FORVM, No. 469-472
April
1993

Gottes Mühlen

Gottes Mühlen mahlen langsam; aber dafür diese enorme Gründlichkeit! Lächerliche dreihundertneunundfünfzig Jahre hat es gedauert, bis der Vatikan die Verurteilung Galileo Galileis revidierte. Gleichzeitig, wie es der Zufall oder die Vorsehung oder am Ende gar höhere göttliche Fügung es will, läßt uns der iranische Botschafter in Bonn nach dem überraschenden Besuch Salman Rushdies wissen, daß die „Fatwa“, der dreieinhalb Jahre alte Richterspruch des Ayatollah Chomeini gegen den Dichter, gar nicht aufgehoben werden könne, weil er „so alt wie der Islam selbst“ sei, also grob gerechnet etwa eintausenddreihundertundsiebzig Jahre.

Natürlich erklärt sich in beiden Fällen die Neigung zu ausgesprochen langen Laufzeiten für Urteile und Irrtümer aus den gemeinsamen theologischen Voraussetzungen: Wenn schon der allwissende Gott nicht irren kann, wie könnten es dann seine Stellvertreter tun! Allerdings wollen die besonderen Umstände und der — bis jetzt wenigstens — unterschiedliche Verlauf der Geschichte auch gewürdigt sein.

Papst Johannes Paul II. war schon 1979 zu der — nicht unrichtigen — Erkenntnis gekommen, daß die Kirche dem großen Naturwissenschaftler „viel Leid zugefügt“ habe. Schnelligkeit, Wahrhaftigkeit, Selbstkritik waren auch danach die Devise. Die flugs, nämlich schon fünf Jahre später eingesetzte Studienkommission ist nach nur dreizehn weiteren Jahren zur offiziellen Rehabilitierung Galileis gekommen. Vielleicht sind die damit insgesamt erreichten 359 Jahre angesichts ziemlich klarer Rechts- bzw. Unrechtsverhältnisse etwas viel. Aber hat denn die lange und schmerzenreiche Liebesgeschichte zwischen Glaube und Wissenschaft nicht zum seligen Ende schönste Frucht getragen? Der Papst ist in sich gegangen. Und was ist dabei herausgekommen? Ein ganz bewegendes Dokument.

Nicht etwa, daß die Kirche die Angeklagte und der Verurteilte von einst der Kläger wäre — er wird jetzt „rehabilitiert“. Und überhaupt, was sollen denn solch klare Rollenzuschreibungen, wo es nach Johannes Paul II. doch nur um „unglückliche Irrtümer“, „tragische Mißverständnisse“, und zwar wohlgemerkt „wechselseitige“, geht. Die seinerzeit bloß verdammenden Inquisitionsrichter dürfen ihrerseits keinesfalls „in Bausch und Bogen verdammt werden“: Sie haben doch nur „in gutem Glauben“ gehandelt.

Mein Gott, welcher Machthaber, welcher etwas gehobenere Verbrecher hätte jemals etwas anderes getan; das heiße ich mir eine Rehabilitation! „Irrtümer“ sind immer gut; „wechselseitige Mißverständnisse“ besser; das beste aber jene unbezahlbare „Tragik“, mit der man alle noch irgendwie erkennbaren Verantwortlichkeiten in gnadenreicher Unklarheit untergehen lassen kann.

Und zu guter Letzt hat der Papst, wahrhaftig ein Philosoph auf dem Heiligen Stuhl, es sogar verstanden, dem Fall Galilei ein Lehrstück auf die Fortschritte der Theologie abzugewinnen; haben doch die damaligen Theologen noch nicht gewußt, was heute jedes Theologen-Kind weiß: daß man heilige Texte nie und nimmer wörtlich nehmen darf. Wo kämen wir denn hin, wenn wir Wissenschaft und Glauben, Vernunft und Offenbarung, „lumen naturale“ und „lumen supranaturale“ hieß das zu Galileis Zeiten wohl, miteinander verwechselten. Wie recht der Papst damit hat!

Ganz anders die Botschaft der Ayatollahs und ihres Bonner Botschafters. Theologisch gesprochen, sind sie noch im Stande der Ungnade, der aktiven Ungnade allerdings; von „unglücklichen Irrtümern“, „tragischen Mißverständnissen“ noch keine Spur. Ihre Sicht der Dinge darf man der geistigen Substanz nach tatsächlich mindestens auf den Inquisitionsprozeß gegen Galilei zurückdatieren. Es ließe sich aber auch an die Verfolgung des islamischen Philosophen Ibn Rushd, auf plattlateinisch Averoës, durch seine Oberen im Jahr 1195 denken. Ibn Rushd, so die ironische Pointe der Geschichte, hat schon damals jene Unabhängigkeitserklärung der reinen Vernunft vom Glauben verkündet, die der Papst heute so lichtvoll erneuert.

