FORVM, No. 202/II/203/I
Oktober
1970

Waschzettel unserer Pressekonferenz

Ort und Zeit: Presseclub Concordia, Wien, 1.10.1970.

Zweck: Wir wollen uns wehren gegen den Versuch, eine unbequeme Zeitschrift stillschweigend abzuwürgen. Kritik in Zeitungen darf nicht mit materieller Pression beantwortet werden. Das ist kein Problem des NF, sondern der Pressefreiheit.

Anlaß: Unmittelbar nach unserem Bericht über Transaktionen des Geschäftsführers der Kronen-Zeitung, Kurt Falk, unter Mithilfe der Gewerkschaftsbank BAWAG verkündete Falk, nunmehr auch Geschäftsführer des Pressehauses, wo das NF gedruckt wird, eine Erhöhung des Druckpreises für das NF um 63 Prozent. Ferner drohen dem NF von seiten der BAWAG: Sperre aller Insertionen, Sperre eines Kredits (S 300.000), Präsentation der diesbezüglichen Wechsel, Kreditschädigungsklage. Die erste Gerichtsverhandlung findet am 6. Oktober 1970 statt.

Auch das ist kein Problem des NF, sondern der Pressefreiheit: wenn auf Kritik mit abnormen Druckpreiserhöhungen durch den Kritisierten geantwortet wird.

Zur Kreditschädigungsklage: Wir verweisen auf die „Lasserschen Artikel“, die eine Veröffentlichung von Anklageschriften im Druck verbieten (nicht in Rundfunk und Fernsehen, nicht die mündliche Erörterung). Die maßgeblichen Funktionäre der BAWAG, Flöttl und Klenner, erhielten von uns Bürstenabzüge unseres Berichtes vor Drucklegung. Wir baten um ihre etwaigen Vorschläge für etwaige Berichtigungen im Text. Wir boten an: die gleichzeitige Veröffentlichung etwaiger Gegendarstellungen. Da keine solchen gewünscht wurden, veröffentlichten wir im guten Glauben.

Auch das ist kein Problem des NF, sondern des freien Journalismus. Wenn Informationen verweigert, angebotene Gegendarstellungen nicht genutzt, hinterdrein jedoch gerichtlich geklagt wird.

Strafsatz: bis 3 Monate Gefängnis.

Hinweis: Von den 1781 Zeilen unseres Berichtes wurde auf 9 durch Entgegnung oder Klage erwidert, jeweils nur in Nebensächlichkeiten. Entgegnungen müssen nicht wahr sein, der Prozeß ist noch nicht entschieden. Aber selbst unter der für uns ungünstigsten Annahme: alle wesentlichen Teile unseres Berichtes stimmen.

Somit ist erwiesen, daß durch Zusammenarbeit von Falk und BAWAG ein demokratiegefährdendes Pressemonopol in Österreich droht. Die österreichische Presse wird höfl. gebeten, hierüber nicht länger zu schweigen.

(Die in- und ausländische Presse berichtete, zum Teil sehr ausführlich, desgleichen und insbesondere Hörfunk und Fernsehen. — Danke schön.)

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