FORVM, No. 493/494
Februar
1995

Menschenopfer gegen/für Haider?

Herrn Bundeskanzler und Bundesparteivorsitzenden Dr. Franz Vranitzky persönlich
FAX: 535 6919

I. — Wien, 3. Januar 1995

Sehr geehrter Herr BK und PV, lieber Franz!

Vereinbarungsgemäß melde ich mich zur Fortsetzung des Gesprächs [1] in der Kanzlei Lansky vom 9. September 1994; brieflich, weil die von Dir gewünschte Kontaktaufnahme mit Dr. Maillath nicht möglich war.

Unser Thema — Du erinnerst Dich gewiß — war der leichtfertige Umgang von Beamten des BMfJ, des BMfAA und Deines Verfassungsdienstes mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte; Umgang im Sinne von Umgehung und Mißachtung bis hin zur versuchten Täuschung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, neuerdings auch Täuschung des Ministerkomitees durch Verleitung eines Sachbearbeiters des dortigen Menschenrechtsbüros zur Informationsverhehlung. Ich weiß, das sind schwere Vorwürfe, die ich gerne Dir gegenüber konkretisieren möchte, denn »die Internationale erkämpft das Menschenrecht«, wer sonst? Hiefür bitte ich Dich um eine Gelegenheit.

Unmittelbarer Anlaß meines Schreibens ist aber die eindrucksvolle Stelle in Deiner Regierungserklärung, wo Du an den Zweiten Weltkrieg erinnerst. Der Passus auf Seite 2 des Redemanuskriptes über »zerrissene Familien« als Teil des Preises, den die Österreicherinnen und Österreicher für eine verfehlte Politik zahlen mußten, ermutigt mich, Dich über den folgenden Vorgang zu informieren:

Ein gewisser ███████ aus Nigeria befindet sich seit 10. 12. 1994 in Schubhaft. Gleichgültig, was als Rechtsgrundlage dazu dienen mag, bedeutet diese Maßnahme den behördlichen Versuch zur Herstellung einer zerrissenen Familie — ein Preis, den gelingendenfalls eine Österreicherin zu zahlen hätte. Denn Herr █████ hatte am 21. 9. 1990 die ██████ österreichische Staatsbürgerin und Bundesbedienstete mit Wohnort in Wien geheiratet.

Im Hinblick auf meine dokumentierbaren Vorwürfe gegen Mitarbeiter dreier anderer Ressorts bitte ich Dich, bei der Prüfung der Sache des Ehepaares █████ ([volle Adresse]) der Aktenlage der nachgeordneten Dienststellen des BMfI nicht blindlings zu vertrauen. Immerhin ist Art 8 EMRK berührt und wurden öffentliche Interessen an der Abschiebung vom VfGH verneint.

In der Hoffnung, keine Fehlbitten zu tun, freundschaftliche Grüße, Dein Gerhard

II. — Wien, 16. Januar 1995

Sehr geehrter Herr BK und PV, lieber Franz!

Von zunehmender Sorge über die Mißachtung des Rechts auf Familienleben durch die Ausländerbehörden veranlaßt, wende ich mich abermals an Dich, um Dich zu bitten, in den Fällen █████ (wie schon mit Fax vom 3. 1. 1995) und jetzt ███████ nach dem Rechten zu sehen.

In beiden Fällen müßte doch die Republik den Leuten die Gelegenheit zur Bewährung auf die Dauer der Bewährungsfrist geben, wenn sie auf Bewährung verurteilt wurden. In beiden Fällen müßte doch die Republik das Recht auf Familienleben achten, wenn die Leute schon verheiratet sind und der Ehepartner — teils als österreichische Staatsbürgerin, andernteils als unbestrittenermaßen aufenthaltsberechtigt und berufstätig — hier lebt.

Und wenn, wie bei der Familie ███████ das knapp 3-jährige Kind in Österreich geboren ist, kann man es doch erst recht nicht von der Mutter trennen und in ein Kinderheim geben; zumal die sozialdemokratische Errungenschaft »Zentralkinderheim« in Wien bestimmt nicht zum Zweck der Vernichtung gegebener Lebenschancen von Kindern durch die Fortreißung ihrer Familien gegründet wurde, sondern um Kindern, deren Eltern sich ihrer Verantwortung entziehen oder die nicht existieren, Lebenschancen zu bieten, die sie sonst nicht hätten.

