Jahr 2004
 
2004

Tag Watzal! Darf ich Sie Antisemit nennen?

Die „juedische.at“ vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts

Ich saß mit Samuel Laster, dem Herausgeber des Wiener Online-Portals „juedische.at“, und dessen Anwalt in einer Hamburger Kneipe am Rande des Karolinenviertels, als sich eine auffällige Gestalt im knallroten Anorak mit zwei jüngeren Begleitern durch die Stuhlreihen zwängte. Besonders fiel mir seine ergraute Haarpracht auf, eine bis zu den Armen reichende Frisur, die mit ihrem Mittelscheitel an Robert ,Big Fat’ Hite erinnert, dem Leadsänger der legendären Sechzigerjahre-Bluesband Canned Heat. Heute sind die Alt-68er, die dem Woodstock-Outfit ihrer Jugend die Treue gehalten haben, rar gesät: Man findet sie zuweilen noch in Harley-Davidson-Konvois, auf Flohmärkten, auf Musikfestivals oder auf Palästina-Demos. Warum ich diese Begegnung erwähne? Weil eine Stunde zuvor eben jener „Robert Hite“ nicht im Anorak, sondern in Robe als Vorsitzender Richter der 25. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die Verhandlung im Streitfall Samuel Laster versus Ludwig Watzal leitete.

Dr. Watzal – muss über ihn noch viel geschrieben werden? Er ist der einzige Mitarbeiter der Bundeszentrale für Politische Bildung, der seine ambivalente Position zum islamistischen Terrorismus offen demonstriert. So ist er auf der homepage >www.antiimperialista.com<, die den Schulterschluss mit der Hamas, der Hizbollah und dem iranischen Staatspräsidenten Ahmedinejad betreibt, nicht nur einmal, sondern fünfmal mit namentlich gezeichneten Artikeln präsent.

Watzal klagte im Juni 2005 gegen Samuel Laster. Warum? Weil dieser den Text eines promovierten Sozialwissenschaftlers auf „www.juedische.at“ veröffentlicht hatte, durch welchen Watzal sich verunglimpft fühlte, da er ein falsch interpretierbares Zitat und eine nicht belegte Behauptung über den „Terror-Experten“ aus der Bundeszentrale enthielt. Samuel Laster nahm, als er von diesem Vorwurf erfuhr, den Text sofort vom Netz. Dies aber war erst nach mehrmonatiger Verzögerung der Fall – Laster hatte durch eine Verkettung unglücklicher Umstände, die mit einem doppelten Wohnsitz und falsch ausgeführten Nachsendeanträgen zusammenhingen, erst am 9. September 2005 von dieser Klageeinreichung erfahren. Da zwischenzeitlich der inkriminierte Text auf dessen homepage weiterhin zu lesen war, hatte man gegen Laster ein Versäumnisurteil und zwei Ordnungsgeldstrafen in Höhe von insgesamt 15.000 € verhängt, wogegen Laster nunmehr Einspruch einlegte. Dieser Einspruch stand am 25. November vor der 25. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts zur Diskussion.

Eigentlich stand die Sache für den Herausgeber der „Jüdischen“ gar nicht schlecht. Konnte er, als er den oben erwähnten Beitrag in seiner Internet-Zeitung veröffentlichte, ahnen, dass dieser eine Ungenauigkeit enthielt? Natürlich nicht; solch allumfassende Kenntnis wird von keinem Herausgeber einer Zeitung verlangt. Und hatte er nicht, sobald er von dem Verdacht der Unstimmigkeit erfuhr, diesen Text unverzüglich gelöscht? Wie konnte man ihm da einen Strafbefehl über 15.000 Euro androhen, der seiner Zeitung ohne Zweifel den Garaus gemacht hätte?

Doch dann diese Verhandlung! Schon nach der ersten Minute stand der Verlierer fest. Denn es war nicht der Anwalt des abwesenden Ludwig Watzal, der die schärfste Attacke gegen Samuel Laster ritt. Diesen Part übernahm der Vorsitzende mit der Haarpracht und dem Mittelscheitel von Robert ,Big Fat’ Hite. Gleich zu Beginn konzentrierte er den Vorwurf gegen den in Israel geborenen Juden auf die Überschrift „Antisemitischer Antizionist“. Laster selbst habe den Aufsatz des Sozialwissenschaftlers mit diesem Titel versehen. Er habe damit nicht nur falsche Informationen weitergeleitet, sondern die Verleumdung des Ludwig Watzal durch eigenes Hinzutun noch verschärft. Diese richterliche Intervention kam überraschend, hatte doch der Kläger selbst hieran zuvor keinen Anstoß genommen. Jetzt aber griff Watzals Vertreter, der Kölner Rechtsanwalt Winfried Seibert, den Ball flugs auf: Auch wenn er die Ungehörigkeit dieser Überschrift bislang ignoriert habe, könne ihn doch niemand daran hindern, „von Sekunde zu Sekunde klüger zu werden“. [1] Ist aber jene Charakterisierung des Dr. Watzal als „antisemitischer Antizionist“ tatsächlich so verkehrt? Laster und sein Anwalt hatten prozesstaktisch auf eine inhaltliche Erörterung dieser Frage verzichtet. Holen wir’s an dieser Stelle also nach.

