprochen, werden die nötigen Vorbereitungen für die währungspolitische Integration von fünfzehn afrikanischen Ländern (Communaute Financiere Africaine) getroffen. Die Parität zwischen Euro und CFA- Franc werden auf dem Verhältnis Franc zu (...)

Der autoritäre Kapitalstaat der EU und seiner Mitgliedstaaten in seiner noch rudimentären Polizeiform. Vorläufige Aufzeichnungen am Beginn des Zeitalters der repressiven „Demokratien“. Seit geraumer Zeit werden uns die südostasiatischen Tigerstaaten voller Lob durch westliche Medien und (...)

Alle sollen ab jetzt draußen bleiben. Der staatliche Rassismus, per Gesetz und Parlament, akklamiert durch die Medien, wundert sich dann über den gesellschaftlichen Rassismus, den er so miterzeugt und legitimiert, und macht dann einen auf betroffen, wenn Häuser brennen, Bomben hochgehen, (...)

Am Mittwoch, dem 17.6.1998, beschloß das österreichische Parlament ein Protokoll, das der Europol erlaubt, straftätig in Österreich zu werden, ohne dafür belangt werden zu können. Die Vorrechte und die Immunität, die auch nach Beendigung der Amtszeit aufrecht bleibt, werden die Begehrlichkeit der (...)

Jüngste Entscheidungen der Koalition bauen die immerwährende Neutralität weiter ab. Die Annahme des Truppenstatutes der NATO, die Absegnung der Amsterdamer Verträge ohne Neutralitätsvorbehalt und die Änderung der Bundes-Verfassung (Art. 23f), die auch internationale Kampfeinsätze auf Beschluß der EU (...)

Neutralität oder NATO oder ...?
Mit dem Band von Klaus Heidegger und Peter Steyrer liegt der bisher fundierteste und umfassendste Beitrag aus dem NATO-kritischen Spektrum zu dem Thema „Österreich und die NATO“ vor. Besonders gut dargestellt ist dort die Rolle des Verteidigungsministeriums und der Militärs beim Einpeitschen der (...)

Schon mit Beginn der österreichischen Ratspräsidentschaft am 1.7.1998 hat Manfred Matzka, Sektionschef im Innenministerium, einen Entwurf zur Migrations- und Flüchtlingspolitik dem im Geheimen tagenden K-4-Ausschuß zugeleitet. Am 14. September mußte der Sektionschef das Papier bei der Sitzung des (...)

Ein Aspekt europäischer Politik entlarvt die EU immer mehr als Zusammenschluß des reichen „christlichen Abendlandes“ gegen den armen Süden: Die Schaffung eines Machtblockes mit dichten Grenzen, für alle, die nicht zu diesem EUropa gehören. Nicht erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Schengen — (...)

Über das Demokratiedefizit der EU ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Auch im Vertrag von Amsterdam ist wiederum an der „Demokratisierung“ gearbeitet worden. Das Problem liegt aber tiefer. In einem Vorwort zum Vertrag von Amsterdam meint Jacques Santer: "Auch was die institutionellen (...)

Es wächst zusammen was zusammen gehört
Die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft rücken nach Osten. Die nationalstaatliche Zerteilung des Habsburger Reiches 1918 und die Spaltung Europas in zwei verfeindete Lager dreißig Jahre später hat ein Ende genommen. Die EU-„Frontstaaten“ Italien, Österreich, Deutschland und Finnland werden (...)

Unter dem Titel „Tropisches Europa“ fungieren in der EU die letzten Kolonien der EU-Staaten. Mit dem Ausbau der EU sind auch sie zunehmend von gesamtEUropäischen Interessen gelenkt. Der Rechtsstatus dieser Kolonien ist dabei ein sehr unterschiedlicher, was sich auch auf ihre Integration in die EU (...)

Die EU war von allem Anfang an als Wirtschaftsgemeinschaft konzipiert. Nicht umsonst begann das was sich heute Europäische Union nennt nach dem 2. Weltkrieg mit der Europäischen Wirtschaftsgemeischaft (EWG), der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und (...)

In Europa leben zwischen dem Atlantik und dem Ural 750 Millionen Europäer. Aber die ethnisch-kulturellen Gegebenheiten in Europa stimmen nicht überein mit dessen staatspolitischer Organisation. Denn in Europa gibt es ca. 70 verschiedene Völker, große und kleine, aber nur 36 Staaten (mit mehr als (...)

Der nachfaschistische Rechtsextremismus in Europa kann zunächst als nationalstaatlich orientierter und organisierter Rassismus begriffen werden. Sein Subjekt ist nicht länger der „Arier“ oder „(Indo-)Germane“, sondern der „Inländer“ als Produkt ideologischer Zuschreibungen und materieller Zuweisungen. (...)

Als 1957 die Europäischen Gemeinschaften – hervorgegangen aus der Montanunion – von sechs europäischen Staaten gegründet wurde, war die Zielsetzung eine primär ökonomische: Durch Einbindung der „Schlüsselindustrien“ Kohle und Stahl in eine gemeinsame Verwaltung sowie den Wunsch nach verstärkter (...)

Die Europäische Währungsunion (EWU) wird von der politischen Werbung als „logischer“ Schritt im Prozeß der „europäischen Einigung“ dargestellt. Das ist – so die folgende Analyse – gar nicht gelogen. Allerdings handelt es sich bei dieser Einigung nicht um die Hebung von Produktivität und Prosperität der (...)

Die internationale Entwicklung wurde synchronisiert. Nato, Weu und EU stehen weder gegeneinander noch nebeneinander, sondern sie werden zusammengeführt: Hier ein gestärkter europäischer Nato-Pfeiler und dort eine EU mit vierter Säule, die sich auf den europäischen Nato-Pfeiler bezieht. Die Weu wird (...)

Eine Gelegenheit für interessierte Kreise
Wir interessieren uns für im Wirtschaftswettbewerb erhebliche Vorgänge und nicht für Kulturförderung. Frank Rawlinson, EU-Administrator der Generaldirektion X, Wien, 23.3.1994 Kulturpolitik wird nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch innerhalb Österreichs in aller Regel als Frage (...)

Die Gleichbehandlungsrichtlinien sind neben den (bis dato) vier „Aktionsprogrammen für Chancengleichheit von Frauen und Männern“ die wichtigsten Hebel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union. Bei genauerer Betrachtung wird vor allem eines sichtbar: ihre Unzulänglichkeit. „Das Buch II“, (...)

Wie die „Ausrüstungshilfe“ der EU-Staaten im Osten und Süden den Boden zur polizeilichen Abschreckung ebnet. Keine Europa-Hilfe für das Fußvolk in der Außen-Festung Ukraine Die Katastrophe geschah ganz in unserer Nähe. Kaum acht Bahnstunden sind es von Wien bis Uzhgorod, und von Zürich oder Frankfurt (...)

Die Europäische Union ist keine Entwicklungsorganisation im eigentlichen Sinne. Die Formen der Unterstützung für ärmere und weniger entwickelte Länder sind immer dann initiiert worden, wenn sich aufgrund von Veränderungen der weltpolitischen Rahmenbedingungen solche Notwendigkeiten ergeben haben. (...)

Schengen und Europol
Der Schwerpunkt dieser Abhandlung über die dritte Säule der EU, die von Justiz und Inneres gebildet wird, ist das Thema Europol, dem sich unsere Zeitschrift schon des öfteren gewidmet hat. Schon auf Seite 12 findet sich Bemerkenswertes zum K.4-Ausschuß, benannt nach dem Artikel K.4, nämlich daß (...)

NATO-Bombardements auf Jugoslawien stellen einen inflagranten Bruch des Völkerrechts dar und können völkerrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Es ist ein beliebtes Ritual der Politik und vieler Medien, rechtswissenschaftliche Lehrmeinungen gegeneinander auszuspielen, um sich nach Belieben (...)

Am Berliner Regierungsgipfel wurde die Verschmelzung von EU und WEU fixiert. Offen ist noch, ob die NATO Kern der EU-Militärpolitik bleibt — beziehungsweise wie sich die EU in militärpolitischen Fragen gegenüber den USA positioniert. Als Konsequenz aus dem Krieg im Kosovo, der das zweitägige (...)

Die Landwirtschaft war nach dem 2. Weltkrieg — als die 3 ersten Teilorganisationen der späteren Europäischen Gemeinschaft gegründet wurden — kein Schwerpunkt der gemeinsamen (Wirtschafts-)politik. Auch wenn die Landwirtschaft heute einer der Hauptbudgetposten der EU geworden ist waren die (...)

Wer sich der Illusion hingegeben hat die rot-grüne Koalition in Deutschland würde für die Abschaltung der dortigen AKWs sorgen wurde bald eines besseren belehrt. Weder in Frankreich oder Italien, noch in Deutschland ist ein Ausstieg aus der Atomindustrie in Aussicht. In allen drei Staaten sind die (...)

Geostrategie am Balkan
Der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien ist beendet — der Kriegszustand am Balkan damit noch lange nicht. Die Zerstörung Jugoslawiens ist so gut wie abgeschlossen — die Gründe dieser Zerstörung bleiben so unklar und umstritten wie zu Beginn der NATO-Bombardements. Nie zuvor waren die Gründe für einen (...)

