Heft 2-3/2004
März
2004

Outsourcing der Menschenverwaltung

Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung

Die Betreuung von AsylwerberInnen wird von den westlichen Staaten zunehmend an private Anbieter delegiert, die auf dem freien Markt konkurrie­ren. Die Firma Europe­an Homecare (EHC) bietet Betreuung in deutschen und seit ei­nem halben Jahr auch österreichischen Flüchtlingslagern an. Vom Innenministerium werden Leistungen von NGOs gekauft, von denen kritiklose Aufgabenerfüllung er­wartet werden kann.

Die Versorgung von Asyl­werberinnen ist in der Genfer Flüchtlingskonventi­on als Aufgabe des Staates klar geregelt. In Österreich ist damit das Innenministe­rium verantwortlich. Die Grundversorgung für Asyl­werberInnen war in Öster­reich schon in der Vergan­genheit nur rund einem Drit­tel, im letzten Jahr nur noch einem Fünftel der Schutzsu­chenden zugänglich, nicht zuletzt durch die rechtswid­rige Richtlinie, die Staats­bürger aus bestimmten Staa­ten von vornherein aus­schloss. Spätestens nach dem zweiten Urteil des Obersten Gerichtshofs im September 2003 war klargestellt, dass der Bund für die Versorgung aufzukommen hat. Statt die­sen Gerichtsbeschluss um­zusetzen, änderte Innenmi­nister Strasser die gesetzli­chen Grundlagen so, dass wiederum viele Asylwerbe­rInnen auf die Straße gesetzt werden konnten. Im Dezember vereinbarte Strasser mit den karitativen Organisatio­nen eine Winterlösung für AsylwerberInnen. Der „Weihnachtsfrieden“, der die Un­terbringung aller Asylwerbe­rInnen bis Ende April si­cherstellen sollte, beschert nun EHC ein völlig über­fülltes Lager in Traiskirchen, aber auch entsprechende Einnahmen. Wer sich nach Traiskirchen begibt und den Ausführungen des Leiters von European Homecare, Eckhart Wilcke, lauscht, dem offenbart sich der triste Alltag eines Flüchtlingsla­gers, das nach betriebswirt­schaftlichen Kriterien geführt wird.

European Homecare GmbH ist ein seit 1989 be­stehendes Unternehmen mit rund 220 MitarbeiterInnen und versorgt in Deutschland im staatlichen Auftrag rund 4000 Flüchtlinge in 20 Hei­men, vorwiegend in ehema­ligen Kasernen im Osten Deutschlands. In Österreich erregte EHC erstmals durch die Rückkehrberatung in Traiskirchen Aufsehen, mit der sie Mitte Oktober 2002 ohne öffentliche Ausschreibung vom Innenministerium beauftragt wurde. Die deut­sche Firma hatte bis dahin keine Erfahrungen mit die­ser sensiblen Materie und be­trieb sie anfangs sehr unpro­fessionell, da sie glaubte, eben erst Angekommene rückkehren zu können, ohne auf den Zermürbungsfak­tor Österreich zu setzen. „Jetzt läuft’s sehr gut“, so Wilcke.

Seit 1. Juli 2003 ist Euro­pean Homecare für den Be­trieb der vier Bundesbetreuungseinrichtungen in Trais­kirchen, Thalham, Bad Kreu­zen und Reichenau zustän­dig. Das Konsortium aus er­fahrenen NGOs wurde von EHC ausgebootet, denn es hatte in seinem Konzept die Kosten für die Betreuung höher als bisher angesetzt. Doch das ministerielle Schlagwort „Professionali­sierung und mehr Qualität für Asylwerber“ misst sich offensichtlich einzig am Preis. Davor betrug der Satz für einen Tag in Bundesbe­treuung pro Person 15 Euro; EHC bietet diese „Dienstleis­tung“ zum Dumpingpreis von 12,89 Euro an. Bei einer derzeitigen Belegung von 1741 Flüchtlingen bedeutet dies Einnahmen von rund 673.244 Euro monatlich. Da­von sind 50 MitarbeiterIn­nen (davon 15 Sozialbe­treuerInnen) und die Mitar­beiter des Österreichischen Wachdienst, die Kosten für die Unterbringung sowie für die Verpflegung, Winterbe­kleidung, Hygieneartikel, Schulunterlagen und Trans­porte zu bezahlen. „Es bleibt sehr wohl etwas übrig, aber sehr, sehr minimal“ so Wilcke. In Hinblick auf den Aufbau eines europaweiten Images und das Spekulieren auf Folgeaufträge kann es je­doch dienlich sein, Aufträge anzunehmen, die betriebswirtschaftlich nicht so renta­bel sind wie vielleicht erhofft.

