FORVM, No. 135
März
1965

Ernst Jünger und der Weltstaat

(II.)
voriger Teil: Ernst Jünger und der Weltstaat

Wie ist Carl Ritters, des großen Geographen, großer Satz zu verstehen: „Auf den Menschen reimt sich die ganze Natur“? [31] Hat überhaupt Protagoras je das Wort gesetzt, der Mensch sei das Maß aller Dinge?

Mitnichten, im landesüblichen Sinn. Das Recht ist schlicht das transcendens: ihm sind Götter und Menschen, Getier und Gewächs, Gestein und Gewässer, Himmel und Erde unterworfen. In dem Maße wie der Mensch zum Kosmos sich ausnehmend verhält, ist er die leuchtende Sinnmitte, um die der Kosmos sich dreht: ἡ ψυχή τὰ ὄντα πώς ἐστιν. [32] Jede Menschenseele ist sozusagen das Seiende im Ganzen. Der Mensch ist die Sinnmitte, das Maß der Dinge, allein nicht das absolute Maß, das sich selbst setzt, sondern gemessenes Maß, relative Sinnmitte, wohin der Mensch verfügt worden ist. Er ist nicht der Gesetzgeber; was ihm zukommt, ist ein, „allerdings wesentlicher, Anteil an der Exekutive“. [33] Stünde der Mensch sich zur Disposition, wie wäre der Selbstmord schroff zu verwerfen, was Jünger unermüdlich tut? [34]

Worin behauptet sich der Rechtswert der Menschenwürde? Vorweg darin: Der Mensch ist kein politisches Tier, das man wie einen Schloßhund an die Kette der Staatsräson legt; niemalen kann rechtens der Mensch zum reinen Objekt irgendeiner Herrschaft entwürdigt werden, die über ihn Wortsperre verhängt; allemal besteht er als Subjekt, das fragen soll. Vortrefflich Jüngers Epigramm: „Die Demokratie erstrebt einen Zustand, in dem jeder jedem eine Frage stellen darf.“ [35]

Der Mensch ist das Wesen, das Sinn hat, den Sinn kritisch zu erkennen und weiterzureichen vermag, kraft des Wortes: ἄνθϑρωπος ζῷον λόγον ἔχον, λόγον δὲ μόνον ἄνϑρωπος ἔχει τῶν ζῴων. Unter den Wesen hat er das Wort allein. Vor diesem Hintergrund setzt Aristoteles seinen ἄνϑρωπος φύσει πολιτικὸν ζῷον: den Menschen als eminent politisches Wesen, so zwar, daß er, mit Sophokles im Einklang, dem ἄπολις (α privativum!), der apolitischen Existenz menschliche Seinsweise abspricht. [36]

Damit hat es nicht sein Bewenden. Der passiv-statischen Wertträgerschaft fügt die aktiv-dynamische Subjektivität sich an: die Menschenwürde als präpositiver Anspruch des Menschen auf institutionell verbürgte Mitwirkung an der Herstellung, Wahrung und Entfaltung aller Ordnungen, die ihn bergen. Das ist jene neue Freiheitsform, die Ernst Jünger sucht. [37]

Wie Demokratie sich zur Weltdemokratie weitet, um so abstechender funkelt das uralte Stammrecht der Demokratie: der oft und lang verschüttete Anspruch des Menschen, Partei zu sein in seinem Prozeß, wozu das Recht sich gesellt, Beteiligter zu sein am Prozeß der Mitmenschen, der nächsten wie der fernsten, am Staatsprozeß, am Weltprozeß — und am Heilsprozeß. Verkümmert, verjährt, verfällt sein Recht, so verliert der Mensch die Freiheit an das Ganze der Welt. [38] Allein — verwirken kann er das Recht im Grunde nie. „Der Mensch ist in ein ungeheuerliches Wagnis eingetreten, dessen Feld die Erde ist. Auch er muß mitwirken.“ [39]

Recht auf Fußgang

Das Doppelantlitz der Menschenwürde anders gewendet: Zunächst: das Recht schirmt ringsum die Persönlichkeitsfestung ab, jenen „zeitlosen Kern, der sich im Menschen verbirgt“, [40] als Konstante durchhält, selbst wenn der Mensch ganz Wandel zu werden sich anschickt. [41] Dann und gleich ursprünglich fordert das Recht den Menschen zur Entfaltung auf, dergestalt, daß es, sich positivierend, die nämliche Mitwirkung sichert. Die Reichweite der Sicherung heißt seit je im Abendland: politische Freiheit kein Fetisch, vielmehr ein handfestes Stück Raum. Sie bildet die Mitte, um die sich kreisförmig die Grund- und Menschenrechte lagern, von ihrer ersten Erscheinungsform an, dem Asylrecht, [42] worum schon des Aischylos Hiketiden flehen, bis zum „Recht auf Fußgang“ [43] in einer von Fahrzeugen starrenden Welt.

