FORVM, No. 233
Mai
1973

Demokratie und Planung

Im Mittelpunkt der philosophischen Entwicklung von Jürgen Habermas stand von Anfang an die Kritik der Technokratie. Seine Auseinandersetzung mit Niklas Luhmann, dem wichtigsten Repräsentanten der soziologischen Systemtheorie, entfaltet Argumente gegen eine Sozialkybernetik, in der die geschichtliche Dialektik durch administrative Planung stillgelegt werden soll. Der folgende Text ist einem Buch über Krisen- und Legitimationsproblematik im Spätkapitalismus entnommen, das demnächst in der „edition suhrkamp“ erscheinen wird.

Luhmann betrachtet eine Kommunikationstheorie, die Legitimationsprobleme mit Bezugnahme auf die diskursive Einlösüng von normativen Geltungsansprüchen analysiert, als „out of step mit der gesellschaftlichen Realität“. Nicht die Begründung von Normen und Meinungen, d.h. die Konstituierung einer vernünftigen Praxis, sondern der Selektionszwang von komplexen Handlungssystemen in einer Welt, die kontingent ist, d.h. auch anders sein könnte, wählt Luhmann zum Ausgangsproblem:

Habermas sieht das Subjekt, wie schon die vorausgehende Intersubjektivität, primär als Potential wahrheitsfähiger Begründung; die Subjektheit des Menschen besteht für ihn in der Möglichkeit, in intersubjektiver Kommunikation vernünftige Gründe angeben bzw. sich solchen Gründen oder der Widerlegung eigener Gründe fügen zu können. Damit erwischt er jedoch nur einen abgeleiteten (und zudem, wie mir scheint, epochenbedingt, längst überholten) Aspekt, der einen viel tiefer angesetzten Subjektbegriff voraussetzt.

Der Versuch, „den überlieferten Anspruch abendländischer Humanität mit dem Titel der Vernunft an einen [solchen] Subjektbegriff zu binden“, müsse zu einer systematischen Unterschätzung des Problems der Weltkomplexität führen: „Das Subjekt muß zunächst als kontingente Selektivität gedacht werden.“ Die Herrschafts- und Verteilungsprobleme, die sich unter dem Gesichtspunkt der Klassenstruktur einer Gesellschaft stellen, sind obsolet geworden, sie verraten eine alteuropäische Perspektive, in der die eigentlichen Probleme, die unter dem Gesichtspunkt von Alternativenbereichen und Entscheidungskapazitäten auftreten, verdeckt werden.

„Fast alles könnte möglich sein, und fast nichts kann ich ändern“ — dieser Satz drückt Luhmanns Grunderfahrung aus. Diese könnte so interpretiert werden, daß hochkomplexe Klassengesellschaften einerseits aufgrund ihres Produktivitätspotentials den Spielraum der Möglichkeiten, ihre Umgebung zu kontrollieren und sich selbst zu organisieren, erheblich erweitert haben; daß sie aber andererseits [wegen] ihres naturwüchsigen Organisationsprinzips Beschränkungen unterliegen, die eine autonome Nutzung des abstrakten Möglichkeitsraumes verhindern und überdies einen Überhang an selbst erzeugter (vermeidbarer) Umweltkomplexität zur Folge haben.

Tatsächlich interpretiert Luhmann die erwähnte Erfahrung jedoch in dem konträren Sinne, daß das Gesellschaftssystem mit einem drastisch erweiterten Kontingenzspielraum Freiheitsgrade erwirbt, mit dem es sich selbst unter einen wachsenden Problem- und Entscheidungsdruck setzt: die Strukturen und Zustände komplexer Gesellschaftssysteme sind zumindest im Bereich von Organisation und Politik zufällig und damit praktisch wählbar geworden, aber doch so, daß die Auswahl aus dem selbst eröffneten Alternativenbereich jetzt ein Problem darstellt, das alle anderen relativiert.

