FORVM, No. 230/231
März
1973

Stubenmädchenreport staatlich gefördert

Wie ein Gesetz entsteht

Die Totengräber des österreichischen Films trauern den vergangenen Zeiten nach, in denen sie zuletzt der Stadthalten-Film ein 200-Millionen-Fiasko bereiteten. Als Verdienst dürfen sich diese Produzenten und Verleiher anrechnen, schon immer eine schrittweise Entfaltung der österreichischen Filmkunst hintertrieben zu haben. Ihnen ist es geschuldet, daß hierzulande Film nicht als Kunst, sondern als Sache geiler Böcke angesehen wird. Heute machen sie ihre Profite im Werbe-, Industrie-, Kultur- und Fernsehfilmgeschäft. Dennoch scheinen sie aus ihrer historischen Funktion ein Anrecht auf staatliche Förderung ihres Spielfilms abzuleiten, um ihn unter Beibehaltung der alten Produktionsgewohnheiten für sie wieder profitabel zu machen.

Diese alte Garde von Männern aus dem „Fach“ vertritt das Filmkapital, welches in Österreich zu schwach ist, um nicht total von Kreditfinanzierung abhängig zu sein, aber immer noch stark genug, um die eigentlichen Filmmacher — Regisseure und Autoren, Schauspieler und technisches Personal — nach ihrer Pfeife tanzen zu lassen.

Im Bereich des nichtkommerziellen Films verfügt Österreich über Filmmacher von internationalem Ansehen. Sie sind entweder in den Experimentalbereich abgedrängt oder finden ihre Arbeitsmöglichkeiten im Ausland.

Daneben gibt es begabte jüngere Regisseure, die fürs Fernsehen zu arbeiten gezwungen sind. Die Produktionsbedingungen im Österreichischen Rundfunk — Zeitdruck bei der Produktion, Beschränkung der Mittel und Drehbuchauswahl durch die Bürokratie — tragen nicht gerade zur Entfaltung und Förderung ihres Talents bei.

Gerade auf diesen Gruppen produktiver Filmmacher wäre eine eigenständige österreichische Filmkultur aufzubauen.

Es ist bezeichnend für das museale Verständnis von Kunst und Kultur in Österreich, daß bisher praktisch überhaupt nichts unternommen wurde zur Förderung des Films. Dies steht nicht nur im Gegensatz zu den Anstrengungen der westeuropäischen Länder auf diesem Gebiet, sondern springt insbesondere auch ins Auge, wenn man die ausgezeichneten Leistungen etwa der ČSSR, Ungarns und Jugoslawiens im Bereich des Spielfilms bedenkt.

Daß es längst an der Zeit ist, hieran etwas zu ändern, erkannte auch die sozialdemokratische Regierung. In einer Ministerratsklausur in Vöslau im Jahre 1970 verlangte Bundeskanzier Kreisky erstmals die Ausarbeitung eines Filmförderungsgesetzes. Zur Notwendigkeit wurde dies durch einen Passus in den Assoziierungsverträgen mit der EWG.

Für Regierung und Parlament, Verbände und Parteien ist ein derartiges Gesetz freilich von untergeordneter Bedeutung. Gerade deswegen scheint mir das Verfahren bei Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes ein Kriterium für den Anspruch der sozialdemokratischen Regierungspartei, politische Vorgänge durchschaubar und die Gesellschaft demokratischer zu machen.

Vorspiel

In einem längeren Fernsehinterview anfangs 1972 kam Handelsminister Staribacher erstmals vor einer breiteren Öffentlichkeit auf das geplante Filmförderungsgesetz zu sprechen. Er kündigte an, daß sich an der bisherigen Finanzierungs- und Entscheidungsstruktur in der Filmwirtschaft nichts ändern werde. „Ich glaube, die Entscheidung wird letzten Endes, so wie das in den vergangenen Jahren auch der Fall war, bei den Banken und bei dem Verleih primär liegen, die die Gelder respektive die Garantie aufzubringen haben.“

Mit dieser Äußerung entzog sich der Minister von vornherein jede Legitimation, in den Fragen des „österreichischen Films“ kompetent zu sprechen. Für jeden aufmerksamen Beobachter war zu dieser Zeit längst klar, daß gerade die „kommerziell“ orientierten Entscheidungen von Banken und Verleihern dem österreichischen Film nicht nur den künstlerischen, sondern auch den wirtschaftlichen Garaus gemacht hatten.

