FORVM, No. 401-405
Juli
1987

Die „Vaterländische Front“

W. M., der im Frühjahr 1986 eine Broschüre mit dem schönen Titel „Pflichterfüllung“ (Löcker Verlag, öS 50,—, Gruppe „Neues Österreich“) herausgab, erzählt hier von der Vorgeschichte des „Anschluß“.

Auf das offizielle „Jahr der Zeitgeschichte“ von 1985 begann 1986 die Abrechnung mit der realen Geschichte Österreichs. Der sorgsam gehütete Grundkonsens der 2. Republik, das Jahr 1945 zur Stunde Null der österreichischen Zeitgeschichte zu erklären, ist seither in Frage gestellt. Geschichte ist wieder en vogue. Gilt es doch, ein exportfähiges neues Geschichtsbild fürs Ausland zu entwerfen.

Mit Phrasen wie denen vom „überfallenen Österreich“ und von der „Pflichterfüllung“ läßt sich zu Waidheims Zeiten zumindest die ausländische Öffentlichkeit nicht mehr abspeisen. Aus der tapferen Resistenz einiger gegen den Nationalsozialismus kann man beim besten Willen keine Widerstandsbewegung konstruieren. Auch damit läßt sich das österreichische Geschichtsbild nicht ausreichend aufpolieren. Dazu muß man wohl in die Zeit vor dem Anschluß zurückgehen. Diese Notwendigkeit hat selbst das amtierende österreichische Staatsoberhaupt erkannt.

Um seine antinazistische Gesinnung zu beweisen, erklärte er sich flugs zum glühenden Schuschnigg-Anhänger und hüpft gleich ins nächste faschistische Fettnäpfchen. Es ist schon ein Kreuz, wenn sich ein Bürgerlicher in Österreich auf die Suche nach einer demokratischen Vergangenheit begibt. Dem Nationalsozialismus in der Retrospektive abschwörend, landet er notgedrungen beim hausgemachten Faschismus.

Das Totschweigen des Austrofaschismus und die Eingliederung ehemals hochrangiger Protagonisten dieses Systems in die politische Kultur des Landes, nach 1945, bilden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche historische Uminterpretation der Jahre 1934 bis 1938. Dabei wird der von seinen Trägern selbst als solcher bezeichnete Austrofaschismus zum „Ständestaat“ verharmlost; die Austrofaschisten werden zu den Erfindern der „Nation Österreich“ erklärt, deren historisches Verdienst es ist, als „erste staatlich organisierte Résistancebewegung gegen den nationalsozialistischen Imperialismus“ [1] aufgetreten zu sein, während die politische Monopolorganisation „Vaterländische Front“ (VF) als „Abwehrorganisation gegen den Nationalsozialismus“ [2] gefeiert wird.

Zwei Monate nach der Ausschaltung des Nationalrats erschien am 21. Mai 1933 im amtlichen Teil der „Wiener Zeitung“ der erste Aufruf zum Beitritt in die VF. Der Inhalt der Anzeige war ein Konglomerat verschiedener ideologischer Versatzstücke: das eben neu entdeckte „Österreichbewußtsein“ („Vaterlandsliebe, Vaterlandsbewußtsein und Heıimatstolz sind wiedererwacht“) fand ebenso Eingang wie ein künstlich überhöhter Chauvinismus („Die Sendung Österreichs im mitteleuropäischen Raum zum Wohle des gesamten Deutschtums“) und das Bekenntnis zum autoritären Führerprinzip („Dollfuß ıst Führer und Feldherr — Heil Österreich, Heil Dollfuß, dem Führer“).

Mussolini, der politische Protegé von Dollfuß, beglückwünschte diesen zur VF-Gründung. Mussolini sah darin den ersten Schritt zu „internen Reformen im entschieden faschistischen Sinne“, deren Ziel die Schaffung eines faschistischen Staatenbundes Italien — Österreich — Ungarn unter seiner Führung sein sollte. Mit „internen Reformen“ war die Abschaffung des demokratischen Parteienstaates gemeint. An seine Stelle sollte die VF als Parteienersatz treten. In ihr sollten alle regierungstreuen Kräfte zusammengefaßt und organisatorisch verschmolzen werden.