Nachdem Luhmann zwischen bestimmter und unbestimmter System- und Umweltkomplexität unterschieden hat, bildet nicht mehr die (unbestimmte) Umweltkomplexität, sondern die durch systemrelative Umweltentwürfe bestimmbar gemachte Umweltkomplexität, also die Selbstüberlastung des Systems mit eigenen Problemlösungskapazitäten, das eigentliche Reduktionsproblem. Hochkomplexe Gesellschaftssysteme müssen sich an den Folgeproblemen ihrer wachsenden Autonomie abarbeiten, d.h. an den aus ihrer Freiheit resultierenden Notwendigkeiten.

Sobald diese Problempriorität festgesetzt ist, ergeben sich die weiteren Schritte von selbst. Das Problem der Weltkomplexität erfordert eine essentialistische und ausschließliche Anwendung des Systembegriffs. Daraus folgt:

  1. Komplexe Gesellschaften werden nicht mehr über normative Strukturen zusammengehalten und integriert; ihre Einheit stellt sich nicht länger intersubjektiv über eine durch die Köpfe der vergesellschafteten Individuen hindurchreichende Kommunikation her; die unter Steuerungsaspekten behandelte Systemintegration wird vielmehr von einer unter Lebensweltaspekten zugänglichen Sozialintegration unabhängig.
  2. Das von der Systemidentität abgekoppelte Selbst- und Weltverständnis der Menschen rutscht, soweit es alteuropäisch, d.h. an normativen Ansprüchen orientiert bleibt, in die Provinzialität ab; oder es löst sich von Normorientierungen überhaupt und bringt auch den Einzelnen in die Bewußtseinslage des Systems, indem er lernt, „eine unendlich offene, ontisch letztlich unbestimmte kontingente Welt zu entwerfen, auszuhalten und als Grundlage alles selektiven Erlebens und Handelns [...] zu benutzen“.
  3. Die Reproduktion hochkomplexer Gesellschaften hängt von dem ausdifferenzierten Steuerungssystem, dem politischen Teilsystem, ab. Durch Steigerung seiner Informationsverarbeitungskapazität und seiner Indifferenz gegenüber den übrigen sozialen Teilsystemen gewinnt das politische System eine einzigartige Autonomie innerhalb der Gesellschaft: „Die Politik kann ihre Entscheidungsgrundlagen nicht mehr voraussetzen, sondern muß sie sich (selbst) beschaffen. Sie muß ihre eigene Legitimation leisten in einer Lage, die sowohl im Hinblick auf die Konsenschancen als auch im Hinblick auf erstrebte Ergebnisse offen und strukturell unbestimmt definiert ist.“ Trennung des legitimatorischen Systems von der Verwaltung ermöglicht die Autonomie der Entscheidungsprozesse gegenüber dem Input an verallgemeinerten Motivationen, Werten und Interessen.
  4. Da das Gesellschaftssystem keine Welt mehr konstituieren kann, die die Identität der Teilsysteme prägt, lassen sich die Funktionen der Politik nicht mehr mit dem Blick auf eine von der Gesellschaft dem administrativen System abverlangte „richtige“ Politik verstehen; „auf eine knappe Formel gebracht, geht es darum, daß das politische System seine Identität nicht mehr von der Gesellschaft ableiten kann, wenn es von der Gesellschaft gerade als ein kontingentes, auch anders mögliches System gefordert wird. Es muß sich dann in einer mit alteuropäischen Begriffen nicht mehr zu erfassenden Bewußtseinslage durch Strukturselektion selbst identifizieren.“ Unter diesen Voraussetzungen ist es sinnlos, die Reflexivität der Verwaltung dadurch steigern zu wollen, daß man sie über diskursive Willensbildung und Partizipation mit der Gesellschaft rückkoppelt: „Entscheidungsprozesse sind [...] Prozesse des Ausscheidens anderer Möglichkeiten. Sie erzeugen mehr Neins als Jas, und je rationaler sie verfahren, je umfassender sie andere Möglichkeiten prüfen, desto größer wird ihre Negationsrate. Eine intensive, engagierende Beteiligung aller daran zu fordern, hieße Frustrierung zum Prinzip machen. Wer Demokratie so versteht, muß in der Tat zu dem Ergebnis kommen, daß sie mit Rationalität unvereinbar ist.“
  5. Der neue systemtheoretische Ansatz führt ein Universalität beanspruchendes Sprachsystem mit sich, das sich auf dem Wege einer Umformung klassischer Grundbegriffe (wie Politik, Herrschaft, Legitimität, Macht, Demokratie, öffentliche Meinung usw.) gegenüber konkurrierenden Ansätzen interpretiert. Jede dieser systemtheoretischen Übersetzungen ist zugleich eine Kritik an der Unangemessenheit der „alteuropäischen“ Begriffsbildung, die mit dem evolutionären Schub zur postmodernen Gesellschaft veraltet ist; indem das Problem der Weltkomplexität die Führung übernimmt, ist das Problem einer vernünftigen Organisation der Gesellschaft zusammen mit einer Motivbildung über wahrheitsfähige Normen gegenstandslos geworden.

