Zur Philosophie des Kriminalromans
Ernst Bloch, der nach dem 13. August 1961 die Sowjetzone verließ, in Tübingen lebt (und eben erst in Wien mit einem Vortrag „Don Giovanni, Faust und die Grenzüberschreitung“ zu hören war), verkörpert mit seinem gewaltigen philosophischen Potential eine respektgebietende Fortsetzung der klassischen deutschen Denktradition. FORVM — welches an den innigen Zusammenhang von Geist und Politik glaubt — war nicht geneigt, darüber die beträchtlichen Bedenklichkeiten im Werk und Leben des großen Mannes unerörtert zu lassen. Im Gegenteil, siehe Friedrich Abendroth: Heim nach Tübingen, Heft VIII/94, sowie Norbert Leser: Keine Heimat für Ernst Bloch, Heft VIII/96. Desto mehr freuen wir uns über Ernst Blochs und des Verlages Suhrkamp freundliche Zustimmung, aus einem demnächst erscheinenden Essay-Band „Verfremdungen“, enthaltend einundzwanzig Stücke, den letzten Abschnitt des siebenten Stückes vorauszudrucken. Nachdem Bloch minderwichtige Kriterien zur „Philosophischen Ansicht des Detektivromans“ behandelt hat, fährt er wie folgt fort: