Europäische Union (EU)
Beiträge
FORVM, No. 98

Neutrale vor Europas Türe

Februar
1962

Nun, da die Neutralen an Europas Türe klopfen, erhebt sich — drinnen wie draußen — einigermaßen konfuses Stimmengewirr. Als Dokumente der Klarheit publizieren wir die nachfolgenden beiden Stellungnahmen: die des österreichischen Außenministers Dr. Bruno Kreisky (in Wiedergabe der wesentlichen (…)

FORVM, No. 98

Was heißt neutral ?

Februar
1962

Ich glaube, daß ich die Pflicht habe, im Interesse eines wohlbegründeten Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit einiges zu den Auffassungen zu sagen, die bezüglich der Teilnahme der neutralen Staaten an der wirtschaftlichen Integration Europas geäußert wurden. Gemeinsam für die (…)

FORVM, No. 98

Was heißt europäisch?

Februar
1962

Durch die Assoziierung dritter Länder mit der EWG werden einerseits Probleme aufgeworfen, die mit denen des Beitritts verwandt sind, und andererseits Fragen, die bei einem Beitritt außer acht gelassen werden können oder doch keine wesentliche Rolle spielen. Der Maßstab für alle Fragen einer (…)

FORVM, No. 103/104

Drei, sechs und mehr

Was ist und wie weit reicht heute Europa?
Juli
1962

Graf Richard Coudenhove-Kalergi, im 68. Lebensjahr, Professor für Geschichte an der Universität New York, in Basel ansässig, hat 1923 mit seinem Buch „Paneuropa“ den Anstoß zu dem gegeben, was heute als europäische Integration vielfältiger Verwirklichung entgegenreift. Coudenhoves Phantasie war (…)

FORVM, No. 111

Der alte Mann und der Westen

März
1963

In Kennedys „Grand Design“ spielt der Gedanke der Partnerschaft zwischen Europa und Amerika eine wesentliche Rolle. Und von Jean Monnet — einem gewiß vorzüglichen Europäer — soll der Satz stammen, daß eine „Atlantische Gemeinschaft abzulehnen sei und als einzig praktikable Lösung eine (…)

FORVM, No. 121

... was nicht sein darf

Januar
1964

Zum Jahreswechsel hat die EWG das sechste Jahr ihres Bestandes vollendet, und daß sie dieses Jubiläum erreichte und nicht schon im Dezember in ihre Teile zerbrochen war, nannte Präsident Hallstein „die Wiedergeburt der Gemeinschaft“. Tatsächlich war sie während der Agrarmarktverhandlungen in (…)

FORVM, No. 121

Ganz Europa soll es sein

(Text eines Vortrages in Köln)
Januar
1964

Es scheint mir notwendig, vorerst die Antwort auf eine Vorfrage zu geben: Was meinen wir, wenn wir Europa sagen? Hier könnte ich mich nun all der gängigen Definitionen und Interpretationen bedienen. Probieren wir es anders. Die Encyclopaedia Britannica sagt: „Europa ist, ausgenommen (…)

FORVM, No. 125

Vaterland statt Vaterländer

Mai
1964

Wir müssen offen sagen: Es steht nicht gut um Europa. Wo die Zusammenarbeit verstärkt werden müßte, herrscht Wirrwarr. Wo die Ziele weiter gesteckt werden müßten, herrscht Kleinmut. Die wirtschaftliche Einigung im Bereich der Sechs schreitet trotz allem voran. Sie entwickelt sich immer mehr zu (…)

FORVM, No. 136

Europäischer Realismus

April
1965

Im Rahmen des ökonomisch-soziologischen Kolloquiums der Universität Basel hielt der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten eine vielbeachtete, aber ungenügend wiedergegebene Rede. Wir freuen uns, nachstehend die wesentlichen Gedanken im authentischen Wortlaut veröffentlichen zu können. (…)

FORVM, No. 140-141

Sechs der Brüder sind wir gewesen ...

August
1965

Der große Krach in Brüssel ist da. Ohne jede pariserische Elegance hat de Gaulle die Tür zur EWG mit einem Knall geschlossen, der Widerhall in der ganzen Welt gefunden hat. Und doch ist dieser Exodus Frankreichs bei weitem nicht jene Sensation, zu der er hinaufgeredet und hinaufgeschrieben (…)

FORVM, No. 146

Warten auf de Gaulle

Februar
1966

Als de Gaulle am 1. Juli 1965 unter gewaltigem internationalem Aufsehen den Verhandlungstisch des EWG-Ministerrates verließ und sich in den Pariser Schmollwinkel zurückzog, begann jene Krise der Sechsergemeinschaft, die der General seither in Permanenz erhielt und von der Hallstein sagte, es sei (…)

FORVM, No. 196/II

Linke Strategien in der EWG

April
1970

Kreisky bekannte sich zu der von der Regierung Klaus eingeschlagenen Integrationspolitik und verwies auf einen Dreistufenplan, den er selbst immer wieder vertreten habe. Danach sollte in der ersten Phase ein Wirtschaftsabkommen mit dem Ziel auf Zollsenkungen abgeschlossen werden. Als zweiten (…)

FORVM, No. 200/201

EWG: Vergeudete Ressourcen, entmenschte Arbeitswelt

I. Teil einer Analyse
August
1970

0. Die Bilanz der europäischen Gemeinschaften, die Bilanz der Integrations- oder Antiintegrationspolitik der Mitgliedstaaten ziehen, das verlangt die gesellschaftliche Wirklichkeit Europas ebenso wie seine weltpolitische Lage im ganzen zu erfassen, seine politische Struktur ebenso wie seine (…)

FORVM, No. 204/I/II

Ist die EWG demokratisierbar?

III. Teil einer Analyse
Dezember
1970

4. Am Übergang zur „definitiven“ Phase der EWG ist eigentlich nur eines definitiv: das Defizit an Politik. Die gemeinschaftlichen „Sachzwänge“ haben zugenommen, auch die Bereitschaft, ihnen zu entsprechen, aber die dazu benötigte politische Macht ist nicht mitgewachsen. 4.1. Wie (…)

FORVM, No. 215/I/II

EWG-Kapitalismus

November
1971

I. „Europasehnsucht“ des Kapitals Das Schlagwort „Europäische Einigung“ war in den ersten Nachkriegsjahren — als es einen Vorwand gegen die sozialistische Veränderung der Gesellschaft bildete — einerseits Ideal politischer Illusionisten, anderseits Deckmantel handgreiflicher materieller (…)

FORVM, No. 222

Eurokonzerne

Juni
1972

I. Überlegenheit internationaler Konzerne Die Zunahme multinationaler Gesellschaften ist ein Hauptmerkmal des Kapitalismus der Gegenwart: Ihre Zahl wird auf insgesamt 700 bis 800 geschätzt. Man rechnet damit, daß in 10 bis 15 Jahren 200 von ihnen die Weltwirtschaft beherrschen werden. Die Ära (…)

FORVM, No. 235/236

Handelskrieg

Die Krise der amerikanischen Bourgeoisie
Juli
1973

P. M. Sweezy und H. Magdoff sind die gegenwärtig bedeutendsten marxistischen Ökonomen der USA. Sie haben schon mehrfach die gegenwärtige Entwicklung des Kapitalismus untersucht (H. Magdoff, Das Zeitalter des Imperialismus; Baran/Sweezy, Monopolkapital). Ihre Analysen publizieren sie fortlaufend (…)

FORVM, No. 235/236

Die Welt ohne Dollar

Juli
1973

1 Konzerne beherrschen Währung Vom währungstechnischen Gesichtspunkt sind die Ursachen für die Dollarkrise leicht zu finden. Die multinationalen Konzerne außerhalb der USA (von denen die meisten unter amerikanischer Kontrolle stehen) haben flüssige oder zumindest teilweise flüssige (…)

FORVM, No. 240

Die neuen Zaren

Konzerne in Ost und West
Dezember
1973

Sie haben die Macht. Sie haben das Geld. Sie entscheiden über Krieg und Frieden. Und über Glück und Unglück der Menschen. Sie sind mächtiger, als je ein König, ein Kaiser oder ein Präsident es gewesen ist: Dreihundert Konzerne, die „Multinationalen“, die an allen Ecken und Enden der Welt (…)

FORVM, No. 243

Imperialisten bleiben Wölfe

Das Multi-Stadium des Imperialismus, I. Teil
März
1974

Die Arbeit von Robert Rowthorn ist die klassische Studie der neuesten Imperialismustheorie. Sie beweist, daß die multinationalen Konzerne nicht zu einem friedlichen „Ultraimperialismus‘‘ kommen, wo sich alle friedlich vereinigen, sondern daß eine verschärfte Konkurrenz stattfindet. Im Zuge (…)

FORVM, No. 301/302

Volk ohne Raum

Europapolitik der SPD
Januar
1979

Reprisentheater Wenn sich im Schachspiel die Stellung mehrmals wiederholt, ist die Partie zu Ende. Die Figuren der westdeutschen Politik ziehen immer wieder über dieselben Felder. Kein königliches Spiel, vielmehr ein Roulett, bei dem ständig die gleichen Zahlen kommen. Oder auch ein (…)

FORVM, No. 364/365

Der notwendige Konflikt: Europa — Amerika

April
1984

In amerikanischen Kaufhäusern waren 1982 Kinderspiele zu kaufen, die War-Games, die Kriegs-Spiele der Großen imitierten. Da wurden also auf Karton-Karten Kriegsziele angegeben, die amerikanische Bomber und Raketen anvisieren: in Europa. Kriegsziele dieser Art waren: Hamburg, Köln, München und (…)

FŒHN, Heft 10/11

Vom europäischen Stromberg

Januar
1988

Auf dem europäischen Strommarkt herrscht heute ein riesiges Überangebot an der Ware Strom. Neben dem imposanten Schweineberg und dem berühmten Butterberg hat sich ein nicht minder stattlicher Stromberg aufgetürmt. Allein Frankreich produziert heute schon jährlich 30 Milliarden kWh über den (…)

FORVM, No. 415/416

In die Schlangengrube

Wie die EG unsere Verfassung abschafft
Juli
1988

Allüberall wird geeifert: Ministerialbeamte durchforsten auf Weisung übergeordneter Dienststellen das österreichische Recht auf seine EG-Verträglichkeit, kleinere und größere Geister des in Österreich ohnedies aufs Parteipolitische verkürzten Öffentlichen Lebens mahnen unentwegt zum raschen (…)

FORVM, No. 415/416

Gott erhalte den Bankrott!

Österreich, Mitteleuropa
Juli
1988

Angenommen, ein „Anschluß“ würde kalt eingefädelt. Deutschmark in astronomischer Anzahl bräuchte man, um einen Block Wiener Zeitungen und Zeitschriften aufzukaufen. Blitzkriegartig wären alle überrumpelt, im nachhinein könnten die Verschwörer lässig beteuern, politische Absichten hätten sie (…)

FŒHN, Heft 12

Die EG will Österreich

April
1989

Durch die dauernde Verleugnung bekommen die Tatsachen einen unerhörten Reiz. Die Anziehung des FOEHN macht nicht der FOEHN sondern machen die anderen Medien aus. Die Gewöhnung an die Umkehrung macht die Nichtum­kehrung zur Sensation. Wenn er, was sie auf den Kopf gestellt haben, auf die Füße (…)

MOZ, Nummer 40
EG-Parlament

Nur ein einziges Chaos

April
1989

Fünfhundert Abgeordnete, dreimal so viele BeamtInnen, DolmetscherInnen, SekretärInnen, KonsulentInnen. Plus LobbyistInnen. Einmal im Monat tagt der Jahrmarkt. Eine Reportage aus Straßburg. „Kein Parlament in Westeuropa ist so weit entfernt von den basisdemokratischen Ansprüchen wie jene (…)

FŒHN, Heft 12

Was ist los in Europa?

April
1989

Es ist etwas passiert in Europa. Wir leben noch in Tirol, aber in einer anderen Welt. Beispiel: Die 250 größten Industriebetriebe der BRD machen 80 Prozent des Umsatzes der gesamten westdeutschen Industrie. Die fünfzig größten allein haben einen Anteil von fast 59 Prozent. Einige hundert (…)

MOZ, Nummer 49
Zwischen Donauföderation und deutscher Einheit

Himmel über Europa

Februar
1990

Gerade seine Schwammigkeit hat dem Begriff „Mitteleuropa“ ein hundertjähriges Überleben gesichert. In der aktuellen politischen Debatte taucht er wieder in vielerlei Gestalt auf. „Was bin ich?“ Ein zeitloses Ratespiel, und doch Modeströmungen unterworfen. Gerade dann, wenn es um kollektive (…)

MOZ, Nummer 52
Europäische Integration:

Flaggschiff im Westen — Titanic im Osten

Mai
1990

Das ‚amerikanische‘ Jahrhundert geht zur Neige, das sowjetische Imperium löst sich auf. Die neue Weltmacht heißt Europa. Der norwegische Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung warnt vor einem europäischen Großraum, dessen stärkster Teil als ‚Viertes Reich‘ in Richtung Osten (…)

FŒHN, Heft 13+14

Der Vergleich macht Sie sicher

Mai
1990

Vieles von dem, was die da Stierten und eine schmutzige Hand voll weite­rer Anschluß-Politiker gegen die Eigenständigkeit Österreichs vorbringen, sind altbewährte, kampferprobte Schlagworte der deutsch-nationalen Pro­paganda. Drei Aussagen von Anti-Österreichern unserer Zeit seien hier drei (…)

MOZ, Nummer 54
Interview

Eine fürchterlich kritische Zeit

Juli
1990

Hannes Androsch galt lange Jahre als ‚Kronprinz‘ des ehemaligen Kanzlers Kreisky, war von 1970 bis 1981 Finanzminister, dann Vorstandsvorsitzender der „CA“. Heute ist Androsch, gegen den ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gerichtsanhängig ist, als internationaler Wirtschaftsberater in (…)

MOZ, Nummer 57
Neue Grenzziehung

Polen: draußen vor der Tür

November
1990

Polen liegt jenseits der neuen Grenze, mit deren Errichtung sich das westliche Wohlstandseuropa gegen das Elend im Osten abzuschirmen versucht. Aus Wroclaw erreichte die MONATSZEITUNG dazu der folgende Kurzkommentar. Europa, das wir doch so herbeisehnen, will uns nicht, verdammt noch mal! Für (…)

MOZ, Nummer 57

Frei sein, europäisch sein, nicht mehr neutral sein

November
1990

Blau war der Himmel, schwarz-rot-gold die Fahne, gehißt nicht nur am Brandenburger Tor, dort schon schlimm genug, gemeint ist aber die am Wiener Rathaus, aufgezogen auf Wunsch des Wiener Bürgermeisters, erstmals seit 1938. Nicht, daß wir auch dazugehören sollten zum großen Reich, wollte Helmut (…)

FŒHN, Postkarten
... Transit ... Landwirtschaft ... Neutralität ... Grundverkehr ...

