Streifzüge, Heft 60
März
2014

„Arbeit in die Kalahari!“?

Entwicklungsarbeit in Afrika zu leisten erscheint oft schwierig und eine nicht geringe Zahl an Projekten scheitert – doch woran? Am „Unwillen“ der zu Entwickelnden? Ihrer „Faulheit“, dem geringen Interesse, eine „ordentliche Arbeitsmoral“ zu entwickeln? Lange Zeit wurde ein solches Verhalten im Rahmen von Rassenlehre und anderer Paradigmen einer „Mentalität der Afrikaner“ zugeschrieben, eine Annahme, die mittlerweile mehrfach und eindeutig widerlegt wurde. Bestehen geblieben sind Eindrücke aus der Praxis von EntwicklungsarbeiterInnen und damit die Frage danach, wie Arbeit und Entwicklung zusammenhängen.

Die Post-Development-Theory entlarvte die Idee unilinearer sozialer Entwicklung – verkürzt gesagt – als evolutionistisch und teleologisch und Entwicklungszusammenarbeit bzw. -hilfe als Maske sich ausbreitender Westlich-europäischer Hegemonie über die Welt. Diese fundierte Kritik mündete bislang allerdings lediglich in Adaptionen bereits bekannter Strategien. Nachhaltige Entwicklung, also ein Vorgehen, das den Fortbestand der eingerichteten Projekte und der angestrebten Veränderungen auch nach Abzug der SpenderInnen und NGOs aus den Gebieten des globalen Südens gewährleisten soll, trat an die Stelle des direkten und brachialen Implementierens Westlicher Systeme. Ein arbeitskritischer Zugang dechiffriert jedoch auch diese heute oft angewandte Form von Entwicklung als paternalistisches Fördern kapitalistischer Expansion, die nicht nur das Konzept von Lohnarbeit, sondern das europäische Konzept Arbeit zu implementieren sucht. Dabei stoßen westliche ProtagonistInnen immer wieder auf strukturellen Widerstand in der Form, wie Tätigkeiten in nicht-europäischen Gesellschaften organisiert sind.

Das Beispiel der ‡Khomani verdeutlicht, wie das vor sich geht. Sie leben am Rande der Kalahari-Wüste im südlichen Afrika und bezeichnen sich selbst als Buschleute, also mit einem früher meist abschätzig verwendetem Begriff, weshalb sie offiziell als eine ethnische Gruppe der San bezeichnet werden. Wahrscheinlich gehörten die ‡Khomani zu jenen San-Gemeinschaften, die im Laufe der Jahrhunderte durch Einwanderung und Besetzung aus älteren Siedlungsgebieten immer weiter nach Norden bis in die Kalahari abgedrängt wurden. Als gesichert kann jedenfalls angenommen werden, dass sie seit etlichen Generationen im heutigen Grenzgebiet der Staaten Botswana, Namibia und Südafrika gelebt hatten, als im Jahre 1931 eben dort der Kgalagadi (damals noch Kalahari Gemsbok) National Park gegründet wurde.

Während die ‡Khomani anfangs teilweise für Hilfsarbeiten eingesetzt und dafür von den Betreibenden des Parks mit bestimmten Lebensmitteln, Tabak und Alkohol versorgt wurden, begann man sie wenig später sukzessive in die Nähe des Hauptquartiers der Parkverwaltung, in Twee Rivieren, zwangsumzusiedeln. In den 1970er Jahren wurde ihnen schließlich endgültig jedes Recht verwehrt, ihren traditionellen Lebensstil weiterzuführen, indem man ihnen Zugang zum Land des Parks verweigerte. Wo die ‡Khomani bis dahin ihre Kultur(en) gelebt, wo sie sich zuvor durch Jagen und Sammeln ernährt und darüber hinaus Arbeiten für ansässige europäische LandwirtInnen verrichtet hatten, galt nun das Paradigma europäischer Dichotomien: Natur und Menschen vertragen sich nicht.

