FORVM, No. 223
Juli
1972

Nützliche Verbrecher

Über Strafvollzug und Gesellschaft

I. Schutz des Kapitals

„Der Schutz des Kapitals ist Sinn des Staates. Dies wird von Locke mit vielen Beispielen belegt. Und schließlich stellt er fest, daß überhaupt nicht der Mensch, sondern einzig der Besitz seinem Wesen nach mit dem Staate verbunden ist; jeder hat jederzeit das Recht, einen Staat zu verlassen und einem anderen sich anzuschließen, gesetzt nur, daß aller Besitz zurückgelassen wird.“ (Christian Graf von Krockow, Soziale Kontrolle und autoritäre Gewalt, List Verlag München 1971, S. 61f.). Soziale Anpassung in der entwickelten kapitalistischen Gesellschaft sorgt dafür, daß der Mensch unter die Räder des Besitzes, des Besitzes an Produktionsmitteln kommt. Sie wird erzwungen durch ein Geflecht von Instanzen sozialer Kontrolle, die wirksam werden, wenn die familiare Sozialisierung nicht klappt. Wer in die Fänge sozialer Kontrollinstanzen gerät, wird einem eigengesetzlichen Verwertungsprozeß zugeführt, der wesentlichen Anteil hat an Durchsetzung und Aufrechterhaltung der grundlegenden Wertvorstellungen und Moralbegriffe der Gesellschaft.

Das trifft genauso zu auf die Schule, deren Wesen die Diskriminierung von Kindern unterprivilegierter Schichten und somit die Produktion von Unterschichtangehörigen ist, wie — zuletzt — auf die sogenannten Strafvollzugsanstalten, deren Wesen die Produktion von Gewohnheitsverbrechern ist. Stigmatisierung wird in der kapitalistischen Gesellschaft zum notwendigen Korrelat der Anpassung; diese ist erzwungen von der Drohung mit jener. Straffälligkeit und Krankheit sind folglich Begleiterscheinungen der kapitalistischen Herrschaft. Sie dienen ihrer Aufrechterhaltung.

Anpassung und Abweichung sind Spielarten einer Sache. „Die Umschichtung der ‚typischen‘ Verbrechen einer Gesellschaft sowie die Unmöglichkeit, das abstoßende Bild des Verbrechers allgemein psychiatrisch zu fixieren — dieses alles läßt uns argwöhnen, daß die Verbrechen in einer bestimmten Gesellschaft eine Wirkung der in ihr durchgesetzten Moral selber sind. Der Zwang zu einer willkürlichen, das heißt nicht anthropologisch begründeten und begründbaren Form des Gutseins muß ein diesem ‚Guten‘ genau entsprechendes Böses aus den Menschen hervortreiben ...“ (Arno Plack, Die Gesellschaft und das Böse, S. 22; zitiert nach: W. Doye u.a., Plädoyer für ein Maßnahmerecht; in: Herg. U. Kleinert, Strafvollzug, Kaiser/Grünewald München/Mainz 1972). Viel schärfer noch arbeitet Erich Wulff diese Dialektik heraus: „Im Grunde handelt es sich bei Normopathie und Soziopathie um zwei Seiten der gleichen Medaille: um das Leiden an den — vielfach vermittelten und vielfach verschleierten — Widersprüchen der kapitalistischen Gesellschaft, ob dies Leiden nun in der irrationalen Befolgung oder aber in der irrationalen Sprengung der Normen seinen wesentlichen ‚symptomatologischen‘ Ausdruck findet.“ (Psychopathie? Soziopathie? in: Das Argument 71, 14. Jg. Heft 1/2 1972.)

II. Massenmedienhetze

Ihre wesentliche Funktion in der Konsumgesellschaft erhalten Verstöße gegen das Strafgesetz erst durch die Auswertung in den Massenmedien. Die Lokalteile der Tagespresse, Hörfunk und Fernsehen bringen in regelmäßigen Abständen Neuinszenierungen des großen Verbrechens, das gleichermaßen fasziniert und abstößt. Die Ausbruchsaffäre aus der Strafvollzugsanstalt Stein an der Donau zu Ende des vergangenen Jahres gab Anlaß für neue Großleistungen. Reporter- und Kamerateams standen in pausenlosem Einsatz, um dem Publikum einen Handlungsablauf ins Haus zu liefern, wie er bis dahin bloß simuliert werden konnte (vergl.: Das Millionenspiel). Höhepunkt und Schlußakkord erreichte das Ausbrecherdrama, als Wiens Polizeipräsident Holaubek einem resignierenden Hauptdarsteller persönlich das Schießeisen abnahm.

