FORVM, No. 409/410
Januar
1988

Schafft Dauerarbeitsplätze!

Seit 1984 existiert die Aktion 8000. Sie ist ein Arbeitsbeschaffungsprogramm im Non-profit-Bereich. Die Aktion 8000 zielt darauf ab, Langzeitarbeitslosen eine berufliche Perspektive zu ermöglichen und gleichzeitig gesellschaftlich sinnvolle Bedarfsbereiche zu befriedigen. Beschäftigungsträger können Gemeinden, Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen sein. Nicht jedoch gewinnorientierte Betriebe. Die Arbeitsplätze müssen zusätzlich sein, um keine Mitnahmeeffekte zu produzieren.

Es stellt sich daher zuerst die Frage, wo und wie können in einer sogenannten Überflußgesellschaft zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, wenn man nicht sinnlose Beschäftigungstherapie betreiben will.

Die Frage ist oft gestellt worden. Aus den Antworten ergibt sich so etwas wie ein nationaler Konsens:

Was benötigt wird, sind zusätzliche Anstrengungen für

  • Ausbau von sozialen Dienstleistungen,
  • Umweltschutz und Umweltsanierung,
  • Stadterneuerung,
  • Energiesparen, neue intelligente Arten der Energieerzeugung und -versorgung,
  • ein vernünftigeres Verkehrssystem,
  • Recycling und Entsorgung,
  • Umstellung der landwirtschaftlichen Produktion,
  • neuen, landwirtschafts- und arbeitsplatzerhaltenden Tourismus.

Die ersten genannten Investitionsfelder sind auch Schwerpunkte des von den Gewerkschaften seit Jahren geforderten Beschäftigungsprogramms. Würden die volkswirtschaftlichen Anstrengungen nachhaltig auf die Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben gerichtet sein, hätte dies einen zweifachen positiven Effekt: Die Arbeitslosigkeit ginge zurück, und die Lebensqualität für alle stiege an.

Zu Beginn dieser Aktion waren die Skeptiker und Pessimisten in der Überzahl. Heute hat der Großteil der Zauderer seine Meinung revidiert und unterstützt aktiv die Aktion 8000.

Denn: Mit diesem Programm ist ein Brückenschlag zwischen Beschäftigungspolitik und Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse gelungen.

Erfreulicherweise war die Inanspruchnahme der Aktion 8000 bis zum II. Quartal 1987 ständig im Steigen begriffen. Es ist zu hoffen, daß für die Zukunft entsprechende budgetäre Maßnahmen getroffen werden, damit diese Entwicklung weiter anhalten kann.

Studien dokumentieren, daß der damit aufgebaute zweite Arbeitsmarkt sowohl quantitativ als auch in zunehmendem Maße qualitativ ein hohes Niveau erreicht hat. Gerade auf örtlicher und regionaler Ebene werden auch in Zukunft die Folgen der Arbeitslosigkeit besonders deutlich zum Vorschein treten. Dort wächst — eingeklemmt zwischen steigendem Problemdruck und abnehmenden Finanzierungsspielräumen — das Bemühen um Lösungen für zusätzliche Arbeitsplätze und Verbesserung der kommunalen Lebensqualität.

Diese Bereiche waren bisher kaum Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik. Doch in zunehmendem Ausmaß sind Gemeinden, Arbeitsloseninitiativen und gemeinnützige Einrichtungen ein wichtiger Bündnispartner zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Mit viel Kreativität wurden zahlreiche kleine Projekte geschaffen, die in Summe die Dimension von mehreren Großbetrieben ausmachen.

Zukunft der „Aktion 8000“

Die „Aktion 8000“ hat nun schon über drei Jahre den Beweis erbracht, daß sie für spezifische Bereiche der Arbeitsmarktpolitik eine geeignete Problemlösungsstrategie bieten kann. Als Arbeitsbeschaffungsprogramm bei nicht gewinnorientierten Einrichtungen ist es bisher gelungen, sowohl für Langzeitarbeitslose als auch jugendliche Arbeitslose berufliche Perspektiven zu eröffnen sowie Beschäftigungsnischen mit innovativem Charakter zu aktivieren.

Evaluierungsstudien dokumentieren, daß der damit aufgebaute zweite Arbeitsmarkt sowohl quantitativ als auch in zunehmendem Maße qualitativ ein hohes Niveau erreicht hat.

Dennoch muß ein eingeschlagener Weg ständig auf seine Begehbarkeit überprüft werden. Entsprechend den Erfahrungen der Arbeits- und Landesarbeitsämter wird die „Aktion 8000“ in Zukunft folgendermaßen modifiziert werden:

  • Gemeinden, Länder und andere Trägerorganisationen im Nahbereich von Gebietskörperschaften können eine Beihilfe zu den Lohnkosten in der Höhe von 100% für die Dauer von sechs Monaten erhalten.
  • Andere gemeinnützige Einrichtungen sowie Betriebe, die in der Rechtsform des Vereins geführt werden, bei denen der wirtschaftliche Großbetrieb Mittel zur Erreichung des gemeinnützigen Vereinszwecks ist, können eine Beihilfe zu den Lohnkosten in der Höhe von 100% für die Dauer von acht Monaten erhalten.
    * Projektorientierte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, bei denen neben der beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen als zweiter Aspekt die Schaffung von sozialinnovativen Beschäftigungsbereichen im Vordergrund steht, können je nach arbeitsmarktpolitischer Zweckmäßigkeit darüber hinaus zusätzlich gefördert werden (Sachkosten, Schlüsselkräfte, Projektvorbereitung, begleitende Qualifizierung, Anschlußmaßnahmen usw.).

Weiters können in Zukunft in der Regel nur noch Personen gefördert werden, die je nach Alter mindestens sechs Monate (Jugendliche bis 25 Jahren) beziehungsweise mindestens zwölf Monate (Personen über 25) arbeitslos waren.

Auch wird es in Zukunft darauf ankommen, Länder und Gemeinden verstärkt auf ihre beschäftigungspolitische Verantwortung aufmerksam zu machen, indem eine finanzielle Mitbeteiligung bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verbindlich festgelegt wird. Dies nicht zuletzt deshalb, weil Beschäftigungsinitiativen neben den unmittelbar arbeitsmarktpolitischen Aufgaben auch weitreichende sozial-, umwelt- und kommunalpolitische Ziele verfolgen.

Es ist zu hoffen, daß durch die getroffene Neuregelung Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgebaut und sowohl finanziell als auch organisatorisch längerfristig abgesichert werden.

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