FORVM, No. 162-163
Juni
1967

Geschichte und Literatur

Zur Theorie der ungleichmäßigen Entwicklung bei Marx — II. Teil

Zum 60. Geburtstag von Wolfgang Abendroth.

voriger Teil: Die Sowjetunion ist nicht typisch

In seinen fragmentarischen Bemerkungen am Schluß der Einleitung zum „Rohentwurf“ [15] behandelt Marx vor allem „das unegale Verhältnis“ in der Beziehung zwischen ökonomischer Entwicklung und so wichtigen gesellschaftlichen Objektivationen wie Recht oder, vor allem, Kunst. Er betont sogleich ein entscheidendes ontologisch-methodologisches Moment, das im Mittelpunkt der Behandlung solcher Probleme stehen muß: „Überhaupt ist der Begriff des Fortschritts nicht in der gewöhnlichen Abstraktion zu fassen.“ [16]

Es handelt sich in erster Linie darum, mit der Abstraktion eines allzu allgemeinen Begriffes von Fortschritt zu brechen; letztlich ist dieser Begriff eine logisch-erkenntnistheoretisch extrapolierende Setzung, die Anwendung einer absolut verallgemeinernden Ratio auf den historischen Ablauf. Nach Marx kann z.B. der objektiv ökonomische Fortschritt mit konkreter Notwendigkeit sich in der generellen Entfaltung der menschlichen Fähigkeiten als — freilich temporäre — Herabsetzung und Entstellung dieser Fähigkeiten auswirken. Auch hier haben wir es mit einem wichtigen, von Marx nur methodologisch implizierten, nicht ausdrücklich als hierher gehörig behandelten Fall der ungleichmäßigen Entwicklung zu tun.

Romantik und Fortschritt

Es handelt sich auch hier um die Ungleichmäßigkeit in der Entwicklung menschlicher Fähigkeiten, infolge der ökonomisch bedingten, immer gesellschaftlicher werdenden Kategorien des gesellschaftlichen Seins. Unmittelbar ist dabei stets von qualitativen Handlungen die Rede: die Beobachtungsgabe eines urzeitlichen Jägers läßt sich mit der eines heutigen experimentierenden Naturforschers unmittelbar überhaupt nicht vergleichen. Bei Betrachtung abstraktiv isolierter Einzelgebiete gelangt man zu einer komplizierten Gegenüberstellung von Zunahme und Abnahme der jeweiligen Beobachtungsfähigkeit, so daß ganz gewiß jeder einzelne Fortschritt in einer Hinsicht gleichzeitig mit Rückschritten in anderer Hinsicht verbunden ist.

Die von der romantischen Philosophie ausgehende Kulturkritik pflegt zumeist von diesen — zweifellos vorhandenen — Rückschritten auszugehen und bestreitet dann mit den hier gewonnenen Maßstäben das Vorhandensein von Fortschritt überhaupt. Anderseits entsteht immer mehr eine vulgarisiert-vereinfachende Fortschrittskonzeption, die sich nur auf irgendein bereits quantifiziertes Endergebnis der Entwicklung stützt (Wachsen der Produktivkräfte, quantitative Ausbreitung der Kenntnisse etc.) und auf dieser Grundlage einen generellen Fortschritt dekretiert.

In beiden Fällen werden Momente, die allerdings oft wichtig sind, aber eben bloß einzelne Momente des Gesamtprozesses darstellen, zu alleinigen Kriterien ausgeweitet; schon darum wird auf diese Weise der Kern der Frage verfehlt. Mehr noch: die nicht unberechtigte Kritik je einer Methode kann es sogar als plausibel erscheinen lassen, daß die Frage nach dem Fortschritt unbeantwortbar ist.

