ZOOM 6-7/1998
Dezember
1998

EU-Wirtschaftspolitik

Neoliberalismus und Zentralismus

Als 1957 die Europäischen Gemeinschaften – hervorgegangen aus der Montanunion – von sechs europäischen Staaten gegründet wurde, war die Zielsetzung eine primär ökonomische: Durch Einbindung der „Schlüsselindustrien“ Kohle und Stahl in eine gemeinsame Verwaltung sowie den Wunsch nach verstärkter wirtschaftlicher Integration Europas wurde in den Römer Verträgen zum Ausdruck gebracht, was zu jener Zeit als Basis des allgemeinen Wohlstands galt: Nur eine enge wirtschaftliche Verflechtung – so der Grundgedanke – könne den Frieden in (West)Europa gewährleisten. [1]

1. Vom Binnenmarkt zur WWU: 40 Jahre im Zeichen des Wettbewerbs

Argumentative Grundlage der herrschenden Wirtschaftspolitik war und ist bis heute das System der Marktwirtschaft, das – verkürzt dargestellt – einen funktionierenden und freien Markt zum einzigen Allheilmittel ökonomischer Probleme erhebt. Quasi durch eine „unsichtbare Hand“ – so die Theorie (vgl. Adam Smith) - würde allein durch das Funktionieren des Marktes eine optimale Ressourcenallokation und -verteilung erfolgen, alle Güter/Dienstleistungen und auch Finanzkapital wären „gerecht“ – im Sinn von ökonomisch optimal – gemäß Angebot und Nachfrage unter den Marktakteuren verteilt und das menschliche Handeln wäre bestimmt durch ökonomische Rationalität (homo oeconomicus. [3] Sozial-, Verteilungs- oder Beschäftigungspolitik wäre in diesem System gar nicht notwendig, da ja ohnehin der Markt automatisch für die optimale Verteilung sorgte! [4] In einem solchen System reduziert sich – so die (heute neoliberal genannte) Praxis – aktive staatliche Einflußnahme auf die Wirtschaftspolitik auf das Bereitstellen der Rahmenbedingungen für das Funktionieren des freien Marktes: in der EU des Gemeinsamen Marktes (= Binnenmarktes). [5] Der Aufbau einer Sozial- und Beschäftigungsunion genießt nach wie vor einen niedrigen Stellenwert in der Europäischen Integration (vgl. Punkt 2.1.). Zu den Grundbedingungen für einen optimal funktionierenden Markt wurden neben der allgemeinen Zielorientierung auf das Wirtschaftswachstum die Ermöglichung des freien Wettbewerbs und die freie Zirkulation von Waren, Kapital und Dienstleistungen erklärt (einschließlich Arbeitskräften, die in der ökonomischen Theorie und Praxis als Produktionsfaktoren fungieren und die „Ware Arbeitskraft“ – in der EU „Humanressource“ genannt – darstellen). Das Mitte der achtziger Jahre zur Überwindung der wirtschaftlichen und politischen „Eurosklerose“ von Jacques Delors präsentierte und Anfang der Neunziger im Vertrag von Maastricht umgesetzte Binnenmarktprogramm schreibt den Neoliberalismus als herrschendes Wirtschaftsparadigma fest [6] und gewährleistet – insbesondere den Unternehmern – die vielzitierten „Binnenmarktfreiheiten“. Die Freiheit des Personenverkehrs (wie auch in weiterer Folge das bisher in Ansätzen steckengebliebene Konzept der Unionsbürgerschaft) wird auf die Funktion der Person („des Unionsbürgers“) als Teil des Gemeinsamen Marktes reduziert; der Bürger soll unter dem Schlagwort „Chancengleichheit“ in seinen Fähigkeiten, den Gemeinsamen Markt zu unterstützen und zum Wirtschaftswachstum beizutragen, [7] durch verschiedenste Impulse und Förderprogramme funktionsfähig gemacht oder gehalten werden. [8] Aktuelles Beispiel für die Dominanz der Wachstums- und Wettbewerbsideologie vor der wirtschaftlichen Vernunft ist der jüngst von EU-Industriekommissar Bangemann vorgelegte Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Industrie. Obwohl sich die Europäische Industrie auf dem Weltmarkt hervorragend behauptet (der Überschuß der Außenhandelsbilanz der EU ist von 1979 bis 1996 von 27 auf 130 Mrd. ECU gestiegen, in den USA hat sich demgegenüber das Defizit von 125 auf 146 Mrd. ECU ausgeweitet), allein heuer um satte fünf Prozent wachsen wird, die EU-Exporte die Importe um mehr als 1300 Mrd. Schilling übertreffen und die Leistungsbilanz der EU stark positiv ist, wird die Wirtschaft krankgejammert und – unterstützt vom internationalen Währungsfonds und der G7 – heftig für mehr Wirtschaftswachstum appelliert und die hohen Sozial- und Lohnkosten in Europa als Ursache allen Übels hingestellt, dessen einziger Ausweg die völlige Deregulierung der Wirtschaft sei.

Gleichzeitig kam es mit der Herausbildung einer eigenständigen EU-Regionalpolitik durch Ausweitung der Strukturfonds sowie der Etablierung eines von Kommission und EuGH in langjähriger Praxis entwickelten Wettbewerbsrechts zu einem Zentralisierungsprozeß in der EU-Wirtschaftspolitik. Den Mitgliedstaaten wurden wesentliche Instrumente ihrer Wirtschaftspolitik sukzessive aus der Hand genommen: beispielsweise das Recht auf eine eigenständige, nach regionalen Bedürfnissen orientierte (dezentrale) Förderpolitik oder das Recht, Importverbote zu verhängen (Beispiel Gen-Nahrungsmittel).

2. Die Wirtschafts- und Währungsunion im neoliberalen Kontext

2.1. Die WWU als dominantes Element der EU-Politik

Die Bildung der Wirtschafts- und Währungsunion folgt trotz ihrer zentralistischen Ausgestaltung dem neoliberalen Grundbekenntnis der EU. Im Maastrichter Vertrag wurden die Aufgaben der EU wie folgt definiert:

Art. 2 VEU: „Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch die Errichtung des Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ... eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau ... den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern.“ [9]

Der Ansatz ist derselbe wie bei Einführung des Binnenmarktes: Die Wirtschafts- und Währungsunion soll automatisch andere Politikbereiche nach sich ziehen und quasi „mitlösen“. Andere Politikfelder sind nachrangig. Primärrechtlich hat die EU also längst festgeschrieben, was ihre eigenen Staats- und Regierungschefs in der Öffentlichkeit (bewußt) leugnen: Daß Sozial- und Beschäftigungspolitik – wie auch sämtliche anderen Politikbereiche (von Umwelt- über Kultur- bis beispielsweise Bildungspolitik) – den wirtschaftspolitischen Erfordernissen bedingungslos unterzuordnen sind.