Bergfeuer in Tirol 1991

(Innsbruck/Nordkette)
 
1991

FŒHN, Postkarten

„Gscheit sein, nit einitappn!“

Österreichisches Volkslied
 
1991

FŒHN, Heft 15

Haben wir davon gewußt? Haben wir mitgemacht? Haben wir uns gewehrt? Haben wir es gesagt?

Mai
1991

Wir haben uns an dieses System gewöhnt, es als unabänderlich hingenommen — und erhalten es so am Leben. Das Volk müßte ... die Österreicherinnen und Österreicher sollten ... Eines schönen Tages merkst du, daß wir es sind, obwohl du glaubtest, es seien die andern. Die Masse, die teilnahmslos, (…)

FŒHN, Heft 16

Die großen Zehn I

Eine Hitparade der schwachsinnigsten EG-Argumente
 
1992

1 Wenn die EG keinen Fremden (= Touristen) mehr schickt, wie schauen wir dann aus? P. Pipal (SPÖ-Wirtschaftsverband Tirol), Imst, 28.10.88 2 Der Umweltschutz ist ein Prinzip der Europäischen Gemeinschaft. A. Khol, Journal-Panorama (Ö1), 23.11.88 3 EG-Beitritt heißt also, daß sich der (…)

FŒHN, Heft 16

Die Hauptwäsche

 
1992

Das Transitproblem ist ihnen kein Problem. Aber auch uns soweit zu bringen, das ist ihnen eins. Die Zerstörung der Neutralität berei­tet ihnen kein Kopfweh. Aber unser Widerstand dagegen macht ihnen den Schädel brummen. Daß die Bauern schneller sterben, ficht sie nicht an. Nur, daß die das nicht (…)

FORVM, No. 462-464

Volkscharakter und Politik

Eine geopolitische Deutung der österreichischen Seele
Juli
1992

Hast Du vom Kahlenberg das Land Dir rings beseh’n, So wirst Du, was ich schrieb und was ich bin, verstehn! Franz Grillparzer Die Psychologie der österreichischen Seele steht im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Grillparzers Zweizeiler beleuchtet die geopolitischen Ursachen des (…)

FORVM, No. 465-467

»Gemeinsames Haus Europa«

Ohne Mauern geht es nicht
November
1992

Viel ist von der Heimkehr des Ostens nach Europa die Rede. So, als ob dieser nach 1945 von der westlichen Hälfte des Kontinents abgesprengt worden wäre. Jetzt sollen die Länder, die nach Horthy in Ungarn, Pilsudsky in Polen, Tiso in der Slowakei, König Michael in Rumänien, Zar Boris III. in (…)

FORVM, No. 473-477

Politik, Krieg und Moral

Juli
1993

In einem allerdings läßt Bosnien einen eher gespenstischen Rückschluß aufs Dritte Reich zu: Vermutlich hätte niemand Hitler Widerstand geleistet, wenn er sich darauf beschränkt hätte, Juden und Zigeuner auszurotten. PM. Lingens »Standard« vom 16./17.1.1993 Moral = Kriegshetze Die europäische (…)

FORVM, No. 480

Die Neuevangelisierung der Freiheitlichen

Die »Aula« denkt für Bischof Krenn
Dezember
1993

In Zeiten wie diesen, da das ganze Land aufgeregt seine Europareife prüft und sich auf den Beitritt zur EG vorbereitet, mag auch St. Pöltens Diözesanbischof nicht zurückstehen: Darum hat er einen Berater in Europafragen erwählt. Dieser heißt Friedrich Romig, ist von Beruf Privatdozent am (…)

FORVM, No. 481-484

Neue Chancen für Österreich innerhalb Europas

April
1994

M. H. ist Landesparteivorsitzender der SPÖ Wien Die Wiener Sozialdemokraten bekennen sich zu einem klaren JA für einen EU-Beitritt. Wohlwissend, daß dies zwar nicht den Eintritt in das Paradies bedeutet, aber vor allem aus ökonomischen, ökologischen und sicherheitspolitischen Gründen (…)

FORVM, No. 481-484

Determinanten der europäischen Integration

April
1994

I. Mythologisch ist die Geschichte Europas die Geschichte einer Entführung, semantisch ist sie die Geschichte einer Vergewaltigung: Kaum ein Begriff wurde mehr mißbraucht als der Begriff »Europa«. Er ist eine Sehnsuchtsvokabel für die einen, ein Nostalgiewort für die anderen, eine (…)

FORVM, No. 485/486

Renationalisierung — Europa vor dem Scheitern?

Juni
1994

Europa leidet Qualen. Maastricht hat die EU-Mitglieder gespalten, der Prozeß der inneren Einigung ist trotz und auch wegen neuer Beitrittskandidaten ins Stocken geraten, daran kann das Wort von der »Union« nichts ändern. Der alte ist heute ein verunsicherter Kontinent, auf dem vorwiegend die (…)

FORVM, No. 485/486

Europa vor den Toren der EU

Probleme mit der Erweiterung der Brüsseler Gemeinschaft
Juni
1994

Jetzt stellt sich heraus, daß ihr Europa von Anfang an eine Einbildung war, sein Glaube und sein Fundament das Nichts Czeslaw Milosz Brüssel, 1. Februar 1993. An diesem Montagnachmittag eröffnete die Europäische Gemeinschaft das Beitrittsverfahren für die Aufnahme neuer Mitgliedsländer. (…)

FORVM, No. 496-498

Wie geht es weiter mit Europa in Europa?

Über die EU nach der Erweiterung
Juni
1995

Da waren es endlich fünfzehn, nämlich Mitgliedsländer in der Europäischen Union (EU). Nicht sechzehn, wie es vorher in Brüssel nach endlosen und strapazierenden Verhandlungen der Ministerräte über Fischereiquoten, Beitragszahlungen in die Gemeinschaftskasse oder über leidige Agrarfragen (…)

EuropaKardioGramm, EKG 5-6/1995

Nationale Koalitionen

Oktober
1995

Die SPÖ/ÖVP-Koalitionsregierung hat sich mit ihrer EU-Kampagne das Grab selbst ausgehoben. Nun übernimmt das offizielle Öster­reich Haiders Parole „Österreich zuerst“. Wer, wie die abgetretene österreichische Bun­desregierung, vorgibt, an der Einsparung eini­ger Milliarden gescheitert zu sein, (…)

EuropaKardioGramm, EKG 5-6/1995

Schwedens EU-Kritiker zwischen Austrittswunsch und Reformanspruch

Müde Ausreden der Spitzenpolitiker
Oktober
1995

Der erste Wählertest nach dem Beitritt zur Europäischen Union machte deutlich: die Schwedinnen und Schweden sind mit ihrem Land und der EU nicht zufrieden. Besonders zu spüren bekamen dies die in Schweden regierenden Sozialdemokraten; sie verloren gegenüber der nationalen Wahlen vom letzten Jahr (…)

EuropaKardioGramm, EKG 5-6/1995
Interview

Supermacht EU?

Oktober
1995

Zweiter Teil des Interviews mit Professor Jörg Huffschmid über Tendenzen und Perspektiven der Europäischen Union. EKG: Kann man von einer gewissen politischen Konzeption der deutschen Elite sprechen, wenn man einen Zusammenhang zwischen dem Ausscheren aus der EWS-Solidarität und dem (…)

EuropaKardioGramm, EKG 5-6/1995
EU-Regierungskonferenz 1996

Sicherheitsstaat Europa

Oktober
1995

Im „Spannungsfeld“ zwischen Erweiterung und Vertiefung der europäischen Integration werden die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten grundsätzlich zwischen zwei Optionen zu entscheiden haben: Entweder wird das Maastrichtmodell als Staatswerdungsprozeß auf dem Weg zum Bundesstaat der (…)

FORVM, No. 499-504

Die letzten europäischen Kolonien

500 Jahre und kein Ende
Dezember
1995

»1492 — 1992: Parallelität aus Zufall oder Absicht?«, diese Frage stellte ein Jugendlicher der zu Frankreich gehörigen Karibik-Insel Guadeloupe 1989 in einem Leserbrief an die Zeitung »Lendépandans«. Die Ankunft 1492 von Columbus, den Austausch von Freundlichkeiten, die dann beginnende (…)

Context XXI, ZOOM 1/1996

EURO – beinhart

Januar
1996

Die Diskussion über die geplante Einführung der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) stellt EU-Europa auf die Probe: beinharter Monetarismus oder eine neue sozioökonomische Vernunft? Kommt sie oder kommt sie nicht, die WWU? Das ist wohl jene Gretchenfrage, deren Antwort die (…)

Context XXI, ZOOM 1/1996

Ost-West-Dimension splittert Skandinavien

Januar
1996

Im Schatten des kalten Krieges haben die nordischen Staaten seit den fünfziger Jahren eine enge regionale Zusammenarbeit aufgebaut. Dazu gehören ein gemeinsamer Arbeitsmarkt und eine Paßunion. Doch mit dem Ausbau dieser Kooperation auf die europäische Ebene tun sich die SkandinavierInnen schwer: (…)

Context XXI, ZOOM 1/1996

Die USA verstärken Hegemonie am Waffenmarkt

Januar
1996

Das Vormachtsstreben der USA am internationalen Waffenmarkt setzt die europäische Rüstungsindustrie unter Druck. ZOOM bringt einen von Alexander Urban gekürzten und übersetzten Beitrag aus Le Monde diplomatique (Nov. 95). Die im Februar 1995 von Präsident Clinton erteilte Genehmigung zum (…)

Context XXI, ZOOM 1/1996

WEU und Europäische Rüstungsproduktion

Januar
1996

Die europäische Rüstungsindustrie steckt in der Krise. Die WaffenproduzentInnen in der Union drängen auf einen Binnenmarkt auch für ihre Produkte. Die Beschäftigungsbilanz der Waffenproduktion in den EU-Staaten der vergangenen zehn Jahre fiel negativ aus: Kündigungswellen in Deutschland, (…)

Streifzüge, Heft 1/1996

Immer am Rande Europas

März
1996

Seit dem Mittelalter steht Osteuropa in Abhän­gigkeit von den wirtschaftlichen Zentren des Kontinents. Erst die stalinistischen Entwick­lungsdiktaturen entzogen die Region dem öko­nomischen Zugriff des Westens — allerdings nur vordergründig: Mit der Aufnahme von Krediten im Westen zur (…)

Context XXI, ZOOM 2/1996

Mehr Beschäftigung und Wohlstand durch den Euro?

März
1996

Der Brüsseler EU-Kommission ist das Thema Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) seit dem 22. Januar dieses Jahres Hunderte von Millionen Schilling für eine Werbekampagne wert. Sie versucht, die Gemeinde der Monetarismus-Gläubigen zu vergrößern. Oberster Glaubenssatz, formuliert in einer (…)

Context XXI, ZOOM 2/1996

Mogelpackung Schengen

März
1996

Österreich hat am 28. Mai 1995 in Brüssel die sogenannten Schengenverträge unterzeichnet. Die österreichische Regierung rechnet für Ende 1997 mit dem Schengenstart. Voraussetzung für die Anwendung des Übereinkommens sind allerdings noch strengere Außengrenzkontrollen. Keine parlamentarische (…)

Context XXI, ZOOM 3/1996
Währungsunion

Wer bezahlt die Zeche?

Juni
1996

Die, die schon immer alle Zechen bezahlt haben: die ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Ausgegrenz­ten, hier, in den anderen, vor allem ärmeren EU-Staaten und in der „Dritten Welt“ — Teil 2 Da der Euro nach den Worten von Waigel und Konsorten „mindestens so stabil wie die DM“ sein soll, was die (…)

Context XXI, ZOOM 6/1996

Fit für den Frieden?

Oktober
1996

Combined Joint Task Forces: die NATO auf dem Weg zu einem militärischen Interventionsorgan für Konflikte in aller Welt. Endlich müssen die Europäer „nicht immer ihre amerikanischen Freunde zu Hilfe rufen, wenn es irgendwo brennt“. Denn auf ihrer Frühjahrstagung im Juni hat die NATO das Konzept (…)

Context XXI, ZOOM 7/1996

Durch Streit zur Integration

Dezember
1996

Zwei Jahre nach den Volksabstimmungen über den Beitritt zur Europäischen Union (EU) haben sich die SkandinavierInnen gründlich zerstritten. Dänemark ist nicht mehr die nordische Eingangstür zur EU, Finnland drängt an die Seite der Großmächte – und Schweden übt sich (einmal mehr) im Spagat. (…)

FŒHN, Heft 23+24

Kauf dir eine Volksabstimmung

Ein paar nachträgliche Details zum EU-Komplott
 
1997

Unten ist unten? Nein, oben! Niedrig ist hoch. Vorne kann nicht vorne sein, denn vorne ist hinten. Eckig ist rund. Richtig, ja. Und blond ist schwarz. Eine Zunahme ist eine Abnahme. Ein Rückgang eine Steigerung. So wie schief gerade ist, ist hart weich und grau bunt. Ein Verlust ist ein (…)

FŒHN, Heft 23+24

Landeshauptmann Weingartner: So betrog ich die Tiroler!