Am Rande solcher Anlässe wird in den Massenmedien die Problematik des Strafvollzugs erörtert. Daß dabei die Hetzdramaturgie der Haupthandlung ihre Wirkung nicht verfehlt, läßt sich dann Leserbriefen entnehmen, in denen gefordert wird, mit Kriminellen „kurzen Prozeß“ zu machen. Mäßigend verlangen aufrechte Leitartikler und Glossisten daraufhin, wenigstens den Schutz der Gesellschaft vor „gefährlichen Verbrechern“ zu erhöhen. Die Meinungsmacher befestigen bei solchen Gelegenheiten regelmäßig das Vorurteil, Verbrecher seien an sich schlecht, biologisch veranlagt und gehörten auf die eine oder andere Art unschädlich gemacht. Journalisten, die ihr ideologisches Rüstzeug in der Hitlerzeit erworben haben, sind von Glanz und Gloria der Juden-, Zigeuner-, Verbrecher- und Geisteskrankenvernichtung noch längst nicht geheilt. Meister in der Stigmatisierung von allen, die sich ihren kleinbürgerlichen Normen nicht beugen, wissen sie auch Menschen, die lange Haare tragen, Haschisch rauchen, an Demonstrationen teilnehmen, in ihrer Kunst über die museale Ebene des Landes hinausragen usw., als „abartig“ hinzustellen. Damit verfolgen sie unter anderem den Zweck, sich und die Leser in Übung zu halten für den Ernstfall: Zur Kriminalisierung des politischen Gegners, wie zuletzt beim Protest der österreichischen Linken gegen den Aufenthalt von Präsident Nixon in Salzburg.

Als die Pläne für die Errichtung der Sonderanstalt für Jugendliche in Gerasdorf veröffentlicht wurden, verbaute Staberl in der Kronen-Zeitung einem breiteren Verständnis für modernisierten Strafvollzug den Weg. Er kritisierte den geplanten „Luxus“ für jugendliche Kriminelle und stellte die Vermutung an, der Komfort in Gerasdorf ließe es für niemanden mehr lohnend erscheinen, anständig zu bleiben. In der Berichterstattung über die Aufklärung eines Mordes an einem Linzer Mädchen wurde der rückwärtsgewandte Standard derMassenmedien, was Strafrecht und Strafvollzug betrifft, vollends offenkundig: Man berichtete, 200 Männer kämen von ihrer amtskundigen Veranlagung her als Täter in Frage, ohne daß nur ein Wort der Kritik an der unzureichenden psychiatrischen Behandlung von Triebtätern geäußert wurde. Ebenso blieb die Forderung des parlamentarischen Justizsprechers der im Konservativismus erstarrten Österreichischen Volkspartei nach besserer Verwahrung der Häftlinge als Hauptinhalt einer Vollzugsreform unkommentiert.

Ziel der in den Massenmedien und ihrer Kriminalberichterstattung entfalteten Hetzdramaturgie ist es, Verbrechen losgelöst von ihren sozialen Hintergründen als Sensationen darzustellen, um dadurch dem Publikum sowohl die graue Abendunterhaltung aufzulockern, als auch die Sinnlosigkeit von Gesetzesübertretungen einzuschärfen. Dieses Ritual gehört zur Peristaltik im Reproduktionsprozeß der kapitalistischen Gesellschaft.

III. Milchmädchenrechnung

Die Kritik des Strafvollzugs im deutschen Sprachraum wurde durch Selbstjustiz von Justizbeamten an Häftlingen in der Bundesrepublik Deutschland ausgelöst. Die von der liberalen Presse getragene Bewegung fand Angriffspunkte in Übergriffen von Beamten, im schlechten Essen der Gefängnisse und in der Tatsache, daß die Insassen von Strafanstalten für ihre Arbeit nicht entlohnt werden. Im Mittelpunkt freilich stand die Ineffektivität des mit hohen Kosten verbundenen Freiheitsentzugs. Christian Habbe zog zum Beispiel Bilanz im „Fall Rudolf G.“. In der Summe ergab sich: „Für 980,— DM angerichteten Schaden an fremdem Eigentum erhielt G. 11 Jahre Freiheitsentzug und wurde in dieser Zeit im Werte von 33.000,— DM ausgebeutet“ (Zeit Magazin, Nr. 12/31. März 1972, S. 4).

Ähnlich legte Horst Schüler-Springorum Rechnung: „Betrachten wir zunächst den Aufwand. Materiell besteht er in den Kosten für Gefängnisbauten, -betriebe, -personal usw. Der Entzug der Freiheit ist mit Sicherheit die teuerste Sanktion, die wir uns leisten. Die Berechnungen schwanken je nachdem, ob zum Beispiel auch die Ruhegehälter pensionierter Aufsichtsbediensteter hinzugezählt, die Erträge aus der Gefangenenarbeit abgezogen werden usw. Faustzahlen aus den sechziger Jahren belaufen sich auf 15,— bis 20,— DM für jeden Gefangenen täglich, auf 10,— bis 15,— DM nach Abzug der Einnahmen aus erspartem Arbeitslohn und dem Verkauf von Waren, die in der Anstalt hergestellt wurden“ (Was stimmt nicht mit dem Strafvollzug? Wegener Verlag Hamburg 1970, S. 37).

Ein ähnliches Argument, wenn auch in stärkerem Zusammenhang mit der prinzipiellen Problematik des Freiheitsentzuges, nannte der Ministerialrat im Justizministerium Dr. Pickl in einem Gespräch mit dem Neuen Forum: Der materielle Aufwand für 2 Häftlinge sei ebenso hoch wie für 5 Bewährungshelfer, die zur Betreuung von 200 Fällen herangezogen werden könnten.