Krieg, Sinn und Wahnsinn
Die Frage, welche Art von Krieg die NATO gegen Jugoslawien führte, ist immer noch offen. Viele Kriegsgegner und Kriegsgegnerinnen stehen mit einer gewissen Ratlosigkeit nicht nur vor den Trümmern, die dieser Krieg am Balkan hinterlassen hat, sondern auch vor den Trümmern ihrer eigenen (...)

Eine Anknüpfung an die Beiträge „Die Folgen des NATO-Krieges gegen Jugoslawien“ (Context XXI, Nr. 3/99) und „Interesse, Gewissen und Projektion im Jugoslawienkrieg“ (Context XXI, Nr. 4-5/99) nebst einer Besprechung des Sammelbandes von Hannes Hofbauer zum Konflikt auf dem Balkan von Erinnert sich (...)

Ein Buch von Winfried Wolf — gelesen von Winfried Wolf analysiert die Ursachen des Golfkrieges vor dem Hintergrund des militärisch-industriellen Komplexes. Er bietet damit ein weiteres Erklärungsmodell neben den bisher in Context XXI veröffentlichten Analyseversuchen. Das Erklärungsmodell (...)

Über die deutsche Notwendigkeit, in Jugoslawien Krieg zu führen Die zivilgesellschaftlichen Freunde des Kriegs – wie Dan Diner, Jürgen Habermas oder Daniel Goldhagen – wollen den Kosovo-Krieg als vollkommene Integration Deutschlands ins westliche Bündnis verstanden wissen. Aber die Frage lautet: wer (...)

Oh wunderbare Menschenrechte!
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist im Unterschied zur von der UNO verabschiedeten allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geltendes Recht, mit einem Instanzenzug bis zum Gerichtshof in Straßburg. Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang. Ihre Wertschätzung beruht vermutlich auf (...)

Die vermeintlichen „Sanktionen“ der EU-Staaten gegen die österreichische Bundesregierung wurden von der FPÖ genutzt um eine EU-Kritik von Rechts zu etablieren, die seither in der österreichischen Bevölkerung auf regen Zuspruch stößt. Den Hintergrund dazu bildet eine lange und widersprüchliche (...)

Die Ökologische Linke (ÖKOLI) protestiert gegen die beteits im Gange befindliche Massenschlachtung nicht an BSE-erkrankter Rinder und der folgenden Vernichtung des Fleisches. Ausschließlich zum Zwecke der Preisstabilisierung des infolge der BSE-Krise außer Kontrolle geratenen Rindfleischmarktes (...)

Nicht einmal zehn Jahre nachdem Samuel Huntington begonnen hat, den Kampf der Kulturen herbeizuschreiben, sehen ZeitungskommentatorInnen in Europa und den USA diesen in den Terroranschlägen gegen die USA und den aktuellen Krieg der USA und ihrer Verbündeter gegen Afghanistan als verwirklicht an. (...)

Thomas von der Osten-Sacken, Stephan Grigat und Ilka Schröder über das aktuelle Verhältnis der EU zu Israel und über den Antisemitismus in Europa. Vom 10. bis 12. Mai fand in Berlin eine internationale Israel-Solidaritätskonferenz statt, die vom Berliner Bündnis gegen IG Farben organisiert wurde. (...)

Die Gesichtspunkte der Eiszeit ermangelten nicht einer gewissen Größe. Der Mensch wurde nicht so sehr nach seiner Leistung geschätzt als vielmehr dem Vertrauen nach, das auf ihn (in ihm) gehäuft lag. Das ist kein unfreier Standpunkt. Das Gefühl der Freiheit wird gemeinhin weniger geschätzt als das (...)

Bewegung für eine gesinnungsethische Zurichtung der Welt
Die Abschlusserklärung des Weltsozialforums in Porto Alegre liest sich wie ein Manifest, in dem in sehr komprimierter Form, alles anzutreffen ist, was die Bewegung der Antiglobalisierer ausmacht: fetischistischer und personifizierender gesinnungsethischer Antikapitalismus, der alles Übel der (...)

Die Regierung in Madrid betreibt Abschottungspolitik nach europäischen Standards, versucht aber gleichzeitig, das Bedürfnis der Unternehmer nach billigen Arbeitskräften zu befriedigen. Die neuste Technologie auf den Gebieten der Bewegungsmelder, Radartechnik, Informatik und Kommunikation erlaubt (...)

Was die literarische Figur des „Vetter Ganjo“, die alten und neuen politischen Eliten und die ArbeitsbrigardistInnen an Europa denken lässt, ist die Sehnsucht nach einem besseren Leben. Ob sie jenes dort finden werden, bezweifelt Jutta Sommerbauer. Das Ende der Welt liegt zum Beispiel in (...)

Im Westen nichts Neues? – Der Osten ruft!
Osteuropa, so stellt Larry Wolff in der „Wieser Enzyklopädie des europäischen Ostens“ lapidar fest, sei eine „Erfindung“ der WesteuropäerInnen. Der Historiker schreibt: „Paradoxerweise bedient man sich bei der Erfindung Osteuropas der materiellen Wirklichkeit – Länder und Flüsse, Dörfer und Städte, (...)

Wer bin ich?
„Heute endet einer der teuersten Zeiträume in unserer Geschichte — leidvolle, mühevolle, sogar blutige Zeit der Unabhängigkeitskämpfe; eine neue Zeit beginnt — eine qualitativ andere, aber genauso wichtige Zeit,“ titelte die auflagenstärkste Tageszeitung Litauens Lietuvos rytas in ihrer Ausgabe vom 1. (...)

Zwischen Irak-Krieg und Osterweiterung haben die europäischen Ideologieschmieden alle Hände voll zu tun. Vor allem Rechtsextreme arbeiten an der Identität Kontinentaleuropas, das sich gegen die USA zur Weltmacht aufschwingt. Der ehemalige Nationalsozialist und spätere FPÖ-Nationalrat Otto Scrinzi (...)

Zwei Aufgaben gilt es parallel zu meistern: Im Innern müssen wir wieder zu einem Volk werden, nach außen gilt es etwas zu vollbringen, woran wir zweimal gescheitert sind. Klaus Kinkel, damaliger deutscher Bundesaußenminister 1993 Die Anstrengungen Deutschlands die Nachkriegsordnung zu begraben, (...)

Wie um zu zeigen, die VertreterInnen der Sudetendeutschen Landsmannschaft Österreichs (SLÖ) seien alles andere als Ewiggestrige, die die Sprache der Jugend nicht sprächen, ließen diese Ende 2003 mit folgender Presseaussendung aufhorchen: "Nach JA der Tschechen zur EU - An alle Bürger der EU. (...)

Nach Wochen zäher Verhandlungen konnten die amerikanischen Verhandlungsführer der Weltöffentlichkeit am 21. November 1995 auf einer Air Force Base in Dayton, Ohio, den erhofften politischen Erfolg präsentieren. Das Abkommen, auf das sich die Präsidenten Tudjman, Milosevic und Izetbegovic (...)

Der Politikwissenschafter Samuel Salzborn legt mit seiner 2005 im Campus Verlag erschienen Dissertation „Ethnisierung der Politik“ eine erste umfassende Aufarbeitung völkischer Bestrebungen im Rahmen der europäischen Rechtssetzung aus kritischer Perspektive vor. Den Charakter einer Dissertation (...)

Europäische Diplomatie in der Sackgasse

Elisabeth Kübler hat in ihrer Diplomarbeit die Maßnahmen von OSZE und EUMC zur Bekämpfung des Antisemitismus einer politikwissenschaftlichen Untersuchung unterzogen. Eine Rezension Die Rede von einem „neuen Antisemitismus“ hat in den letzten Jahren breite Debatten sowohl innerhalb als auch (...)

Wir dürfen nicht müde werden zu drängen, diese große breite Volksbewegung zur Vereinigung Europas zu schaffen, das mehr sein muß als ein Europa von Kommissionen, als ein Europa von Administrationen, als ein Europa von Regierenden oder von Staaten, das ein Europa der Völker werden muß. Herbert Wehner, (...)

Von Waggerl zu Goisern, von der Reichsmark zum Euro
Hubert von Goisern geht als Botschafter für die Kulturhauptstadt Linz mit einer schwimmenden Konzertbühne auf Tour: quer durch Europa befährt er Donau, Rhein und Main, um an verschiedenen Stationen gemeinsam mit lokalen Musikern aufzutreten. Diese Tour sei ein „einendes Element, das keine Grenzen (...)

Micha Brumlik hat eine Kritik des Zionismus vorgelegt, die ihn gleichzeitig attackiert und für ihn Partei ergreift. Von der scharfen Kritik an den antiisraelischen Auslassungen des deutsch-französischen Publizisten und Politikwissenschaftlers Alfred Grosser gelangt man bei der Lektüre zur (...)

„Die Reserven zur Herstellung des allgemeinen Chaos“
Soll die Bedrohung Israels durch das Atomprogramm des Iran hervorgehoben werden, fühlen sich nicht wenige Freunde Israels herausgefordert, sogleich hinzuzufügen: Europa sei ja genauso bedroht. Fast reflexartig wird damit Bereitschaft zum Bündnis signalisiert: die Europäer müßten aufgerüttelt werden, (...)

Die iranische Bedrohung
Am 3. und 4. Mai fand an der Universität Wien die internationale Konferenz Die iranische Bedrohung — Die Islamische Republik, Israels Existenzkampf und die europäischen Reaktionen statt. Die Konferenz war an beiden Tagen gut besucht. Der Eröffnung und dem ersten daran anschließenden Round table (...)