 
1997

Die Liste der Transit-Schmähs, mit deren Hilfe der Straßengüterverkehr durch Tirol in den letzten Jahren immer wieder aufs neue gesteigert werden konnte, ist lang. Manches ist in früheren FÖHN-Heften dokumentiert. Hier sei, weil es auch mit dem EU-Beitritts-Komplott zu tun hat, nur an die (…)

FŒHN, Heft 23+24

Die Leserbrief-Trupps

 
1997

Die Leserbrief-Rubriken in den Zeitungen, das sind die Räusper-Ecken der Bevölkerung. Hierhin kann sie, weit hinter alle Schlagzeilen, Leitartikel, Wirtschaftsseiten, auf denen schon alles ausgemacht ist, zwischen Kreuzworträtsel und Fortsetzungsroman hinein, sich aushüsteln gehn. Weil aber dies (…)

FŒHN, Heft 23+24

Die Jubelfirma

 
1997

Wer erinnert sich nicht an die hüpfende, kreischende, geschniegelte, fähnchenschwingende, grinsende „Jugend für Europa“, die, mit blauen Kapperln und blauen Luftballons und Spruch-Tafeln ausgestattet, in den Wochen vor der Volksabstimmung immer dann, wenn ein Mock, Busek, Vranitzky oder Klestil (…)

FŒHN, Heft 23+24

Große Siege kosten viele Leute (Sprichwort)

 
1997

Werner Friedl (Holtex AG) rief seine Mitarbeiter auf, aktiv auf Stimmenfang zu gehen. Denn ‚Wir stimmen am 12. Juni nicht über irgendwelche Politiker ab, sondern über unsere Arbeitsplätze.‘ (Industrie, 26.5.94) Der Beitritt ist für uns eine Überlebensfrage. G. Rhomberg, Huber Tricot AG (…)

FŒHN, Heft 23+24

Bezahlte Lügner

 
1997

Die Religion unserer Zeit ist der Kapitalismus — und die Wirtschaftswissenschafter sind seine Hohenpriester. In ihren Orakeln offenbaren sie uns, was wir zu tun haben, damit es ihrem Gott wohlgefällt. Wie im alten Griechenland von den Wahrsagern aus der Flugrichtung der Vögel, den Eingeweiden (…)

FŒHN, Heft 23+24

Help TV

 
1997

Als Alois Mock 17 Tage vor der Volksabstimmung mit einem von ihm als „Hexenschuß“ bezeichneten Bandscheibenvorfall die Innsbrucker Klinik aufsuchen muß, beginnt der PR-Apparat zu rotieren. Denn: „Just in der Woche, als Alois Mock durch seine Operation ausfiel, kippte das Meinungsklima in Sachen (…)

FŒHN, Heft 23+24

Billige Sprüch’

 
1997

Rechenstunde mit der Frau Staatssekretärin a.D.: Die Preissenkung durch den EU-Anschluß liegt nach den offiziellen, von uns überhaupt nicht überprüfbaren Zahlen weit unter einem Prozent. Aber nehmen wir einmal an, sie betrüge ein ganzes Prozent, wie errechneten sich daraus die 1.000 Schilling, (…)

FŒHN, Heft 23+24

Einmal Preisrutsch und retour

 
1997

Nachdem die Volksabstimmungs-Propaganda das Feld so großartig aufbereitet hat, brauchen die Handelskonzerne nur noch die Ernte einzuholen. Doch offenbar bedürfte es gar keiner EU-Mitgliedschaft, denn bereits 1992 gibt es „Die Spar-Markenprodukte: schon jetzt zu EG-Preisen!“ (Annonce in der (…)

FŒHN, Heft 23+24

Das Blaue versprochen

 
1997

Die Wiener Werbe-Agentur Demner & Merlicek erhielt 1991 den Auftrag der Bundesregierung zur Durchführung einer 150 Mio. S teuren Kampagne in Hinblick auf die notwendige Volksabstimmung zum beschlossenen EU-Beitritt, d.h. zur Abstimmung des Volkes auf den beschlossenen EU-Beitritt. Darum, daß (…)

FŒHN, Heft 23+24

Sie haben euch nicht belogen

 
1997

Wenn der Finanzminister gesagt hat, durch den EU-Anschluß werde es „keine neuen Steuern geben“ (Wr. Wirtschaft, 29.4.94), so hat er nicht gelogen. Es war seine Aufgabe, das zu sagen. Der Bundeskanzler hat erklärt, höhere Steuern bei einem EU-Nein seien „Fakten“ (TT, 26.4.94). Eine falsche (…)

FŒHN, Heft 23+24

„Europa bringt mehr Arbeitsplätze.“

Zum Verschwinden.
 
1997

Am 12. Juni stimmen wir alle über unsere eigenen Jobs ab. (Kurier, 12. 5.1994) Wie wahr! Wenn wir bisher mit Arbeitslosenraten von 3 bis 4 Prozent international hervorragend gelegen sind, werden wir - wenn Österreich nicht der EU beitritt - halt nachher 5 oder 7 Prozent haben. (A. Mock, (…)

FŒHN, Heft 23+24

Hintermänners Dunkelmänner

 
1997

Es ist hinreichend belegt in diesem Heft, wie sehr Politiker in der EU-Frage auf Draht waren. So wie Drahtpuppen eben. Mit großer Beweglichkeit der Beine, der Arme, des Halses. Wenn allerdings mit dem zusammengeräuberten Geld besonders hoch gepokert wird, verlassen sich die Drahtzieher nur (…)

FŒHN, Heft 23+24

Die Vorteile der Pest und die Annehmlichkeiten der Cholera

 
1997

Die zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher, die ja gesagt haben, haben nein gesagt zu den herrschenden Zuständen. Sie haben sich etwas Besseres gewünscht. Wie recht sie hatten! (Wie unrecht sie bekommen haben!) Das Drittel, das nein gesagt hat, hat die bestehenden Verhältnisse in (…)

FŒHN, Heft 23+24

Zugabe

 
1997

Nachdem jede Bürgerinitiative privat ist, muß eine „Bürgerinitiative“, die sich „private Bürgerinitiative“ nennt, ganz automatisch eine nicht private sein. Dabei hat es die „Private Bürgerinitiative Österreich in Europa“ doch nur mit ihrem Namen gut gemeint, denn "wir sind die einzige vollkommen (…)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997
Dokumente

Sicherheitsinstitutionen in Europa

Februar
1997

OSZE PfP NAKR NATO WEU EU Schweiz Mazedonien B Österreich B B Schweden B B Finnland B B (…)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Militarisierung Europas

Februar
1997

Militärs und militärische Bündnisse haben sich erneut ihre Legitimation als Mittel der Außenpolitik zurückerobert. Parallel dazu erfolgt die Abwertung und das Zurückdrängen von OSZE und UNO. Das Nachdenken über Konfliktlösungen reduziert sich auf die Militärs als angeblich allkompetente (…)

Context XXI, ZOOM 1+2/1997

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

Februar
1997

Die österreichischen sicherheitspolitischen Optionen werden wesentlich von der GASP bestimmt. Die Grundlagen für diese wurden in dem am 1.11.1993 in Kraft getretenen Vertrag von Maastricht geschaffen. Seit Maastricht ist die EU nicht mehr nur eine wirtschaftliche Union: Eine „Politische Union“ (…)

Streifzüge, Heft 1/1997

12 Thesen zur Europäischen Währungsunion (EWU)

März
1997

Die nachfolgenden Thesen verstehen sich als Leitfaden durch die Studie „Perspektiven und Konsequenzen der Europäischen Währungsunion“ von Norbert Trenkle und Ernst Lohoff (Institut fur kritische Gesellschaftstheorie) erstellt im Auftrag der PDS-Bundestagsgruppe 1. Die Befürworter der EWU (…)

Weg und Ziel, Heft 1/1997

Währungs-Harakiri

Perspektiven der Europäischen Währungsunion
März
1997

Die Warengesellschaft hat auf ihrem Siegeszug die Vorherrschaft traditio­neller, religiös unterfütterter Welt­erklärungen nur zerstört, um neue, sä­kularisierte Formen von Religion her­vorzutreiben. Während der Durchset­zungsphase des modernen Kapitalis­mus übernahm vor allem der Glaube an die (…)

Context XXI, ZOOM 3/1997

Gestern noch abgestimmt, heute schon eingestellt

Juni
1997

Drei Jahre nach der EU-Volksabstimmung legt der FOEHN eine umfassende Dokumentation folgenden Sachverhalts vor: „Die Stimmzettel wurden vermutlich richtig ausgezählt. Denn es braucht nach der Wahl nicht plump gefälscht zu werden, was schon vor der Wahl elegant gefälscht worden ist.“ Wie einer (…)

Context XXI, ZOOM 6/1997

Macht die Arbeit EUROFIT!

So lautet die Devise in EUropa. Doch was passiert danach?
Oktober
1997

Knapp zwei Jahre brauchten die EU-Staats- und Regierungschefs (man beachte: seit dem Labour-Sieg in Großbritannien ist die Runde der 15 sozialdemokratisch dominiert!), um unter der blauen Goldsternfahne nicht nur gewaltige Sozialabbaumaßnahmen in ihren Ländern durchzusetzen, sondern den – in (…)

Context XXI, ZOOM 6/1997

Eine Festung für die Polizei

Oktober
1997

Schengen ist zum Symbol für die Festung Europa geworden. Es ist eine gute Strategie zur Verwirklichung der kühnsten Polizeiwünsche ist, doch nur ein Teil in einer Vielzahl von Polizeikooperationen. Kurz nach dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union konnte der Regierung die offizielle (…)

Context XXI, ZOOM 6/1997

Festung Europa auf der Anklagebank

Dokumentation des Basso-Tribunals zum Asylrecht in Europa
Oktober
1997

Basso-Sekretariat Berlin (Hrsg.), Westfälisches Dampfboot, Münster 1995, 292 S, öS 145,— Bis zuletzt bestand zwischen Deutschland und Österreich ein Streit um den Status als voll­wertiges Mitglied beim Schengener Abkom­men. Deutschland wollte Österreich diesen Status noch nicht zuerkennen, da (…)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Börsenjammer in London

Mai
1998

Die Londoner Futures- und Optionenbörse In­ternational Financial Futu­res and Option Exchange (Liffe) ist derzeit noch die zweitgrößte der Welt. Die Konkurrenz durch die kon­tinentaleuropäischen Börsen, vor allem durch die Deut­sche Terminbörse (DTB), und die elektronischen Han­delssysteme haben (…)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Währungskolonien

Mai
1998

Wie schon im Interview mit Walter Schicho in ZOOM 1/98 angesprochen, werden die nötigen Vorberei­tungen für die währungspo­litische Integration von fünf­zehn afrikanischen Ländern (Communaute Financiere Africaine) getroffen. Die Parität zwischen Euro und CFA- Franc werden auf dem Ver­hältnis (…)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Erfassung ohne Verfassung

Teil I: Die Erregung
Mai
1998

Der autoritäre Kapitalstaat der EU und seiner Mitgliedstaaten in seiner noch rudimentären Polizeiform. Vorläufige Aufzeichnungen am Beginn des Zeitalters der repressiven „Demokratien“. Seit geraumer Zeit werden uns die südostasiatischen Tigerstaaten voller Lob durch westliche Medien und (…)

Context XXI, ZOOM 2/1998

Der europäische Geist

in 22 Beispielen
Mai
1998

Alle sollen ab jetzt draußen bleiben. Der staatliche Rassismus, per Gesetz und Parlament, akklamiert durch die Medien, wundert sich dann über den gesellschaftlichen Rassismus, den er so miterzeugt und legitimiert, und macht dann einen auf betroffen, wenn Häuser brennen, Bomben hochgehen, (…)

Context XXI, ZOOM 3/1998

Das System zur Einschließung

Teil II: Die Ernüchterung
Juni
1998

Am Mittwoch, dem 17.6.1998, beschloß das österreichische Parlament ein Protokoll, das der Europol erlaubt, straftätig in Österreich zu werden, ohne dafür belangt werden zu können. Die Vorrechte und die Immunität, die auch nach Beendigung der Amtszeit aufrecht bleibt, werden die Begehrlichkeit (…)

Context XXI, ZOOM 3/1998

Der Papst geht, Solana kommt!

Juni
1998

Jüngste Entscheidungen der Koalition bauen die immerwährende Neutralität weiter ab. Die Annahme des Truppenstatutes der NATO, die Absegnung der Amsterdamer Verträge ohne Neutralitätsvorbehalt und die Änderung der Bundes-Verfassung (Art. 23f), die auch internationale Kampfeinsätze auf Beschluß (…)

Context XXI, ZOOM 4/1998

Neutralität oder NATO oder ...?