Ein Beispiel hierfür stellt die im EU-Vertrag (Art. 118a VEU) enthaltene Bedingung dar, Maßnahmen im Bereich des Sozialkapitels (zum Beispiel zur Förderung der Chancengleichheit oder im Bereich der Arbeitsumwelt) dürften nur dann gesetzt werden, wenn sie „keine verwaltungsmäßigen oder rechtlichen Auflagen vorschreiben, die der Gründung und Entwicklung von Klein- und Mittelbetrieben entgegenstehen“. [10]

Deutlich wird beispielsweise die Nachrangigkeit der Beschäftigungspolitik unter die Erfordernisse der Wirtschaft auch durch Art. 2 des in den Amsterdamer Vertrag eingefügten Titels „Beschäftigung“, wo es heißt:

„Die Mitgliedstaaten tragen durch ihre Beschäftigungspolitik in Übereinstimmung mit den in Art. 103 Abs. 2 verabschiedeten Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft zur Erreichung der ... Ziele bei.“

Auch die beschäftigungspolitischen Leitlinien sind in Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik zu erstellen (Art. 4 Abs. 2 des neuen Titels Beschäftigung). Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik (Art. 102a VEU) umfassen den „Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Ressourceneinsatz gefördert wird“ sowie – in Form eines Verweises auf Art. 3a VEU – „eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, ... die Festlegung und Durchführung einer einheitlichen Geld- und Wechselkurspolitik, die beide vorrangig das Ziel der Preisstabilität verfolgen und ... gesunde öffentliche Finanzen und monetäre Rahmenbedingungen sowie eine dauerhaft finanzierbare Zahlungsbilanz“. [11]

Absolutes Europa

Die vielumjubelte „Gemeinsame EU-Beschäftigungsstrategie“, die nun als eigenes Kapitel Eingang in den Amsterdamer Vertrag fand, ändert also an der Erstrangigkeit der Wirtschaftspolitik im EU-Recht nichts. Schließlich handelt es sich bei den am Luxemburger Beschäftigungsgipfel beschlossenen EU-Leitlinien ausschließlich um unverbindliche Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, die diese in Form von Nationalen Aktionsplänen (NAPs [12]) umsetzen können – oder auch nicht, denn EU-rechtlich fällt der Bereich Arbeitsplatzschaffung immer noch unter das Subsidiaritätsprinzip, d. h. in die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten. Weder ein Sanktionsmechanismus – wie beispielsweise im Bereich der Konvergenzkriterien der Währungsunion – ist bei Nichtumsetzung der Gemeinsamen Strategie vorgesehen, noch ist in irgendeiner anderen Weise die Verbindlichkeit in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegeben. [13] Im Gegenteil: Durch die Verabschiedung der – jedes Jahr neu zu erstellenden - beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU ist es für die österreichische Bundesregierung noch einfacher geworden, den Ball der Verantwortung für aktive Beschäftigungspolitik zwischen nationaler und EU-Ebene hin- und herzuspielen. Darüber hinaus hat in sozialpolitischen Fragen auf EU-Ebene ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Sprach man in den achtziger und Anfang der neunziger Jahre noch von „Sozialer Dimension des Binnenmarktes“ oder entwarf gar das Bild einer EU-Sozialunion, [14] so ist der Terminus „sozial“ heute aus der Debatte fast gänzlich verschwunden und seit dem Essener Gipfel Ende 1994 dem Ausdruck „Beschäftigung“ gewichen. Sozialpolitik fällt nach wie vor in den Bereich der Subsidiarität, das „Sozialkapitel“ des Amsterdamer Vertrages geht über den Arbeitsmarktbereich nicht hinaus. [15]

Wie der Arbeitsmarktbereich auszusehen und unter welchen Rahmenbedingungen er zu funktionieren hat, dafür hat die EU hingegen sehr genaue Vorstellungen entwickelt, die – obwohl im Bereich der Subsidiarität angesiedelt – von den Mitgliedstaaten sehr bereitwillig akzeptiert (da konzipiert und mitbeschlossen) und sukzessive umgesetzt werden (siehe Punkt 1): Dazu gehören neben Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte insbesondere die Anpassung der Menschen an die Markterfordernisse. Die Forderung nach „Flexibilität der Arbeitnehmer sowie die Anpassung der Arbeitsmärkte an die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels“ ist sogar Grundprinzip der Beschäftigungspolitik (Art. 1 des Titels Beschäftigung).

Auffallend an diesem Versuch, Beschäftigungspolitik auf höchster (Europäischer) Ebene in den Dienst der Wirtschaftspolitik zu stellen, ist ihr (auf den ersten Blick scheinbarer) Widerspruch zu der herrschenden neoliberalen Forderung nach Rückzug des Staates aus der Politik und nach blindem Vertrauen auf die Marktkräfte. Haben sich da etwa klammheimlich verpönte keynesianische bzw. staatsinterventionistische Politikansätze in die EU-Gremien eingeschlichen? Etwa gar infolge der sozialdemokratischen EU-Mehrheit? [16]

2. 2. Die WWU als Vehikel zur Zerschlagung des Wohlfahrtsstaates

Die von der Politik wie ein Bauchladen vor sich hergetragene Mär vom sozialen Zusammenhalt Europas und dem Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung als große makroökonomische Herausforderung des ausklingenden Jahrhunderts findet in Wahrheit keinerlei Eingang in die (wirtschafts)politische Konzeption der EU. Im Gegenteil: Die rechtliche und politische Ausgestaltung der Wirtschafts- und Währungsunion – wie auch des gesamten EU-Rechtsbestandes - fördert aktive Sozial- und Beschäftigungspolitik weder auf EU- noch auf nationaler Ebene und ist damit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht nur gänzlich ungeeignet, sondern verhindert diese vielmehr.

