Der Bauer als Spielball
Problematik
In einer so wichtigen Sparte wie der Speiseöl- und Fettversorgung ist Österreich zu 97% vom Ausland, davon allein zu 85% von den USA abhängig. [1]
Insbesondere beim Auftreten von internationalen Krisen, wie z.B. dem Falklandkrieg — Argentinien bestreitet 40% des Weltexportes an Sonnenblumen — werden immer wieder Rufe laut, die Regierung möge doch nicht nur den Anbau des kärglichen Restes von 3% Ölsaaten weiter fördern, sondern es sollte auch eine eigenständige Organisierung einer österreichischen Ölsaatenproduktion samt einer heimischen Verarbeitung aufgebaut werden. [2] Das entwickelte Modell (Ölsaatenprojekt) sieht vor, daß der Rapsanbau stark ausgeweitet wird und eine eigenen Ölmühle die Weiterverarbeitung garantiert. Mittels einer Importabschöpfung sollen die Einfuhren gedrosselt und das Ölsaatenprojekt finanziert werden. [3] Obwohl sich alle Parteien zu diesem Ölsaatenprojekt bekennen — die SPÖ hat sogar in ihrem Wirtschaftsprogramm diesen Punkt verankert — geschieht nicht viel! Während in anderen neutralen Staaten wie etwa Schweden und der Schweiz bereits Hunderttausende Hektar Raps angebaut werden. [4] Hinter dieser Verzögerung und Nichtdurchführung stehen nicht nur binnenwirtschaftliche Überlegungen, sondern zum Einen Vereinbarungen, die man innerhalb des GATT-Abkommens getroffen hat, und zum Zweiten handfeste Interessen der amerikanischen Ölsaatenlobby.
Binnenwirtschaftliche Überlegungen
Auf der einen Seite wurden 1982 Getreideüberschüsse produziert, die durch Subventionen aus Steuermitteln in der Höhe von 1,2 Milliarden Schilling ins Ausland exportiert wurden. Auf der anderen Seite wurden 110.000 Tonnen an Pflanzenfetten (Speiseöl, Margarine) und 450.000 Tonnen Futterschrot aus Pflanzen im Gesamtwert von ca. 4 Milliarden Schilling importiert. [5]
Da Pflanzenfett und Futterschrot (Eiweiß) aus Ölsaaten wie Raps, Sonnenblumen und Sojabohnen gewonnen wird, könnte überall dort, wo jetzt Überschuß-Getreide angebaut wird, auf diese Ölsaaten umgestiegen werden, zumal dieselben Klima- und Bodenbedingungen für Getreide als auch für Ölfrüchte Voraussetzung sind. Die wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus diesem Ösaatenprojekt ergeben würden, wären durch Deviseneinsparungen in Milliardenhöhe, Verringerung der Budgetmittel für die Stützung der Getreideüberschüsse und durch den Aufbau einer eigenen ölfrüchteverarbeitenden Industrie (Entlastung am Arbeitsmarktsektor durch Schaffung neuer Arbeitsplätze) klar gegeben.
Die Problematik des Ölsaatenprojektes liegt darin, daß die Mittel für den Aufbau einer Verarbeitung durch die Einhebung von Schützzöllen aufgebracht werden sollen und daß die Weltmarktpreise für Rohöle aus Ölfrüchten unter den nach einer Rentabilitätsrechnung angestellten österreichischen Preisen liegen würden. [6] Von dieser Rentabilitätsrechnung sollte man sich nicht abschrecken lassen und dabei Produktpreise in Österreich in Kauf nehmen, um durch eine entsprechende Weiterverarbeitung und Veredelung durch eine aufstrebende heimische Industrie auch im Export durch verarbeitete Produkte bessere Erlöse zu erzielen. Auch die Europäische Gemeinschaft hat in der Außenpolitik bei Agrarprodukten den Weg gewählt, weniger den Export von Rohwaren, als vielmehr den Export von verarbeiteten Produkten anzustreben. [7]
Vor- und Nachteile des Ölsaatenprojektes
Zu den bereits aufgeführten wirtschaftlichen Vorteilen, die man unter den Hauptzielen Verbesserung der Struktur der Landwirtschaft und Verbesserung der Handelsbilanz subsummieren kann, kommen noch die Erweiterung der Unabhängigkeit und die Sicherung der Versorgung im Krisenfall hinzu.