Kritische Anmerkungen zum Handbuch von Klaus Heidegger und Peter Steyrer
Oktober
1998

Mit dem Band von Klaus Heidegger und Peter Steyrer liegt der bisher fundierteste und umfassendste Beitrag aus dem NATO-kritischen Spektrum zu dem Thema „Österreich und die NATO“ vor. Besonders gut dargestellt ist dort die Rolle des Verteidigungsministeriums und der Militärs beim Einpeitschen der (…)

Context XXI, ZOOM 5/1998
Festung Europa

Neuerliche Blamage

November
1998

Schon mit Beginn der österreichischen Ratspräsidentschaft am 1.7.1998 hat Manfred Matzka, Sektionschef im Innenministerium, einen Entwurf zur Migrations- und Flüchtlingspolitik dem im Geheimen tagenden K-4-Ausschuß zugeleitet. Am 14. September mußte der Sektionschef das Papier bei der Sitzung (…)

radiX, Nummer 1

Die Festung Europa schließt ihre Pforten

Dezember
1998

Ein Aspekt europäischer Politik entlarvt die EU immer mehr als Zusammenschluß des reichen „christlichen Abendlandes“ gegen den armen Süden: Die Schaffung eines Machtblockes mit dichten Grenzen, für alle, die nicht zu diesem EUropa gehören. Nicht erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags von (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Die Demokratie des Marktes

Dezember
1998

Über das Demokratiedefizit der EU ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Auch im Vertrag von Amsterdam ist wiederum an der „Demokratisierung“ gearbeitet worden. Das Problem liegt aber tiefer. In einem Vorwort zum Vertrag von Amsterdam meint Jacques Santer: "Auch was die institutionellen (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Es wächst zusammen was zusammen gehört

Stellt die EU-Osterweiterung die Verhältnisse vor 1918 wieder her?
Dezember
1998

Die Grenzen der Europäischen Gemeinschaft rücken nach Osten. Die nationalstaatliche Zerteilung des Habsburger Reiches 1918 und die Spaltung Europas in zwei verfeindete Lager dreißig Jahre später hat ein Ende genommen. Die EU-„Frontstaaten“ Italien, Österreich, Deutschland und Finnland werden (…)

radiX, Nummer 1

Vom Tropischen und Nichttropischen Europa

Dezember
1998

Unter dem Titel „Tropisches Europa“ fungieren in der EU die letzten Kolonien der EU-Staaten. Mit dem Ausbau der EU sind auch sie zunehmend von gesamtEUropäischen Interessen gelenkt. Der Rechtsstatus dieser Kolonien ist dabei ein sehr unterschiedlicher, was sich auch auf ihre Integration in die (…)

radiX, Nummer 1

Armes und reiches EUropa

Dezember
1998

Die EU war von allem Anfang an als Wirtschaftsgemeinschaft konzipiert. Nicht umsonst begann das was sich heute Europäische Union nennt nach dem 2. Weltkrieg mit der Europäischen Wirtschaftsgemeischaft (EWG), der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Im Schatten der Globalisierung

Minderheiten kämpfen noch immer um ihre Rechte
Dezember
1998

In Europa leben zwischen dem Atlantik und dem Ural 750 Millionen Europäer. Aber die ethnisch-kulturellen Gegebenheiten in Europa stimmen nicht überein mit dessen staatspolitischer Organisation. Denn in Europa gibt es ca. 70 verschiedene Völker, große und kleine, aber nur 36 Staaten (mit mehr als (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Europäischer Rechtsextremismus

Dezember
1998

Der nachfaschistische Rechtsextremismus in Europa kann zunächst als nationalstaatlich orientierter und organisierter Rassismus begriffen werden. Sein Subjekt ist nicht länger der „Arier“ oder „(Indo-)Germane“, sondern der „Inländer“ als Produkt ideologischer Zuschreibungen und materieller (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

EU-Wirtschaftspolitik

Neoliberalismus und Zentralismus
Dezember
1998

Als 1957 die Europäischen Gemeinschaften – hervorgegangen aus der Montanunion – von sechs europäischen Staaten gegründet wurde, war die Zielsetzung eine primär ökonomische: Durch Einbindung der „Schlüsselindustrien“ Kohle und Stahl in eine gemeinsame Verwaltung sowie den Wunsch nach verstärkter (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Währungs-Advent

Das Euro-Projekt und die transnationalen Finanzmärkte
Dezember
1998

Die Europäische Währungsunion (EWU) wird von der politischen Werbung als „logischer“ Schritt im Prozeß der „europäischen Einigung“ dargestellt. Das ist – so die folgende Analyse – gar nicht gelogen. Allerdings handelt es sich bei dieser Einigung nicht um die Hebung von Produktivität und (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Washington – Bruxelles – Wien

Entscheidungen, Verlautbarungen und Bekenntnisse
Dezember
1998

Die internationale Entwicklung wurde synchronisiert. Nato, Weu und EU stehen weder gegeneinander noch nebeneinander, sondern sie werden zusammengeführt: Hier ein gestärkter europäischer Nato-Pfeiler und dort eine EU mit vierter Säule, die sich auf den europäischen Nato-Pfeiler bezieht. Die Weu (…)

Context XXI, ZOOM 6-7/1998

Eine Gelegenheit für interessierte Kreise

Die Buchpreisbindung und die Wettbewerbsgesetze der EU
Dezember
1998

Wir interessieren uns für im Wirtschaftswettbewerb erhebliche Vorgänge und nicht für Kulturförderung. Frank Rawlinson, EU-Administrator der Generaldirektion X, Wien, 23.3.1994 Kulturpolitik wird nicht nur innerhalb der Europäischen Union, sondern auch innerhalb Österreichs in aller Regel als (…)

radiX, Nummer 1

„Über sieben Richtlinien zur Gleichberechtigung“

Dezember
1998

Die Gleichbehandlungsrichtlinien sind neben den (bis dato) vier „Aktionsprogrammen für Chancengleichheit von Frauen und Männern“ die wichtigsten Hebel der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union. Bei genauerer Betrachtung wird vor allem eines sichtbar: ihre Unzulänglichkeit. „Das Buch (…)

Context XXI, ZOOM 1/1999
Die neue Mauer

Länger, gefährlicher, teurer

Januar
1999

Wie die „Ausrüstungshilfe“ der EU-Staaten im Osten und Süden den Boden zur polizeilichen Abschreckung ebnet. Keine Europa-Hilfe für das Fußvolk in der Außen-Festung Ukraine Die Katastrophe geschah ganz in unserer Nähe. Kaum acht Bahnstunden sind es von Wien bis Uzhgorod, und von Zürich oder (…)

Context XXI, ZOOM 1/1999

Die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union

Januar
1999

Die Europäische Union ist keine Entwicklungsorganisation im eigentlichen Sinne. Die Formen der Unterstützung für ärmere und weniger entwickelte Länder sind immer dann initiiert worden, wenn sich aufgrund von Veränderungen der weltpolitischen Rahmenbedingungen solche Notwendigkeiten ergeben (…)

Context XXI, ZOOM 1/1999
Rainer Oberleitner:

Schengen und Europol

Kriminalitätsbekämpfung in einem Europa der inneren Sicherheit
Januar
1999

Der Schwerpunkt dieser Ab­handlung über die dritte Säule der EU, die von Justiz und Inneres gebildet wird, ist das Thema Europol, dem sich unsere Zeitschrift schon des öfteren gewidmet hat. Schon auf Seite 12 findet sich Bemerkenswertes zum K.4-Ausschuß, benannt nach dem Artikel K.4, nämlich (…)

Context XXI, ZOOM 2/1999
NATO – Anarchie

Bomben auf das Völkerrecht

März
1999

NATO-Bombardements auf Jugoslawien stellen einen inflagranten Bruch des Völkerrechts dar und können völkerrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Es ist ein beliebtes Ritual der Politik und vieler Medien, rechtswissenschaftliche Lehrmeinungen gegeneinander auszuspielen, um sich nach Belieben (…)

Context XXI, Heft 1-2/1999

Militärbündnis EU

Schnelles Einlenken der bündnisfreien EU-Mitglieder
Juni
1999

Am Berliner Regierungsgipfel wurde die Verschmelzung von EU und WEU fixiert. Offen ist noch, ob die NATO Kern der EU-Militärpolitik bleibt — beziehungsweise wie sich die EU in militärpolitischen Fragen gegenüber den USA positioniert. Als Konsequenz aus dem Krieg im Kosovo, der das zweitägige (…)

radiX, Nummer 2

Agenda 2000

Fortsetzung der verfehlten EU-Landwirtschaftpolitik
Juni
1999

Die Landwirtschaft war nach dem 2. Weltkrieg — als die 3 ersten Teilorganisationen der späteren Europäischen Gemeinschaft gegründet wurden — kein Schwerpunkt der gemeinsamen (Wirtschafts-)politik. Auch wenn die Landwirtschaft heute einer der Hauptbudgetposten der EU geworden ist waren die (…)

radiX, Nummer 2

Sofortiger Atomausstieg in hundert Jahren

Juni
1999

Wer sich der Illusion hingegeben hat die rot-grüne Koalition in Deutschland würde für die Abschaltung der dortigen AKWs sorgen wurde bald eines besseren belehrt. Weder in Frankreich oder Italien, noch in Deutschland ist ein Ausstieg aus der Atomindustrie in Aussicht. In allen drei Staaten sind (…)

Context XXI, Radiosendungen 1999
Der imperiale Krieg

Geostrategie am Balkan

Oktober
1999

Der NATO-Luftkrieg gegen Jugoslawien ist beendet — der Kriegszustand am Balkan damit noch lange nicht. Die Zerstörung Jugoslawiens ist so gut wie abgeschlossen — die Gründe dieser Zerstörung bleiben so unklar und umstritten wie zu Beginn der NATO-Bombardements. Nie zuvor waren die Gründe für (…)

Context XXI, Radiosendungen 1999

Krieg, Sinn und Wahnsinn

Die politische Ökonomie der Interesselosigkeit
November
1999

Die Frage, welche Art von Krieg die NATO gegen Jugoslawien führte, ist immer noch offen. Viele Kriegsgegner und Kriegsgegnerinnen stehen mit einer gewissen Ratlosigkeit nicht nur vor den Trümmern, die dieser Krieg am Balkan hinterlassen hat, sondern auch vor den Trümmern ihrer eigenen (…)

Context XXI, Heft 6/1999

Jugoslawien und die neue Konkurrenz im Weltmaßstab

Dezember
1999

Eine Anknüpfung an die Beiträge „Die Folgen des NATO-Krieges gegen Jugoslawien“ (Context XXI, Nr. 3/99) und „Interesse, Gewissen und Projektion im Jugoslawienkrieg“ (Context XXI, Nr. 4-5/99) nebst einer Besprechung des Sammelbandes von Hannes Hofbauer zum Konflikt auf dem Balkan von Erinnert (…)

Context XXI, Heft 1/2000

Bombengeschäfte

Die politische Ökonomie des Kosovo-Krieges
Februar
2000

Ein Buch von Winfried Wolf — gelesen von Winfried Wolf analysiert die Ursachen des Golfkrieges vor dem Hintergrund des militärisch-industriellen Komplexes. Er bietet damit ein weiteres Erklärungsmodell neben den bisher in Context XXI veröffentlichten Analyseversuchen. Das Erklärungsmodell (…)

Café Critique, Jahr 2000

Krieg der Stämme oder der Projektionen?

Mai
2000

Über die deutsche Notwendigkeit, in Jugoslawien Krieg zu führen Die zivilgesellschaftlichen Freunde des Kriegs – wie Dan Diner, Jürgen Habermas oder Daniel Goldhagen – wollen den Kosovo-Krieg als vollkommene Integration Deutschlands ins westliche Bündnis verstanden wissen. Aber die Frage (…)

Context XXI, Heft 7-8/2000

Oh wunderbare Menschenrechte!

Die Europäische Menschenrechtskonvention auf dem Prüfstand
Juni
2000

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist im Unterschied zur von der UNO verabschiedeten allgemeinen Erklärung der Menschenrechte geltendes Recht, mit einem Instanzenzug bis zum Gerichtshof in Straßburg. Die EMRK hat in Österreich Verfassungsrang. Ihre Wertschätzung beruht vermutlich (…)

radiX, Nummer 4

FPÖ und Europa

Oktober
2000

Die vermeintlichen „Sanktionen“ der EU-Staaten gegen die österreichische Bundesregierung wurden von der FPÖ genutzt um eine EU-Kritik von Rechts zu etablieren, die seither in der österreichischen Bevölkerung auf regen Zuspruch stößt. Den Hintergrund dazu bildet eine lange und widersprüchliche (…)

radiX, Aussendungen

Europäischer Rinderwahnsinn

Februar
2001

Die Ökologische Linke (ÖKOLI) protestiert gegen die beteits im Gange befindliche Massenschlachtung nicht an BSE-erkrankter Rinder und der folgenden Vernichtung des Fleisches. Ausschließlich zum Zwecke der Preisstabilisierung des infolge der BSE-Krise außer Kontrolle geratenen Rindfleischmarktes (…)

Context XXI, Heft 6/2001

Europäische Identität und Islam

November
2001

Nicht einmal zehn Jahre nachdem Samuel Huntington begonnen hat, den Kampf der Kulturen herbeizuschreiben, sehen ZeitungskommentatorInnen in Europa und den USA diesen in den Terroranschlägen gegen die USA und den aktuellen Krieg der USA und ihrer Verbündeter gegen Afghanistan als verwirklicht an. (…)

Context XXI, Radiosendungen 2002

Die Juden und Europa im Jahre 2002

März
2002

Thomas von der Osten-Sacken, Stephan Grigat und Ilka Schröder über das aktuelle Verhältnis der EU zu Israel und über den Antisemitismus in Europa. Vom 10. bis 12. Mai fand in Berlin eine internationale Israel-Solidaritätskonferenz statt, die vom Berliner Bündnis gegen IG Farben organisiert (…)

Grundrisse, Nummer 1

Apologie der Erstarrung

März
2002

Die Gesichtspunkte der Eiszeit ermangelten nicht einer gewissen Größe. Der Mensch wurde nicht so sehr nach seiner Leistung geschätzt als vielmehr dem Vertrauen nach, das auf ihn (in ihm) gehäuft lag. Das ist kein unfreier Standpunkt. Das Gefühl der Freiheit wird gemeinhin weniger geschätzt als (…)

Café Critique, Jahr 2004

Bewegung für eine gesinnungsethische Zurichtung der Welt

Die Linke als Avantgarde Deutsch-Europas
März
2004

Die Abschlusserklärung des Weltsozialforums in Porto Alegre liest sich wie ein Manifest, in dem in sehr komprimierter Form, alles anzutreffen ist, was die Bewegung der Antiglobalisierer ausmacht: fetischistischer und personifizierender gesinnungsethischer Antikapitalismus, der alles Übel der (…)

Context XXI, Heft 2-3/2004

Grenzsicherungspolitik

Illegale Migration nach Spanien
März
2004

Die Regierung in Ma­drid betreibt Abschot­tungspolitik nach eu­ropäischen Standards, versucht aber gleich­zeitig, das Bedürfnis der Unternehmer nach billigen Arbeitskräften zu befriedigen. Die neuste Technologie auf den Gebieten der Bewe­gungsmelder, Radartechnik, Informatik und Kommunika­tion (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Auf den Spuren von Baj Ganjo

Die „Rückkehr nach Europa“ auf Bulgarisch
Juni
2004

Was die literarische Figur des „Vetter Ganjo“, die alten und neuen politischen Eliten und die ArbeitsbrigardistInnen an Europa denken lässt, ist die Sehnsucht nach einem besseren Leben. Ob sie jenes dort finden werden, bezweifelt Jutta Sommerbauer. Das Ende der Welt liegt zum Beispiel in (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Im Westen nichts Neues? – Der Osten ruft!

