Heft 6-7/2003
Oktober
2003

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen während der NS-Verfolgung

In den Details der Ver­folgungsstrukturen war das Geschlechterverhältnis zwischen TäterInnen und Op­fern von Bedeutung, auch wenn das NS-Regime in seinem Tötungswahn keinen Un­terschied zwischen Männern und Frauen kannte.

Das nationalsozialistische Regime und seine Re­präsentantInnen machten in der Verfolgung und Ermor­dung der Opfer keinen Un­terschied zwischen Männern und Frauen. Das Geschlecht der Verfolgten und Inhaf­tierten hatte keine Relevanz. Dennoch bekam das Geschlechterverhältnis zwischen TäterInnen und Opfern in den Details der Verfolgungs- ­und Vernichtungsstrukturen spezifische Relevanz, auch wenn bei den politischen und rassistischen Ursachen der Verfolgung sowie bei Ablauf und Inhaftierung nicht nach Geschlecht unterschieden wurde. Zum einen nutzten männliche Täter die Hierar­chie des Geschlechterverhältnisses gegenüber weibli­chen Opfern, zum anderen wurde der Faktor Geschlecht von den verfolgten Frauen in spezifischer Art und Weise erlebt.

Wir werden im Folgenden anhand zweier Beispiele die Rolle des Geschlechterverhältnisses im Kontext natio­nalsozialistischer Verfolgung für weibliche Opfer sowie die unterschiedlichen Formen sexualisierter Gewalt gegen Frauen während ihrer KZ-Haftzeiten genauer beleuch­ten.

Sexualisierte Gewalt und ihre ideologischen Verknüpfungen

Bislang existieren Untersu­chungen zu sexueller Gewalt gegen Frauen primär für die Bereiche ziviler Alltag und Krieg. Es wäre unzureichend, diese Erklärungsansätze und Analysen auf den Kontext nationalsozialistischer Ver­folgung anzuwenden, da un­ter diesen Bedingungen mit dem Vernichtungswillen der TäterInnen qualitativ andere Zielsetzungen und Motiva­tionen als in zivilen und krie­gerischen Kontexten bestan­den haben. Wir bevorzugen die Bezeichnung sexualisierte Gewalt gegenüber dem Ausdruck sexuelle Gewalt, da es im Kontext nationalsozialis­tischer Verfolgung nicht nur um direkte, körperliche Ge­walt gegenüber Frauen, be­zogen auf ihre Sexualität, geht, sondern um darüber hinausgehende „Grenzüber­schreitungen“ wie Verletzung des Schamgefühls, verbale Erniedrigungen, psychische Nötigung zu sexuellen Handlungen und sexuelle Ausbeu­tung. Der Begriff der sexualisierten Gewalt bezieht sich daher sowohl auf die Dimen­sion der direkten/personalen Gewalt als auch auf die Di­mension der indirekten/strukturellen Gewalt.

Grundlegend für unsere Fragestellung ist die Annah­me, dass in jedem Repressions- und Verfolgungskontext immer auch sexualisierte Gewalt — also Gewalt ver­bunden mit sexuellen Kon­notationen — angewendet wird, sowohl gegen Frauen als auch gegen Männer. Se­xualisierte Gewalt gehört zum Grundinstrumentarium jeder Repression und Verfol­gung. [1]

