FORVM, No. 140-141
August
1965

Recht ist, was dem Richter nützt

Schauprozesse unter Stalin und Hitler

„Die Taktik, ideologische Gegner nicht nur physisch zu vernichten, sondern in Schauprozessen auch moralisch zu verdammen‚ ist uralt“, schreibt Egon Eis im Vorwort zu seinem demnächst im Econ-Verlag, Düsseldorf und Wien, erscheinenden Buch „Illusion der Gerechtigkeit“. Eis, schon vor einigen Jahren mit einem bedeutenden Werk über die Geschichte des Festungswesens („Illusion der Sicherheit“) erfolgreich hervorgetreten, hat auch diesmal wieder interessantes historisches Material gesammelt, geordnet und analysiert. Es reicht von den Prozessen gegen Sokrates in Athen und gegen Jesus in Jerusalem über den Scheiterhaufen von Rouen und den Widerruf Galileis bis in unsere Tage, bis zu Sacco und Vanzetti und zur politischen Justiz unter Hitler und Stalin. Wir bringen aus dem neuen Buch des in Wien geborenen und in München lebenden Autors zwei leicht gekürzte Abschnitte zum Vorabdruck.

Das Urteil von Leipzig (Reichstagsbrand-Prozeß) enttäuschte und erbitterte die nationalsozialistische Parteispitze. Die Diktatur sah sich in Schranken gewiesen: noch galt in Deutschland, jedenfalls vor dem Reichsgericht, das absolute Recht. Noch amtierten Berufsrichter, die laut Verfassung unabhängig waren. Noch dienten Juristen, die politisch nicht gesiebt waren, der Gerechtigkeit und nicht dem neuen Idol der Volksgemeinschaft. Die Parteibonzen murrten: „Die Kerle funktionieren nicht!“

Bereits wenige Wochen nachher, am 30. April 1934, wird zur „Aburteilung von Hochverrats- und Landesverratssachen“ der Volksgerichtshof gebildet.

An der Seite der beiden Berufsrichter sitzen jetzt drei Laienrichter, die Hitler persönlich für die Dauer von fünf Jahren ernennt. Ihre Linientreue ist gesichert; bestimmungsgemäß müssen sie einer Parteigliederung, der Wehrmacht oder der Waffen-SS angehören. Auf diese Weise sind Hochverratsprozesse dem Leipziger Reichsgericht entwunden. Die Berufsrichter werden von strammen Nationalsozialisten umringt und kontrolliert. Aber auch die beiden Richter — der Vorsitzende und der sogenannte „Berichterstatter“ — rekrutieren sich aus der Elite der Partei-Juristen. Außerdem bekommen sie klare Verhaltensmaßregeln, die jede Beugung des bestehenden Rechts ideologisch untermauern:

Grundlage der Auslegung aller Rechtsquellen ist die nationalsozialistische Weltanschauung.

Dazu kommentiert der Reichsrechtsführer:

Fragt euch bei jeder Entscheidung, die ihr trefft: wie würde der Führer an meiner Stelle entscheiden?

Und als ob das nicht deutlich genug wäre, kommentiert der Reichsanwalt:

Die Aufgabe des Volksgerichtshofes ist nicht die, Recht zu sprechen, sondern die, die Gegner des Nationalsozialismus zu vernichten.

Eine treffendere Formulierung war auch Robespierre nicht gelungen.

Empörung statt Wahrheit

Der erste vor dem Volksgerichtshof verhandelte Fall ist der des jungen Bergmannes Johannes Brinkheger, der seit dem 1. März 1933 in Schutzhaft sitzt. Die Anklage lautet auf kommunistische Zersetzungsarbeit. Brinkheger leugnet nicht, seinerzeit — als die KPD noch legal gewesen ist — Flugblätter verteilt zu haben. Er wird also einer Tat beschuldigt, die — als sie begangen wurde — noch gar nicht gegen das Gesetz verstieß.

Ein normales Gericht hätte die Anklage niedergeschlagen. Doch man hat Belastungszeugen zitiert, die man eingehend belehrt:

Ihre Aussagen sollen einzig und allein durch das gesunde Volksempfinden bestimmt werden. Sie sollen in einer Empörung gegen Feinde des Reiches begründet sein.