„Osteuropa“ als Erfindung und Trade Mark
Juni
2004

Osteuropa, so stellt Larry Wolff in der „Wieser Enzyklopädie des europäischen Ostens“ lapidar fest, sei eine „Erfindung“ der WesteuropäerInnen. Der Historiker schreibt: „Paradoxerweise bedient man sich bei der Erfindung Osteuropas der materiellen Wirklichkeit – Länder und Flüsse, Dörfer und (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Wer bin ich?

Der EU-Beitritt weckt in Litauen die Diskussionen über die eigene Identität
Juni
2004

„Heute endet einer der teuersten Zeiträume in unserer Geschichte — leidvolle, mühevolle, sogar blutige Zeit der Unabhängigkeitskämpfe; eine neue Zeit beginnt — eine qualitativ andere, aber genauso wichtige Zeit,“ titelte die auflagenstärkste Tageszeitung Litauens Lietuvos rytas in ihrer Ausgabe (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Europäische „Wiedergeburt“

Zur Konstruktion Europas gegen die USA
Juni
2004

Zwischen Irak-Krieg und Osterweiterung haben die europäischen Ideologieschmieden alle Hände voll zu tun. Vor allem Rechtsextreme arbeiten an der Identität Kontinentaleuropas, das sich gegen die USA zur Weltmacht aufschwingt. Der ehemalige Nationalsozialist und spätere FPÖ-Nationalrat Otto (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Germany goes east. Reloaded.

Juni
2004

Zwei Aufgaben gilt es parallel zu meistern: Im Innern müssen wir wieder zu einem Volk werden, nach außen gilt es etwas zu vollbringen, woran wir zweimal gescheitert sind. Klaus Kinkel, damaliger deutscher Bundesaußenminister 1993 Die Anstrengungen Deutschlands die Nachkriegsordnung zu (…)

Context XXI, Heft 4-5/2004

Versöhnung auf Sudetendeutsch

Juni
2004

Wie um zu zeigen, die VertreterInnen der Sudetendeutschen Landsmannschaft Österreichs (SLÖ) seien alles andere als Ewiggestrige, die die Sprache der Jugend nicht sprächen, ließen diese Ende 2003 mit folgender Presseaussendung aufhorchen: "Nach JA der Tschechen zur EU - An alle Bürger der EU. (…)

Café Critique, Jahr 2005

10 Jahre Dayton

Ein ethnisch reiner Frieden
Juni
2005

Nach Wochen zäher Verhandlungen konnten die amerikanischen Verhandlungsführer der Weltöffentlichkeit am 21. November 1995 auf einer Air Force Base in Dayton, Ohio, den erhofften politischen Erfolg präsentieren. Das Abkommen, auf das sich die Präsidenten Tudjman, Milosevic und Izetbegovic (…)

Context XXI, Heft 5-6/2005

Volksgruppenzoo Europa

Rezension von Samuel Salzborns „Ethnisierung der Politik“
Oktober
2005

Der Politikwissenschafter Samuel Salzborn legt mit seiner 2005 im Campus Verlag erschienen Dissertation „Ethnisierung der Politik“ eine erste umfassende Aufarbeitung völkischer Bestrebungen im Rahmen der europäischen Rechtssetzung aus kritischer Perspektive vor. Den Charakter einer (…)

Café Critique, Jahr 2006

Europäische Diplomatie in der Sackgasse

Warum der kritische Dialog mit dem Iran scheitern musste
März
2006

Context XXI, Jahr 2006

Anspruch und Wirklichkeit

Juni
2006

Elisabeth Kübler hat in ihrer Diplomarbeit die Maßnahmen von OSZE und EUMC zur Bekämpfung des Antisemitismus einer politikwissenschaftlichen Untersuchung unterzogen. Eine Rezension Die Rede von einem „neuen Antisemitismus“ hat in den letzten Jahren breite Debatten sowohl innerhalb als auch (…)

Café Critique, Jahr 2006

Schlußstrich von links

Tony Judt und die Europäisierung der deutschen Ideologie
Juli
2006

Wir dürfen nicht müde werden zu drängen, diese große breite Volksbewegung zur Vereinigung Europas zu schaffen, das mehr sein muß als ein Europa von Kommissionen, als ein Europa von Administrationen, als ein Europa von Regierenden oder von Staaten, das ein Europa der Völker werden muß. Herbert (…)

Café Critique, Jahr 2007

Von Waggerl zu Goisern, von der Reichsmark zum Euro

Wozu braucht Europa eine kulturelle Identität?
September
2007

Hubert von Goisern geht als Botschafter für die Kulturhauptstadt Linz mit einer schwimmenden Konzertbühne auf Tour: quer durch Europa befährt er Donau, Rhein und Main, um an verschiedenen Stationen gemeinsam mit lokalen Musikern aufzutreten. Diese Tour sei ein „einendes Element, das keine (…)

Café Critique, Jahr 2008

Kritik des Zionismus – Lob der EU

 
2008

Micha Brumlik hat eine Kritik des Zionismus vorgelegt, die ihn gleichzeitig attackiert und für ihn Partei ergreift. Von der scharfen Kritik an den antiisraelischen Auslassungen des deutsch-französischen Publizisten und Politikwissenschaftlers Alfred Grosser gelangt man bei der Lektüre zur (…)

Café Critique, Jahr 2008

„Die Reserven zur Herstellung des allgemeinen Chaos“

Über das Verhältnis der Europäischen Union zur Islamischen Republik
April
2008

Soll die Bedrohung Israels durch das Atomprogramm des Iran hervorgehoben werden, fühlen sich nicht wenige Freunde Israels herausgefordert, sogleich hinzuzufügen: Europa sei ja genauso bedroht. Fast reflexartig wird damit Bereitschaft zum Bündnis signalisiert: die Europäer müßten aufgerüttelt (…)

Café Critique, Jahr 2008
Konferenzbericht

Die iranische Bedrohung

Die Islamische Republik, Israels Existenzkampf und die europäischen Reaktionen
Mai
2008

Am 3. und 4. Mai fand an der Universität Wien die internationale Konferenz Die iranische Bedrohung — Die Islamische Republik, Israels Existenzkampf und die europäischen Reaktionen statt. Die Konferenz war an beiden Tagen gut besucht. Der Eröffnung und dem ersten daran anschließenden Round table (…)

Context XXI, Jahre 2007-2020

Pro-europäisch und EU-kritisch

Erkundungen für eine emanzipatorische Politik
September
2008

Nach dem Nein Irlands zum EU-Reformvertrag reichte die Stimmungslage von euphorischer Freude bis zu resignativer Ernüchterung. Doch wer jubelte hier aus welchen Gründen und wer fürchtete um das „europäische Projekt“? Die ins Feld geführten Gründe für die Ablehnung waren ebenso widersprüchlich (…)

Grundrisse, Nummer 27

Die Karte Europas und die Ströme der Migration*

„Governance of Migration“ und die herausgeforderte Gemeinschaft: zwischen Kollaps und Überschuss
September
2008

I. Mapping hat schon längst Eingang in die neue Regierungsrationalität von Schengen gefunden. Die Karte, die in Kooperation zwischen ICMPD, mit Europol, der berühmt berüchtigten Frontex und den am MTM-Dialog (Dialogue on Mediterranean Transit Migration) beteiligten Staaten hergestellt wird, (…)

Grundrisse, Nummer 28

Ein Meridian entscheidet über die Wahrheit?

Wider die Rolle eines Wachpostens für den Eurostaat*
Dezember
2008

Ausgehend von der kürzlich gegründeten Union für den Mittelmeerraum, stellt dieser Text die Auslagerung der EU-Migrationspolitik an – insbesondere nordafrikanische – Drittstaaten in Frage, und zwar mit dem Ziel, wichtige Anhaltspunkte für die derzeit in Entstehung begriffene Rolle der Türkei zu (…)

Grundrisse, Nummer 30

Frontex — nicht in der Türkei?

Dose
Juni
2009

Im Rahmen der Vorbereitungen des no-border camps in Dikili 2008 in der Türkei erhielt ich auf Fragen nach den Aktivitäten von Frontex in der Türkei stets abweisende Antworten. Diese liefen darauf hinaus, dass es, weil die Verhandlungen zwischen derEU und der Türkei stockten, hier kein Frontex (…)

Café Critique, Jahr 2009

Europa und Iran: Terrorliste statt Dialog

Dezember
2009

Während die bewundernswert ausdauernde Freiheitsbewegung im Iran weiterhin unter Lebensgefahr gegen die „Islamische Republik“ auf die Straße geht und für den „Tag des Studenten“ am 7. Dezember neue Massenproteste angekündigt hat, hofieren heimische Politiker weiterhin ein Regime, das den Westen (…)

Grundrisse, Nummer 34

Krisenmythos Griechenland

Athens Schuldenkrise ist nicht Ursache, sondern lediglich Auslöser der neuesten Etappe einer seit Jahrzehnten schwelenden Krise
Mai
2010

Die veröffentlichte Meinung in Deutschland hat einen neuen Krisen-Mythos geschaffen. Nun sollen es die faulen und korrupten Griechen sein, die sich durch die Manipulation statistischen Materials in die Eurozone mogelten, die europäische Einheitswährung an den Rand des Zusammenbruchs führten und (…)

Café Critique, Jahr 2010

Eidgenössische und andere Mullahfreunde

September
2010

Deutschland, der wichtigste westliche Handelspartner des Iran, hat seine Geschäfte mit dem Regime der Mullahs und Revolutionswächter im ersten Halbjahr 2010 deutlich ausgebaut. Die Exporte stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 14 Prozent. Die Importe sind um 88 Prozent gewachsen. Die (…)

Café Critique, Jahr 2010

Mantra des Dialogs

September
2010

Replik auf den Gastkommentar Iran: Isolation ist kein Allheilmittel von Barbara Lochbihler vom 16.9. in der Presse. Seit nunmehr 30 Jahren wird von europäischen Ländern der Dialog mit dem iranischen Regime gepflegt. Als Ergebnis dieser Politik, an der auch Außenminister Spindelegger festhalten (…)

Café Critique, Jahr 2010

Reden, nur um zu reden

Der fruchtlose Dialog mit dem Iran
November
2010

„Durchs Reden kommen d’Leut zam.“ Diese gerade im konsensorientierten Österreich beliebte Phrase findet ihren weltpolitischen Niederschlag in Organisationen wie den Vereinten Nationen, deren völkerrechtsidealistische Freunde stets peinlich berührt schweigen, wenn man sie auf die Verfasstheit des (…)

Grundrisse, Nummer 42

Von Maastricht zu Europe 2020

Europäische Wirtschafts- und Währungsintegration als Strategie kapitalistischer Herrschaft
Mai
2012

Zwanzig Jahre ist es nun her, dass die Staaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft sich in Maastricht auf dasjenige Vertragswerk einigten, das sowohl die Weichen für die Gründung der Europäischen Union als auch für die Einführung des Euro als gemeinsamer Währung stellte. Die Stadt in den (…)

Grundrisse, Nummer 45

Demokratie als Exportartikel?