Die politische Freiheit aber ist der Widerschein der kosmischen Freiheit. Die Freiheit des Menschen ist Baugesetz der Welt: der Mensch kommt gegen das Universum auf, kann es mit den Göttern aufnehmen. [44] Die Gleichheit ist der zweite Name des Rechts wie der Freiheit; [45] sie treten wie Zwillinge auf — vollends dort, wo Evolution zur Frage steht. [46] Die Auswechselbarkeit erlischt, sobald Gleichheit das Glück indiziert: „Die Frage, ob er seine Freiheit gegen das Glück vertauschen solle, hat der Mensch noch immer verneint.“ [47]

Die Rückseite jener Medaille, deren Vorderseite die Menschenwürde trägt, zeigt das Gemeingut (Gemeinwohl]): Das bonum commune, τὸ κοινόν, commonwealth, mag quantitativ weniger wiegen als die Staatsräson (ratio status), qualitativ hütet es — ratione iuris — mehr; es rettet das Unverlierbar-Unvergängliche eines jeden Menschen. „Die wahre Frucht“ — der Friede als Werk des Rechts (Augustinus: pax opus iustitiae) — „kann nur ersprießen aus dem gemeinsamen Gut des Menschen, aus seinem besten Kern, aus seiner edelsten, uneigennützigen Schicht“ — liest man in der Friedensschrift. [48]

Das, was das universale in homine ist, der „zeitlose Kern, der sich im Menschen verbirgt“, [49] ist jenes Element, wodurch das Naturrecht in das Dasein der Menschen einfällt; jenes, wovon Gemeinschaft und Gesellschaft den Lebenssaft beziehen; jenes, das den Weltstaat und die Weltgesellschaft wirkt, ... aliquod esse commune ius humani generis (Seneca). „In ihm sind wir Brüder.“ Es ist ein Leitmotiv, das durch das ganze Opus Jüngers klingt. [50]

Wie mit der Menschenwürde, so schickt das Seinsrecht mit dem Gemeingut präpositive Richtmaße, deren Geltung jede Staatsgewalt absolut trifft: sei es als Gebot des Handelns, der Abschirmung oder der Leistung, sei es als Verbot. Staat, politische Gemeinschaft überhaupt, auf welcher Stufe immer, setzt Menschenwürde und Gemeingut als gleichwertige Rechtselemente der präpositiven Grundnorm voraus, in höchstem Grade der Weltstaat.

Ist es an dem, enthüllt sich jede Ordnungsmacht, selbst die potestas absoluta der formal denkbar höchsten Macht des kosmischen Regenten der „Heliopolis“, in se und per se als potestas ordinata. [51] Tritt der Fluß der Macht aus dem Bett und über die Ufer, zerrinnt die Macht: am Werk ist Scheinmacht. [52] Macht, namentlich Staatsmacht zur Staatsgewalt verdichtet, ist Maß, gibt Maß, setzt als eigenständige Größe Recht; doch ist sie geeichtes Maß. Kümmert den obersten Träger der Ordnungsmacht die Eichung nicht, hört er auf, für den nämlichen Fall, Träger der Ordnungsmacht zu sein, unversehens nimmt der Träger die Gestalt des Privaten an: der Mutwille verdrängt den Ordnungswillen — jener bindet nicht, weil er nicht gilt; sein Akt ist Schein, einerlei, ob ein Fürst, ein Volk oder dessen Repräsentanten die Ordnungsmacht tragen.

„Dagegen ist Widerstand legal.“ [53] Die Rechtspflicht zum Gehorsam vergeht, sobald der Befehl nackt landet, ohne den Ornat der Rechtmäßigkeit landet; der unbedingte Gehorsam, der wohnt unter Menschen nicht: der Mensch ist a priori ein kritisches Wesen, Ἑῶον λόγον ἔχον. Prüft jeweils genau, was man euch als Gottes Willen vorsetzt! ruft der angeblich obrigkeitsfromme Apostelfürst Paulus der Römergemeinde zu. [54]