Pro-europäisch und EU-kritisch
Nach dem Nein Irlands zum EU-Reformvertrag reichte die Stimmungslage von euphorischer Freude bis zu resignativer Ernüchterung. Doch wer jubelte hier aus welchen Gründen und wer fürchtete um das „europäische Projekt“? Die ins Feld geführten Gründe für die Ablehnung waren ebenso widersprüchlich wie die (...)

Die Karte Europas und die Ströme der Migration*
I. Mapping hat schon längst Eingang in die neue Regierungsrationalität von Schengen gefunden. Die Karte, die in Kooperation zwischen ICMPD, mit Europol, der berühmt berüchtigten Frontex und den am MTM-Dialog (Dialogue on Mediterranean Transit Migration) beteiligten Staaten hergestellt wird, ist (...)

Ein Meridian entscheidet über die Wahrheit?
Ausgehend von der kürzlich gegründeten Union für den Mittelmeerraum, stellt dieser Text die Auslagerung der EU-Migrationspolitik an – insbesondere nordafrikanische – Drittstaaten in Frage, und zwar mit dem Ziel, wichtige Anhaltspunkte für die derzeit in Entstehung begriffene Rolle der Türkei zu (...)

Im Rahmen der Vorbereitungen des no-border camps in Dikili 2008 in der Türkei erhielt ich auf Fragen nach den Aktivitäten von Frontex in der Türkei stets abweisende Antworten. Diese liefen darauf hinaus, dass es, weil die Verhandlungen zwischen derEU und der Türkei stockten, hier kein Frontex gäbe. (...)

Während die bewundernswert ausdauernde Freiheitsbewegung im Iran weiterhin unter Lebensgefahr gegen die „Islamische Republik“ auf die Straße geht und für den „Tag des Studenten“ am 7. Dezember neue Massenproteste angekündigt hat, hofieren heimische Politiker weiterhin ein Regime, das den Westen mit (...)

Krisenmythos Griechenland
Die veröffentlichte Meinung in Deutschland hat einen neuen Krisen-Mythos geschaffen. Nun sollen es die faulen und korrupten Griechen sein, die sich durch die Manipulation statistischen Materials in die Eurozone mogelten, die europäische Einheitswährung an den Rand des Zusammenbruchs führten und (...)

Deutschland, der wichtigste westliche Handelspartner des Iran, hat seine Geschäfte mit dem Regime der Mullahs und Revolutionswächter im ersten Halbjahr 2010 deutlich ausgebaut. Die Exporte stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14 Prozent. Die Importe sind um 88 Prozent gewachsen. Die (...)

Replik auf den Gastkommentar Iran: Isolation ist kein Allheilmittel von Barbara Lochbihler vom 16.9. in der Presse. Seit nunmehr 30 Jahren wird von europäischen Ländern der Dialog mit dem iranischen Regime gepflegt. Als Ergebnis dieser Politik, an der auch Außenminister Spindelegger festhalten (...)

„Durchs Reden kommen d’Leut zam.“ Diese gerade im konsensorientierten Österreich beliebte Phrase findet ihren weltpolitischen Niederschlag in Organisationen wie den Vereinten Nationen, deren völkerrechtsidealistische Freunde stets peinlich berührt schweigen, wenn man sie auf die Verfasstheit des (...)

Von Maastricht zu Europe 2020
Zwanzig Jahre ist es nun her, dass die Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft sich in Maastricht auf dasjenige Vertragswerk einigten, das sowohl die Weichen für die Gründung der Europäischen Union als auch für die Einführung des Euro als gemeinsamer Währung stellte. Die Stadt in den (...)

Demokratie als Exportartikel?
Pressefreiheit als Imperialismus? Nationale Souveränität als Politik gegen die Demokratie? Ein Fallbeispiel, und sein welthistorischer Kontext. Am 3. Jänner 2011, dem ersten Arbeitstag des neuen Jahres, erschienen wichtige ungarische Tageszeitungen, die der konservativen ungarischen Regierung (...)

Austeritätspraxen
Vom 25.-28. Februar dieses Jahres ist eine Delegation des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte und von medico international nach Athen und Thessaloniki gefahren, um sich ein Bild von den Auswirkungen der Austeritätspolitik auf das Gesundheitswesen zu machen und um mit Leuten aus (...)

Griechenland und die EU
Die Tatsache, dass konservative Journalisten das aktuelle Krisenmanagement der EU zum Anlass nehmen, ihre über Jahrzehnte vertretenen Auffassungen zu hinterfragen und die Demokratie in Europa bedroht zu sehen, verweist auf das offenbar außerordentlich problematische Verhältnis zwischen (...)

1. Die Staatsauffassung Stirners Nach Stirner gehört alles eigentlich dem Staat: Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne sie habe, das nimmt er Mir ab, sobald er den fehlenden »Rechtstitel« entdeckt. Habe Ich also nicht Alles durch seine (...)

Zum Begriff der immateriellen Arbeit von Michael Hardt und Antonio Negri
Der Begriff der immateriellen Arbeit wird von Antonio Negri und Michael Hardt, in ihrem Buch „Empire“ (2000) verwendet, um auf veränderte Arbeitsprozesse aufmerksam zu machen. Diese neue Arbeitsform wird von Robert Foltin (2004) weiterhin wie folgt beschrieben: „Die jetzt dominierende immaterielle (...)

I. Die Meinungsmacher und die Opposition Das erste, was ins Auge springt, ist die – mit wenigen löblichen Ausnahmen – sehr uniforme Hetze der Medienwelt, die sich auf Rußland als Aggressor einschießt und damit so tut, als wäre dieses Land das einzige Problem für das friedliche Zusammenleben der (...)

„Frech und unverschämt“, der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger zeigte sich brüskiert. Frech und unverschämt – wie kleine Kinder gerne abgekanzelt werden, wenn Altgewordene in deren Verhalten oder Äußerungen Unbotmäßiges zu erkennen glauben. Wenn aufbegehrt wird gegen ihr Regelwerk, Etabliertes in (...)

Neues Massensterben im „Mare Nostrum“
Angesichts der neuen Rekordzahl an afrikanischen Flüchtlingen, die vor Europas Grenzen ertrunken sind, zeigen sich Presse, Politik und Papst wieder entsetzt über das „unfassbare Ausmaß“ mit achthundert Toten. Nur wissen zugleich alle, dass hier kein außergewöhnlicher Umstand oder Pech in schwerer See (...)

President Mitterrand [said] the sudden prospect of re-unification had delivered a sort of mental shock to the Germans – its effect had been to turn them once again into the bad Germans they used to be. (Gesprächsnotiz des Thatcher-Beraters Charles Powell über ein Treffen mit François Mitterrand am (...)

Hintergrund: Der Abstieg des IWFDer IWF wurde seinerzeit gegründet, um ein Weltwährungssystem einzurichten und zu betreuen, das auf der Dominanz der Industriestaaten und ihrer Währungen über den Rest der Welt beruhte. Im Rahmen dieser Tätigkeit stützte er das nationale Zahlungsmittel derjenigen (...)

Die Zeichen europäischer Flüchtlingspolitik stehen auf Verhärtung und Abschreckung. Innerhalb nur weniger Wochen hat sich in Österreich eine Law and Order-Politik wie sie in dieser Schärfe wohl kaum jemand prognostiziert hätte, durchgesetzt. Eine „Wirklichkeitskultur“ (ÖVP-Chef Reinhold (...)

Smart and fresh
Österreich hat einen neuen Politstar. Sebastian Kurz heißt er, ist 29 Jahre alt und seit Dezember 2013 Außenminister. Der ÖVP-Mann gilt als ein Politiker, der weiß was er will und es auch kann. Der Domino-Effekt, den die Westbalkan-Konferenz in Wien auslöste, war gewollt, keineswegs war ihm da was (...)

Eine knappe Mehrheit der Insulaner hat gegen die satte Mehrheit der politischen und ökonomischen Eliten für den EU-Austritt gestimmt. Alte Leute, sozial schlechter Gestellte, Engländer und Waliserinnen haben eher dafür, Junge, besser Verdienende und Leute in Schottland und Nordirland eher dagegen (...)

Kampf um den Brenner
Binnen weniger Wochen hat das kleine Österreich sich zum Extremisten unter den EU-Staaten gemausert. Das arme hilfsbereite Land, so die treuherzige Selbsteinschätzung, dürfe nicht länger zum Handkuss kommen. Flüchtlingshorden aus dem Süden überlaufen uns. Die gilt es zu stoppen. Festung bauen, Grenzen (...)

1. „Flüchtlingskrise“ in Deutschland – Was ist das? Menschen verlassen ihre Heimat aufgrund von materieller Existenznot, Umweltzerstörung und Krieg. Das ist ganz und gar kein neues Phänomen. „Flüchtlingskrise“ in diesem brutalen Sinn herrscht vielmehr seit über 60 Jahren und gehört zur ökonomischen und (...)

Bis vor einem Jahr bestand die österreichische Außenpolitik vor allem darin, symbiotisch mit der deutschen aufzutreten. Abweichungen gab es, wenn überhaupt, selten. Gelegentlich betätigte Ex-Kanzler Werner Faymann den linken Blinker, ohne allerdings abzubiegen. Der Sozialdemokrat wirkte dabei wie (...)

