FORVM, No. 267
März
1976

Das Lohnkorsett

Wie die Sozialpartnerschaft nach 1945 in Österreich installiert wurde

Den Wiederaufbau haben die Arbeiter bezahlt — durch Mehrarbeit und Lohnverzicht. Hans Prader erklärt, wie es der Gewerkschaft gelang, die Arbeiter an die Kandare zu nehmen.

Die Arbeit erscheint in erweiterter Form demnächst unter dem Titel „Die Angst der Gewerkschaft vorm Klassenkampf“ als erstes Heft einer linkssozialistisch-sozialwissenschaftlichen Schriftenreihe. [*]

Sozialpartnerschaft — ein Erbe des Faschismus?

Die sozialen und politischen Folgen des Faschismus sind sowohl gegenüber der Bourgeoisie als auch gegenüber der Arbeiterklasse nicht weniger weitreichend als seine wirtschaftlichen: die ungeheuren Kapitalvernichtungen und -entwertungen, die dann die Akkumulation auf erweiterter Stufenleiter und den Aufschwung nach Kriegsende ermöglichten. In diesem Zusammenhang müssen Faschismus und Kriege „als die moderne Krisenform des imperialistischen Zeitalters“ (Adolph Löwe) gelten.

Die letzten Grundlagen der Sozialpartnerschaft nach 1945 liegen daher auch im Faschismus, der sozial wie ökonomisch die Extreme von Klassenzusammenarbeit vorbereitete und durchführte. Es bedurfte erst der faschistischen Kriegswirtschaft, des Weltkrieges und der Disziplinierung der Arbeiterklasse sowie des ökonomischen Chaos der Nachkriegszeit, um die Sozialpartnerschaft durchzusetzen.

Die österreichische Sozialpartnerschaft von 1945 und danach hatte nicht zufällig Vorläufer in der gesellschaftspolitischen Programmatik und Praxis der sogenannten Schickalsgemeinschaft des Austrofaschismus. Daß sie in der Phase von 1934 bis 1938 nicht gelang, liegt wohl vor allem daran, daß sie sich nur auf einen geringen Teil der arbeitenden Bevölkerung stützen konnte. Darum „kam der Grundgedanke der sozialen Harmonisierung erst in der Zweiten Republik in der Institutionalisierung der sogenannten Sozialpartnerschaft“ (Pelinka [1]) zum Durchbruch.

Grundsätzlich bestand die Haupttätigkeit der Gewerkschafter in diesen Anfangsjahren darin, die Versorgung der Arbeiter mit den wichtigsten Bedarfsartikeln zu sichern. Die Lebenshaltung der Arbeiter war durch Faschismus und Krieg ungeheuer gedrückt worden, und es war kaum das Lebensnotwendige vorhanden. Die Möglichkeit der Versorgung hing von der Ingangsetzung der Produktion ab, obgleich ausländische Lebensmittelhilfe kam, die aber nur für den Anfang helfen konnte. In einem Großteil der Betriebe waren die Direktoren, Unternehmer und Manager geflohen, so daß die Arbeiter selbst die Produktion in die Hand nahmen. Die provisorische Staatsregierung setzte im Mai 1945 für fast 6.000 Betriebe öffentliche Verwalter oder Aufsichtspersonen ein. [2]

Die Hauptlast der Aufbauarbeit in der Produktion wurde aber von den Arbeitern selbst geleistet. Es waren vor allem die Großbetriebe, die von deutschem Kapital errichtet oder ausgebaut worden waren, die nun faktisch herrenlos waren und von den Arbeitern wieder errichtet wurden. Dieses Bewußtsein der autonomen Ingangsetzung der Produktion bildete einen mächtigen Antrieb des Wiederaufbaus und gipfelte in der Forderung nach der Sozialisierung der Industrie in nahezu allen Sektoren der Industrie.

Die Wiederherstellung der Unternehmerherrschaft schien unter diesen Bedingungen ganz unwahrscheinlich und die Übernahme der Betriebe durch die Arbeiter einzig gerecht und möglich. Dieser Stimmung der Arbeiterschaft mußte jede Politik — ob bürgerlich oder sozialdemokratisch — Rechnung tragen. Gerade die bürgerlichen Politiker gaben sich am „sozialistischsten“. Die ÖVP trat mit dem Anspruch auf, das legitime Pendant zur britischen Labour-Party — die gerade einen riesigen Wahlerfolg errungen hatte und einen mächtigen propagandistischen Druck ausübte — zu sein.

Allen demokratischen Kräften schien es notwendig, einer neuen faschistischen Entwicklung von vornherein die gesellschaftlichen Grundlagen zu entziehen: Verstaatlichung der Großkapitalien wie des Auslandskapitals und die Planwirtschaft galten — zumindest der Öffentlichkeit gegenüber — als die allgemein akzeptierten Voraussetzungen und Garantien einer neuen demokratischen Gesellschaft und Wirtschaft. Eine orthodoxe kapitalistische Politik war diskreditiert. In den Augen vieler sozialdemokratischer und kommunistischer Politiker war daher das Ende des Kapitalismus schon gekommen. Weil die Hauptträger der kapitalistischen Entwicklung, die monopolistischen Unternehmer und das deutsche Kapital, nicht vorhanden waren und anfangs nur die inländischen, nicht-monopolistischen Kleinunternehmer auf der politischen Ebene auftraten, schien die Auffassung richtig, daß es keine Unternehmerherrschaft mehr geben werde und daß das Ende des Kapitalismus gekommen sei. Die Unklarheit über die zu ergreifenden Maßnahmen gegen einen neuerlichen Faschismus und für eine sozialistische Entwicklung war aber schon ein erster Indikator für mögliche gegenläufige politische und ökonomische Tendenzen.