Wo ein Scheinakt ankommt, waltet der Waldgänger seines Amtes. „Es ist schon ungemein wichtig, den Bedrohten an den Gedanken zu gewöhnen, daß Widerstand überhaupt möglich ist — ist das begriffen, dann wird mit einer winzigen Minderheit die Erlegung des gewaltigen, doch plumpen Kolosses möglich sein.“ [55] Ernst Jünger preist das Widerstandsrecht, zunächst das passive, obschon er vom Konflikt weiß. [56] Auf die Gretchenfrage nach der Aktivlegitimation antwortet er: „Der Rechtsraum, er möge klein oder groß sein, grenzt immer an das Ungesetzliche. Die Grenze wächst mit den Befugnissen. Wir finden daher bei großen Herren mehr Unrecht als beim kleinen Mann.“ [57]

Der Dichter zieht weiter, billigt das aktive Widerstandsrecht, verwandelt gar das Recht in Pflicht: es ist stets „vom Menschen zu verlangen, daß ... er, auch unter eigener Gefährdung, dem Frevel widersteht ... [58] als Behauptung der menschlichen Grundrechte, die von Verfassungen im besten Falle garantiert werden, doch die der Einzelne — der Waldgänger — „zu vollstrecken hat“. [59]

Nicht allein seine Grundrechte hat der Einzelne durchzufechten, vielmehr ist ihm der Kampf um die Grundrechte der Mitmenschen aufgetragen. Vom Ursprung her gebietet das Seinsrecht, dem Nächsten, der in Not geraten, beizuspringen und beizustehen. Der Held der „Gläsernen Bienen“, Rittmeister Richard, überlegt: „Ich würde eine Schandtat ignoriert und die sich handgreiflich aufdrängende Nächstenpflicht versäumt haben, von da bis zur Unmenschlichkeit ist nur ein Schritt.“ [60]

Entgegen dem Befehle ...

Die „Marmorklippen“; der „Waldgang“; Jüngers thematische Streitschrift wider die Willkür: „Der Gordische Knoten“; und die Friedensschrift, in den Kriegsjahren verfaßt und geheim unter Gleichgesinnte verteilt — sie sind mitreißende Bekenntnisse zur résistance, erregende Dokumente eines deutschen Geistes, dem Tyrannis als das Äußerste am sichtbar Bösen in die Augen sticht.

So sieht man denn Jünger unter den großen Anwälten des Widerstandsrechts stehen: neben Aischylos und Herodot, neben Sokrates, Plato und Aristoteles, neben Cicero und Tacitus, neben Ambrosius und Thomas von Aquin, neben den Monarchomachen, neben Christian Wolff, Alfred Verdroß und Adolf Julius Merkl. Zum Dank verpflichtet sind wir Österreicher dem Lehrmeister des Widerstandsrechts, der den Kompetenzvorrang gegen die Rechts- und Staatsrechtslehrer vindiziert, [61] daß er die vergessene Rechtstugend der Epikie hervorholt in der Erinnerung an die große Kaiserin Maria Theresia. Um die Gewohnheit des stumpfen Gehorsams zu durchbrechen, stiftete sie einen Orden für Taten, „die den Geist der Lage treffen, entgegen dem Befehle“. [62]

Jüngers Lehre schwingt sich dort zum Gipfel empor, der die Sicht auf den Weltstaat freigibt, wo er de Vitorias, des Urhebers der modernen Völkerrechtslehre, brisanten Gedanken in eine neue Fassung setzt: die intervention d’humanité: „Und ohne Zweifel bleibt die Rechtsbeschränkung, wie sie die totalen Staaten dem Menschen auferlegten, nicht innere Angelegenheit allein.“ [63] Denn es versteht sich, „daß die Rechte, die Freiheit und die Würde des Menschen geachtet werden, in welchem Lande es immer sei. Es kann kein Friede dauern als der, der zwischen freien Völkern geschlossen ist.“ [64]

Das Thema des Weltstaates ist gestreift; der Gedankenweg hat die Endstrecke erreicht: im letzten Gang wird die Ernte eingebracht.

Der Name „Weltstaat“ ist reich an Sinn. Er nennt das Ende der Bewegung als Vollendung der planetarischen Geschichte [65] — nicht das absolute, sondern das relative Ende; denn schon bricht die kosmische Zeit durch die Wolken. Die Konstante ist das Sein: „das Zentrum des jagenden Rades, das stets gleich nah ist im Jetzt und Hier“. [66] Die Seinskonstante spricht die Daseinskonstante an: in Resonanz antwortet der unvergängliche Mensch. „Wie immer auch der Wandel die Welt verändere: er kann nicht stärker sein als das Beständige.“ [67]

Der Name „Weltstaat“ bringt Ernst Jüngers kosmologisch-ontologischen Optimismus ins Bild, wie er Plato, [68] Aristoteles, [69] den Aquinaten oder Martin Heidegger ziert; der Dichter bezeichnet ihn einmal als „fundamentalen Optimismus“. [70] Die Anthropologie respondiert in gleichem Klang. Was je und je geschieht, meldet die Ankunft des Weltstaats [71] und seines Souveräns: des heilen Menschen. [72]

Wir erleben den Weltstaat. Aber wir fassen es nicht.