Das Urteil — zwei Jahre Gefängnis — erscheint vergleichsweise harmlos.

Noch befand man sich nicht im Krieg, noch war der Mechanismus des Todes nicht gut geölt. Bis Kriegsausbruch gab es „nur“ 534 Hinrichtungen.

Doch Hitler, der sich nie auf die Grundsätze der Französischen Revolution berief, erwies sich zumindest in einem Punkt als ihr gelehriger Schüler. Schon Ende 1933 hatte er den Bau von zwanzig Guillotinen in Auftrag gegeben, die von den Gefängnisinsassen in Berlin-Tegel fertiggestellt wurden. Hitler wußte, daß sich dieser Aufwand einmal amortisieren würde. Er liebte es, in gewissen Fällen den „Obersten Gerichtsherrn“ zu spielen. Ein Telephonanruf von ihm genügte, um das Verfahren neu aufzurollen oder ein Urteil einfach zu revidieren.

Ein Gewaltverbrecher, der seine Frau zu Tode mißhandelt hatte, war mit einer Gefängnisstrafe weggekommen. Auf Hitlers Intervention wurde er um einen Kopf kürzer gemacht. Nach Kriegsausbruch konnten schon harmlosere Delikte verfänglich werden. Ein Halbjude, bei dem gehamsterte Eier gefunden wurden, erhielt eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren. Hitler telephonierte, und der Mann wurde aus seiner Zelle zur Exekution geführt.

Doch erst als die Hoffnung auf einen raschen Endsieg verflogen war, trat das Volksgericht massiv in Aktion. Je schlechter die Lage an der Front, desto härter die Rechtsprechung im Inneren. Der erste Präsident des Volksgerichts, Dr. Thierack, war in der Zwischenzeit Justizminister geworden. Sein Nachfolger, Dr. Roland Freisler, ehemaliger Kronanwalt und „Echtheitsgarant“ der NSDAP, war ein besessener Hitler-Anhänger, ein Psychopath, den selbst seine engeren Kollegen wegen seiner Unberechenbarkeit fürchteten; er erwarb sich bald den Beinamen „Blutrichter“.

Das Recht wurde in seinem Mund zum Hebel der Macht, des Fanatismus und der revolutionären Verbrechen.

Diese Charakterisierung Freislers stammt nicht etwa von einem seiner Opfer, sondern von Oberregierungsrat Diels, dem Organisator der Geheimen Staatspolizei, und ist seinen vertraulichen Dossiers entnommen.

Die Arbeit des Volksgerichts lief auf Hochtouren. Die sechs Senate waren ambulant; wo auch immer in Großdeutschland ihr langer Arm benötigt wurde, flogen die Richter an Ort und Stelle und etablierten ihr Tribunal: in Hamburg, in Wien oder — wie im Fall der Geschwister Scholl und ihrer Freunde — in München. Ein fliegendes Standgericht, Blitzjustiz im Blitzkrieg.

Gefängnisstrafen waren selten geworden. In immer schnellerem Ablauf wurden vorwiegend Todesurteile gefällt. Abhören eines feindlichen Senders, Zweifel am Endsieg — ja sogar das Weitererzählen eines Flüsterwitzes genügte, um einen Beschuldigten wegen „Wehrkraftzersetzung“ aufs Schafott zu befördern. Oft war es nicht mehr als eine Denunziation, die einen Unbescholtenen vor das Volksgericht brachte. Formal wurde der Rahmen eines üblichen Verfahrens gewahrt: Zeugen marschierten auf, Verteidiger walteten ihres Amtes, der Angeklagte sprach zu seiner Rechtfertigung. Doch es oblag dem Vorsitzenden des Gerichts, diese vorgeschriebenen Normen zu respektieren oder nach Gutdünken zu regulieren. Und Freisler verstand sich darauf, den Prozeß nach seiner Methode durchzuführen. Er behielt sich vor, nur die Zeugen aufzurufen, die ihm paßten, und nur denen Glauben zu schenken, die ihm nach dem Munde redeten. Er war berüchtigt dafür, daß er Angeklagte, speziell wenn sie politisch argumentierten, nicht zu Ende sprechen ließ, sondern sie unterbrach, beschimpfte und ihnen Propagandavorträge hielt.

