FORVM, No. 150-151
Juni
1966

Unbewaffnete Neutralität

Mit einer Antwort des Verteidigungsministers

Neben den heute dominierenden unmittelbaren Zielen der Abrüstungsverhandlungen — Ausdehnung des Testverbotes auf unterirdische Experimente und Verbot der Weiterverbreitung von Atomwaffen — sollten gleichzeitig auch andere, weniger sensationelle, aber vielleicht aussichtsreichere Teilprobleme des Gesamtkomplexes der Abrüstung in Behandlung gezogen werden. Dies ist um so notwendiger, als bei der schon festgefahrenen Haltung der beiden Großmächte eine Einigung über die eben erwähnten Punkte in absehbarer Zeit kaum zu erwarten ist. Denn leider ist vorläufig weder mit einer baldigen Einstellung des Vietnamkrieges zu rechnen, noch ist zu erwarten, daß der Anspruch der Bundesrepublik Deutschland auf ein Mitspracherecht auf Atomwaffen aufgegeben wird.

Der Zustand des beiderseitigen Vorhandenseins einer Menge von nuklearen Waffen, die genügt, um die gesamte Zivilisation zu zerstören, wird also noch eine Zeit anhalten; unser einziger Schutz wird die klare Erkenntnis sein, daß bei vollem Einsatz aller zur Verfügung stehenden Waffen die völlige Zerstörung unvermeidlich auf beiden Seiten eintreten wird. Diese Erkenntnis ist zum Glück bei den führenden Persönlichkeiten der USA ebenso wie bei denen der UdSSR vorhanden.

Um angesichts dieser Sackgasse die überragend wichtigen Abrüstungsbestrebungen in Gang zu halten und um gleichzeitig die Wirtschaftslage der kleineren Staaten zu verbessern, schiene es mir wichtig, die Förderung dieser Bestrebungen dort weiterzuführen, wo keine so ernstlichen Schwierigkeiten vorliegen, wie zum Beispiel in Südostasien oder im Falle Israels. Es gibt genügend Gebiete, in denen Völker nebeneinander leben, zwischen denen entweder volle Harmonie besteht oder höchstens Spannungen vorliegen, die sich in Pressepolemiken, äußerstenfalls in Form wirtschaftlicher Diskriminierung oder dergleichen entladen können, aber niemals zu einem Krieg führen werden. Ein Beispiel dafür ist die geringfügige Spannung zwischen Österreich und Italien wegen Südtirols, die sich zwar gelegentlich in Bombenattentaten, aber bestimmt nie in einem Krieg entladen wird.

Es scheint mir darum durchaus vernünftig, parallel zu den seit Jahren in Gang befindlichen Bestrebungen zur nuklearen Abrüstung gleichzeitig auch Verhandlungen über Rüstungsverminderung hinsichtlich der konventionellen Waffen mit dem Endziel einer späteren völligen Abrüstung eben dort anzubahnen, wo es im Hinblick auf die außenpolitische Situation am leichtesten möglich wäre. Wir stehen doch vor einer paradoxen Situation: In vielen Ländern kommen die maßgebenden Funktionäre von Auslandsreisen mit der Meldung in die Heimat zurück, daß die Beziehungen mit den Nachbarvölkern ausgezeichnet seien und im Laufe der Zeit immer besser werden. Auf der anderen Seite müssen dieselben Nationen, die einander mit Beteuerungen friedlicher Gesinnung und Freundschaft überhäufen, Milliarden für ihre Landesverteidigung ausgeben, und ihre Schulkinder müssen lernen, daß nur eine genügend starke Wehrmacht ihre Grenzen und ihre Freiheit schützen kann. Sind also alle diese Länder von Räuberbanden umgeben oder nicht?