Vorbilder der VF waren die NSDAP und die Faschistische Partei Italiens; daraus machte der damalige Justizminister und spätere Kanzler und VF-Führer Schuschnigg auch keinen Hehl: „Im Juli 1933 wurde in Deutschland die NSDAP unter Strafsanktion zur einzigen Partei erklärt. Ebenso ist in Italien die faschistische Partei die Staatspartei. In gleicher Weise muß nun in Österreich die VF als Staatspartei bezeichnet werden, der bei Ablehnung aller Parteienbildung Totalität zukommt.“ [3]

Doch für die Realisierung dieses Konzepts mangelte es dem Austrofaschismus an entsprechenden Voraussetzungen. Von Beginn an fehlte den Machthabern eine aktıvistische Massenbasis. Die Exponenten des Austrofaschismus waren dieselben, die schon vor 1933/34 die politische Macht innehatten und schon zu diesem Zeitpunkt einen systematischen Verlust an Wählerstimmen hinnehmen mußten. Der Machtausbau der NSDAP in Deutschland bewirkte zudem, daß potentielle Anhänger eines autoritär-faschistischen Kurses in Österreich zum wesentlich attraktiveren nationalsozialistischen Konkurrenzfaschismus überliefen. Unter diesen Bedingungen konnte die VF als ein künstlich von oben eingesetztes Organisationskonstrukt niemals die Dynamik einer Massenbewegung entwickeln.

Das Ziel der VF war das Sammeln von Mitgliedern und das Erreichen eines möglichst hohen Mitgliederstandes. Ein politisches Programm, das über das Schlagwort von der „Idee Österreich“ hinausgegangen wäre, existierte nicht. Bis zur Niederschlagung der Sozialdemokratie und der Oktroyierung einer autoritären Verfassung im Mai 1934 gelang es, mittels der Methode des korporativen Beitritts der nunmehr aufgelösten Regierungspartei (Christlich-Soziale und Heimwehr), diverser katholischer Vereine bis zu denen der „Vereinigung der Schuhmacher Wiens und Niederösterreichs“, alle regierungsnahen Organisationen und Vereine in die VF zu integrieren.

Getreu den großen Vorbildern erfolgte die Ausgestaltung der VF mit den äußeren Insignien einer Organisation faschistischen Musters. Führerkult, autoritäres Prinzip und faschistische Symbolik wurden bis ins Detail kopiert. Das ging so weit, daß der von Dollfuß ernannte VF-Landesführer von Kärnten mit einem Organisationsbüchlein der NSDAP in der Hand von Ort zu Ort ging, um seine Landesorganisation zu errichten. Ebenso einfalls- wie ergebnislos versuchte man, dem künstlichen Organisationsskelett der VF den Anstrich einer Bewegung zu verpassen. Amtswalter und Gauleiter wurden ernannt, VF-Abzeichen in diversen Rangstufen verliehen, Appelle zelebriert und Propagandaaufmärsche verordnet.

Im Mai 1934 wurde die VF per Gesetz zur politischen Monopolorganisation des Austrofaschismus erklärt. Erst dann begann man sich in der Regierung auseinanderzusetzen, welche Funktion man der VF außer dem Sammeln von Mitgliedern noch geben könnte. Bis zu diesem Zeitpunkt vermied die Regierung peinlich jede Diskussion um die machtpolitische Stellung der VF, da man genau wußte, daß es in diesem Punkt unvermeidlich zu regierungsinternen Konflikten kommen würde, die das ohnehin labile Kräfteverhältnis zwischen Christlich-Sozialen, Heimwehren und sogenannten „Nationalen“ in der Regierung ins Wanken bringen würde. Also institutionalisierte man zuerst die Monopolorganisation und ging erst dann daran, sich über die Funktion der VF etwas eingehendere Gedanken zu machen.

Die Christlich-Sozialen um Dollfuß und Schuschnigg sprachen sich für eine funktionale Aufwertung der VF aus. Wenn man aus der VF schon keine Massenbewegung machen konnte, so sollte sie zumindest als politische Kontrollorganisation faschistischen Zuschnitts dienen.

