FORVM, No. 288
Dezember
1977

Gewerkschaften als Kartelle

Eine marxistische Gewerkschaftstheorie I

Gewerkschaften sind ein Produkt des Kapitalismus, wie das Proletariat selber.

Kritik an gewerkschaftlicher Organisation, die auf den Vorwurf hinausläuft, sie stünde auf dem Boden des kapitalistischen Systems, anstatt es zu sprengen, ist Ignoranz über deren historische Substanz und Funktion, frommer Wunsch rebellischen Ungestüms. Ersatz wissenschaftlicher Kritik durch moralische.

Gewerkschaften stabilisieren das kapitalistische System; jede Weiterentwicklung dieses Systems stabilisiert es: Solche Sätze zeugen von metaphysischer Denkweise, welche einseitig nur die Stabilisierung sieht, nicht aber die Instabilisierung.

Der Weg zur Überwindung des Kapitalverhältnisses ist seine Verallgemeinerung, nicht seine „Zurückdrängung“. Die Entwicklung der Gewerkschaften beseitigt nicht die Widersprüche zwischen Kapitalisten- und Arbeiterklasse. Sie schafft aber die Form, worin diese Widersprüche sich bewegen können — auf Grundlage des kapitalistischen Systems. „Dies ist überhaupt die Methode“, sagt Marx, „wodurch sich wirkliche Widersprüche lösen“ (MEW 23, 118).

Dieses methodische Postulat bewahrt uns davor, Wunsch und Wirklichkeit zu verwechseln. Die innere Logik der Gewerkschaftsbewegung geht aus von der Bewegungsform der Arbeitskraft am Markt; vom Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer dieser besonderen Ware; von den einander widersprechenden Beziehungen, die jeder Austauschprozeß von Waren einschließt. Die Dialektik dieser Widersprüche erschließt erst die Perspektiven des Gewerkschaftsproblems: die revolutionären Potenzen der Klasse. „Die Entwicklung der Widersprüche einer geschichtlichen Produktionsform ist ... der einzig geschichtliche Weg ihrer Auflösung und Neugestaltung“ (MEW 23, 512).

Verallgemeinerung der Warenform ist die große zivilisatorische Leistung des kapitalistischen Gesellschaftssystems. Sie löst die menschliche Arbeitskraft aus ihrer naturwüchsigen Einheit mit der Erde und allen anderen Produktionsmitteln. Die Verwandlung in Ware macht die Arbeitskraft zur eigenständigen gesellschaftlichen Realität. Warenform der Arbeitskraft ist die negative Freiheit des Arbeiters vom Besitz an Produktionsmitteln, zugleich aber auch Aufhebung seiner unmittelbaren Unterordnung unter ein besonderes Privateigentum, Freiheit von Anbindung an ein besonderes Grundeigentum, bei gleichzeitiger Unterwerfung unter die allgemeinste Form von Privateigentum überhaupt: das Kapital.

Die Verallgemeinerung des Privateigentums an Produktionsmitteln ergibt nur das allgemeine Privateigentum, das Kapital als besonderes, herrschendes Verhältnis, nicht aber schon das allgemeine Eigentum oder Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Um dies zu erreichen, ist ein weiterer historischer Schritt nötig, nämlich Verallgemeinerung des Kapitalverhältnisses selbst. Was danach noch als zur Herrschaft befähigtes gesellschaftliches Verhältnis bleibt, ist die Gesamtarbeitskraft des menschlichen Gattungswesens.

Arbeitskraft als Ware, wie sie der kapitalistische Produktionsprozeß in gesellschaftliche Realität setzt, ist ökonomischer Kern und historischer Ausgangspunkt der Gewerkschaftsbewegung. Auch das, was uns heute als gewerkschaftlich-gemeinwirtschaftlicher Komplex besonders ausgeprägt in der BRD gegenüberrtritt, hat die gesellschaftlichen Funktionen der Ware Arbeitskraft als Existenzbedingung.