So bitte ich Dich, Deiner eigenen Empörung über solche Vorgänge freien Lauf zu lassen, einen Wall gegen den eingedrungenen braunen Glauben, wonach der unzerrissene Bestand ausländischer Familien ein bloß »geringfügiges Privatinteresse« begründe, zu errichten und zu diesem Zweck — nicht nur in den beiden angeführten Fällen — Dein Exempel zu statuieren.

In der Hoffnung, keine Fehlbitten zu tun, freundschaftliche Grüße, Dein Gerhard

cc: Bgm & LPV Dr. Michael Häupl, Rathaus

III. — Anwalt der kleinen Leute mal zwei

Als sozialdemokratischer Parteivorsitzender muß ich, bevor ich mich so abstrakten Dingen wie Menschenrechten zuwende, zuerst für die Entstehung einer sozialen Protestbewegung sorgen. Das tue ich mittels eines Sparpakets (weckt immer Protest); dann erkläre ich im TV, dazu »darf es keine Alternative geben« (Ampflwang). Meine Neujahrsbotschaft tut den Rest, wenn ich einfach sage:

Die Maßnahmen dieses Pakets sind ausgewogen. Keine Berufsgruppe, kein sozialer Bereich ist davon ausgenommen. Ich bin überzeugt, daß die positive Wirtschafts- und damit Einkommenssituation dort Ausgleich schaffen wird, wo es vielleicht zu Härten kommen wird.

Wie ich zu der Überzeugung komme, daß mein Aufschwung, neben Umsätzen und Einkommen Beschäftigter, auch die Einkommen gezwungenermaßen Unbeschäftigter — wie alleinerziehender Mütter, gar mit mehreren Kindern, deren Familienbeihilfe ich kürze — günstig beeinflußt? Vertrauen in Laffer, Gott und die invisible hand seines Heiligen Marktes sind eine Grundtugend, die ja auch Haider — nicht hat zwar, aber kennt und mißbräuchlich in seiner Wahlerklärung verwendet:

... die alte marxistische Theorie der Umverteilung ... führt immer, wie die Geschichte bewiesen hat, zur Armut für alle. (Jb 95, 345)

Natürlich teilten wir umver, wenn wir den Spitzensteuersatz senkten und die Gewerbesteuer abschufen, aber dagegen hatte auch der nix, weil es zur Armut des Staatshaushalts zwar — deswegen ja dieses Sparpaket —, aber zur Armut nicht aller führte.

IV. — Was mich was lehrt

Nach dem zweiten Fax rief der Sekretär mich an. Im längeren, teils er- & teils angeregten Gespräch lern’ ich von ihm:

In der Ausländerfrage gibt’s keine Lösung! — Aber dafür halten wir uns, wende ich ein, eine Regierung und zahlen Salär, damit sie unsere wahren Probleme löst; innerhalb des rechtlichen Rahmens, der Verfassung heißt, auf die sie vereidigt ist. Wenn sie’s nicht will oder kann, muß sie es sagen und tritt zurück.

Meine Torheit, wo die doch nur Haider verhindern. Dem opferte ich schuldhaft meinen Widerstand vor der Wahl, dem opfern sie nicht nur abstrakt die Rechtsstaatlichkeit, sondern ebendadurch konkrete Menschen: »PKK-Mitglied«, bittet einer uns um Asyl, »und dem Einberufungsbefehl entwichen« — Abschiebung in die Türkei. »Serbischer Deserteur« — gen Belgerad mit ihm. Das nenne ich Beihilfe, ja Aufforderung zum Flüchtlingsmord in zwei Fällen, wo der kaum ausbleiben kann. Haider wird grauenhaft sein, für uns wie für solche wie die, für die schon Vranitzky, Löschnak & Matzka — das nenn’ ich Regierungskriminalität — jetzt genauso grauenhaft sind.

Wollen wir, fragt in der ›Presse‹ Robert Menasse, von der Regierung mit Haider ungern, aber doch uns erpressen lassen? Ja, sage ich, aber nicht bis zum Menschenopfer; also jetzt schon leider eindeutig: Nein.

[1Gesprächsdritter war der Gastgeber des Wahl-Events, Rechtsanwalt Gabriel Lansky, der mich in einer EMRK-Beschwerde vertritt.