Deutlich wird dies angesichts der massiven Sparmaßnahmen und des sozialen Kahlschlags in den EU-Mitgliedstaaten zur Erfüllung der Konvergenzkriterien für die Währungsunion. Die Idee des EURO wurde in einer Phase durchgepeitscht, die eine gänzlich andere wirtschaftspolitische Orientierung und Schwerpunktsetzung erfordert hätte: In einer Phase wirtschaftlicher Stagnation bzw. Rezession (wie es in Europa nach Sicht etlicher Ökonomen bereits seit geraumer Zeit der Fall ist) ist nicht restriktive Budgetpolitik und in der Folge „Kaputtsparen“ angesagt, sondern es sollte der ökonomische Fokus vielmehr auf aktiven (staatlichen) Maßnahmen zur Überwindung der Rezession und zur Reaktivierung des Konjunkturmotors liegen. Die EU ist mit der Währungsunion jedoch zum falschen Zeitpunkt den falschen Weg gegangen: Durch den politischen Druck auf die Mitgliedstaaten zur Teilnahme an der Währungsunion, durch ihre restriktiven Bedingungen (z. B. rasche und massive Defizit- und Schuldenreduktion) und die Androhung von Sanktionen im Fall der Nichtumsetzung (EURO-Stabilitätspakt) wurde den Mitgliedstaaten, den Ländern und Kommunen, nicht nur der fiskalpolitische Handlungsspielraum für Investitionen und Strukturreformen – beispielsweise am Arbeitsmarkt oder im Bildungsbereich - genommen, sondern wurden etliche Mitgliedstaaten zu wahren „Sozialabbauorgien“ genötigt. Konnten sich die Regierungen heuer zur Erreichung der „EURO-Tauglichkeit“ noch über die schwierigsten Konvergenzkriterien hinwegschummeln, [17] so sind sie durch den 1997 beschlossenen EURO-Stabilitätspakt auch nach Inkrafttreten der Währungsunion an eine restriktive Budgetpolitik gebunden: Ziel ist der vollständige Defizitabbau („budget close to balance“) und die Reduktion des Schuldenstandes auf 60 % des BIP. Daß diese restriktiven Bedingungen – insbesondere die fiskalischen Konvergenzkriterien Defizit und Schuldenstand – nach Ansicht zahlreicher Ökonomen für das Funktionieren einer Währungsunion eigentlich keinerlei Notwendigkeit darstellen, sondern vielmehr politische Zielsetzungen verfolgen, sei an dieser Stelle angemerkt.

Was das für die Budgetpolitik der kommenden Jahre bedeutet, wird durch eine Studie der Österreichischen Nationalbank deutlich: Allein für Österreich (einem der drei reichsten EU-Länder!) wurde für den EURO ein neuerlicher Einsparungsbedarf von 70 Milliarden Schilling errechnet! Nicht nur, daß damit notwendige Strukturreformen nicht verwirklicht werden können. Noch beunruhigender ist die bevorstehende gleichzeitige Einsparungswelle in allen EU-Mitgliedstaaten, die nicht nur erneuten Sozialabbau, sondern auch abermals ein Abwürgen der mühsam in Gang kommenden Konjunktur zur Folge haben wird! [18]

Daß eine solche Politik durchaus im Interesse dieser Mitgliedstaaten selbst lag und weiterhin liegt, wird u. a. dadurch deutlich, daß es einigen Staaten durchaus gelungen ist, sich von der Währungsunion politisch abzukoppeln. So nehmen Schweden, Dänemark und Großbritannien freiwillig nicht an der WWU teil, Griechenland hingegen erreichte die monetären Kriterien nicht. Die Währungsunion wurde in den meisten Ländern, die an ihr teilnehmen, zum Vehikel der Durchsetzung politisch erwünschter und teilweise längst geplanter Maßnahmen (Sozialabbau, Privatisierungen).

2. 3. Die Zentralisierung und Entdemokratisierung europäischer Fiskal- und Geldpolitik durch die WWU

Es bleibt festzustellen, daß die Währungsunion durch die verbindlichen Konvergenzkriterien den Mitgliedstaaten de facto ihre fiskalpolitischen Steuerungsinstrumente aus der Hand nimmt und die Möglichkeit nationaler Budget(ausgaben)politik substantiell beschneidet. Gleichzeitig wurde auf EU-Ebene als Ersatz für den Verlust der nationalen Handlungsmöglichkeiten kein taugliches Instrumentarium geschaffen: So existiert ein Europäisches Finanzausgleichssystem – eine der unumstrittenen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschafts- und Währungsunion – nicht einmal in Ansätzen, und auch die bestehende Regional- und Strukturpolitik der EU kann aufgrund ihrer systemimmanenten Unflexibilität und dem fehlenden Automatismus nicht als solches bezeichnet werden. Bezeichnend für die mangelnde Lösungskompetenz der EU in der Struktur- und Verteilungspolitik ist beispielsweise die Diskussion über die Streichung von Kohäsionsfondsmitteln für die Teilnehmer an der Währungsunion. Gerade die ärmeren Länder werden doppelt unter Druck gesetzt: Einerseits haben sie auf Druck der EU massive Sparmaßnahmen zur Erreichung der Konvergenzkriterien vollzogen, andererseits werden sie nun dafür mit der Streichung von – bitter nötigen – Strukturfondsgeldern „bestraft“. Ähnlich verhält es sich – wie bereits dargestellt – mit der Beschäftigungspolitik.

Auch die – bisher in der Verantwortung der nationalen Notenbanken gelegene – Geldpolitik wird in der Währungsunion vollständig zentralisiert und ist in Hinkunft ausschließlich Angelegenheit der Europäischen Zentralbank. Eine eigenständige nationale Währungspolitik (z. B. Auf- und Abwertung der Währung) ist nicht mehr möglich. Leitungsorgan der EZB ist der EZB-Rat, der – bestehend aus den Notenbankchefs der elf Teilnehmerstaaten sowie dem für die Durchführung der Geldpolitik verantwortlichen Direktorium – nach dem Prinzip „1 Land = 1 Stimme“ funktioniert. Die nationalen Notenbanken werden künftig Aktionärinnen der mit einem Grundkapital von ca. 70 Milliarden Schilling ausgestatteten EZB (der österreichische, aus eigenen Reserven aufgebrachte Anteil entspricht rund 2,3 % = ca. 115 Mio. EURO) und übertragen einen Teil ihrer Währungsreserven auf die EZB. Gemeinsam mit den nunmehr dem EZB-Direktorium weisungsgebundenen nationalen Notenbanken bildet die EZB das sogenannten ESZB, das Europäische System der Zentralbanken. Die Zusammenarbeit mit den Nichtteilnehmern an der WWU im Rahmen des EWS II erfolgt im sogenannten „Erweiterten Rat“, der die Geldpolitiken aller EU-Mitgliedstaaten koordiniert.