Dieser Aspekt scheint mir besonders wichtig, da durch die Verwirklichung des Ölsaatenprojektes ein Schritt zur Verwirklichung des Bundesgesetzes von 1975, das die umfassende Landesverteidigung regelt und die Vollversorgung der österreichischen Bevölkerung im Krisenfall gewährleisten soll, getan werden kann. (Artikel 9, Absatz 3)
In der sogenannten Verteidigungsdoktrin heißt es, daß im Falle des Eintritts von Spannungen oder Krisen die Vollversorgung der österreichischen Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern gewährleistet sein müsse.
Zu diesen lebensnotwendigen Gütern sind die pflanzlichen Fette und Eiweißfuttermittel sicherlich zu zählen, zumal ohne Futtermittel über kurz oder lang auch kein tierisches Eiweiß und Fett mehr vorhanden wäre. [8]
Die Nachteile des Ölsaatenprojektes liegen in der ablehnenden Haltung der US-Administration und der hinter ihr stehenden Ölsaatenlobby, die in diesem Projekt Österreichs einen Präzedenzfall sieht und bei der Verwirklichung ein Weitergreifen auf den westeuropäischen Raum und damit verbunden den Verlust von Exportmärkten und Monopolstellungen fürchtet. Ein einseitiges Durchsetzen des Ölsaatenprojektes würde zu einer Konfrontation mit den USA führen und Sanktionen auslösen, die nicht nur den Agrarsektor betreffen, sondern auch auf andere Wirtschaftszweige übergreifen. Daher schreckt ein Großteil der Vertreter der österreichischen Wirtschaft und Politik vor der Realisierung dieses Projektes zurück, läßt einen gemeinsamen Drei-Parteien-Entschließungsantrag im Nationalrat (6. Oktober 1981) das Ölsaatenprojekt in Angriff nehmen und mit den USA verhandeln, und die Vorwahl-Aussage von Bundeskanzler Kreisky und Oppositionsführer Dr. Mock das Problem „Mehr Selbstversorgung bei Ölfrüchten“ anläßlich ihrer USA-Besuche zur Sprache zu bringen, als reine Lippenbekenntnisse erscheinen.
Ölsaatenprojekt — Österreichische Bemühungen und amerikanische Reaktionen
Die Regierung Klaus II führte im Zuge eines Ölsaatenprojektes 1968 die Abgabe eines Importzolles auf pflanzliche Ölkuchen ein. Aufgrund dieser Maßnahme intervenierten die USA und es kam im Januar 1969 unter der Delegationsführung von Landwirtschaftsminister Dr. Schleinzer zu Expertenverhandlungen und Vereinbarungen, die in der Praxis wieder zur Aufhebung der Einhebung eines Imporitzolles auf pflanzliche Ölkuchen führten. [9]
Da diese Vereinbarungen bei der Realisierung des derzeitigen Ölsaatenprojektes eine große Rolle spielen und als Ursache für die Nichtdurchführbarkeit herangezogen werden, ist eine genauere Beleuchtung dieser Abmachung notwendig. Da die Dokumente, die die Verhandlungsprotokolle betreffen, unter Verschluß sind, der Geheimhaltung unterliegen und der Öffentlichkeit daher nicht bekannt sind, ergibt sich ein sehr verschwommenes Bild. Die Frage, um welche wie um einen heißen Brei herumdiskutiert wird, besteht darin: Darf Österreich aufgrund dieser Vereinbarungen ein Ölsaatenprojekt in Angriff nehmen oder nicht? Zur Verdeutlichung möchte ich hier zwei Beispiele anführen, von welchen Positionen in der öffentlichen und parlamentarischen Behandlung ausgegangen wird.