Sozialpartnerschaft als Erbe des Faschismus:
Was in den dreißiger Jahren autoritär erzwungen wurde, geschieht heute freiwillig. Opfer und Täter werden rehabilitiert: Getötete Schutzbündler an der Hausmauer am 12. Februar 1934 (links [hier: oben]), Heil-Hitler-Bischof Kardinal Innitzer bewedelt tote Polizisten am 20. Februar 1934 (rechts [hier: unten])
Bild: Österreichisches Institut für Zeitgeschichte
Bild: Österreichisches Institut für Zeitgeschichte

Verstaatlichung der Verluste

Klassenkämpfe im Sinne betrieblicher Kämpfe schienen zunächst gar nicht notwendig und möglich. Sie schienen auch großteils keinen Adressaten zu haben. Dort, wo Unternehmer oder reaktionäre öffentliche Verwalter Widerstand leisteten, mußten sie meist zurückweichen. [3] Ansonsten waren die betrieblichen Vertrauensleute so sehr mit Versorgungsproblemen beschäftigt [4] (Beschaffung von Rohstoffen und Lebensmitteln), daß sich die Willensbildung der Arbeiter auf heftige Protestresolutionen und Sozialisierungsvorschläge der Betriebsräte und Vertrauensleute beschränkte. Die Durchsetzung und Ausführung der Forderungen der spontanen Willenskundgebungen der Arbeiter wurde den Funktionären in den Arbeiterorganisationen überlassen. Diese „Vertrauensseligkeit“ und die „Sachzwänge“ des Wiederaufbaus, die entweder keine betrieblichen Klassenkämpfe zuließen oder sie auf kleinere Zwischenfälle reduzierten, und die eine autonome, konsequente Interessenvertretung bzw. Kontrolle der Gewerkschafts- und Parteifunktionäre unmöglich machten, begünstigten eine Restauration des Kapitalismus, ohne daß die Arbeiter sie verhindern konnten.

Die Differenz zwischen radikaler Phrase und Praxis der Kompromisse mit dem Koalitionspartner trat wohl am deutlichsten in der Verstaatlichungsfrage hervor, als die Gewerkschaftsführer die Forderungen nach sozialistischer Planwirtschaft und Sozialisierung zwar verbal aufnahmen, aber in der Praxis zugunsten antikommunistischer Manöver und der Rücksicht auf das Bürgertum von zentralen Elementen der betrieblichen Forderungen zurückstanden. Schließlich wurde die Verstaatlichte in der Realität zu einem Bestandteil des staatsinterventionistischen Kapitalismus, der Integration der Gewerkschaftsspitzen via Mitbestimmung von oben und der Entstehung eines „Betriebskaisertums“. Die völlige Wendung des klassenpolitischen Sinns der Verstaatlichung von einer sozialistischen Forderung der Arbeiter zu einer bloßen kapitalistischen Nationalisierung ergänzt sich mit der ausgedehnten Mehrwertabpressung in der verstaatlichten Industrie, die wesentlich ermöglicht wurde durch die Täuschung über den Charakter dieses Sektors der Ökonomie. [5]

In den Verstaatlichungsgesetzen wurde die Basis staatsinduzierender Forçierung der Kapitalakkumulation und gleichzeitig der Bindung der Arbeiter an den bürgerlichen Staat geschaffen. Die niedrigen Löhne im nationalisierten Sektor bei gleichzeitigen überdurchschnittlichen Steigerungen von Produktion und Produktivität wären ohne die ideologische Einstimmung der Arbeiter durch die sozialistische Partei- und Gewerkschaftspolitik nicht vorstellbar gewesen. [6] Die Zubringerrolle der nationalisierten Industrie für die private Mehrwertproduktion stellte sich für die dort beschäftigen Arbeiter als Ideologie der Produktion im gesamtwirtschaftlichen Interesse dar, die in der Praxis aber eine höhere Ausbeutungsrate als im privaten Sektor hieß. An der Diskrepanz zwischen Produktionsniveau der nationalisierten Industrie und der sich kaum oder wenig verbessernden Lage der Arbeiter entzündete sich darum auch der Widerstand gegen die Wiederaufbaupolitik. Trotz der offiziellen Propaganda über die verstaatlichte Industrie war gerade hier die Kritik an der Wiederaufbaupolitik als Unzufriedenheit mit der Gewerkschaftspolitik am stärksten und größten. Auch die innerbetrieblichen Sonderzuwendungen und die besseren Verdienstmöglichkeiten in der nationalisierten Industrie aufgrund ihrer Funktion im Wiederaufbau vermochten die Tatsachenicht zu ändern, daß von den Großbetrieben die Gegenbewegung ausging. Gerade die hochqualifizierten Arbeitergruppen widersetzten sich der offiziellen Gewerkschaftspolitik. [7]