Optimisten meinten, Staribacher halte mit seinen eigentlichen Plänen hinterm Berg. Durch die folgende Erklärung fanden sie sich in ihrer Meinung bestärkt: „Der österreichische Film kann wesentliches zum Fremdenverkehr beitragen, und es kann überhaupt jeder Film, der in Österreich gedreht wird — ob von österreichischen oder ausländischen Firmen —, sehr dazu beitragen. Und ich selbst würde alle Unternehmungen unterstützen, die in Österreich Filme drehen, weil damit dem österreichischen Fremdenverkehr eine wichtige Werbegrundlage gegeben ist und damit für Österreich im wahrsten Sinne des Wortes Fremdenverkehrspolitik gemacht wird.“

Ein solch naives Statement konnte man nicht gut ernst nehmen. Dies wäre einer Verunglimpfung der Regierung gleichgekommen.

Erster Akt

Die Initiative zur Beratung der Filmförderungspläne mit den Betroffenen — Regisseure und Autoren, Verleiher und Produzenten — ging vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst aus. Für den 22. März 1972 wurde zu einer Filmenquête geladen. Auch die traditionellen Außenseiter, produktive Filmmacher und Jungfilmer, erhielten Zutritt. Sie traten nicht als Einzelpersonen auf, sondern hatten sich zur Formulierung konkreter Stellungnahmen in Gruppen formiert. Ihr Engagement und ihre Argumente brachten die Pläne der Regierung ins Wanken, während die Ohrenbläser aus der alten Garde eine Niederlage einstecken mußten.

Hauptangriffspunkt war die Zweiteilung des Filmförderungsgesetzes. In einem Beiblatt zur Einladung hieß es:

Das zu erstellende Filmförderungsgesetz soll zwei Teile umfassen:

  1. Den „wirtschaftlichen“ Teil, d.h. die kommerzielle Filmförderung („Basisfinanzierung“), Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie;
  2. Den Teil „Förderung des kulturpolitisch förderungswürdigen Films“ (Bundesministerium für Unterricht und Kunst).

Damit wurde klargestellt, daß Staribachers absurde Äußerungen nicht aus der Luft gegriffen waren. Tatsächlich soliten den Totengräbern des „österreichischen Films“ neue Pfründen gesichert werden. Zu diesem Zweck unterschied man zwischen einem „kulturpolitisch förderungswürdigen Film“ als Alibi, der von den alten Haudegen ohnehin nicht zu erwarten war, und der Basisförderung, welche offensichtlich einer fremdenverkehrspolitischen „Förderungswürdigkeit“ gehorchen sollte. Damit hoffte man einen Weg ausgeklügelt zu haben, einerseits den Filmmachern mit einem Pappenstiel das Maul zu stopfen und andererseits die der Warenfunktion des Spielfiims geschuldete Liaison von bunter Filmwelt und trockenem Bankgeschäft zu bemänteln.

Das Vorhaben rief den Widerspruch jener Leute hervor, denen es nicht um Profite, sondern tatsächlich um den „Österreichischen Film“ geht. Das Kuratorum Neuer Österreichischer Film erklärte:

Wir sind der Meinung, daß es selbst vom kommerziellen Standpunkt her völlig unsinnig wäre, den österreichischen Kommerzfilm — die etablierten Produzenten — zu fördern, da es jenen Totengräbern des heimischen Films an jeglicher kommerzieller, kreativer und echter gesellschaftlicher Basis mangelt. Überdies hieße natürlich eine Trennung — hie kulturell wertvoller, da Kommerzfiilm — die angebliche kommerzielle Ineffektivität des wertvollen Films zu institutionalisieren, dieses einzig entscheidende Filmgenre von Anbeginn an ins Getto zu verbannen.

Der Arbeitskreis Österreichischer Filmmacher erhob drei konkrete Forderungen:

  1. Aufhebung der Trennung von Kommerzfilm und Kunstfilm als Voraussetzung einer sinnvollen Filmförderung.
  2. Förderung des neuen österreichischen Films ausschließlich nach kulturpolitischen Gesichtspunkten.
  3. Entscheidung über die Förderungswürdigkeit durch eine Kommission, die sämtliche Mittel — nicht in zwei Ministerien getrennt — verwaltet.

Zwischenspiel

Aufgrund der einheitlichen Kritik des Gesetzesentwurfs durch die jungen und jüngeren Filmer — jedenfalls alle jene, die nicht dem parasitären Kreis der Filmwirtschaft angehören — fand sich die Ministerialbürokratie zu Konzessionen bereit. Intensive Beratungen mit allen betroffenen Gruppen wurden angekündigt. Tatsächlich ging man aber bloß daran, prominente Sprecher einzelner Gruppen als Privatpersonen „beizuziehen“. Trotz des schlechten Rufs der Filmbranche hatte das Manöver keinen Erfolg. Die Filmmacher schlossen sich vielmehr zusammen und arbeiteten gemeinsam Stellungnahmen, Vorschläge und Alternativkonzepte aus. Über die Sachprobleme und ihre praktischen Lösungsmöglichkeiten kam es allerdings zu starken Interessensunterschieden. Der Forderung nach Gründung eines Österreichischen Filminstituts — entsprechende Modelle werden in zahlreichen westeuropäischen Ländern und sozialistischen Staaten erfolgreich praktiziert — wurde „realpolitisch“ die Abänderung des Gesetzesentwurfes von der Verleih- zur Projektförderung gegenübergestellt.