Anlässlich der TTIP-Proteste ein Blick zurück auf die vergessenen desaströsen Freihandelsdeals der EU, die Afrika aufgenötigt wurden. Freihandel macht mobil, zumindest die politische Opposition gegen die windigen Freihandelsabkommen zwischen der EU einerseits sowie den USA und Kanada anderseits (...)

Ein kurzer Exkurs zu der steilen kulturindustriellen Karriere, die dem Phänomen der Untoten in den vergangenen Jahren beschieden war. Knapp 400 Millionen US-Dollar – soviel soll die Produktion und Vermarktung des jüngsten Zombiespektakels World War Z verschlungen haben. Wenn Hollywood eine solch (...)

Kampf der Migration heißt Kampf den Migranten, so sieht das die west-östliche Achse der Europäischen Union: Über das Wie wird gestritten. Nach Viktor Orbáns Besuch in Wien stellt sich die Frage, was Österreich noch von den Visegrád-Staaten trennt. Nicht viel, sollte man meinen. Doch so einfach ist (...)

Nationale Identität
Teil I. Die Wirklichkeit. Über Interessen und Gegensätze Worum geht es eigentlich bei Separatismus bzw. Unabhängigkeitsbestrebungen? Welche Vorstellungen sind da zugegen und welche Interessen kommen ins Spiel? Eine kurze Vorstellung der Ereignisse: Nach einer „unverbindlichen Volksbefragung (...)

Zunächst einmal zu, ich möchte sagen: „Klein-Europa“. Nach einer Union schaut die Europäische nicht mehr so wirklich aus. Streit ist in allen geschäftlichen und politischen Zusammenhängen sowieso normal, aber derzeit streitet sich die nach Deutschland größte Wirtschaftsmacht Großbritannien in einem so (...)


Nach der verquasten, mühseligen Debatte um ein liberales „Europäisches Sozialmodell“, welches auf dem Sozialpolitik-Torso des Vertrags von Maastricht 1991, dem „Opting-out“ der Briten und der jahrzehntelangen Obstruktion jedweder Vergemeinschaftung der Sozialpolitik durch dieselben auflagerte, gab (...)

Wie sieht ein kräftiges geopolitisches „Fuck you!“ im Herbst des Jahres 2019 aus? Vielleicht so: Angesprochen auf die vielen Kämpfer des Islamischen Staates, die nach Trumps Verrat an den Kurden und dem Angriff der Türkei auf Rojava im Oktober 2019 fliehen konnten, ließ der US-Präsident eine (...)

Unsachlich, jenseits und wertlos hat schon seine Logik. Wir gehören nicht zur Phalanx der Erneuerer und Reformer. Ob die EU reformierbar ist, interessiert uns nicht. Frage determiniert Antwort. Keine Meinungs- und Marktforschung, die nicht weiß, dass Fragen Antworten intendieren und andere (...)

Ukraine-Krieg, Propaganda und der geopolitische Abstieg des Westens
Propagandaschlacht und westlicher Bellizismus Alle Kriege haben eine Vorgeschichte, und es gibt für sie stets sowohl Anlässe als auch Ursachen. Alle rekonstruierbaren Ursachen und historischen Voraussetzungen, die zum Krieg führen, können aber niemals eine Rechtfertigung für einen solchen sein. Für (...)

„Der Westen – zugleich geeinter und weniger einflussreich als je zuvor“ Seit über einem Jahr rollt eine mediale Dampfwalze durch „den Westen“. Sie soll unsere Gedanken über den Krieg in der Ukraine auf die Parole einebnen, „dass wir vor allem dafür sorgen müssen, dass Putin besiegt wird. Das muss das (...)

Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund aus 27 europäischen Staaten. Außerhalb des geographischen Europas umfasst die EU die Republik Zypern und einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Englisch, Deutsch und Französisch. 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.[6]
Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit[7] dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.[8] Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.
Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs beziehungsweise der Auflösung des Ostblocks 1989 änderte sich die geopolitische Lage in Europa grundlegend, womit sich Möglichkeiten zur Integration und zu Erweiterungen im Osten ergaben.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in nichtwirtschaftlichen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse auf Unionsebene nachgebessert, vor allem durch nochmalige Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments. Eine europäische Öffentlichkeit und Identität als Voraussetzung einer supranationalen Volkssouveränität bildet sich indes erst allmählich und nicht ohne Gegenströmungen heraus. Seit den 1980er-Jahren erhielt die EU mehr Kompetenzen und gewann an Bedeutung. Es wurde über die Verfasstheit der EU debattiert; dabei wurden auch EU-Skepsis geäußert. Im Vertrag von Lissabon wurden 2007 auch Austrittsszenarien geregelt.
Von den 27 EU-Staaten bilden 20 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 2002 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der Euro, eingeführt. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bemühen sie sich um ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten. Zukunftsbezogenes gemeinsames Handeln ist Gegenstand der Initiative Europa 2020, zu der unter anderem die Digitalpolitik gehört. Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Die EU ist eine Großmacht und wird teilweise als „aufstrebende Supermacht“ bezeichnet.[9][10][11] Die EU ist seit 2022 nach nominalem Bruttoinlandsprodukt der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die Mitgliedstaaten haben einen der höchsten Lebensstandards weltweit, wobei es jedoch auch innerhalb der EU deutliche Unterschiede zwischen einzelnen Staaten gibt. Im Index der menschlichen Entwicklung galten 2021 alle Mitgliedstaaten außer Bulgarien als „sehr hoch“ entwickelt.
Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Osteuropa stark angestiegen. Gleichzeitig ist die Europäische Union jedoch infolge der Finanzkrise ab 2007 und durch die Flüchtlingskrise ab 2015 in verschiedenen Mitgliedstaaten einer zunehmenden EU-Skepsis von Teilen der Bevölkerung ausgesetzt, die sich unter anderem in dem Austritt des Vereinigten Königreichs niedergeschlagen hat. Unter dem Eindruck der Krisenerscheinungen und der Zunahme von rechtspopulistischen Tendenzen in den Mitgliedstaaten der Union wird die EU-Finalitätsdebatte neuerlich intensiv geführt. Andererseits sind die Zustimmungswerte zur EU europaweit derzeit (Juli 2020) so hoch wie seit Jahrzehnten nicht.[12][13] Einen auf die nähere Zukunft gerichteten, stark beachteten Reformplan hat der französische Staatspräsident Emmanuel Macron mit seiner Initiative für Europa vorgelegt.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.[14] Der entscheidende Ausgangspunkt für die europäische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.[15]
Zeittafel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
Montanunion (1951)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jean Monnet, damaliger Leiter des französischen Planungsamtes, äußerte den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament, weswegen sie als Schuman-Plan in die Geschichte einging.[16] Dieser Schuman-Plan führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, umgangssprachlich auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.[17] Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe Behörde mit supranationalen Kompetenzen (aus der später die Europäische Kommission wurde), ein Ministerrat als Legislative (heute Rat der EU) und eine Beratende Versammlung (das spätere Europäische Parlament). Allerdings veränderten sich die Zuständigkeiten der verschiedenen Organe im Laufe der Integration – so hatte die Beratende Versammlung noch kaum Mitspracherechte, während das Europäische Parlament heute in den Bereichen, in denen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt, mit dem Rat gleichberechtigt ist.
Römische Verträge (1957)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 25. März 1957 bildeten die sogenannten Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom).[18] Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.
EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.[19]
Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 in der französischen Nationalversammlung.[20] In den 1960er-Jahren bremste Charles de Gaulle als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.[21][22] In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte.[22] Diese Phase stagnierender Integration wurde auch als Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das am 14. Dezember 1973 beschlossene Dokument über die europäische Identität, in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.[23]
Erst Ende der 1980er-Jahre gewann die Integration wieder an Dynamik. Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors den Plan eines Europäischen Binnenmarkts, in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.[24]
Vertrag von Maastricht (1992)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Fall des Eisernen Vorhanges, der damit verbundene Machtverlust der Kommunisten im Ostblock samt dem Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der ČSSR sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:[25] Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).[26]
Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet) und dem Vertrag von Nizza (seit Februar 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum Vertrag von Lissabon besaßen lediglich die Europäischen Gemeinschaften, nicht aber die Europäische Union selbst[27] Rechtspersönlichkeit. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.