Dennoch muß man die Kämpfe der Arbeiter in der verstaatlichten Industrie als auf primär gewerkschaftliche Ziele eingeengt ansehen. Sie hatten nie jenen politischen Charakter, den ihr die antikommunistische oder auch die kommunistische Propaganda zuschrieben, sondern entwickelten sich aus der unzureichenden materiellen Berücksichtigung der Arbeiterinteressen im Wiederaufbau. Der Konsens vieler sozialistischer Arbeiter, die bei den betrieblichen Abwehrkämpfen aktiv mitmachten, mit der kommunistisch geführten Gewerkschaftskritik war am Bewußtsein orientiert, die Gewerkschaften zu Kampforganisationen der Arbeiterklasse, die kooperative Richtung der gegenwärtigen Gewerkschaftspolitik rückgängig zu machen und eine autonome Interessenvertretung der Arbeiter zu erreichen. [8] In einem großen Ausmaß schlägt dieses Moment noch in der Kritik von Arbeiterkammerpräsident Mantler am gesamtwirtschaftlichen Kurs der Lohn-Preis-Abkommen durch, den die Böhm-Fraktion vertrat, wenn sich Mantler auch nur gegen bestimmte Formen und Methoden der Gewerkschaftspolitik wandte.

Görings Rüstungseckstein als Grundbaustein der Republik

Die Rolle der verstaatlichten Industrie als materiell-sozialer Grundstein der Klassenzusammenarbeit ergab sich nicht erst aus der politischen Situation von 1945, sondern aus schon vorhergehenden ökonomischen Strukturwandlungen. Der Vorrang des Aufbaus der Grundstoffindustrie und überhaupt der allgemeinen Grundlagen der Produktion war schon durch die ökonomischen Effekte des Anschlusses und die Kriegszerstörungen gegeben: Die nationalsozialistische Besetzung, der Anschluß bedingten entscheidende Umstrukturierungen der österreichischen Wirtschaft. Die österreichische Wirtschaft, die schon in der Ersten Republik vom deutschen Kapital durchdrungen worden war, sollte auf die deutsche Wirtschaft orientiert und in die Kriegsproduktion einbezogen werden. Neben der Übertragung von österreichischem Kapital in deutsches Eigentum war das zweite wesentliche Mittel der Integration in die deutsche Ökonomie der Versuch, den wirtschaftlichen Schwerpunkt Österreichs westwärts — und damit näher zum „Altreich“ — zu verlagern.

Die Einordnung in die Steigerung der Kriegsproduktion hieß für die österreichische Wirtschaftsentwicklung die Expansion der Schwer- und Rohstoffindustrie. Die traditionelle Orientierung der österreichischen Industrie auf die Leicht- und Konsumgüterindustrie wurde im Gefolge der Rüstungsproduktion abgelöst durch ein Übergewicht der Investitions- und Grundstoffindustrie. Die Effekte des Anschlusses auf ökonomischem Gebiet zeigten sich aber nicht nur in der geographischen und produktionsmäßigen Anlage der österreichischen Industrie, sondern auch in der veränderten Verteilung der Beschäftigten auf die einzelnen Industriezweige.

Die Problemstellung des Wiederaufbaus von 1945 war damit gegenüber der Zeit von 1918 und den folgenden Jahren völlig verändert. Der Übergang von der Kriegs- auf die Friedensproduktion war belastet mit dem Erbe eines doppelten Druckes der Anpassung an eine Kriegswirtschaft und an die Bedürfnisse des Deutschen Reiches. Zwar hatte der Westen Österreichs eine intensive Industrialisierung erfahren, aber ausgerichtet auf die Proportionen eines viel größeren und von anderen Produktionszielen bestimmten Wirtschaftsgebietes, als Österreich es war.

Die veränderte ökonomische Struktur verlangte also ein anderes Akkumulationsmodell, als die nationale Bourgeoisie — soweit sie überhaupt vorhanden war — es allein leisten konnte. Die Frage war, wie dieses ökonomische Problem der völlig verschobenen Struktur der Industrie und die nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus fraglichen Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollten. Die Kapitalistenklasse war großteils diskreditiert durch ihre Politik in der Zwischenkriegszeit und im Nationalsozialismus, die Betriebe wurden dann buchstäblich aus dem Schutt von den Arbeitern wieder aufgebaut und weitergeführt. Wenn die kapitalistische Herrschaft unter diesen Bedingungen überhaupt zu retten war, dann nur, indem Teile der früheren Herrschaft vorläufig preisgegeben oder geteilt wurden, also konkret durch das Einverständnis mit Verstaatlichungs- und Planungsmaßnahmen, die sonst von den Anhängern der „freien Wirtschaft“ strikt abgelehnt wurden.

Wie es der Leiter des Instituts für Wirtschaftsforschung noch 1947 knapp zusammenfaßte: „Die Notwendigkeit einer Planung und Lenkung der Wirtschaft wird heute auch von überzeugten Anhängern einer freien Wirtschaft nicht bestritten. Eine Politik des ‚Laisser faire‘ wäre unter den gegebenen Verhältnissen in Österreich der sicherste Weg, die Idee der freien Wirtschaft endgültig zu diskreditieren.“ [9] In der Verstaatlichungsfrage war es nicht anders — die österreichische Bourgeoisie besaß weder Kapital noch politische Stärke, um die ehemals reichsdeutschen und nun herrenlosen Fabriken weiterzuführen.

Von der „Zentrallohnkommission“ zur „Paritätischen“

Auf Drängen der Alliierten und der Arbeitgeber wurde die „Zentrallohnkommission“ errichtet, die im April 1946 ihre Tätigkeit aufnahm. Die Zentrallohnkommission lockerte zwar den Lohnstopp, konnte aber die Preisentwicklung in keiner Weise bremsen und wollte es offensichtlich auch nicht. Obwohl die Gewerkschaften nach außen gegen die Beibehaltung des Preis- und Lohnstopps in Form eines einseitigen Lohnstopps öffentlich aufgetreten waren, hielten sie sich doch an den Lohnstopp und verpflichteten die Arbeiter, sich daran zu halten. Die Zentrallohnkommission führte nun die Kompetenzen des nationalsozialistischen Reichstreuhänders der Arbeit weiter und hatte vor allem zwei Aufgaben:

  • die Angleichung der Löhne und Preise und
  • die Ausbalançierung der durch die NS-Kriegswirtschaft verzerrten Lohnstrukturen. [10]

Durch die Zentrallohnkommission (ZLK) sollte eine Übergangsregelung bis zur Wiederherstellung des Kollektivvertragsgesetzes geschaffen werden. Die ZLK setzte autoritativ Löhne und Arbeitsbedingungen fest, denn sie basierte auf dem Prinzip des NS-Reichstreuhänders der Arbeit: die Tarifautonomie war aufgehoben, [11] freie Lohnverhandlungen waren nicht möglich. Die Löhne wurden durch staatliche Eingriffe geregelt. Es gibt also eine Kontinuität der staatlichen Begrenzung und Regulierung der Lohnrate seit den Anfängen des Faschismus in Österreich.

Die paritätische Zusammensetzung der ZLK und ihr Erfolg in der Erhaltung des „sozialen Friedens“ brachten ihr das uneingeschränkte Vertrauen der Gewerkschaften — selbst der kommunistischen Fraktion, die zu dieser Zeit ebenfalls noch Klassenkonflikte im Interesse eines raschen und demokratischen, ungefährdeten Wiederaufbaus vermeiden wollte. [12] Wie die SP-Gewerkschaftsführung rühmte die KP die Verdienste der ZLK in der Bewahrung des sozialen Friedens. „Es ist ein Verdienst der Zentrallohnkommission, daß in Österreich in den Jahren 1946 und 1947 große Lohnkämpfe mit Streiks und ihren wirtschaftlichen Folgen vermieden werden konnten.“ [13] Die KPÖ hatte sich offensichtlich auf die Logik der „Notwendigkeiten“ des wirtschaftlichen Wiederaufbaus eingelassen.

Der Klassencharakter der ZLK liegt zunächst grundsätzlich in ihrer Anlage als Organ zur Herstellung des sozialen Friedens, der Verhinderung von sozialen Konflikten und von Störungen des Produktionsprozesses. Dieser Aufgabe gerecht zu werden, gelang ihr nicht zuletzt durch die Übernahme korporativer Elemente: Sie hatte dieselben Rechte und Möglichkeiten wie der NS-Reichstreuhänder der Arbeit.

Auf ökonomischem Gebiet wird der Wert der ZLK sofort einsichtig. Es wurde zwar ein Lohnstopp — wenn auch in lockerem Ausmaß — eingehalten. Aber in keiner der dreitausend Entscheidungen (im Laufe der gesamten Tätigkeit der ZLK) sind die Preise, die in jedem einzelnen Fall eingehend erörtert wurden, gefährdet worden. Durch keine Entscheidung sind die schon längst erhöhten Preise eingeholt worden. [14] Die ZLK war „unter lebhafter Zustimmung der Interessenvertreter der Arbeitgeber“ und unter dem „Mißtrauen“ der Gewerkschaften gegründet worden und verdiente diesen Vertrauensvorschuß der Unternehmer auch objektiv, selbst wenn diese heftige Kritik an einzelnen Personen und organisatorischen Praktiken übten. Nie richtete sich aber die bürgerliche Kritik gegen die ökonomischen Resultate: die Duldung der Preissteigerungen bei gleichzeitigem Lohnstopp.

Die Bedeutung der ZLK kann nicht zuletzt darin gesehen werden, daß sie einen Teil jenes ökonomischen, sozialen und technischen Lernprozesses darstellt, den die österreichische Sozialpartnerschaft in der Zweiten Republik von der ZLK bis zur „Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen“ bei der Durchsetzung staatlicher Einkommenspolitik durchmachen mußte. Die ZLK war der erste, rohe und noch sehr unbeholfene Ansatz und Anlauf für die weiterentwickelten Formen der LPA und der Paritätischen Kommission.

„Wirtschaftskommission“

Mit dem ersten Lohn-Preis-Abkommen von 1947 wurde eine „Wirtschaftskommission“ eingerichtet, deren Kompetenzen über die Ausarbeitung von Vorschlägen zur „Gesundung der Wirtschaft“ [15] und der Ausarbeitung von Kostenberechnungssätzen nicht hinausgingen. Diese Wirtschaftskommission mußte fallweise als organisatorische Legitimation für die Geheimverhandlungen der LPA herhalten. [16] 1951 wurde sie zum „Wirtschaftsdirektorium“ erweitert, dem die wichtigsten Regierungsvertreter mit Stimmrecht, die Vertreter der Wirtschaftsverbände und der Nationalbank mit beratender Stimme angehörten. [17] Diese wirtschaftspolitischen Gremien hatten in der Wiederaufbauphase die Aufgabe, die Kooperation nach außen auszudrücken — die entscheidenden Verhandlungen erfolgten informell zwischen den Spitzen der Regierung und der Wirtschaftsverbände. Immerhin stellten sie bereits „eine Art Modell“ [18] für die 1957 errichtete „Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen“ dar.