Die Abrüstungsbestrebungen werden darum über die derzeitige, wenig hoffnungsvolle Lage kaum je hinauskommen, solange sich nicht die folgenden Erkenntnisse Bahn brechen:

Neomilitarismus

  1. Die Welt hat sich seit 1945 gegenüber dem präatomischen Zeitalter grundlegend geändert. Es gibt heute kein Volk mehr, das den Krieg will; ebenso hüten sich die Machthaber aller Staaten (vielleicht mit Ausnahme Chinas) davor, einen Angriffskrieg zu entfesseln.
  2. Obwohl die Gefahr der nuklearen Vernichtung durch einen totalen Krieg zum Ende des klassischen aggressiven Militarismus à la Hitler geführt hat, so gibt es doch auf der ganzen Welt, wo noch Militär existiert (das ist überall außer in Costa Rica), etwas, das man als Neomilitarismus bezeichnen könnte. Dem Neomiilitaristen fällt es zwar nicht ein, selbst aggressiv zu sein; für ihn dient das Militär nur zur Verteidigung; aber er setzt mit voller Selbstverständlichkeit die Angriffslust der anderen Staaten voraus. Darum gilt ihm geradezu als Dogma, daß allein die Existenz einer eigenen, glaubhaft starken Verteidigung die Heimat vor Raub und Unterdrückung schützen könne.
  3. Hier liegt wieder einmal der Fall eines weitverbreiteten Irrtums vor. Jeder unbefangene Beobachter der Stimmung von Volk und Regierung fremder Länder wird bestätigen können, daß überall außerhalb der Chinesischen Mauer die Menschen und ihre politischen Lenker ganz andere Sorgen haben, als unprovozierte Kriege zu führen. Dennoch bleibt die neomilitaristische These von der tödlichen Gefahr eines militärischen Vakuums und von der Unmöglichkeit eines wirksamen Schutzes durch völkerrechtliche Vereinbarungen überall bestehen, und zwar aus dem einfachen Grund, weil auf der ganzen Welt einflußreiche Kreise an der Aufrechterhaltung dieses Märchens stark interessiert sind.
  4. Man hatte im prä-atomischen Zeitalter in erster Linie die Kanonenfabrikanten als Kriegsanstifter gebrandmarkt und dürfte damit in manchen Fällen, wie zum Beispiel bei Sir Basil Zaharoff, auch tatsächlich recht gehabt haben. Heute ist es nun insoferne ganz anders, als von Sehnsucht nach dem totalen Krieg überhaupt keine Rede mehr sein kann, weil auch ein märchenhaft reicher Mann in einer total zerstörten Welt nicht mehr leben könnte. Wohl aber gibt es Menschen, deren Existenz geradezu davon abhängt, daß wenigstens internationale Spannungen existieren, so daß die Möglichkeit kriegerischer Verwicklungen nicht von der Hand zu weisen ist. Ein lebenswichtiges Interesse dieser Art liegt, stärker noch als bei den Aktionären der Rüstungsindustrie, dort vor, wo es sich um die grundsätzliche Existenzberechtigung eines großen und angesehenen Standes handelt, nämlich bei den Berufsoffizieren.
  5. Das Problem des Weiterbestehens und der wachsenden Kosten bewaffneter Streitkräfte in einer Zeit, die immer mehr nach Frieden und Völkerverständigung strebt, ist kompliziert und widerspruchsvoll. Darum ist es auch nicht zu verwundern, daß kaum irgendwo auf der Welt die breite Öffentlichkeit ein richtiges Bild von den Schattenseiten der Wehrmacht gewinnt.

    Das Militär des Landes A soll durch seine Stärke die Heimat davor schützen, daß es von einem Nachbarn B überfallen wird. Aber die Menschen in B selbst, die ganz andere Sorgen haben, als an Angriffskriege zu denken, betrachten jedes Wachstum der militärischen Stärke von A mißtrauisch als ein Zeichen erhöhter Kampfbereitschaft und benützen es als Argument, um mehr Geld für die eigene Landesverteidigung zu verlangen. Dieselbe Einrichtung also, die dem Schutz von A dienen soll, erhöht die Gefahr für das Land, indem sie durch Ankurbelung des Rüstungswettlaufs die Spannung steigert.

    Ein anderes Land, X, mit starkem diktatorischem Druck im Inneren, sieht sich gezwungen, die eigenen Grenzen fester abzusperren, um zu verhindern, daß zu viele von den eigenen Landsleuten davonlaufen. Die dazu notwendigen, weithin sichtbaren technischen Mittel erregen natürlich das Mißtrauen der militärischen Stellen eines Nachbarn Y, die vom Gedanken nicht abzubringen sind, daß derart augenfälligen militärischen Objekten der Gegenseite natürlich auch etwas Entsprechendes auf der eigenen Seite gegenübergestellt werden müßte.

