MOZ, Nummer 54
Juli
1990
Frauenkriminalität:

F wie Freiheit
R wie Recht
A wie Achtung
U wie Unabhängigkeit

Wenn Frauen und Kriminalität in Zusammenhang gebracht werden, ist meist von Monströsem die Rede. Frauen als Opfer haben Gewalt selbst verschuldet, Frauen als Täterinnen sind vorweg abartig und abstoßend. Der folgende Beitrag versucht, die Opfer-, Mittäterinnen- und Täterinnenrolle von Frauen zu analysieren und zeigt die entwürdigenden Haftbedingungen von Frauen auf.

Überall auf der Welt war und ist Frauenkriminalität geringer als Männerkriminalität. Um diesen Umstand zu erklären, wurde jahrhundertelang auf das „Wesen der Frau“ rekurriert. Lombroso 1858 in dem Buch „The female offender“: „Der Verbrechertypus ist bei der Frau wesentlich seltener, was u.a. eine Folge der Unbeweglichkeit der Eizelle gegenüber dem Sperma ist.“ Biologische Deutungen der Frauenkriminalität verbanden Menstruation mit Ladendiebstahl, Giftmord, Mord und die Menopause mit Brandstiftung, Hausfriedensbruch, Meineid. Begehen Frauen ‚männliche‘ Straftaten, dann wird ihr Delikt vom Körper her gedeutet. Daß es für Frauen viel größere Barrieren gibt, eine Karriere als Verbrecherin zu starten — die soziale Kontrolle ist für Mädchen stärker als für Jungen, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen sind eingeschränkter, viele Frauen arbeiten als ungelernte Hilfskräfte —, erkannte aber auch schon oben erwähnter Lombroso: „Die ‚geborene‘ weibliche Verbrecherin stellt ... eine doppelte Ausnahme dar: a) denn Kriminelle sind die Ausnahme unter den Zivilisierten, b) weibliche Kriminelle sind die Ausnahme unter den Kriminellen. Eine kriminelle Frau ist folglich ein Ungeheuer. Dieses Ungeheuer muß enorm sündhaft und verrucht gewesen sein, ehe es über so viele Hindernisse hat triumphieren können.“ Wirkt die traditionelle Rolle der Frau wirklich so, daß Frauen ‚friedlicher‘ sind als Männer? 1982 ergab eine Untersuchung in Philadelphia (Wolfgang/Ferracuti), daß schwarze Frauen zwei- bis viermal mehr „Tötungen“ setzten als weiße Männer.

Kriminologische, soziologische und sonstige -logische Untersuchungen weisen darauf hin, daß die Dunkelziffer für die Beurteilung der Frauenkriminalität von größerer Bedeutung sei als bei der Männerkriminalität. Sie schätzen die nicht erfaßte Kriminalität der Frauen sehr hoch ein und vertreten eine „beinahe Gleichverteilungsannahme“.

Frauen wären genauso gefährlich wie Männer. Sie behaupten, Frauen auf diese Weise nicht auf rollen- und geschlechtsspezifische Stereotypen festzulegen, sie meinen, die „Un-friedlichkeit“ der Frauen sei bloß nicht erfaßt. Doch ein anderes Männerklischee, das der unberechenbaren, ungezähmten, kastrierenden Hexe, scheint deutlich hinter der ganzen Wissenschaftlichkeit und Pseudofortschrittlichkeit durch. Hans-Claus Leder in „Frauen- und Mädchenkriminalität. Eine kriminologische und soziologische Untersuchung“ (1988): „Fast ebensoviele Männer (werden) von ihren Frauen in gewalttätiger Auseinandersetzung geschädigt und getötet wie umgekehrt.“ Es fällt Männern aufgrund der geschlechtsrollenspezifischen Stereotypen sehr wahrscheinlich viel schwerer, zuzugeben, von Frauen betrogen, bestohlen, ... vergewaltigt (!) ... worden zu sein.“

Was die Herren Kriminologen mit ihrer Annahme der „Gleich-Gefährlichkeit“ der Frauen eigentlich bezwecken, wird kurz darauf klar: Von Frauen gehe eine „viel geringere Gefahr für das Eigentum anderer“ aus? Falsch! Frauen gehören besser beachtet, bewacht und eingesperrt, Frauen seien bis jetzt unterschätzt worden, die ‚Ermahnung‘ der Kriminologen lautet daher „HABT ACHT auf die Frauen!“

Frau widersetze sich diesen patriarchalen Normen der Unter- und der Überschätzung: Frauen sind nicht, aus welchen Gründen auch immer, friedlicher als Männer, doch Frauen sind auf keinen Fall gleich gewalttätig, physisch und psychisch vergewaltigend wie Männer!