Arbeitskraft muß zunächst produziert, dann verkauft werden. Beides kann der Einzelarbeitskraft nicht abgenommen werden: Hat der einzelne Arbeiter den Wert seiner Arbeitskraft in einer gewissen Geldmenge realisiert, muß er diese wiederum in Warenäquivalente umsetzen, d.h. in Produktionsmittel seiner Arbeitskraft, einschließlich Hilfs- und Ersatzkräfte in Gestalt von Hausfrauen und nichtarbeitenden Kindern.

Diesen beiden ökonomischen Grundbewegungen: Produktion und Verkauf von Arbeitskraft, verdankt der gewerkschaftlich-gemeinwirtschaftliche Komplex seine Entstehung und fortwährende Existenz. Konsumgenossenschaften sind Assoziationen von Käufern notwendiger Lebensmittel, Gewerkschaften Verkaufsgenossenschaften von Arbeitskraft.

Die Gewerkschaften als Verkäuferkartelle sind das bestimmende Moment in diesem Komplex. Sie fungieren daher auch als Eigentümer der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen, und nicht etwa umgekehrt. Der Verkauf von Arbeitskraft ist Voraussetzung und fortwährende Bedingung für den Kauf notwendiger Lebensmittel, als Produktionsmittel der Arbeitskraft. Andrerseits setzt das Angebot von Arbeitskraft auf dem Markt die Produktion dieser Arbeitskraft voraus, diese wiederum den Erwerb der notwendigen Mittel. Aber der Proletarier als Käufer notwendiger Lebensmittel tritt nicht klassenspezifisch auf; wohl aber tut er das, wenn er als Verkäufer seiner Arbeitskraft auf dem Markt erscheint.

Der Verkäufer der Ware Arbeitskraft ist in seiner politisch-ökonomisch schwächsten Position gegenüber ihrem Käufer, wenn er ihm gegenübertritt unter Bedingungen einer absolut freien Konkurrenz, als individueller Eigentümer einer einzigen Arbeitskraft und Unterzeichner eines rein privatrechtlichen Verkaufskontraktes, dessen ökonomischer Inhalt: Preisregelung der Arbeitskraft, unmittelbar dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterworfen ist. Ökonomischer Ursprung der klassischen Trade-Union ist das Preiskartell der Arbeitskraftverkäufer: Absprache, unter einem bestimmten Minimalpreis Arbeitskraft nicht zu verkaufen. Solche Preiskartelle entstehen besonders leicht in einer Situation des Nachfragedrucks: Hiedurch wird die Konkurrenz unter den Anbietern nach rein ökonomischen Marktbedingungen vorübergehend ausgeschaltet. Im Kampf ums nackte Existenzminimum werden die Arbeitskraft-Preiskartelle zu dauerhaften Verbindungen. In Anlehnung an alte Zunfttraditionen werden zunächst die Anbieter einer bestimmten Sorte Arbeitskraft in Berufsverbänden zusammengefaßt. Sie erzwingen praktisch, wenn auch noch nicht formell tarifvertraglich, Minimalpreise der Arbeitskraft. Sie setzen für diese Ware das Gesetz von Angebot und Nachfrage nicht außer Kraft, sondern garantieren seine Aufrechterhaltung: Sie bewirken, daß die Preisschwankungen der Arbeitskraft sich nicht von ihrem Wert lösen. Dieser bleibt auch in der Krise als Regulativ erhalten.

Solcherart werden Schranken gesetzt gegen dramatische Preisstürze der Arbeitskraft, die zugleich ihren Wertverfall bedeuten würden. Von da ab vollzieht sich die Erzeugung von Extramehrwert vornehmlich durch Steigerung der Produktivkraft der Arbeit und somit durch technischen Fortschritt. Steigerung des Produktenausstoßes durch technischen Fortschritt hat somit seine Ursache im gewerkschaftlich durchgesetzten Minimalpreis der Arbeitskraft. Erhöhung der produzierten Warenmenge durch Intensivierung der Arbeit bedeutet hingegen Senkung des Preises der Arbeitskraft unter seine Durchschnittsgröße, jedoch nicht unter den Minimalpreis. Das gewerkschaftliche Preiskartell sichert die marktmäßigen Konkurrenzbedingungen gegenüber den Käufern der Arbeitskraft, indem sie die Konkurrenz zwischen den Verkäufern einschränkt.