Lohnstopp ohne Preisstopp

Die Arbeitnehmerorganisationen gingen nach Kriegsende auf den „Grundgedanken“ der Stabilisierung ein, daß die Löhne von vornherein hinter den Preisen zurückbleiben sollten — wenn auch durch Anheben der Geldlöhne verhüllt. Von vornherein wurde der Status quo der Einkommensverteilung nicht nur akzeptiert, ja es wurde sogar darauf verzichtet, die seit dem April 1945 und den darauffolgenden Wintermonaten eingetretenen Reallohnverluste aufzuholen.

Mit dieser Stabilisierung wurde das unabdingbare Grundprinzip kapitalistischer Systeme, die Preise ohne Kontrolle festzulegen, anerkannt. „Da die Regierung am Prinzip der unternehmerischen Preisautonomie festhalten muß, steht ihr zur Inflationsbekämpfung nur die Einschränkung der gewerkschaftlichen Tarifautonomie zur Verfügung. [19]

Um vor der Arbeiterklasse die Selbstdisziplinierung der Gewerkschaften und die Verschlechterung der Lebenshaltung zu verbergen, wurde ein wirtschaftspolitisches Manöver durchgeführt, das das Ausmaß und den Inhalt dieses Abkommens verschleiern sollte: Löhne und Preise wurden gleichzeitig auf einem höheren Niveau festgemacht, so daß durch eine Erhöhung der Geldlöhne der Inhalt der Abkommen verborgen wurde. Konkret sah das so aus, daß zuerst die Agrarpreise erhöht, dann die Löhne auf das neue Lebenshaltungsniveau nachgezogen wurden. In der nächsten Etappe wurden die neuen Erzeugerpreise der Landwirtschaft inklusive der durch die Erhöhung der Landarbeiterlöhne gesteigerten Produktionspreise berechnet und eine neuerliche Lohnerhöhung vorgenommen, die die Tariferhöhungen bei Strom, Gas und Verkehr einberechnete. Allerdings stiegen in der Folge auch zahlreiche andere Preise — ohne Abgeltung!

Soziale Ursachen bisher verkannt:
Oktoberstreik 1950 (Demonstranten vor dem Bundeskanzleramt/Minoritenplatz)
Bild: Österreichisches Institut für Zeitgeschichte

Index- und Prozentschwindel

Es ergaben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Berechnung der Löhne der Privatangestellten und bei zurückgebliebenen Lohngruppen. [20] Um eine weitere Differenzierung zu vermeiden, wurde ein fixer Zuschlag für Lohnstufen im Zeitlohn und ein nach oben und unten begrenzter Zuschlag bei den Akkordlöhnen vereinbart. Den Unternehmern wurde gestattet, in einem sogenannten Anhängeverfahren, die gestiegenen „Lohnkosten“ auf die Preise aufzuschlagen. Zu den Mehrkosten [21] durch Lohnerhöhungen durften die Unternehmer in Industrie und Gewerbe einen weiteren Betrag (sogenannte „Reserven“) hinzurechnen, um auch die zu erwartenden Kostenerhöhungen durch Preissteigerungen auffangen zu können. [22] Dieser zweite freigestellte Aufrechnungsbetrag betrug bei Großbetrieben bis zu 60 Prozent des Lohn- und Gehaltskostenaufwandes, bei lohnintensiven handwerklichen Betrieben bis zu zehn Prozent weniger. Weil man das zuständige Ressortministerium nicht durch allzu viele Preisgenehmigungsanträge überlasten wollte, kam man auf diesen Kompromiß, der den Unternehmern einen großen Manipulationsspielraum für die Überwälzung der Preise ließ. Man rechnete zur Beruhigung der Bevölkerung aus, daß dieses Verfahren zu stabilitätsgerechten Preiserhöhungen von 24 bis 33 Prozent im gewerblichen Sektor und zu einer Erhöhung der Lebenshaltungskosten von zehn Prozent innerhalb des auf drei Monate befristeten Lohn- und Preisabkommens führen mußte.

In Wirklichkeit waren diese Daten viel zu niedrig angegeben — worüber man sich von Anfang an völlig im klaren war. Die generöse Formel vom zehnprozentigen Spielraum war eine bewußte Täuschung der Arbeiter. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung gestand ganz offen ein, daß die Zehn-Prozent-Marge von vornherein als Fiktion betrachtet wurde: Zu allen Einwänden gegenüber dem gefälschten Index sei „festzuhalten, daß bereits bei Abschluß des Preis- und Lohnübereinkommens vorausgesehen wurde, daß die Lebenshaltungskosten infolge der Erhöhung der gewerblichen Preise, Tarife usw., trotz Niedrighaltung der Nahrungsmittelpreise und der Mieten, um ungefähr 18 bis 20 Prozent über den Tariflohn steigen werden. Die Festlegung einer Marge von zehn Prozent war daher von vornherein eine Fiktion. [23] Daß den Gewerkschaften zugestanden wurde, das erste Lohn-Preis-Abkommen aufzukündigen, wenn diese zehn Prozent überschritten wurden, war daher nur eine Formalität, eine Propagandaformel, die über den Charakter des Abkommens täuschen und die Arbeiter vom Kampf abhalten sollte. [24]