Frauen als Opfer?

Kate Millett wehrt sich gegen die offiziellen Theorien des „den Frauen innewohnenden“ Masochismus, sie klagt an, daß die Erziehung von Mädchen nicht auf Überlebensfähigkeit gerichtet ist, sondern „auf einer Scham beruht, die kaputtmacht, hervorgerufen durch eine spezifische Sexualschuld, die kulturell als weiblich definiert ist; Bescheidenheit und Jungfräulichkeit, die Frage, ob sie eine Schlampe oder Hure ist ...“ Sie fragt sich, warum und unter welchen Umständen Frauen angesichts von Bedrohung und Gefangenschaft oft passiv und hilflos reagieren.

Frauen als Täterinnen: Die Übergänge von den weiblichen Opfern zu den ‚Täterinnen‘ sind fließend, so hat z.B. Jean Swallow 1986 für die USA Verbindungen zwischen sexuellem Mißbrauch und Kriminalität von Mädchen aufgezeigt. Auch Tessa Prager sieht Zusammenhänge: „Wenn Frauen gewalttätig werden, richtet sich die Agression meist zielgerichtet auf den Verursacher ihres Leides.“ Obwohl es oft sehr lange dauert, bis es dazu kommt. In einer Gesellschaft, in der es permanent auf die Schwächeren geht und in der Mutterkreuze vergeben werden, eine Frau nur ‚eine Frau‘ ist, wenn sie Kinder vorzuweisen hat, wenden Frauen ihre Wut teilweise auf ihre Kinder und werden wegen Kindesmißhandlung oder Mord verurteilt. Die Unterdrückung ist nicht die Mutter der Tugend.

Zur gerichtlichen Kriminalstatistik 1988: 17 Prozent der Verurteilten waren Frauen. Wegen Mordes wurden 1988 drei Frauen eingesperrt, das sind acht Prozent aller verurteilten MörderInnen.

Zur Polizeilichen Kriminalstatistik 1988: die Opfer von Morden waren 63 Frauen und 69 Männer. Frauen machten somit 48% aller Mordopfer aus. Die Relation der Gerichte zeigt sich demnach derartig, daß 21 Frauen Mordopfer wurden, während im gleichen Zeitraum eine als Täterin in Erscheinung trat. 1.009 (!!) Frauen wurden 1988 vergewaltigt, und dies sind bloß die zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungen, im Durchschnitt wird nur eine von zehn Vergewaltigungen angezeigt. Der „Notruf für vergewaltigte Frauen“ schätzt, daß sich diese Zahl noch einmal verdoppelt, wenn die Vergewaltigungen in der Ehe miteinberechnet werden.

Weg von den ‚Kriminellen‘ zur Hauptsache: dem Gefängnis

Das Gesetz ist von einigen gemacht und auf andere anzuwenden. Bestimmte Formen der Gesetzeswidrigkeit werden übersehen und toleriert, andere mit Härte verfolgt und bestraft. Michel Foucault meinte in „Überwachen und Strafen“: „Man kann sagen, daß die vom Gefängnis Jdingfest gemachte Delinquenz eine Ablenkungsanlage für die ungesetzlichen Gewinn- und Machtschleichwege der herrschenden Klasse ist.“

Dazu einige Fakten: Der Großteil der Frauen, die einsitzen, tun dies wegen kleinerer Eigentums- und Betrugsdelikte, bei 80 bis 90% der angezeigten Diebstähle und Sachbeschädigungen liegt der Schaden unter 5.000 öS. In „Kleine Diebinnen läßt man niemals laufen“ wurde für 1978 verglichen, daß bei Entwendungen von unter 500 öS vier Frauen plus vier Mädchen (nicht vorbestraft!) unbedingte Haftstrafen erhielten, während niemand, der/die nach dem Finanzstrafgesetz (Abgabenhinterziehung, Schmuggel, typische Wirtschaftsdelikte) verurteilt wurde, ins Gefängnis mußte. Die Zahlen sind alt, doch die Tendenz bleibt die gleiche. „Diebstahl und Raub entpuppt sich wieder als Unterschichtendelikt mit unverhältnismäßig hohen Strafen und großen Aufklärungsbemühungen, während Wirtschaftsdelikte als Oberschichtendelikte milde bestraft werden und sicher eine hohe Dunkelziffer aufweisen.“ Die großen Verbrechen spielen sich außerhalb der gewollten Reichweite der Klassenjustiz ab.