Formal betrachtet hatte Samuel Laster recht, als er den besagten Artikel mit dem Titel „Antisemitischer Antizionist“ versah. Die darin enthaltene (unbelegte) Behauptung über Watzal und das falsch interpretierbare Zitat ließen eine mildere Charakterisierung kaum zu. Doch auch dann, wenn wir den inkriminierten Artikels außer Acht lassen, kann Laster auf eine Vielzahl antisemitischer Stereotype aus der Feder des Dr. Watzal verweisen. Eine Expertin des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung an der Technischen Universität, Frau Dr. Juliane Wetzel, hatte schon 2004 erklärt, dass Watzal „die typischen Klischees vom jüdischen Kapital und jüdischer Macht (bedient).“ [2]

Mit antisemitischen Stereotypen charakterisiert Watzal zum Beispiel die amerikanische Politik. Er spricht nicht von einer „Verjudung der USA“, sondern von einer „Israelisierung der US-Politik“, die „rhetorisch wie praktisch“ stattgefunden habe. Warum diese Watzal’sche Wortphantasie? Das Substantiv „Israelisierung“ und das von Watzal verwendete Verb „israelisieren“ steht nicht für eine bestimmte Tätigkeit oder einen präzis umrissenen Sachverhalt, sondern mobilisiert ein diffuses, in jedem Fall aber antijüdisches, Ressentiment. [3] Dass Watzals Agenda darüber hinaus die Beseitigung des jüdischen Staates Israel impliziert, geht aus seiner wütenden Polemik gegen den Road Map-Friedensplan hervor. So beklagt er den „arabischen Kniefall vor … der Road Map“ und fährt fort: „Die Road Map soll dem Nahen Osten einen“amerikanischen Frieden„bringen, der von den Palästinensern die Aufgabe ihrer nationalen Identität verlangt.“ Bekanntlich will die Road Map einen palästinensischen Teilstaat an der Seite Israels verwirklichen. Warum ist dies für Watzal gleichbedeutend mit der Preisgabe der palästinensischen „nationalen Idenität“? Strebt dieser Mitarbeiter der Bundeszentrale für Politische Bildung den palästinensischen Vollstaat an der Stelle Israels an? Watzal setzt seine Kritik an der Road Map mit den folgenden Zeilen fort:

„Der israelisch-palästinensische Konflikt beginnt nach dieser Agenda im Übrigen erst 1967 und nicht mit der Staatsgründung Israels 1948. Eindrucksvoller lassen sich die Geschichts-Missverständnisse ihrer Verfasser kaum bezeugen.“ [4] An dieser Aussage ist nicht nur der Größenwahn des Dr. Watzal bemerkenswert, der gegenüber den Autoren der Road Map – immerhin die Europäische Union, die USA, Russland und die Vereinten Nationen – den Vorwurf erhebt, im Unterschied zu ihm selbst die Geschichte des Nahostkonflikts falsch verstanden zu haben. Sondern sie macht auch deutlich, dass er die Staatsgründung Israels für die eigentlichen Konfliktursache hält. Watzal legt somit nahe, dass eine echte Lösung des Konflikts und eine wahre „nationale Identität“ der Palästinenser nur durch die Rückkehr zum Status ante 1948, d.h. durch eine Wieder-Auslöschung des jüdischen Staates verwirklicht werden kann. Und da soll die Zuschreibung „Antisemitischer Antizionist“ a priori indiskutabel sein?

Zurück in Raum 833 des Hamburger Ziviljustizgebäudes, wo mir eine Vorstellung geboten wurde, die zeitweilig einer Justizparodie aus dem Hamburger Ohnsorg-Theater sehr nahe kam. Es standen sich gegenüber: Hier der israelische Staatsbürger und sein Berliner Anwalt, dort Watzals Advokatus, der Vorsitzende sowie dessen zwei Beisitzer. Immer dann, wenn Laster und sein Anwalt den Raum für eine Besprechung verließen, begann zwischen den Vieren ein herzliches Geplauder – mit Watzals Anwalt als Hauptunterhalter und den drei Richtern als beflissene Zuhörerschaft. Kam Laster zurück in den Raum, erstarb der Plausch, z.B. über Fontanes Effi Briest. War er wieder draußen, rief der Vorsitzende: „Noch ein bisschen Effi Briest“ und die Plauderei hob erneut an.

Von mir aus dürfen sich drei Richter und ein Anwalt die Zeit auf diese Weise gern vertreiben. Doch in diesem Fall überlagerte das Klima während der Verhandlungspause den Prozess. Von richterlicher Neutralität zwischen den sich streitenden Parteien konnte keine Rede sein, weshalb sich die Stimmungslage unter den Vieren in dem Maße zu verbessern schien, wie sich die Mienen der beiden anderen verdüsterten.