Nach der Vorstellung von Dollfuß und Schuschnigg sollte die VF die Auswahl aller öffentlichen Funktionsträger nach politischen Kriterien vornehmen und das Recht zugestanden bekommen, bestimmenden politischen Einfluß auf die staatlichen Behörden auszuüben. Diese Option scheiterte an den Machtinteressen der beiden anderen Regierungspartner.

Die Heimwehren fürchteten nicht zu Unrecht, daß sie in der VF keine tragende Rolle spielen würden, da die wichtigen Positionen von Christlich-Sozialen bekleidet wurden. Die „Nationalen“ in der Regierung, die als Verbindungsglieder zwischen Regierung und Nationalsozialisten fungierten, lehnten eine Machtkompetenz der VF vehement ab, da Dollfuß ihrer Forderung nach einer eigenen Organisation innerhalb der VF nicht nachkam. Mithin waren es scheinbar paradoxerweise primär die politischen Strohmänner der Nazis in der Regierung, welche die Wunschvorstellungen der Christlich-Sozialen nach einer Ausgestaltung der VF zu einem umfassenden totalitären Machtapparat boykottierten.

Um das ohnehin prekäre Regierungsbündnis nicht zu gefährden, einigte man sich auf eine „kakanische“ Lösung: man baute den organisatorischen Apparat der VF aus, schuf eine Unzahl von Fach-, Landes- und sonstigen Leitungsstellen und Referaten und ernannte die dazugehörigen Funktionsträger. Im selben Maß wie der Organisationsaufbau der VF expandierte, wurde ihr machtpolitischer Stellenwert eingeengt. Nachdem schon 1933 kurzfristig ein amtlicher Medienexperte, der Generaldirektor der „Wiener Nachrichten“ Ignaz Kruckenhauser (der sich später als illegaler Nazi entpuppte), zum VF-Generalsekretär ernannt wurde, übernahm im November 1934 der staatliche Bundeskommissär für Propaganda, Oberst Adam, dieses Amt. Adam erklärte auch gleich „die Werbe- und Aufklärungsarbeit zum wesentlichsten Mittel der politischen Willensbildung“. [4]

Der nach eigenen Zählungen auf stattliche 2 Millionen angewachsene Mitgliederstand der VF läßt sich aber weder mit einer etwaigen gefinkelten Werbestrategie Adams (oder gar des VF-Werbeleiters und nachmaligen Vizekanzlers der ÖVP, Fritz Bock), noch mit der erfolgreichen Politik Schuschniggs erklären. Die Gründe waren einfacher, aber handfester Natur: Alle Beamten und öffentlichen Bediensteten wurden samt ihren Familienmitgliedern, vom Kind bis zum Großvater, gezwungen, der VF beizutreten.

Wer sich von den rund 400.000 Arbeitslosen noch Hoffnung machte, über das Arbeitsamt Beschäftigung zu finden, war gut beraten, VF-Mitglied zu werden, da die Arbeitsämter unter der Kontrolle der VF standen. Firmen, die auf öffentliche Aufträge angewiesen waren, taten ebenfalls gut daran, ihre vaterländische Gesinnung zu bezeugen, indem sie auf den Beitritt ihrer Arbeiter zur VF achteten.

Zutreffenderweise wurde die VF-Mitgliedskarte im Volksmund „Existenzklammer“ genannt. Sie verpflichtete zu nichts weiter als zur Zahlung eines geringen Mitgliedsbeitrages, zum Tragen des rot-weiß-roten VF-Bändchens und zur Teilnahme an den angeordneten Appellen. Um nicht arbeitslos zu werden, rieten sogar die „Revolutionären Sozialisten“ ihren Anhängern zum VF-Beirritt.