Die Wechselwirkung zwi­schen NS-Ideologie und Ver­folgungszielen führte zu qua­litativ spezifischen Formen von Gewalt. Wir unterschei­den daher zwischen sexualisiert-frauenfeindlicher, sexualisiert-antisemitischer und -rassistischer, sexualisiert-eugenischer sowie sexualisiert-heterosexistischer Gewalt. Die Differenzierung von sexualisierter Gewalt in diese Gewaltbereiche ist notwen­dig, um unterscheiden zu können, ob sie sich ihrer Funktion nach gegen die Frau als Frau oder gegen die Frau auch als Repräsentantin und Symbol einer definierten (Verfolgten-)Gruppe richte­te. Sexualisiert-frauenfeindliche Gewalt zielte gegen ihre Identitäten, gegen ihre sexu­elle Integrität sowie gegen ih­re freie Entscheidungs- und Verfügungsgewalt über den eigenen Körper und die indi­viduellen Reproduktions­wünsche. Sexualisiert-rassistische und -antisemitische Gewalt richtete sich gegen weibliche Repräsentantinnen einer Verfolgtengruppe. Ge­gen sie wurden sexualisierte Gewaltmethoden als Frauen und Jüdinnen, als Frauen und Romni bzw. Sintezza ein­gesetzt. Ebenso wurde sie ge­gen Frauen eingesetzt, die sich der rassistischen Bevöl­kerungspolitik widersetzten. Unter sexualisiert-eugenischer Gewalt verstehen wir medizinische Zwangseingrif­fe in die Sexualität und Re­produktionsfähigkeit, die Eingriffe in die körperliche Integrität und freie Repro­duktionsentscheidung be­stimmter Bevölkerungs- und Verfolgtengruppen darstell­ten (zum Beispiel sogenannte „Asoziale” und Menschen mit „Behinderung”). Sexualisiert-heterosexistische Ge­walt machte Menschen zu Verfolgten und Opfern, die nicht gemäß den moralischen und sexuellen Normen der nationalsozialistischen Ideo­logie lebten. Die Differenzie­rung der sexualisierten Ge­waltformen macht deutlich, dass im Kontext nationalso­zialistischer Ideologie sexualisierte Gewalt gegen Frauen nicht ausschließlich als Aus­druck von Frauenfeindlich­keit begriffen werden kann. Antisemitische, rassistische, eugenische und heterosexis­tische Intentionen sind relevante Faktoren, die das Aus­maß, die Art und die Zielset­zung der Gewalttat maßgeb­lich strukturierten. Um den Opfern und den ihnen auf­gezwungenen Gewalterfah­rungen und Traumatisierun­gen annähernd gerecht zu werden, ist daher eine deut­liche Differenzierung uner­lässlich.

Anhand der Themen Auf­nahmeprozedur und sexuelle Ausbeutung (Zwangssexar­beit) in Konzentrationslagern wollen wir uns nun mit den Auswirkungen des Geschlechterverhältnisses sowie mit einer Form sexualisierter Gewalt gegen Frauen ausein­andersetzen.

Sexualisierte Gewalt während der KZ-Aufnahmeprozedur

Neuankommende Häftlinge erlebten bei der Ankunft in einem Konzentrationslager — sofern sie eine zuvor stattge­fundene Selektion überlebt hatten — die Aufnahmeprozedur. Diese setzte sich prin­zipiell aus folgenden Statio­nen zusammen: Die Ankom­menden mussten ihre Klei­dung ausziehen und sämtli­chen Besitz und alle Wertge­genstände abgeben. Ansch­ließend wurden alle Körper­haare geschoren. Davon wa­ren besonders Jüdinnen, Rus­sinnen, Polinnen und „Bett­politische”, die wegen intimer Beziehungen zu Zwangs­arbeitern inhaftiert waren, betroffen. Die Frauen mus­sten mit kaltem Wasser du­schen, wurden von einem SS-Arzt untersucht, bekamen Häftlingskleidung und eine KZ-Nummer sowie einen Häftlingswinkel zugeteilt. Diese Prozedur machten Männer und Frauen durch. Was bedeutete dies aber für Frauen, wie haben sie diese Prozedur erlebt? Uns inter­essiert hier vor allem die Wir­kung der Anwesenheit und des Verhaltens der männli­chen SS-Angehörigen auf das Erleben der Frauen.

