FORVM, WWW-Ausgabe
Juli
2002
„NEWS“ 1997-2002

Das Bomben-Geschäft mit der Causa Prima

„Ein Justiz-Skandal“, schrieb wer im „editorial“ von NEWS Nr. 16 vom 18. April 2002; man weiß aber nicht, wer es wirklich schrieb: in aller Regel stammt ein Editorial vom jeweiligen Editor, das ist: vom Herausgeber eines Blattes. Aber NEWS hält sich an keine Regeln, wenn sie nicht Gewinn versprechen. Nennen wir ihn, wo er doch sein torial klein schreibt, einfachheitshalber halt „edi“.

„Unübersehbar“, so also der „edi“ dort, erschien jenes NEWS „mit einem besonderen Cover“, das zur Feier des fünfhundertsten Heftes am 18. Juli 2002 im Briefmarkenformat neuerlich abgebildet wurde:

Ihn stört, daß NEWS verurteilt wurde: das nannte er früher einmal gegenüber der APA (418 1999-11-15/14:35) eine „Justiz-Groteske“, die aber (jetzt) zum „Justizskandal“ werde, weil NEWS erstens überhaupt verurteilt und zweitens dazu verurteilt wurde, das Urteil so prominent mit Hinweis auf dem Titelblatt zu veröffentlichen.

Dabei verheimlicht er schon einmal, daß dieses rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichtes Wien vom 14. November 2001 den mediengesetzlichen Auftrag an NEWS zum Abdruck auf dem Titelbild der zweiten NEWS-Ausgabe bedeutete, eine Verpflichtung, der nachzukommen NEWS 17 Wochen und ebensoviele 17 Ausgaben lang verweigert hat, wohl um – was allein schon den Titel des seltsamen Magazins Lügen straft – durch Zeitlauf den News-Wert der Veröffentlichung möglichst zu zerstören. Diesen edlen Zweck hat NEWS von Anbeginn mit hoher krimineller Energie zu verfolgen gewußt: Das Geschäft mit der Desinformation des Publikums erstens zu verüben und zweitens später nicht einmal nach der rechtskräftigen Verurteilung zu korrigieren: die Leut’ sollen teppert sterben.

Im Mai 1997 hatte das Wochenmagazin NEWS mit einer aufreißerischen Titelgeschichte im Zusammenhang mit der Briefbomben-Causa einen Mann in Wort und Bild als „DER ‚BAJUWARE‘“ verdächtigt und angeprangert, der – wie sich herausstellen sollte – mit den Attentaten in Wahrheit nichts zu tun hatte. (APA 202 II 0514 CI/NI 17. Jun 1997).

Gegen diese NEWS-Coverstory klagte der als „Bajuware“ apostrophierte Mann und erwirkte mit 9. Juni 1997 eine Einstweilige Verfügung gegen NEWS; dabei legte er eine schriftliche Zusicherung vor, in der ihm NEWS-Redakteure als „Anbot–Vereinbarung“ versprochen hatten: „Es gilt, keine Namensnennung und keinerlei Fotos der Person.“

Was NEWS aber tat – siehe zweites Bild: hier die Wiedergabe der briefmarkengroßen Abbildung aus Heft 500 vom 18. Juli 2002, Seite 31, mit unkenntlich gemachtem Porträtfoto des inkriminierten Titelblattes vom Mai 1997.

„Wie versprochen – so gebrochen“, berichtete Kurt Tozzer, und veröffentlichte die faksimilierte „Anbot-Vereinbarung“ von NEWS an den inzwischen legendären „Ingenieur“ in seiner damaligen Sonntagskolumne „Schwarz auf Weiß (täglich ALLES vom 8. Juni 1997)

Und wie hat NEWS weitergemacht? Feige hat es sich hinter seinem Herausgeber, Wolfgang Fellner, versteckt: der bezeichnete die von dem angeblichen „Bajuwaren“ seinen Klagen als Beweisurkunde beigelegte „Anbot–Vereinbarung“ gegenüber dem ORF-Report am 10. Juni 1997 vor laufender Kamera und dann auch gegenüber der APA (202 5 II 0514 CI/MI 17. Jun 1997) als „Fälschung“, was sich in der Folge als zweifelsfrei üble Nachrede herausgestellt hat – im Zuge eines Privatanklage-Strafverfahrens des „Ingenieurs“ gegen Fellner, das schließlich zur rechtskräftigen Verurteilung des NEWS-Herausgebers und zudem im Sommer 2000 zu Urteilsveröffentlichungen in der APA und im ORF-Report, beide als Haftungsbeteiligte, führte.

NEWS und sein Herausgeber sind also auf allen gerichtlichen Ebenen unterlegen, verdientermaßen: die inkriminierten Veröffentlichungen sind, so der Senatsvorsitzende des Oberlandesgerichtes, „nicht mit der Ehre des Journalismus“ verträglich. Und doch haben Wolfgang Fellner und NEWS auf der wichtigsten Ebene – in der geschäftlichen und gesellschaftlichen Realität – gewonnen. Geldstrafen und Bußen – wohl auch diejenigen, zu denen der Herausgeber verurteilt wurde und wird – zahlt NEWS aus der Portokasse des Redaktionssekretariats, die Summen erreichen gerade geringe Bruchteile der Gewinne, die so sittenwidrige Storys an Werbung und Heft-Verkauf generieren. Die Gesellschaft, das Publikum ist so ehrlosen Verdreh- & Erfindungen über den Anlaßfall hinaus hilflos ausgesetzt und hat kaum eine Chance, die an sich verdienstvolle Richtigstellung durch die Gerichte halbwegs angemessen zur Kenntnis zu nehmen, solange das Gesetz keine reelle Abschöpfung der der gesamten unrechtmäßigen Bereicherung durch Mediendelikte vorsieht, etwa nach dem Muster des § 20 StGB in der Fassung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1995.

Von den Bomben-Geschäften mit der Bomben-Story von 1997 – die Vorgänge in mehreren, vorwiegend Wiener Redaktionen, das Agieren manches Anwalts, einiger Teile der Stapo und des ein- oder anderen Politikers – wäre noch Vielerlei durchaus erzählenswert. Eine Fortsetzung wird hier trotzdem nicht angekündigt, ist aber immerhin möglich.

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