    In jeder Wehrmacht gibt es ferner einen Generalstab, dessen Beruf es ist, Feldzugspläne für alle voraussehbaren Fälle zu machen. Weil nun nach den Regeln der klassischen Kriegskunst irgendein Offensivstoß der einen Seite in den meisten Fällen mit einer entsprechenden Gegenoffensive beantwortet werden soll, kann in den militärischen Plänen auf Respektierung der bestehenden Staatsgrenzen nicht immer Rücksicht genommen werden. Das System von Spionage und Gegenspionage sorgt dann dafür, daß derartige Pläne auch dem Gegner bekannt werden, und das Resultat ist, daß jede Wehrmacht ganz wahrheitsgemäß behaupten kann, sie habe das Beweismaterial für Angriffsabsichten des Gegners aktenmäßig in der Hand, könne aber mit Rücksicht auf die militärische Geheimhaltung keine näheren Angaben machen.

Internationale der Generale

  1. Es entsteht solcherart eine groteske und leider bisher zuwenig durchschaute Situation: Die Militärs aller Länder in West und Ost (außerhalb von China), die zwar wirklich und ehrlich keinen Krieg herbeisehnen, aber einen Rest von Spannung und Kriegsgefahr brauchen, um weiter existieren zu können, führen ein Musterbeispiel internationaler Zusammenarbeit vor. Denn ohne verabredet zu sein oder geprobt zu haben, ja überhaupt ganz ungewollt und unbewußt, arbeiten sie alle in der gleichen Richtung, die zwar nicht ihrem Lande, wohl aber dem gemeinsamen Berufsstand nützlich ist, indem sie das Einschlafen der internationalen Spannungen verhindern.
  2. Man sollte glauben, daß in einer Welt, in der kaum irgendwer einen Krieg anfangen will, der nächstliegende Gedanke der wäre, daß politisch interessierte Menschen gut harmonierender Nachbarländer einen Meinungsaustausch darüber anbahnen, wie man Kriegsgefahr und Rüstungslast gleichzeitig durch einen allmählichen Rüstungsabbau erleichtern könnte. De facto geschieht nichts dergleichen. Die Gründe dafür sind vielfältig, wirken aber alle in der gleichen Richtung.

    In der Schweiz zum Beispiel, die einen Krieg im eigenen Lande seit Generationen nicht mehr erlebt hat, ist die Landesverteidigung ein integrierender Teil des nationalen Bewußtseins geworden und sollte nach dem Wunsch vieler Eidgenossen so lange beibehalten werden, bis erst einmal alle anderen Völker der Welt total abgerüstet sind. In anderen Ländern wiederum wollen die maßgebenden politischen Parteien trotz allen sonstigen Meinungsdifferenzen an den Fetisch der Landesverteidigung wegen deren doppelter Funktion nicht anstoßen; das Militär kann nicht nur zur Verteidigung gegen einen Angriff von außen verwendet werden, sondern auch als Machtmittel im Inneren. Darum hüten sich alle Parteien davor, gerade mit jenen Gruppen in Konflikt zu kommen, die unter Umständen einmal zur Rettung gegen irgendeinen inneren Feind herangezogen werden könnten.

    Aus diesem Grund wird das Natürlichste — nämlich die Anbahnung von Abrüstungsgesprächen — unterlassen, obgleich dies jeder Staat tun könnte, dessen Grenzen so wenig umstritten sind, daß es im Atomzeitalter niemandem einfallen würde, ihretwegen einen Krieg zu entfesseln.

  3. Seitdem das Problem der allgemeinen und vollständigen Abrüstung durch entsprechende Beschlüsse der Vereinten Nationen aus einem reinen Wunschtraum der Pazifisten zu einem realen Thema der Weltpolitik wurde, muß das Militär sehr ernstlich um seine Existenzgrundlage ringen, und dazu werden begreiflicherweise Argumente aus verschiedenen Gebieten zusammengetragen.

    Eines ist das dauernde Fortbestehen von kriegerischen Konflikten (wie in Vietnam), zusammen mit der Doktrin, daß man nie wissen könne, wie weit sich schon vorhandene Konflikte noch ausbreiten können. Dabei wird allerdings meist übersehen, daß gerade das allgemeine Bestehen von Armeen die Ausbreitung von Konflikten wesentlich begünstigen kann.