Durch das Ende des Kalten Krieges geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Schon zuvor war sie durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) von sechs auf fünfzehn Mitglieder angewachsen; nun sollten auch die mittel- und osteuropäischen Staaten, die zuvor dem Ostblock angehört hatten, Teil der Union werden.[28] Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die sogenannten Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die bürgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden.[29] 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.
Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“[30] In seiner „Halbzeitbilanz“ 2005 äußerte das Europäische Parlament zudem die Zuversicht, dass die EU mit ihrer Lissabon-Strategie im Rahmen des globalen Ziels der nachhaltigen Entwicklung als Vorbild wirken könne für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in der Welt.[31] Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm der Lissabon-Strategie, Europa 2020, formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.
Vertrag von Lissabon (2007)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Erweiterungsrunden drohte allerdings die politische Handlungsfähigkeit der EU zunehmend eingeschränkt zu werden: Erste Anpassungsreformen gab es – mit den üblichen Schwierigkeiten und Kompromissen – im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts. Im Hinblick auf das Institutionengefüge waren sie jedoch nur teilweise erfolgreich: Die Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten hätten eine Vielzahl von Entscheidungen blockieren können. Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Allerdings stieß dieses Konzept eines „Europas der verschiedenen Geschwindigkeiten“ auch auf Kritik, da es die EU zu spalten drohe. Ein weiterer Problempunkt war die Arbeitseffizienz der Europäischen Kommission: Stellten bis 2004 einzelne Mitgliedstaaten noch zwei Kommissare, wurde deren Anzahl nach der Osterweiterung auf einen Kommissar pro Staat reduziert – dennoch wuchs die Kommission von neun Mitgliedern 1952 bis auf 27 Mitglieder 2007 an.
Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen daher die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. Im Oktober 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen, eine Verkleinerung der Kommission sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten.[32] Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.[33] Geplant war nun eine Ratifizierung bis zur Europawahl 2009.[34] Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.
Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.[6]

Phase der Herausforderungen der Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit der in teilweise hohen Staatsschuldenständen resultierenden Finanzkrise ab 2007 und der daraus resultierenden Eurokrise ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten, die das Verhältnis der auf Finanzhilfen angewiesenen Mitgliedstaaten zu den für Stützungsmaßnahmen in Frage kommenden teilweise belasten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung der Eurokrise eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des Euro-Rettungsschirms sowie der Europäische Fiskalpakt, der den teilnehmenden Mitgliedsstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegt. Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 nationale Kompetenzen auf zentrale Institutionen übertragen und damit einheitliche, gemeinsame Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der Europäischen Union geschaffen. Auch durch das sich verstärkende und anhaltende Wirtschaftswachstum inzwischen aller Mitgliedsstaaten nach 2016 hat die Europäische Union begonnen diese Krise langsam zu bezwingen.[35] Weitere institutionelle Reformen wie eine koordinierte Wirtschafts- und Sozialpolitik oder die Weiterentwicklung des ESM zu einem Europäischen Währungsfonds stehen auf der Agenda der EU, um so zukünftige Krisen besser und schneller zu bewältigen oder sie erst gar nicht erst entstehen zu lassen.
Uneinigkeit und weitere krisenhafte Entwicklungen in der Europäischen Union hatte die Flüchtlingskrise ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen weiteren Auftrieb. Die Flüchtlingskrise wird auch für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union als mitursächlich angesehen. Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge bei den verschiedenen Regierungen der Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln der Unionsmitglieder zur Überwindung der für die gesamte Union gut bewältigbaren Krise im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum; andererseits wurden diverse Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so u. a. der Ausbau von Frontex. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedsstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH höchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert. Nicht nur in diesem Zusammenhang muss sich die Europäische Union bald entscheiden, mit welchen Mitteln sie künftig auf offenen Vertragsbruch dieser Regierungen reagieren soll, denn der Vertrag über die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Solidarität und Rechtsstaatlichkeit (vgl. Art. 2 EUV, Art. 3 EUV).
Als eine vorrangige Herausforderung für das politische Handeln gelten den 2019 neugewählten Organen der EU die globale Erwärmung und die Herbeiführung eines wirksamen Klimaschutzes. Anlässlich der Bestätigung der neu zusammengesetzten EU-Kommission durch das Europäische Parlament gab die designierte Präsidentin Ursula von der Leyen im Rahmen eines „europäischen grünen Deals“ das Ziel aus, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 nicht wie bislang geplant um 40 Prozent zu senken, sondern um 50 Prozent. Europa solle der erste klimaneutrale Kontinent werden.[36] Am darauffolgenden Tag, dem 28. November 2019, rief das Europäische Parlament den Klimanotstand für Europa aus. In der Konsequenz soll die Europäische Kommission ihre gesamte Politik an dem globalen Ziel ausrichten, die Erhitzung der Erde auf 1,5 Grad gegenüber vorindustriellen Zeiten zu begrenzen.[37][38]
Geographie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die Küstenlinie beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten Außengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,[39] darüber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in Südamerika mit Brasilien und Suriname. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in Gadheim, einem Ortsteil der Gemeinde Veitshöchheim im Landkreis Würzburg.
Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas
- die fünf französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, Guadeloupe und Martinique in Amerika, Mayotte und Réunion in Afrika sowie die Collectivité d’outre-mer Saint-Martin,
- die Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen Küste (zu Spanien),
- Madeira und die Azoren (zu Portugal)
- und in Asien die Republik Zypern.
Topographisch ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel, die Apenninhalbinsel, Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel, sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und Jütland; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen Irland, Sizilien und Sardinien.
Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen, die Pyrenäen, der Apennin und die Karpaten. Durch Subduktion der afrikanischen unter die europäischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem Ätna der höchste Vulkan Europas in der EU.
Der höchste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805 m am Mont Blanc, der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde Zuidplas.
In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur Bevölkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; Immigration hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.[40]
Biogeographisch wurde die Europäische Union durch die Europäische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.[41]
Gründungsmitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande.
Drei dieser Gründungsmitglieder – Belgien, die Niederlande und Luxemburg – beschlossen 1958 mit dem Benelux-Vertrag eine nochmals intensivierte Wirtschaftsgemeinschaft, die dem 1993 verwirklichten Europäischen Binnenmarkt als Vorbild dienen konnte.
Eine gewisse Bedeutung ist dieser Ausgangssituation immer noch zuzusprechen: So gelten die sechs Gründungsmitglieder im Allgemeinen als mögliche Integrationsvorreiter bei verschiedenen Konzepten einer abgestuften Integration (siehe: Europa der zwei Geschwindigkeiten).
Erweiterungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt.
In den 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.
Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen DDR erstreckt.
Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.[42]
Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.
Gebietsverkleinerungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Neben diesen Erweiterungen kam es in einigen wenigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So war das vorher zu Frankreich gehörende Algerien nach seiner Unabhängigkeit 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einer Volksabstimmung 1982 beschlossen die Grönländer den Austritt, der 1985 nach Verhandlungen vollzogen wurde. Grönland genießt in der EU allerdings weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer Zollunion (vgl. Art. 188 EG-Vertrag). Dennoch gehört Grönland gemäß Art. 4 Abs. 1 Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union.[43]
Die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy hat am 1. Januar 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.[44]
Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich in dem nicht bindenden Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eine Mehrheit von 51,9 % für den Austritt des Staates aus der Europäischen Union (Brexit). Am 29. März 2017 veranlasste die Premierministerin den britischen Austrittsantrag. Nach Artikel 50 (3) des Vertrags über die Europäische Union war das Vereinigte Königreich allerdings vorerst noch Teil der Union. Der Austritt erfolgte am 31. Januar 2020.
Mitgliedstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166-2):

Belgien (BE)
Bulgarien (BG)
Dänemark (DK)
Deutschland (DE)
Estland (EE)
Finnland (FI)
Frankreich (FR)
Griechenland (GR)
Irland (IE)
Italien (IT)
Kroatien (HR)
Lettland (LV)
Litauen (LT)
Luxemburg (LU)
Malta (MT)
Niederlande (NL)
Österreich (AT)
Polen (PL)
Portugal (PT)
Rumänien (RO)
Schweden (SE)
Slowakei (SK)
Slowenien (SI)
Spanien (ES)
Tschechien (CZ)
Ungarn (HU)
Zypern (CY)