Man könnte vielleicht entgegnen, es handle sich hier bloß um eine im Verhältnis von Erscheinung und Wesen auftretende Widersprüchlichkeit, die auf das objektiv notwendige Fortschreiten des Wesens keinen entscheidenden Einfluß ausüben könne. Das wäre jedoch ein oberflächlicher Einwand. Richtig ist, daß letztlich die ontologische Entwicklungslinie des gesellschaftlichen Seins sich trotz allen Widersprüchen der Erscheinung durchsetzt. Da aber dieser ontologische Fortschritt untrennbar mit dem Fortschritt der menschlichen Fähigkeiten verknüpft ist, kann es auch vom Standpunkt des rein objektiven, kategoriellen Fortschritts nicht gleichgültig sein, ob er eine angemessene oder eine verzerrte Erscheinungswelt hervorbringt.

Auch damit ist die Frage längst noch nicht erledigt. Die objektiv ontologische Bewegung zur möglichst entfalteten Gesellschaftlichkeit des Seins setzt sich aus menschlichen Aktionen zusammen. Wenn die einzelnen Alternativentscheidungen der Menschen auch nicht die individuell beabsichtigten Ergebnisse im Verlauf der Gesamtentwicklung zeitigen, so kann das Gesamtergebnis doch nicht völlig unabhängig von den individuellen Akten sein. Das Verhältnis zwischen diesen Akten und dem Gesamtergebnis kann nur sehr vorsichtig verallgemeinert formuliert werden, denn die dynamische Beziehung zwischen den alternativ begründeten Einzelakten und der Gesamtbewegung zeigt in der Geschichte eine große Vielfältigkeit; sie ist verschieden in den verschiedenen Formationen und insbesondere in ihren verschiedenen Übergangsetappen.

Die Macht des Willens

Es ist unmöglich, hier auch nur den Versuch zu machen, die unzähligen Variationen in diesem Verhältnis anzudeuten. Es mag der Hinweis genügen, daß in revolutionären Übergangsituationen die Bedeutung der Stellungnahme von Menschengruppen (die natürlich eine Synthese von Einzelentscheidungen ist) objektiv viel gewichtiger ist als zu Zeiten der ruhigen, konsolidierten Entwicklung einer Formation. Daraus folgt, daß diesfalls auch das soziale Gewicht der Einzelentscheidungen zunimmt. Lenin hat das gesellschaftliche Wesen solcher Wendepunkte der Geschichte richtig beschrieben: „Nur wenn die ‚unteren Schichten‘ in der alten Weise nicht mehr leben wollen und die ‚oberen Schichten‘ in der alten Weise nicht mehr leben können — nur dann kann die Revolution siegen.“ [17]

Anderseits muß gerade vom Standpunkt der ungleichmäßigen Entwicklung hinzugefügt werden, daß in jeder revolutionären Umwandlung objektive und subjektive Faktoren nicht nur genau unterscheidbar sind, sondern auch — dies ist die objektive Grundlage der Unterscheidbarkeit — keineswegs notwendig parallel laufen; ihren komplizierten gesellschaftlichen Bestimmungen entsprechend, können sie verschiedene Richtungen, Tempi, Intensitäten, Bewußtheitsstufen etc. haben. Es ist also eine ontologisch wohl begründete Tatsache, daß es objektiv revolutionäre Situationen geben kann, die ungestört bleiben, weil der subjektive Faktor nicht entsprechend herangereift ist, wie auch Volksexplosionen möglich sind, denen keine hinreichend objektiven Krisenmomente entsprechen. Man denke bloß an das zweimalige Versagen des subjektiven Faktors im modernen Deutschland, 1848 und 1918.