    Argumente anderer Art zugunsten der Beibehaltung von Wehrmacht und Rüstungen sind jene moralischer und juridischer Natur. Sie konnten nur weiterbestehen, weil auf den Gebieten des Völkerrechts und der Vorstellungen von internationaler Ehre und Soldatentum die Begriffe sich nicht so rasch ändern wie die technische Entwicklung und die daraus entstehende Haltung der Vereinten Nationen. Man betrachtet vielfach noch heute Waffenlosigkeit einer Nation als feige Kapitulationsbereitschaft, ohne zu bedenken, daß man noch vor einer welthistorisch sehr kurzen Zeit, vor wenigen Jahrhunderten, es für unmännlich gehalten hätte, wenn ein richtiger Herr unbewaffnet aus dem Haus ging, und daß noch zu Anfang unseres Jahrhunderts die Bereitschaft zur Verteidigung der persönlichen Ehre mit Säbel oder Pistole in Kreisen von Gesellschaft und Studententum als selbstverständlich galt.

    Was auch heute noch, im Zeitalter von Atomwaffen und Abrüstungsbestrebungen, als Relikt der Vergangenheit aufrecht bleibt, ist ein „ungeschriebenes Gesetz des Völkerrechts“, wonach die Neutralität eines Staates nur anerkannt werden sollte, wenn er über eine Wehrmacht verfügt, um seine Neutralität gegebenenfalls auch mit Waffengewalt zu verteidigen. Es nützt gar nichts, wenn man den Vertretern dieses Standpunkts klar zu machen versucht, daß ein derartiges Gesetz niemals international beschlossen und von irgendwelchen Parlamenten oder Regierungen ratifiziert worden ist und daß es, wenn es je bestanden hätte, nunmehr im Geiste der Vereinten Nationen außer Kraft gesetzt werden müßte. Alle solchen durchaus klaren Einwände juridischer Natur scheitern an der starren Haltung der um ihren Berufsstand bangenden Neomilitaristen. Darum wäre es notwendig, vorerst einmal das juridische Vorurteil von der Unzulässigkeit abgerüsteter neutraler Staaten aus der Welt zu schaffen.

  4. Diesem letzteren Zweck dient nun ein Vorschlag, den ich zuerst bei einer Konferenz über die „Hunger-Campaign“ der FAO im März 1963 in Rom, später bei der 14. Pugwash-Konferenz in Venedig im April 1965 gemacht habe und nunmehr auch bei meiner Amerikareise im Herbst 1965 mit mehreren Leuten besprach, die den Vereinten Nationen nahestehen. Der Vorschlag geht dahin, es möge als Bestandteil des internationalen Rechtes eine weitere Genfer Konvention abgeschlossen werden, die einen besonders privilegierten Status für solche Länder festlegt, die unter Kontrolle der Vereinten Nationen abrüsten und ihre bewaffneten Streitkräfte auf die zur Erhaltung der Ordnung im Inneren erforderlichen Polizeitruppen reduzieren.

    In der gleichen Weise also, wie nach der Rotkreuz-Konvention Angriffe gegen Spitäler, Feldlazarette usw. verboten sind, sollen auch Angriffe gegen abgerüstete Staaten als völkerrechtswidrige Verbrechen erklärt werden. Der abgerüstete Staat soll nicht als Feigling verachtet, sondern wegen seiner fortschrittlichen Haltung als Muster für einen Staat der Zukunft hingestellt werden. Der Schutz soll darin bestehen, daß alle Mitglieder der Vereinten Nationen sich feierlich verpflichten, gegen einen Staat, der ein abgerüstetes Land angreift, mit Sanktionen gemäß Artikel 41 der Vereinten Nationen vorzugehen. Das würde bedeuten, daß gegen den Angreifer ein lückenloser Handels- und Verkehrsboykott zu verhängen wäre, so daß aller Verkehr per Post, Bahn, Schiff, Luftfahrt und alle Telekommunikationsmittel eingestellt würden. Der Angreifer gegen den abgerüsteten Staat wäre auf diese Weise aus der Gemeinschaft der zivilisierten Nationen völlig ausgeschlossen.