Für spezielle Gebiete der Europäischen Union gelten besondere Regelungen.
Außereuropäische Gebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:
- Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean Réunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, außerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
- Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
- Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.[43]
Beitrittskandidaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind.[45] Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.[46] Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.
Grundsätzlich wird in der Fachterminologie zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Derzeit gibt es acht Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der Türkei verhandelt. Im Dezember 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen aber erst 2022. Der EFTA-Staat Island beantragte am 17. Juli 2009 die EU-Mitgliedschaft[47] und bekam am 17. Juni 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,[48] zog aber am 12. März 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.[49] Montenegro wurde im Dezember 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.[50][51]
Albanien und Serbien reichten im April bzw. Dezember 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde am 1. März 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt[52] und Albanien am 24. Juni 2014.[53] Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina, das am 15. Dezember 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.[54] Am 28. Februar 2022 stellte die Ukraine ein Beitrittsgesuch;[55] am 3. März 2022 folgten Georgien und Moldau.[56][57] Moldau und die Ukraine wurden am 23. Juni 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt.[58] Kosovo, das im Dezember 2022 einen Beitrittsantrag stellte, wird nur von 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten als unabhängig anerkannt.
EFTA- und Europäische Kleinstaaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Außer zu den Beitrittskandidaten unterhält die Europäische Union auch zu einigen anderen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens.
Das vierte EFTA-Mitglied, die Schweiz, entschied sich 1992 durch eine Volksabstimmung gegen den Beitritt zum EWR. Stattdessen wurden mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union geschlossen, die unter anderem die Personenfreizügigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch die Kohäsionszahlung von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre. Der Versuch, zwischen der Schweiz und der EU ein Rahmenabkommen zustande zu bringen, wurde im Mai 2021 nach jahrelangen Verhandlungen abgebrochen.
Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Monaco, San Marino, dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern Spanien, Frankreich, Italien gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen. Liechtenstein, das zum Schweizer Zollgebiet gehört, wiederum verwendet den Schweizer Franken. Andorra, Monaco und San Marino streben seit März 2015 Verhandlungen über die Teilnahme am EU-Binnenmarkt an, nach dem Vorbild von Norwegen, Island und Liechtenstein.[59]
Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (siehe unten) ab.
Politisches System[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine Kompetenz-Kompetenz – anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht-Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.
Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.[60] Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als Völkerrechtssubjekt in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen – etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen – beantragen.
Neben der EU gibt es außerdem die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser.
Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die Rechtsakte, die gemäß den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – beschlossen werden, bindend.[61] Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der supranationalen (überstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.
Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.[60]
Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die offene Methode der Koordinierung, die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig.
Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die Einwanderungspolitik, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:
- Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.
- Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
- Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
- Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.[62]
Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und EU-Beschlüssen (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem Verwaltungsakt) unterschieden.
Organe[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt Art. 13 des EU-Vertrags.
In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre EU-Ausschüsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.
Setzt Richtlinien und Impulse |
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Europäisches Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Roberta Metsola
Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.
Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit sieben) Fraktionen. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 178 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 141 Abgeordneten (Stand 8. November 2023[65]).
Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.
Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die Präsidentin des Europäischen Parlamentes (seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola, EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.
Europäischer Rat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Charles Michel
Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.
Rat der Europäischen Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.
Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.
Europäische Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ursula von der Leyen
Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung[66] und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.
Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.
Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.
Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten; dies war von 2014 bis 2019 der Luxemburger Jean-Claude Juncker, seither ist es Ursula von der Leyen.
Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der allerdings mit circa 23.000 Beamten deutlich kleiner ist als derjenige nationalstaatlicher Regierungen. Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.
Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.
Nach der Europawahl 2019 wurde Ursula von der Leyen zur neuen Kommissionspräsidentin gewählt, die gemeinsam mit ihrer Kommission, bestehend aus einer Koalition aus EVP, S&D und RE, am 1. Dezember 2019 ihr Amt antrat.
Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen zuständig.
Präsidentin | ||||||||||
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Amt | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen[67] | |||
Präsidentin | ![]() |
Ursula von der Leyen | ![]() |
CDU | EVP | EVP | SG, SJ, COMM, IDEA | |||
Geschäftsführende Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Europäischer Green Deal | ![]() |
Frans Timmermans | ![]() |
PvdA | SPE | S&D | CLIMA | |||
Europa fit für das digitale Zeitalter
(inkl. Wettbewerb)[68][69] |
![]() |
Margrethe Vestager | ![]() |
RV | ALDE | RE | COMP | |||
Wirtschaft für die Menschen | ![]() |
Valdis Dombrovskis | ![]() |
Vienotība | EVP | EVP | FISMA | |||
Vizepräsidenten | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im EU-Parlament | Generaldirektionen | |||
Stärkung Europas in der Welt | ![]() |
Josep Borrell | ![]() |
PSC | SPE | S&D | EEAS, FPI | |||
Werte und Transparenz | ![]() |
Věra Jourová | ![]() |
ANO 2011 | ALDE | RE | ||||
Förderung der Europäischen Lebensweise | ![]() |
Margaritis Schinas | ![]() |
ND | EVP | EVP | ||||
Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau | ![]() |
Maroš Šefčovič | ![]() |
SMER | SPE | S&D | JRC | |||
Neuer Schwung für die Europäische Demokratie | ![]() |
Dubravka Šuica | ![]() |
HDZ | EVP | EVP | COMM | |||
Weitere Kommissare | ||||||||||
Ressort | Bild | Name | Mitgliedstaat | nationale Partei | Europapartei | Fraktion im Europäischen Parlament | Zugeordnete Generaldirektionen | |||
Haushalt und Verwaltung | ![]() |
Johannes Hahn | ![]() |
ÖVP | EVP | EVP | BUDG, HR, DGT, DIGIT, SCIC, OIB, OIL, PMO, OP, OLAF | |||
Justiz und Rechtsstaatlichkeit | ![]() |
Didier Reynders | ![]() |
MR | ALDE | RE | JUST, IAT | |||
Innovation und Jugend | ![]() |
Marija Gabriel | ![]() |
GERB | EVP | EVP | RTD, EAC, JRC | |||
Gesundheit | ![]() |
Stella Kyriakides | ![]() |
DISY | EVP | EVP | SANTE | |||
Energie | ![]() |
Kadri Simson | ![]() |
K | ALDE | RE | ENER | |||
Internationale Partnerschaften | ![]() |
Jutta Urpilainen | ![]() |
SDP | SPE | S&D | INTPA | |||
Binnenmarkt
(inkl. Verteidigung und Raumfahrt) |
![]() |
Thierry Breton | ![]() |
parteilos | CNECT, GROW, neue DG für Verteidigung | |||||
Nachbarschaft und Erweiterung | ![]() |
Olivér Várhelyi | ![]() |
parteilos | NEAR | |||||
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion | ![]() |
Mairead McGuinness[70] | ![]() |
FG | EVP | EVP | ||||
Wirtschaft
(inkl. Steuern und Zollunion) |
![]() |
Paolo Gentiloni | ![]() |
PD | SPE | S&D | ECFIN, TAXUD, ESTAT | |||
Handel | ![]() |
Valdis Dombrovskis | ![]() |
Vienotība | EVP | EVP | TRADE | |||
Umwelt und Ozeane | ![]() |
Virginijus Sinkevičius | ![]() |
LVŽS | parteilos | G/EFA | ENV, MARE | |||
Beschäftigung und soziale Rechte | ![]() |
Nicolas Schmit | ![]() |
LSAP | SPE | S&D | EMPL | |||
Gleichstellung | ![]() |
Helena Dalli | ![]() |
MLP | SPE | S&D | JUST, neue Task Force für Gleichstellung | |||
Landwirtschaft | ![]() |
Janusz Wojciechowski | ![]() |
PiS | EKR | EKR | AGRI | |||
Kohäsion und Reformen | ![]() |
Elisa Ferreira | ![]() |
PS | SPE | S&D | REGIO, neue DG für Strukturreformen | |||
Verkehr | ![]() |
Adina Vălean | ![]() |
PNL | EVP | EVP | MOVE | |||
Krisenmanagement | ![]() |
Janez Lenarčič | ![]() |
parteilos | ECHO | |||||
Inneres | ![]() |
Ylva Johansson | ![]() |
SAP | SPE | S&D | HOME | |||
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Gerichtshof der Europäischen Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.[71]
Europäische Zentralbank[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Christine Lagarde
Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Europäischer Rechnungshof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.
Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.
Weitere Einrichtungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll (nach dem Vorbild des französischen Wirtschafts- und Sozialrats) die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen (etwa Landwirtschaft, Umweltschutz etc.) zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.
Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.
Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.
Kein offizielles Organ der EU ist das INTCEN mit Sitz in Brüssel, das neuerdings vereinzelt als Keimzelle eines unionsübergreifenden Nachrichtendienstes angesehen wird.
Unionsbürgerschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.
Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der Vertrag von Lissabon führte mit der europäischen Bürgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein.
Haushalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 bestehendes System eines sog. mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine sog. Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über sog. Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzuführen ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Staaten ergeben. Eine Ausnahme stellte dabei der sogenannte Britenrabatt dar: Da ein sehr großer Anteil der EU-Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik ausgegeben wird, von der das Vereinigte Königreich durch seinen vergleichsweise geringen Agrarsektor nur wenig profitierte, erhielt es seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet.
Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber: Während die Nettoempfänger meist bemüht sind, ihren Status zu halten, versuchen die Nettozahler, ihre Zahlungen wenigstens zu verringern.

Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig: So war beispielsweise Irland bis 2009 ein Nettoempfänger, obwohl es nach Luxemburg das zweithöchste Durchschnittseinkommen der EU aufwies. Einen großen Anteil dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus.
Der Mehrjährige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.[72] Innerhalb des Finanzrahmens wird ein jährlicher Etat aufgestellt, bei dem das Parlament und der Rat gemeinsam als Haushaltsbehörde der EU fungieren: Beide Institutionen können an dem von der Kommission vorgeschlagenen Vorentwurf des Haushaltsplans Änderungen vornehmen; der Rat hat dabei bei den Einnahmen, das Parlament bei den Ausgaben das letzte Wort.
Rubrik | 2007–2013 | 2014–2020 | Vergleich absolut | Vergleich in % |
---|---|---|---|---|
1. Nachhaltiges Wachstum | 446.310 | 450.763 | +4.453 | +1,0 % |
1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung | 91.495 | 125.614 | +34.119 | +37,3 % |
1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung | 354.815 | 325.149 | −29.666 | −8,4 % |
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen | 420.682 | 373.179 | −47.503 | −11,3 % |
davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen | 336.685 | 277.851 | −58.834 | −17,5 % |
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht | 12.366 | 15.686 | +3.320 | +26,8 % |
4. Die EU als globaler Partner | 56.815 | 58.704 | +1.899 | +3,3 % |
5. Verwaltung | 57.082 | 61.629 | +4.547 | +8,0 % |
6. Ausgleichszahlungen | – | 27 | +27 | +100 % |
Verpflichtungsermächtigungen insgesamt | 994.176 | 959.988 | −34.188 | −3,5 % |
Verpflichtungsermächtigungen in Prozent des BNE | 1,12 % | 1,00 % |
Im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.[73] Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des Bruttonationaleinkommens der EU.[74]
Politikbereiche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Art. 5 EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die EU-Rechtsetzung einen großen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen.
Die Verträge übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ausschließliche Zuständigkeit, oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstützende Zuständigkeit). Die Union hat nach Art. 3 AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der Europäischen Zollunion, die Festlegung der Wettbewerbsregeln für den Europäischen Binnenmarkt, die Währungspolitik der Staaten, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß Art. 4 AEUV umfassen den Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche der Sozialpolitik, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die Umweltpolitik, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik, die Transeuropäischen Netze, die Energiepolitik, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik.
Wirtschaftspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.
Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen.
Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.[75]
Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten.
Zollunion und Binnenmarkt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europäische Akte – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 ist auch die Türkei Mitglied der Zollunion, ebenso wie Andorra und San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.
Ferner sehen Art. 34 ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.[76] Dies betrifft auch Bestimmungen, die für Inländer und Ausländer gleichermaßen gelten: So ist beispielsweise die Vorschrift gefallen, nach der in Deutschland nur Bier verkauft werden durfte, das nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut war. Da das Reinheitsgebot sowohl für deutsche wie für ausländische Hersteller galt, war es zwar nicht benachteiligend, kam aber für die außerhalb Deutschlands hergestellten Biere praktisch einem Einfuhrverbot nach Deutschland gleich. Einzelstaatliche Vorschriften, die den Handel hemmen, sind allerdings in den Fällen erlaubt, in denen auch mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen erlaubt wären. Außerdem sind solche Vorschriften dann statthaft, wenn sie nicht warenbezogen, sondern vertriebsbezogen sind.[77]
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.
Wettbewerbspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die Kartellbehörden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).
Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen.
Freier Dienstleistungsverkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.
Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

