ZOOM 2/1998
Mai
1998

„Plop“: GSoA will heilige Kuh erneut schlachten

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) startete am 17. März zwei neue Gesetzesinitiativen, die einer Volksabstimmung unterzogen werden sollen. Die erste dient der Errichtung ei­nes freiwilligen Zivilen Frie­densdienstes. Die Freiwilligen, Frauen und Männer, sollen sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen und in Konflikten vermitteln, bevor es zu gewalttätigen Aus­einandersetzungen kommt. Die Einsätze erfolgen in Zu­sammenarbeit mit Friedens-, Entwicklungs-, Frauen- und Umweltorganisationen und werden, „solange in der Schweiz ein Zivildienst be­steht“, auf diesen angerech­net. Finanziert werden soll der Zivile Friedensdienst durch öffentliche Mittel, bestehen­de Arbeitsplätze darf er nach der Gesetzesvorlage nicht ge­fährden.

Mit der zweiten Initiative unternimmt die GSoA neu­erlich den Versuch, das Schweizer Heer abzuschaf­fen. Die Bundesverfassung soll um eine Bestimmung er­gänzt werden, in der es schlicht heißt: „Die Schweiz hat keine Armee“. Gleich­zeitig soll eine den Grundsät­zen der Demokratie, der Menschenrechte und der ge­waltfreien Konfliktbearbeitung verpflichtete „glaub­würdige Sicherheitspolitik“ festgeschrieben werden. Zi­vile Dienstleistungen der Ar­mee werden von zivilen Behörden übernommen. „Bewaffnete Beteiligungen an internationalen Friedens­bemühungen außerhalb der Schweiz“ schließt die Initia­tive allerdings nicht obliga­torisch aus. Diese sind aber dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

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