Über die wahre Gesinnung, soweit überhaupt vorhanden, sagte die VF-Zugehörigkeit nichts aus. Durch ein System unfreiwilligen und freiwilligen Zwangs versuchte die VF wie ein kastrierter Kater, ihre fehlende Potenz durch Masse auszugleichen. Überschwenglich posaunte sie aus, daß die Anhängerschaft des Austrofaschismus „eine Menschenschlange von 1075 km oder 1958 besetzte Eisenbahnzüge ergeben würde“. [5] Mit diesen Zahlenspielen wollten die Machthaber sich selbst und den auf Anschluß an Deutschland drängenden Nationalsozialisten die bodenständige Verwurzeltheit des Faschismus „made in Austria“ vorgaukeln.

Ein politisches Kontroll- und Mitbestimmungsrecht besaß die VF über das Interventionsrecht. Bei der Bestellung von Funktionären in die korporativ zusammengesetzten Bünde durfte sie ein Gutachten über die politische Verläßlichkeit der Vorgeschlagenen abgeben. Da die „vaterländische Gesinnung“ durch die Mitgliedschaft bei der VF als hinlänglich bewiesen galt, war die positive Beurteilung nur ein formaler Akt. Hinzu kam, daß Interventionen nur von der VF-Bundes- und Landesleitung vorgenommen werden durften, um die zugewiesene Rolle als Vollzugsorgan der Regierung nicht durch Kompetenzzugeständnisse an untere VF-Organe zu gefährden. Zudem nahmen die höheren VF-Tührer großteils auch führende Stellungen in anderen öffentlichen Körperschaften (Bünde, vorberatende Gesetzgebungsorgane etc.) ein, wodurch eine fast oligarchisch anmutende politische Inzucht gewahrt blieb.

Doch gab es auch Bereiche, wo die VF als politisches Repressionsorgan zum Einsatz kam. Quasi als Juniorpartner der weitaus mächtigeren Staatsbürokratie und Exekutive wurde sie zur politischen Verfolgung herangezogen oder selbst aktiv. Die lokalen VF-Stellen wurden mit Ermittlungen gegen politisch verdächtige Arbeitnehmer betraut oder erstatteten von sich aus Anzeige gegen „vaterländisch Unzuverläßliche“. Das konnte die Entlassung durch eigens für die politische Überwachung von Beamten und Betrieben bestimmte Kommissare des Innenministeriums zur Folge haben. An Stelle des Entlassenen mußte ein „vaterländisch“ Gesinnter eingestellt werden. Und man tat für seine Freunde, was man konnte ...

Politische Entscheidungen der VF wurden primär von den Landesleitern und vom VF-Generalsekretariat getroffen. Da die VF-Landesleiter zum überwiegenden Teil gleichzeitig auch Landeshauptleute waren und sich die Funktionäre des Generalsekretariats aus der Ministerialbürokratie und der Exekutive rekrutierten (z.B. war der Präsidialvorstand im Generalsekretariat, Seidl, Sektionschef im Politischen Büro des Bundeskanzleramtes, während der Bürochef im Generalsekretariat, Hantschk, Ministerialrat der Staatspolizei war), ergab sich ein dichtes Netz personeller Verflechtungen zwischen der VF, Verwaltung und exekutivem Gewaltapparat. Auf dieser Ebene, die durch ein teils schwer entwirrbares Kompetenzgeflecht gekennzeichnet war, fand die konkrete Transmission der von den „vaterländischen Führern“ vorgegebenen Politik in reale Handlungsanweisungen an die unteren VF-Organe statt.

Analysiert man den Aufbau, den realen Machteinfluß der VF sowie die Verwobenheit von VF und Administration im politischen System des Austrofaschismus, so lassen sich deutliche Analogien mit dem Herrschaftssystem des italienischen Faschismus der dreißiger Jahre ausmachen. [6] Nach Ende der Bewegungsphase des „Partido Nazionale Fascista“ (PNF) erfolgte auch in Italien eine schrittweise Etatisierung der Partei. Der PNF wurde unmittelbar in den konstitutionellen Organismus des Staates eingebaut, die Organisation nach streng hierarchisch-autoritären Gesichtspunkten bei gleichzeitigem Verlust an autonomer Machtkompetenz zentralisiert. In der NSDAP gab es beim Übergang zur Herrschaftsphase ähnliche Tendenzen, die im sogenannten „Röhm-Putsch“ ihren blutigen Ausdruck fanden, sich aber nicht zur „Verstaatlichung“ der NSDAP verdichteten.

