Staatsbriefe

Staatsbriefe war der Name einer zwischen 1990 und 2001 monatlich erscheinenden rechtsextremen und reichspropagandistischen deutschen Zeitschrift.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Sie wurde 1990 von Hans-Dietrich Sander gegründet und im Verlag Castel del Monte herausgegeben. Im Dezember 2001 erschien die letzte Printausgabe. Artikel und Beiträge gab es seitdem bis September 2007 nur noch online über eine Website.

Ausdrückliches Hauptanliegen der Staatsbriefe war es, die Bundesrepublik Deutschland zu überwinden und eine an die „staufische Tradition“ angelehnte „Reichsordnung“ einzuführen. Nach eigener Darstellung wurde der Name der Zeitschrift im Anklang an die Erlasse, Sendschreiben, Manifeste und Berichte des Stauferkaisers Friedrich II. gewählt. Zeitweilig war die Zeitschrift eine bedeutende Plattform der Präsentation und Diskussion internationaler Ordnungsvorstellungen der extremen Rechten.[1]

Der Vorwurf des Antisemitismus und der permanenten Verunglimpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und ihrer politischen Repräsentanten führte in den 1990er Jahren und darüber hinaus zu verschiedenen Erwähnungen (sowohl der Staatsbriefe – letztmals 2003 – als auch ihres Herausgebers Sander) in den Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik „Rechtsextremismus“.

Aufgrund der Publikation eines Textes von Germar Rudolf und eines Beitrages zum Thema „Holocaust“ wurde Hans-Dietrich Sander 1998 vom Münchener Landgericht als verantwortlicher Herausgeber der Staatsbriefe wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener „zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.000 DM rechtskräftig verurteilt“.[2]

In der Ausgabe 1 von 1993 wurde ein von Reinhold Oberlercher verfasstes Hundert-Tage Programm der nationalen Notstandsregierung publiziert, in dem konkrete Schritte des „nationalen Lagers“ für den Fall einer Machtergreifung vorgeschlagen wurden (S. 7–10). Folgende Punkte wurden unter anderem aufgelistet: „Einstellungsverbot für ausländische und volksfremde Arbeitskräfte“, „die standrechtliche Erschießung von Rauschgiftbesitzern“, „Verbot der Ideologie der Menschlichkeit“, „Verbot des Pazifismus“ und die „Wiedereinsetzung des Deutschen Reiches“.

In der Ausgabe 1 von 1999 veröffentlichten Reinhold Oberlercher, Horst Mahler und Günter Maschke ihre bereits am 24. Dezember 1998 auf der Website des Deutschen Kolleg veröffentlichte, sogenannte Kanonische Erklärung zur Bewegung von 1968.[3][4][5]

Unterreihe Consiliarien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahre 1995 wurde in Ergänzung zur Zeitschrift eine Unterreihe mit dem Titel Consiliarien begonnen, die über ein erstes Heft jedoch nicht hinauskam.

Autoren[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle: Arnshaugk Verlag, Uwe Lammla, Neustadt an der Orla:[6]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Fabian Virchow: Gegen den Zivilismus. Internationale Beziehungen und Militär in den politischen Konzeptionen der extremen Rechten. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-15007-3, S. 495.
  2. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1989, S. 89, und Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen 1999 (Memento vom 28. Dezember 2006 im Internet Archive), S. 101.
  3. Kanonische Erklärung zur Bewegung von 1968 – Deutsches Kolleg. In: reich4.de. 17. Juni 1953, archiviert vom Original am 24. November 2016; abgerufen am 7. Januar 2017.
  4. Henryk M. Broder: INTELLEKTUELLE: Dem Volke dienen. In: Der Spiegel. Nr. 8, 1999 (online).
  5. ohannes Agnoli zur "Kanonischen Erklärung" von Horst Mahler. In: glasnost.de. 17. Februar 1999, abgerufen am 7. Januar 2017.
  6. Arnshaugk. In: arnshaugk.de. Abgerufen am 7. Januar 2017.
  7. Gerd Bergfleth. In: matthes-seitz-berlin.de. Abgerufen am 7. Januar 2017.