Beispiel 1
Die ÖVP-Regierung hatte seinerzeit, im Jahre 1969, den USA zugesichert, nichts gegen die US-Importe zu unternehmen und dies beim GATT hinterlegt. Das heißt, daß Österreich bei Erhöhung des Selbstversorgungsgrades durch weniger Importe mit Sanktionen von Seiten der GATT-Vertragspartner, vor allem den USA, zu rechnen hätte. [10]
Wenn man von dieser Ausgangslage ausgeht, wäre das Ölsaatendprojekt nur dann zu verwirklichen, wenn man mit allen GATT-Vertragspartnern Übereinstimmung erzielt und damit keine Sanktionen zu erwarten hat.
Beispiel 2
Frage des Abgeordneten Haas (SPÖ) in der 84. Sitzung des Nationalrates vom 6. Oktober 1981 und Beantwortung von Bundesminister Dipl.-Ing. Haiden:
Abgeordneter Haas (SPÖ): Herr Bundesminister! Ich möchte Sie im Zusammenhang mit der Anfrage des Kollegen Brunner fragen, ob seitens der Bundesregierung Maßnahmen getroffen wurden, um Importe von pflanzlichem Eiweiß zu verringern?
Bundesminister Dipl.-Ing. Haiden: Ja, das ist ja das Problem, vor dem wir stehen! Wir können das nicht. Ich möchte ergänzend nur eines sagen: Im Jahr 1968 hat der Landwirtschaftminister Schleinzer ein ähnliches System einführen wollen; es war schon eingeführt. Er mußte es dann über Druck der Amerikaner zurücknehmen und im Jahre 1969 hat die Bundesregierung unter Kanzler Klaus den Amerikanern, und noch dazu im GATT notifiziert zugesichert, daß eine Maßnahme dieser Art von Österreich nicht eingeführt werden wird. Wir sind leider gebunden. Das ist sehr bedauerlich.
Aus dieser Beantwortung von Minister Haiden ist klar zu ersehen, daß ein Ölsaatenprojekt in der geplanten Form wegen der getroffenen Vereinbarungen noch dazu innerhalb des GATT gar nicht möglich ist. [11]
Um die Frage, ob das Ölsaatenprojekt durchführbar ist oder an internationalen Vereinbarungen scheitert, zu klären, müßte man unbedingt auf die Verhandlungsprotokolle mit den USA zurückgreifen können. Wie schon ausgeführt, sind diese jedoch nicht zugänglich. Anhand der amerikanischen Antwortnote (siehe Anhang) bezüglich der Konsultationen zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten will ich versucheri, den Sachverhalt zu klären.
In dieser Note [12] heißt es:
Die folgende Mitteilung vom 15. Jänner wurde von den Delegationen Österreichs und den Vereinigten Staaten anerkannt.
Mit Hinweis auf die vorangegangenen Konsultationen (Beratung) betreffend die Einführung eines Importzolles von Österreich auf pflanzlichen Ölkuchen (GATT Dokumentation L/3046) haben wir die Ehre, Ihnen mitzuteilen, daß unsere beiden Ministerien (Regierungen) zu folgender Vereinbarung gekommen sind:
- Die Österreichische Regierung stimmt einer Rücknahme der Importgebühr, so schnell wie es ihre parlamentarische Ordnung erlaubt zu, aber auf jeden Fall noch vor dem 1. März 1969.
- Die Österreichische Regierung stimmt weiters zu, den Ölkuchenimportzoll nicht durch eine Inlandsverbraucherabgabe oder andere Maßnahmen mit ähnlicher Wirkungsweise zu ersetzen. Gleichwohl sollte dies nicht als Einschränkung der Rechte und Pflichten der beiden Regierungen Österreich und Vereinigte Staaten verstanden werden.
