ZOOM 7/1996
Dezember
1996

Anti-Personen-Minen verboten

Das nunmehr beschlossene Gesetz stellt einen großen Er­folg für die internationale Kampagne für einen Bann der Anti-Personen-Minen (APM) dar. Das Rote Kreuz, UNICEF, Pax Christi und die österreichi­sche Kampagne für ein Minen­verbot haben im vergangenen Jahr mehr als 100.000 Unter­schriften gesammelt und im Petitionsausschuß des Parla­ments eingebracht.

Auf internationaler Ebe­ne gab es 1995 und 1996 weit­gehend erfolglose Konferenzen in Wien und Genf. Im Herbst 1996 wurde auf kanadische In­itiative in Ottawa eine Konferenz für ein umfassendes APM-Verbot durchgeführt. Der österreichische Botschafter Ehrlich ist mit dem Auftrag zurückgekehrt, einen Vertrags­text für ein internationales Übereinkommen vorzulegen.

Das österreichische Gesetz zum Verbot von APM wird das Engagement im internationalen Prozeß glaubwürdiger machen und positiv beeinflussen. Es er­faßt alle Personenminen ohne Ausnahme. Bedauerlich ist, daß sogenannte Richtsplitterladungen ausgenommen bleiben. Das Verteidigungsministerium hat sich in der Frage der Richtsplit­terladungen einmal mehr als Lobbyist der Wehrwirtschaft ausgezeichnet und sich gegen den Außenminister zunächst durchgesetzt. Allerdings wurde eine Entschließung im Natio­nalrat angenommen, auch diese in Österreich produzierten Waffen über Verordnung des Wirtschaftsministers zu verbie­ten. Ein weiterer Wermutstrop­fen bleibt, daß von österreichi­schen Firmen in Auslandslizenz hergestellte Minen nicht tan­giert werden.

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