Martha N. [2] musste bei ih­rer Ankunft in Birkenau nicht nur die ganze Prozedur erleben, sie wurde aufgrund ihrer jüdischen Herkunft von einem SS-Mann auch antise­mitisch beschimpft. „Ich kam nach Birkenau und das war für mich ganz schrecklich, weil du weißt eh, da ist man komplett nackt ausgezogen (worden), weil das Gewand einem weggenommen wor­den ist, und es sind die Haa­re geschoren worden, das war das Allerärgste für mich. Ja, heute ist das ganz modern, dass die Frauen so etwas machen, aber damals war es ganz unmodern und für mich ganz fremd, und plötzlich kam die SS durch, und so als junges Mädchen habe ich mich so umgedreht, weil ich ganz nackt dort gestanden bin. Das dürfte der eine (SS-Mann) überzogen haben und ist zurückgekommen und hat mich umgedreht, hat mich von Kopf bis Fuß gemessen und hat gesagt: ‚Bist ja doch eine dreckige Saujüdin!‘ Das werde ich nie vergessen, das war das Allerschrecklichste.“ [3] Dies ist ein explizites Beispiel sexualisiert-antisemitischer Gewalt in verbaler Form.

Die Aufnahmeprozedur bedeutete für Frauen, unab­hängig der sozialen Herkunft, einen immensen Bruch mit dem bisherigen Leben, ihrer Sozialisation und den gesellschaftlichen Rahmenbedin­gungen. Dies wird auch an Grete A.’s Schilderung deut­lich, wie sie im Herbst 1942 die Ankunft in Ravensbrück erlebte. „Nun selbstverständlich, was ich ja auch im­mer wieder sage, mein erster Eindruck, wenn wir dann ins Lager gekommen sind, das Ausziehen vor den Männern, nackt da stehen, ausgelacht zu werden, eventuell haben sie sich erlaubt vielleicht auch manche Frauen zu berühren und eben, wir sind anders er­zogen, in unserer Jugend war es nicht so sich nackt zu zei­gen vor anderen, oft nicht einmal vor den Frauen, nicht. Zum Beispiel in meiner Fa­milie, ich habe meine Mutter nie nackt gesehen, und jetzt kommst du dort hin und bist vom Kind bis zur Greisin dort, und jetzt gehen die uni­formierten SS-Männer in den Reihen und lachen und ma­chen sich lustig. Also das ist, das war eine furchtbare Er­niedrigung. Das war der er­ste schreckliche Eindruck, als ich ins Lager gekommen (bin), abgesehen von dem, was ich auf der Lagerstraße sofort bemerkt habe. Also da, die Frauen, die da so armse­lig herum geschlichen sind, abgemagert und so. Also das war auch ein ganz schreckli­ches Erlebnis.“ [4]

Zweifelsohne bereitete es den SS-Männern Vergnügen, die nackten Frauen zu beobachten, zu belästigen und zu schikanieren. Sie spielten mit ihrer Macht, und keine Frau war davor sicher, belästigt zu werden. In den meisten Er­innerungen werden als an­wesende SS-Angehörige nur Männer erwähnt. Das heißt, dass entweder wirklich nur SS-Männer und keine SS-Aufseherinnen anwesend wa­ren — was für Ravensbrück sehr unwahrscheinlich ist —, oder dass die Anwesenheit von weiblichen SS-An­gehörigen in dieser Situation (und in den Erinnerungen) für die weiblichen Häftlinge (vergleichsweise) irrelevant war, da die Scham über die eigene Nacktheit vor diesen Frauen geringer war.