Der Nationalstaat stirbt ab

Sagen wir „Staat“, heften wir das Augenmerk auf ein art- und zeitbestimmtes Herrschaftsgebilde, vornehmlich den Nationalstaat, vielleicht den Barockstaat, weiter zurück reicht der Blick nicht. Aus diesem Winkel nimmt sich die Sache kritisch aus; man kann es wagen, das Absterben des „Staates“ zu prophezeien: Der Nationalstaat verwittert — diesen Befund kehrt Jünger unentwegt heraus. [73] Allein, wir vergessen, daß solchermaßen die gestaltenden Imperien der Geschichte den Namen „Staat“ nicht vertrügen. Die Dinge haben die Plätze gewechselt, wir schauen weiter durch dasselbe, unbewegte Fernrohr.

Wie hatte die Welt vor Actium ausgesehen, wie nachher? Wann haben Rom und Byzanz aufgehört, ein Imperium zu sein? „Mit wieviel Bäumen beginnt der Wald?“ [74] Wann, genau auf den Tag, hat die Zweiheit der Königreiche Kroatien und Ungarn ausgesetzt, um in der Einheit der St. Stephanskrone aufzugehen? Haben die Zeitgenossen den Punkt gemerkt? An welchen Tagen hat Österreich das Reich angesetzt? Ist die Republik Österreich ein „Staat“ — oder sind es deren zwei in einem Verband: der Staat der ÖVP und der der SPÖ?

Gleichviel, „die planetarische Ordnung ist ... bereits vollzogen“. [75] „Es fehlt nur noch ihre Anerkennung, ihre Deklaration“, sagt Jünger [76] und meint an einer anderen Stelle des „Weltstaats“, man dürfe sich vom Ost-West-Gegensatz, durch „die Polemik und ihre Ausschreitungen nicht beirren lassen: bei unbefangener Ansicht erstaunt die große und wachsende Gleichförmigkeit, die sich über die Länder ausbreitet ... als globaler Stil. Es sind dieselben Leitworte, die überzeugen, wie Friede, Freiheit, Demokratie ...“ [77] Erregend ist die Beobachtung — Jünger sagt es nicht —, daß der Lebensstil der Weltgesellschaft von Europa ausgeht. Der Dichter faßt den Weltstaat in dessen neuer Qualität auf: Qualität im ontologisch-kategorialen Sinn. [78] Der Weltstaat ist ihm der im finalen Sinn einzigartige Staat der Welt; [79] doch dieser Staat trägt das unauslöschliche Zeichen des Abendlandes an der Stirn, den Stempel des abendländischen Geistes, des Rechtes, der Politik und der Technik. Kein Untergang, ungeahnter Aufstieg der Wesensformen des Okzidents, an den der Orient sich verschenkt.

Unsere Situation ist die: „Die Gefahr des Planes liegt weniger darin, daß er scheitert, als darin, daß er zu billig reüssiert.“ [80]

Und der Mensch? Ist er ganz Schub, ganz ohne Zug? Figur in der Schachpartie? Die Frage wird rhetorisch, wenn sie nach unserem Dichter greift. Es heißt: „Immer kommt die Grenze, an der hinter dem Wort der Mensch erscheinen und an derer ... das, was er mit dem Worte meinte, vertreten muß. Kein Text kommt dem gleich.“ [81] Das Gesetz regt sich im Universum, des Menschen ist der Vollzug. An allen Orten und zu allen Zeiten ist „der Mensch anwesend in seiner Freiheit, mit richterlicher, instituierender Macht“, [82] mag auch die Bewegung zum Weltstaat die Infrastruktur der Welt erfassen und in sub- wie suprahistorischen Schichten wirken, die dem Menschen verschlossen sind. [83]

Die Ortsbestimmung des Menschen zwischen Schub und Zug gelingt schwer, doch sie gelingt; denn die Größen der Rechnung sind (formal) bekannt: „Stets unveränderlich sind beide Größen uns gegeben: die Freiheit des Menschen und das Ganze der Welt.“ [84] Die neue Staatsqualität fordert vom Menschen neue Souveränität. Der Repräsentant der neuen Wahrheitskonstellation heißt in Jüngers Opus: der Arbeiter. [85]