Die Argumentation der liberalen Kritik mit Hilfe von Milchmädchenrechnungen spekuliert mit der Empfänglichkeit der „Öffentlichkeit“ für Sparsamkeit. Dabei wird übersehen, daß das Gezeter über Finanzskandale und Budgetrekordsummen nur künstliche Aufregung ist über einen Aspekt des Bildes, das sich der Kleinbürger von der Obrigkeit ohnehin macht. Die Leitidee der liberalen Kritik ist hingegen die Sozialisierung der Delinquenten, ihre soziale Anpassung. Man ist bestrebt, im Kriminellen wieder den Menschen, zumindest seine Arbeitskraft zu sehen. Ihn/sie gilt es der Gesellschaft zu erhalten in einer Zeit der Knappheit auf dem Arbeitsmarkt. Man gibt sich nicht damit zufrieden, Straftäter abzuschreiben, sondern versucht Mechanismen zu finden, die ihre Reintegration in die Gesellschaft erlauben. Das Fatale an der Konzeption ist die Annahme, durch Symptombehandlung zum Erfolg zu gelangen.

Die Reduzierung der Generalprävention zugunsten der Spezialprävention hat zum Ziel die Behandlung des Verbrechers als Kranken. Dies ist freilich in den Fällen der Triebtäterschaft ein Fortschritt, wird aber, allgemein angewandt, zum spezifizierten Zwang einer Anpassung an die vorfindliche Gesellschaft. Die Maschen der Gefängnisse werden feiner, aber enger. In der Bundesrepublik Deutschland werden Sonderanstalten mit besonders intensiver psychiatrischer, psychologischer und pädagogischer Betreuung der Insassen im Jahre 1973 Gesetz. Sie und auch die Sonderanstalt Mittersteig in Wien müssen als Übungsmodelle für die Umkrempelung des gesamten Strafvollzugs angesehen werden. Hier nun kann die Gehirnwäsche Wirklichkeit werden, während in Anbetracht des Zustands der öffentlichen Meinung die Stigmatisierung bleibt.

Einen historischen Aspekt zur Frage der Liberalisierung des Strafvollzugs bringt Ernst Bloch bei: „Strafmaß und Strafvollzug variierten mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt“ (Naturrecht und menschliche Würde, Suhrkamp Taschenbuch Frankfurt/M. 1972, S. 277). Bloch gibt einen Überblick auf die Entwicklung seit dem frühen Mittelalter bis zu den Anfängen des Kapitalismus. „Erst als die frühkapitalistische prosperity einsetzte (ohne Negersklaven einzuführen), wurde das Zuchthaus rentabler als der Galgen, wurde nicht mehr jedes Detail mit Leibesstrafe geahndet“ (a.a.O., S. 278). Nun verfolgt die Reform den — von ihren Trägern vermutlich unerkannten — Zweck, jede potentielle Arbeitskraft möglichst rasch und dauernd dem Kapitalverwertungsprozeß zu- und zurückzuführen, denn rentabler noch als das Zuchthaus ist der Arbeitsplatz.

IV. Zahlen

Zahlen veranschaulichen das Versagen des Strafvollzugs, seine Ineffektivität und Sinnlosigkeit. Die Rückfallquote von Straftätern, die den Vollzug über sich ergehen lassen mußten, beträgt in der BRD 80 Prozent (Horst Schüler-Springorum, a.a.O.). Für Österreich fehlt eine diesbezügliche Kriminalstatistik; die Bürokratie im Justizministerium schätzt die Rückfallquote vorsichtig auf 60 Prozent. Dazu kommt, daß starker „Durchzug“ die Probleme der Verwaltung noch erhöht. In Österreich: 100.000 Jahresdurchzug bei einem Dauerbelag von rund 9000 Häftlingen; in der BRD wurden 1968 etwa 400.000 Zu- und Abgänge verzeichnet. Die hohen „Umschlagsziffern“ erklären sich aus dem großen Anteil von kurzen Freiheitsstrafen: in der BRD 75 Prozent, in Österreich hatten 1970 51 Prozent der Häftlinge Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 1 Jahr Dauer zu verbüßen. Die Gesamtziffer für Österreich enthält überdies die Untersuchungshäftlinge. In beiden Ländern laufen Reformvorstellungen auf die gänzliche Ersetzung kurzfristiger Freiheitsstrafen durch andere Maßnahmen hinaus. Wiedergutmachung und Geldbußen stehen dabei im Vordergrund; sie erlauben, den Täter nicht aus dem Produktionsprozeß zu reißen und dennoch zur Verantwortung zu ziehen.

Wer wird nun in der Regel zur Verantwortung gezogen? In Österreichs „repräsentativer“ Strafvollzugsanstalt Stein an der Donau (Vollzug von Freiheitsstrafen über einem Jahr) sitzen mehr als 70 Prozent der Häftlinge wegen Eigentumsdelikten ein. Die Altersschichtung: 55 Prozent der Delinquenten sind zwischen 20 und 30 Jahren alt, 20 Prozent zwischen 30 und 40 Jahren und je 10 Prozent Vierzig- und Fünfzigjährige. Ungelernte Arbeiter machen 40 Prozent davon aus, Menschen mit gewerblicher Ausbildung 50 Prozent. Davon sind wieder 30 Prozent sogenannte Berufs- und Gewohnheitsverbrecher, 40 Prozent Triebtäter und Menschen, die aufgrund von Enthemmung durch Rauschmittel (vor allem Alkohol) straffällig werden, 10 Prozent affektbedingte Situationstäter.