Dem unhandlichen Problem des Verhältnisses von Komplexität und Demokratie läßt sich noch am ehesten auf der Ebene der Planungstheorie ein bearbeitbares Format geben. Die Planungsdiskussion der letzten zehn Jahre hat u.a. zu einer Gegenüberstellung von zwei Politiktypen, in denen sich zugleich Planungsstile ausdrücken, geführt:

  1. die pluralistisch-inkrementalistische Prozeßpolitik, die sich überwiegend auf Konditionalplanung beschränkt;
  2. die rationalkomprehensive Systempolitik, die überwiegend Programmplanung erfordert.

Man kann die beiden Typen als das jeweilige Ende einer Skala verstehen, auf der die Handlungs- und Reaktionsmuster planender Bürokratien abgebildet werden können.

Partizipation soll heißen: allgemeine und chancengleiche Teilnahme an diskursiven Willensbildungsprozessen. Nach dieser Definition muß der Politiktypus A die üblichen Konfliktdämpfungs- und Konfliktvermeidungsstrategien, die den pluralistischen Typus charakterisieren, ausschließen: also etwa die Ausklammerung der kontroversen Ziele und Werte und die Eingrenzung des Verhandlungsprozesses auf die zweckrationale Verwirklichung konsensfähiger Ziele; die formalistische Verselbständigung obligatorischer Verhandlungsprozeduren gegenüber den Inhalten; die sorgfältige Segmentierung der Planungsbereiche usw.

Analog ist der Politiktypus B unvereinbar mit technokratischen Rückzügen in eine vorgeschobene Sphäre von Sachbezügen, mit der Umdeutung von praktischen Fragen in technische, also mit jener Immunisierung der Fachleute gegenüber dem latenten oder unterdrückten Dissens der Betroffenen.

Luhmanns Planungstheorie zeichnet nun für komplexe Gesellschaften einen dieser Politiktypen aus, nämlich die komprehensive und nicht-partizipatorische Planung. Das geschieht nicht in Form einer praktischen Empfehlung; vielmehr glaubt Luhmann zeigen zu können, daß die Reproduktion hochkomplexer Gesellschaften keine andere Wahl läßt, als die erforderliche Reflexivität der Gesellschaft statt in demokratisch organisierten Öffentlichkeiten in einem gegen Parteien und Publikum hinreichend abgeschirmten Verwaltungssystem zu verankern:

Von Politisierung der Verwaltung kann man [...] sprechen in dem Maße, als die Verwaltung [selber] ihre Stellung im politischen System der Gesellschaft reflektiert und sich von daher als kontingent, als auch anders möglich identifiziert.