Nicht terminologisch, der Sache nach sondert Jünger zweierlei: einmal den Staat im metahistorischen Sinn, den ordo transcendentalis, der sich sowohl auf die Naturkonstante „Welt“ wie auf die Naturkonstante „Mensch“ stützt — den Staat, der des Naturrechts ist; zum anderen den Staat im Hier und Jetzt, den ordo accidentalis, der die Variablen von „Welt“ und „Mensch“, die historische Schicht, integriert. [86]

Dieser Staat, der jenen positiviert, kann dem Naturrecht entsprechen — oder nicht. Dem fügt die Distinktion sich an, daß ein und dasselbe Staatsphänomen an einem historischen Punkt den Auftrag des Naturrechts genießt, an einem anderen nicht. Wo der Dichter seine Abneigung gegen den Staat kundtut oder Bedenken vorbringt, etwa, wenn er fragt: „Verlangt es den Stier nach dem Pflug, das Volk nach dem Staat?“ [87] — dort kehrt er die Spitze des Widerwillens gegen den nationalen Machtstaat und dessen Staatsräson, die für absolut ausgegeben wird, die einzig vom brutalen Zwang zehrt — nicht gegen den Staat als transzendentale Daseinsform, ohne die der Mensch sich in der Bestimmung versieht.

Unser Meister meidet die Gilde der Utopisten, ist weder mit Thomas Morus noch Thomas Campanella verwandt, ebensowenig mit Ernst Bloch, der sich nach der Polis ohne Politeia sehnt. Die Utopie verheißt vollkommenes Glück in einer verfassungslosen Gesellschaft, die von vornherein aufs Recht verzichtet. Warum scheuen die Utopisten das Recht? Aus einem bestimmten, einleuchtenden Grund. Das Recht versteckt ein unheimliches Nebenelement: Das Recht ist auf Koexistenz mit dem Unrecht angelegt; am Unrecht gewinnt Recht handfesten Sinn. [88] Δίκης ὄνομα οὐκ ἄν ἤιδεσαν, εἰ τ ἄδικα μὴη ἦν. [89] Der Name des Rechtes klänge den Menschen nicht wohlvertraut, triebe das Unrecht sich nicht in ihrer Nähe herum. Jünger verwirft die Utopie, nimmt das Unrecht in Kauf: „Zu den Irrtümern der Utopisten gehört, daß sie vom Staat ein Glück erhoffen, das er seiner Natur nach nicht gewähren kann — etwa ewigen Frieden oder Verzicht auf Gewalt. Das kann selbst durch den Weltstaat nicht erreicht werden.“ [90]

Staat schafft Recht, nicht Glück

Es steht also zu lesen: „... ein Glück ..., das er (der Staat) seiner Natur nach nicht gewähren kann ...“ Was ist die Natur des Staates, daß er solches nicht vermag? Der Staat ist Ordnung, als Ordnung ist er Recht. Recht kann und soll die Voraussetzungen für das Glück schaffen; es selbst zu verschaffen, ist seines Wesens nicht. Ernst Jünger stimmt mit Cicero überein: res publica non est, nisi quae consensu iuris continetur. Er biegt in die Via maxima der abendländischen politischen Tradition ein, die bei Anonymus Jamblichi und Aristoteles ansetzt, über die Römer, Augustinus, das christliche Hochmittelalter, die Spätscholastik und die Klassiker des angelsächsischen und amerikanischen Rechtskreises bis Kant, bis zu den Liberalen des Vormärz, bis Stammler, Carl Schmitt und bis zu der Wiener rechtstheoretischen Schule (Kelsen, Verdroß, Merkl) führt.

Das ist der Rechtsentwurf vom Staat: the juridical concept of the state (Thomas Gilby). Das Recht konstituiert den Staat; er, der Staat, ist der Transformator, wodurch die anderen Gesellschafts- und Gemeinschaftsformen Gestalt annehmen. [91] Das Recht ist nicht der Überbau, die Gesellschaft das Fundament. Es verhält sich umgekehrt: der Prägstock der Gesellschaft mit ihrer Wirtschaft ist das Recht. Das Recht als Prägstock des Staates heißt Verfassung.

