FORVM, No. 462-464
Juli
1992

Für deutsche Beschäftigung

Der oberste und ausschlaggebende Gesichtspunkt für die Beschäftigungspolitik des Dritten Reiches. Ein für alle Mal. Gegeben zu Berlin, den 8. Februar 1933, — gez. Adolf Hitler

Ministerbesprechung des Kabinetts Hitler I
9 Tage nach der Ernennung

1. Finanzielle Maßnahmen.

Der Reichsminister für Finanzen verwies auf die den Reichsministern mit Schreiben vom 4. Februar d.Js. Rk. 937 zugegangene Zusammenstellung der Punkte, die vom Standpunkte des Reichsfinanzministeriums bald geregelt werden müssen. Ergänzend bemerkte er, dass die Mehrzahl der Punkte unbedingt vor dem 31. März d.Js. im Verordnungswege erledigt sein müsse. Er halte es aber nicht für zweckmäßig, noch vor den Wahlen vom 5. März mit einer größeren Verordnung herauszukommen, schlage vielmehr vor, die zusammenfassende Verordnung in der Stille soweit vorzubereiten, dass sie unmittelbar nach den Wahlen veröffentlicht werden könne. Zu diesem Zweck werde er die norwendigen Verordnungsentwürfe dem Wirtschaftsausschuss der Reichsregierung zuleiten. Es empfehle sich sodann, dass der Wirtschaftsausschuss die einzelnen Materien soweit vorbereite, dass die endgültige Verabschiedung durch das Reichskabinett demnächst sehr schnell erfolgen könne.

Er regte sodann an, die in der Zusammenstellung unter Ziffer 9 und Ziffer 12 genannten Einzelpunkte, die er für besonders dringlich halte, schon jetzt durch eine besondere Verordnung vorweg zu regeln. Es handele sich im einzelnen um Massnahmen zur Bekämpfung des Schmuggels sowie um die Ausprägung von 1-Mark-Stücken aus Nickel. Da gegen diese Anregung der gesonderten Erledigung dieser beiden Gegenstände Bedenken geäussert wurden, liess der Reichsminister der Finanzen seine Anregung fallen und stellte auch diese Punkte für die Gesamtverordnung zurück.

Im übrigen stellte der Reichskanzler die Zustimmung des Reichskabinetts zu den Vorschlägen des Reichsministers der Finanzen fest.

2. Bau eines Staubeckens an der Malapane bei Turawa in Oberschlesien.

Der Reichsverkehrsminister trug den Inhalt der schriftlichen Vorlage vom 3. Februar 1933 Rk. 933 vor und beantragte, dass für den Bau eines Staubeckens an der Malapane bei Turawa ein erster Teilbetrag von 2,3 Millionen RM in den Haushalt des Reichsverkehrsministeriums für 1933 eingestellt wird.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, dass es für das Reichskabinett schwer sein werde, sich schon jetzt ein Urteil darüber zu verschaffen, ob im Rahmen des Gesamtetats die Bewilligung der geforderten Mittel vertretbar sei.

Das Reichskabinett müsse sich wohl zunächst einmal einen Gesamtüberblick über den Etat 1933 verschaffen. Er sei bereit, in nächster Zukunft zusammenfassende Darlegungen über den Reichshaushaltsplan 1933 zu machen. Bisher sei die Vorlage des Reichshaushaltsplans noch nicht möglich gewesen, weil eine zuverlässige Schätzung des voraussichtlichen Steueraufkommens für das Rechnungsjahr 1933 nicht möglich gewesen sei und ferner auch, weil die Ausgestaltung des Reichshaushaltsplans 1933 sehr wesentlich von den Belastungen durch die Arbeitslosenhilfe abhängig sei. Es müsse ihm daher ganz besonders daran gelegen sein, vor der Aufstellung des neuen Reichshaushaltsplans möglichst nahe an das neue Rechnungsjahr herankommen, um die Belastung durch die Arbeitslosenhilfe möglichst zuverlässig schätzen zu können. Erst wenn der Gesamtetat vorliege, werde das Reichskabinett in der Lage sein, richtig zu beurteilen, ob es den vom Reichsverkehrsminister geforderten Ausgabeposten zugestehen könne oder nicht.

Der Reichskanzler führte aus, dass für die Beurteilung der Forderung des Reichsverkehrsministers noch ein weiterer Gesichtspunkt ausschlaggebend berücksichtigt werden müsse. Deutschland stehe zur Zeit mit dem Ausland in Verhandlungen über seine militärische Gleichberechtigung. Die Anerkennung der theoretischen Gleichberechtigung sei eine zwangsläufige Folge der nächsten Zukunft. Damit könne Deutschland sich aber nicht begnügen. Der theoretischen Anerkennung müsse die praktische Gleichberechtigung, d.h. die deutsche Aufrüstung folgen. Die Welt, insbesondere Frankreich, sei auf die deutsche Aufrüstung durchaus vorbereitet und sehe sie als selbstverständlich an. Die nächsten 5 Jahre in Deutschland müssten der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes gewidmet sein. Jede öffentlich geförderte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme müsse unter dem Gesichtpunkt beurteilt werden, ob sie notwendig sei vom Gesichtspunkt der Wiederwehrhaftmachung des deutschen Volkes. Dieser Gedanke müsse immer und überall im Vordergrund stehen.

Der Reichsarbeitsminister unterstützte diese Ausführungen des Reichskanzlers, meinte aber, dass es neben den rein wehrpolitischen Aufgaben auch andere volkswirtschaftlich wertvolle Arbeiten gebe, die man nicht vernachlässigen dürfe.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, dass der Ausbau der deutschen Wasserstrassen im wehrpolitischen Interesse geboten sei. Im Ernstfalle müsse das gesamte deutsche Verkehrsnetz in Ordnung sein, dazu gehöre auch der Betrieb auf den Wasserstraßen.

Der Reichskommissar für Luftfahrt glaubte demgegenüber hervorheben zu müssen, dass der Ausbau des deutschen Landstrassennetzes noch wichtiger sei.

Der Reichswehrminister vertrat den Standpunkt, dass in erster Linie an den unmittelbaren Armeebedarf gedacht werden müsse. Das deutsche Heer sei derartig weitgehend abgerüstet, dass man vor allen Dingen an die materielle Untermauerung der Rüstungen herangehen müsse. Erst wenn die Notrüstung geschaffen sei, könne man an weitergehende Aufgaben herangehen.

Der Reichskanzler unterstrich nochmals, dass für die nächsten 4-5 Jahre der oberste Grundsatz lauten müsse: alles für die Wehrmacht. Deutschlands Stellung in der Welt werde ausschlaggebend bedingt durch die deutsche Wehrmachtstellung. Davon hänge auch die Stellung der deutschen Wirtschaft in der Welt ab.

Das Kabinett beschloss, sich zunächst den Gesamtetat des Jahres 1933 vorlegen zu lassen, dann zu prüfen, was speziell für die Wehrmacht getan werden könne und schliesslich dann zu sehen, welche Mittel für den Ausbau der Wasserstraßen, insbesondere für den zur Erörterung stehenden Bau eines Staubeckens in Oberschlesien übrig bleiben.

Fortsetzung folgt

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