Er hatte die Befugnis, nur „verläßliche“ Verteidiger zu bewilligen, die vom Angeklagten gewählten abzulehnen und ihnen einen für „würdig erachteten“ zuzuweisen. Trotzdem fanden sich immer noch Advokaten, die sich unbeirrt um das Wohl ihrer Mandanten bemühten. Einen solchen Versuch parierte er einst mit den Worten:

Herr Rechtsanwalt, ich wollte nicht den Eindruck hervorrufen, daß eine absolute Verteidigung nicht möglich ist. Aber Ihre Ausführungen ... gingen in juristischer Richtung. Ich war nicht in der Lage, Ihnen ganz zu folgen, weil ich allerdings der Meinung bin, daß die Frage der Verurteilung oder des Freispruchs nicht das Ergebnis einer unverständlichen Geheimwissenschaft sein kann.

Resultat: Als sich einmal die Notwendigkeit ergab, ein Strafgesetzbuch zu Rate zu ziehen, stellte sich heraus, daß ein solches im Gebäude des Volksgerichts nicht vorhanden war.

Zersetzende Wahrheit

Elektro-Obermeister Karl Steglich, Mitglied der NSDAP, erzählt nach seiner Rückkehr aus Hamburg, was er in drei Julinächten des Jahres 1943 dort erlebt hat. Unterdes ist Hamburg abgeriegelt worden; man versucht zu verschweigen, daß feindliche Fliegerangriffe zwischen sechzig- und hunderttausend Opfer gefordert haben. Doch Steglich berichtet in Dresden die Wahrheit, und er kommentiert:

Wenn uns die Führung nicht vor den Bomben schützen kann, dann müssen wir eben mit dem Krieg Schluß machen.

Er wird denunziert, er kommt vor das Volksgericht. Das Polizeiprotokoll enthält noch andere Bemerkungen: Deutschland habe den Bombenkrieg gegen Zivilbevölkerung begonnen, und Goebbels’ Quatschereien seien Lüge. Steglich verteidigt sich verzweifelt; er benennt Zeugen, die nachweisen, daß er die ihm zur Last gelegten „zersetzenden Bemerkungen“ zum angegebenen Zeitpunkt gar nicht gemacht haben kann. Aber dem Gericht genügt als Beweis die Aussage des Denunzianten, mit der Begründung:

In einer Zeit, in der täglich Tausende auf dem Feld der Ehre fallen, kann das Gericht wegen einer so einfach gelagerten Sache nicht noch mehr Zeit aufwenden.

Dr. Alois Geiger, Arzt im Bayrischen Wald, äußert sich unvorsichtig gegenüber einer hochschwangeren Patientin:

Nach Endsieg sieht es im Augenblick nicht gerade aus. Ehrlich gesagt, wundert es mich, wie Sie in einer so schweren Zeit den Mut aufbringen, Kinder in die Welt zu setzen.

Die Frau zeigt ihn an, Dr. Geiger wird verhaftet und nach Berlin gebracht. Das Volksgericht verurteilt ihn wegen „Untergrabung des Wehrwillens“ zum Tode.

Ehrengard Frank-Schultz, Arztwitwe und Parteimitglied, bemerkt nach dem mißlungenen Attentat gegen Hitler zu einer Freundin:

Ein Jammer, daß es nicht geglückt ist! Hätte der Stauffenberg doch die Aktentasche richtig hingestellt! Wenn Leute so ungeschickt sind, sollen sie lieber die Finger von so was lassen.

Die „Freundin“ meldet es der Gestapo. Frau Frank-Schultz wird vom Volksgericht für schuldig befunden, „mit den Verrätern vom 20. Juli gemeinsame Sache gemacht zu haben“.

Roland Freisler erläutert:

Würde hier ein anderes Urteil als das Todesurteil gefällt werden, so würden unsere Soldaten an der Front mit Recht zweifelnd fragen, ob denn die Eiterbeule des 20. Juli wirklich ganz herausgeschnitten ist, damit wir gesund und stark den Kampf zum Siege führen können.