Während für diese drei Monate ein Stillhalten der Agrarpreise, Löhne und öffentlichen Tarife vorgesehen war, war der Preiserhöhungsspielraum praktisch unbegrenzt. Theoretisch wurde zwar das Prinzip eines parallelen Preisstopps anerkannt und gefordert (es war dies eine der Hauptlosungen der Gewerkschaften gegenüber der Öffentlichkeit), aber praktisch hieß das erste Lohn-Preis-Abkommen: Vorantreiben der Akkumulation auf dem Wege der Preis-Profit-Inflation. In Wirklichkeit war es eben keine Maßnahme zur Eindämmung der Preis- und Lohninflation — obwohl jedes Lohn-Preis-Abkommen mit einer drohenden Inflation und deren gefährlichen politischen Folgen gerechtfertigt wurde —, sondern eine einseitige Maßnahme zur Kontrolle der Agrarpreise und der Löhne, während die Industriepreise beliebig erhöht wurden. Die inflationäre Entwicklung der Investitionen blieb bis zum Beginn der Stabilisierung Ende 1951 — also in der ganzen Zeit der Lohn-Preis-Abkommen — ein Hauptprinzip der privatkapitalistischen Akkumulation.

Die fatale Politik der Gewerkschaftsführung wird verständlich aus dem ideologischen ökonomischen Bezugsrahmen der Lohnpolitik des ÖGB. Grundlage der Lohnpolitik von Gewerkschaften wie Unternehmern war die Ideologie der Lohn-Preis-Spirale,?° die früher von den Freien Gewerkschaften nur als Instrument des „Klassenkampfes von oben“ denunziert worden war. Die Tatsache, daß diese krude ökonomische Vorstellung nach 1945 Grundlage und Legitimation der Gewerkschaftspolitik wurde, weist um so mehr auf deren politischen Charakter hin. Sie ist ideologische Konsequenz der Klassenzusammenarbeit nach 1945, ist aber bereits in den historisch falsch rezipierten Krisenerfahrungen der zwanziger und dreißiger Jahre impliziert. [25]

Undemokratische Gewerkschaft: die Spitze entscheidet

Um eine mögliche langfristige Krise oder einen plötzlichen ökonomischen Zusammenbruch zu vermeiden, war die Gewerkschaftsführung 1947 bereit, die Löhne der Arbeiter so lange zu drosseln, als die jetzige Krise nicht überwunden war. Im Namen der möglichen Beruhigung der Betriebe und einer möglichen eventuellen Aufwärtsentwicklung der Wirtschaft trat die Gewerkschaftsführung paradoxerweise für Lohnsenkung ein. Eine Vertretung der Arbeiter im Sinne von aktuellen Lohnerhöhungen kam jedoch auch dann nicht in Frage, wenn die Forderungen der Arbeiter, die Unruhe in den Betrieben stärker werden sollte.

Die Taktik der Spitzenverhandlungen mit den Regierungsvertretern hatte die Gewerkschaftsführung nicht nur durch die öffentlichkeitswirksame Übergabe von Denkschriften und Vorsprachen bei der Regierung praktiziert, sondern auch in der Praxis der Sozialgesetzgebung: Am 27. und 28. Juni 1947 war auf dem 6. Arbeiterkammertag noch ein Wirtschaftsprogramm von Sozialisten und Kommunisten einstimmig beschlossen worden. Auch die Kommunisten hatten für eine Gesamtlösung von Lohn- und Preisfragen plädiert, aber daran wirtschaftsreformerische Forderungen geknüpft und eine parallele Behandlung von Löhnen und Preisen verlangt. Am 24. Juli 1947 berichtet jedoch Karl Mantler in einer Bundesvorstandssitzung des ÖGB, zu der auch die Vertreter der Landesexekutiven zugezogen worden waren, über Verhandlungen der Wirtschaftskonferenz der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft, der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer sowie des ÖGB und der Industriellenvereinigung. In der Bundesvorstandssitzung wurden die Ergebnisse der Verhandlungen, von denen weder die Gewerkschaftsvorstände informiert noch der zweite Vorsitzende des ÖGB, Fiala (KPÖ), zugezogen worden war, mit allen gegen drei Stimmen der kommunistischen Fraktion gebilligt. Die Vereinbarung wurde vor ihrem Inkrafttreten am 1. August 1947 außer dem Bundesvorstand keiner anderen Köperschaft der Gewerkschaften, schon gar nicht den Betriebsräten zur Beratung vorgelegt.

Diese autoritäre Vorgangsweise — Verhinderung einer demokratischen gewerkschaftlichen Willensbildung — hat offensichtlich sehr viel mit dem Inhalt des Abkommens zu tun. Die Gewerkschaftsführung befürchtete, eine offene Diskussion in den Betrieben und eine Teilnahme kommunistischer Gewerkschafter an den Spitzenverhandlungen hätte die Forderungen hinaufgetrieben und eine Einigung über die darin zugunsten einer hohen Akkumulationsrate beschlossenen Lohndruck- und Preissteigerungspolitik verhindert.

[*Die Reihe „In Sachen ...“ steht der JG und der ISP nahe und soll die Arbeiten des mittlerweile herangewachsenen Nachwuchses aus der Studentenbewegung publizieren.
Linke Wissenschaft über Sozialpolitik, Rechtswesen, Parteien — das wird der Inhalt der ersten Hefte sein (Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft für sozialwissenschaftliche Publizistik, A-1050 Wien, Castelligasse 5/7). Zur politischen Selbstdarstellung der ISP (Initiative für sozialistische Politik) siehe Peter Kreisky u. a.: Schwierige Gratwanderung, NF September 1975.