Daß Marx in den methodologischen Bemerkungen seiner „Einleitung“ das eben angedeutete Problem nicht erwähnt, beweist nicht, daß es nach seiner Methode nicht zum Fragenkomplex der ungleichmäßigen Entwicklung gehört. Er hat dort spezielle, sonst nie behandelte, für die undialektische Einstellung paradox scheinende Konstellationen in den Mittelpunkt gestellt und das für ihn selbstverständlich Scheinende unerwähnt gelassen. Ebenso steht es mit der Ungleichmäßigkeit in der allgemeinen ökonomischen Entwicklung. Daß ihre Bedingungen in verschiedenen Ländern verschieden sind, ist eine platte Selbstverständlichkeit. Diese spielt aber in der Wirklichkeit eine oft überraschende, ja umwälzende Rolle. Man denke z.B. an die revolutionäre Umschichtung des ganzen ökonomischen Gleichgewichts in Europa durch die Entdeckung Amerikas und durch die so entstandene Umleitung aller Handelswege; die daran beteiligten Menschengruppen — von den Stämmen bis zu den Nationen — erwiesen eine objektiv wie subjektiv sehr unterschiedliche Eignung, diese neue Situation zu nutzen. Das relative, äußerst prekäre Gleichgewicht wird auf solche Weise immer wieder umgestoßen; der Aufstieg des einen, der Niedergang des anderen Volkes gibt der Gesamtentwicklung oft ein vollkommen verändertes Aussehen.

Begreifen post festum

Daß alle Faktoren der Ungleichmäßigkeit erst post festum rational begriffen werden können, versteht sich von selbst, hebt aber die Ungleichmäßigkeit keineswegs auf. Japan hat, im Vergleich mit anderen zurückgebliebenen Ländern, überraschend schnell den Kapitalismus rezipiert. Dies erklärt sich nachträglich unschwer aus seiner feudalen Struktur, im Gegensatz zu den Produktionsverhältnissen etwa in China und Indien. Für die Erkenntnis war aber dieser konkrete Fall nötig, um die besondere Eignung der sich auflösenden Feudalgesellschaft für den Übergang zum Kapitalismus zu begreifen.

Die elementaren Bestimmungen des Wirtschaftslebens — von der geographischen Lage bis zur Distribution der Bevölkerung — sind schon seit dem Entstehen gesellschaftlicher Produktion seinshaft da. Weil sie jedoch wesenhaft dem gesellschaftlichen Sein zugehören, verwirklicht sich ihre Aktualität erst parallel mit dem Zurückweichen der Naturschranke, mit der immer stärkeren Gesellschaftlichkeit der ökonomischen Struktur und ihrer bewegenden Kräfte. Ob etwa das Meer zwei Länder trennt oder verbindet, ist wesentlich durch die Entwicklungshöhe der Produktivkräfte bedingt. Je höher diese sind, desto mehr weicht auch hier die Naturschranke zurück. Rom und China haben ganz verschiedene ökonomische Entwicklungen, da sie aber aufeinander so gut wie keinen wirklichen Einfluß ausüben, kann man diese Verschiedenheit noch kaum der ungleichmäßigen Entwicklung zuordnen; höchstens könnte man — hegelianisierend — sagen, daß die ungleichmäßige Entwicklung damals schon an sich vorhanden war, ohne ihr eigentliches Fürsichsein realisiert zu haben. So ist die erste wirklich gesellschaftliche Produktion, die kapitalistische, auch das erste geeignete Terrain für die echte Entfaltung der ungleichmäßigen Entwicklung.

Die Verknüpfung von immer größer und ökonomisch vielfältiger strukturierten Territorien schafft ein System der immer reicheren ökonomischen Beziehungen; lokale Verschiedenheiten können — im positiven wie negativen Sinn — immer leichter und intensiver die Richtung der Gesamtentwicklung beeinflussen. Daß solche Verschiedenheiten des wirtschaftlichen Entwicklungstempos immer wieder ins Politisch-Militärische umschlagen, muß die Tendenz zur Ungleichmäßigkeit nur noch steigern. Lenin hat also mit vollem Recht diese Frage als einen Zentralpunkt seiner Analyse der imperialistischen Periode betrachtet. [18]

Gesetzmäßig oder irrational?