Die Verfechter der Institutsvariante blieben auf ihrem Papier schlicht sitzen. Damit hatten sie das relativ bessere Los gezogen. Die Sprecher der Projektvariante wurden hingegen einzeln zu Orientierungsgesprächen ins Handelsministerium gebeten. Dort wurde ihnen gesagt, der hauseigene Entwurf sei vorzüglich, weiter könne man nicht gehen, mit einem ähnlichen Verfahren habe man bei der Modernisierung der sanitären Einrichtungen im Fremdenverkehr große Erfolge erzielt und für die Vorstelliggewordenen, deren Talent allseits anerkannt sei, werde wohl der eine oder andere Brosamen abfallen. Es nützte nichts. Die Leute ließen sich nicht gegeneinander ausspielen. Schließlich mußte man im Handelsministerium den fertigen Gesetzesentwurf aus der Schublade ziehen. Wie fertig er allerdings schon damals war, das wurde den Vorstelliggewordenen nicht mitgeteilt.

Zweiter Akt

In einer Erklärung aller Gruppen, die sich zuvor bereits kritisch mit dem Entwurf zum Filmförderungsgesetz auseinandergesetzt hatten, wurden die schwachen Punkte des nun vorliegenden Textes über die „Basisfinanzierung“ herausgestellt. Hauptpunkt der Kritik war, die uneingeschränkte Unterstützung eines jeden von einem Österreicher in Österreich gedrehten Spielfilms mit 20 Prozent der Produktionskosten („Referenzfilm“) oder mit dem 1,2-fachen Einspielergebnis des ersten Laufjahres („Folgefilm“).

Das bedeutet zunächst, daß jeder, wirklich jeder Staatsbürger — und hier feiert der demokratische Gleichheitsgrundsatz freilich höchst theoretische Urständ — für die Finanzierung seines wie immer guten oder schlechten Spielfilms den Staat zu Kasse bitten darf mit der Einschränkung allerdings, daß er in der Lage ist, beträchtliche Eigenmittel und vor allem eine Verleihgarantie aufzubringen. Durch die Klausel, welche eine Verleihgarantie vorschreibt, wird hinterrücks die Macht der Verleiher nicht nur aufrechterhalten, sondern noch gestärkt. Dadurch kann neuerlich die alte Garde darüber bestimmen, welche Filme in Österreich gemacht werden und welche nicht. In der Erklärung der Filmmacher wurde festgestell, daß das Handeisministerium „keine Förderung des österreichischen Films plant, da es sich bei der Vergabe der Budgetmittel weder an Kriterien der künstlerischen noch der wirtschaftlichen Förderungswürdigkeit orientiert“, sondern „bloß eine Förderung der österreichischen Filmwirtschaft“ vorhat, „was zwangsläufig auf Unterstützung der Aktivität von ausländischem Filmkapital in Österreich hinauslaufen muß“.

Weiters wurde nachgewiesen, daß die logischen Konsequenzen des Gesetzesentwurfs auf eine neuerliche Stärkung der Position von Verleihern und Produzenten gegenüber Regisseuren und Autoren hinauslaufen: „Jene sind an raschem Profit, diese am Film interessiert.“

Im Hochsommer des vergangenen Jahres kam es dann zu Gesprächen zwischen der Gruppe der „Realpolitiker“ unter den Filmmachern und einem gewissen Herrn Heindl, der im Handelsministerium für das Filmförderungsgesetz zuständig ist. Dortamts wurde neuerlich versichert, nur das Beste zu wollen. Der Vorschlag der Filmmacher, Projektförderung zu betreiben sowie Mittel und Kompetenzen zusammenzulegen, wurde hingegen mit großer Zurückhaltung aufgenommen. Der Beamte versuchte, einerseits Rechtfertigungsideologien zu konstruieren, anderseits aber seine Bereitschaft zu simulieren, jeden Vorschlag aufzugreifen. Die Forderung, die Förderung auf streng nach kulturpolitischen Kriterien ausgewählte und dem Aufbau einer österreichischen Filmkultur dienliche Filmprojekte zu beschränken, wies er allerdings als irreal zurück. Er wollte nichts wissen von der traurigen Wirklichkeit der österreichischen Filmwirtschaft — davon hatte er schon genug —, sondern ein in den luftleeren Raum hineinkonstruiertes Gesetz basteln. Damit stahl er sich selbst und den Filmmachern die Zeit. Die Verhandlungen verliefen sich.