„Essen Scheiße“

Obwohl JournalistInnen nicht mit Flüchtlingen spre­chen dürfen und ständig un­ter Begleitung eines Innen­ministeriumsbeamten sind, sagt eine Frau mit einem kleinen Kind an der Hand in einem unbeobachteten Mo­ment: „Lager Katastrophe, Essen Scheisse“. Damit kon­frontiert, miemt Wilcke Un­verständnis: Das Essen sei völlig in Ordnung, denn er esse das auch täglich. Trotz­dem sehen wir viele Men­schen mit Lebensmitteln ins Lager kommen, die sie sich wohl nicht zum Spass von 40 Euro Taschengeld kaufen. Das Fleisch wird von der Fir­ma Apetito aus Deutschland eingeflogen und hier aufge­wärmt. Der Zufall will es, dass die Firma dem Bruder des Geschäftsführers Korte gehört. In Köln haben sich im Herbst 2002 Roma gegen die Zwangsversorgung durch Apetito mittels Blockade der Lagerzufahrt gewehrt, bis sie wieder Geld von der Stadt bekamen, um sich selbst ver­sorgen zu können. In Trais­kirchen sind die Menschen aber auf dieses Essen ange­wiesen und „es wird ja jeder satt“. Das Lager selbst wird vom Innenministerium zur Verfügung gestellt, der lau­fende Betrieb ist Sache von EHC. Auf den verwahrlosten Zustand der Gebäude ange­sprochen, meint Wilcke, er sei zu Renovierungsarbeiten „nicht befugt“, denn er sei „angewiesen auf die Repu­blik Österreich“. Einerseits ist EHC „Auftragnehmer und Dienstleister“, anderer­seits will es ein herzeigbares Lager verwalten, ohne jedoch Druck auf das öster­reichische Innenministerium ausüben zu können oder zu wollen.

Die Flüchtlinge im Lager Traiskirchen leben in Häu­sern mit bis zu 900 Men­schen, in Zimmern mit bis zu 50 Personen auf engstem Raum zusammen, unter mi­serablen sanitären Bedingun­gen, eine ungewisse Zukunft vor Augen, ohne zu wissen, ob und wie lange sie im La­ger bleiben werden. Sie wur­den schon bisher nicht be­treut, sondern verwaltet. Menschen, die meist trauma­tisiert oder zumindest durch Flucht, Festnahme und La­gerleben gezeichnet sind, wird keine therapeutische Unterstützung zuteil. Nach Aussagen von Wilcke sind von den momentan 1741 Menschen im Lager „zwei bis drei“ traumatisiert. Auf die Nachfrage, wie das „geschul­te“ Personal sie erkennt: „Das sind die, die herumlau­fen und nicht mehr wissen, was sie tun.“

EHC hat zugesagt, alle frühe­ren staatlichen Mitarbeite­rInnen der Bundesbetreuung zu übernehmen, also Privati­sierung mit staatseigenem Personal, und Wilcke ist sichtlich stolz, dass er „zu 95 oder gar 98% Arbeitsplätze für Österreicher bietet“. Fol­gen wir seiner Logik, müsste das Lager, das für rund 800 Menschen angelegt ist, über­betreut sein, denn nach deut­schen Erfahrungen sei ein Betreuungsschlüssel von 1 BetreuerIn für 100 Flücht­linge „mehr als ausreichend“. Die „Schulung“ der MitarbeiterInnen sei EHC wichtig, doch scheint sich diese auf interne Besprechungen mit KollegInnen aus der Ge­schäftszentrale in Essen, so­wie auf regelmäßige Hinwei­se darauf, dass alle „Schutz­befohlenen“ gleich zu be­handeln seien, zu reduzieren.