Diese streng monetaristische Ausrichtung der EZB sowie die fehlende Einflußnahmemöglichkeit der Politik (d. h. der direkt – wie das Europäische Parlament - oder indirekt – wie der Europäische Rat – gewählten politischen Organe) auf ihre Entscheidungen tragen ihr die Bezeichnung „Schaltstelle Europas“ ein und waren gleichzeitig die Hauptkritikpunkte der französischen (Links-)Regierung, die vergeblich die Etablierung eines politischen Gegengewichtes zur Allmacht der Währungshüter forderte. Die jüngsten Diskussionen über die künftige Rollenverteilung der sogenannt unabhängigen Währungshüter einerseits (in Form der EZB) und der politisch Legitimierten anderseits (in Form des ECOFIN) [19] zeigen zwar, daß die „Allmacht“ der EZB durch die Politik nicht uneingeschränkt goutiert wird, kommen jedoch reichlich spät und erwecken kaum Hoffnung auf Erfolg. So entzieht sich die Europäische Geldpolitik unter dem Credo der Unabhängigkeit wie erwähnt nicht nur zur Gänze der Mitbestimmung demokratisch legitimierter Organe, sondern es ist auch das Europäische Parlament von der Willensbildung im Bereich der Wirtschafts- und Währungsunion ausgeschlossen. Das Problem der Loslösung der Politik im allgemeinen und der Wirtschafts- und Finanzpolitik im besonderen von demokratischen Grundprinzipien findet in der Ausgestaltung der EZB als Trägerin der WWU somit ihren vorläufigen Höhepunkt. So wird die Notwendigkeit der Unabhängigkeit der Zentralbank in der öffentlichen Debatte über die EZB als ökonomisches und politisches Naturgesetz dargestellt, ohne die Pros und Kontras einer solchen Lösung gegenüberzustellen oder zu reflektieren, was „Unabhängigkeit“ in der politischen Praxis bedeutet. Für die EZB bedeutet Unabhängigkeit keineswegs ideologische Unabhängigkeit oder gar Entscheidungsfreiheit (siehe Verpflichtung zur Wahrung der Preisstabilität als vorrangiges Ziel), sondern vielmehr Unabhängigkeit von der Entscheidung demokratisch gewählter Organe. [20]

Festzustellen ist weiters, daß durch die rein monetaristische Ausgestaltung der Währungsunion und die Macht der EZB über die Geldpolitik der EU die Dominanz der Finanzmärkte nicht nur gegenüber der Politik im allgemeinen, sondern auch gegenüber der Wirtschaftspolitik im speziellen bedeutend zunimmt. So kommt die Forderung von EU-Industriekommissar Martin Bangemann [21] nach Aufwertung des Industrieministerrates als Gegengewicht zum mächtigen ECOFIN – der ja in erster Linie Finanzpolitik betreibt – nicht überraschend. Fürchten Wirtschafts- und Industriepolitiker angesichts der Konzentration der Europäischen Politik auf Finanzmarktturbulenzen und Stabilität des EURO um ihren – lange Zeit unbestrittenen – Einfluß auf die zentralen Politikfelder der EU und den EU-Gesetzgebungsprozeß, sollen nach den Plänen Bangemanns langfristig die Agenden der EU-Industrieminister mit den Bereichen Telekommunikation, Forschung und Entwicklung, Energie sowie Binnenmarkt zu einem sog. „multi-approach“ [22] zusammengelegt werden und das Kräftegleichgewicht zwischen Finanz- und Wirtschaftspolitik (bzw. des Rates und der Kommission in den zentralen Wirtschaftsfragen) wiederhergestellt werden: Der ECOFIN kümmert sich um die makroökonomischen Rahmenbedingungen, der Industrieministerrat um die mikroökonomischen Bedingungen der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. [23] Für die Arbeits- und Sozialminister wird in diesem Machtgefüge freilich kein Platz mehr sein.

3. Die Wirtschaftspolitik der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft [24]

Die österreichische Bundesregierung ist – was die Umsetzung der Wirtschafts- und Währungsunion und den Vollzug neoliberaler Wirtschaftspolitik betrifft – ein EU-Musterschüler. Kritiklos wird übernommen, was die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten (allen voran Deutschland) gutheißt. Eigenständige österreichische Politik ist in den EU-Gremien auch bei Entscheidungen mit Vetorecht fast gänzlich unbekannt. In diesem Sinn gestaltet sich auch die österreichische EU-Ratspräsidentschaft als reines Management der EU-Tagesordnung und verzichtet – entgegen den Versprechen vor dem EU-Beitritt wohlgemerkt! – auf eigene inhaltliche Vorstöße. Versteckt hinter der angeblichen Verpflichtung des Ratsvorsitzes zur Unparteilichkeit, [25] wird brav organisiert, gefeiert und in die Kameras gelächelt – nur keine Politik gemacht. [26]

Bis auf einige wenige Ausnahmen; eine davon findet sich in der Wirtschaftspolitik: der Bereich der Steuerharmonisierung. Harmonisierungsmaßnahmen im Bereich Energie-, Zins- und Unternehmenssteuern sind bereits seit Jahren Gegenstand der EU-Diskussion, steckten aber nicht zuletzt aufgrund der harten Haltung Deutschlands [27] und auch Großbritanniens [28] fest. Finanzminister Edlinger hat sich nun das Bemühen um eine europaweite Steuerharmonisierung auf die Fahnen geschrieben und dieses Thema auf die Tagesordnung der ECOFIN-Räte gesetzt. [29] Mit mäßigem Erfolg: Zu einer Änderung der Möglichkeiten einer niedrigen Gewinnbesteuerung in einzelnen Ländern – Gleichbehandlung vorausgesetzt – wird es voraussichtlich nicht kommen. Beseitigt werden soll nicht der Steuerwettbewerb an sich, sondern seine „schädlichen Ausformungen“. [30] Die nationale steuerliche Souveränität soll nicht angetastet werden. Auch bei der Zins- und Energiebesteuerung ist man unter der österreichischen Präsidentschaft bisher über reine Absichtserklärungen nicht hinausgekommen. [31] Zur Besteuerung von Energieerzeugnissen, zu der bereits seit März 1997 ein entsprechender Richtlinienentwurf vorliegt, soll lediglich ein Bericht mit Präzisierungen für die Anwendung verbindlicher Mindestsätze erarbeitet werden. [32] Eine Richtlinie zur Zinsbesteuerung wurde gar auf Mitte 1999 – das Ende der deutschen Ratspräsidentschaft – verschoben. [33]

Einigung wurde unter österreichischem Vorsitz hingegen in einem ganz anderen Bereich erzielt: der Ausdehnung des Freihandels. Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ erteilte Anfang November seine Zustimmung zum Ausbau der Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft EU – USA (new transatlantic market place), der zuvor vom Ausschuß 113 [34] in Form eines Aktionsplans und eines Verhandlungsmandats für die Europäische Kommission gebilligt worden war. Der Aktionsplan – ursprünglich initiiert vom britischen EU-Kommissar Brittan – beinhaltet als Kernstück im bilateralen Teil die Ausverhandlung von Abkommen zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Warenbereich, Abkommen zur Stärkung des Dienstleistungshandels (gegenseitige Anerkennung), öffentliches Beschaffungswesen und Geistiges Eigentum. [35]