Diese These stützt sich auf

  1. eine Beschreibung der Interaktion zwischen der Verwaltung und den übrigen Teilsystemen der Gesellschaft;
  2. auf eine kausale Hypothese über die beobachtbaren Beschränkungen der administrativen Planungskapazität;
  3. auf eine evolutionstheoretische Grundannahme.

ad a) Komplexe Gesellschaften haben als Steuerungszentrum ein Verwaltungssystem ausdifferenziert, das Luhmann zufolge gegenüber den übrigen sozialen Teilsystemen die Führung übernommen hat. Die autonome Verwaltung hat die Generalkompetenz für alle Steuerungsprobleme, die in der Gesellschaft unerledigt bleiben; und zwar ist die Verwaltung kompetent nicht nur im Sinne der Zuständigkeit, sondern auch der Problemlösungsfähigkeit. Da es in der Gesellschaft keine Strukturen gibt, die letztlich nicht zur Disposition stehen, läßt sich keine Klasse von Problemen angeben, bei deren Bearbeitung die Administration grundsätzlich an Schranken ihrer Kapazität stoßen müßte. Mit dieser Beschreibung generalisiert Luhmann Erfahrungen, die in der Tat auf erstaunliche selbstadaptive Mechanismen spätkapitalistischer Gesellschaften schließen lassen.

Andererseits besteht auch hinreichend Evidenz für die ad hoc immer wieder auftretenden Grenzen der administrativen Planungskapazität und für den bloß reaktiven Bewegungsmodus einer in Vermeidungsstrategien ausweichenden Bürokratie. Eine polit-ökonomische Planungstheorie, die diese Erfahrungen als Krisenmanagement deutet, gelangt zu der konträren Auffassung, daß das administrative System von seiner Umgebung, insbesondere von der Eigendynamik des Wirtschaftssystems, abhängig ist. Ich habe diese These noch dahingehend verschärft, daß der Handlungsspielraum des administrativen Systems von zwei Seiten beschränkt wird:

  • bei der Steuerung des ökonomischen Systems durch die Parameter einer Eigentumsordnung, die nicht zur Disposition steht;
  • bei der Beschaffung von Motivationen durch die eigensinnig entfalteten normativen Strukturen, die mit der Unterdrückung verallgemeinerungsfähiger Interessen unverträglich sind.

ad b) Zwischen den beiden konkurrierenden Beschreibungen, die entweder die Autonomie oder die Abhängigkeit des Staatsapparates betonen, läßt sich allenfalls mit Plausibilitätsargumenten abwägen. Aber von der Beschreibung des administrativen Systems hängt es ab, wie man die gut beobachtbaren Beschränkungen seiner Planungskapazität erklärt. Luhmann führt Rationalitätsdefizite darauf zurück, daß die Ausdifferenzierung einer gegenüber der Politik verselbständigten Verwaltung noch nicht weit genug gediehen ist:

Die Chancen jener Differenzierung von Politik und Verwaltung liegen in einer Steigerung der Selektionsleistung, vor allem in der Möglichkeit, Prämissen des Verwaltungshandelns wie Organisation, Personal und Programme unter im engeren Sinne politischen Gesichtspunkten zu variieren, ohne daß die Variation der Strukturen deren strukturierende Funktion beeinträchtigte. [...] Eigene Struktur [der Verwaltung] heißt eigene Möglichkeiten, die nicht mit den Erwartungen der Umwelt identisch zu sein brauchen, und Nichtidentität mit der Umwelt auch auf der Ebene der Möglichkeiten gibt die Chance der Selbststeuerung. Zugleich muß bei dieser Ausdifferenzierung auch der Konstutution von Möglichkeiten das Risiko übernommen werden, daß die Probleme, die das politische System löst, nicht die Probleme der Gesellschaft sind.