In der ungleichmäßigen Entwicklung kommt die ontologische Heterogenität der Komponenten je eines Komplexes in der Beziehung der Komplexe zueinander zum Ausdruck. Je entwickelter, je gesellschaftlicher die Ökonomie ist, desto stärker geraten die Heterogenitäten der naturhaften Elemente in den Hintergrund; der Prozeß geht immer stärker in Richtung auf Gesellschaftlichkeit. Dieser Prozeß hebt aber nur die Naturhaftigkeit auf, nicht die Heterogenitäten selbst. Diese müssen sich zwar — je stärker sich die gesellschaftlichen Kategorien entfalten, desto mehr — in die Einheit des Gesamtprozesses synthetisieren, jedoch ihr ursprünglich heterogener Charakter bleibt innerhalb dieser Synthese bestehen und bringt — innerhalb der allgemeinen Gesetzlichkeit des Gesamtprozesses — ungleichmäßige Entwicklungstendenzen hervor.

Dies bedeutet keinen Gegensatz zur allgemeinen Gesetzlichkeit, geschweige denn eine historizistische „Einzigartigkeit“ oder gar Irrationalität des Gesamtprozesses. Vielmehr handelt es sich um eine notwendige, aus der Beschaffenheit des gesellschaftlichen Seins entspringende Erscheinungsweise.

Damit können wir auf die von Marx selbst methodologisch behandelten Fragen der ungleichmäßigen Entwicklung etwas näher eingehen. Es handelt sich dabei in erster Linie um die Kunst, aber Marx erwähnt auch, sogar mit besonderem Nachdruck als „eigentlich schwierigen Punkt“, „wie die Produktionsverhältnisse als Rechtsverhältnisse in ungleiche Entwicklung treten“. [19] Leider enthalten seine fragmentarischen Aufzeichnungen nicht einmal Andeutungen darüber, wie er sich hier eine methodologische Lösung vorstellt. Zu unserem Glück ist Marx in seiner brieflichen Kritik von Lasalles „System der erworbenen Rechte“ auf diese Frage zurückgekommen, und auch Engels hat in einem Brief an Conrad Schmidt einige diesbezügliche Bemerkungen hinterlassen. [20]

Die Möglichkeit einer ungleichmäßigen Entwicklung entsteht auf der Grundlage einer ausgebildeten gesellschaftlichen Arbeitsteilung. Solange die Probleme des gesellschaftlichen Zusammenwirkens und Zusammenlebens der Menschen im wesentlichen von der Sitte geordnet werden, solange sie selbst noch ihre spontan entstehenden und leicht überblickbaren Bedürfnisse ohne einen besonderen Apparat entscheiden können (Familie und Haussklaven, Rechtssprechung in unmittelbarer Demokratie) — solange taucht das Problem einer Selbständigkeit der rechtlichen Sphäre gegenüber der ökonomischen gar nicht auf. Erst eine höhere Stufe des gesellschaftlichen Aufbaus, die Entstehung der Klassendifferenzierung und des Klassenantagonismus erweckt die Notwendigkeit, eigene Organe, Institutionen etc. für bestimmte Regelungen des ökonomischen und sozialen Verkehrs der Menschen zu schaffen. Sobald solche Sphären entstehen, ist ihr Funktionieren das Ergebnis von teleologischen Setzungen, die zwar von den elementaren Lebensbedingungen der Gesellschaft (der in ihr jeweils ausschlaggebenden Schichten) bestimmt sind, jedoch eben deshalb zu diesen Lebensbedingungen in einem Verhältnis der Heterogenität stehen müssen.

Ökonomie und Recht

Im Maßstab der Gesellschaft als konkreter Totalität besteht ein ähnliches, aber noch komplizierter strukturiertes Verhältnis zwischen Ökonomie und Recht. Vor allem ist hier die Heterogenität noch zugespitzter. Denn diesmal handelt es sich nicht bloß um Heterogenität innerhalb ein und derselben teleologischen Setzung, sondern um zwei verschiedene teleologischen Setzungssysteme. Das Recht ist in noch prägnanterer Weise Setzung als die Sphäre und die Akte der Ökonomie, da es erst in einer realtiv entwickelten Gesellschaft zur bewußten, systematischen Befestigung der Herrschaftsverhältnisse, zur Regelung des ökonomischen Verkehrs der Menschen etc. entsteht.