Begräbnis 1944
Zeichnung von Aat Breur

Die Darstellungen der Aufnahme in den Lebensge­schichten zeigen deutlich, dass die Form der Aufnah­meprozedur für Frauen eine spezifische Erfahrung umfas­ste. Unbestritten ist, dass un­abhängig vom Geschlecht der neuangekommenen Gefangenen die Stationen und der Modus der Aufnahme­prozedur generell als Entindividualisierung, Einschüch­terung, Demütigung und Ter­rorisierung empfunden wer­den sollte. Dies war die sys­tematische Intention der SS und des KZ-Systems. Es kommt für Frauen aber noch eine zusätzliche Dimension hinzu. Sie wurden bei der Aufnahmeprozedur in Bir­kenau und Ravensbrück auch von männlichen SS-Angehörigen bewacht, beob­achtet und schikaniert. Das heißt, dass dieses Geschlechterverhältnis für die Frauen eine zusätzliche Demütigung und Bedrohung darstellte, die sie in vielen Fällen phy­sisch selbst erleben mussten, die sich aber als psychische Gewalt auf alle Frauen aus­gewirkt hat.

Sexuelle Ausbeutung von Frauen durch die SS

Nicht die Abschaffung der Prostitution war Ziel des NS- Regimes, sondern deren un­eingeschränkte staatliche Kontrolle und Instrumenta­lisierung für die Durchset­zung nicht nur der eigenen Sexualvorstellungen, sondern vor allem auch machtpoliti­scher, expansionistischer und wirtschaftlicher Interessen. Bordelle für Angehörige der Wehrmacht existierten ab Herbst 1939. Ab 1940 wur­den Bordelle für „Fremdar­beiter“ eröffnet. Im Juni 1942 wurde schließlich auf Befehl Himmlers in Mauthausen das erste Lagerbordell für Häft­linge eingerichtet. Weitere Zwangsbordelle für Häftlinge wurden in Auschwitz, Bu­chenwald, Flossenbürg, Neu­engamme, Dachau, Sachsenhausen und Mittelbau-Dora eröffnet. Nachweislich gab es für SS-Wachmannschaften Bordelle in Buchenwald, Mit­telbau-Dora und Flossen­bürg. Sehr wahrscheinlich sind solche auch für Maut­hausen, Dachau und Ausch­witz. [5]

Sexuelle Ausbeutung und Nutzbarmachung weiblicher Körper für männliche Bedürfnisse hatte im Konzen­trationslager sowohl offiziell (Zwangssexarbeit) als auch inoffiziell System (alltägliche gewaltsame Übergriffe durch SS-Männer im Lager). In der offiziell organisierten Zwangsprostitution äußerte sich wiederum eine der schwersten Formen staatlich organisierter, sexualisiert-frauenfeindlicher Gewalt, welche massiv in die Verfü­gungsgewalt über den eige­nen Körper eingriff oder die­se vollständig negierte. Deut­lich wird die rassistische Komponente sexualisierter Gewalt, wenn (später) auch Frauen, die aufgrund „ver­botenen Umgangs“ („Bett­politische“) zur Zwangspros­titution ausgesucht wurden, oder wenn sich sexuelle Ge­walt auch gegen Romnis, Sintezzas oder auch Jüdinnen richtete. Hier wurde zusätz­lich zur allgemeinen Demons­tration männlicher Macht, welche sexuellen Übergriffen und sexueller Nötigung in­newohnt, auch die national­sozialistische Macht und Do­minanz gegenüber rassistisch erniedrigten Frauen demon­striert.

Zu Beginn versuchte die SS noch, Frauen zur Zwangs­sexarbeit „anzuwerben“. Mit Verheißungen nach besserem Essen, besserer Kleidung und schließlich sogar Freilassung versuchten sie, Frauen für diese Tätigkeit zu gewinnen. Diese Versprechen werden von mehreren Zeitzeuginnen erwähnt. Die SS in Ravens­brück rekrutierte zudem mit Vorliebe in Blöcken, in de­nen die Lebensbedingungen besonders verheerend waren, und unter Frauen, die in be­sonders schlechten Arbeits­kommandos zwangsver­pflichtet waren — in Situatio­nen also, wo die Frauen nach jedem Strohhalm griffen, der sich ihnen bot, um dieser Hölle zu entfliehen. Gemäß den Überlieferungen in Zeitzeuginnen-Berichten warb oder selektierte die SS in Ra­vensbrück unter Frauen, die als Prostituierte inhaftiert wa­ren, im Strafblock, aber auch sofort nach Ankunft und Quarantäne, bei Selektionen vor Blöcken, bei Appellen, im provisorischen Zelt oder bei medizinischen Untersu­chungen. Gegen Ende des Krieges wählte die SS bei je­der Gelegenheit Frauen für das Bordellkommando aus.

