FORVM, Zur Zeitgeschichte der Zukunft
Juni
2019

„If they deport me, Iʼll kill me.“

Vier Mails dokumentieren zwei Monate ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit einem unbegleiteten Flüchtling aus Westafrika

Am Samstag, dem 23. März 2019, schrieb ich einer guten Freundin:

Was mich zurzeit sehr niederdrückt, ist die Tatsache, dass ich wieder einmal ganz konkret von der tiefen Angst, ja Verzweiflung erfasst werde, die sich unter jungen Asylbewerbern breit macht, derzeit vor allem unter den jungen Männern aus Westafrika, seitdem Bakary [1] (19) aus einem kleinen Staat südlich der Sahara die endgültige Ablehnung seiner Klage gegen die Abweisung seines Asylbegehrens erhalten hat und nun aufgefordert ist, Deutschland binnen 30 Tagen zu verlassen. Seither hat er eine Duldung mit Arbeitsverbot, was auch Ausbildungsverbot bedeutet.

Bakary – so seine Geschichte – ist unehelich geboren, seine Mutter starb, als er klein war. Er kam zu einem Mutterbruder, der ihn schikanierte und misshandelte („I am not your father and not your mother“), der ihn schlug, ihm das Essen verweigerte und ihn nicht länger die Schule besuchen ließ. Er wurde Straßenkind und schlug sich mit einem etwas Älteren, der angeblich Geld hatte, via Senegal, Mali, Niger bis in die libysche Wüste durch, wo er einer arabischen Bande von Flüchtlingsjägern in die Hände fiel. Die Männer wurden von den Jungen getrennt, die Jungen kamen in ein Lager, wo sie sich das Geld für die Überfahrt erarbeiten mussten. Täglich gab es die Peitsche, kaum etwas zu essen. Man schnitt Bakary die Sehne an der linken Ferse an, damit er nicht fliehen konnte. Die Narben sieht man noch heute. Irgendwann kam die Fahrt übers Mittelmeer: 10 Stunden auf einem Schlauchboot, dann aufgegriffen von einem Schiff, das ihn nach Lampedusa brachte. Von dort schlug er sich durch bis nach Freiburg, wo er im August 2017 Reutlingen zugewiesen wurde. Hier kam er in die Wohngruppe eines Sozialkonzerns (in ein „Gästehaus“). Auf dessen Campus besucht er einen auf zwei Jahre angelegten, an VABO [2] orientierten Bildungsgang. Ziel ist die Sprachstandsprüfung A2 im Mai 2019 und B1 im Juli 2019).

Surenhaft wiederholt der junge Mann, dass er im Herkunftsland niemanden habe und nicht wisse wohin. Abschiebung sei sein Ende: „If they deport me, I’ll kill me!“

Weil im Sozialkonzern aus Bakarys Sicht keiner für ihn etwas macht und niemand ihm hilft, ruft er mich am 04.02.2019 verzweifelt an. Mich und das Team HILLER (eine locker gekoppelte Hobbyläufergemeinschaft) kennt er seit Februar 2018. Immer wieder waren wir im vergangenen Jahr gemeinsam unterwegs.

Ich mache mich schlau (Asylcafé, Rechtsanwalt) und erfahre: Wenn er Suicid ankündigt, solle ich ihn schnellstmöglich in einer psychiatrischen Klinik vorstellen. Eine entsprechende Diagnose könne wenigstens einen Aufschub bewirken. Also setze ich am 22.02.2019 mithilfe seines Hausarztes eine Notaufnahme in die Psychiatrie durch. Seither und bis heute ist Bakary dort, ich besuche ihn täglich. Sonst kommt nur wenig Besuch. Das Personal, das offiziell für ihn zuständig ist, arbeitet Teilzeit, ist häufig krank oder fällt wegen familiärer Probleme aus. Außerdem: Einen überzeugenden Plan, was mit jungen Afrikanern hierzulande geschehen soll, hat niemand. Viele bemühen sich, die jungen Männer in irgendwelche Ausbildungen zu bekommen (vorzugsweise als Altenpflegehelfer oder in sonstigen Mangelberufen) um ihnen auf diese Weise wenigstens eine Ermessensduldung zum Zwecke der Ausbildung zu beschaffen (3 plus 2 Jahre) und sie damit bis auf weiteres hier zu halten.