Schon daraus folgt, daß diese teleologische Setzung gegenüber der ökonomischen einen radikal heterogenen Charakter haben muß. Die juristische Setzung beabsichtigt nicht, im Gegensatz zur Ökonomie, materiell Neues hervorzubringen, sie setzt vielmehr diese ganze Welt als seiende voraus und versucht, verbindliche Ordnungsprinzipien aufzubauen, die diese Welt aus ihrer immanenten Spontaneität nicht entwickeln könnte.

Marx weist im erwähnten Brief an Lassalle darauf hin, „daß die rechtliche Vorstellung bestimmter Eigentumsverhältnisse, so sehr sie aus ihnen erwächst, ihnen anderseits doch wieder nicht kongruent ist und nicht kongruent sein kann“. Die von Marx hervorgehobene Unmöglichkeit einer Kongruenz darf man nicht im erkenntnistheoretischen Sinn verstehen. Die Inkongruenz ist kein bloßer Mangel, die Feststellung dieser Inkongruenz ist keine Aufforderung, die Kongruenz der Vorstellungen zu finden oder herzustellen; Marx meint eine gesellschaftlich-ontologische Situation, in der eine solche Kongruenz prinzipiell unmöglich ist, da es sich um ein Phänomen der allgemeinen gesellschaftlichen Praxis handelt, die überhaupt nur auf Grundlage dieser Inkongruenz funktionieren kann, ob nun gut oder schlecht.

Marx geht von hier direkt zur ungleichmäßigen Entwicklung über. Er zeigt, daß im Laufe der historischen Entwicklung die Versuche, ein Rechtsphänomen gedanklich zu erfassen und in die Praxis umzusetzen, immer wieder in Form des Rückgriffs auf Institutionen aus früheren Zeiten erfolgt sind und erfolgen mußten. Diese Institutionen wurden jedoch in einer Weise rezipiert und angewendet, die dem ursprünglichen Sinn keineswegs entspricht, vielmehr das Mißverständnis dieses Sinns als Resultat voraussetzt. Marx argumentiert in scheinbar paradoxer Weise gegen Lassalle:

Daß die Aneignung des römischen Testaments originaliter ... auf Mißverständnis beruht, hast Du bewiesen. Daraus folgt aber keineswegs, daß das Testament in seiner modernen Form ... das mißverstandene römische Testament ist. Es könnte sonst gesagt werden, daß jede Errungenschaft einer älteren Periode, die von einer späteren angeeignet wird, das mißverstandene Alte ist ... Die mißverstandene Form ist gerade die allgemeine und auf einer gewissen Entwicklungsstufe der Gesellschaft zum allgemeinen Usus verwendbare.

Hier ist es klar, daß das Mißverständnis ebensowenig erkenntnistheoretisch interpretiert werden darf wie früher die Inkongruenz. Es kommt jeweils auf ein bestimmtes gesellschaftliches Bedürfnis an und auf eine jeweils optimale Erfüllung dieses Bedürfnisses durch eine teleologische Setzung, deren Voraussetzungen wir eben geschildert haben. Diese Setzung ist anders fundiert als bei ökonomischen Akten; Ziel und Mittel sind hier nicht in materieller Unmittelbarkeit gegeben. Zur Realisierung ist ein homogenes Medium sui generis erforderlich, durch welches der gesellschaftliche Auftrag erfüllt werden kann.