Rationalitätsdefizite können Luhmann zufolge nur in dem Maße behoben werden, als die Verwaltung selbst eine von der Gesellschaft unabhängige Identität ausbildet und sich als Instanz schlechthin für die Erweiterung des Möglichkeitshorizontes und der Mitthematisierung von jeweils ausgeschiedenen Alternativen versteht. Solange die Verwaltung von den Inputs der Öffentlichkeit und der Parteienpolitik einerseits der Betroffenen und der interessierten Klientele anderseits abhängig bleibt, muß eine Selektivität verstärkende Selbstreflexion gehemmt werden.

Den Fluchtpunkt der politikfernen Ausdifferenzierung einer Verwaltung, die komprehensiver Planung fähig ist, sieht Luhmann in einer Fusion von Wissenschaft und Verwaltung, die zugleich die Autonomie der Wissenschaft suspendieren und die bisher getrennten Medien Macht und Warheit entdifferenzieren würde:

In einem Umfang, der politische Reflexion auslösen und zur Minderung jenes Reflexionsdefizits [der Verwaltung] beitragen könnte, kann nur die Verwaltung selbst sich erforschen. In diesem Sinne läuft ‚Politisierung‘ letztlich auf eine Koppelung von wissenschaftlicher Selbsterforschung der Strukturselektion hinaus, die die klassische Differenzierung von Erleben und Handeln, Erkennen und Entscheiden, Wahrheit und Macht in Frage stellen könnte.

Mit diesem Satz spricht Luhman seine Version vom Ende des Individuums aus: die beschleunigte Komplexitätssteigerung nötigt die Gesellschaft zur Umstellung auf eine Reproduktionsform des Lebens, die die kulturellen Universalien zugunsten einer der Reflexion definitiv entzogenen Naturwüchsigkeit preisgibt.

Ich sehe im Augenblick drei konkurrierende Erklärungen. F. Naschold führt den Engpaß administrativer Planung, im Gegensatz zu Luhmann, auf eine zu große Selbständigkeit der Verwaltung gegenüber der politischen Willensbildung zurück. Er glaubt, daß die politische Steuerungskapazität allein durch erweiterte Partizipation der Betroffenen an der Planung gesteigert werden kann. Die „Vergesellschaftung der politischen Steuerungsprozesse“ ist die einzige noch offene Option, um bisher ungenutzte Ressourcen und Leistungsenergien freizusetzen, wobei allerdings das Risiko entsteht, daß der Umfang der Partizipationsprozesse nicht hinreichend unter Kontrolle gehalten werden kann.

Naschold berücksichtigt die multifunktionale Verwendung von partizipatorischer Planung. Partizipation kann der Manipulation von Massenloyalität, der verbesserten Information (Frühwarnung, Wertberücksichtigung) und der Entlastung der Bürokratie durch Selbsthilfeorganisationen dienen; diese Funktionen einer Scheinpartizipation erweitern die Kontrolle der Verwaltung über ihre Umgebung.

Es ist nicht ganz klar, ob Naschold der Auffassung ist, daß auch Partizipation in dem von mir eingeführten Sinne der Teilnahme an diskursiver Willensbildung (Naschold spricht von „Partizipation als Mittel zur indviduellen und kollektiven Identitätsfindung, Selbstorganisierbarkeit u.a. als Vorbedingung einer Teilnahme an der pluralistischen Verteilungspolitik“), eine „Produktionskraft zur Steigerung der Eigenvarietät des politischen Systems“ bedeutet.

Offe vertritt die Auffassung, daß die kontradiktorischen Steuerungsimperative des Wirtschaftssystems eine unüberwindliche Rationalitätsschranke für den Staatsapparat im Spätkapitalismus darstellt. Die Vergesellschaftung der politischen Steuerungsprozesse im Sinne einer scharf gefaßten partizipatorischen Planung würde die Engpässe der administrativen Planung beseitigen, weil damit jene selektiven Klassenstrukturen beseitigt würden, welche Ursache der kumulativen Erzeugung von vermeidbarer Umweltkomplexität sind.