Der Gegenzug der Unternehmer besteht darin, ein Käuferkartell der Arbeitskraft zu bilden, das Maximalpreise fixiert und die vom Verkäuferkartell praktizierten Minimalpreise zu drücken sucht. Haben sich Zug und Gegenzug der Kartellbildungen bei zeitweiligem Kräftegleichgewicht relativ stabilisiert, entsteht die prinzipielle Möglichkeit zu Tarifverhandlungen zwischen beiden Kartellen. Die dabei geschlossenen Kollektivverträge vollziehen noch nicht den wirklichen Verkauf von Arbeitskräften. Sie regeln nur die allgemeinen Verkaufsbedingungen der Arbeitskraft. Insbesondere fixieren sie den Minimalpreis der Arbeitskraft, den Tariflohn. Alle in solchen Tarifverträgen getroffenen besonderen Regelungen wie Arbeitszeit, Urlaubslänge und -geld, Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen usw. sind Erscheinungsformen dieses Minimalpreises der Arbeitskraft. Für ihren Verkäufer sind es Naturalleistungen, für den Käufer ein bestimmter Teil seines variablen Geldkapitals.

Die von den Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge enthalten immer nur Minimalbedingungen für den Verkauf der Arbeitskraft. Sie vollziehen niemals selbst schon den Verkauf der Arbeitskraft. Dies ist immer Sache des individuellen Vertrages, den jeder einzelne Proletarier mit dem Kapitalisten abschließen muß. Die ökonomische Grundform, auf der Gewerkschaften beruhen, bleibt das Preiskartell. Ein Syndikat für Arbeitskräfte wäre nur in der Sklaverei denkbar; es würde die Produkte aller Sklavenzüchter aufkaufen und an die Konsumenten von Sklaven zu bestimmten Bedingungen weiterverkaufen. Aus diesem Grunde verläuft die logisch-historische Entwicklung des gewerkschaftlichen Preiskartells nicht über Syndikats- und Trustbildung weiter, sondern in den rechtlichen und politischen Überbau hinein.

Im Gegensatz dazu beginnt die Entwicklung der Konsumgenossenschaften als Syndikat. Mit einem aus Beiträgen ihrer proletarischen Mitglieder gebildeten Startkapital werden Konsumtionsmittel, also Produktionsmittel der Arbeitskraft, zentral eingekauft und an die Mitglieder, also die Produzenten der Arbeitskraft, zu vergünstigten Bedingungen weiterverkauft. Konsumgenossenschaften sind Käufersyndikate. Gehen Konsumgenossenschaften dazu über, Lebensmittel nicht nur zu kaufen, sondern auch zu produzieren, verwandeln sie sich in Trusts. Schließlich dehnen sie sich in verschiedene Wirtschaftszweige aus. Sie umfassen nicht nur Produktion und Zirkulation, sondern auch das Kreditwesen. Sie verschmelzen mit Grundeigentum (Wohnungsbaugenossenschaften). So entsteht ein moderner, monopolkapitalistisch strukturierter Konzern, von der Bank für Gemeinwirtschaft geleitet, Eigentum des DGB.

Die Entwicklung des gemeinwirtschaftlichen Komplexes ist ohne Gewerkschaften nicht denkbar, sie sind das führende Moment.

Die Kollektivverträge zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden sind der erste entscheidende Vorstoß in den rechtlichen Überbau. Sie normieren alle Einzelverträge, die zwischen Mitgliedern der beiden Kartellorganisationen geschlossen werden. Ein derartiger Kollektivvertrag hat normierende Wirkung gegenüber dem Individualvertrag, bleibt aber selber noch in der privatrechtlichen Sphäre; er kann umgangen werden, wenn eine der am Verkauf der Arbeitskraft beteiligten Seiten, Käufer oder auch Verkäufer, aus ihren respektiven Kartellvereinigungen austreten.