Im Unterrichtsministerium war später zu hören, daß das Handelsministerium weiterhin strikt an seinen ursprünglichen Vorstellungen über die „Basisfinanzierung“ festhielt. Ein Fortschritt war hingegen im Argumentationsstil bemerkbar. Man sprach von einem einheitlichen Gesetz, das sowohl die „Basisfinanzierung“ als auch die Förderung des „kulturpolitisch wertvollen Films“ enthalte. Man wird auch künftig so argumentieren, um der Kritik an der Zweiteilung des Gesetzes den Wind aus den Segeln zu nehmen. Dabei wird unterschlagen, daß die Förderung durch das Unterrichtsministerium bloß Alibifunktion hat. Es soll Staatspreise, Drehbuchprämien etc. für „kulturpolitisch förderungswürdige“ Projekte vergeben, ohne daß gleichzeitig deren „Basisfinanzierung“ durch das Handelsministerium sichergestellt wäre. So ist es nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich, daß ambitionierte Vorhaben verstauben, während ein etwaiger Kärntner Stubenmädchenreport (mit Verleihgarantie) und dergleichen immer wieder das Rennen um die fetten Gelder aus dem Handelsministerium machen.

Nachspiel

Zu Jahresbeginn wurde ein Sprecher des Arbeitskreises Österreichischer Filmmacher — nicht weil er dem Arbeitskreis angehört, sondern offenbar weil er sich öffentlich kritisch geäußert hatte — kurzfristig zu Verhandlungen mit Vertretern des Unterrichts- und des Handelsministeriums bestellt. Er fand dort Haudegen versammelt wie Zilk, Mauthe (beide ORF), Zusanek (Filmakademie), Scheiderbauer (Produzent). Beraten wurde über den von den bisherigen Einwänden der Filmmacher unberührt gebliebenen Entwurf des Handelsministeriums. Kurz darauf wurden weitere Kontakte vom Handelsministerium abgelehnt. Man werde nur noch mit Produzenten verhandeln, hieß es. Ferner wurde klargestellt, daß der Gesamtentwurf so bleiben werde, wie sich das die Ministerialbürokratie, gestützt auf die alten Hasen aus der Branche, ausgedacht hatte.

Da haben wir’s: Die Filmförderung soll nach dem Gießkannenprinzip vorgenommen werden. Wie bei den Subventionen in der Landwirtschaft bekommt am meisten, wer am fleißigsten den größten Käse produziert. Anstandshalber wird auf die Bergbauern, beziehungsweise jene Leute, die „kulturpolitisch förderungswürdige Filme“ zu machen in der Lage sind, nicht ganz vergessen.

Die Entscheidungen wurden im Geheimen und über die Köpfe der ins Vertrauen Gezogenen hinweg gefällt. Die Ministerien arbeiteten mit den Habitués der Branche zusammen. Da darf es nicht wundernehmen, daß wieder nur die alte Garde zu ihrem Recht kommt. Denen, die den „österreichischen Film“ machen könnten, leiht man bloß ein geneigtes, aber taubes Ohr.

Durch die Restauration veralterter Strukturen ist nichts zu erreichen; sie dient nur der Vergeudung von Geldern der Lohnabhängigen. Die Ankurbelung der Produktion nur an der Warenfunktion orientierter Spielfilme in Österreich ist weder wirtschaftlich noch kulturpolitisch zu verantworten. Will man in Fremdenverkehrswerbung machen, sollte man sich besser mit international operierenden Produzenten ins Einvernehmen setzen und ihnen ohne Gefackel Steuergelder in den Rachen werfen. Spricht man aber von „österreichischem Film“, so kann das nur behutsame Förderung der Entfaltung einer eigenständigen österreichischen Filmkultur bedeuten, und nicht Finanzierung von Klamauk für den bundesrepublikanischen Markt.

Daß an einer positiven Entwicklung des „österreichischen Films“ die alte Garde keinen Anteil haben kann, steht außer Frage. Ihr gerade unter diesem Vorwand Profite zuzuschanzen, ist ungeheuer.

Wo Kreisky die Gesetzesreformen hernehmen will, die in ihrer Summe — wie er meint — zu einer Veränderung des gesellschaftlichen Systems führen sollen (vgl: Bruno Kreisky, Ich bin kein Liberaler, NF Februar 1973), ist angesichts dieses Modellfalls die Frage.

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