Im Hinblick auf SS-Bor­delle ist die Quellenlage al­lerdings noch schlechter und sind die Forschungslücken noch größer als bei den Häft­lingsbordellen. Aus Überlebendenberichten wissen wir, dass die hübschesten und noch gesündesten Frauen für die SS-Bordelle ausgesucht wurden. „Und ich habe mir gedacht, warum probieren sie sie aus? Ist ihnen so viel, wo­hin schicken sie sie? Und dann haben sie sie eingeteilt. Die Schönsten, und das weiß ich auch genau, die Schön­sten kamen in die SS-Bordel­le. Prostitution verboten, bei den Nazis. Die weniger Schö­nen in die Soldaten-Bordelle, und die Schlechtesten in die KZ(-Bordelle). Nach Mauthausen sind auch wel­che gekommen.“ [6] Frauen, welche als politische Häftlin­ge eingestuft waren und Zwangssexarbeit leisten mus­sten, bekamen nach ihrer Rückkehr nach Ravensbrück den roten Winkel durch ei­nen schwarzen Winkel er­setzt. Dies erzählt Rita K. über einen Mithäftling. „Die R. hat sich gemeldet. Sagt sie: ‚Komm’, geh’ mit‘, hat sie ge­sagt, ‚wir kommen da sowie­so nicht mehr heraus, ist ja wurscht, gell, haben wir we­nigstens noch ein schönes Le­ben. Das ist aber nur für ein halbes Jahr.‘ Sie ist gekom­men in ein Bordell, wo die SSler aus und ein gegangen sind. Und da mußte sie acht Männer am Tag verkraften, ja, das hat sie mir dann er­zählt, wie sie zurückgekom­men ist. Wie sie zurückge­kommen ist, war sie in den Siemens-Werken, da hat sie aber nicht mehr den roten Winkel gehabt, da hat sie ei­nen schwarzen Winkel ge­kriegt, als Asoziale. (...) Ich habe sie dann getroffen, sie hat ausgeschaut wie ein ab­gebranntes Dorf, das ist so klar. Ja, ist sie dann wieder zurückgekommen, aber mit dem schwarzen Winkel.“ [7] Die SS-Bordelle waren bei den Frauen gefürchtet, nach­dem sich Berichte von zurückkehrenden Frauen im Lager sehr rasch verbreitet hatten. Die Gewalt in den SS-Bordellen scheint enorm gewesen zu sein, die betrof­fenen Frauen berichteten von unglaublichen Obszönitäten und Perversitäten.

Neben den kanalisierten, offiziell geduldeten sexuellen Übergriffen von SS-Männern gegenüber Häftlingsfrauen in den SS-Bordellen gab es noch viele weitere Formen direkter, physischer sexualisierter Gewalt, denen Frau­en von SS-Seite her ausge­setzt waren. In den Berichten wird von zweierlei „Bezie­hungsformen“ erzählt, und zwar von willkürlichen ge­waltsamen Übergriffen, von denen grundsätzlich alle be­droht waren, und von sexu­ellen Verhältnissen („Lieb­schaften“) zwischen SS-Män­nern und Häftlingsfrauen, mit einer gewissen Regel­mäßigkeit der Kontakte und mit (unterschiedlichen) Vor­teilen für beide Seiten. Wo­bei bei diesen sexuellen Verhältnissen immer die hierar­chische Beziehung zwischen SS-Mann und gefangener Frau mitgedacht werden muss. Denn im Kontext der permanenten Lebensbedro­hung in einem Konzentrati­onslager kann generell weder von unbeeinflusster Entscheidungsfindung noch von freien Wahlmöglichkeiten ge­sprochen werden.