Der privatrechtliche Kollektivvertrag wird zum allgemeinverbindlichen Tarifvertrag im modernen Sinne, wenn er von der Staatsmacht als „rechtsschöpferischer Faktor“ anerkannt wird: Ein ursprünglich allein dem Privatrecht zugehöriger Vertrag zwischen zwei klassenspezifischen Kartellvereinigungen wird durch einfache Verordnung der Exekutive („Satzung“ des Kollektivvertrags) zum staatlichen Recht, mit der gleichen Allgemeinverbindlichkeit und unmittelbaren Wirksamkeit wie ein Gesetz.

Darin liegt eine reale Unterhöhlung des bürgerlich-parlamentarischen Systems, wovon seine ideologische Verächtlichmachung nur ein ideeller Ausfluß ist.

Durch „Satzung“ des Kollektivvertrags anerkennt die staatliche Exekutive, daß ihre eigene Notwendigkeit aus dem sozialen Klassenantagonismus resultiert. Sie beschränkt ihre eigene Tätigkeit auf formale Bestätigung und äußere Garantie der von den sozialen Kontrahenten ausgehandelten Kompromisse.

Gesetzesstatus für Tarifverträge ist eine rechtlich-politische Bewegungsform des ökonomischen Antagonismus zwischen Käufern und Verkäufern der Arbeitskraft. Er wurde durch Revolution erkämpft: Am 23. Dezember 1918 hat der Rat der Volksbeauftragten den entsprechenden Beschluß gefaßt.

Der gewerkschaftlich-gemeinwirtschaftliche Komplex einer entwickelten kapitalistischen Gesellschaft erzeugt aus sich heraus einen politischen Überbau: die sozialdemokratische oder Gewerkschaftspartei. Sie ist im großen und ganzen die politische Kommission der gewerkschaftlichen Organisation und bleibt deren ökonomischen Interessen untergeordnet.

Es liegt dieser Zusammenhang flach auf der Hand bei der britischen Labour-Party, die eine Gründung der Trade-Unions ist und noch heute die kollektivvertragliche Mitgliedschaft gewerkschaftlicher Einzel- und Teilorganisationen kennt.

Dieser Zusammenhang gilt aber auch für die deutschen Gewerkschaften, die umgekehrt eine Gründung der SPD sind. Nachdem sie ausreichend erstarkt waren, ordneten sie sich die Partei unter. Sie wurde zum politischen Ausdruck der gewerkschaftlich-genossenschaftlichen Basis. Diese theoretisch eindeutige Notwendigkeit war in Deutschland nicht von Anfang an praktisch geklärt. Zwischen Gewerkschaft und Partei, die ihre historische, aber nicht ihre logische Mutter war, kam es zu einem besonderen, wenn auch schnell entschiedenen Kampf um die Vorherrschaft in der Arbeiterbewegung. Die theoretische Reflexion beklagte dies als einen Sieg des platten Reformismus über den wissenschaftlichen Sozialismus.

Der Konflikt wurde 1905 auf dem Kölner Gewerkschaftstag und dem Jenenser Parteitag ausgetragen. Auf dem Mannheimer Parteitag 1906 wurde der Sieg der Gewerkschaftsführer offiziell anerkannt. Schon der Internationale Kongreß in Amsterdam 1904 warnte vor dem Generalstreik und damit vor der Revolution. In den Vordergrund stellte er den „bedeutungsvollen täglichen Kleinkampf durch die gewerkschaftliche, politische und genossenschaftliche Aktion“ — schon fast die richtige Reihenfolge. In Köln formuliert die Gewerkschaftsführung klar und konsequent: „Um aber unsere Organisation auszubauen, bedürfen wir in der Arbeiterbewegung Ruhe ...“