Autonomie des Überbaus

Der gesellschaftliche Auftrag erfordert ein Erfüllungssystem, dessen Kriterien, wenigstens formell, nicht aus dem Auftrag selbst, noch auch aus dessen materiellem Fundament entnommen werden können; dieses System muß vielmehr eigene, innere Erfüllungskriterien besitzen. Zu einer rechtlichen Ordnung des gesellschaftlichen Verkehrs der Menschen ist also ein spezifisches, juristisch homogenisiertes Gedankensystem von Vorschriften etc. nötig, dessen prinzipieller Aufbau auf der von Marx festgestellten „Inkongruenz“ dieser juristischen Vorstellungswelt gegenüber der ökonomischen Wirklichkeit beruht. Darin drückt sich eine strukturelle Grundtatsache der gesellschaftlichen Entwicklung aus; die Mittel der Verwirklichung einer teleologischen Setzung besitzen — innerhalb bestimmter Grenzen — einen immanenten dialektischen Zusammenhang, dessen innere Vollendung erforderlich ist, damit die Setzung erfolgreich verwirklicht werden kann.

Gewiß kann nicht jede immanente Vollendung den gleichen Grad der gesellschaftlich effektiven Wirksamkeit erlangen. Die formelle Geschlossenheit eines solchen Ordnungssystems steht zu dem zu ordnenden Stoff als dessen Widerspiegelung in einem inkongruenten Verhältnis, muß aber trotzdem bestimmte wesentliche Momente gedanklich wie praktisch richtig erfassen, um eine ordnende Funktion überhaupt ausüben zu können. Dieses Kriterium vereinigt in sich zwei heterogene Momente, ein materielles und ein teleologisches. Bei der Arbeit handelt es sich um die notwendige Vereinigung des technologischen mit dem ökonomischen Moment, beim Recht um die Vereinigung der immanent juristischen Kohärenz und Konsequenz mit der politisch-sozialen Zielsetzung.

Auf diese Weise entsteht in der teleologischen Setzung ein gedanklicher Riß, der oft als Dualität von Rechtsentstehung und Rechtssystem formuliert wird, mit der Pointe, daß die Rechtsentstehung nicht rechtlichen Charakters ist. Dieser Riß erscheint als so stark, daß der bedeutende Vertreter des Rechtsformalismus, Kelsen, die Gesetzgebung gelegentlich geradezu als „Mysterium“ bezeichnet hat. [21]

Dazu kommt, daß die teleologische Setzung notwendig das Ergebnis eines Kampfes heterogener gesellschaftlicher Kräfte ist, ob nun in Form eines bis zum Letzten ausgetragenen Streites oder eines Kompromisses der Klassen.

Es ist klar, daß jede solche Setzung eine komplizierte innere „Vorgeschichte“ haben muß; viele Alternativen — auf verschiedenen Ebenen — müssen geprüft werden, ehe ein homogenes, funktionierendes Rechtssystem verwirklicht werden kann. Die Uminterpretation des Vergangenen entsteht primär aus den Bedürfnissen der Gegenwart; die erkenntnismäßig objektive Identität oder Konvergenz kann unmöglich das entscheidende Motiv der Auswahl oder des Verwerfens sein, vielmehr geht es um die aktuelle Verwendbarkeit unter konkret gegenwärtigen Umständen. Das Ergebnis ist eine Resultante im Kampfe konkreter gesellschaftlicher Interessen.

Geschichte ist nicht logisch

Der unzulässigen logizistischen Rationalisierung und Vereinheitlichung des Gesamtprozesses muß eine solche Ungleichmäßigkeit der Entwicklung notwendig gegenübergestellt werden; gleichzeitig muß aber gegen jede Auffassung Stellung genommen werden, die deshalb — empiristisch oder irrationalistisch — jede Gesetzmäßigkeit leugnet. Die ungleichmäßige Entwicklung ist, trotz komplizierter Synthese von heterogenen Komponenten, im ontologischen Sinn doch eine gesetzmäßige. Daß einzelne Alternativentscheidungen einfach falsch oder entwicklungsschädigend waren, ändert, auf den Gesamtprozeß bezogen, nichts an dessen eigenartiger Gesetzmäßigkeit. [22]

Die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung bedeutet „bloß“ so viel, daß die große Bewegung des gesellschaftlichen Seins sich nicht geradlinig oder irgendeiner rationalen „Logik“ entsprechend entfaltet, sondern teils auf Umwegen, sogar Sackgassen hinter sich lassend, teils so, daß die einzelnen Komponenten der Gesamtentwicklung zueinander in einem Verhältnis der Nichtentsprechung stehen.