Portät einer Ravensbrückerin
Zeichnung von France Audoul

Judith S. wird auf Nach­fragen im Interview sehr deutlich: Wenn ein SS-Mann an einer Häftlingsfrau Gefal­len gefunden hat, dann war ihr Schicksal besiegelt, da gab es keine Möglichkeit, sich zu wehren oder zu entkommen, „wenn der [der SS-Mann] wollen hat, hat er sich’s ge­nommen und aus“. Frau S., die auch in Auschwitz-Birkenau inhaftiert war und vor allem auch auf die Erfahrun­gen dort Bezug nimmt, meint, dass solche Übergriffe üblich, an der Tagesordnung waren. [8] Es gibt einige Hin­weise darauf, dass gerade bei Vergewaltigung und sexuel­ler Nötigung die SS das Ver­bot der „Rassenschande“ nicht beachtete, Jüdin, Romni oder Sintezza zu sein, kei­nen Schutz vor Übergriffen darstellte. Von einer solchen Erfahrung berichtet Frau Elias. Sie erzählt von den traumatisierenden Ereignis­sen, denen junge jüdische Mädchen ausgesetzt waren. „Einige Male erschien plötz­lich die SS in unserem Block. Das Tor zum Block wurde aufgerissen, und die SS-Leu­te fuhren auf ihren dröhnen­den Motorrädern besoffen in unseren Block ein. Die Mu­sikkapelle wurde hereinbe­fohlen, und die SS-Männer begannen zu singen und wei­terzutrinken und sich, durch die Musik angetrieben, in ihre Laune hineinzusteigern. Ohne Scham fingen sie an, sich Mädchen aus den Bett­stellen herauszuziehen, jüdi­sche Mädchen, welche sie mit sich nahmen, um sie dann zu vergewaltigen. Vergewalti­gung jüdischer Mädchen war erlaubt. Das war doch keine Rassenschande. Es ist un­möglich zu beschreiben, in welchem mitleiderregenden Zustand diese armen Ge­schöpfe zurückkamen.“ [9] Aus Angst vor Bestrafung ver­suchten manche SS-Männer derartige Gewalttaten zu ver­tuschen, indem sie diese Frauen nach dem Miss­brauch einfach ermordeten. [10]

Friedl Burda

Friedl Burda ist das Kind einer Wiener Arbeiterfamilie, ihre Mutter ist Funktionärin bei der Sozialdemokrati­schen Partei, sie selbst Mitglied im Arbeiter-Sängerbund. Als sie am Tag des Einmarschs der Nationalsozialisten in Österreich die älteren sozialdemokratischen Genos­sen fragt: „Und was machen wir jetzt?“ und sie zur Antwort bekommt: „na ja, gegen unseren deutschen Bruder können wir doch net kämpfn“, beschließt sie zur Kom­munistischen Partei zu gehen.

Kurz darauf beginnt sie in der „Roten Hilfe“ mitzuar­beiten. 1941 wird sie gefragt, ob sie Illegalen Quartier geben könnte. In der Wohnung wird bis zu Friedl Burdas Verhaftung die Zeitung „Die Wahrheit“ geschrieben und abgezogen. Ab April 1943 wird Friedl Burda zur Firma Reichert, den Optischen Werken, die für die Wehrmacht produzierten, „dienstverpflichtet“. Sie leitet die auslän­dischen Arbeiter dazu an, möglichst viel Ausschuss zu produzieren. Im Februar 1944 werden Friedl Burda und ihre Mutter verhaftet, sie sitzen sieben Monate im Ge­fängnis, bevor sie nach Ravensbrück deportiert werden. Selbst unter den katastrophalen Bedingungen des KZ versucht Friedl Burda weiterhin durch Sabotage die Rüs­tungsindustrie zu schädigen. Sie wird gewarnt, dass ihre „schlechte Kontrolle“ aufgeflogen ist und kann sich durch die Hilfe von Genossinnen bis Kriegsende retten.