- Wenn der Ölkuchenzoll in Übereinstimmung mit der im obigen Subparagraphen angeführten Verpflichtung. und in Berücksichtigung des Subparagraphen (b) eingestellt wird, wird die Regierung der Vereinigten Staaten die Beratungen als zufriedenstellend abgeschlossen betrachten. In der Zwischenzeit stimmen die Regierungen Österreichs und der Vereinigten Staaten überein, ihre gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen unter dem GATT-Artikel XIX beizubehalten bis 15. März 1969.
Diese Note weist zweifelsfrei aus, daß bei den 1968/69 geführten Verhandlungen keine weitergehenden Vereinbarungen getroffen wurden als auf die Einhebung eines Importzolles auf pflanzliche Ölkuchen von seiten Österreichs zu verzichten und nicht durch andere Maßnahmen einen ähnlichen Effekt zu erzielen.
Vorausgesetzt, daß neben diesen Abkommen nicht noch geheimere bestehen, dann ist erwiesen, daß bei der öffentlichen und parlamentarischen Behandlung von falschen Prämissen ausgegangen wird. Aus der amerikanischen Note geht eindeutig hervor, daß kein Verbot für den Anbau von Ölsaaten besteht, sondern keine Importzollabschöpfung erfolgen darf. In diesem Lichte erscheint die Diskussion und der gemeinsame Drei-Parteien-Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Bemühungen fortzusetzen, die darauf abzielen, die im Jahre 1968 gegenüber den USA eingegangenen Verpflichtungen im Verhandlungswege zu modifizieren, um ein Ölsaatenprojekt in Österreich verwirklichen zu können. [13]
als sehr seltsam, denn bei den im Jahre 1968 eingegangenen Verpflichtungen gibt es nichts zu modifizieren. Ein Anbauverbot besteht nicht, und an den Zollvereinbarungen innerhalb des GATT ist nicht zu rütteln.
Daß die USA nicht bereit sind, mit Österreich irgendwie geartete Sonderregelungen zu treffen, hat seinen Grund darin, daß die Bestrebungen zu einer unabhängigeren Selbstversorgung bei Ölfrüchten auch in der Europäischen Gemeinschaft und in anderen Staaten (GATT-Mitglieder) vorhanden sind. Ein Ölsaatenprojekt innerhalb der EG würde schlagartig die US-Exporte in dieser Sparte verringern. Zum Beispiel lieferte die USA 1980 Futtermittel, Getreide und Ölsaaten im Werte von 8,6 Milliarden Dollar und bezog von der EG Wein und Alkoholika und sonstige Agrarerzeugnisse im Gegenwert von nur 2,5 Milliarden Dollar. [14] Die Dimension solcher Transfers macht deutlich, warum die USA auch gegenüber dem österreichischen Ölsaatenprojekt so sensibel reagieren und sofort durch ihren Geschäftsträger im Landwirtschafts- und Handelsministerium intervenieren. [15]
Ölsaatenpräjudiz Österreichs könnte ein Signal für den gesamten EG-Raum sein. [16]
Schlußfolgerungen
Aufgrund der Analyse des vorhandenen Materials und der Fakten ist die Durchführung eines österreichischen Ölsaatenprojektes — ohne internationale Vereinbarungen zu verletzen — möglich, wenn die Finanzierung nicht mittels Importabschöpfung, sondern durch andere Budgetmittel erfolgt.
Das bisherige Zögern bei der Realisierung dieses Projektes liegt in der Androhung von wirtschafltichen Sanktionen seitens der USA. Durch den starken Druck, den die USA vor allem im wirtschaftlichen Bereich auf Österrreich ausüben kann, ist mit Bestimmtheit vorauszusehen, daß das österreichische Ölsaatenprojekt nicht verwirklicht werden wird.
Dem Versuch, wieder zu einer unabhängigeren Produktion und Versorgung zu kommen, stehen die engen wirtschaftlichen Verflechtungen im kapitalistischen Einflußbereich und die Interessen der USA entgegen. Die nationalstaatliche Souveränität wird daher weiter ausgehöhlt.