Da AsylwerberInnen nicht arbeiten dürfen, besteht die einzige legale Möglichkeit darin, Arbeiten im Lager für behördlich festgelegte drei Euro pro Stunde zu übernehmen; in Deutschland liegt der Satz bei einem Euro. Der Regionalleiter von SOS Men­schenrechte Traiskirchen, Klaus Neumann, betont die Wichtigkeit dieser Beschäfti­gungsmöglichkeit im Lager, berichtet von Schwarzarbeit in der Wiener Gastronomie um 1,20 Euro und spricht in diesem Zusammenhang von Ausbeutung. Die muss dem­nach wohl irgendwo zwi­schen diesen beiden Beträgen beginnen.
Für das Betreten des La­gers muss dem Wachdienst eine Karte vorgewiesen wer­den, die neuerdings mit ei­nem Lesegerät geprüft wird. Es ist daher möglich auszu­werten, wer wann das Lager verlässt und wieder kommt, eine Überwachung, die auch Rückschlüsse auf Arbeitsver­hältnisse ermöglichen würde, doch Wilcke verwehrt sich dagegen, dass solche Daten weitergegeben werden könn­ten.

Dem Innenministerium, das als Auftraggeber fungiert, erwachsen neben der Kostenfrage zahlreiche Vorteile daraus, eine Firma zu be­schäftigen. Ein abhängiges Dienstleistungsunternehmen stellt keine lästigen men­schenrechtlichen Fragen oder plädiert gar für die Einhal­tung von Mindeststandards. Eine Privatfirma lässt auch sicherlich keine öffentliche Kri­tik an den katastrophalen Zu­ständen im Lager verlauten. Sollte die Situation eskalie­ren, wie im Sommer 2003, als es zu einer Massenschlägerei gekommen war, die ein jun­ger Tschetschene mit dem Leben bezahlt hat, oder wie bei den kürzlich verlauteten Vorwürfen der Vergewalti­gung sowie Folter und Miss­handlung, ist es für Strasser praktisch, sich auf das Versa­gen der Privatfirma ausreden zu können. Die Verantwor­tung wird abgeschoben. Dieselbe Strategie bietet sich auch für EHC an, wenn es um die Vergewaltigung einer Asylwerberin durch ei­nen Mitarbeiter des von ihr engagierten Wachdienstes geht. Wilcke behauptet, dass die Ermittlungen gegen den angeblichen Täter eingestellt seien, während dieser weiter­hin in Untersuchungshaft ist und von einer Einstellung der Ermittlungen nicht die Rede sein kann. Mediales Herun­terspielen und Anlassverbes­serungen ändern nichts an den strukturell angelegten und fast zwangläufig skan­dalträchtige Vorfälle produ­zierenden Zuständen. Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international öster­reich sieht sich aufgrund der Foltervorwürfe gezwungen, Traiskirchen „als ein Lager zu qualifizieren, in dem Angst und Einschüchterung herrschen“ — keine gute Re­putation für EHC.

Doch EHC ist bereits mit der spanischen und engli­schen Regierung in Ge­sprächen über weitere Auf­träge und sieht auch in der Osterweiterung eine Chance: „Die Flüchtlinge sind in ganz Europa, und sie sind ja auch jetzt schon in den Beitrittsstaaten, und auch diese Län­der, davon bin ich persönlich überzeugt, werden irgend­wann dazu übergehen, an private Betreiber zu überge­ben und dann wird es dort genauso Ausschreibungen ge­ben, und dann werden wir uns auch da beteiligen.“ Auch in Bezug auf die Aufgaben ist EHC flexibel und hat keine Skrupel Auf­gaben zu übernehmen, die NGOs bislang abgelehnt ha­ben: „Wenn sich andere Be­reiche anbieten, werden wir das tun, so wie wir momen­tan auch Betreuung in einer Abschiebeeinrichtung ma­chen in Deutschland“. Wilcke sieht beispielsweise kein Problem darin, die Be­treuung in Schubhaft mit Rückkehrberatung zu kom­binieren — dass es keine „frei­willige“ Rückkehr aus der Zwangssituation in Schubhaft geben kann, sieht er nicht.

Im Februar 2003 wurde der Vertrag für die Schub­haftbetreuung mit der Cari­tas und der Volkshilfe gekün­digt und diese Aufgabe an den neugegründeten Verein Menschenrechte Österreich unter Günther Ecker über­tragen. Der Zugang zu den Gefangenen ist seither er­schwert und es dringen kaum noch Informationen nach aussen. Günter Ecker wurde bis jetzt aus beinahe allen NGO-Zusammenhängen wegen seiner guten Beziehun­gen zum Innenminsterium ausgeschlossen. Er und alle Organisationen, die er noch gründen könnte, können un­ter dem Begriff GONGO (government organised Non­government Organisation) subsumiert werden. Auch von diesen kann eine kritik­lose Aufgabenerfüllung er­wartet werden.