Der Weltstaat gewinnt Züge eines konkret-historischen Rechtsgebildes mit dem Topos Erde, mit dem Demos Menschheit. Unter der Rechtsherrschaft seiner Verfassung [92] versammelt sich die Weltgesellschaft zu einer Rechtsgenossenschaft als einheitlicher politischer Institution. Bis die Institution steht, drückt die Weltgesellschaft den noch ungestillten Drang zur Einheit in der unartikulierten Gleichförmigkeit des Weltstils aus. Das Weltvolk verlangt nach dem Weltstaat.

Was aber ist das rechtsqualitativ Neue, das, wie Ernst Jünger es ausweist, „final Einzigartige“ am Weltstaat? Folgendes: etliche Schranken fallen, Zwischenglieder als eigenständige Größen erlöschen, die heute unabdingbar erscheinen. In der Gegenwart gelten und wirken die Allgemeinen Rechtsgrundsätze, das ius gentium, gilt und wirkt Völkerrecht, ius inter gentes, daneben das sogenannte Internationale Privatrecht und das Internationale Strafrecht (Kollisionsnormen); sie gelten und wirken außerhalb des Staates, nicht als Staatsrecht. Die nämlichen Rechtsordnungsstufen werden im Weltstaat Staatsrecht sein. Vereinfacht: Völkerrecht und Staatsrecht verschmelzen in eins; der Kampf um den Vorrang, der in einem fort erbittert ausgefochten wurde, wird müßig sein.

Zwischen das Naturrecht als die Grundnorm der Einheit des Menschengeschlechts, das ist: den Staat als ordo transcendentalis, und den Staat als ordo accidentalis, das ist: die mit eigenem positiven Recht bestückte Erscheinung der Erfahrung, werden keine eigenständigen Rechtsstufen und Rechtsgebilde mehr eingeschoben sein: Die Unmittelbarkeit ist die neue Qualität.

Völkerfriede wird a priori Staatsfriede sein; die Bürgerkriegserscheinungen, die freilich rechnen dazu!

Es ist geklärt, daß Jünger den Weltstaat nicht als ein verfassungsloses, utopisches Gebilde, vielmehr als einen terrestrischen Verfassungsstaat schaut. Allein — wie kommt er zustande, der Weltstaat? Und: Ist er eine Weltmonarchie oder Weltrepublik?

Das Bild vom Weltstaat ist eines jener Bilder, das die Menschen stets bei sich tragen. Die einen sehen ihn, etwa unter dem Eindruck Alexanders des Großen, als Weltmonarchie. Der Sokratiker Antisthenes und Dante Alighieri, um nur zwei Namen zu greifen, denken und dichten so.

Der größere Teil der Denker und Dichter versteht den Weltstaat als Weltrepublik im Sinne eines mondialen demokratischen Rechts- und Freistaates, nach dem urgriechischen Maß der Isonomie (Alkmeon), so: der Tragödiendichter Euripides, [93] der Denker Demokrit, [94] die Sophisten: Hippias, Antiphon und Alkidamas, der Kyniker Diogenes von Synope, Zenon, der Gründer der Stoa, der gekrönte Stoiker Marc Aurel, die Dichter und Schriftsteller des Römischen Reiches: Aelius Aristides, Rutilius Namatianus und Claudian Claudianus; so an der bewegten Wende zur Neuzeit: Francisco de Vitoria und Francisco Suarez, später Hugo Grotius und Christian Wolff.

Jünger entwirft den Weltstaat als frei- und rechtsstaatliche Weltdemokratie, [95] worüber die Friedensschrift und der Roman „Heliopolis“ mehr Aufschluß geben als das thematische Opusculum „Der Weltstaat“; auch die Erzählung „Gläserne Bienen“ spendet Aperçus. Der Meister berührt den Kern der Sache, wenn er in den Adnoten zum „Arbeiter“ schreibt: „Der Weltstaat ist nicht als bloße Vergrößerung aufzufassen, die durch Zusammenlegung entsteht, sondern als organische Bildung, an deren embryonaler Entfaltung wir teilnehmen.“ [96]

Der Treibstoff des Weltstaates ist der Trieb des reifen, mündigen Menschen zur Demokratie, Demokratie als Name für seinen Anspruch auf Mitwirkung am Zustandekommen der einen Lebensordnung in der einen Welt, die Erde heißt. Die Verfassung des Weltstaats kommt von unten nach oben zustande: nach echt demokratischer Weise des Rechtsgeschäftes unter gleichgestellten Partnern, nach der Art der lex contractus.