Die Partei wollte in Jena den politischen Massenstreik immerhin noch als Mittel betrachten, um „ein wichtiges Grundrecht ... zu erobern“. In einer geheimen Absprache verpflichtete die Generalkommission der Gewerkschaften Bebel darauf, daß die Partei den politischen Massenstreik gegebenenfalls zu verhindern sucht. Bei Spontanausbruch sollten sich die Gewerkschaften nicht offiziell daran beteiligen, ihm aber auch nicht in den Rücken fallen. Von eventuellen Folgekosten sollte die Gewerkschaft verschont bleiben. Diese Kosten sollten der Partei zufallen. Erst wenn „Streiks als Folgen dieses Streiks zurückbleiben sollten, wäre zu empfehlen, daß die Gewerkschaften für Unterstützung eintreten“.

Das Diktat der Gewerkschaften leitet sich folgerichtig aus ihren politisch-ökonomischen Existenzbedingungen ab. Der Massenstreik, gar erst der politische, gefährdet diese Bedingungen, weil er die Zirkulation am Arbeitskräftemarkt nicht nur in vorübergehende, verkaufstaktisch wohlkalkulierte Stockung bringt, sondern diesen speziellen Markt selber in Frage stellt. Eventuelle revolutionäre Wirkungen beseitigen die staatliche Macht, die die Unantastbarkeit der Marktwirtschaft und die ganze auf ihr beruhende Rechtsordnung garantiert — damit auch den Arbeitskräftemarkt als Operationsfeld und Lebensbedingung der Gewerkschaften. Das ehrliche Wort der selbstbewußten und eigenständigen Gewerkschaftsführung lautete daher: „Wir verwerfen die Revolution als sinnlos, und darum müssen wir auch alle Aktionen verwerfen, durch die unsere Gegner uns in die Revolution hineindrängen können.“

Die Politik jeder Gewerkschaftspartei hat immer zur Voraussetzung den Warencharakter der Arbeitskraft, also die kapitalistischen Produktionsverhältnisse und die bürgerlich-parlamentarische Staats- und Rechtsform. Sie muß daher auf ihre Erhaltung bedacht sein, sie gegen reaktionäre wie revolutionäre Angriffe verteidigen.

Daraus folgt: weder die sozialdemokratische Gewerkschaftspartei noch gar die Gewerkschaften selbst können faschistisch werden oder soziale Faschisierungstendenzen im Spätkapitalismus mittragen.

Die Gewerkschaften können nicht faschistisch sein, aber sie müssen konterrevolutionär sein. Der Faschismus geht auf Liquidation der formalen Errungenschaften der bürgerlich-kapitalistischen Ära, insbesondere gegen die freien Gewerkschaften, das Tarifvertragsrecht und die gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte am bürgerlichen Staat. Er greift somit die ökonomisch-rechtlichen Grundlagen der Gewerkschaften an. Folglich sind diese antifaschistisch. Ebenso sind sie konterrevolutionär, denn die revolutionäre Aufhebung der kapitalistischen Grundlagen der Lohnarbeit vernichtet die Existenzbedingung freier Gewerkschaften — die nur der kollektive Ausdruck des freien Lohnarbeiters sind.

Der Kapitalismus ist die Geschäftsgrundlage der Gewerkschaften. In hochentwickelten kapitalistischen Gesellschaften, in denen die Möglichkeit revolutionärer Aufhebung der Lohnarbeit eine breite ökonomische Grundlage hat, ist daher die konterrevolutionäre Gesinnung der Gewerkschaften lebhafter als die antifaschistische.

(Ein zweiter Artikel folgt)

Bibliographie

  • Enderle/Schreiner/Walcher/Weckerle: Das rote Gewerkschaftsbuch, Berlin 1932
  • N. Auerbach: Marx und die Gewerkschaften. Die Gewerkschaften im theoretischen System von Marx, Berlin 1972
  • P. Frölich: Rolle der Gewerkschaften im Befreiungskampf des Proletariats, Berlin 1972
Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)