Für die ‡Khomani begann eine Odyssee durch das Südafrika der Apartheid. Endlich landeten einige Familien als DarstellerInnen einer „Bushmann-Show“ im südafrikanischen Touristenressort Kagga Kamma. Als die Gruppe 1995 den südafrikanischen Anwalt Roger Chennells kennenlernte, formierte sie sich hinter dem Klan-Ältesten Regopstaan Kruiper und ihrem Sprecher Petrus Vaalbooi: Sie strengte eine Landrechtsklage über 400.000 Hektar Parkland gegen die südafrikanische Regierung an, die schließlich außergerichtlich geregelt wurde. 2002 fand in einer feierlichen Zeremonie die Übergabe von Land an die Gemeinschaft der ‡Khomani statt, für die der Nachfolger von R. Kruiper, dessen inzwischen ebenfalls verstorbener Sohn Dawid, als „traditioneller Führer“ sprach. Der ‡Khomani- und der Mier-Gemeinschaft (letztere hatte sich der Landrechtsklage während ihres Verlaufs angeschlossen), wurden insgesamt 57.903 Hektar Land als Eigentum zugesprochen und gleichzeitig an die Parkbetreibenden verpachtet, wodurch die Nutzung des Landes durch die Vorschriften des Park-Management-Plans eingeschränkt ist und nicht zur Jagd genutzt werden darf. Davon fielen etwa 25.000 Hektar den ‡Khomani zu. Für 80.000 Hektar Parkland wurden der Klägergemeinschaft touristische Nutzungsrechte zuerkannt und die ‡Khomani erhielten darüber hinaus das symbolische und kulturelle Nutzungsrecht über etwa 480.000 Hektar. Weitere 40.000 Hektar wurden der ‡Khomani-Gemeinschaft in Form von an den Park grenzenden Grundstücken übertragen.

Die ‡Khomani werden „entwickelt“

Während die ‡Khomani selbst mit dem Ergebnis der außergerichtlichen Einigung nur mäßig zufrieden waren, betrachteten es viele Außenstehende als Erfolg, und sofort wurden Entwicklungsprogramme von NGOs und SpenderInnenorganisationen implementiert. Neben einigen wenigen Bildungsprogrammen und wissenschaftlichen Untersuchungen drehte und dreht sich das Gros der Projekte um Auf- und Ausbau von Einkommensquellen durch die Fremdenverkehrsindustrie. So wurde auf dem zur touristischen Nutzung frei gegebenen Parkland eine Lodge errichtet, die – als teure Unterkunft für hauptsächlich wohlhabende (Westliche) TouristInnen – Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen soll. Während ein ‡Khomani als Führer für Wildnistouren in der Lodge angestellt ist und einige ‡Khomani Frauen in der Küche und als Zimmermädchen arbeiten, finden Gruppen von ca. je 20 San in Zwei-Wochen-Schichten Arbeit im Schaudorf nahe der Lodge. Dort stellen sie traditionelles Leben für die Gäste der Lodge nach, erhalten Verpflegung und Unterkunft (außerhalb des Schaudorfes) sowie eine kleine Entschädigung als Vergütung für ihre „Repräsentation“. Zusätzlich stellen sie Souvenirs, wie Pfeile, Bögen und vor allem Ketten, her, die sie an die BesucherInnen zu verkaufen versuchen.

Da nur wenige der ‡Khomani Lohnarbeit in und um die Lodge finden (auch in der Wäscherei am Parkeingang und für den Park selbst arbeiten San), haben einige Familien kleine Stände an der Straße, die zum Park führt, errichtet, an denen sie ebenfalls selbst hergestellte Souvenirs feil bieten. Der seltene Gewinn aus diesen Straßenverkäufen wird jedoch meist sofort im nicht weit entfernten Laden in Alkohol umgesetzt.

