FORVM, No. 469-472
April
1993

Der gebändigte Staat

Kurzer Nachtrag zu einer unterbliebenen Diskussion über eine These von Rudolf Burger

Rudolf Burger hat sich anläßlich einer »profil«-Bitte um „Grundsätzliches” prinzipiell zum staatlichen Gewaltmonopol über das gemeingefährliche Volk bekannt und es sich dabei unter dem Titel „Populismus und Demokratie“ in einem klassischen „Nest von Widersprüchen“ bequem gemacht:

Man sollte Haiders Volksbegehren zum Anlaß nehmen, das Konzept der ‚direkten Demokratie‘ zu überdenken und den Begriff des ‚Volkes‘ zu entmystifizieren. Ein mitleidloser Blick auf uns selbst ist geboten. Alle großen Demokraten haben im Interesse des Volkes dem Volk mißtraut. Hegel nannte die bürgerliche Gesellschaft ein ‚geistiges Tierreich‘ und faßte den Staat als Wirklichkeit der sittlichen Idee‘. Nicht, weil er autoritär war oder nicht gewußt hätte, wie schlecht, korrupt und verbrecherisch ein Staat sein kann, sondern weil es ihm um seine Form ging und weil er wußte, was das Volk ist. Jedes Volk, das wir sind: eine Horde intelligenter, bösartiger, ängstlicher und deshalb umso gefährlicherer, sentimentaler, leicht dressierbarer, doch schlecht gebändigter — Tiere.

(»profil« 52/53 1992)

Ausgangspunkt ist Burgers Entdeckung, daß der idente Sachverhalt — ein Politiker beruft sich bei einem Vorhaben auf das Volk — einmal als Kompliment („demokratisch“), konträr dazu als Vorwurf („populistisch“) thematisiert werden kann. Ein alter Hut. Es hängt eben davon ab, wie der Betrachter das Vorhaben beurteilt.

Auch zu Hochzeiten der Feindbildpflege gegenüber den östlichen Einheitsparteien, wo das Gerücht vom Volkswillen, der die demokratische Politik bestimmt, schwer gepflegt wurde, war im westlichen öffentlichen Bewußtsein die gegenteilige Position ebenso präsent:

Wer demokratisch gewählt ist, braucht sich schon deswegen vom Volk gar nichts sagen zu lassen und darf auf keinen Fall dem „Druck der Straße“ nachgeben. Der „Mut zu unpopulären Maßnahmen“, mit denen es die Politik dem Volk gerade nicht recht macht, war und ist ebenso geschätzt wie die berühmten politischen „Führungsqualitäten“, die dem Volk klarmachen, wo es lang geht, anstatt umgekehrt. Wenn das nicht wunschgemäß klappt und das Volk bei Gelegenheit verkehrt abstimmt, kriegen die Dänen folgerichtig die Chance, es nochmals zu versuchen. Da wird die Demokratie richtiggehend geständig: Es geht in und mit ihr darum, die Staatsnotwendigkeiten mit Zustimmung des Volkes durchzuführen und nicht, es regieren zu lassen. Demokratie, das sind Techniken der Vereinnahmung. So weit, so banal.

Infolge des Haider-Volksbegehrens und wohl auch des Ausmaßes an Ausländerhaß bei den zivilisierten europäischen Völkern ist Burger ein Widerspruch innerhalb des bürgerlichen politischen Denkens aufgefallen:

Wenn der Staat eine Einrichtung zum Zähmen menschlicher Wölfe ist, wäre es da nicht irgendwie blöd, ebendiesen Wölfen via Demokratie das Kommando über den Staat zu geben? Dieses erfundene Problem sollte man besser Politologen überlassen; Burger schlägt sich jedenfalls auf die Seite der bloß potentiell „schlechten“ staatlichen Gewalt über und gegen das von Natur aus „bösartige“ Volk und handelt sich den seit Thomas Hobbes ebenso ehrwürdigen Begründungszirkel ein:

Wenn „wir“ eine „bösartige, gefährliche Horde“ sind, wieso sind „wir“ dann auf die eigenartige sittliche Idee gekommen, uns in einen staatlichen Käfig sperren zu wollen? Und wie soll der funktionieren, wenn ein Teil der Wölfe dressierenderweise den Befehl über die anderen erhält? Gehören die Leitwölfe nicht zum bösartigen Volksrudel?