Nicht gerade erfolgreich war Österreich auch bei einem anderen wichtigen Vorhaben: Die mit Spannung erwartete Vorlage des Eigenmittelberichtes der Kommission, einer der Grundlagen für die Agenda 2000, hatte eine heftige Diskussion der EU-Finanzminister über das künftige EU-Budget zur Folge. Die EU muß sich bis Jahresende nicht nur über die Finanzierung des Haushaltes für die Jahre 2000 – 2006 (und folglich die Finanzierung der Osterweiterung) einig werden, sondern auch über das Verhältnis der Beiträge der Nettozahlerländer zu jenen der ärmeren Mitgliedstaaten. Vor dem Hintergrund der Forderungen v. a. Deutschlands und Österreichs auf Reduktion des „EU-Mitgliedsbeitrages“ erhielt die Kommission vom ECOFIN den Auftrag, die Option eines gänzlichen Nullwachstums des EU-Haushalts zu prüfen. Angesichts der bevorstehenden Aufgaben der EU – von der Neugestaltung der Regional- und Förderpolitik bis zur Reform der Agrarpolitik – sind mit dieser drastischen Budgetbeschränkung Verteilungskämpfe vorprogrammiert und die angekündigte Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer nicht mehr als Lippenbekenntnis. Die Nettoempfängerländer, allen voran Spanien, Portugal und Griechenland, fürchten den Verlust von EU-Fördermitteln, während die Beitrittskandidaten die Beschränkung der Beitrittshilfen auf 42 Mrd. Schilling jährlich (zurecht) als unzureichend beklagen. Formell beschlossen wird die Agenda 2000 voraussichtlich im März nächsten Jahres. [36]

4. Die ökonomischen Auswirkungen einer EU-Erweiterung auf Österreich

Vor dem Hintergrund der ungelösten Probleme mit den Agrar- und Strukturförderungen [37] einerseits und der Reform der EU-Institutionen andererseits ist zu vermuten, daß die Erweiterung der EU um die mittel- und osteuropäischen Länder (MOEL) nicht so rasch über die Bühne gehen wird, wie die offiziellen Aussagen der EU-Politiker glauben machen.

Da die Stimmen, die eine Neustrukturierung der EU-Institutionen und der Förderpolitik als Voraussetzung für die nächste Erweiterungsrunde propagieren, durchaus gewichtig sind, jedoch darüber kaum vor dem selbstverordneten Zeitpunkt 2004 politische Einigkeit erzielt werden wird und weiters die rechtstechnischen Umsetzungsrituale ebenso ein bis zwei Jahre Zeit benötigen, ist realistischerweise erst ab 2005/2006 mit den ersten Beitritten von MOEL zu rechnen. Inzwischen wird aber munter das Prinzip „teile und herrsche“ gespielt: Die beitrittswilligen Länder werden in unterschiedliche „Runden“ eingeteilt; lediglich mit denen der „ersten Runde“ wird vorerst konkret verhandelt, wobei dies (zuungunsten der MOEL) mit jedem Land extra geschieht; die Gespräche mit den restlichen Ländern finden zwar in einem gemeinsamen Rahmen statt, kommen aber über das Stadium des ersten Abtastens kaum hinaus. Dabei versuchen die MOEL, es der EU ohnehin so leicht wie möglich zu machen, und gleichen in hohem Tempo ihren Rechtsbestand an den der Union an.

Die Erweiterung steht allerdings bloß am Ende einer Reihe von Vernetzungsakten, die seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ 1989 zwischen der EU und den MOEL gesetzt wurden. Die Ostöffnung, die mit einem ganzen Netzwerk von bilateralen Assoziationsverträgen, den sog. Europaabkommen, den rechtlichen Rahmen erhielt, brachte der EU und auch Österreich die weidlich genutzte Chance, durch weitgehend freien Warenverkehr und (zugunsten Westeuropas) asymmetrische Niederlassungsfreiheiten für Betriebe den Markt beträchtlich zu erweitern. So zeigt sich, daß Österreich bis jetzt der relativ größte Gewinner der Ostöffnung ist: War 1989 die österreichische Handelsbilanz mit Mittel- und Osteuropa noch weitgehend ausgeglichen, so erreichte sie 1997 bereits ein Positivum von insgesamt 20,3 Mrd. Schilling. Die Exporte nach Ungarn, Tschechien, Slowakei und Polen stiegen in diesem Zeitraum um das Vierfache (18,9 auf 77,4 Mrd. Schilling), während der österreichische Gesamtexport „nur“ um 65 % zunahm.

Der Anteil Mittel- und Osteuropas an den österreichischen Gesamtexporten stieg dementsprechend von 4,4 auf 10,9 % Damit ist aber das Exportpotential noch lange nicht erschöpft. [38] Wissenschaftlichen Studien zufolge können durch die Erweiterung der EU die Exporte, je nach Branche, um bis zu weitere 68 % steigen. [39] Auch im Agrarhandel ist die Entwicklung bemerkenswert: Die österreichischen Exporte haben sich seit 1989 verdoppelt, die Importe sind hingegen wertmäßig gleich geblieben, was real einem Rückgang entspricht. 1989 war der Agrarhandel mit Mittel- und Osteuropa noch defizitär, 1997 wurde ein Überschuß von 300 Mio. Schilling erzielt. Daß diese außergewöhnliche Steigerung im Außenhandel mit Mittel- und Osteuropa auch sehr positve Auswirkungen auf den österreichischen Arbeitsmarkt gehabt hat, soll nicht unerwähnt bleiben: Durch die Ostöffnung wurden bereits zwischen 1989 und 1994 zwischen 50.000 und 60.000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Der im euphemistischen Fachjargon mit „struktureller Anpassung“ bezeichnete ökonomische Niedergang bestimmter Branchen (z. B. Textilindustrie, Nahrungs- und Genußmittelindustrie) hat schon vor der Ostöffnung begonnen, und weder diese noch die bevorstehende Aufnahme der MOEL in die EU sind Hauptursache für diesen Strukturwandel. Die Wirtschaften der MOEL weisen hohe Wachstumspotentiale auf; durch einen EU-Beitritt wird der Wohlstand in den neuen Mitgliedstaaten weiter gehoben und damit auch die Nachfrage nach Importgütern, insbesondere auch nach österreichischen Produkten ansteigen. Für die nächsten Jahre wird eine durchschnittliches Wachstum von 4 % jährlich prognostiziert. Darüber hinaus löst die Vorbereitung auf einen EU-Beitritt, der schließlich die Übernahme des gesamten Normenbestandes der EU in rechtlicher und technischer Hinsicht durch die beitretenden Länder beinhaltet, insbesondere in der Umwelt-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur einen bedeutenden Investitionsbedarf aus, also in Bereichen, in denen österreichische Unternehmen führend sind.