An der Beamtenstatistik des österreichischen Strafvollzugs fällt auf, daß in den großen Strafvollzugsanstalten Stein, Karlau, Garsten und Schwarzau (Frauen) kein einziger Psychologe oder Psychiater fix angestellt ist, also ständig zur Verfügung steht. Bildung und Weiterbildung ist nach wie vor der Eigeninitiative der Häftlinge in der „Frei“-Zeit überlassen.

Eine Verbrechensstatistik für Wien zeigt im Zeitraum von 1961 bis 1969 in Wien eine Zunahme aller Deliktarten von insgesamt 46,3 Prozent. Die Zuwachsrate ist vor allem zurückzuführen auf Straftaten, die von Jugendlichen verübt wurden. In der Regel wird diese Straftäterschaft in besonders engem Zusammenhang mit der Gesellschaft, von ihr verursacht gesehen. Zwischen 1961 und 1965 stiegen die Fälle von schwerem Diebstahl um 77,8 Prozent an, Einbruchdiebstahl in der Zeit zwischen 1966 und 1969 um 46 Prozent. Diese Entwicklung wurde begleitet von einer erheblichen Abnahme der Zahl der Sicherheitswachebeamten. Eine ursächliche Verbindung zwischen beiden Auffälligkeiten darf jedoch nicht hergestellt werden. Die Verbrechensquote ist unabhängig vom jeweils für ein Delikt verhängten Strafausmaß; in der amerikanischen Literatur wird überdies nachgewiesen, daß hoher Personalstand der Polizei nicht dazu beiträgt, Verbrechen zu verhindern, sondern bloß die Dunkelziffer mindert, was sich in einer sprunghaften Erhöhung der statistisch erfaßten Straftaten ausdrücken kann (vergl.: Bernhard Rosenberg, Crime and Punishment; in: Dissent, Feb. 1971,S.67ff).

Bei der Beobachtung von zahlenmäßigen Aspekten des Problems Strafverfolgung und Strafvollzug ist zu beachten „die Eigentümlichkeit der Auslese jener kleinen Schar, die schließlich — herausdestilliert aus Dunkelziffer, bekanntgewordenen und aufgeklärten Straftaten, ermittelten, freigesprochenen und zu anderen Strafen verurteilten Tätern — in den Maschen der Freiheitsstrafe hängenbleibt. Sollte es sich hier vielleicht, neben wenigen ‚Bösen‘ und vielen Schwachen, um die kriminalistisch Dümmsten handeln?“ (Horst Schüler-Springorum, a.a.O., S. 88).

V. Gefängniswirklichkeit

Die Schizophrenie des Strafvollzugs ist im entsprechenden Gesetzestext angelegt. In § 20 heißt es: „(1) Der Vollzug der Freiheitsstrafen soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßten Einstellung verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen. Der Vollzug soll außerdem den Unwert des der Verurteilung zugrunde liegenden Verhaltens aufzeigen.“ Und „(2) Zur Erreichung dieser Zwecke und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Strafanstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen sind die Strafgefangenen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der darauf gegründeten Vorschriften von der Außenwelt abzuschließen, sonstigen Beschränkungen ihrer Lebensführung zu unterwerfen und erzieherisch zu beeinflussen.“

„Sonstige Beschränkungen“ wie Einschränkung der Brieffreiheit, der Bildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, der Besuche usw. reduzieren jeden „erzieherischen“ Einfluß von vornherein auf ein Mindestmaß. Viele für den Strafvollzug Verantwortliche sind sich klar darüber, daß der gesetzlich verankerte Stufenstrafvollzug Scheinanpassung an die Normen „guter Führung“ hervorruft und daß eine „rechtschaffene und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepaßte Einstellung“ der Deliquenten überhaupt nicht erreicht werden kann, wenn sie „von der Außenwelt abzuschließen“ sind. „Häftlinge verlernen das Leben. ... Der Strafgefangene kommt heraus: verkrümmt und verbogen“ (Ministerialrat Dr. Pickl in einem Gespräch mit dem Neuen Forum).

Das Gerede von der Sozialisierung der Gefangenen reduziert sich damit auf Arbeitstherapie, die wieder abhängig ist von der Konjunkturlage. Ein Teil der Arbeitsbetriebe dient zwar der Reproduktion der Gefängnisse und der Justiz: Tischlereien, Schlossereien, Schneiderund Schusterwerkstätten, Baubetriebe usw. Sämtliche Drucksorten der Verwaltung werden in einer Druckerei der Strafvollzugsanstalt Stein hergestellt. Die Gerichtssäle werden ebenfalls von Häftlingen eingerichtet. Aber der Großteil der Gefangenen kann nur beschäftigt werden, wenn es Auftragsarbeiten von Privatbetrieben gibt. Die Verwaltung bemüht sich, Firmen für die Einrichtung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze zu gewinnen. In Stein werden etwa technische Zeichner ausgebildet, die in der Anstalt Konstruktionszeichnungen eines Maschinenbetriebs der BRD anfertigen. In einer angeschlossenen Werkzeugmacherei sind andere Häftlinge beschäftigt, die Modelle auszuarbeiten.