In einer Gesellschaft der Aneignung von Arbeitsmitteln und -produkten ist der Diebstahl die erste Chance, der Gesetzlichkeit zu entgehen. Politische Bewegungen haben an bestehende Formen der Gesetzwidrigkeit angeknüpft (z.B. Brandstiftung). „Auch Diebstahl, individuelle Verletzung des sogenannten Rechts auf Privateigentum, ist ein politisches Delikt.“ (Angela Mayer, Ex-Gefangene)

Michel Foucault meinte, daß das Gefängnis gar nicht anderes könne, als gefährliche Delinquenten zu erzeugen. Es tut dies durch die Existenzweise, die es den Häftlingen aufzwingt. „Sein ganzer Betrieb beruht auf Machtmißbrauch. Die Verwaltung handelt willkürlich.“

Frauenstrafanstalt
Schwarzau

Frauengefängnis

E.: „Wie Scheiße der Knast ist! Während andere Leute Ringelspiel fahren ... bin ich Tag und Nacht eingepflichtet, EINGEPFLICHTET. Bitte vermerkt dieses Wort irgendwo! Eingebuchtet, verknastet, behäft, erfangen, abgezellt, verstraft usw., inblödet, vermurrt, desegal, untermüpfig, haha.“

In die Schwarzau kommt frau bei Strafen von über einem Jahr. In der Schwarzau sitzen ca. 60% der im Moment 120 Frauen (alle drei bis vier Monate kommen die U-Häftlinge dazu) wegen Eigentumsdelikten (Raub 9%, Diebstahl 24%, Betrug 24%, Veruntreuung 4%). Zirka ein Zehntel verbüßt Strafen wegen Totschlag und Mord. Im folgenden Ausschnitte aus einer Zusammenstellung über die Haftbedingungen, über die menschenunwürdige Behandlung von Frauen in der Schwarzau, verfaßt vom „Arbeitskreis Schwarzau“:

Seit einigen Jahren besteht auch der dringende Verdacht, daß mit den Frauen medizinische Experimente durchgeführt werden. Bei jeder inhaftierten Frau wird bei Strafantritt ein Krebsabstrich vorgenommen. Seit einigen Jahren wird bei 80% der Frauen, die unter 30 sind, der Verdacht auf Krebs geäußert und sie in der Folge ins Spital zu einer Gewebsprobe, die unter Narkose durchgeführt wird, ausgeführt. Bei keiner der betroffenen Frauen bestätigte sich dann der geäußerte Verdacht.

Die drei Mahlzeiten für eine inhaftierte Frau kosten pro Tag max. 27 öS. Weiters bekommen die Frauen weniger Kalorien als die inhaftierten Männer. Die Kost ist geschmacklos, einfallslos und vitaminarm. (Einmal die Woche Fleisch). In der Folge kommt es zu gesundheitlichen Schäden wie Zahnausfall, Gewichtsabnahme und Mangelerkrankungen.

... Im Strafvollzug herrscht Zwangsarbeit, d.h. jede inhaftiert Frau muß arbeiten, ansonsten wird gegen sie z.B. mit der „Korrektion“ (Bunker) vorgegangen. Der durchschnittliche Arbeitslohn beträgt öS 4; die betroffenen Frauen sind weder kranken- noch sozialversichert. Die meisten Arbeiten müssen im Akkord verrichtet werden, d.h. eine Frau arbeitet 6 Stunden, bekommt aber nur 3 Stunden bezahlt, wenn sie den Akkord nicht schafft. Die Arbeiten sind alle frauenspezifische Tätigkeiten: Wäsche waschen, kochen, nähen, putzen etc.

Darüber hinaus können sich die Wachteln (=Aufsichtsbeamtinnen) eine ‚Sklavin‘ mit nach Hause nehmen. Sie bezahlen dafür rund öS 8 pro Stunde an die Justiz. Auch selbstbestimmte Zusammenlegung wird nicht praktiziert; insbesondere wird darauf geachtet, Frauen zu isolieren (meistens in Einzelhaft), die offen zu ihrer lesbischen Sexualität stehen. Sie werden diffamiert und sind verschiedenen Repressionen (bis zur Korrektion wegen „unerlaubter Zärtlichkeiten“) ausgesetzt.