Im Blick auf Bakary mache ich das auch: Mitglieder einer professionellen Langstreckenläufergemeinschaft, in die sich Bakary als exzellenter Läufer ebenfalls gut integrieren konnte, engagieren sich in der Suche nach einem Ausbildungsplatz zusätzlich und melden mir, wenn sie fündig werden: Am 01.03. kann er bei einem Reutlinger Bäcker einen Tag zur Probe arbeiten. Daraus folgt jedoch nichts. Der Bäcker hat einen zweiten Bewerber, dem er mehr zutraut. Am kommenden Dienstag gibt’s einen Probetag als Fachlagerist in einem Dienstleistungsbetrieb, in den Osterferien kann er bei einem Flaschner in einem Reutlinger Vorort ein Praktikum machen. Außerdem gibt’s da noch eine Organisation in Sigmaringen, über die man in die Altenpflege-Helfer-Ausbildung gelangt. Inzwischen weiß ich auch, dass man als Ermessensgeduldeter das erste Lehrjahr wiederholen darf. Darauf wird es bei Bakary wohl hinauslaufen, weil er sehr wenig Grundbildung hat.

Um das Arbeitsverbot wegzubekommen, muss Bakary an der Aufklärung seiner Identität mitwirken. Konkret: Er soll bis zum 12.04. (so die Verfügung des RP [3] Karlsruhe) einen Pass oder wenigstens eine Geburtsurkunde vorlegen. Das ist wie der Ritt auf einer Rasierklinge: All seine Landsleute sagen ihm: „Mach das nicht! Sobald die Deutschen deine Papiere haben, schieben sie dich ab.“ Andererseits ist die Geburtsurkunde mit Sicherheit die conditio sine qua non dafür, dass sein Arbeitsverbot aufgehoben wird. Erste Recherchen im Heimatland (über einen entsprechenden Helferkreis) ergeben jedoch, dass es extrem schwierig sei, Bakarys Geburtsurkunde zu finden, solange der Name seines Vaters nicht bekannt sei. Auf einer zweiten Schiene stellt sich das Ganze etwas aussichtsreicher dar.

Und dazwischen die vielen Kleinigkeiten: Der Arzt in der Psychiatrie will z. B. einen Dolmetscher für Mandinga (Bakarys Muttersprache). Mit Hilfe des Asylcafes, des Rechtanwalts und der Diakonie gelingt mir das. Inzwischen sieht es so aus, dass Bakary zum 04.04.2019 entlassen werden wird. Diagnose PTBS, [4] die weiter hier behandelt werden muss. Bakary ist arbeits- und ausbildungsfähig. Die beste Therapie sei eine Ausbildung, so die Ärzte. Andererseits lässt sich mit der Diagnose PTBS möglicherweise ein Abschiebestopp durchsetzen.

Wenn alles gut läuft, dann hat Bakary demnächst (1) eine Diagnose, die ihn schützt, (2) die Zusage eines Ausbildungsplatzes, (3) eine beglaubigte Geburtsurkunde und (4) eine Ermessensduldung für die nächsten Jahre.

Ich hänge mich da so rein, weil ich nicht einsehen will, dass man junge Menschen ohne hinreichende Basisqualifikation einfach ins Leere schickt. Ich bleibe dabei, dass für junge Leute zwischen 16 und 25 gilt, dass Ausbildung ein Menschenrecht ist. Danach kann und muss man wohl etliche abschieben. Auch ich muss akzeptieren, dass wir nicht allen ein Leben in Europa ermöglichen können. Aber ich habe Angst vor der Tatsache, dass Bakary nicht der Einzige bleiben wird, der seine Hoffnung auf mich setzt.