Die Abweichungen von der großen Linie der gesetzmäßigen Gesamtentwicklung beruhen ausnahmslos auf ontologisch notwendigen Tatbeständen. Wenn diese entsprechend untersucht und aufgedeckt werden, tritt die Gesetzlichkeit, die Notwendigkeit einer jeden solchen Abweichung ans Licht; ihre Analyse muß freilich eine Analyse der ontologisch wirklichen Tatsachen und Verhältnisse sein. „Die Schwierigkeit besteht nur in der allgemeinen Fassung dieser Widersprüche. Sobald sie spezifiert werden, sind sie schon erklärt.“ [23]

Das zweite Problem, das Marx im „Rohentwurf“ behandelt, ist die ungleichmäßige Entwicklung mit Bezug auf die Kunst. Will man seiner Auffassung gerecht werden, so muß man sogleich betonen: die Bedingungen der Ungleichmäßigkeit unterscheiden sich hier qualitativ und radikal von jenen bei der Entwicklung des Rechts. Es müssen hier erneut jene gesellschaftlichen Komponenten konkret herausgearbeitet werden, die das Ungleichmäßige der Entwicklung bestimmen. Marx geht in den zitierten fragmentarischen Aufzeichnungen von der konkreten Beschaffenheit der Gesellschaft aus, auf deren Boden das Kunstwerk entsteht. Dabei bricht er sogleich — man könnte sagen: im voraus — mit Vorurteilen, die unter seinen sogenannten Anhängern herrschen und seine Methode immer wieder kompromittieren.

Zunächst handelt es sich um die Anschauung, daß die Genesis des Kunstwerks, da dieses zum Überbau gehört, einfach und direkt aus der ökonomischen Basis abgeleitet werden könne. Marx geht dagegen, hier in einer absichtlich abgekürzten Weise, von der Gesamtgesellschaft aus, samt deren ideologischen Tendenzen. Diese werden in dem von Marx herangezogenen Beispiel sogar besonders betont; Marx erklärt, daß die Kunst Homers mit der griechischen Mythologie in einem unzertrennbaren Zusammenhang steht; im historischen Milieu einer anderen Mythologie oder gar in einem mythologielosen Zeitalter wären diese Kunstwerke unmöglich gewesen.

Nicht nur die Ökonomie bestimmt

Einem anderen als Marx würden die Vulgarisatoren sicherlich vorwerfen, er hätte die ökonomische Basis vernachlässigt. Marx hingegen müssen sie es schon glauben, daß das gesellschaftliche Sein auch von „mythologisierenden Verhältnissen“ bestimmt wird, nicht nur von der ökonomischen Struktur der Zeit. Was Marx meint, ist aber viel mehr als eine bloße Abwehr der Vulgarisation. Er bezieht die Kunst auf die Totalität der gesellschaftlichen Verhältnisse; anderseits sieht er, daß die Intention eines Kunstwerks, eines Künstlers, einer Kunstgattung sich unmöglich auf die extensive Totalität aller gesellschaftlichen Verhältnisse richten kann. Hier wird objektiv notwendig eine Auswahl getroffen, indem bestimmte Momente der Totalität für eine bestimmte künstlerische Setzung von dominierender Bedeutung sind — so bei Homer die bestimmte Form der griechischen Mythologie.

Überdies handelt es sich bei der Genesis eines Kunstwerkes nicht um den einfachen Kausalnexus zwischen Basis und Überbau. Der ursächliche Zusammenhang ist natürlich immer da, für den marxistischen Begriff der Genesis ist jedoch ausschlaggebend, ob diese Art des Zusammenhanges für das Entstehen einer Kunstform günstig oder ungünstig ist. Marx bezieht sich hiebei direkt auf die ungleichmäßige Entwicklung:

Bei der Kunst (ist) bekannt, daß bestimmte Blütezeiten derselben keineswegs im Verhältnis zur allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft, also auch der materiellen Grundlage, gleichsam des Knochenbaus dieser Organisation, stehen.