Scharpf schließlich sieht diese Restriktionen, die die Eigendynamik des Wirtschaftssystems dem Staat im Spätkapitalismus auferlegt; aber auch eine von solchen Restriktionen entlastete Politik „würde von unvorhergesehenen Entwicklungen überrascht, von den nicht antizipierten Folgen ihrer Maßnahmen überholt und durch die kontraintuitiven Ergebnisse ihrer Planungen frustriert werden, wenn die Kapazität ihrer Informations- und Entscheidungssysteme hinter den Anforderungen zurückbleibt“.

Anders als Luhmann rechnet Scharpf jedoch mit einer verwaltungsimmanenten Schranke der Komplexitätssteigerung. Wenn man nämlich die segmentierte Entscheidungsstruktur, die einer interdependenten Problemstruktur nicht angemessen ist, zugunsten einer komprehensiven Planung in zentralisierten Entscheidungsstrukturen überwindet, wird die Politikplanung sehr rasch an eine Grenze gelangen, wo ihre Informationsverarbeitungs- und Konsensbildungskapazität durch die übergroße Komplexität der (durch hohe Interdependenz ausgezeichneten) Probleme überfordert wird.

Selbst wenn es im Entscheidungsprozeß keine verfestigten Interessen und auf Machtpotentiale gestützten Veränderungswiderstände gäbe, [...| müßte der Versuch der simultanen Problematisierung und positiv koordinierten Veränderung interdependenter Entscheidungsbereiche jenseits einer näher zu bestimmenden, aber sicherlich enttäuschend eng gezogenen Grenze notwendigerweise in der Frustration des totalen Immobilismus enden.

Luhmanns Annahme einer prinzipiell unbegrenzten Erweiterung der administrativen Steuerungskapazität, die die Verwaltung gegenüber der Politik verselbständigt und durch Einverleibung des Wissenschaftssystems zum Ort einer exzentrischen Selbstreflexion der Gesellschaft macht, dürfte sich mit Indikatoren aus dem Erfahrungsbereich der politischen Planung kaum stützen lassen. Allerdings sprechen die systemlogischen Argumente dafür, daß eine Partizipation, die nicht nur eine verschleierte Form der Manipulation darstellt, die administrative Planungskapazität eher begrenzen als steigern muß.

Der Rationalisierungseffekt einer „Vergesellschaftung politischer Steuerungsprozesse“ ist schwer zu bestimmen; denn eine Demokratisierung müßte einerseits die vermeidbare (nur systemspezifisch unvermeidliche) Komplexität, die von der unkontrollierten Eigendynamik des Wirtschaftsprozesses erzeugt wird, abbauen, aber sie würde zugleich die (systemunspezifisch) unvermeidliche Komplexität verallgemeinerter diskursiver Willensbildungsprozesse ins Spiel bringen.

Es ist wahrscheinlich, daß die praktische Rationalität eines an verallgemeinerungsfähige Interessen rückgekoppelten Sollzustands in terms von Systemrationalität mehr Kosten verursacht als einspart. Allerdings muß die Bilanz nicht negativ werden, wenn die Komplexitätsschranke, die den Scharpfschen Überlegungen zufolge in die Rationalisierung der Verwaltung selbst eingebaut ist, sehr bald erreicht wird. Dann würde nämlich die eine unvermeidlich aus der Komplexität entstehende Schranke von einer anderen, ebenso unvermeidlich aus der Logik komprehensiver Planung selbst entstehenden Komplexität gleichsam überholt.

ad c) Luhmanns Option für den in einer politikfernen und selbstreflexiven Verwaltung verwirklichten Typus der nicht-partizipatorischen umfassenden Systemplanung läßt sich, beim gegenwärtigen Stand der Planungsdiskussion, nicht mit zwingenden Argumenten begründen. Letztlich stützt sich Luhmann auch nicht auf planungstheoretische Untersuchungen, sondern auf eine evolutionstheoretische Grundannahme. Seiner Meinung nach haben Probleme der Reduktion der Umweltkomplexität und der Erweiterung der Systemkomplexität in der gesellschaftlichen Evolution die Führung, so daß allein die Steuerungskapazität über das Entwicklungsniveau einer Gesellschaft entscheidet.

