ZOOM 7/1996
Dezember
1996

Entsendegesetz vorgelegt

Die Bundesregierung hat ein Entsendegesetz vorgelegt, daß die Praxis von Truppenentsendungen in Zukunft ge­stalten soll. Alle neutralitäts­rechtlichen Beschränkungen sind darin praktisch aufgeho­ben. Es können damit in Zu­kunft österreichische Solda­ten auch mit einem Mandat zur Friedensdurchsetzung un­ter NATO-Kommando in die Welt geschickt werden. Damit werden eine Generalvoll­macht und ein Freibrief zur Truppenentsendung geschaf­fen. Im Jänner 1997 soll die Regierungsvorlage im Verfas­sungsausschuß verhandelt werden.

Das sicherheitspolitische Positionspapier der SPÖ hat diese Linie bereits vorgezeichnet. Wenngleich auch in den Medien vor allem die Ableh­nung eines NATO- oder WEU-Beitritts seitens der SPÖ hervorgestrichen wurde, beinhaltet dieses Pa­pier eine Reihe neutralitäts­widriger Ziele.

So wird die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben ebenso zu einem sicherheitspolitischen Ziel Österreichs erklärt wie auch die Beteiligung und Integrati­on österreichischer Einheiten in die Combined Joint Task Force der NATO, „um auch auf Nicht-Artikel-V-Fälle rea­gieren zu können“. Ein NATO-Vollbeitritt wird zwar for­mal ausgeschlossen, aber der Inhalt der sicherheitspoliti­schen Positionen der SPÖ ermöglicht eine Beteiligung an allen Militärinterventionen der NATO.

Düstere Aussichten für die Neutralität.

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