Römisches Europa

Die Perspektive der EU-Mitgliedschaft der MOEL hat zu einem starken Anstieg der österreichischen Auslandsinvestitionen geführt. [40] Diese österreichischen Direktinvestitionen schaffen nicht nur Arbeitsplätze in den MOEL, was zu einer Verringerung der potentiellen Migration führt, sondern sichern und schaffen auch Arbeitsplätze in den Mutterunternehmen bzw. Osteuropazentralen in Österreich. Dies gilt sowohl für Industrie- als auch für Dienstleistungsunternehmen. Aber auch große multinationale Unternehmen wählen vermehrt Österreich und insbesondere Wien als Standort für Osteuropazentralen. [41]

Einig sind sich alle wissenschaftlichen Studien, daß durch eine Erweiterung der EU um die MOEL der Wohlstand und das Wirtschaftswachstum insgesamt in Österreich spürbar steigen werden; das zusätzliche Ausmaß wird auf 0,9 bis 2,6 % geschätzt. [42] Dies relativiert auch ein wenig die Angst Österreichs, als Nettozahler-Land überdurchschnittlich viel für die Beitritte der MOEL ausgeben zu müssen: Nach den Berechnungen der Kommission müßte Österreich seinen Netto-Beitrag (Gesamtbeitrag in das EU-Budget minus Rückflüsse an Österreich) von 0,6 % des BIP um 0,2 Prozentpunkte erhöhen. [43] Dem gegenüber steht ein mittelfristiges zusätzliches Wachstum des BIP um 1,7 %.

Die Erweiterung wird im Vergleich zu den Transferzahlungen an die größten Nettoempfänger sogar ausgesprochen kostengünstig sein. [44] Es handelt sich zwar vordergründig um einen Solidaritätsakt, die EU-Staaten und insbesondere Österreich werden aber aus der EU-Erweiterung beträchtlichen wirtschaftlichen Nutzen ziehen.

Europäische Zentralbank

Vorrangiges Ziel der EZB, die nach dem Modell der Deutschen Bundesbank gestaltet wurde, ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Auf die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der EU (beispielsweise den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt oder ein hohes Beschäftigungsniveau) darf die EZB gemäß Art. 105 des Maastrichter Vertrages erst dann Rücksicht nehmen, wenn das Inflationsziel nicht gefährdet ist. So wird beispielsweise prognostiziert, daß die EZB – zumindest in der Einführungsphase der Gemeinsamen Währung – eine Hochzinspolitik zur Stützung des EURO betreiben wird, was einen konjunkturdämpfenden und damit arbeitsplatzvernichtenden Effekt zur Folge haben wird.

Zuständig für die WWU

Kommissare

Martin Bangemann Gewerbliche Wirtschaft, Information und Telekommunikation
Karel Van Miert Wettbewerb
Mario Monti Binnenmarkt
Monika Wulf-Mathies Regionalpolitik und Strukturfonds
Yves-Thibault de Silguy Wirtschaft und Finanzen, Währungsangelegenheiten
Hans van den Broek EU-Erweiterung
Erkki Liikanen Haushalt

Generaldirektionen

GD 1 Außenwirtschaftsbeziehungen
GD 2 Wirtschaft und Finanzen
GD 3 Industrie
GD 4 Wettbewerb
GD 15 Binnenmarkt und Finanzdienste
GD 21 Zoll und indirekte Steuern
GD 23 Unternehmenspolitik und Handel

[1An dieser Stelle sei angemerkt, daß die Europäische Integration aus Sicht der Autorin keineswegs ein rein ökonomisches Projekt darstellt, sondern vielmehr – insbesondere seit dem Maastrichter Vertrag – politischen Unionscharakter hat (vgl. das Bekenntnis zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die rasante Entwicklung in den Bereichen Justiz und Inneres – Stichwort Schengen, Europol, – die unter die intergouvernementale Zusammenarbeit – d. h. zwischenstaatliche Verhandlungen ohne Einbindung der demokratischen Organe wie beispielsweise des Europäischen Parlaments – fallen). Der vorliegende Beitrag befaßt sich jedoch schwerpunktmäßig mit der EU-Wirtschaftspolitik, weshalb auf die ökonomische Analyse als historisch dominanten (im Sinn von nach außen hin sichtbaren) Teil der EU-Politik besonderes Augenmerk gelegt wird.

[2An dieser Stelle sei angemerkt, daß die Europäische Integration aus Sicht der Autorin keineswegs ein rein ökonomisches Projekt darstellt, sondern vielmehr – insbesondere seit dem Maastrichter Vertrag – politischen Unionscharakter hat (vgl. das Bekenntnis zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und die rasante Entwicklung in den Bereichen Justiz und Inneres – Stichwort Schengen, Europol, – die unter die intergouvernementale Zusammenarbeit – d. h. zwischenstaatliche Verhandlungen ohne Einbindung der demokratischen Organe wie beispielsweise des Europäischen Parlaments – fallen). Der vorliegende Beitrag befaßt sich jedoch schwerpunktmäßig mit der EU-Wirtschaftspolitik, weshalb auf die ökonomische Analyse als historisch dominanten (im Sinn von nach außen hin sichtbaren) Teil der EU-Politik besonderes Augenmerk gelegt wird.

[3Definition des Homo oeconomicus: Mit einem möglichst geringen Ressourceneinsatz soll ein höchstmöglicher Output erzielt werden.

[4Dabei wird beispielsweise – fälschlicherweise, wie sich herausstellt – als Voraussetzung angenommen, daß Gewinne der Unternehmen automatisch in den Wirtschaftskreislauf (in Investitionen, in Arbeitskräfte) zurückfließen. Der Fokus der neoliberalen (wie auch der keynesianischen!) Theorie auf den Güter- und Dienstleistungsmarkt (primär) und den Arbeitsmarkt (sekundär) läßt die mittlerweile dominierende Rolle der Finanzmärkte außer acht und kann daher mit Recht als einer der verhängnisvollsten Schwachpunkte der ökonomischen Theorie – die ja stets im Zusammenhang mit ihrem historischen Umfeld betrachtet werden muß – für die ökonomische Praxis bezeichnet werden.

[5Inwieweit der EU-Markt tatsächlich ein „freier“ ist bzw. die EU-Wirtschaftspolitik einen wirklich freien Markt überhaupt anstrebt, sei an dieser Stelle in Frage gestellt. Eine nähere Ausführung der Vereinbarkeit der EU-Normen (beispielsweise im Wettbewerbsrecht oder in der Agrarpolitik) mit der Theorie eines freien Marktes würde jedoch den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Hingewiesen sei nur auf die offensichtlichen Unzulänglichkeiten der EU-Gesetzgeber in der Umsetzung der eigenen nach außen argumentierten und als Grundlage der gesamten EU-Politik fungierenden Theorien (Marktwirtschaft und Neoliberalismus).

[6Die keynesianische Wirtschaftspolitik einiger Länder wurde als überaltert und nicht lösungsfähig für die Krise der „modernen“ Wirtschaft bezeichnet. Sie gilt bis heute als gescheitert, obwohl die praktischen Erfolge keynesianischer Ansätze – vgl. Österreich in den 70ern – kaum bestritten werden können. Fehler der „Deficit Spending“-Politik war jedoch, hohe Defizite und Schulden langfristig – nicht (der Theorie folgend!) kurzfristig und aufgrund einer Rezession – zuzulassen und auch in Zeiten der Hochkonjunktur Staatsausgaben auszuweiten.