Freisler behauptete einmal, daß nur vier Prozent der Volksgerichtsurteile Todesurteile wären. Doch die überlieferte Zahl von 11.336 Todesurteilen und Exekutionen hält den Vergleich mit dem letzten Wüten des Robespierre’schen Revolutionstribunals aus.

Moltke siegt über Freisler

Das Attentat vom 20. Juli verwandelte Freisler endgültig in einen tobenden Hysteriker. Laut bestehendem Recht hätten die in die Verschwörung verwickelten Militärs sich vor einem Kriegsgericht verantworten müssen. Aber Hitler fürchtete, Richter in Uniform könnten mit seinen Todfeinden sympathisieren, und er entschied selbstherrlich:

Ich werde kurzen Prozeß machen. Diese Verbrecher kommen nicht vor ein Kriegsgericht, wo ihre Helfershelfer sitzen. Die kommen vor den Volksgerichtshof.

Und er erteilte Freisler den privaten Auftrag: „Die Kerle dürfen gar nicht groß zu Wort kommen.“

Der Formfrage wurde schnell Genüge getan. Ein sogenannter Ehrenrat sprach den Widerstandskämpfern in Uniform ihre militärischen Ränge ab. Mit einem Schlag war für die Männer des 20. Juli nur mehr eine Instanz zuständig: der Volksgerichtshof.

Freisler wußte, was er seinem „Führer“ schuldig war: Er ließ die Angeklagten in vernachlässigter Kleidung antreten, unrasiert, ohne Kragen und Krawatte, um ihnen schon äußerlich den Anschein von gemeinen Verbrechern zu geben. Generäle und Marschälle, denen man Gürtel und Hosenträger weggenommen hatte, waren während der Einvernahme gezwungen, ihre Hosen festzuhalten, um sie nicht coram publico zu verlieren.

Freisler sorgte gewissenhaft dafür, daß der Schauprozeß, der vor einem gesiebten Auditorium stattfand, keinem Beschuldigten Gelegenheit bot, für seine Überzeugung als Märtyrer einzustehen. Er schnitt ihm einfach das Wort ab und ersetzte eine Debatte durch die wüstesten Beschimpfungen und Drohungen: „Sie Dreck, Sie Esel, Sie Schweinehund!“ — „Bald werden Sie in der Hölle braten!“ — „Sie sind ja auf politischem Gebiet abartig wie ein Homosexueller!“

Eine denkwürdige Auseinandersetzung zwischen Staatsmacht und Kraft der Ideen entspann sich vor dem Volksgerichtshof im Januar 1945, als Graf Moltke wegen Hoch- und Landesverrats zum Tode verurteilt wurde. Sie spielte sich überraschenderweise auf rein geistiger Ebene ab, also auf einem in diesem Tribunal ungewohnten Niveau, das nicht nur den Angeklagten, sondern auch den Richter nötigte, eindeutig Farbe zu bekennen und zu den „letzten Dingen“ Stellung zu nehmen. Oder, nach Freislers eigenen Worten: „Das Feigenblatt ist ab.“

Graf Moltke, Völkerrechtler, Großneffe des preußischen Feldmarschalls, hatte als gläubiger und tätiger Christ einen Diskussionskreis geschaffen, der nach seinem schlesischen Landgut „Kreisauer Kreis“ hieß, und der sich mit dem Wiederaufbau eines sittlichen und humanitären Deutschlands und Europas nach dem Krieg beschäftigte. Als Bewunderer Gandhis lehnte er Gewaltakte ab, seine politische Aktivität beschränkte sich darauf, eine bessere Behandlung ausländischer Zwangsarbeiter und Kriegsgefangener zu bewirken und die Juden in Dänemark rechtzeitig von geplanten Deportationen zu verständigen. Sein Vorgehen war keineswegs geheim, und Himmler betrachtete ihn als „harmlosen Phantasten“. Moltke wurde viele Monate vor dem 20. Juli verhaftet, weil er einen Freund vor dessen bevorstehender Festnahme gewarnt hatte. Nach dem Attentat gegen Hitler fand sich sein Name in den Papieren einiger Widerstandskämpfer; das genügte, um ihn vor das Volksgericht zu zitieren.