In der Trostlosigkeit der Strafvollzugsanstalten ist die Arbeit das einzige Mittel zur Ablenkung. Es versteht sich, daß die Insassen daher gerne arbeiten, selbst wenn sie bloß bis zu maximal 2,— öS pro Stunde verdienen; die Hälfte davon wird der „Rücklage“ zugeschlagen, der andere Teil kann als Hausgeld für Rauchwaren und „Genußmittel“ verwendet werden. „Die Arbeit ist keine Last, sie lenkt ab. ... Der Mensch sieht, wenn er zehn, zwanzig Jahre hat, er ist noch zu etwas brauchbar“ (Justizwache-Oberst Ing. Haase, Leiter der Strafvollzugsanstalt für Frauen in Schwarzau in einem Gespräch mit dem Neuen Forum).

Haase beschrieb die Strukturen im Leben von Schwarzau. Bei der Begrüßung stellte er das Motto voran: „Sauberkeit ist das Um und Auf dieser Anstalt.“ „Es ist ein ruhiger Betrieb. Es wird nicht laut gesprochen. Es geht alles wie ein Uhrwerk ab. Es ist alles genau in Bahnen gelenkt, damit sich eben ein ruhiges Klima ergibt, denn es wäre keinem gedient, auch dem Gefangenen nicht, wenn man ihm allerhand angehen ließe. Was wäre dann — da wäre ein Tumult natürlich und es wäre die Haft noch schwerer, als sie es ohnedies schon ist. Und auch die Beamtenschaft hat ja auch nur Interesse, daß das ganze ruhig über die Bühne geht und sich das ganze Tagesgeschehen ruhig abspielt. ... Das Fürchterliche in der Haft ist ja das Monotone.“

Hinter dem sauberen und ordentlichen und gesicherten Vordergrund der Strafvollzugsanstalten spielt sich das eigentliche Leben der Gefangenen ab. Die Subkultur der Zuchthäuser blüht in den Gemeinschaftszellen (im Arbeitshaus Göllersdorf sind bis zu 20 Menschen in einen Raum gezwängt, ähnliches gilt für den ältesten Trakt von Stein) gerade so wie in den Einzelunterkünften. Zentrale Faktoren sind Sexualität und Tauschhandel. „Die Haft fördert das Lesbiertum“ (Haase). „Das Problem der Sexualität ist in der Haft nicht lösbar, es sei denn mit einem Ausgang oder Urlaub. Es spielt eine große Rolle, aber nicht jene unerhörte Rolle. Wir haben Erscheinungen natürlich der Homosexualität in allen Spielarten. Sie geht aber nicht über das hinaus, was in sonstigen hierin vergleichbaren Institutionen (Militär, Internate) vorkommt. Wir haben uns große Schwierigkeiten erwartet beim Abbau der Strafbarkeit von Homosexualität. Bis jetzt haben wir aber überhaupt keine“ (Justizoberrat Dr. Schreiner, Leiter der Männerstrafvollzugsanstalt Stein, in einem Gespräch mit dem Neuen Forum).

Die Doppelbödigkeit der Gefängnismoral, der Zwang, dem die Häftlinge ausgesetzt werden, ihr Leben durch illegale Praktiken erträglich zu machen, und die aufgezwungene Onanie und Homosexualität — alles notwendige Begleiterscheinungen des Freiheitsentzugs — lassen sämtliche Reformversuche als sinnlos erscheinen. Group-Counseling (Gruppen von Häftlingen diskutieren im Beisein eines zur Diskretion verpflichteten Beamten gemeinsame und persönliche Probleme), das bereits zum Programm österreichischer Strafvollzugsanstalten gehört, und die geplante Umstrukturierung von Stein (verbunden mit einem Neubauprogramm soll eine Departmentgliederung zur Entlastung des Normalvollzugs eingeführt werden; vorgesehen sind Sonderanstalten für Erstvollzug, für Strafvollzug in gelockerter Form und mit erhöhter Sicherheit, für psychisch gestörte Insassen) als Reformmaßnahmen tragen wohl bei zur leichteren Wiedereingliederung der Gefangenen in den Arbeitsprozeß und zur Rationalisierung der Verwaltung, ändern aber nichts Wesentliches am Vollzug von Freiheitsstrafen. Diese gilt es, wenigstens so weit wie möglich einzuschränken. Dr. Sagl, Leiter der Sonderanstalt für Jugendliche in Gerasdorf („Ich identifiziere mich eigentlich nicht mit dem Strafvollzug, arbeite aber doch im Strafvollzug“), schlug in einem Gespräch mit dem Neuen Forum vor, den Freiheitsentzug auf Kapitaldelikte zu beschränken und alle anderen Fälle mit Hilfe anderer Maßnahmen zu betreuen. Sagl zeigte den Zwiespalt auf, in dem sich die Vollzugsorgane befinden durch die — von der Öffentlichkeit immer wieder gestellte — Forderung nach erhöhter Sicherheit und die Aufgabe der Resozialisierung. „Sie kann man nur erreichen durch einen Erziehungsprozeß. Erziehung heißt aber, Bewährung möglich machen, dem Menschen Selbstbewährung zu erlauben, ihn zu aktivieren, und das verlangt natürlich nach Öffnung“ (Sagl).