Ein wenig weltfremd sind solche „Probleme“, weil der Staat ohnehin keine Erfindung zur Verhinderung von Gewalttätigkeiten ist und Demokratie auch kein Verfahren, mit dem sich das Volk regiert. Wer, wie Burger, die aktuelle Politik gehandikapt durch ideengeschichtliche Scheuklappen zur Kenntnis nimmt, dem entgehen einige Kleinigkeiten:

  • Ein Volksbegehren ist eine staatliche Einrichtung. Wird die notwendige Anzahl der Unterschriften erreicht, befaßt sich das Parlament nach Gutdünken damit, also entsprechend den Mehrheitsverhältnissen. Benutzt wird dieses „Instrument“ in Österreich von Parteien zu einem erfrischenden „Zwischenwahlkampf“, von Verbänden und Zeitungsherausgebern, also durch die Bank von Säulen der Demokratie. Wann hätte sich damit je „das Volk“ in die Politik eingemischt?
  • Staatsmänner berufen sich gern auf Volkes Stimmung, wenn sie Ausländergesetze verabschieden. Daß sie nicht deswegen ihre Politik betreiben, merkt man derzeit am Thema „Europa“ Da paßt ihnen die Stimmung im Volk nicht so recht, also spendieren sie ihm eine Werbekampagne, viel „geistige Führung“, schaffen pausenlos Fakten wie die Teilnahme am EWR und wollen idealiter nach vollendeten Tatsachen über dieselben abstimmen lassen.
  • Haiders Begehren lief unter dem Titel „Österreich“ — so heißt ein Staat — „zuerst!“. Die Unterscheidung der Menschheit in bürgerberechtigte Inländer und in vorwiegend rechtlose, nur unter Bedingungen und Auflagen zum Aufenthalt zugelassene Ausländer ist ein staatliches Werk auf Basis der Aufteilung von Mann und Maus unter verschiedene Gewaltmonopole. Ausländerfeinde nehmen diese Unterscheidung auf, halten sich deswegen für die Privilegierten und werfen ihrem Urheber Versäumnisse vor, die sie ab und zu selber beheben. Da ist es gar nicht inkonsequent, wenn staatliche Ordnungshüter in Rostock zurückhaltend agieren, Staatsmänner Verständnis für die Brandleger äußern und die Polizei erst durchgreift, wenn das staatliche Gewaltmonopol oder sein „Ansehen“ tangiert sind.
  • Über die Toten der Privatgewalt gegen Ausländer in der BRD wird leidlich Buch geführt. Hat einmal jemand versucht nachzuzählen, wieviele arme Teufel die europäischen staatlichen „Regelungen“ mittelbar erledigen, durch Abschiebung von oder Asylverweigerung gegenüber Kriegs- und anderen Flüchtlingen? In Dänemark hat kürzlich so ein Fall die politische Kultur enorm belebt. Sogar der Ministerpräsident ist zurückgetreten. Natürlich nicht, weil eine abgewiesene Ausländerin im Ausland umgekommen ist, sondern weil er sich nur unvollständig erinnern mochte. Und wenn neben der Südautobahn fünf tote Singhalesen gefunden werden, sollte man sich auch daran erinnern, daß die europäische Ausländergesetzgebung die Geschäftsgrundlage der „verbrecherischen Schlepperorganisationen“ ist, die man so herzlich verachten soll. Aus purer Lust am Abenteuer versucht nämlich niemand, Österreich im Kontainer zu durchqueren. Ganz zu schweigen von den Opfern der Staaten, vor denen diese Flüchtlinge davonzulaufen versuchen.
  • Im ehemaligen Jugoslawien führen sich Teile der Bevölkerung mit und ohne staatliche Anweisungen als Volk in dessen brutalster Form auf. Nämlich als organisierte Horde mit nichts als dem Begehren nach einem „eigenen“ Staat im Hirn. „Serbien bzw. Kroatien bzw. Bosnien zuerst!“ — Dabei und deswegen stellen Staatsfanatiker („Nationalisten“) regelmäßig Sachen an, die dann gern als „unmenschlich“ klassifiziert und zur Untermauerung einer wünschenswerten Zähmung der Bestie Mensch — eventuell durch einen Staat? — herangezogen werden.

Man sollte „das Volk“ endlich entmystifizieren und einmal mitleidlos betrachten, da hat Burger schon recht. Dabei entdeckt man, daß es aus Staatsbürgern besteht und sich auch so benimmt.

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