ZOOM 6-7/1998
Dezember
1998

Die Demokratie des Marktes

Über das Demokratiedefizit der EU ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Auch im Vertrag von Amsterdam ist wiederum an der „Demokratisierung“ gearbeitet worden. Das Problem liegt aber tiefer.

In einem Vorwort zum Vertrag von Amsterdam meint Jacques Santer: „Auch was die institutionellen Fragen anbelangt, wurden Fortschritte erzielt. Ich denke hier an die Stärkung der Demokratie und die Vereinfachung der Entscheidungsfindung. Das Europäische Parlament ist als Sieger aus der Regierungskonferenz hervorgegangen. Dies war eine Notwendigkeit.“

Haben die Regierungen der Mitgliedstaaten, die bisher weitgehend ohne Kontrolle politische Entscheidungen fällten, die sie dann der Bevölkerung und den heimischen Parlamenten – wo dies notwendig war – als Sachzwänge und Forderungen der Gemeinschaft vorlegen konnten, auf der Regierungskonferenz von Amsterdam einen Kampf gegen die Demokratie geführt, in dem sie letzlich aus Notwendigkeit nachgeben mußten?

Sieht man sich die Erfolge, von denen Jacques Santer schwärmt, näher an, lassen sie sich nur unter symbolische Politik einordnen, die an der wirklichen Politik nicht allzuviel verändern dürften. Gegen die Verhinderung von Rechtsakten, die der Rat beschließen will, durch das Parlament, ist immer noch eine recht hohe Hürde eingebaut: Nur mit absoluter Mehrheit kann das Parlament Abänderungsvorschläge oder eine Ablehnung von Gesetzesvorhaben gegen den Rat durchsetzen. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit, der innerhalb der nächsten Jahre aus der Zwischenstaatlichkeit heraus voll in die EU integriert werden soll und wo wahrscheinlich die einschneidensten Veränderungen zu erwarten sind, hat das Parlament nach wie vor seine alte Rolle. Es wird gehört und unterrichtet und darf Anfragen und Empfehlungen äußern.

Woher diese Angst vor dem Europäischen Parlament als Entscheidungsinstanz, wo doch die demokratischen Regierungen in den letzten Jahren bei der Durchsetzung von Vorhaben, selbst bei Volksabstimmungen, kaum Niederlagen erlitten haben? Vielleicht ist es schon schwer genug die nationalen Interessen trotz weitgehender Übereinstimmung in den „notwendigen Schritten“ unter einen Hut zu bringen. Zusätzlich eine Instanz zu haben, die die vorgeschlagenen Schritte mit Zielen – wie sie in Diskussionen und in Parteien formuliert werden – konfrontieren könnte, würde Entscheidungen wohl zumindest deutlich verzögern. So manches ordnungspolitisches Vorhaben würde vielleicht sogar an liberalen Gesellschaftsvorstellungen scheitern. „Informationskampagnen“ sind europaweit sicher schwerer durchzuführen.

Was der Demokratie in Europa abhanden gekommen zu sein scheint, ist ein kritischer Diskurs in der Öffentlichkeit über Ziele der Politik. Verschrieben und zur Abstimmung gebracht werden Mittel, um angebliche Probleme oder Gefahren zu bekämpfen oder abzuwenden. Besonders deutlich läßt sich diese Politik in den ordnungspolitischen Maßnahmen zeigen. Es bleibt Minderheiten vorbehalten, persönliche Freiheitsrechte und Schutz der Privatsphäre einzuklagen. Daß daraus eine Diskussion entstehen würde, wie das Zusammenleben und die Entscheidungsfindung in pluralistischen Gesellschaften organisiert und verbessert werden könnte, ist anscheinend zuviel verlangt. Die Mehrheit läßt sich vom ordnungspolitischen Diskurs und dem Wunsch nach Ruhe und Sicherheit tragen. So entfernen sich die europäischen Demokratien Schritt für Schritt weg vom Ideal einer liberalen, die Freiheit des Individuums sichernden Gesellschaft, die eigentlich die Grundvoraussetzung für Demokratie bildet. Längst wird nicht mehr von einzelnen Kriminellen gesprochen und nach dem Umgang mit diesen Gesellschaftsmitgliedern gefragt. Der Feind heißt heute Kriminalität und stellt die gesellschaftliche Ordnung von außen in Frage. Der Effekt dieses Diskurses ist, daß polizeiliche Maßnahmen nicht mehr als letztes Mittel gesehen werden, sondern als notwendige Regulative gesellschaftlicher Ordnung. Ein bedeutender Schritt in Richtung Polizeistaat.

Der/die mündige BürgerIn wird am liebsten als mündige/r KonsumentIn gesehen. Als solcher muß er/sie dazu herhalten politische Entscheidungen – zum Beispiel Verbote gesundheitsschädlicher Produkte – als private Letztentscheidungsinstanz zu verhindern. Geschützt wird dadurch aber nicht die individuelle Freiheit, sich auch für das Schädliche zu entscheiden, sondern die Freiheit des Produzenten unter dem Schutz einer die Massenware fördernden Marktstruktur. Die mündigen KonsumentInnen, ganz gleich wie viele es auch gewesen bzw geworden wären, suchen das Produkt für das sie sich in Müdigkeit entscheiden sollten, bald umsonst. Es ist vom Warenwirtschaftssystem als letztes Glied der Reihe aus den Regalen der normalen Warendistribution zugunsten neuer Massenprodukte entfernt worden und kann nur unter erheblich höherem Aufwand in Nischen besorgt werden.

Nach diesem Muster scheint auch die Demokratie zu funktionieren. Aus einem System der Meinungs- und Mehrheitsbildung wird ein System, in dem Entscheidungen von Sachzwängen geleitet und von Fachleuten gefällt werden, gerechtfertigt von Mehrheiten und ohne reale Chancen für Minderheiten, sich überhaupt einzubringen. Entscheidungen auf EU-Ebene sind der Perfektion dieses Systems bereits einen Schritt näher.

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