Doch bald zeigte sich einwandfrei, daß Moltke kein Mitglied der Konspiration war; er mißbilligte sogar nachweisbar das Attentat, weil er die Meinung vertrat:

Das Unheil muß seine volle Bahn durchlaufen; eine innere Revolte würde nur die Fronten verwischen.

Was also blieb von den Anklagepunkten? Selbst der Staatsanwalt räumte ein, daß sich der Fall Moltke von allen ähnlichen Fällen unterschied, da in den belastenden Diskussionen „weder von Gewalt noch von Organisation die Rede war“.

Es handelte sich letztlich darum, daß Moltke mit Vertretern beider Konfessionen Gespräche geführt hatte, deren Themenbereich „zur ausschließlichen Zuständigkeit des Führers gehörte“.

In einem Gerichtsgebäude ohne Strafgesetzbuch bedurfte es keiner konkreten und nachgewiesenen Anklagepunkte; die ideologische Schuld reichte aus. „Von wem erhalten Sie Ihre Befehle ?“ fragte Freisler. „Vom Jenseits oder von Adolf Hitler?“

Und dann fügte er einen erstaunlichen Satz hinzu, der mit seltener Anschaulichkeit den Totalitätsanspruch der Diktatur enthüllt:

Herr Graf, eines haben das Christentum und wir Nationalsozialisten gemeinsam, und nur dies eine: wir verlangen den ganzen Menschen.

Noch knapp vor Torschluß, in den ersten Monaten des Jahres 1945, fällte das Volksgericht Todesurteile am laufenden Band und dekretierte bis zur Besetzung Berlins hastige Hinrichtungen. Freisler sollte das Ende nicht mehr erleben; am 3. Februar tötete ihn eine englische Fliegerbombe im Gerichtsgebäude.

Graf Moltke, eines seiner letzten Opfer, war elf Tage vorher hingerichtet worden. In seinem Abschiedsbrief hatte er Freisler bescheinigt, im ewigen Kampf zwischen Macht und Recht der perfekte Advokat der Gewalt gewesen zu sein:

Freisler ist der erste Nationalsozialist, der mich erkannt hat, und auch der einzige, der weiß, weswegen er mich umbringen muß.

Zweifellos wußte auch Hitler, warum er seinem Lieblingsjuristen, der das Recht für ihn nach Wunsch zu beugen erbötig war, so vollkommen vertraute. Über die Männer des 20. Juli entschied er kurzerhand:

Die müssen sofort hängen. Der Freisler wird das schon machen. Das ist unser Wyschinski!

Hitler hätte Freisler kein höheres Lob zollen und ihn nicht treffender charakterisieren können als durch den Vergleich mit Andrej Wyschinski, dem schmallippigen russischen Rechtslehrer, dem Torquemada unseres Jahrhunderts, dem Großinquisitor der legendären Moskauer Prozesse.

Stalin übertrifft die GPU

Das Donezbecken enthält Osteuropas größte Kohlenlager und darüber hinaus Minen wertvoller Mineralien. Alle diese Minen waren längst enteignet, ihre ehemaligen Besitzer ins Ausland geflohen. Zentrum von Bergbau und Metallindustrie ist die Stadt Schachty.

Ende 1927 meldete sich Jewdokimow, der ehrgeizige Leiter der GPU-Stelle Nordkaukasus, bei seinem Chef Menschinski in Moskau und behauptete, unter den Ingenieuren der Schachty-Region einer konterrevolutionären Verschwörung auf die Spur gekommen zu sein.

Menschinski verlangte Beweise, die Jewdokimow nicht beizubringen vermochte. Der Chef, zornig, gab ihm zwei Wochen Zeit, sein Verhalten zu begründen; andernfalls würde er ihn anzeigen, das Funktionieren einer wichtigen Sowjetindustrie leichtfertig zu gefährden.

Der Georgier, der plötzlich seine Karriere bedroht sah, wandte sich verzweifelt an seinen Landsmann Stalin, der das Zentralkomitee bei der GPU vertrat. Stalin witterte eine Chance, seinen Gegnern zu demonstrieren, daß er als einziger es nicht an „revolutionärer Wachsamkeit“ fehlen ließ. Er hintertrieb einen Beschluß von Menschinski und Rykow, eine Spezialkommission nach Schachty zu senden, und gab den GPU-Leuten freie Hand. Diese wußten, was er von ihnen erwartete. Zwei Tage später wurde eine Gruppe leitender Ingenieure in Schachty verhaftet.