Mit der Annäherung Italiens an Deutschland im Zuge des Abessinienkrieges änderten sich die außenpolitischen Verhältnisse zu Ungunsten des eigenständigen Faschismus österreichischer Provinienz. Mussolini gab seine Rolle als Protektor Österreichs gegen Hitlerdeutschland auf und riet Schuschnigg zu einem modus vivendi mit dem Dritten Reich. Der Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen Österreich und Deutschland im Juli 1936 trug dieser Empfehlung Rechnung. Gab es seit 1933 von austrofaschistischer Seite das ständig wiederholte Angebot an die „betont Nationalen“, als Einzelmitglieder der VF beizutreten, so sah nunmehr das Abkommen die Aufnahme von NS-Symphatisanten und illegalen NSDAP-Mitgliedern sowohl in die VF als auch in die Regierung vor. Konnte bis zu diesem Zeitpunkt die VF ihre Aufgabe als politisches Kontroll-, Repressions-, Legitimations- und Propagandainstrument des „vaterländischen Faschismus“ leidlich erfüllen, so büßte sie nun die systemintegrierenden Funktionen durch die Einsetzung von Nationalsozialisten in das im April 1937 geschaffene „Volkspolitische Referat der VF“ ein.

Das „Volkspolitische Referat“ entwickelte sich zu einem Faktor der Desintegration innerhalb der VF, der die ohnehin schwache Widerstandskraft der VF gegen ideologische Einflüsse von nationalsozialistischer Seite weiter unterminierte. Unter den VF-Funktionären herrschte heillose Verwirrung. In einem Brief an das VF-Generalsekretariat kommt die Konfusion in den eigenen Reihen deutlich zum Ausdruck: „Privatim kann ich Ihnen zeigen, daß hier in unserer gottlob ‚schwarzen Gegend‘ die heute bereits allzu feine Nuancierung zwischen ‚Nazi‘, der verboten ist, ‚Halbnazi‘, der gewonnen werden soll und ‚Betont-National‘, was ja gestattet ist, einfach nicht mehr verstanden wird.“ [7]

Innerhalb der VF wußte keiner mehr, ob sich hinter der vaterländischen Phraseologie des anderen nicht ein illegaler Nationalsozialist versteckte. Als sich der Anschluß an Nazi-Deutschland abzeichnete, kamen die innerorganisatorischen Aktivitäten der VF fast gänzlich zum Erliegen. Für viele war der Schritt von der austrofaschistischen Ideologie der „historischen Mission Österreichs als selbständiger deutscher Staat zum Wohle des gesamten Deutschtums unter autoritärer Führung“ hin zum „geeinten Deutschen Reich unter Führung Adolf Hitlers“ nicht weit. Nur wenige hatten größere Umstellungsschwierigkeiten, als sie nun unter der neuen Nazi-Führung als „Ostmärker“ ihre Pflicht als Deutsche zu erfüllen hatten.

[1G. K. Kindermann, Hitlers Niederlage in Österreich, München 1984, S. 10

[2Exemplarisch für viele apologetischen Werke: L. Reichhold, Kampf um Österreich. Die Vaterländische Front und ihr Widerstand gegen den Anschluß 1933-1938, Wien 1984.

[3Ministerratssitzung vom 15. Juni 1934, S. 56

[4Adam, Ziel und Weg der VF, Flugblatt, April 1935, Haus-, Hof- und Staatsarchiv, NPA 252

[5Info-Dienst der VF, Nr. 49/2, 7.12.1935

[6Tálos/Jungreuthmayer/Manoschek, Austrofaschismus. Zur Einordnung und Bestimmung des Herrschaftssystems 1934-1938 in Österreich, unveröffentliches Manuskript. Geplante Veröffentlichung in Botz/Marin ... (Herbst 1997).

[7BKA, Politisches Büro, Präsidium 1937, Karton 5

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)