Laut Verordnungsentwurf sind für die Erstaufnahme­zentren die Gemeinden Traiskirchen (NÖ), Thalham in St. Georgen im Attergau (OÖ) und Schwechat (NO) vorge­sehen. Zufälligerweise sind dies jene Bundesländer, in de­nen SOS Menschenrechte für die Schubhaftbetreuung und damit möglicherweise auch für die Beratung in den Erst­aufnahmezentren zuständig sein wird.

Abschiebeindustrie

Mit 1. Mai tritt das neue Asyl­gesetz in Kraft, aufgrund des­sen nur die wenigsten Flücht­linge zum Asylverfahren zu­gelassen werden. Der Groß­teil kann dann gleich abge­schoben werden. Durch die­se Reduzierung der Asylwer­berInnenzahlen kann Stras­ser die gemeinsam mit den Ländern finanzierte und be­reits unterzeichnete Grund­versorgungsvereinbarung um­setzen. Diese widerspricht al­lerdings in vielen Punkten der EU-Richtlinie, nach der alle AsylwerberInnen ab 5. Februar 2005 untergebracht werden müssen, denn auf die staatliche Versorgung besteht weiterhin kein Rechtsan­spruch.

Diese faktische Abschaf­fung des Asylrechts bedeutet für die privatisierte Flüchtlingsbetreuung lediglich eine Änderung des Geschäftsfel­des: In Lagern wie Traiskir­chen erhöht sich wahr­scheinlich nur die Durchlaufgeschwindkeit, hinzu kommen werden ein erhöh­ter Aufwand für die Sicher­heit, da ein unbegründetes Verlassen des Areals unter­sagt ist, und neue Aufgaben in der Rückkehrberatung — an denen European Homeca­re sicherlich auch wachsen wollen wird, um sich gegen die anderen international täti­gen Mitbieter behaupten zu können.

Auch andere internatio­nale Organisationen im Mi­grationsgeschäft sorgen für die Umsetzung einer restrik­tiven Asyl- und Rückkehrpo­litik, die Sicherung der Fest­ung Europa und eine Zer­schlagung der Fluchtrouten nach Europa. Die Internatio­nal Organisation for Migrati­on oder das International Center for Migration Policy Development betrachten die nationalen Regierungen als ihre Kunden, für die sie selbstverständlich alles ma­chen können. Vermehrt steht nicht der Schutz der Flüchtlinge, sondern das vermeint­liche Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung im Vorder­grund. Bei der Verwahrung in Abschiebegefängnissen profitieren Firmen wie der weltweit zweitgrößte Sicher­heitskonzern Group 4 Falck, der unter anderem sechs bri­tische Schubgefängnisse be­wacht. Auch Abschiebungen werden zum Geschäft, an dem Reisebüros und Flugli­nien verdienen, wenn bei­spielsweise die Niederlande in den nächsten drei Jahren insgesamt 26.000 abgelehnte Asylsuchende abschieben.

Die Situation in den Flüchtlingslagern interessiert abseits von Skandalen medi­al nicht. Die gefährliche Kombination aus Verschwie­genheit seitens der Lagerlei­tung und Abhängigkeiten sei­tens der gekauften NGOs macht es immer schwerer, Informationen zu bekommen und öffentlich Kritik zu üben. Die Asyl- und Abschiebmaschinerie funktio­niert immer reibungsloser.

Auch das Abschiebege­schäft könnte in Zukunft nach ministerieller Aus­schreibung zu den Tätig­keitsfeldern von Privatanbie­tern gehören. Wilcke, ehe­maliger Offizier der Nationa­len Volksarmee der DDR und nun Leiter einer aufstreben­den Firma, meint dazu: „Wir transportieren ja heute schon Flüchtlinge, nämlich von Traiskirchen in irgendwelche Gasthöfe, und ob das nun ein Bus ist, ein Zug oder ein Flugzeug, ist egal, weil wir betreuen die Leute bis zum Schluss.“

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