Quelle: Karin Berger u.a. (Hg.): Der Himmel ist blau. Kann sein. Frauen im Widerstand. Wien 1985

Rachel Cheigham

Rachel Cheigham verzichtet ihrer Brüder zuliebe auf ein Studium und beginnt in einer Sportbuchhandlung zu arbeiten. Uber Freunde kommt sie zur Sportredaktion des „Petit Parisien“, einer großen Pariser Tageszeitung. Seit dem Einmarsch der Deutschen in Paris übernimmt Rachel Cheigham immer wieder Kurierdienste für eine Widerstandsgruppe. Als sie nach ihrer Flucht aus Paris in Nizza ankommt, beschließt sie „richtig Widerstand (zu) leisten, aber zusammen mit Juden.“ Über einen jüdi­schen Rechtsanwalt kommt sie in Kontakt mit der „Ar­mee Juive” in Nizza, einer jüdisch-zionistischen Wider­standsorganisation, die sowohl Rettungsaktionen durch­führte, als auch im bewaffneten Kampf aktiv war. Im Ju­li 1944 geht die Pariser Gruppe der Gestapo in die Fal­le. Rachel Cheigham wird nach Paris entsandt, um dort eine neue Gruppe aufzubauen. Sie wird zur Chefin des Verbindungsdienstes ernannt und wird Mitglied des Führungstrios. In den Kämpfen um die Befreiung von Paris hält sie den Kontakt zwischen den einzelnen Grup­pen aufrecht.

Quelle: Ingrid Strobl: Die Angst kam erst danach. Jüdi­sche Frauen im Widerstand 1939-1945. Frankfurt/M. 1998.

[1vgl. Inger Agger: The Blue Room. Trauma and Testimony among Refugee Women. A Psycho-Social Exploration. Lon­don 1994, S. 7

[2Aufgrund des sensiblen Themas haben wir alle Namen geän­dert.

[3Interview mit Frauen des KZ Ravensbrück, (IKF) 3_1, S. 3

[4IKF-Rav-Int. 35_3, S. 5 f.

[5Vgl. Andreas Baumgartner: Die vergessenen Frauen von Mauthausen. Die weiblichen Häftlinge des Konzentrati­onslagers Mauthausen und ihre Geschichte. Wien 1997; Karl Fallend: Zwangsarbeit — Sklavenarbeit in den Reichs­werken Hermann Göring am Standort Linz. (Auto-)Biographische Einsichten. Wien — Köln — Weimar 2001; Chri­sta Paul: Zwangsprostitution. Staatlich errichtete Bordelle im Nationalsozialismus. Berlin 1994; Christi Wickert: Ta­bu Lagerbordell. Vom Umgang mit der Zwangsprostitution nach 1945. in: Insa Eschebach/Sigrid ]acobeit/Silke Wenk (Hg.): Gedächtnis und Geschlecht. Deutungsmuster in Dar­stellungen des nationalsozialistischen Genozids. Frankfurt/M. — New York 2002

[6IKF-Rav-Int. 20_3, S. 32 f.

[7IKF-Rav-Int. 22_1, S. 32

[8vgl. IKF-Rav-Int. 25_3, S. 16 f.

[9Ruth Elias, zit. in Janet Anschütz/ Kerstin Meier/ Sonja Ohajdin: „... dieses leere Gefühl, und die Blicke der ande­ren...,,. in: Claus Füllberg-Stollberg u.a. (Hg.): Frauen in Konzentrationslagern. Bergen-Belsen, Ravensbrück. Bre­men 1994, S. 130

[10vgl. ebd., S. 130

Dieser Artikel basiert auf dem unveröffentlichten Forschungsbericht „Sexualisierte Gewalt gegen Frauen im Kontext nationalsozialistischer Verfolgung“.

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