Publizistikförderung: Beschwerde und Klage
Mitte April wurde im Hauptausschuß des Parlaments der Bericht der Bundesregierung zur Publizistikförderung 1996 (siehe ZOOM 7/96) gegen die Stimmen der drei Oppositionsparteien zur Kenntnis genommen. Dabei soll es, wie Anwesende berichten, recht lustig zugegangen sein. Der in Vertretung des Kanzlers anwesende Staatssekretär Wittmann gestand — ungeschickt, wie es so seine Art ist — die Erpressung der ÖVP im Ministerrat offen ein. Verdutzt mußte er sich von Volker Kier belehren lassen, daß es sich hierbei um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt. Der liberale Abgeordnete bezeichnete es als „unerträglich, wenn die ÖVP, verkörpert durch Klubobmann Khol, die Publizistikförderung als Selbsttherapie verwendet.“ Die Grünen forderten eine rückwirkende Auszahlung der Förderung für die rechtswidrig abgelehnten Zeitschriften Alternative, akin und ZOOM.
Da die drei Zeitschriften es ebenfalls unerträglich finden, Andreas Khol weiterhin als Couch zu dienen, haben sie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde nach Artikel 144 und Klage nach Artikel 137 Bundes-Verfassungsgesetz eingebracht. Diese gründen sich auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art 7 B-VG) und fehlenden Rechtsschutz bei Vorliegen einer Verletzung der Pressefreiheit (Art 10 und 13 EMRK).
Die Möglichkeit der Beschwerde ergab sich, nachdem der VfGH jüngst der FPÖ trotz Fristversäumnis 30 Millionen Schilling Wahlkampfkostenrückerstattung zugestanden hatte. In dem Erkenntnis wertet der VfGH ein einfaches Schreiben des Bundeskanzleramtes als Bescheid. Analog dazu sind daher auch die Schreiben des Bundeskanzleramtes, mit denen dieses die drei Zeitschriften über die Nichtzuerkennung der Publizistikförderung informierte, als Bescheid zu werten. Und erst ein solcher eröffnet den Weg zu einer Beschwerde beim Höchstgericht. (Die recht diffizile juristische Argumentation ist in extenso bei Maria Windhager: Wer Recht hat, soll Recht bekommen, in: Juridikum 2/97 nachzulesen.)
Die akin durfte übrigens unlängst Andreas Khol in ihren Redaktionsräumlichkeiten begrüßen. Auch der VP-Klubobmann wollte sich die Premiere des neuen Kabarettprogramms jener „linksanarchistischen Vereinigung“ (Richard Weihs und Claus Tieber) nicht entgehen lassen, für die geworben zu haben er in seiner parlamentarischen Anfrage zur Publizistikförderung der Alternative zum Vorwurf gemacht hatte. Willkommen im Netzwerk!