    Natürlich wird der richtige Neomilitarist, dessen Denken gewohnheitsmäßig auf das Vertrauen zur Macht der Waffen allein eingestellt ist, einwenden, daß ein solcher nichtmilitärischer Schutz nicht wirksam genug wäre und daß man mit der Einhaltung eines lückenlosen Boykotts gar nicht rechnen könne. Darauf ist zu erwidern, daß sich über diesen Punkt die Leute den Kopf zerbrechen sollen, die einmal vor der Entscheidung stehen, ob es in ihrer Lage ratsam sein wird, von dem obenerwähnten privilegierten Status und von einem Schutz gemäß Artikel 41 Gebrauch zu machen oder nicht.

    Natürlich gibt es Länder in sehr heikler Lage, zum Beispiel Israel, dessen Existenz von seinen Nachbarn gar nicht anerkannt ist und das wohl bis auf weiteres bewaffneten Schutz brauchen wird. Ein solches Argument kann aber nicht blindlings auf alle Länder überhaupt übertragen werden. Es gibt Staaten, bei denen kein Nachbar daran denken wird, wegen des relativ geringen Gewinnes der Unterjochung eines Landes oder Landesteiles den Makel eines eklatanten Kriegsverbrechers auf sich zu nehmen.

    So wenig, wie es zum Beispiel Österreich einfallen würde, ein allfällig abgerüstetes Ungarn zu überfallen, würde letzteres daran denken, Österreich anzugreifen und damit etwas zu tun, was, abgesehen von der Wirkung eines totalen Boykotts, noch weitere schwere Nachteile für den gesamten Ostblock heraufbeschwören würde. Denn die natürliche Folge eines solchen Überfalles wäre die, daß der Abrüstungsgedanke, der gerade den Ländern im Osten aus wirtschaftlichen Gründen besonders am Herzen liegt, auf Generationen hinaus rettungslos diskreditiert wäre.

    Auf alle Fälle würde eine Konvention über nichtmilitärischen Schutz abgerüsteter Staaten den Nutzen bringen, daß in Ländern, die wirklich schon längst keine Wehrmacht mehr brauchen, die Stimme der Abrüstungsfreunde an Gewicht gewinnt und daß endlich die paradoxe Situation beseitigt würde, daß eine überwältigende Mehrzahl in den Vereinten Nationen die Erreichung einer allgemeinen und vollständigen Abrüstung als Endziel hinstellt, während anderseits in einzelnen neutralen Staaten, die leicht abrüsten könnten, die Neomilitaristen sich an ein ungeschriebenes Gesetz klammern, wonach Abrüstung und Neutralität unvereinbar wären.

Soweit meine Gedankengänge zum Abrüstungsproblem und meine speziellen Vorschläge über kollektive Sicherheit abgerüsteter Staaten, worüber ich mit verschiedenen Fachexperten Gespräche führte.

Wo bleibt Österreichs Initiative?

Im Sommer 1965 hatte ich bei einer Tagung in der Schweiz Gelegenheit zu einer Aussprache mit Lord Chalfont, dem britischen Minister für Abrüstung. Er hält den Gedanken für durchaus fruchtbar und setzte mir auseinander, daß ein Vorschlag dieser Art die beste Aussicht auf Annahme bei den Vereinten Nationen haben werde, wenn er von einem der kleineren Staaten eingebracht würde. Denn alle Ermahnungen zu Rüstungsreduktion oder Abrüstung, die von einem der Großstaaten kämen, würden von vornherein mit Mißtrauen betrachtet.

Österreichs Botschafter bei den UN, Dr. Waldheim, meinte, daß ein solcher Antrag bei den Vereinten Nationen Aussicht auf Erfolg hätte, weil gerade der Übergang vom militärischen zum nichtmilitärischen Schutz ganz im Geiste der gegenwärtigen Bestrebungen dieser Körperschaft liege.

Es war von vornherein selbstverständlich, daß der hier vorgebrachte Gedanke einer neuen Genfer Konvention besonders bei der diplomatischen Vertretung des einzigen Staates ohne Wehrmacht, Costa Rica, Beifall finden würde. Der Botschafter von Costa Rica in Paris, M. Arguedas Perez, versicherte mir, daß dieser Vorschlag das Vernünftigste sei, was ihm seit längerer Zeit unterkam.

Was mir bis heute noch fehlt, wäre der Vertreter eines Staates, der die Initiative dazu ergreift, um die Angelegenheit bei der nächsten Vollversammlung der Vereinten Nationen ins Rollen zu bringen.

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