[1] Rudolf Seidl „Ölsaatenanbau: Für eine österreichische Lösung.“ in Tageszeitung Die Volksstimme vom 26.2.1983, Nr. 37
[2] Mangels eigener Ölmühlen muß der Raps im Ausland vermahlen und reimportiert werden. Nur mit Ungarn besteht ein Kooperationsvertrag. Kleinere Mengen in Österreich angebauter Raps werden zum Vermahlen in eine ungarische Ölmühle geschickt, nur hat man aus praktischen Gründen nicht das daraus vermahlene Öl reimportiert, sondern an Stelle dessen Sonnenblumenöl aus Ungarn. (Unilever-Generaldirektor Dr. Seefranz, Pressekonferenz vom 11.5.1982)
[3] Die einzige Ölmühle für die Rapsvermahlung in Österreich wurde 1946 aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht mehr instand gesetzt und demontiert (Auskunft des Landwirtschaftsministeriums im Mai 1982)
[4] Stenografische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, 84. Sitzung, XV. Gesetzesperiode, Donnerstag 6.10.1981, S. 8467, 8468
[5] Hermann Herunter „Ölsaaten: Der große Pflanz“ im Trend — Das österreichische Wirtschaftsmagazin, Nr. 5, Mai 1983 S. 144
[6] Die Rentabilitätsrechnung wurde von der österreichischen Unilever angestellt. Lever Brothers, als Mutter der Unilever, respektive deren Tochter Cargill in den USA, ist Mitglied jener sagenumwitterten Soja-Lobby mit Sitz in St. Louis, die angeblich konkurrenzlos den Weltmarkt kontrolliert. Im Trend, S. 148
[7] Abgeordneter Dipl.-Ing. Riegler im Stenografischen Protokoll über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, 84. Sitzung, XV. Gesetzgebungsperiode, 6.10.1981, S. 8479
[8] Hermann Herunter „Ölsaaten: Der große Pflanz“ im Trend — Das österreichisches Wirtschaftsmagazin, Nr. 5, Mai 1983, S. 148
[9] Stenografische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, XV. Gesetzgebungsperiode, 84.Sitzung, 6.10.1981, S. 8468
[10] Rudolf Seidl „Ölsaatenanbau: Für eine österreichische Lösung“ in Tageszeitung Die Volksstimme vom 26.2.1983, Nr. 47
[11] GATT: Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT) vom 30. Oktober 1947 (BGBl Nr. 254/1951 in der Fassung der BGBl Nr. 86/1958 und 250/1966) Für Österreich in Kraft getreten am 19. Oktober 1951. Dem allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tarifs and Trade, GATT vom 30. Oktober 1947, das am 1. Jänner 1948 völkerrechtlich wirksam geworden ist, ist Österreich nach Durchführung von Zolltarifverhandlungen aufgrund des Protokolls von Torquay vom 21. April 1951 beigetreten. Das Änderungsprotokoll ist für Österreich mit 21. Oktober 1966 wirksam.
Manhart/Fuchs „Das Österreichische Zollrecht“ II. Teil, zweite Auflage, Österreichische Staatsdruckerei Wien 1978, S. 1418
[12] General Agreement on Tarifs and Trade, Article XIX — Austria Action on Oilcakes Consultations between Austria and the United States RESTRICTED L/3046/Add. 4, 22 January 1969
[13] Stenografische Protokolle über die Sitzungen des Nationalrates der Republik Österreich, XV. Gesetzgebungsperiode, 84. Sitzung, 6.10.1981, S. 8498
[14] Tageszeitung „KURIER“ vom 20. August 1982, S. 7
[15] Informationsgespräch im Handelsministerium im Juni 1982
[16] Hermann Herunter „Ölsaatenanbau: Der große Pflanz“ im Trend — Das österreichische Wirtschaftsmagazin, Nr. 5, Mai 1983, S. 148