Die Sozialarbeiterin versucht sich, nachdem sie eine Ausbildung als Familientherapeutin abgeschlossen hat, nun auch bei inhaftierten Lesben als ‚Therapeutin‘. Nebenbei diskriminiert sie Frauen, die sich offen zu ihrer lesbischen Sexualität bekennen, öffentlich, indem sie z.B. anwesenden Praktikanten ankündigt, daß nun ein „besonderer Fall, nämlich ...“ käme.

... die Korrektion: Normalerweise kann diese Maßnahme nur im Rahmen eines sogenannten „Ordnungsstrafverfahrens“ (It. Strafvollzugsgesetz) in der Dauer von max. 4 Wochen verhängt werden. Es ist aber auch schon vorgekommen, daß diese Maßnahme mit dem § 129 Strafvollzugsgesetz legitimiert wurde, wo es heißt, daß „Strafgefangene, die sich wegen psychischer Besonderheiten für den allgemeinen Strafvollzug nicht eignen“, gesondert unterzubringen seien. So können Frauen unbefristet im Bunker interniert werden. Dazu kommt noch, daß die Zeit, die die Inhaftierten in der Korrektion verbringen, nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden muß. Die Entscheidung obliegt der Willkür des Anstaltsleiters und dem Vollzugsgericht.

Strafe abgebüßt: was nun?

Die Haft entläßt die Frauen oft völlig gebrochen, sie bringen eine erlernte demütig/resignierende Haltung mit nach draußen. Die Diskriminierung setzt sich fort, dann wird von der „Lebensunfähigkeit“ der ehemaligen Gefangenen gesprochen: bei Arbeitsplätzen werden Männer vorgezogen, in ihrer wirtschaftlichen Existenz fangen Frauen, denen nie etwas gehört hat, die oft vor der Inhaftierung vom Mann finanziell abhängig waren, beim totalen Nullpunkt an (bzw. bei Minus, weil sie z.B. die Schulden bei einem Betrug trotz Haft abzahlen müssen). Außerdem führt die frauenspezifische, typisch weibliche Ausbildung im Häfen dazu, daß sie z.B. Jobs im Gastgewerbe, wo extrem ausgebeutet wird, annehmen müssen. Jahre der Kindererziehung, des Haushalts, der Arbeit im Gefängnis werden nicht auf die Pension angerechnet. Meist hat die Wohnung dem Mann gehört. Auch eventuelle Kinder gehen während der Haftzeit ins Heim oder werden dem Mann zugesprochen.

Und: wenn ein Kind weg ist, kommt es selten zurück. Meistens kommt es auch nach der Haft aus all diesen Gründen wieder zur Abhängigkeit von Chefs/Ehemännern/Vätern, die — ein Teufelskreis — gleich wieder zu Frust und ‚krimineller‘ Kompensation oder zu Aggression und den gesellschaftlichen Sanktionen führen kann.

Die neue Gesetzgebung von 1988, nach der Gefangene nach der ‚Halbzeit‘ entlassen werden können, „wenn nichts dagegen spricht“, wird in der Praxis selten bis nie angewandt. Bei Drogendelikten bleiben ca. zwei Drittel der Frauen drinnen, aus „generalpräventiven Gründen“.

Die Isolierung bedeutet die maximale Macht über eine Frau, etwaige Solidarität soll gebrochen werden, Kommunikation nur im Sinne der Vertikalen ablaufen. Foucault spricht von einer „zwanghaften Individualisierung durch den Abbruch jeder Beziehung, die nicht von der Macht kontrolliert ist“. „Nach Meinung seiner Anhänger liegt der Vorteil dieses (Gefängnis-)Systems darin, daß es eine Wiederholung der Gesellschaft selbst ist.“ Isolation und Abtrennung ist keine Ausnahmesituation innerhalb dieses Systems, Isolation ist ein gesamtgesellschaftliches Prinzip.
Isolation draußen und drinnen, Gefangene draußen und drinnen, die Grenze vom großen zum kleinen Gefängnis macht Angst, doch es gibt Erfahrung und Wissen um die Kraft und den Kampf vieler Gefangener.

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