(Stand: 1. Januar 2023)
Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der Werner-Plan von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.
Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen und Kroatien an der Währungsunion teil. Damit gehören seit 2023 der Eurozone 20 Mitgliedstaaten an.
Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte Eurogruppe, in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.
Handelspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.
Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder der WTO, doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den Handelskommissar der Europäischen Kommission vertreten wird.
Agrar- und Fischereipolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission 1960 auf den Weg gebracht, wurde im Januar 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.
Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte lange Zeit deutlich mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Darüber hinaus hatte das Garantiepreissystem auch umwelt- und entwicklungspolitisch negative Folgen, da es Importe erschwerte. So können Agrarprodukte unter bestimmten Voraussetzungen in Schwellen- und Entwicklungsländern effizienter produziert werden. Wesentlich sind hier neben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie dem Lohnniveau und den Transportkosten auch die klimatischen Gegebenheiten und Ressourcenverfügbarkeit – insbesondere im Hinblick auf Wasser und Anbauflächen. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.
Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.
Jahr | Reform | Ziele |
---|---|---|
1968 | Mansholt-Plan | Verringerung der landwirtschaftlichen Erwerbsbevölkerung in einem Zehnjahreszeitraum um etwa die Hälfte und Förderung größerer, effizienterer landwirtschaftlicher Betriebe |
1972 | Strukturmaßnahmen | Modernisierung der Landwirtschaft, Bekämpfung der Überproduktion |
1985 | Grünbuch „Perspektiven der Gemeinsamen Agrarpolitik“ | Bekämpfung der Überproduktion, ebenfalls 1985 Erlass einer Verordnung zur Verbesserung der Effizienz der Agrarstruktur |
1988 | „Leitlinie für die Agrarausgaben“ | Begrenzung der Agrarausgaben |
1992 | MacSharry-Reform | Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste, Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen |
1999 | Agenda 2000 | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit. Einführung von „Cross Compliance“, Modulation bei Prämienzahlungen |
2003 | Halbzeitbewertung | Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance. |
2009 | „Health-Check“-Reform | Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben. |
2013 | GAP-Reform 2013 | Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen, Direktzahlungen |
Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Streitobjekt in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik. Dennoch gelten die Fangquoten als ein wesentlicher Grund dafür, dass Länder wie Norwegen und Island, deren Wirtschaft stark von der Fischerei geprägt ist, nicht der EU beigetreten sind.
Regionalpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant.
Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.

Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Um einen Schock beim Wegfall von Subventionen durch den Übergang einer Region von Ziel 1 zu Ziel 2 zu verhindern, gibt es zwei Überbrückungsmechanismen: Regionen, die bisher in der Ziel-1-Kategorie gefördert wurden, deren BIP aber so gestiegen ist, dass es nun über 75 % des EU-Durchschnitts der Mitgliedstaaten vor 2004 liegt, erhalten eine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-in. Anderen Regionen, die bis zu den EU-Erweiterungen seit 2004 in die Ziel-1-Kategorie fielen, nun aber durch den Beitritt ärmerer Länder aus statistischen Gründen das 75-%-Kriterium nicht mehr unterschreiten, wird eine abnehmende Übergangshilfe namens phasing-out zugesprochen. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.[78]
Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.
Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.
Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.
Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.
Außen- und Sicherheitspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gemeinsame Außenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV und Art. 205 ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.
Allerdings liegt die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP größtenteils in der Hand des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europäischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.

Während die GASP im diplomatischen Alltag immer wieder Erfolge aufweist und etwa bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten inzwischen die Regel ist, verfolgen die nationalen Regierungen bei internationalen Krisen noch immer häufig eigene Strategien. Dies führte etwa vor dem Irakkrieg 2003 zu einem heftigen diplomatischen Konflikt zwischen den EU-Mitgliedstaaten (siehe Irakkrise 2003).
Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Partner ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen ASEAN-Staaten, dem südamerikanischen Mercosur, der nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit Russland besitzt die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung der russisch-europäischen Beziehungen ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.
Sicherheits- und Verteidigungspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine besondere Rolle nimmt schließlich die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) als Teil der GASP ein. Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft 1954 fand die militärische Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten zunächst vor allem im Rahmen der NATO statt. Erst seit den 1990er-Jahren bemühte sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die Westeuropäische Union und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).
- Produkte gemeinsamer Rüstungszusammenarbeit der EU
Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine Europäische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden. Auch die sogenannte Passerelle-Regelung, durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht.
Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer Europaarmee, führen. Hierfür wäre jedoch ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich, der derzeit unwahrscheinlich scheint – insbesondere weil mehrere EU-Staaten auch in der NATO aktiv, andere dagegen neutral sind. Die Mitgliedsstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.[79]
Ende des Jahres 2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedsstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“ (PESCO)) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht. Der Vereinbarung nicht angeschlossen haben sich außer Großbritannien, das mit dem Brexit befasst ist, die EU-Mitglieder Dänemark und Malta.[80]
Europäische Nachbarschaftspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien (einschließlich der Türkei und Israels) die Union für das Mittelmeer gegründet, die an die euro-mediterrane Partnerschaft von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die Östliche Partnerschaft initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist.
Die ENP wendet sich vor allem an solche Staaten, die enge Beziehungen mit der EU suchen, ihr aber aus politischen oder geographischen Gründen in absehbarer Zeit nicht beitreten können. Nicht in die ENP eingeschlossen sind daher die Staaten auf dem westlichen Balkan, die als potenzielle Beitrittskandidaten gelten. Diese werden in sogenannten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) auf die Mitgliedschaft vorbereitet. Die beitrittswilligen Staaten werden dadurch sowohl wirtschaftlich als auch politisch stärker an die EU gebunden, wodurch die Beitrittsgespräche einfacher werden sollen.
Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die Kohärenz der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten.
Entwicklungspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Die europäischen Staaten tragen damit vor allem in Afrika und Teilen von Südamerika die Verantwortung für die unter ihrer Herrschaft während der Kolonisation entstandenen Schäden. Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.
Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitäre Hilfe durch das zuständige Europäische Amt ECHO zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das Cotonou-Abkommen, das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen wurde und die vorherigen Lomé-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.
Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem Europäischen Entwicklungsfonds auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.
In der Union für den Mittelmeerraum fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der Türkei und Israels. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.
Justiz- und Innenpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik, Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.
Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eingeführt und das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, früher als flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet) auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht, etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität, kann sie außerdem Mindestvorschriften für Straftatbestände und Strafmaß regeln (Art. 83 AEUV).

Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland und Dänemark, Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz, dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.
Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden Europol und Eurojust gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (kurz Frontex). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.
Die Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten nach Art. 86 unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union ist seit mehreren Jahren im Gange, wurde jedoch trotz Zustimmung des Europäischen Parlaments vom Europäischen Rat bis ins Jahr 2016 nicht umgesetzt,[81] bis man sich im Jahre 2017 entschloss, es im zunächst kleineren Rahmen der Strukturierten Zusammenarbeit umzusetzen.[82][83][84]
Bildungspolitik und Forschungsförderung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens.
Der Bologna-Prozess, der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist.
Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das European Credit Transfer System (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern.
In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt. Dadurch soll dem individuell Lernenden in ganz Europa ermöglicht werden, seinen Lernerfolg beziehungsweise seine erworbene Kompetenz zu dokumentieren. Die Punkte sollen gleichfalls überall in Europa angerechnet werden können. Angestrebt wird damit eine erhöhte Durchlässigkeit der unterschiedlichen Bildungssysteme in Europa, die aber eine Neustrukturierung der Aus- und Weiterbildungsgänge in den Mitgliedstaaten voraussetzt.
Neben diesen Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums gibt es bereits seit den 1980er-Jahren eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern sollen. Im Juli 2004 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorgelegt, nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das Comenius-Programm, das Schulpartnerschaften unterstützt, Lingua zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit dem Jahr 2014 werden diese europäischen Bildungsprogramme zusammen unter dem Dach des Programms Erasmus+ koordiniert weitergeführt.
Außer im Bereich der Lehre ist die EU auch in der Forschungsförderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission gegründete Europäische Forschungsrat, der seine Tätigkeit Anfang 2007 aufnahm, soll die wissenschaftliche Grundlagenforschung unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente besser zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.[85]
Sozial- und Beschäftigungspolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsvorbehalte und die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips hier im Allgemeinen stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist also entsprechend wichtiger: Die wichtigen sozialen Sicherungssysteme, also etwa Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sind nach wie vor auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt. Da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen, haben die Regierungen auch nur wenig Interesse daran, in diesem Bereich Kompetenzen auf die EU zu übertragen. Auf anderen Gebieten, etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter, gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.
Die Sozialpolitik der EU (Art. 151 ff. AEUV) stützt sich daher in materieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (75 % der Fördermittel) und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik im Sinne einer Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Konzepts, in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschäftigungspolitik zum Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel waren zunächst sehr gering, wurden jedoch nach und nach erweitert. Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert.
Verbraucherschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der zwingenden Kennzeichnungspflicht genmanipulierter Produkte.
Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die Freizügigkeit für Waren im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, wenn eine Gesundheitsgefährdung der Verbraucher durch bestimmte Produkte besteht. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie legt die Beweislast für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.
Umweltpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bereits seit Anfang der 1970er-Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird unterdessen das Prinzip der Vorbeugung immer stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam ist der Umweltschutz ein Querschnittsprinzip, das bei sämtlichen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung unternommen werden, die als einheitliches Verwaltungsverfahren der Genehmigung baulicher Maßnahmen vorausgeht.
Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.
Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.
Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten finanzielle Hilfen für die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance – SCI) und den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen, 787.767 km² Landfläche, 251.565 km² Meeresgebiet.[86]
Klima- und Energiepolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der klassischen Umweltpolitik bildet auch der Klimaschutz ein vertragliches Ziel der EU. Unter den wichtigen internationalen Akteuren nimmt die EU hier – bei schwankendem Engagement und Erfolg einzelner Mitgliedstaaten – eine Vorreiterrolle ein. Die Reduktion von Kohlendioxid-Emissionen soll durch verschiedene Maßnahmen, vor allem durch den EU-Emissionsrechtehandel, erreicht werden. Außerdem fördert die EU mit dem Programm ALTENER die Ersetzung fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien.
Die Klimapolitik hat sich in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Politikfelder der EU entwickelt. Organisatorisch war die Klimapolitik lange Zeit in der Generaldirektion Umwelt angesiedelt. In der Kommission Barroso II wurde erstmals das Amt eines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, das nun unabhängig vom Umweltkommissariat besteht.
Die Energiepolitik der Europäischen Union ist erst seit dem Vertrag von Lissabon auch vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen) ergingen zuvor schon über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie die Verflechtung der Energienetze zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen, können nach Art. 192 nur einstimmig getroffen werden (Energierecht).
Die Europäische Union verpflichtete sich am 9. März 2007 verbindlich, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien im Durchschnitt auf 20 % bis 2020 zu erhöhen.[87] Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten.[88] Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde.[89]
In den politischen Leitlinien des frheren Kommissionspräsidenten Jean Claude Juncker war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische Energieunion mit erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.[90]
Verkehrs- und Raumfahrtpolitik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verkehrspolitik der EU (Art. 90 ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.

Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege- und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten.
Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.
Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum-Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA, mit der die EU einen Vertrag, das EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Wirtschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt von 14,82 Billionen Euro (Stand: 2016)[91] bildet die Europäische Union den größten Binnenmarkt weltweit, insgesamt erwirtschaftet sie rund ein Viertel des globalen BIP. Das Pro-Kopf-Einkommen unterliegt dabei je nach Staat starken Schwankungen und liegt in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2016 in Luxemburg mit 92.900 Euro, am niedrigsten in Bulgarien mit 6.600 Dollar.[92]
Die wichtigsten Wirtschaftssektoren sind Industrie und Dienstleistungen, die Landwirtschaft macht dagegen nur einen kleinen Teil der europäischen Wirtschaft aus. Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4,4 %. In den beiden folgenden Jahren stieg das BIP wieder (2010 um 2,1 %, 2011 um 1,7 %), 2012 sank es erneut leicht um 0,5 %. Ab 2013 setzte eine Erholung ein und die Wirtschaft wuchs um 0,2 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.[93]
Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.[94] Die Arbeitslosenquote belief sich im März 2017 auf 7,4 %,[95] die Energieintensität der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000 € BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).[96]
Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen Leistungsbilanzüberschuss von 387.100 Mio. USD, womit die EU den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.[97][98]
Bruttoinlandsprodukt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des IWF, Oktober 2022).[99]
'10 | '11 | '12 | '13 | '14 | '15 | '16 | '17 | '18 | '19 | '20 | '21 | ||
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14.616 | 15.190 | 15.420 | 15.968 | 16.446 | 16.996 | 18.076 | 19.135 | 20.021 | 20.784 | 19.833 | 21.755 | ![]() |
![]() |
15.048 | 15.599 | 16.254 | 16.843 | 17.551 | 18.206 | 18.695 | 19.479 | 20.527 | 21.373 | 20.893 | 22.996 | ![]() |
![]() |
12.282 | 13.736 | 15.137 | 16.277 | 17.201 | 17.880 | 18.701 | 19.814 | 21.657 | 23.356 | 24.168 | 27.206 | ![]() |
![]() |
4.534 | 4.629 | 4.800 | 5.022 | 5.034 | 5.201 | 5.160 | 5.248 | 5.408 | 5.485 | 5.295 | 5.607 | ![]() |
![]() |
2.799 | 2.971 | 2.999 | 3.133 | 3.187 | 3.015 | 2.939 | 3.018 | 3.146 | 3.241 | 3.153 | 3.436 | ![]() |
![]() |
3.039 | 3.259 | 3.480 | 3.742 | 3.764 | 3.526 | 3.539 | 3.819 | 4.020 | 4.182 | 4.119 | 4.494 | ![]() |
![]() |
5.161 | 5.618 | 6.153 | 6.478 | 6.781 | 7.160 | 7.735 | 8.277 | 9.022 | 9.542 | 9.005 | 10.194 | ![]() |
![]() |
2.283 | 2.364 | 2.453 | 2.579 | 2.686 | 2.795 | 2.928 | 3.074 | 3.199 | 3.312 | 3.040 | 3.405 | ![]() |
Wirtschaftsentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mitgliedstaat | '10 | '11 | '12 | '13 | '14 | '15 | '16 | '17 | '18 | '19 | '20 | '21 | 2010 –2021 ⌀ |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
![]() |
2,9 | 1,7 | 0,7 | 0,5 | 1,6 | 2,0 | 1,3 | 1,6 | 1,8 | 2,2 | −5,4 | 6,1 | 1,42 | ![]() |
![]() |
1,5 | 2,1 | 0,8 | −0,6 | 1,0 | 3,4 | 3,0 | 2,8 | 2,7 | 4,0 | −4,0 | 7,6 | 2,03 | ![]() |
![]() |
1,9 | 1,3 | 0,2 | 0,9 | 1,6 | 2,3 | 3,2 | 2,8 | 2,0 | 1,5 | −2,0 | 4,9 | 1,72 | ![]() |
![]() |
4,2 | 3,9 | 0,4 | 0,4 | 2,2 | 1,5 | 2,2 | 2,7 | 1,0 | 1,1 | −3,7 | 2,6 | 1,54 | ![]() |
![]() |
2,4 | 7,3 | 3,2 | 1,5 | 3,0 | 1,9 | 3,2 | 5,8 | 3,8 | 3,7 | −0,6 | 8,0 | 3,60 | ![]() |
![]() |
3,2 | 2,5 | −1,4 | −0,9 | −0,4 | 0,5 | 2,8 | 3,2 | 1,1 | 1,2 | −2,4 | 3,0 | 1,03 | ![]() |
![]() |
1,9 | 2,2 | 0,3 | 0,6 | 1,0 | 1,0 | 1,1 | 2,3 | 1,9 | 1,8 | −7,8 | 6,8 | 1,09 | ![]() |
![]() |
−5,5 | −10,1 | −7,1 | −2,5 | 0,5 | −0,2 | −0,5 | 1,1 | 1,7 | 1,9 | −9,0 | 8,4 | −1,77 | ![]() |
![]() |
1,7 | 0,8 | 0,0 | 1,1 | 8,6 | 24,4 | 2,0 | 9,0 | 8,5 | 5,4 | 6,2 | 13,6 | 6,77 | ![]() |
![]() |
1,7 | 0,7 | −3,0 | −1,8 | 0,0 | 0,8 | 1,3 | 1,7 | 0,9 | 0,5 | −9,0 | 6,7 | 0,04 | ![]() |
![]() |
−1,2 | −0,1 | −2,3 | −0,4 | −0,4 | 2,5 | 3,6 | 3,4 | 2,8 | 3,4 | −8,6 | 13,1 | 1,32 | ![]() |
![]() |
−4,5 | 2,6 | 7,0 | 2,0 | 1,9 | 3,9 | 2,4 | 3,3 | 4,0 | 2,6 | −2,2 | 4,1 | 2,26 | ![]() |
![]() |
1,7 | 6,0 | 3,8 | 3,6 | 3,5 | 2,0 | 2,5 | 4,3 | 4,0 | 4,6 | 0,0 | 6,0 | 3,50 | ![]() |
![]() |
3,8 | 1,0 | 1,6 | 3,2 | 2,6 | 2,3 | 5,0 | 1,3 | 1,2 | 2,3 | −0,8 | 5,1 | 2,38 | ![]() |