„Noch immer aber ist ‚Sicherheit und Ordnung‘ das meistverwendete Begriffspaar in der Dienst- und Vollzugsordnung und in den Hausordnungen der Anstalten“, schreibt Schüler-Springorum (S. 26), und konstatiert einen „Infantilisierungseffekt“ als Resultat dieser Behandlung: „Es sei daran erinnert, daß man sogar verlernt, Türen zu öffnen und zu schließen; ähnliches vollzieht sich für unzählige andere Fertigkeiten des täglichen Lebens, des sozialen Kontakts einschließlich des erotischen, des Schritthaltens mit den jeweiligen Bagatellphänomenen des Zeitgeistes“ (S. 28). Lerke Gravenhorst dokumentiert die Äußerung einer Arbeitshausinsassin: „... daß man sich auch, wenn man länger da ist, in dem Kreis so verhält, wie es sich gehört, ... und daß man auch hingeht, wenn man eingetragen ist, zu den Kursen und den Freizeiten, nicht. Ja, dann eben Ruhe bewahren, wenns angebracht ist, daß man nicht rebellieren tut, schlägt und andere mit Worten beleidigen tut, daß es vielleicht auf allen fünf Gängen zu hören ist, daß man da schreit, also, daß man sich der Hausordnung fügt“ (Soziale Kontrolle abweichenden Verhaltens, Edition Suhrkamp Frankfurt/M. 1970, S. 72). „Gute Führung wiegt allgemein schwerer als guter Wille, obwohl längst erkannt ist, daß ein guter Gefangener noch längst kein guter Entlassener ist“ (Schüler-Springorum, S. 26).

„Die äußere Lage entmündigt den Gefangenen und treibt ihn zur Regression ins Infantile, Hilfsbedürftige. Der letzte Rest von persönlicher Verantwortung wird abgebaut. Die Fähigkeit, dauerhafte Sozialbindungen einzugehen, verkümmert. Im Zwangskollektiv der Gefangenen ersticken individuelle Persönlichkeitszüge. Mögliche Reuegefühle erweisen sich bald als Luxus. Depressionen, Menschenscheu, Neurosen stehen neben Schädigungen des Sinnenlebens“ (Doyé u.a., a.a.O., S. 82). „Bei jeder Entscheidung, die bei uns über einen Gefangenen gefällt wird, steht der Mensch im Mittelpunkt; er ist keine Nummer. Er wird eingeliefert, wird zum Baden geführt, wird eingekleidet, und sofort dann wird er einem Test unterzogen“ (Haase).

VI. Kriminalität und Klassengesellschaft

Die bürokratische Verwaltung der Kriminalität durch Instanzen sozialer Kontrolle wie Fürsorge, Waisenhaus, Erziehungsheim, Strafvollzugsanstalten und Arbeitshaus bringt in gewisser Weise das Verbrechen erst hervor. Dabei werden die Objekte dieser Verwaltung klassenspezifisch rekrutiert: „Denn die traumatisierende Genese der frühkindlichen und adoleszentären Sozialisation der Straftäter läßt sich nicht einfach soziologisch übergehen. ... Daß gerade Unterschichtangehörige dieser Stigmatisierung am häufigsten unterliegen, hängt mit den reduzierten Ressourcen ihrer Familiensituation entscheidend zusammen. Interventionen des Jugendamts und anderer Behörden machen ihn zudem den Instanzen schon früh bekannt, während dem Kind der Mittel- und Oberschicht bei Auftreten von Schwierigkeiten ein Internat oder besondere Betreuung zur Verfügung stehen. Sein Pendant in der Unterschicht geht hingegen regelmäßig zum Jugendamt oder in ein Fürsorgeerziehungsheim“ (Heiner Christ, Sozialisierungsbedingungen und Strafvollzug; in: U. Kleinert, a.a.O., S. 22).

Der Prozeß krimineller Einordnung nimmt seinen Ausgang von verbaler Zuordnung, wie sie Instanzen sozialer Kontrolle routinemäßig treffen. „In wichtigen Kontrollinstitutionen wird eine Reihe von Deutungsmustern und Stereotypen verwendet, mittels derer man sich das Verhalten der Klientinnen verständlich macht und die gleichzeitig die Auswahl der Hilfsangebote und Sanktionsformen festlegen“ (Lerke Gravenhorst, S. 47). Entsprechende Phrasen, die das Gepräge eines Brandzeichens haben, werden dann auch in Gerichtsurteilen angewandt: „Trotz der einschlägigen zahlreichen Höchststrafen konnte die Angeklagte bisher nicht dazu gebracht werden, in ein geordnetes Leben zurückzufinden. Die Angeklagte ist ein willensschwacher Mensch, der aus eigenem Antrieb offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, in ein geordnetes Leben zurückzufinden“ (a.a.O., S. 54).

Die Produktion von Kriminalität durch die Instanzen sozialer Kontrolle ist ein Phänomen der Klassengesellschaft. „90 Prozent der Insassen wären nie straffällig geworden, wenn sie unter besseren sozialen Verhältnissen aufgewachsen wären“ (Sagl). Nach Haase ist die Vermittlung von „Beherrschung“ eine wesentliche Aufgabe der Resozialisierung im Strafvollzug. Sein bündiges Schlagwort dafür „Mit dem Einkommen sein Auskommen finden“, macht klar, daß es darum geht, das Niveau der Reproduktionskosten der Arbeitskraft möglichst niedrig zu halten. Haase kritisiert ebenfalls einen sozialen Aspekt, wenn er meint: „Ich bin sehr für eine Modifizierung des Paragraphen 144 (Abtreibung). Über 10 Prozent haben wir hier Kindesmörderinnen. Und ich habe mich befaßt mit dem Problem. Das ist nicht einfach. Das sind lauter anständige Menschen gewesen bis zu dem Delikt, waren arbeitsam, haben einen guten Leumund gehabt und — einmal in dieser unglücklichen Situation, weil sie das Geld nicht gehabt haben oder die Möglichkeit, die Schwangerschaft zu unterbrechen — wurden zu Mörderinnen. ... Kindesmörderinnen sind meistens aus ärmlichen Verhältnissen vom Land. Sie kommen aus Ortschaften, wo die Möglichkeiten nicht vorhanden sind. ... Sie weinen oft, wenn Kleinkinder in die Anstalt hereinkommen.“