Industrie-Sabotage! Eine unerhörte, ja unglaubliche Beschuldigung. Die führenden Männer in Moskau blieben fürs erste skeptisch, aber die Tschekisten vom Nordkaukasus bewiesen ihre Eignung für Spezialaufgaben. Eine Reihe der Inhaftierten legte „reumütige und aufrichtige“ Geständnisse ab. Aber sie waren noch nicht reif, um vor Gericht präsentiert zu werden; dazu bedurfte es langer, intensiver Präparierung in den Gefängnissen der GPU.

Erst am 18. Mai 1928 begann in Moskau der Prozeß gegen 50 russische und drei deutsche Ingenieure. Die Anklage lautete auf „konterrevolutionäre Sabotage und Spionage“. Doch nur 52 Angeklagte erschienen im Gerichtssaal; einer fehlte.

Der Verteidiger Nekrasoffs erklärte dessen Abwesenheit: sein Klient hatte im Kerker den Verstand verloren.

Generalstaatsanwalt Krylenko war ein Altbolschewik, der gleich nach der Oktoberrevolution Stalins Mitarbeiter in dessen Nationalitäten-Ministerium gewesen war. Der Vorsitzende Andrej Wyschinski hatte keine bolschewistische Vergangenheit; er war sogar Sozialist gewesen. Diesen Makel und den seiner bürgerlichen Herkunft machte er durch doppelten Eifer wett. Innerhalb kurzer Zeit wurde er nicht nur Parteimitglied, sondern gelangte auch in die Elitegruppe der roten Universitätsprofessoren.

Jeder der Beschuldigten besaß einen Rechtsbeistand. Das Verfahren war öffentlich, ausländische Korrespondenten waren zugelassen. Das verlieh dem Prozeß einen Schein von Legalität: hier handelte es sich um keine „administrative“ Maßnahme, um keine heimliche Exekution in einem Tscheka-Keller. Gerade auf den Eindruck der Rechtsstaatlichkeit legte das Regime so großen Wert, daß es die dabei unvermeidlich auftretenden Schönheitsfehler in Kauf nahm. Die erste Panne war das Nichterscheinen des Angeklagten Nekrasoff, der sich in einer Gummizelle befand. Weitere Pannen folgten.

Das russische Prozeßverfahren beruht weniger als andere auf der Aufrollung des Falles vor Gericht; das Hauptgewicht ruht auf dem Material der polizeilichen Voruntersuchung. Zehn Angeklagte gestanden ihre Schuld vollständig, sechs legten Teilgeständnisse ab. Doch alle, die geständig waren, belasteten auch ihre Mitangeklagten, und mit einem Male zeigte sich den fassungslosen Auslandskorrespondenten ein gespenstisches Phänomen: mehr als vier Dutzend Männer, die schon zu Lenins Zeiten der Sowjetindustrie wertvolle Dienste geleistet hatten, sollten eine konterrevolutionäre Sabotagegruppe gebildet haben, um eben diese Industrie zu vernichten.

Virtuosität statt Indizien

Zu einem normalen Beweisverfahren kam es nicht; kein Beweisstück wurde vorgebracht, kein Indiz diskutiert. Krylenko spielte virtuos die gegenseitigen Beschuldigungen aus, mit denen sich die Ingenieure in ein unentwirrbares Netz verstrickt hatten.

Plötzlich versuchte der Angeklagte Benbenko aus der Reihe zu tanzen. Sei es, daß er Mut faßte oder daß er die Nerven verlor — er nützte die Gelegenheit aus, nach qualvollen Wochen nicht mehr hilflos in der Hand der GPU zu sein, sondern vor einem Öffentlichen Forum zu stehen. Er widerrief sein Geständnis:

... Ich wußte kaum, was ich unterschrieb ... man trieb mich mit Drohungen zur Unterschrift ... ich wollte das Protokoll noch vor dem Prozeß zurückziehen, aber ...