Neben jenen ‡Khomani, die sich selbst zu den so genannten „traditionellen Buschleuten“ zählen, scharen sich auch einige andere um den „politischen Führer“ Petrus Vaalbooi. Sie werden von den Angehörigen der Traditionalisten-Fraktion als „Westliche“ oder „Verwestlichte“ Buschleute bezeichnet und versuchen einerseits ihr Auskommen durch (rare) Lohnarbeit zu bestreiten und andererseits Viehzucht auf dem restituierten Land außerhalb des Parks zu betreiben. Auch letzteres gestaltet sich schwierig, da auf diesen Farmen zwar kleine Herden Ziegen, Schafe und Rinder gehalten werden, die Betreibenden jedoch nicht über Geld verfügen, das notwendig wäre, um etwa Zäune zu errichten bzw. in Stand zu setzen, Impfungen und andere tiermedizinische Behandlungen durchzuführen oder Fahrzeuge zu unterhalten. Der Ertrag aus den Farmen reicht kaum, um die Familien der Bauern und Bäuerinnen zu ernähren, geschweige denn, um daraus ein auskömmliches Einkommen zu erzielen.

Das Scheitern der Entwicklungsprojekte in der ‡Khomani-Gemeinschaft wird von den wohlwollenden Beobachterinnen der historischen Marginalisierung zugeschrieben und von den weniger wohlwollenden darauf zurückgeführt, dass Buschleute generell schlicht „dumm, stur und faul“ seien. Letzteres wird vor allem mit der durchaus hohen Zahl an Diebstählen und der immer gegenwärtigen Gewalt untermauert. Hinzu kommen die hohe Rate an AnalphabetInnen und der generell sehr niedrige Stand an westlicher Bildung. Doch vor allem trägt dazu bei, dass ‡Khomani dazu tendieren, zu spät oder gar nicht an ihren Arbeitsplätzen zu erscheinen oder diese frühzeitig oder scheinbar ohne Grund zu verlassen und generell keine „Arbeitsmoral“ an den Tag zu legen. Und genau hier liegen Dreh- und Angelpunkt von westlicher (Fehl-)Interpretation und der Naturalisierung europäischer Vorstellungen: Arbeit ist eben kein universelles Konzept!

Arbeit in die Kalahari!

Durch das Einfrieden des von den ‡Khomani genutzten Landes im Rahmen der Einrichtung des Kgalagadi Transfrontier Parks fand ein Prozess statt, den Karl Marx ursprüngliche Akkumulation nannte. Durch die Enteignung von zuvor gemeinschaftlich genutztem Land, so Marx, werden die Produzierenden von ihren Produktionsmitteln getrennt und Kapital geschaffen. Zwar wurde das Land der ‡Khomani durch die Einfriedung zu Zwecken des Naturschutzes nicht in Privateigentum umgewandelt – wie es bei den insbesondere von Karl Polanyi in diesem Kontext besprochenen Enclosures in England ab dem 16. Jahrhundert der Fall war – doch die ‡Khomani wurden ihrer ideellen und materiellen Lebensgrundlage beraubt. Der Staat (als Wahrer der Kapitalsicherheit) verwandelte das Land in öffentlichen Besitz, auf den der Staat nur selektiv privaten Zugriff gewährt, zum Beispiel Benützungsentgelt zahlenden TouristInnen und anderen profit- oder zumindest umsatzgenerierenden Unternehmungen. Dadurch wurde zum einen Eigentum als System von Zugang und Ausschluss implementiert, ein Konzept, das zum Prinzip der Nutzungsorientierung in der Gesellschaft der San in Opposition steht. Zum anderen wurde so den ‡Khomani das traditionelle Nutzen unmöglich gemacht, zumal viele von ihnen bis zu ihrer „Naturalisierung“ im Zuge der außergerichtlichen Einigung staatenlos, also nicht einmal StaatsbürgerInnen Südafrikas, waren.

Der Grundlage ihrer traditionellen Lebensweise beraubt, blieb den ‡Khomani nichts außer ihrer Arbeitskraft, die sie fortan verkaufen mussten – ob als LagerarbeiterInnen in Johannesburg oder als SchaustellerInnen in Kagga Kamma. Das ist freilich nichts Neues, denn im Zuge der Ausbreitung des Kapitalismus seit seinen Anfängen und insbesondere durch Kolonialismus und Neo-Kolonialismus stand die Einfriedung von gemeinschaftlichem Land immer am Beginn der Kapitalakkumulation. Doch was bei den ‡Khomani noch hinzu kommt und den falschen Eindruck, sie wären faul, dumm und stur, erwecken oder verstärken könnte, ist die Art und Weise, wie Aktivitäten in der Gesellschaft der ‡Khomani organisiert sind.

