ZOOM 7/1997
November
1997

Implementierung der Frauen

Das Projekt „Frauen ins Heer“ hat bereits ein erstes Juristenbattaillon mobilisiert. 48 – in Worten: achtundvierzig – Gesetze müssen geändert werden, damit den Vorstellungen des Verteidigungsministers entsprochen werden kann, Frauen in das österreichische Bundesheer zu integrieren. Vom Wehrgesetz bis zum Tierärztegesetz, vom Entsendegesetz bis zum Suchtmittelgesetz, vom Militärstrafgesetz bis zur Gewerbeordnung reichen die Änderungsvorschläge der Verteidigungsjuristen.

Für die Sprachwissenschaftlerin interessant scheint der § 69b Wehrgesetz unter dem Titel „Sprachliche Gleichbehandlung“: „Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.“ „Der Soldat“, wie er im Gesetzestext sonst verwendet wird, ist offenbar ein solcher „personenbezogener Ausdruck“.

Für Frauen wird eine eigene Verfassungsbestimmung zum „freiwilligen Wehrdienst“ geschaffen. Konkret soll ein sogenannter „Ausbildungsdienst“ für Frauen eingeführt werden, der ein Jahr dauern und auf dem aufbauend eine Zeit- oder Berufssoldatinnenlaufbahn eingeschlagen werden kann.

Frauenministerin Prammer hat Mitte September die Entwürfe für die Änderungen von 48 Gesetzen abgelehnt. Sie will ein einheitliches Gesetz für „Frauen im Heer“. Der 1.1.1998 wird damit als Beginn eines Frauenwehrdienstes in Österreich nicht halten. Auch die Experten der Landesverteidigungsakademie haben in ihrer Broschüre „Frauen und Streitkräfte“ zusammengefaßt, daß die Frauenheeresdebatte gemeinsam mit den Fragen Wehrpflicht, Berufsheer und NATO-Beitritt geführt werden sollte: „Dies nicht zuletzt deshalb“, kombinieren die Offiziere in der ihnen eigenen „personenbezogenen“ Sprache, „weil die Art und Weise der Implementierung weiblicher Soldaten in das Österreichische Bundesheer vom Ausgang dieser Debatte nicht unmaßgeblich abhängig sein wird.“ Nichtsdestotrotz soll noch im Herbst 1997 eine neuverhandelte Regierungsvorlage im Nationalrat beschlossen werden. Der Verteidigungsminister will, daß das Gesetz mit 1.1.1998 in Kraft tritt.

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