Das heißt die Verfassung des Weltstaates entsteht auf dem Grunde und auf Grund eines weitverzweigten, faltenreichen Vertragswerkes, dem die Menschen und Völker zustimmen: consensus populorum. [97] Sie wächst zu einem echten Bundesstaat zusammen, mit anderen Worten: reift als Föderation der Staaten des Erdkreises heran, die die Rechtseigenschaft von Gliedstaaten, Ländern, Kantonen annehmen. In der Verfassung der mondialen Föderation, als welche der Weltstaat sich einrichtet, kommen beide obersten Prinzipien zum Ausdruck, die einen Bund kennzeichnen, „wie immer sie“ — die Verfassung des Bundes „in ihrem Aufbau beschaffen sei“. [98] „Die beiden Prinzipien sind das der Einheit und das der Mannigfaltigkeit. Das neue Reich muß einig in seinen Gliedern sein, doch unter Achtung ihrer Eigenart.“ [99] Die Weltverfassung „hat die raumpolitische Einheit zu schaffen unter Wahrung der historischen Verschiedenheit“. [100]

Der allgemeine Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben, bona fides, [101] ermöglicht die Richtung der Bewegung und die demokratische Art des Zustandekommens. Der Weltstaat, der den Frieden sichern soll, „kann nicht dauern, beschränkt auf seine Eigenschaft als Rechtsvertrag, der unter Menschen geschlossen wurde, wenn er nicht zugleich als heiliger Vertrag besteht“. [102] Toleranz als Maß gegenseitigen Verhaltens gibt das personale Gegenstück zu solcher Struktur und Direktion ab. [103] Die Trennung der Gewalten [104] und die Richtergestalt [105] bestimmen die Physiognomie der Weltverfassung mit.

Rechtsstaat, Freistaat, in diesem Sinne: Republik, Föderation, vorzüglich rechtsstaatliche Demokratie — das ist Ernst Jüngers Weltstaat, zudem Demokratie von überwiegend agoral-plebiszitärer Art; die Merkmale der Repräsentation verflüchtigen sich zu Akzidentalien, [106] von höherem oder minderem Grad.

Was ist der Sinn des Entwurfs, eines Konzepts, in dem ein Tatbestand von Äonenmaß Transparenz erlangt? Ist der Weltstaat sein eigener Zweck? Ist er eine Vision, die der Gegenwart aufgezwungen werden soll? Er ist die Verfassung der „Welt als Menschenheimat“, wo die „Logik der Gewalt“ sich vollendet hat, „damit die höhere Logik des Bundes sichtbar werden kann“. Das Substrat des Weltstaats ist die Weltgesellschaft mit ihrer eigenen öffentlichen Weltmeinung (communis opinio mundi); [107] — allein, die höhere Wirklichkeit, um derentwillen der Weltstaat wächst, ist der Mensch als Substanz: die dignitas humanae substantiae.

Auf den Menschen als Substanz reimt sich der ganze Weltstaat: Er soll verbürgen, daß der Einzelne, mit den Verbänden, die ihm Heimstätte gewähren, am Vollzug des planetarischen und des kosmischen Gesetzes teilnimmt. Um der Vertiefung und einer besseren Bürgschaft der Freiheit des Menschen willen in einer scheinbar so unfreien Welt kommt der Weltstaat.

Friede ist Anwesenheit von Recht

Die Welt ist auf den Triumph der Freiheit angelegt.

Aber was nützen Freiheit und die Institutionen, die sie hüten, wenn der Bedachte überfällig ist? Unser aller eigene Brust, das ist der Ort, wo der Weltstaat sich zum Leben regt. Der Mensch im Hier und Jetzt entscheidet, ob es gelingen wird, den Leviathan zu fällen, den Koloß zu erlegen, [108] auf daß die Zeit uns Friede im Schutz von Recht schicke; denn der Friede gründet im Recht: „Peace is not the absence of violence, peace is the presence of justice.“ (Ein Neger beim Marsch auf Washington 1963.)

Die Anwesenheit des Rechts in des Menschen Herz und Kopf ist die Garantie für den Überstieg von der planetarischen zur kosmischen Existenz. „Mögen die Städte fallen, wenn in ihnen nicht Recht ..., mögen die Dome stürzen, wenn in ihnen nicht Andacht möglich ist.“ [109] Der Staat, mit ihm der Weltstaat, „wie alle Bauten von Menschenhand, muß sich am hohen Bau der Schöpfung Maß nehmen“. [110]

Fürwahr — ich beschwöre hier und jetzt zum letztenmal Ernst Jünger, mir als Zeuge beizustehen — „immer ist der Staat auf Glauben angewiesen, wenn er nicht in kurzer Zeit verfallen oder sich in Feuer verwandeln will“. [111]

Nisi Dominus aedificaverit domum, ...
Vanum est vobis ante lucem surgere ...
Baut nicht der Herr das Haus, ...
Vergeblich steht ihr vor dem Morgenlichte auf ...
(Psalm 126)

[31„Die Erdkunde im Verhältnis zur Natur und zur Geschichte des Menschen“, zit. in: Heliopolis, S. 244.