[*Die Reihe „In Sachen ...“ steht der JG und der ISP nahe und soll die Arbeiten des mittlerweile herangewachsenen Nachwuchses aus der Studentenbewegung publizieren.
Linke Wissenschaft über Sozialpolitik, Rechtswesen, Parteien — das wird der Inhalt der ersten Hefte sein (Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft für sozialwissenschaftliche Publizistik, A-1050 Wien, Castelligasse 5/7). Zur politischen Selbstdarstellung der ISP (Initiative für sozialistische Politik) siehe Peter Kreisky u. a.: Schwierige Gratwanderung, NF September 1975.

[1A. Pelinka: Stand oder Klasse? Wien 1972, S. 245

[2Tätigkeitsbericht des ÖGB 1945-1947, Wien 1948, S. 1/16

[3Wie 2, S. 1/15

[4Die erste Arbeitstagung des ÖGB am 1.September 1945 mit Betriebsräten und Vertrauensmännern aus der Umgebung Wiens befaßte sich hauptsächlich mit Versorgungsproblemen (wie Anm. 2)

[5Maisel auf dem zweiten Gewerkschaftstag der Metallarbeiter 1950: Die verstaatlichte Industrie müsse von der Arbeiterschaft „wie ihr Augapfel behütet werden, alle, von der Belegschaft bis zum letzten Arbeiter, müssen mithelfen, um die Betriebe immer leistungsfähiger zu machen“ (Gewerkschaftliche Rundschau, Nr. 42, Juni 1950, S. 21). Ähnlich auch das Referat Waldbrunners auf dem Parteitag der SPÖ 1950, wo er die verstaatlichten Betriebe als „wertvollstes Gut der Arbeiterbewegung“ bezeichnete (Parteitagsprotokoll 1950, S. 95)

[6Die Existenz der verstaatlichten Industrie diente als permanente Legitimation der Opfer des Wiederaufbaus und der Politik der Gewerkschaftsführung. Ein repräsentatives Beispiel ist die Rede Johann Böhms auf dem 2. ÖGB-Kongreß 1951: „Na, diese Betriebe [im verstaatlichten Sektor] stehen selbstverständliich dem Volke ziemlich nahe, und wenn die Arbeiter und Angestellten auf die Führung dieser Betriebe einen erhöhten Einfluß gewinnen wollen, dann — glaube ich — verlangen sie nur ihr gutes Recht. Dieses Recht werden wir uns holen, selbstverständlich! Ja, ich möchte noch etwas sagen, liebe Freunde: Den Arbeitern und Angestellten ist in den letzten Jahren klar geworden, daß ihre Existenz eng verbunden ist mit der Existenz der Betriebe, in denen sie beschäftigt sind. Das Wohl und Wehe der Arbeiter ist auch ihr eigenes.“ (Stenographisches Protokoll des 2. Kongresses des Österreichischen Gewerkschaftsbundes vom 1. bis 5. Oktober 1951, Wien 1951, S. 2611)

[7Die Gewerkschaftsführung erkannte natürlich sehr bald und genau diese Hauptpunkte des Widerstandes, konnte aber begreiflicherweise die wirklichen Ursachen nicht nennen. Siehe für eine offizielle Erörterung den Aufsatz „Unruheherd Großbetriebe“, in: Solidarität, Nr. 128, 18. Dezember 1950, S. 2

[8Mit der Unzufriedenheit der Arbeiter mit der Politik des ÖGB beschäftigt sich der Artikel „Ich trete aus der Gewerkschaft aus“, in: Solidarität, 30. Mai 1950, S. 1f.

[9Franz Nemschak: Hauptprobleme der österreichischen Wirtschaftspolitik, Vorträge und Aufsätze des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Heft 1, Wien 1947

[10Die nationalsozialistische Tarifpolitik war auf die Spaltung der Arbeiterklasse angelegt. Sie lehnte Kollektivverträge ab und arbeitete mit Tarifforderungen für einzelne Betriebe und kleine Arbeitsgruppen. Dadurch kam es zu großen Diskrepanzen und Ungleichgewichten innerhalb der Lohnstruktur. Einzelne Spezialgruppen der Rüstungsindustrie wurden bevorzugt. In der Wiederaufbauphase mußte die staatliche Lohnpolitik mit diesen Ungerechtigkeiten aufräumen und eine Nivellierungspolitik einrichten, um soziale Konflikte zu vermeiden (Denkschrift des Österreichischen Gewerkschaftsbundes an die Interalliierte Kommission, in: Der österreichische Arbeiter und Angestellte, 12. November 1945, Nr. 7, 8. 1)

[11Die christliche Fraktion im ÖGB anerkannte nur die zeitweilige Berechtigung der Zentrallohnkommission, weil sie dem „Grundsatz der freien Vereinbarung von Kollektivverträgen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern“ widerspreche (Nationalrat Erwin Altenburger: Fortschrittliche Sozialpolitik, in: Freiheit. Organ für das arbeitende Volk, 2. Jg., Nr. 43, 7. Dezember 1946, S. 2)

[12Vgl. dazu die Stellungnahmen von KPÖ-Politikern im Nationalrat, die noch 1946 eine Politik des „harmonischen Ausgleichs der Interessen“ (Ernst Fischer) fordern.