Selbstverständlich hat die Bekämpfung von Fluchtursachen höchste Priorität. Aber das ist ein Vorhaben, das auf Jahre, gar Jahrzehnte anzulegen ist und von dem ich nicht sicher bin, dass es die Mehrheiten in Europa ernsthaft wollen. Dagegen sprechen auch plausible ökonomische Überlegungen: Wem kann man zumuten, in den Staaten Westafrikas ein Startup zu gründen, wenn man weiß, dass dort die wenigsten über eine Kaufkraft verfügen, die erlaubt, anspruchsvolle Produkte und Dienstleistungen einzukaufen. Wie soll man angesichts eines fehlenden Marktes und unfairer Handelsbedingungen zu einem plausiblen Geschäftsmodell kommen, das einer Belegschaft vor Ort langfristig die Existenz sichert? Auf jeden Fall nutzt die Bekämpfung von Fluchtursachen, so wichtig sie ist, jungen Männern wie Bakary rein gar nichts.

Kaum zu ertragen ist indes, wie dieser junge Mann seine ganze Hoffnung nun in mich setzt. Als ich ihm neulich mal sagte: „Mit unserem Leben hängen wir genau genommen alle in der Steilwand und wissen nicht, wer wann abstürzt. Das kann mich noch vor dir treffen.“ Darauf er: „That will not happen, because I pray for you.“ Auch so kann der christlich-muslimische Dialog gehen.

Am Freitag, dem 29. März 2019,
schrieb ich der behandelnden Fachärztin:

In Zusammenarbeit mit Mitgliedern der hiesigen Community aus Bakarys Herkunftsland ist es mir gelungen, von dort für ihn einen Auszug aus dem Geburtenregister 2000 der Hauptstadt zu beschaffen, der vom Außenministerium seines Landes beglaubigt ist. Sämtliche Daten in diesem Dokument sind identisch mit dem, was der junge Mann seit seiner Ankunft in Deutschland angegeben hat. Die Urkunde liegt mir bereits als Foto vor. Das Original soll in diesen Tagen mit DHL hier eintreffen.

Dieses Dokument ist unverzichtbar, um die Identität von Bakary zu klären. Daran hat er laut Verfügung durch das RP Karlsruhe mitzuwirken. Nur wenn es im Original vorgelegt wird, lassen sich eine Aufhebung des Arbeitsverbots und damit eine Ausbildungserlaubnis bewirken. Diese ist unverzichtbar, damit der Ausbildungsvertrag in das Ausbildungsverzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen werden und damit in Kraft treten kann.

Ich schreibe Ihnen das so ausführlich, weil für Bakary die Vorlage seiner Geburtsurkunde oder vergleichbarer Dokumente bei deutschen Behörden mit einer Riesenangst behaftet ist.

Überall in seiner Community und auch im Herkunftsland selbst wird erzählt sowie über YouTube verbreitet, man solle niemals ein solches Dokument den Deutschen übermitteln, denn dies sei die willkommene Basis der Abschiebung. Ergo verweigert man die Kooperation und rät allen dazu, es ebenso zu machen.

Dazu der Fachanwalt gestern Abend im Asylcafé:

Ich ärgere mich über diese Stimmungsmache. Wenn man genau hinschaut, wer in dieses Land abgeschoben wird, dann sind das Kriminelle und solche, die nicht kooperieren. Wenn Deutschland einen Menschen nach dorthin abschieben will, dann braucht der weder eine Geburtsurkunde noch einen Pass. Es genügt, wenn ihm ein Laissez-Passer ausgestellt wird.

Ich habe ja noch Verständnis dafür, dass Landsleute von Bakary, die keinerlei Chance haben, hier zu bleiben, alles daran setzen die Abschiebung unmöglich zu machen. Wenn aber jemand wie er zwei Chancen hat (auf Abschiebstopp infolge Krankheit und auf Arbeitserlaubnis und damit Ausbildungsduldung), dann ist es zwingend, dass er sie nutzt. Er muss die Geburtsurkunde vorlegen, sobald wir sie haben.