„Die Ursache der Kriminalität ist meistens eine sehr starke Verwahrlosung, nämlich eine Erziehungsverwahrlosung“ (Schreiner). Der Leiter der Strafvollzugsanstalt Stein macht dafür die tristen Familienverhältnisse verantwortlich, aus denen der Großteil der Gefangenen kommt: „Das Gefängnis hat heute die Aufgabe, alles, was die Gesellschaft versäumt hat, nachzuholen.“

„Es ist symptomatisch, daß dem ‚kleinen Dieb‘ aus der Unterschicht von den Sanktionsinstanzen der Weg ins Gefängnis auferlegt wird. Angehörige der oberen Schichten, die unter Ausnutzung ihrer Stellung und Privilegien ... hohen Schaden verursachen, entgehen dieser Stigmatisierung regelmäßig“ (Christ, S. 18). Der Begriff der Kriminalität ist in unserer Gesellschaft vermittelt durch die Klassentrennung. Die Ausnahmen bestätigen die Wirksamkeit der Sanktionsmechanismen, mittels derer sich die herrschende Klasse zu schützen sucht. „Und zur ‚Ausnahme‘ sehen sich einzelne und Gruppen angesichts ihrer existenziellen Ungesichertheit in der Konkurrenz-Zwangslage offenbar immer wieder gezwungen: Nicht nur die Selbstmord-, sondern auch die Kriminalitätsrate steigt mit der modernen Entwicklung; im Lande mit dem höchsten Lebensstandard der Welt, in den Vereinigten Staaten mit ihrer ausgeprägten Konkurrenz- und Erfolgsethik, erreicht sie Rekordhöhen, wobei die Tatsache, daß die kriminelle Aggressivität sich bei den im allgemeinen Wettbewerb Unterlegenen besonders häuft, für Hobbes Überlegungen ebenso spricht wie die Defensiv- und Präventivaggression derer, die sich, bis hin zur sexuellen Sphäre, vor der Konkurrenz der Nachdrängenden fürchten“ (Krockow, S. 49). Diese „einzelnen und Gruppen“ sind schichtenspezifisch zu definieren. „Sozialisationsdefekte häufen sich vorzugsweise in den unteren Gesellschaftsschichten. Damit wird ein Kriminalitätsbegriff, der die Legitimation für schuldstrafrechtliche Sanktionen in böswilligen Abweichungen einzelner suchte und fand, als Ideologie entlarvt. Kriminalität ist im allgemeinen eben nicht die ‚schuldhafte‘ Abweichung einzelner an sich freier Personen von den geltenden Normen! Das heißt aber, daß die Verantwortung zwischen Abweichenden und Gesellschaft anders verteilt werden muß, wenn nicht der grausame Anachronismus aufrechterhalten bleiben soll, der denjenigen Menschen ihr Versagen zurechnet, die zuvor zu Versagern bestimmt wurden“ (Doyé, S. 84).

Der Output des Produktionsprozesses von Kriminellen hat seine gesamtgesellschaftliche Funktion. Im Ritual des Strafprozesses wird er seiner Verwertung zugeführt: einerseits speist er die Instanzen sozialer Kontrolle mit Rohstoff, anderseits — und dies vor allem — wird er zum Objekt jenes Schauspiels, dessen Prinzip im Hexenprozeß der Neuzeit am klarsten zu Tage trat und das in der Sühne für den Bruch von Tabus durch andere besteht, die einzuhalten einem das eigene Über-Ich zwingt. „Zieht man nämlich in Betracht, wie eine Freiheitsstrafe geradezu stigmatisierend wirkt, so drängt sich die Vermutung auf, daß die gesellschaftliche Veranstaltung eines Strafprozesses nichts anderes ist als ritualisierte Rache, die auch über die Zeit der Strafverbüßung hinaus verlängert wird, um ein ständiges Kontingent an negativen Bezugspersonen zu erhalten (Doyé, S. 82f.).

Der Input dieses Produktionsprozesses ist freilich nicht wahllos zusammengesetzt. Familiare und soziale Dispositionen bestimmen weitgehend in „Zusammenarbeit“ mit den Instanzen sozialer Kontrolle den „kriminellen Charakter“, für den es allerdings keine haltbare Definition gibt. Annäherungsversuche liegen vor: „Die psychoanalytische klinische Erfahrung zeigt, daß z.B. das delinquente Verhalten von Jugendlichen eine Form der Abwehr unerträglicher Angstgefühle sein kann, die aus der subjektiven Erfahrung von Zurückweisung und Verlassenheit stammen, einer Erfahrung, die ständig wieder aufbricht“ (Gravenhorst, S. 8). „Delinquente befinden sich in konflikthafter Beziehung zu ihrer Umwelt, neigen dazu, alloplastisch ihre Schwierigkeiten auszuagieren, und sind nicht fähig, Triebspannungen auszuhalten, aufzuschieben oder zu sublimieren. Sie können sehr schlecht dauerhafte Beziehungen aufbauen und sind von hoher narzißtischer Kränkbarkeit. Ihre Objektbeziehungen bleiben oberflächlich und narzißtisch orientiert, sie leben in einer magischen Welt“ (Christ, S. 26).