[13Fritz Neubauer: Die Zentrallohnkommission, in: Die Arbeit, Oktober 1947, S. 5

[14Stein: Zum letzten Male Zentrallohnkommission, in: Gewerkschaftliche Rundschau, Nr. 38, Februar 1950, Seite 14f

[15Wie Anm, 2, S. 14

[16Bei den Verhandlungen für das zweite Lohn-Preis-Abkommen wurde eine Sitzung der Wirtschaftskommission der drei Kammern vorgeschoben. Als sich der kommunistische Vertreter in der Wirtschaftskommission beschwerte, daß er nicht eingeladen worden war, erklärte der ÖGB-Vorsitzende Böhm in einem Schreiben an den kommunistischen Gewerkschafter Walter Stein, es habe gar keine Sitzung stattgefunden. Es habe sich in Wirklichkeit um eine ganz andere Sitzung, eine von Vertretern der Kammern und des ÖGB gehandelt (Österreichische Volksstimme, 2. September 1948)

[17„Praktisch handelte es sich beim ‚Wirtschaftsdirektorium‘ um einen durch Berater erweiterten Ministerrat“ (Fritz Klenner). 1954 wurde es aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes aufgelöst.

[18Fritz Klenner: Die österreichischen Gewerkschaften, Wien 1967, S. 191

[19Redaktionskollektiv express: Spontane Streiks 1973. Krise der Gewerkschaftspolitik, Offenbach 1974, S. 12

[20Als über das erste Lohn-Preis-Abkommen verhandelt wurde, lagen bei der Zentrallohnkommission (ZLK) über hundert Lohnanträge vor. Das Abkommen bestimmte nun, daß alle Lohnanträge, die nicht die Abgeltung der gestiegenen Lebenshaltungskosten durch die erhöhten Agrarpreise verlangten, sofort und alle auf einmal zu bewilligen seien. Die funktionslos gewordene ZLK mußte ihre Aufgaben in die zentralen Lohnabkommen abgeben: die Ausbalançierung der Lohngruppen drückt sich in der anfangs auch von den Unternehmern als notwendig anerkannten Nivellierung der Löhne und Gehälter aus.

[21Wirlandner beschrieb das Anhängeverfahren so: Dem ursprünglichen Kalkulationsergebnis wird durch die Unternehmer selbst (pro 1.000 Stück oder eine sonstige Mengeneinheit) der anteilsmäßige Mehraufwand für Löhne und Gehälter zugeschlagen und ein Neupreis ermittelt (Wirlandner: Stillhalteübereinkommen, S. 5)

[22Es wurde gesagt, daß durch die Lohnerhöhungen in anderen Sektoren der Wirtschaft sich die Bezugspreise für die Vorprodukte erhöhen würden, so daß die Unternehmer nicht bloß die gestiegenen Lohnkosten der eigenen Arbeiter, sondern auch noch die Erhöhung der Preise des konstanten Kapitals (Rohstoffe, Maschinen) durch die Lohnerhöhungen der Arbeiter der übrigen Kapitalisten und die Agrarpreise spüren würden.

[23Monatsberichte des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung, August 1948, S. 282f

[24Noch beim zweiten Lohn-Preis-Abkommen (LPA) argumentierte die Gewerkschaftsseite so, als seien diese zehn Prozent nur „gestundet“ (Stephan Wirlandner: Ein Stabilisierungsversuch, in: Die Zukunft, Nr. 10/1948, S. 292), und die sechsprozentige Lohnerhöhung des zweiten LPA wurde als Abzahlung der Kluft zwischen Preisen und Löhnen gewertet. In der Tatsache, daß a) die Preiserhöhung weit über zehn Prozent hinausschoß und b) nicht einmal die Zehn-Prozent-Marge abgedeckt wurde, zeigte sich der theatralische Charakter der Formel selbst. Von der Zielsetzung der LPA (der Konsumdrosselung) her konnten Forderungen der Gewerkschaften nach außen, die eine parallele Behandlung von Löhnen und Preisen verlangten, nur beschwichtigenden, von der Natur der LPA bewußt oder unbewußt ablenkenden Charakter haben, wenn die Gewerkschaftsspitze sich mit dem Zweck der LPA, eine möglichst hohe, rasche und kontinuierliche Akkumulationsrate zu erreichen, grundsätzlich einverstanden erklärt hatte, aber diese gemeinsamen Ziele nicht offen oder nur unter Phrasen vom gemeinsamen Opfer zu vertreten wagte. Um die Zehn-Prozent-Formel weiterzuverfolgen: Wenn auch die zehn Prozent schon nach zwei Monaten überschritten waren, so hinderte das die ÖGB-Vertreter dennoch in keiner Weise, davon zu sprechen, die restlichen vier Prozent würden auch nach dem zweiten Lohn-Preis-Abkommen noch zurückgeholt werden. Beim dritten LPA wurde von diesen vier Prozent schon gar nicht mehr gesprochen, sondern gleich von vornherein eine Reallohnsenkung eingeleitet.

[25Für Johann Böhm war es „der Zweck des Übereinkommens“ (des ersten LPA), die „berühmte Schraube zum Stillstand“ zu bringen. Die Metapher von der Lohn-Preis-Spirale war das durchgängige Argumentationsmuster der Gewerkschaftsführung überhaupt (Johann Böhm: Was nun weiter?, in: Arbeit und Wirtschaft, 1. Oktober 1947, S. 2)

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