Das genaue Procedere, wann was zu geschehen hat (Vorlage des Originals bei der hiesigen Ausländerbehörde, Telefon- und Mailkontakt mit dem RP, Arbeitserlaubnisbeantragung, Erteilung der Ausbildungsduldung, Mitteilung an den Ausbildungsbetrieb, damit der Vertrag eingetragen werden kann), habe ich gestern Abend ebenfalls mit dem Fachanwalt geklärt.

Ich merke, wann immer das Thema auf dieses Procedere kommt, steigt die Angst in Bakary auf. Er sagt mir dann zwar regelmäßig am Ende solcher Diskussionen: „I trust in you, I believe in you.“ Aber es ist wie eine Achterbahnfahrt. Oft klingt es wie Selbstbeschwörung. Ich habe deshalb vor, da ich eine Vollmacht von ihm habe, ihn in dieser Sache nicht mehr über jeden einzelnen Schritt zu informieren, sondern nur dann, wenn dies zwingend erforderlich ist.

Was die weitere Behandlung betrifft, so sollten Sie wissen, dass Bakary weiterhin im „Betreuten Jugendwohnen“ untergebracht ist. Er geht dort auch zur Schule, die wie üblich an fünf Tagen vormittags bis gegen 13 Uhr stattfindet. Danach ist Mittagessen in der Gruppe. Wir haben angedacht, dass er danach mit dem Fahrrad oder dem Bus zu mir nach Ohmenhausen zur Nachhilfe kommt und ich ihn dann gegebenenfalls zurückbringe. Er trainiert weiter im Fitnessstudio und in der Laufgemeinschaft und nimmt an deren Aktivitäten im weiteren Umfeld der Stadt teil. Im Mai 2019 stehen die Spachstandsprüfung A 2 und im Juli die Sprachstandsprüfung B 2 an.

Am Sonntag, dem 31. März 2019, schrieb ich
dem zuständigen Sachbearbeiter im Kreisjugendamt
und dem Vorstand der Laufgemeinschaft:

An diesem ersten Tag der Sommerzeit grüße ich Sie freundlich, weil ich Ihnen gute Nachrichten zu Bakary nicht länger vorenthalten will. Die besten Informationen sind erst seit Freitag bzw. seit gestern bekannt:

(1) Bakary hat seit dem 29.03.2019 die schriftliche Zusage des Reutlinger Dienstleistungsbetriebs, dass ihm dort ab dem 01.08.2019 eine zweijährige Ausbildung zum Fachlageristen angeboten wird. Die Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags ist auf den 02.04.2019 terminiert.

(2) Um Bakarys aktuelles Arbeitsverbot aufzuheben und eine entsprechende Arbeitserlaubnis/Ausbildungsduldung zu erreichen, ist die Klärung seiner Identität unumgänglich. Seit gestern weiß ich, dass die Beschaffung einer beglaubigten Geburtsurkunde im Herkunftsland geklappt hat. Das Original ist bereits in Reutlingen. Ich kann mich also in der nächsten Woche intensiv darum kümmern, für Bakary eine Ausbildungsduldung bis zum 31.07.2021 zu erreichen und dem Betrieb die Eintragung des Vertrags in die Ausbildungsrolle der IHK zu ermöglichen. Das Procedere habe ich en detail mit einem Fachanwalt abgesprochen. Ich werde Sie dazu weiter informieren.