Grenzüberschreitende Intervention im Dienste der „guten Sache“ und solidarischer Internationalismus
März
2013

Pressefreiheit als Imperialismus? Nationale Souveränität als Politik gegen die Demokratie? Ein Fallbeispiel, und sein welthistorischer Kontext. Am 3. Jänner 2011, dem ersten Arbeitstag des neuen Jahres, erschienen wichtige ungarische Tageszeitungen, die der konservativen ungarischen Regierung (…)

Grundrisse, Nummer 46

Austeritätspraxen

Über gesundheitliche Nebenwirkungen der Troika-Politik in Griechenland
Mai
2013

Vom 25.-28. Februar dieses Jahres ist eine Delegation des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte und von medico international nach Athen und Thessaloniki gefahren, um sich ein Bild von den Auswirkungen der Austeritätspolitik auf das Gesundheitswesen zu machen und um mit Leuten aus (…)

Grundrisse, Nummer 46

Griechenland und die EU

Autoritäre positive Integration und der griechische Nationalstaat
Mai
2013

Die Tatsache, dass konservative Journalisten das aktuelle Krisenmanagement der EU zum Anlass nehmen, ihre über Jahrzehnte vertretenen Auffassungen zu hinterfragen und die Demokratie in Europa bedroht zu sehen, verweist auf das offenbar außerordentlich problematische Verhältnis zwischen (…)

Amelie Lanier, Sonstiges

Eurokrise und Euro-„Rettung“ im Lichte der Stirnerschen Staatsauffassung

Juli
2013

1. Die Staatsauffassung Stirners Nach Stirner gehört alles eigentlich dem Staat: Ich empfange Alles vom Staate. Habe Ich etwas ohne die Bewilligung des Staates? Was Ich ohne sie habe, das nimmt er Mir ab, sobald er den fehlenden »Rechtstitel« entdeckt. Habe Ich also nicht Alles durch seine (…)

Grundrisse, Nummer 48

Zum Begriff der immateriellen Arbeit von Michael Hardt und Antonio Negri

Eine Kritik aus entwicklungspolitischer Sicht
Dezember
2013

Der Begriff der immateriellen Arbeit wird von Antonio Negri und Michael Hardt, in ihrem Buch „Empire“ (2000) verwendet, um auf veränderte Arbeitsprozesse aufmerksam zu machen. Diese neue Arbeitsform wird von Robert Foltin (2004) weiterhin wie folgt beschrieben: „Die jetzt dominierende (…)

Amelie Lanier, Transformation Osteuropas

Vorläufige Bilanz der Ereignisse in der und rund um die Ukraine

März
2014

I. Die Meinungsmacher und die Opposition Das erste, was ins Auge springt, ist die – mit wenigen löblichen Ausnahmen – sehr uniforme Hetze der Medienwelt, die sich auf Rußland als Aggressor einschießt und damit so tut, als wäre dieses Land das einzige Problem für das friedliche Zusammenleben (…)

Streifzüge, Heft 63
Auslauf

Fatales Rendezvous

März
2015

„Frech und unverschämt“, der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger zeigte sich brüskiert. Frech und unverschämt – wie kleine Kinder gerne abgekanzelt werden, wenn Altgewordene in deren Verhalten oder Äußerungen Unbotmäßiges zu erkennen glauben. Wenn aufbegehrt wird gegen ihr Regelwerk, (…)

Amelie Lanier, Sonstiges

Neues Massensterben im „Mare Nostrum“

Europas Kampf gegen die Überbevölkerung, die sein globaler Kapitalismus produziert
Mai
2015

Angesichts der neuen Rekordzahl an afrikanischen Flüchtlingen, die vor Europas Grenzen ertrunken sind, zeigen sich Presse, Politik und Papst wieder entsetzt über das „unfassbare Ausmaß“ mit achthundert Toten. Nur wissen zugleich alle, dass hier kein außergewöhnlicher Umstand oder Pech in (…)

Streifzüge, Heft 65

Euro gegen Einheit*

Ein „europäisches Deutschland“ kämpft um einen deutschen Euro
November
2015

President Mitterrand [said] the sudden prospect of re-unification had delivered a sort of mental shock to the Germans – its effect had been to turn them once again into the bad Germans they used to be. (Gesprächsnotiz des Thatcher-Beraters Charles Powell über ein Treffen mit François Mitterrand (…)

Amelie Lanier, Sonstiges

Die Banken und die Schulden der EU

Januar
2016

Hintergrund: Der Abstieg des IWFDer IWF wurde seinerzeit gegründet, um ein Weltwährungssystem einzurichten und zu betreuen, das auf der Dominanz der Industriestaaten und ihrer Währungen über den Rest der Welt beruhte. Im Rahmen dieser Tätigkeit stützte er das nationale Zahlungsmittel derjenigen (…)

Streifzüge, Heft 66

Aus dem Ruder, an die Wand

März
2016

Die Zeichen europäischer Flüchtlingspolitik stehen auf Verhärtung und Abschreckung. Innerhalb nur weniger Wochen hat sich in Österreich eine Law and Order-Politik wie sie in dieser Schärfe wohl kaum jemand prognostiziert hätte, durchgesetzt. Eine „Wirklichkeitskultur“ (ÖVP-Chef Reinhold (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

Smart and fresh

Sebastian Kurz gilt als Hauptexponent der europäischen Abschottungspolitik
März
2016

Österreich hat einen neuen Politstar. Sebastian Kurz heißt er, ist 29 Jahre alt und seit Dezember 2013 Außenminister. Der ÖVP-Mann gilt als ein Politiker, der weiß was er will und es auch kann. Der Domino-Effekt, den die Westbalkan-Konferenz in Wien auslöste, war gewollt, keineswegs war ihm da (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

Gegen das Getöse um Brexit und derlei Kinkerlitzchen

August
2016

Eine knappe Mehrheit der Insulaner hat gegen die satte Mehrheit der politischen und ökonomischen Eliten für den EU-Austritt gestimmt. Alte Leute, sozial schlechter Gestellte, Engländer und Waliserinnen haben eher dafür, Junge, besser Verdienende und Leute in Schottland und Nordirland eher (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

Kampf um den Brenner

Zusehends versucht sich das Land als Avantgarde der europäischen Flüchtlingsabwehr
August
2016

Binnen weniger Wochen hat das kleine Österreich sich zum Extremisten unter den EU-Staaten gemausert. Das arme hilfsbereite Land, so die treuherzige Selbsteinschätzung, dürfe nicht länger zum Handkuss kommen. Flüchtlingshorden aus dem Süden überlaufen uns. Die gilt es zu stoppen. Festung bauen, (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

„Flüchtlingskrise“ und „Willkommenskultur“ in Deutschland

August
2016

1. „Flüchtlingskrise“ in Deutschland – Was ist das? Menschen verlassen ihre Heimat aufgrund von materieller Existenznot, Umweltzerstörung und Krieg. Das ist ganz und gar kein neues Phänomen. „Flüchtlingskrise“ in diesem brutalen Sinn herrscht vielmehr seit über 60 Jahren und gehört zur (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

Vom Appendix zum Scharfmacher

Wandlungen österreichischer Außenpolitik
September
2016

Bis vor einem Jahr bestand die österreichische Außenpolitik vor allem darin, symbiotisch mit der deutschen aufzutreten. Abweichungen gab es, wenn überhaupt, selten. Gelegentlich betätigte Ex-Kanzler Werner Faymann den linken Blinker, ohne allerdings abzubiegen. Der Sozialdemokrat wirkte dabei (…)

Streifzüge, Jahrgang 2016

Freihandel und Flüchtlinge

Oktober
2016

Anlässlich der TTIP-Proteste ein Blick zurück auf die vergessenen desaströsen Freihandelsdeals der EU, die Afrika aufgenötigt wurden. Freihandel macht mobil, zumindest die politische Opposition gegen die windigen Freihandelsabkommen zwischen der EU einerseits sowie den USA und Kanada (…)

Streifzüge, Jahrgang 2017

Wir sind Zombie

Anlässlich des Todes von George Andrew Romero
August
2017

Ein kurzer Exkurs zu der steilen kulturindustriellen Karriere, die dem Phänomen der Untoten in den vergangenen Jahren beschieden war. Knapp 400 Millionen US-Dollar – soviel soll die Produktion und Vermarktung des jüngsten Zombiespektakels World War Z verschlungen haben. Wenn Hollywood eine (…)

Streifzüge, Jahrgang 2018

Die Holden und der Unhold

Februar
2018

Kampf der Migration heißt Kampf den Migranten, so sieht das die west-östliche Achse der Europäischen Union: Über das Wie wird gestritten. Nach Viktor Orbáns Besuch in Wien stellt sich die Frage, was Österreich noch von den Visegrád-Staaten trennt. Nicht viel, sollte man meinen. Doch so einfach (…)

Amelie Lanier, Sonstiges

Nationale Identität

Über Staat, Gewalt und „Selbstbestimmung“ am Beispiel Kataloniens
März
2018

Teil I. Die Wirklichkeit. Über Interessen und Gegensätze Worum geht es eigentlich bei Separatismus bzw. Unabhängigkeitsbestrebungen? Welche Vorstellungen sind da zugegen und welche Interessen kommen ins Spiel? Eine kurze Vorstellung der Ereignisse: Nach einer „unverbindlichen (…)

Streifzüge, Heft 77

„Europa“ als aktuelles Grundproblem (1)

Januar
2020

Zunächst einmal zu, ich möchte sagen: „Klein-Europa“. Nach einer Union schaut die Europäische nicht mehr so wirklich aus. Streit ist in allen geschäftlichen und politischen Zusammenhängen sowieso normal, aber derzeit streitet sich die nach Deutschland größte Wirtschaftsmacht Großbritannien in (…)

Streifzüge, Heft 77

Soziales Europa? Ein Wintermärchen

Januar
2020

Nach der verquasten, mühseligen Debatte um ein liberales „Europäisches Sozialmodell“, welches auf dem Sozialpolitik-Torso des Vertrags von Maastricht 1991, dem „Opting-out“ der Briten und der jahrzehntelangen Obstruktion jedweder Vergemeinschaftung der Sozialpolitik durch dieselben auflagerte, (…)

Streifzüge, Jahrgang 2020

Das Ende des Westens

Januar
2020

Wie sieht ein kräftiges geopolitisches „Fuck you!“ im Herbst des Jahres 2019 aus? Vielleicht so: Angesprochen auf die vielen Kämpfer des Islamischen Staates, die nach Trumps Verrat an den Kurden und dem Angriff der Türkei auf Rojava im Oktober 2019 fliehen konnten, ließ der US-Präsident eine (…)

Streifzüge, Heft 77

Pro oder Anti?

März
2020

Unsachlich, jenseits und wertlos hat schon seine Logik. Wir gehören nicht zur Phalanx der Erneuerer und Reformer. Ob die EU reformierbar ist, interessiert uns nicht. Frage determiniert Antwort. Keine Meinungs- und Marktforschung, die nicht weiß, dass Fragen Antworten intendieren und andere (…)

Streifzüge, Jahrgang 2022

Ukraine-Krieg, Propaganda und der geopolitische Abstieg des Westens

Einige Thesen aus wertkritischer Perspektive
September
2022

Propagandaschlacht und westlicher Bellizismus Alle Kriege haben eine Vorgeschichte, und es gibt für sie stets sowohl Anlässe als auch Ursachen. Alle rekonstruierbaren Ursachen und historischen Voraussetzungen, die zum Krieg führen, können aber niemals eine Rechtfertigung für einen solchen (…)

Streifzüge, Heft 87

Es geht voran. In die „letzten Tage der Menschheit“?

Mai
2023

„Der Westen – zugleich geeinter und weniger einflussreich als je zuvor“ Seit über einem Jahr rollt eine mediale Dampfwalze durch „den Westen“. Sie soll unsere Gedanken über den Krieg in der Ukraine auf die Parole einebnen, „dass wir vor allem dafür sorgen müssen, dass Putin besiegt wird. Das (…)

Streifzüge, Jahrgang 2024

Überraschungen, die keine sind oder ...?

Juni
2024

Wie zu erwarten, hat die FPÖ gewonnen. Ein Paukenschlag war es aber nicht. Betrachten wir die Zugewinne vor dem Hintergrund der EU-Wahl von 2019, stehen die Freiheitlichen ungefähr dort, wo sie ohne Ibiza-Skandal auch vor fünf Jahren gestanden wären. Das Ergebnis ist dementsprechend zu (…)

Streifzüge, Jahrgang 2024

Krieg in der Ukraine: Vorkriegszeit im Westen

Juni
2024

Die Sowjetunion und ihr Militärpakt sind zerfallen, nicht so die von den USA „zum Schutz“ vor der UdSSR gegründete NATO. Vielmehr „the problem with a state having lots of capabilities is that if it has them, it’s going to want to use them“ (Kenneth Waltz, amerikanischer Politologe). Daher hat (…)

Streifzüge, Jahrgang 2024

Krach ohne Bruch

Juni
2024

von Franz Schandl Dass die schwarz-grüne Koalition nicht nur zu Ende geht, sondern auch am Ende ist, ist schon länger bekannt. Nach gegenseitigem Erleiden und Erdulden, ist nun Konfrontation, statt Krampf Kampf angesagt. Der Grund: Leonore Gewessler (Grüne) hat auf der Konferenz der (…)

Europäische Union

EU

Europaflagge
Europaflagge

Flagge

Wahlspruch In Vielfalt geeint
Mitgliedstaaten 27 Mitgliedstaaten
Amtssprache 24 Amtssprachen
Hauptstadt Brüssel (de facto)
Ratspräsident Portugal Antonio Costa
Kommissionspräsidentin Deutschland Ursula von der Leyen
Sitz der Organe
Rechtsform Staatenverbund (abgeleitetes Völkerrechtssubjekt)
Fläche 4.103.987 (7.) km²[4]
Einwohnerzahl 448,4 Mio. (1.1.2023),[5] 450,4 Mio. (1.7.2023, Schätzung) (3.)
Bevölkerungsdichte 109 Einwohner pro km²
Bevölkerungsentwicklung  +0,218 % (2013)
Bruttoinlandsprodukt
  • 20,0 Billionen USD (PPP) (2.)
  • 17,4 Billionen USD (nominal) (2.)
  • BIP/Einw. (PPP): 39.900 $[6]
  • BIP/Einw. (nominal): 35.700 $[6]
Währung Euro (€ bzw. EUR) + 6 weitere:

Danemark DKKPolen PLNRumänien RON
Schweden SEKTschechien CZKUngarn HUF

Gründung
Hymne Europahymne“ (Ode an die Freude)
Feiertag 9. Mai (Europatag)
Zeitzone europäisches Festland
UTC±0 bis UTC+2
UTC+1 bis UTC+3 (Sommerzeit)

Gebiete in äußerster Randlage
UTC−4 bis UTC+4

Kfz-Kennzeichen Kfz-Standard-Kennzeichen der EU-Staaten tragen links einen senkrechten azurblauen Balken mit einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen entsprechend der Europaflagge in der oberen Hälfte und dem Nationalitätszeichen in der unteren Hälfte. Die weitere Beschriftung ist nicht einheitlich.
Internet-TLD .eu
Website europa.eu
Lagekarte der Europäischen Union

Die Europäische Union, kurz EU, ist ein Staatenverbund aus 27 Staaten, davon 26 in Europa und mit Zypern einem geographisch in Asien liegenden Land. Zur EU gehören geographisch zudem einige Überseegebiete außerhalb des Kontinents. Sie hat insgesamt etwa 450 Millionen Einwohner. Die verbreitetsten Sprachen in der EU sind Deutsch und Französisch unter den Muttersprachen und Englisch als Zweit- oder Fremdsprache.