Krylenko sah ihn an, und mit einer Stimme, die von Ohrenzeugen als „gefährlich sanft“ beschrieben wurde, fragte er den renitenten Ingenieur:

Wollen Sie sagen, daß Sie eingeschüchtert und bedroht wurden?

Benbenko zögerte, dann blickte er zu Boden. Und er flüsterte: „Nein.“

Peinlicher war der Zwischenfall mit dem Ingenieur Skorutto, der seine Schuld von allem Anfang an hartnäckig geleugnet hatte, obwohl ihn seine geständigen Mitangeklagten auf das schwerste belasteten. Eines Nachmittags erschien er nicht vor Gericht; er wurde krank gemeldet. Als er am folgenden Morgen vorgeführt wurde, machte er tatsächlich einen kranken Eindruck. Er war aschfahl und vermochte sich kaum auf den Beinen zu halten, als er stammelte:

... Ich habe in der vergangenen Nacht eine Erklärung niedergeschrieben ... und unterzeichnet ..., in der ich meine eigene Schuld bekannte ... sowie die von ... von anderen ...

In diesem Moment sprang Skoruttos Frau auf und schrie:

Kolja, Liebling, lüge nicht! Bitte, lüge nicht! Du bist unschuldig!

Skorutto brach auf der Stelle zusammen und begann zu weinen. Später gab er zu:

Ja, ich habe das Geständnis geschrieben. Aber nachher konnte ich nicht schlafen. Acht Stunden kämpfte ich mit mir. Um fünf Uhr früh schrieb ich eine zweite Erklärung, in der ich die erste widerrief. Ich konnte meine Freunde nicht verraten. Ich bin unschuldig.

Jetzt griff Krylenko ein. Es galt, die GPU zu schützen. Zu offensichtlich war auf Skorutto, während er krankheitshalber vom Prozeß ferngehalten wurde, ein Druck ausgeübt worden. Freundlich, aber mit der sanften Drohung, die für ihn typisch war, befragte Krylenko den Angeklagten darüber. Doch der wagte es nicht, die Staatspolizei zu belasten.

Nein, niemand hat mich zu unterschreiben gezwungen. Aber meine Kollegen, meine Freunde haben Lügen über mich verbreitet. So habe ich auch über sie gelogen ... Mein Gott, kann mich denn niemand verstehen? Ich bin die ganze Nacht wach gelegen. Ich habe Schlafmittel genommen, aber ich konnte nicht schlafen ... Ich habe die Verbrechen, deren man mich beschuldigt, nicht begangen. Niemals!

Da schaltete sich der Vorsitzende ein, Andrej Wyschinski. Anders als der ewig lächelnde Krylenko zog er es vor, die Angeklagten hart anzufassen. Er fragte unumwunden:

Warum haben Sie dann gestanden?

Und Skorutto erwiderte ebenso:

Ich hoffte auf die Milde des Gerichts, wenn ich meine Schuld zugab und die anderen belastete ...

13jähriger Staatsanwalt

Am nächsten Morgen glich er einem Schatten, widerrief den Widerruf und erklärte sein Geständnis für echt. Gleichzeitig wurde bekanntgegeben, daß ein weiterer Angeklagter dem Prozeß nicht mehr beiwohnen könne, weil er Selbstmord begangen habe.

Ein anderer der hartnäckigen Leugner wurde durch das Geständnis seines eigenen Bruders desavouiert, und die Prawda publizierte überdies einen Brief seines dreizehnjährigen Sohnes:

Ich beschuldige meinen Vater als Verräter und Feind der Arbeiterklasse. Ich verlange für ihn die strengste Strafe ...

Nur die zwei ältesten Ingenieure verließen den Gerichtssaal ungebrochen. Der eine sagte mit Würde:

Ich habe ein reines Gewissen und nichts zu fürchten.

Der zweite wurde in seinem Schlußwort sogar aggressiv:

Eines Tages wird ein neuer Zola ein neues ‚J’accuse‘ schreiben und unseren Namen ihre Ehre wiedergeben.

Von den elf Todesurteilen wurden fünf vollstreckt. Der Rest der Angeklagten verschwand in Gefängnissen und Arbeitslagern.

Damit endete der erste in einer unendlich langen Reihe von Schauprozessen.

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