[32Aristoteles, Über die Seele III, 8, 431b 21.

[33Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 371.

[34Heliopolis, S. 125 ff.

[35Epigramme, GA Bd. 8, S. 650.

[36Aristoteles, Politik I, 2, 1253 a 3. Sophokles, Antigone, v. 332 ff.

[37Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 372 ff.

[38A.a.O., S. 400 ff.

[39Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 431.

[40Der Gordische Knoten, GA Bd. 5, S. 458.

[41Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 428 ff.

[42Heliopolis, S. 286.

[43Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 361.

[44Heliopolis, S. 120.

[45Sgrafitti, GA Bd. 7, S. 411.

[46Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 336.

[47Typus — Name— Gestalt, GA Bd. 8, S. 450.

[48Der Friede, GA Bd. 5, S. 204.

[49Der Gordische Knoten, GA Bd. 5, S 458.

[50Vgl. insb. Zeitmauer, GA Bd. 6, S. 655 ff.

[51Heliopolis, S. 423 ff.

[52Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 336.

[53Waldgang, GA Bd. 5, S. 374.

[54Römer 12, 2.

[55Waldgang, GA Bd. 5, S. 374.

[56Heliopolis, S. 232 ff.

[57Gläserne Bienen, Bd. 9, S. 411.

[58Der Friede, GA Bd. 5, S. 226 f.

[59Waldgang, GA Bd. 5, S. 374.

[60Gläserne Bienen, GA Bd. 9, S. 477.

[61Waldgang, GA Bd. 5, S. 374 ff.

[62Heliopolis, S. 172 f.

[63Der Friede, GA Bd. 5, S. 229.

[64A.a.O.

[65Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 399.

[66Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 432.

[67An Friedrich Georg Jünger zum 65. Geburtstag, 1. Sept. 1963, S. 18.

[68Timaios, 30 AB.

[69Physik VIII, 1, 152a 11 ff.

[70Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 368.

[71Weltstaat, GA Bd. 7, S. 506 f.

[72Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 402.

[73Weltstaat, GA Bd. 7.

[74Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 450.

[75Weltstaat, GA Bd. 7, S. 536.

[76A.a.O.

[77Weltstaat, GA Bd. 5, S. 506.

[78Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 402.

[79Weltstaat, GA Bd. 5, S. 358.

[80A.a.O., S. 526.

[81Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 472.

[82Weltstaat, GA Bd. 5, S. 530.

[83Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 366 ff.

[84Heliopolis, S. 123.

[85Der Arbeiter, GA Bd. 6.

[86Zeitmauer, GA Bd. 6, S. 653.

[87Weltstaat, GA Bd. 5, S. 529.

[88Gläserne Bienen, GA Bd. 9, S. 411 f.

[89Heraklit, Fragment 23.

[90Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 397.

[91Weltstaat, GA Bd. 5, S. 503 f.

[92Der Friede, GA Bd. 5, S. 231 f.

[93insb. Fragment 1047; vgl. Nestle, Euripides, Stuttgart 1901.

[94Fragment 247.

[95Zeitmauer, GA Bd. 6, S. 651 ff.

[96Maxima — Minima, GA Bd. 6, S. 402.

[97Der Friede, GA Bd. 5, S. 215 ff.

[98A.a.O., S. 232.

[99A.a.O.

[100A.a.O., S. 233.

[101Gläserne Bienen, GA Bd. 9, S. 382.

[102Der Friede, GA Bd. 5, S. 233.

[103Zeitmauer, GA Bd. 6, S. 654.

[104Typus — Name — Gestalt, GA Bd. 8, S. 432.

[105Gläserne Bienen, GA Bd. 9, S. 509; Weltstaat, GA Bd. 5, S. 530.

[106Heliopolis, S. 335.

[107Der Friede, GA Bd. 5, S. 210; Der Gordische Knoten, GA Bd. 5, S. 461.

[108Über die Linie, GA Bd. 5, S. 279; Waldgang, GA Bd. 5, S. 374.

[109Der Friede, GA Bd. 5, S. 242.

[110A.a.O., S. 240.

[111A.a.O., S. 238.

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