Mit Hinweis auf Homer und auch auf Shakespeare stellt Marx fest,

daß innerhalb des Bereichs der Kunst selbst gewisse bedeutende Gestaltungen derselben nur auf einer unentwickelten Stufe der Kunstentwicklung möglich sind.

Und er schließt seine Betrachtungen:

Wenn dieses Verhältnis der verschiedenen Kunstarten innerhalb des Bereichs der Kunst selbst der Fall ist, ist es schon weniger auffallend, daß es im Verhältnis des ganzen Bereichs der Kunst zur allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft (ebenso) der Fall ist. [24]

Die ungleichmäßige Entwicklung ist also für Marx eine feststehende Tatsache; die Aufgabe der Wissenschaft besteht darin, ihre Bedingungen, Ursachen etc. klarzulegen. Marx verweist darauf, daß innerhalb der Totalität der Gesellschaft jede einzelne Kunstart, infolge ihrer besonderen Beschaffenheit, zu bestimmten Momenten dieser Totalität in einem besonderen Verhältnis steht; Formen und Inhalte dieser Totalität haben entscheidenden Einfluß auf die konkrete Entwicklung der betreffenden Kunstart.

Von diesem Standpunkt ist die Marx’sche Betonung der griechischen Mythologie als ausschlaggebend für die Entstehung der homerischen Epen auch allgemein-methodologisch bedeutsam. Marx bezeichnet damit eine spezifische gesellschaftliche Erscheinung, deren Vorhandensein oder Fehlen, deren Was und Wie entscheidend ist sowohl für die Entstehung des Epos wie für seine Entwicklung durch Gunst oder Ungunst der sozialen Umgebung; man denke an die Rolle der Mythologie bei Vergil und im späteren Kunstepos sowie etwa in der epischen Dichtkunst des Orients.

Diese methodologische Anregung von Marx hat leider in seiner Nachfolge wenig Anklang gefunden; selbst bei Plechanow oder Mehring werden die Kunsterscheinungen vorwiegend abstrakt soziologisch behandelt, und im Stalinismus entsteht eine rein mechanische Gleichmacherei, eine völlige Gleichgültigkeit gegenüber der selbständigen und ungleichmäßigen Entwicklung der Kunstarten. Wenn ich hier aus methodologischen Gründen an meine eigene Arbeit erinnern darf, so habe ich z.B. zu zeigen versucht, wie — aus den von Marx hier angedeuteten Gründen — dieselbe kapitalistische Entwicklung, die einen bis dahin unerhörten Aufschwung der Musik mit sich brachte, für die Architektur zur Quelle einer stets wachsenden, immer schwerer zu lösenden Problematik wurde. [25]

[15A.a.O., S. 29 ff.

[16Ebda., S. 29.

[17W. I. Lenin, Der „linke Radikalismus“, die Kinderkrankheit im Kommunismus, Werke (dtsch.), Bd. 31, S. 71.

[18W. I. Lenin, Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus, Werke, Bd. 22, S. 244.

[19Rohentwurf, S. 30.

[20Briefwechsel zwischen Lassalle und Marx, Stuttgart 1922, S. 375; Marx-Engels, Ausgewählte Briefe, Berlin 1953, S. 380.

[21H. Kelsen, Hauptprobleme der Staatsrechtslehre, Tübingen 1911, S. 411.

[22Engels verweist in oben zitiertem Brief, S. 379, auf die Möglichkeit staatlicher Fehlentscheidungen im Bereich der Ökonomie; er zeigt, daß hiebei großer Schäden entstehen, die Hauptlinie der Entwicklung jedoch nicht entscheidend verändert werden kann.

[23Rohentwurf, S. 30.

[24A.a.O.

[25G. Lukács, Die Eigenart des Ästhetischen, Neuwied 1963, II. Teil, S. 375 ff., 448 ff.

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