Die EU ist supranational organisiert und stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit[7] dar, weshalb sie Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen hat.[8] Das politische System der EU, das sich im Zuge der europäischen Integration herausgebildet hat, basiert auf dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Es enthält sowohl überstaatliche als auch zwischenstaatliche Elemente. Während im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union die einzelnen Staaten mit ihren Regierungen vertreten sind, repräsentiert das Europäische Parlament bei der Rechtsetzung der EU unmittelbar die Unionsbürger. Die Europäische Kommission als Exekutivorgan und der EU-Gerichtshof als Rechtsprechungsinstanz sind ebenfalls überstaatliche Einrichtungen.

Die Anfänge der EU gehen auf die 1950er-Jahre zurück, als zunächst sechs Staaten die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gründeten. Eine gezielte wirtschaftliche Verflechtung sollte militärische Konflikte für die Zukunft verhindern und durch den größeren Markt das Wirtschaftswachstum beschleunigen und damit den Wohlstand der Bürger steigern. Im Lauf der folgenden Jahrzehnte traten in mehreren Erweiterungsrunden weitere Staaten den Gemeinschaften (EG) bei. Ab 1985 wurden mit dem Schengener Übereinkommen die Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten geöffnet. Nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 folgten mehrere Erweiterungen im Osten des Kontinents. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde 1992 die Europäische Union gegründet, die damit Zuständigkeiten in neuen Politikbereichen bekam. In mehreren Reformverträgen, zuletzt im Vertrag von Lissabon von 2007, wurden die überstaatlichen Zuständigkeiten der EU ausgebaut und die demokratische Verankerung der politischen Entscheidungsprozesse durch die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt.

Von den 27 EU-Staaten bilden 21 Staaten eine Wirtschafts- und Währungsunion. 1999 wurde eine gemeinsame Währung für diese Staaten, der Euro, als Buchgeld eingeführt, den es seit 2002 auch als Bargeld gibt und die bisherigen nationalen Währungen der Eurostaaten abgelöst hat. Im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts arbeiten die EU-Mitgliedstaaten in der Innen- und Justizpolitik zusammen. Durch die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik findet ein gemeinsames Auftreten gegenüber Drittstaaten statt. Gegenstand der Initiative Europa 2020 war unter anderem die Digitalpolitik.[9] Die Europäische Union hat Beobachterstatus in der G7, ist Mitglied in der G20 und vertritt ihre Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.

Die EU ist eine Großmacht und wurde auch schon als „aufstrebende Supermacht“ bezeichnet.[10][11][12] Nach nominalem Bruttoinlandsprodukt ist die Europäische Union der weltweit drittgrößte Wirtschaftsraum hinter den Vereinigten Staaten und der Volksrepublik China. Die überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten erbringt, gemessen am Index der menschlichen Entwicklung, einen der höchsten Lebensstandards weltweit.

Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es verschiedene Bestrebungen, eine Union europäischer Staaten zu bilden, etwa die 1922 gegründete Paneuropa-Union. Diese Bestrebungen blieben jedoch letztlich erfolglos.[13] Der entscheidende Ausgangspunkt für die europäische Integration wurde erst das Ende des Zweiten Weltkrieges 1945: Durch eine Vernetzung der militärisch relevanten Wirtschaftssektoren sollte ein neuer Krieg zwischen den früheren Gegnern unmöglich gemacht und in der Folge auch die politische Annäherung und dauerhafte Versöhnung der beteiligten Staaten erreicht werden. Daneben waren auch sicherheitspolitische Erwägungen von Bedeutung: Im beginnenden Kalten Krieg sollten die westeuropäischen Staaten enger zusammengeschlossen und die Bundesrepublik Deutschland in den westlichen Block eingebunden werden.[14] 2012 wurde die Europäische Union mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.[15]

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951)

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Die sechs Gründungsmitglieder der EGKS im Jahr 1951 (Algerien, damals zu Frankreich gehörend, blau mit eingefärbt)

Frankreich verfolgte unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg das Ziel, den deutschen Einheitsstaat zu zerschlagen, um so einer neuen Aufrüstung des „Erbfeinds“ vorzubeugen. Die USA und Großbritannien entschlossen sich aber 1948 dazu, das wirtschaftliche Potenzial Westdeutschlands für den Kalten Krieg gegen die Sowjetunion zu nutzen. Aus dieser Ausgangsposition entwickelte Jean Monnet, Leiter des französischen Planungsamtes, den Vorschlag, die gesamte französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Kohle war damals der bedeutendste Energieträger und Stahl das wichtigste Rüstungsmaterial, so dass davon die Fähigkeit eines Staats zur Kriegsführung abhing. Monnet ging es darum, ein erneutes Wettrüsten zwischen Deutschland und Frankreich zu verhindern.[16] „Nach Jahrhunderten des Dominanzstrebens gab Frankreich dem Lauf der Geschichte damit eine andere Richtung“ (Christoph Driessen).[17]

Der französische Außenminister Robert Schuman nahm diese Idee auf und präsentierte sie am 9. Mai 1950 dem Parlament.[18] Der darauffolgende Schuman-Plan führte am 18. April 1951 zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“) durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.[19] Die Institutionen dieser EGKS bildeten den Kern der späteren EU: eine Hohe Behörde mit supranationalen Kompetenzen, ein Ministerrat als Legislative und eine Beratende Versammlung.

Römische Verträge (1957)

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Hauptartikel: Römische Verträge
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Saal und Konferenzort, in dem 1957 die Römischen Verträge unterzeichnet wurden

Am 25. März 1957 bildeten die Römischen Verträge den nächsten Integrationsschritt. Mit diesen Verträgen gründeten dieselben sechs Staaten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG und Euratom).[20] Ziel der EWG war die Schaffung eines gemeinsamen Marktes, in dem sich Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte frei bewegen konnten. Durch die Euratom sollte eine gemeinsame Entwicklung zur friedlichen Nutzung der Atomenergie stattfinden.

EGKS, EWG und Euratom hatten zunächst jeweils eine eigene Kommission und einen eigenen Rat. Mit dem sogenannten Fusionsvertrag wurden diese Institutionen 1967 jedoch zusammengelegt und nun als Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) bezeichnet.[21]

Neben den Stationen fortschreitender Integration gab es aber auch Rückschläge und Phasen der Stagnation. So scheiterte der Plan einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1954 in der französischen Nationalversammlung.[22] In den 1960er-Jahren bremste Charles de Gaulle als Präsident Frankreichs das Vorankommen der Gemeinschaft mit der sogenannten Politik des leeren Stuhls und mit seinem wiederholten Veto gegen den britischen Beitritt zur EWG.[23][24] In der ersten Hälfte der 1980er-Jahre war es dann die britische Premierministerin Margaret Thatcher, die mit der Forderung nach einer Absenkung der britischen Beitragszahlungen weitere Integrationsfortschritte verhinderte.[24] Diese Phase wurde auch als Eurosklerose bezeichnet. Gleichwohl leisteten vereinzelte Erklärungen auch in dieser Zeit dem Gedanken der europäischen Integration immer wieder Vorschub, so etwa das 1973 beschlossene Dokument über die europäische Identität, in dem die neun Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sich zur „Dynamik des europäischen Einigungswerks“ bekannten und die „vorgesehene Umwandlung der Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union“ als gemeinsames Ziel bekräftigten.[25]

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) 1987 entwickelte die EWG unter dem Kommissionspräsidenten Jacques Delors den Plan eines Europäischen Binnenmarkts, in dem bis zum 1. Januar 1993 durch eine Angleichung des Wirtschaftsrechts sämtliche nationalen Hemmschwellen für den europaweiten Handel überwunden werden sollten.[26]

Vertrag von Maastricht (1992)

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Hauptartikel: Vertrag von Maastricht
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Der Vertrag von Maastricht im Jahr 1992 gründet die Europäische Union.
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Der Euro wurde 1999 als standardmäßiges Buchgeld eingeführt. Münzen und Scheine als Bargeld folgten drei Jahre später.

Der Fall des Eisernen Vorhanges, der damit verbundene Wechsel des Regierungssystems in der DDR, in Polen, in Ungarn, in der ČSSR sowie in Bulgarien und in Rumänien führte zum Ende der Ost-West-Konfrontation und damit zur Ermöglichung der Wiedervereinigung Deutschlands und zu weiteren Integrationsschritten:[27] Am 7. Februar 1992 wurde der Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (EU) unterzeichnet. Er trat am 1. November 1993 in Kraft. In dem Vertrag wurde zum einen die Gründung einer Wirtschafts- und Währungsunion beschlossen, die später zur Einführung des Euro führte; zum anderen beschlossen die Mitgliedstaaten eine engere Koordinierung in der Außen- und Sicherheitspolitik und im Bereich Inneres und Justiz. Zugleich wurde die EWG in Europäische Gemeinschaft (EG) umbenannt, da sie nun auch Zuständigkeiten in anderen Politikbereichen als der Wirtschaft erhielt (etwa in der Umweltpolitik).[28]

Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997 unterzeichnet) und dem Vertrag von Nizza (seit 2003 in Kraft) wurde das Vertragswerk der EU erneut überarbeitet, um eine bessere Funktionsweise der Institutionen zu bewirken. Bis zum Vertrag von Lissabon besaßen lediglich die Europäischen Gemeinschaften, nicht aber die Europäische Union selbst[29] Rechtspersönlichkeit. Dies bewirkte, dass die EG im Rahmen ihrer Kompetenzen allgemein verbindliche Beschlüsse fassen konnte, während die EU lediglich als „Dachorganisation“ tätig war. Insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) konnte die EU nicht als eigenständige Institution auftreten, sondern immer nur in Gestalt ihrer einzelnen Mitgliedstaaten.

Durch das Ende des Kalten Krieges 1990 geriet auch die Überwindung der politischen Spaltung Europas in den Blickpunkt der EU. Durch mehrere Erweiterungsrunden (1973, 1981, 1986, 1995) war sie bereits auf fünfzehn Mitglieder angewachsen. Nun wollten auch die mittel- und osteuropäischen Staaten, die zuvor dem Ostblock angehört hatten, Teil der Union werden.[30] Hierfür legten die EU-Mitgliedstaaten 1993 die Kopenhagener Beitrittskriterien fest, mit denen Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die bürgerlichen Grundfreiheiten als Grundwerte der Union definiert wurden.[31] 2004 und 2007 kam es schließlich zu den beiden Osterweiterungen, bei denen zwölf neue Mitglieder in die EU aufgenommen wurden.

Neue Zielbestimmungen für die innere Entwicklung der Europäischen Union wurden im Jahre 2000 mit der Lissabon-Strategie vorgenommen, die den Herausforderungen der Globalisierung und einer neuen, „wissensbasierten“ Wirtschaft angemessen Rechnung tragen sollte. Als strategisches Ziel für die kommende Dekade bestimmte man, „die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen“.[32] Das zehn Jahre später aufgelegte Nachfolgeprogramm, Europa 2020, formulierte im Wesentlichen ähnliche Ziele.

Vertrag von Lissabon (2007)

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Hauptartikel: Vertrag von Lissabon
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Die Unterzeichner des Vertrags von Lissabon im Jahr 2007

Durch die Erweiterungsrunden wurde die politische Handlungsfähigkeit der EU durch Veto-Möglichkeiten für einzelne Mitgliedstaaten zunehmend eingeschränkt. Erste Anpassungsreformen gab es im Agrarsektor, bei der regionalen Strukturförderung und bei der Modifizierung des Britenrabatts. Mit der Einführung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurde eine Möglichkeit entwickelt, um einer solchen Blockade europäischer Entscheidungsprozesse entgegenzuwirken. Integrationswillige Mitgliedstaaten konnten nun in einzelnen Bereichen tiefergehende Einigungsschritte vollziehen, auch wenn sich die übrigen EU-Staaten nicht beteiligten: Als Vorbild dienten hierfür das Schengener Abkommen und die Währungsunion. Die Anzahl der Kommissare pro Staat in der Kommission wurde auf einen reduziert.

Auf dem Gipfel von Laeken 2001 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU die Einberufung eines Europäischen Konvents, der einen neuen Grundvertrag ausarbeiten sollte, mit dem die Entscheidungsverfahren der EU effizienter und zugleich demokratischer werden sollten. 2004 wurde dieser Verfassungsvertrag in Rom unterzeichnet. Er sah unter anderem eine Auflösung der EG und die Übertragung ihrer Rechtspersönlichkeit an die EU, eine Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen sowie eine bessere Koordinierung der Gemeinsamen Außenpolitik vor. Die Ratifikation des Verfassungsvertrags scheiterte jedoch, da ihn Franzosen und Niederländer in einem Referendum ablehnten.[33] Stattdessen erarbeitete daher eine Regierungskonferenz im Jahr 2007 den Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Inhalte des Verfassungsvertrages übernahm.[34] Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft.