Dies ist eine keineswegs triviale Annahme, denn es könnte sehr wohl sein, daß ein evolutionärer Schub in der Dimension von Weltbildern und Moralsystemen mit einer Entdifferenzierung des Steuerungssystems bezahlt werden muß und vor allem auch risikolos, d.h. ohne Gefährdung des (veränderten) Systembestands, bezahlt werden kann. Luhmann thematisiert, soweit ich sehe, seine Annahme nicht, er präjudiziert sie vielmehr durch die Wahl seines methodologischen Ansatzes.

Für die Struktur einer Planungstheorie ist die Wahl des Rationalitätsbegriffs ausschlaggebend. Den entscheidungslogisch konzipierten Planungstheorien liegt ein Begriff von Handlungsrationalität zugrunde, der am Paradigma der zweckrationalen Wahl alternativer Mittel gewonnen ist. Das Modell der Handlungsrationalität eignet sich für Theorien rationaler Wahl und für Planungstechniken in Bereichen strategischen Handelns. Die Grenzen des Modells zeigen sich jedoch bei dem Versuch, empirisch gehaltvolle Theorien für gesellschaftliche Systeme zu entwickeln: die theoriestrategische Wahl des Begriffs subjektiver Handlungsrationalität bedeutet eine Vorentscheidung für normativistische Ansätze und für einen methodologischen Individualismus.

Den systemtheoretisch angelegten Planungstheorien liegt ein Begriff von objektiver Rationalität zugrunde, der am Paradigma selbstgeregelter Systeme gewonnen ist. Das Muster der Systemrationalität eignet sich für empirisch gehaltvolle Theorien über Gegenstandsbereiche, in denen sich Einheiten identifizieren lassen, die sich gegenüber ihrer Umgebung eindeutig abgrenzen und ihre Sollzustände eindeutig auszeichnen; dann (aber auch nur dann) läßt sich nämlich Stabilität bzw. Ultrastabilität anhand eines in der Erfahrung zugänglichen Systembestandes bestimmen.

Da sich der Bestand von Gesellschaften oder sozialen Teilsystemen bisher nicht problemlos feststellen läßt, hat die theoriestrategische Wahl des Begriffs der Systemrationalität eine Entscheidung zwischen (mindestens) drei Alternativen zur Folge:

  • entweder normativistisch zu verfahren, d.h. Grenzen und Zielzustände des untersuchten sozialen Systems festzusetzen (dafür bietet die organisationssoziologische Forschungspraxis Beispiele; hierzu gehört aber auch Etzionis Konzept einer „aktiven Gesellschaft“, das sich auf postulierte Grundbedürfnisse stützt);
  • oder radikal-funktionalistisch zu verfahren, d.h. in einem gegebenen Kontext unter beliebig variierten Bezugspunkten nach funktionalen Äquivalenzen zu fahnden (Luhmann);
  • oder schließlich die sozialwissenschaftliche Anwendung der Systemtheorie abhängig zu machen von einer (erforderlichen) Theorie der sozialen Evolution, die eine nicht-konventionelle Bestimmung von Entwicklungsniveaus und damit von Grenzwerten identitätsbedrohender Systemänderungen erlauben soll.

Den kommunikativ angelegten Planungstheorien schließlich liegt ein Begriff von praktischer Rationalität zugrunde, der am Paradigma willensbildender Diskurse gewonnen (und in Form einer Konsensustheorie der Wahrheit entfaltet) werden kann.

Dieses Modell eignet sich für die kritische Untersuchung der den normativen Strukturen zugrunde liegenden Interessenkonstellationen. Dieses Verfahren der normativen Genese muß freilich mit dem systemtheoretischen Ansatz verknüpft werden, wenn es zu einer angemessenen Theorie der sozialen Evolution beitragen soll.

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