So ließ der Richter die Erörterung der Gründe, die dazu führten, dass Laster von der Klage seines Kontrahenten erst verspätet erfuhr, gar nicht erst zu: „Wer einen Internetauftritt unterhält, muss dafür sorgen, dass er erreichbar ist!“ Watzals Anwalt verschärfte noch diesen Tonfall und warf Samuel Laster vor, seinen Mandanten erst verunglimpft und „sich dann aus dem Staub (gemacht)“ zu haben. Unterschwellig sind mit der Aussage: „Erst hetzt er rum, dann haut er ab“ zwei antisemitische Stereotype verknüpft: Hier das Bild vom gehässigen „Zersetzer“, dort die Unterstellung persönlicher Feigheit auf Kosten anderer. Der Vorsitzende ließ diese Verleumdung unkommentiert.

Jetzt ergriff auch Laster das Wort. Seine Erklärung, jederzeit während jener drei Monate über Email oder über Telefon erreichbar gewesen zu sein, berührte einen wunden Punkt. Wäre es Watzal mit seiner Klage vorrangig um die Löschung des inkriminierten Artikels gegangen, hätte er den Herausgeber der „Jüdischen“ schon mit einem einfachen Email-Brief erreichen können. Dass diese Maßnahme unterblieb, weckt den Verdacht, dass es Watzal nicht um seinen Ruf, sondern in erste Linie um die Schädigung eines Kritikers ging. Anstatt aber diesen Fragen nachzugehen, verlor der Vorsitzende nach Lasters Erklärung die Contenance: „Dann hätten Sie den Kläger [also Ludwig Watzal] vorher ansprechen sollen, bevor Sie etwas über ihn ins Netz stellen!“ Soll also der Jude das nächste Mal einen Antisemiten vorher fragen müssen, ob er ihn als Antisemiten bezeichnen darf?

Natürlich tangiert diese Herabwürdigung des freien Worts – und das aus dem Munde des Vorsitzenden einer Zivilkammer, die auf den Schutz der Pressefreiheit spezialisiert ist! – die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Ich glaube nicht, dass dieser Richter beispielsweise vom „Spiegel“ verlangen würde, eine Kritik an Joschka Fischer mit diesem vorher abzusprechen. Insofern kommt es auf den Kontext dieses spezifischen Verfahrens an. Zu diesem Kontext gehört ein Antizionist wie Ludwig Watzal, der auf antisemitische Stereotype rekurriert, ferner die www.juedische.at, die Antisemiten als Antisemiten zu bezeichnen pflegt und schließlich jener Vorsitzende mit dem Woodstock-Habitus, der sich zur Vorbereitung auf diese Verhandlung in die Texte des Ludwig Watzal vertieft hatte um anschließend eine Entscheidung zu treffen – eine Entscheidung, die offenkundig ebenfalls dem „Geist von 1968“ die Treue hält.

Samuel Laster aber sah sich in die Enge gedrängt. Konnte er angesichts dieses Schauspiels von der nächsthöheren Instanz – dem Oberlandesgericht – mehr Gerechtigkeit erwarten? Laster zog seinen Einspruch unter der Voraussetzung zurück, dass Watzal seinen Bestrafungsantrag annulliert. Die Gerichtskosten in Höhe von etwa 5.000 € aber wälzte man zu Hundert Prozent auf die „juedische.at“ ab.

Wenig später tauchte der Silberhaarige im knallroten Anorak mit seinen Beisitzern in unserer Kneipe auf. Samuel Laster stoppte ihn, um nach dem Namen zu fragen. Und wir erfahren: Wir haben es mit Richter Buske zu tun. Andreas Buske – ein guter deutscher Richter, der es dem aufmüpfigen Wiener Juden wohl mal zeigen wollte und der sich gleichwohl für gänzlich unparteilich und gänzlich unbefangen und vielleicht auch ein bisschen widerspenstig und progressiv hält.

[1Seibert ist in Sachen Nahost auch politisch involviert. Ende 2003 hatte er gemeinsam mit Norbert Blüm und Rupert Neudeck die palästinensischen Gebiete besucht und im Anschluss daran gemeinsam mit seinen Begleitern eine Bundespressekonferenz unter dem Titel „Die Mauer muss weg“ durchgeführt. Siehe unter „www.arendt-art.de“.

[2Zitiert nach: Benedict Maria Mülder, Rassismus-Vorwurf gegen DeutschlandRadio Berlin. Kommentar löst Proteste auch in Israel aus, in: Die Welt, 30. September 2004. Frau Wetzel bezog sich hierbei auf den Watzal-Kommentar „Haim Saban, die Medien und Israel“, den er am 16. September 2004 im Deutschland-Radio sprach.

[3Ludwig Watzal, Fragwürdige Zugeständnisse in: Sozialistische Zeitung, Januar 2004.

[4Ludwig Watzal, Im Gleichschritt. Beklagenswerter Zustand – Arabischer Kniefall vor den USA und der ,Road Map’, in: Freitag, 13. Juni 2003. Alle hier zitierten Texte wie auch die fünf Schriften, die Watzal ausschließlich auf der homepage von „antiimperialista.com“ veröffentlichte und weitere Texte dieser Art befinden sich auf dessen eigener Internetseite „www.watzal.com“.

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