Naheliegend ist indessen die Annahme, daß diese spezifische psychische Verfassung ausgelöst ist von einer sozial und familiar bedingten Streßsituation, die es nicht erlaubt, den Forderungen des kapitalistischen Über-Ich auf sanktionierte Weise gerecht zu werden. Erich Wulff brachte dies auf den Begriff: „Die Mitglieder der Mittelklasse haben genügend Zeit und einen genügend großen Freizeitraum zum Ausweichen ins Hobby, und ihre relative Befriedigung wächst daran proportional mit der Kapazität dieses Hobbies, ihre eigene Abhängigkeitssituation bis zur totalen Verdrängung hin vergessen zu machen. Der Unterklasse hingegen bleibt, solange sie die Normen und Werte der Mittelklasse akzeptiert, zur Entlastung von dieser Abhängigkeit nur die Wahl zwischen den Eruptionen statusverleihender Gewalt und dem Rückzug in die Passivität der Konsumentenhaltung, ...“ (S. 78).

VII. Kriminalität und Revolution

Die Kehrseite der Überflußgesellschaft ist die Produktion von Mangel: subjektiv Mangel an Konsumgütern, deren Besitz den gesellschaftlich durchgesetzten Standard einer Schicht ausmacht; objektiv der Verschleiß von Menschenleben, wie er angelegt ist im Kapitalverwertungsprozeß und im Fehlen von sinnvollen Einrichtungen des Massenverkehrs, der Massenbildung, der Massengesundheit usw. nur oberflächlichen Ausdruck findet. Mangel in unserer Gesellschaft rührt her aus den Produktionsverhältnissen: private Aneignung gesamtgesellschaftlich produzierten Mehrwerts. Die Trennung zwischen Nicht-Arbeitern, die alles haben, und Arbeitern, die nichts haben außer dem zur Aufrechterhaltung der Produktion von Verschleißgütern Notwendigen, zieht nach sich, daß unsere Gesellschaft nicht unsere, sondern die der Kapitalbesitzer ist. Die künstlich aufrechterhaltene Knappheit von Verfügung über die Produktionsmittel verlangt zu ihrem Schutze nach institutionalisierter — staatlicher — Macht. Sie hat den vorgegebenen Verteilerschlüssel in allen Bereichen der Gesellschaft — nämlich auch dort, wo die kapitalistische Mehrwertproduktion noch nicht eingedrungen und wo sie nicht oder nicht mehr profitabel ist — durchzusetzen.

„Liberale Strafreform kann eo ipso nicht die Gesellschaft aufheben, welche die Bedingungen zum Verbrechen erst produziert“ (Bloch, S. 297). Und das will sie auch nicht, denn sie scheint bloß darauf angelegt, das gesellschaftliche Gewissen zu entlasten. Hier muß auch der Illusion vorgebeugt werden, Randgruppen der Gesellschaft wie die Kriminellen könnten revolutionäre Funktion haben, was von „viertelmarxistischen“ Soziologen unterstellt wird. Der Bourgeois-Verbrecher bestätigt das Eigentum, indem er es verletzt. „Der Verbrecher ist nirgends revolutionär, auch seine Slum-Gestalt würde, wenn ihr Gelegenheit dazu gegeben würde, als Rentier enden“ (Bloch, S. 291).

Der bürgerlichen Gesellschaft dient die Kriminalität zur Etikettierung des politischen Gegners. Der Begriff, der die Linke in die Sphäre der Kriminalität befördert, lautet „Terrorismus“. „So steht das politische, das gewalttätige Verbrechen gegen diese Demokratie, gegen diesen Rechtsstaat in keinem einzigen Punkt höher als die gemeine Kriminalität. Es ist in allen Punkten niedriger, gefährlicher, verwerflicher, gemeiner“ (Sebastian Leitner, Terror-Schock; in: Kurier, Wien 31. März 1972, S. 3). Das kapitalistische Strafrechtsprinzip findet zu sich selbst, wenn es um die Verfolgung des Sozialismus geht: das ist ein Wesenszug des Faschismus. Faschismus nicht als eine Ideologie der Vergangenheit, sondern als das Wesen, auf das die kapitalistische Gesellschaft immer wieder hinausläuft. Mit „Terrorismus“ kanzelte Bundeskanzler Kreisky auch die linken Sozialdemokraten nach den Demonstrationen in Salzburg ab, die ihm sein publicitywirksames Tête-à-tête mit Präsident Nixon verpfuschten.

Nach Bloch entfaltet der Marxismus, bezogen auf die kapitalistische Gesellschaft, keine eigene Straftheorie; die Revolution als die Aufhebung der Bedingungen, unter denen Verbrechen entsteht, ist selber die radikalste.

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