(3) Bakary wird am 04.04.2019 aus der Therapie in sein gewohntes Umfeld entlassen. Ab dem 05.04.2019 wird er in die Ambulanz der Psychiatrie überstellt, wo ihm eine Gesprächstherapie angeboten werden soll. Er erhält einen Entlassbericht, der ihm eine PTBS attestiert, die nur in einem sicheren Umfeld weiter behandelt werden kann. Dabei halten die Ärzte eine Ausbildung für die beste Therapie. Auf dieser Grundlage will der Anwalt zusätzlich einen Abschiebestopp für Bakary erreichen. Alles Diesbezügliche wird veranlasst. Art und Umfang der weiteren Anschlussbehandlung werden ebenfalls geklärt.

Für Bakary zeichnen sich somit zwei sehr konkrete Chancen ab, um hier verbleiben zu können (a) die Ausbildungsduldung und (b) der Abschiebestopp. Ich hoffe sehr, dass wir auf beiden Wegen weiterhin erfolgreich bleiben.

Am Donnerstag den 04. April 2019 schrieb ich einem Freund:

Wir haben auf der ganzen Linie gewonnen. Für Bakary ist ein wichtiges Etappenziel erreicht:

Die Ärzte attestieren ihm eine PTBS, das schützt ihn ggf. vor der Abschiebung, außerdem hat er ab dem 01.08.2019 einen Ausbildungsvertrag zum Fachlageristen und hat heute für 2 Jahre eine „Ausbildungsduldung“ erhalten. Vor wenigen Tagen hat er in einen hügeligen Gelände an einem anspruchsvollen 10 km-Lauf teilgenommen und den ersten Platz bei den männlichen Jugendlichen unter 20 Jahren belegt.

Auch ich bin echt glücklich. Aber es gab in den letzten Monaten viele dunkle Tage, in denen ich echt Angst hatte um ihn. Er hatte all sein Vertrauen in mich und meine Anstrengungen für ihn gesetzt. Was wäre gewesen, wenn ich gescheitert wäre? Gott sei dank, ist das nicht passiert.

Seither denke ich darüber nach, ob ich einen Text über die Lessons learned schreiben soll: Zum Beispiel (1) über die zynische Arroganz, mit der man offiziell attestiert, dass die Fluchtgründe von Menschen wie Bakary offensichtlich unbegründet sind und wie man statt dessen zu menschenwürdigen Formen der Zusammenarbeit mit Geflüchteten aus Westafrika kommen kann. Es gibt Lösungen zwischen der brutalen Abschiebung und einem bedenkenlosen Bleiberecht für alle. (2) Soll ich wirklich erklären, warum ich mir seitens derer, die sich für die Anwälte dieser jungen Menschen halten oder halten müssten, sehr viel mehr fachlich begründete Zivilcourage und weniger Duckmäusertum wünsche, eine Haltung, die der Deutschen Rechten die Stirn bietet und konservativen Bestrebungen öffentlich entgegentritt, die auf Dauer Angst und Schrecken unter den Betroffenen verbreiten, die sie terrorisieren, weil Abschiebungen nach Westafrika angeblich alternativlos sind? (3) Soll ich zum wiederholten Mal darlegen, dass die bezahlten Professionellen nicht nur im Fall von Bakary massiv an ihre Grenzen stoßen. Dass Versorgen und Verwalten eben nicht genügt. Soll ich ständig neu von der offiziellen Jugendhilfe, ihren Behörden und ihren Trägern fordern, dass sie endlich ihr Verhältnis zum Ehrenamt klären und ernsthaft Formen der Zusammenarbeit entwickeln und stärken, in denen Ehrenamtlich nicht länger hilflose Gutmenschen bleiben müssen, sondern zu sachkundigen und kompetenten Komplizen von jungen Leuten wie Bakary gebildet werden können. Denn nur Arbeitsbündnisse zwischen Ehrenamtlichen und ihren Schützlingen können alles überleben und überdauern, was Einrichtungen und Schulen zu leisten imstande sind, die neben offenkundigen Eigeninteressen samt und sonders ein Verfallsdatum für ihre Bemühungen kennen.

Aber wer will so etwas wirklich lesen?

[1Name geändert

[2Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf Orientierung

[3Regierungspräsidium

[4Posttraumatische Belastungsstörung