[7Argumentiert wird freilich anders: Passendes Beispiel für die schon sehr früh einsetzende Instrumentalisierung des Verlangens von Teilen der Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit nach mehr sozialer Dimension für rein ökonomische Ziele ist die auf Druck Frankreichs erfolgte Einführung des Art. 119 „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ in die Römer Verträge, der keineswegs – wie nach außen dargestellt – Ergebnis sozial- und frauenpolitischer Bemühungen der französischen Regierung bzw. der damaligen EG war, sondern einzig und allein wirtschaftlichen Erwägungen folgte: Es sollte am Europäischen Markt zu keinen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund des in Frankreich bereits rechtlich verankerten Lohngleichheitsgebotes kommen.

[8Man betrachte beispielsweise die Entwicklung der sogenannten Freizügigkeitsverordnungen, die die Anrechnung von Versicherungsleistungen bei Erwerbstätigkeit in verschiedenen EWR-Ländern regeln, oder die Bemühungen der EU um einen regeren Studenten- und Arbeitskräfteaustausch (im Sinn einer optimalen Ressourcenallokation). In diesem Licht ist auch die Einschränkung des Freien Personenverkehrs auf Arbeitskräfte (mit fixem Arbeitsplatz in einem EWR-Land) zu verstehen: Arbeitslose fallen nur zeitlich beschränkt unter die Freizügigkeitsverordnungen, während die Niederlassungsfreiheit für Unternehmen unbeschränkt gilt.

[9In den Amsterdamer Vertrag, der voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 1999 in Kraft tritt, wurden weiters die Aufgaben „hoher Grad an Wettbewerbsfähigkeit“, „Gleichstellung von Männern und Frauen“ und der Begriff der „ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung“ aufgenommen. Vgl. Vana, „Frauen im Wartesaal oder Ausgedinge? EU-Gleichbehandlungspolitik im Lichte des Amsterdamer Vertrages“, in Brot & Rosen, Okt. 1998.

[10Diese – wie sich in der Praxis zeigte – substantielle Einschränkung sozialpolitischer Gestaltungsmöglichkeit auf EU-Ebene war schon im Sozialprotokoll des Maastrichter Vertrages enthalten und hat beispielsweise zu einer Klage eines KMU-Verbandes gegen die EU-Elternurlaubsrichtlinie geführt.

[11Vgl. Punkt 2: Das oberste Ziel der Wirtschaftspolitik ist die Preisstabilität.

[12Der österreichische NAP wurde am 15. 4. 1998 vom Nationalrat verabschiedet und soll innerhalb von fünf Jahren 10.000 Arbeitsplätze schaffen.

[13Vgl. dazu BEIGEWUM, „Der NAP ist da – Wo bleiben die Jobs?“, Wien 1998; sowie Vana, „Sozial- und Beschäftigungspolitik im neuen EU-Vertrag“, Grüner Parlamentsklub, Wien 1997.

[14Vgl. Grünbuch und Weißbuch der Kommission zur Sozialpolitik.

[15Ebenso beispielsweise das sozialpolitische Aktionsprogramm der Gemeinschaft 1998 – 2000.

[16Man denke z. B. an die Forderung der Europäischen Sozialdemokraten nach Aufwertung des Arbeits- und Sozialministerrates zulasten des ECOFIN, der sich in Hinkunft ebenso mit beschäftigungspolitischen Fragen befassen soll.

[17So wurde beim Defizitkriterium von 3 % des BIP Auslegungsspielraum gewährt, wie auch im Fall des – für die meisten Länder innerhalb des geforderten Zeitraums unmöglich zu erreichenden – Schuldenstandkriteriums von 60 % des BIP: Hier einigte man sich auf das Erfordernis einer „Trendumkehr“ beim Schuldenstand, was die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zum Schuldenabbau jedoch nur zeitlich hinausgeschoben hat.

[18Eine ökonomische Fehlleistung, die der EU nicht zum erstenmal passiert: Auch die Inkraftsetzung des Maastricht-Vertrages und in der Folge die gleichzeitigen Sparmaßnahmen der Mitgliedstaaten in Vorbereitung der Währungsunion haben die europäische Konjunktur in ihren Ansätzen abgewürgt.

[19Gemeint sind die Diskussionen über die Außenvertretung des EURO, die Bedeutung der Euro-11-Gruppe, die Öffentlichkeit der Sitzungsprotokolle der EZB oder die Beteiligung der Politik (= des ECOFIN) an der Geld- und Zinspolitik der EZB (vgl. die Forderung des deutschen Neofinanzministers Oskar Lafontaine nach einer Zinssenkung zur Ankurbelung der Wirtschaft).

[20Auf das Problem des Verlustes der Demokratie in Europa infolge der undemokratischen Ausgestaltung der EU-Organe, insbesondere aufgrund der mangelnden Kompetenzen des Europäischen Parlamentes, sowie dem Fehlen einer Europäischen Verfassung sei an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Beispielsweise fallen wesentliche Bereiche der Integration (GASP, Justiz und Inneres) in die zwischenstaatliche Zusammenarbeit und entziehen sich somit der Einflußnahme des Europäischen Parlamentes und des EuGH. Doch auch das Gesetzgebungsverfahren der 1. Säule – unter die u. a. die Wirtschafts- und Währungspolitik der EU fällt – garantieren die Einhaltung demokratischer Grundprinzipien nicht. Man betrachte beispielsweise die sogenannten Komitologie (Geheime Kommissionsausschüsse) und die legislativen Befugnisse der Europäischen Kommission. Eine genauere Darstellung der Gesetzgebungsverfahren würde jedoch den vorliegenden Beitrag sprengen (vgl. dazu ausführlich Sonja Puntscher-Riekmann, „Die kommissarische Neuordnung Europas – Das Dispositiv der Integration“. Wien-New York 1998.).

[21Vgl. Der Standard vom 14. 11. 1998, S. 25, „EU nutzt Wachstumspotentiale nicht“.

[22Vgl. APA303 vom 3. 10. 1998.

[23Diese Entwicklung bedeutet ebenfalls einen Zentralisierungsschub.

[24Zum Bereich EU-Erweiterung vgl. Punkt 4.

[25Tatsächlich bezieht sich die Verpflichtung zur Unparteilichkeit lediglich auf die Tätigkeiten des Ratsvorsitzes selbst (d. h. z. B. die Sitzungsleitung), keineswegs jedoch auf das Verhalten der nationalen stimmberechtigten Delegation in den Ministerräten (im Fall Österreichs 4 von insgesamt 87). Hier werden sehr wohl – gerade während der eigenen Ratspräsidentschaft – eine pointierte politische Haltung und eigene inhaltliche Vorstöße geduldet bzw. sogar erwartet.