Aber was sollen schon Zahlen? Sind sie nicht wie die Namen Schall und Rauch? Richtig, das sind sie, vor allem das letztere: Rauch, Feuerrauch, Scheiterhaufenrauch.

Der Galilei der Poesie, der seinem Ahnen auch in einer gelegentlichen Neigung zum Widerruf ähnelt, macht nur von seiner weltlichen Vernunft und Phantasie in Offenbarungsdingen Gebrauch? Tut nichts, der Ketzer wird verbrannt! — Seine Verteidiger berufen sich auf die Menschenrechte Glaubens-, Meinungs- und Kunstfreiheit als die verbindlichen Prinzipien einer nun einmal weltlichen Gesellschaft? Tut nichts, der Ketzer wird verbrannt.

Eine deutsche Regierung, von der unangenehmen Präsenz des Dichters erpreßt, stellt sich endlich, endlich schützend vor denselben, weil sie auch beim schlechtesten Willen nicht mehr anders kann? Tut nichts, der Ketzer wird verbrannt!

Was gesagt ist, ist gesagt. Und nicht einmal Gott selber, geschweige denn seine Ayatollahs, können den Mordaufruf revidieren, den sie in ihrer Allgerechtigkeit ausgesprochen haben.

Indessen ist auch ein iranischer Botschafter nicht ganz auf den dogmatisch verhärteten Kopf gefallen. Auch er weiß die Erkenntnisse der verweltlichten Moderne zu nutzen. So kann er sich angesichts der blühenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen Teheran und Bonn einfach nicht vorstellen, daß die Bundesregierung imstande sein sollte, „nur wegen Salman Rushdie“ gegen ihre Interessen zu handeln. Nein, wie die Wissenschaft darf man auch die Wirtschaft um keinen Preis mit Glaubensdingen in Menschenrechtsfragen vermengen. Das „lumen oeconomicum“, soll es etwa dem „lumen supraoeconomicum“ weichen?

Auf der anderen Seite zeigt der botschafterliche Wink mit dem Zaunpfahl, im Strafgesetzbuch normalerweise „Erpressung“ genannt, daß die Glaubensinteressen sich hier doch wieder mit der ökonomischen Vernunft zu verbinden wissen. Die zwei Reiche der Erkenntnis, die Johannes Paul II. so erhellend unterschieden hat — in den Offenbarungen des Herrn Botschafters kommen sie auf das zuträglichste zusammen. Wie richtig Herr Mousavian damit liegt, hat inzwischen die iranische »Stiftung des 15. Juni« gezeigt, indem sie zur Strafe für Rushdies frechen Bonn-Besuch das Mordhonorar noch einmal kräftig erhöht hat; die genaue Summe ist vermutlich allein dem potentiellen Täter bekannt. Denn auch wenn das Urteil über Rushdie auf ältesten Traditionen beruht, muß sich doch ein Mordaufruf wirtschaftlich flexibel verhalten. Und weil das Ganze nun einmal keine bloß iranische, sondern eine umfassend islamische Angelegenheit ist, versteht sich, daß zwischen der Argumentation einer angeblich privaten islamischen Stiftung und der des offiziellen iranischen Botschafters in Bonn kein Unterschied sein kann. „Iranisch reden, islamisch denken!“, lautet sozusagen die fromme Morddevise.

So wird der arme Rushdie, wenn er weiterhin so uneinsichtig auf der Wahrnehmung seiner stinknormalen Menschenrechte beharrt, denn wohl irgendeines schlechten Tages den Tod sterben, dem Galilei mit knapper Not und nur um den Preis eines Widerrufs entgangen ist. Vielleicht hat aber auch Allah jenes Einsehen, das Gott mit Galilei hatte und Galilei schenkte. Wer sagt denn, daß nicht auch hier — vielleicht nach 359 Jahren? — der Prozeß in die Revision geht. Die dann Lebenden hätten die tiefe Befriedigung, einen gleichsam vatikanisierten Iran zu erleben, so wie der Vatikan einst gewissermaßen iranisiert war.

Wir wagen also zu prophezeihen, daß ein aufgeklärter, gar philosophisch gebildeter Ayatollah den Galilei der Poesie in ferner oder noch fernerer Zukunft rehabilitieren wird. Vermutlich wird er beklagen, daß seine Vorgänger Rushdie „viel Leid“ zugefügt haben, obwohl man sie nicht verdammen dürfe, da sie „in gutem Glauben“ gehandelt hätten. Gewiß wird er eine Studienkommission über den Fall einsetzen. Und nach deren abschließendem Bericht wird er eine Erklärung abgeben über den „unglücklichen Irrtum“ und die „tragischen wechselseitigen Mißverständnisse“ zwischen Poesie und Glauben. Man muß nur lernen, die Dinge, seien es Heilige Schriften oder Urteile, nicht wörtlich zu nehmen.

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