Während das europäische Konzept Arbeit alle menschlichen Aktivitäten mittels dreier Dichotomien in produktive / nicht-produktive, anstrengende / nicht-anstrengende und unfreiwillige / freiwillige Tätigkeiten unterteilt, ist diese Einteilung in der Gesellschaft der San schlicht nicht strukturell verankert, insbesondere nicht der (geschaffene) Gegensatz zwischen produktiv und nicht-produktiv. Arbeit ergibt sich in europäischen bzw. Westlichen oder Verwestlichten (und durchaus auch anderen) Gesellschaften aus eben diesen Dichotomien als Kombination der erstgenannten Prämissen: Arbeit ist, was produktiv und anstrengend ist und/oder unfreiwillig verrichtet wird.

Die Art und Weise, wie Tätigkeiten in der Gesellschaft der San traditionell organisiert sind, steht dazu in gewissen Teilen in Kontrast. Freilich haben der Begriff Arbeit sowie das Konzept und die Dichotomien dahinter bereits Eingang in den Alltag der ‡Khomani gefunden, jedoch noch nicht in die gesellschaftlichen Strukturen. So werden Tätigkeiten weiterhin tendenziell nicht anhand von Gegensätzen und besonders nicht anhand eines (materiellen) Wertes ihrer Ergebnisse strukturiert.

Die Entwicklungsprojekte, die auf die Restitution des Landes an die ‡Khomani folgend implementiert wurden, trugen mit ihrem Fokus auf die Etablierung von Lohnarbeit also immens dazu bei, das traditionelle Wirtschaftssystem der San zu zerstören – was freilich Folgen für das gesamte soziale System hat. „Kulturelle“ Projekte, wie ein Museum oder die Förderung von San-Kunst, erscheinen in diesem Licht ebenso sinnlos wie destruktiv: Gesellschaftliche Besonderheiten – wie bestimmte Rituale, darstellende Kunst oder zum Beispiel die berühmten Fertigkeiten im Spurenlesen – sind keine Resultate zielgerichteter Anstrengungen im Sinne eines „Buschmann-Brandings“. Sie sind integraler Teil der Gesellschaft und somit auch untrennbar mit dem Modus der Tätigkeitsorganisation verbunden sowie endlich mit der Art und Weise der Nutzung von Land.

Zweifelsohne ist es (auch) für die ‡Khomani unmöglich, sich der Globalisierung mit all ihren Facetten zu entziehen, obgleich dies manche ProtagonistInnen, vor allem in der traditionellen Fraktion der Gruppe, fordern. Eine Rückkehr zu einer Lebensweise, wie sie vor der Einfriedung durch den Nationalpark gepflegt wurde, erscheint in diesem Zusammenhang unmöglich und das Streben danach restaurativ. Dennoch wird den ‡Khomani, auch und besonders durch Entwicklungsprojekte, die Möglichkeit verweigert, selbst darüber zu entscheiden, wie sie der Globalisierung begegnen wollen. Während der Kapitalismus den Globus beinahe vollständig erobert hat, dringt er nun weniger in die Breite, sondern immer aggressiver in die Tiefe vor, wozu das Konzept von Entwicklung und alle damit verbundenen Unternehmungen massiv beitragen. Die gesellschaftlichen Charakteristika der San werden der Arbeitslogik und dem Wertesystem des Kapitalismus unterworfen und dadurch nivelliert. Das Recht auf Selbstbestimmung der San wird durch Entwicklungsprojekte untergraben und mittels eines altbekannten Scheinaltruismus zur Farce. „Arbeit in die Kalahari!“, könnte das Motto dieser Entwicklungs-Kampagne lauten, die erfolgreich dabei ist, die Kultur der ‡Khomani auszulöschen.

Der Text basiert auf dem Vortrag „Faul, dumm und stur“? Arbeit und Entwicklung in Afrika, gehalten im Rahmen einer Veranstaltung des ÖIE in Villach, 2013.

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