[26Daß auch ein kleines Land durch seine Ratspräsidentschaft die EU-Politik substantiell gestalten kann, zeigt das Beispiel Luxemburg, dessen Ministerpräsident Jean-Claude Juncker durch unermüdlichen Einsatz auf EU-Ebene tatsächlich die Verabschiedung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien geglückt ist. Ein Vorhaben, das ein Jahr zuvor noch wahrlich illusionär erschienen war.

[27Der informelle ECOFIN zum Thema Steuerharmonisierung Ende September in Wien fand noch unter Teilnahme der konservativen Regierung Kohl statt. Die Haltung der neuen Rot-Grünen Koalitionsregierung ist eine andere: Schröder bekannte sich gemeinsam mit seinem niederländischen Amtskollegen Wim Kok zu einem gemeinsamen Vorstoß zur Harmonisierung des Steuerrechts. Vgl. APA302 vom 7. 11. 1998.

[28Früher sträubte sich auch das als Steuerparadies geltende Luxemburg vehement gegen Schritte in Richtung Steuerharmonisierung, nun gilt es bereits als Fortschritt, daß selbst Luxemburg die Notwendigkeit der Beseitigung von Steueroasen anerkennt (dies allerdings nur im Abtausch gegen Zugeständnisse in anderen Bereichen).

[29Konkret geht es um die Behinderung des Binnenmarktes durch ungleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen. Die nationale Steuerpolitik ist ein wichtiges Instrument im Steuerwettbewerb geworden. Anläßlich einer internationalen Steuerkonferenz Anfang Juli in Wien wurde aufgezeigt, wie weit die einzelnen Steuersätze EU-weit auseinanderklaffen: Bei Zinsen und Dividenden liegt die Spanne zwischen null und über 50 %, bei den Gewinnsteuern schwanken die Sätze zwischen 28 und 39 %, ein Land will den Satz gar auf 12 % senken. Bei der Einkommensbesteuerung schwanken die Eingangssteuersätze zwischen 5 % (GR) und 31 % (S), die Spitzensteuersätze zwischen 38 % (FL) und 60 % (DK). Bei der Umsatzsteuer, der meist wichtigsten nationalen Einnahmequelle, liegen die Sätze zwischen 15 % (Lux) und 25 % (S und DK). Viele Länder versuchen, erfindungsreich durch Steuervergünstigungen Firmen zu sich zu holen. Bis zum formellen ECOFIN-Rat am 1. Dezember soll die EU-Kommission nun einen Bericht über wettbewerbsverzerrende Regeln in den einzelnen Staaten erstellen.

[30Vgl. APA282 vom 26. 9. 1998.

[31Ergebnis des informellen ECOFIN-Rates war die Absichtserklärung, bis Mitte 1999 eine EU-weite Einigung über die Sparzinsenbesteuerung zustandezubringen und die Verhandlungen mit Drittstaaten (Liechtenstein, Schweiz, Kanalinseln) voranzutreiben. Bis zum formellen ECOFIN am 1. Dezember wird ein Zwischenbericht der Kommission zur Energie- und Unternehmensbesteuerung vorliegen. Thema wird weiters eine „harmonische“ Besteuerung von Renten und Versicherungsleistungen sein. Selbst Finanzminister Edlinger bezeichnet den auf EU-Ebene existierenden „Verhaltenskodex“ als „Tiger ohne Zähne“, dem man bis Jahresende „Zähne verpassen müsse“ (APA0318 vom 29. 9.).

[32Für die österreichische Ratspräsidentschaft hat das Thema Energiebesteuerung keine Priorität (siehe österreichisches Arbeitsprogramm, vorgelegt am 1. Juli 1998): Für die Bundesregierung stehen die Besteuerung der Zinserträge und die MWSt-Frage im Vordergrund.

[33Diskutiert werden einerseits die Höhe der Mindestsätze, andererseits die Varianten der Einhebung (ob eine Quellensteuer nach österreichischem Muster oder die Meldepflicht an das Heimatland des Anlegers kommen soll).

[34Ausschuß zur Koordinierung der gemeinsamen Außenhandelspolitik.

[35Weiters sind Verhandlungen zu den Bereichen Verbraucherschutz, Biotechnologie, Umwelt, Arbeitsnormen und Elektronischer Geschäftsverkehr vorgesehen. Im multilateralen Teil wird ein regelmäßiger Dialog zwischen der EU und den USA zur Abstimmung der Schlüsselfragen einer neuen, im Jahr 2000 beginnenden, multilateralen Verhandlungsrunde in der Welthandelsorganisation (WTO) vorgeschlagen. Damit soll eine koordinierte Vorgangsweise zu allen wichtigen WTO-Bereichen ermöglicht werden.

[36Die Agenda 2000 enthält neben der Neuregelung des Finanzhaushaltes 2000 – 2006 die umstrittene Agrarreform und die Reform der Strukturfonds. Darin enthalten ist u. a. auch die Heranführungshilfe an die Beitrittskandidaten.

[37Als Lösungsansatz siehe hiezu die Agenda 2000.

[381937 betrug der Anteil Mittel- und Osteuropas an den österreichischen Gesamtexporten 20,7%.

[39Siehe Kohler/Keuschnigg, Die Osterweiterung der EU – Eine österreichische Perspektive, Wirtschaftspolitische Blätter 4/1998.

[40Bis dato wurden 16.000 Direktinvestitionen im Wert von 41,6 Mrd. Schilling getätigt. Österreich ist dabei Spitzenreiter: Laut einer Studie des Wirtschaftministeriums betragen die österreichischen Direktinvestitionen in Mittel- und Osteuropa 450 US-$ pro Kopf; nur die Schweiz erreicht ein ähnlich hohes relatives Investitionsvolumen.

[41Nach Erhebungen der Österreichischen Nationalbank, die nicht alle Ostzentralen einschließen, existierten in Österreich 85 Osteuropazentralen von ausländischen Unternehmen. Sie beschäftigten immerhin 43.100 Personen. Diese Ostzentralen waren wiederum an 150 Unternehmen in Mittel- und Osteuropa, mit einem Nominalkapital von 9,9 Mrd. Schilling und 26.500 Beschäftigten beteiligt.

[42Siehe Breuss/Schebeck Opening Up of Eastern Europe and EU’s Eastern European Enlargement – The Impact on the Austrian Economy, WIFO-Working Papers 1995; Keuschnigg/Kohler 1998; Baldwin/Francis/Portes, The Costs and Benefits of Eastern Enlargement: The Impact on the EU and Central Europe, Economic Policy 1/1997.

[43Siehe auch Breuss, Kosten und Nutzen der EU-Osterweiterung, Europäische Rundschau Nr. 2/1998.

[44Dies haben die Autoren einer jüngst erschienenen Studie aufgezeigt (Stankovsky/Plasser/Ulram: On the Eve of EU-Enlargement, 1998)

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