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Die Urkunde des Friedensnobelpreises (2012)

Im Jahr 2012 wurde der Europäischen Union der Friedensnobelpreis „für über sechs Jahrzehnte Beitrag zur Förderung von Frieden und Versöhnung, Demokratie und Menschenrechten in Europa“ zuerkannt.[15]

Phase der Herausforderungen

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Durch die Finanzkrise ab 2007 und die daraus resultierende Eurokrise ist die Europäische Union bei einigen ihrer Mitglieder in wirtschaftliche und soziale Turbulenzen geraten. Nach 2010 wurde zur Bewältigung eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, darunter der im Jahr 2012 eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) als Teil des Euro-Rettungsschirms sowie der Europäische Fiskalpakt, der den teilnehmenden Mitgliedstaaten Haushaltsdisziplin und Schuldenbegrenzung auferlegte. Die Europäische Bankenunion hat ab 2014 einheitliche Richtlinien und Regelungen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten innerhalb der EU geschaffen.[35]

Uneinigkeit in der Europäischen Union hatte die Flüchtlingskrise ab 2015 zur Folge. In diesem Gesamtzusammenhang erhielten antieuropäische politische Strömungen Auftrieb. 2016 erfolgte nach einem Referendum der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, welcher schließlich im Januar 2020 finalisiert wurde. Die Aufnahmebereitschaft für Flüchtlinge bei den verschiedenen Mitgliedstaaten war sehr unterschiedlich und stand einem gemeinsamen Handeln im Wege. Teilweise kam es zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum. Zudem wurden Vorkehrungen zum Schutz der EU-Außengrenzen getroffen, so der Ausbau von Frontex. Ein Plan zur Verteilung von Flüchtlingen unter den Mitgliedstaaten wurde nur ansatzweise umgesetzt und durch nationalkonservative Regierungen teils offen entgegen vom EuGH höchstrichterlich bestätigter Mehrheitsentscheidungen boykottiert.

Nach 2019 machten die gewählten Organe der EU sich die globale Erwärmung und die Herbeiführung eines wirksamen Klimaschutzes zur wichtigen Aufgabe. Im Rahmen eines „europäischen grünen Deals“ wurde das Ziel ausgegeben, den Treibhausgasausstoß in der EU bis 2030 um 50 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 zu senken. Europa sollte der erste klimaneutrale Kontinent werden.[36][37][38]

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Im Zuge der Covid-19-Pandemie gesperrter Grenzübergang zwischen Österreich und Tschechien (Mai 2020).

Infolge der Covid-19-Pandemie kam es europaweit zu Grenzschließungen, welche Lieferengpässe bedingten. Die EU-Kommission führte daraufhin sogenannte 'green lanes' ein, mit der die Kontrollen von Lastkraftwagen verkürzt wurden. Die EU koordinierte eine gemeinsame Impfstoffbestellung, durch welche bis Juni 2022 86 % der Erwachsenen in der EU geimpft wurden. Durch den Wiederaufbaufonds, zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie, nahm die EU erstmals als Ganzes Schulden auf.[39][40]

Im Februar 2022 begann der russische Überfall auf die Ukraine was die EU dazu veranlasste zahlreiche Sanktionspakete gegen Russland und Belarus zu erlassen. So wurden Exportverbote gegen russische Energierohstoffe und Luxusgüter verhängt und tausende Personen und Einrichtungen sanktioniert. Darüber hinaus wurden im Sommer 2022 der Ukraine der Status eines EU-Beitrittskandidaten verliehen und im Juni 2026 die Beitrittsverhandlungen offiziell aufgenommen.[41][42]

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Der Ukrainekrieg veranlasste eine enge sicherheitspolitische Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Lammy & Kallas im Mai 2025).

Der endgültige Bruch mit Russland veranlasste die EU trotz Widerstands aus Ungarn und der Slowakei außerdem zu einer konzertierten Initiative hin zu mehr Energieunabhängigkeit sowie zu einem massiven Ausbau der militärischen Stärke.[43] In diesem Zuge stiegen die Verteidigungshaushalte der EU-Mitglieder allein zwischen 2021 und 2025 um 50 %. Außerdem wurden 2024 und 2025 neue EU-Sonderprogramme wie das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE) und das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie (EDIP) auf den Weg gebracht.[44][45] Diese wirken zusammen bzw. zusätzlich zur Initiative „Readiness 2030“ (ursprünglich „ReArm Europe“) und haben alle das Ziel, die EU-Länder, aber auch Partner wie das Vereinigte Königreich und Kanada, zu höheren Militärausgaben zu motivieren, u. a. durch Ausnahmen bei Schuldengrenzen, Sondervermögen, Steuererleichterungen für Rüstungsunternehmen und durch Priorisierung von europäischen Zulieferern.[46]

Die Zweite Präsidentschaft von Donald Trump ab Januar 2025 hatte eine Aussetzung der US-amerikanischen Ukrainehilfen, einen ernsthaften Zollstreit mit der EU sowie Unsicherheiten innerhalb der NATO bis hin zu einer Krise um Grönland zur Folge. Zudem nahm die Trump-Regierung eine zersetzende Grundhaltung gegenüber der EU ein, was nicht nur bei multilateralen Treffen, z. B. in München 2025 und Davos 2026 kommuniziert wurde, sondern auch die Unterstützung rechts-nationalistischer Parteien und ihrer EU-Austrittsbestrebungen bedeutete.[47] Diese Veränderung der transatlantischen Beziehungen veranlasste die EU zu mehreren Maßnahmen: Eine Verdopplung der Ukrainehilfen aus der EU, die Vertiefung der Zusammenarbeit mit etablierten Partnern wie dem Vereinigten Königreich sowie Kanada, beschleunigte Abschlüsse weiterer Freihandelsabkommen, z. B. mit Mercosur und Indien, sowie eine „Buy-European“-Initiative mit dem Ziel, den Marktanteil US-amerikanischer Firmen im Sicherheits- und Verteidigungsbereich und bei digitalen Diensten, vor allem im Bereich künstliche Intelligenz, zu reduzieren.[48][49]

Die Küstenlinie der EU beträgt im Ganzen 67.770,9 km.
Die Küstenlinie der EU beträgt im Ganzen 67.770,9 km.
Der Mont Blanc ist mit 4.810 m der höchste Berg in der EU
Der Mont Blanc ist mit 4.810 m der höchste Berg in der EU
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Biogeographische Regionen der Europäischen Union

Insgesamt umfassen die Staatsgebiete der derzeitigen Mitgliedstaaten zusammen eine Grundfläche von 4.234.564 km². Die Küstenlinie beträgt im Ganzen 67.770,9 km. Auf dem europäischen Festland haben die EU-Staaten Außengrenzen mit insgesamt 17 Nicht-Mitgliedstaaten,[50] darüber hinaus auf dem afrikanischen Kontinent mit Marokko und in Südamerika mit Brasilien und Suriname. Der geografische Mittelpunkt der Europäischen Union liegt in Gadheim, einem Ortsteil der Gemeinde Veitshöchheim im Landkreis Würzburg.

Zum Gebiet der Europäischen Union gehören außerhalb Europas die fünf französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, Guadeloupe und Martinique in Amerika, Mayotte und Réunion in Afrika sowie die Collectivité d’outre-mer Saint-Martin, die spanischen Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla an der marokkanischen Küste, die portugiesischen Inseln Madeira und die Azoren, und die in Asien liegende Republik Zypern.

Topographisch ist die Europäische Union stark zergliedert. Sie beinhaltet einige größere Halbinseln wie die Iberische Halbinsel, die Apenninhalbinsel, Teile der Skandinavischen Halbinsel und der Balkanhalbinsel, sowie kleinere Halbinseln wie die Bretagne und Jütland; daneben umfasst sie auch zahlreiche Inseln; die größten unter ihnen Irland, Sizilien und Sardinien.

Aufgrund der plattentektonischen Verschiebungen entstanden Gebirge wie die Alpen, die Pyrenäen, der Apennin und die Karpaten. Durch Subduktion der afrikanischen unter die europäischen Kontinentalplatten gibt es aktiven Vulkanismus; unter anderem liegt mit dem Ätna der höchste Vulkan Europas in der EU. Der höchste Punkt liegt in den Alpen zwischen Italien und Frankreich in einer Höhe von 4805 m am Mont Blanc, der niedrigste mit knapp sieben Meter unter dem Meeresspiegel in der niederländischen Gemeinde Zuidplas.

In den Mitgliedstaaten leben insgesamt rund eine halbe Milliarde Menschen. Zur Bevölkerungsentwicklung: In den meisten Ländern stagniert die einheimische Bevölkerung oder nimmt ab; Immigration hält die Bevölkerungszahl auf einem ungefähr konstanten Niveau.[51]

Biogeographisch wurde die Europäische Union durch die Europäische Umweltagentur in neun terrestrische Regionen und fünf angrenzende Meeresregionen unterteilt.[52]

Gebietsentwicklung

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Ursprung der heutigen Europäischen Union waren die 1951 und 1957 gegründeten Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und Euratom). Ihre Mitgliedstaaten waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und das Königreich der Niederlande.

1973 traten der Europäischen Gemeinschaft in der ersten Norderweiterung das Vereinigte Königreich, Irland und Dänemark bei. In Norwegen, das ebenfalls einen Beitrittsvertrag unterzeichnet hatte, wurde dessen Ratifizierung in einem Referendum von der Bevölkerung abgelehnt.

In den 1980er-Jahren folgten Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) als Neumitglieder. Diese Staaten hatten teils schon seit langem eine Annäherung an die Europäischen Gemeinschaften gesucht, waren jedoch wegen ihrer autoritären Regierungen nicht zugelassen worden. Erst nach erfolgreichen Demokratisierungsprozessen konnten sie beitreten.

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Entwicklung von 1952 bis 2020

Mit der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich die Zahl der Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft um die rund 16 Millionen neuen Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, deren Staatsgebiet sich seitdem auch auf die Fläche der ehemaligen DDR erstreckt.

Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründete Europäische Union aufgenommen. In Norwegen stimmte am 28. November 1994 – trotz erneuter Regierungsbemühungen – bei einem Referendum wieder eine Mehrheit (52,2 %) der Abstimmenden (Wahlbeteiligung 88,8 %) gegen den Beitritt.[53]

Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der Europäischen Union bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischsprachigen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaat Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Durch diese Erweiterung ist die Bevölkerung in der Europäischen Union seit 2010 auf über eine halbe Milliarde Menschen angewachsen. Am 1. Juli 2013 wurde Kroatien der 28. Mitgliedstaat.

Neben den Erweiterungen kam es in einigen Fällen auch zu einer Verkleinerung der Gemeinschaft. So waren die vorher zu Frankreich gehörende Französischen Départements in Algerien nach der Unabhängigkeit Algeriens 1962 nicht mehr Teil der EG. Das zu Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als erstes Gebiet nach einem Referendum aus der Gemeinschaft aus. In einem Referendum 1982 beschlossen die Grönländer den Austritt. Grönland genießt in der EU weiterhin den Status eines „assoziierten überseeischen Landes“ mit den Vorteilen einer Zollunion, gehört jedoch gemäß Zollkodex der Union nicht zum Zollgebiet der Union.[54]

Die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy hat 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem der Union nur mehr assoziierten Gebiet vollzogen.[55]

Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich in dem Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union eine Mehrheit für den Austritt des Staates aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt erfolgte darauf 2020.

Mitgliedstaaten

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Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)
Mitgliedstaaten (blau) und Beitrittskandidaten (gelb) der EU (anklickbare Karte)
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klickbares Euler-Diagramm mit den verschiedenen übernationalen europäischen Organisationenvde

Folgende 27 Staaten sind Mitglieder der Europäischen Union (Stand: 1. Februar 2020; in Klammern der von der EU genutzte Code nach ISO 3166-2):

Zur EU gehören die außereuropäischen Gebiete einiger Mitgliedstaaten. Für andere von EU-Mitgliedstaaten abhängige Gebiete gelten allerdings weitreichende Ausnahmeregelungen. Man unterscheidet dabei verschiedene Grade der Integration:

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Karte des räumlichen Geltungsbereichs der EU-Verträge nach Art. 355 AEUV mit den assoziierten Gebieten sowie den EU-Gebieten in äußerster Randlage
  • Einige Überseegebiete sind vollständig in die nationale Verwaltungsstruktur einbezogen; sie werden als Teil des Mutterstaates angesehen und sind damit integraler Bestandteil der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um die französischen Übersee-Départements Französisch-Guayana, die Karibikinseln Martinique und Guadeloupe sowie im Indischen Ozean Réunion und (seit 1. Januar 2014) Mayotte, außerdem die Kanaren, Ceuta und Melilla als Teile Spaniens und die portugiesischen Inselgruppen der Azoren und Madeira.
  • Die meisten anderen überseeischen Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind von den Verträgen entweder erfasst oder mit der EU assoziiert. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 198 AEUV, nach dem die Europäische Union das Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Herstellung enger Wirtschaftsbeziehungen mit den assoziierten Ländern und Hoheitsgebieten ins Auge fasst. Nach Art. 200 AEUV sind diese Gebiete auch Teil der europäischen Zollunion.
  • Schließlich wurden für autonome Gebiete mit ausgeprägter regionaler Identität Sonderregelungen geschaffen, die weder eine Zugehörigkeit zur Europäischen Union noch nach Art. 4 Abs. 1 des Zollkodex der Union zu deren Zollgebiet vorsehen. Hierzu gehören die dänischen Autonomiegebiete Färöer und Grönland sowie das französische Überseegebiet Saint-Pierre und Miquelon.[54]

Beitrittskandidaten

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Derzeitige Mitgliedstaaten Beitrittskandidaten mit Verhandlungen Beitrittskandidaten Bewerberstaaten Beitrittskandidaten mit angehaltenen Verhandlungen

Nach Art. 49 EU-Vertrag kann jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, die EU-Mitgliedschaft beantragen. Nach gängigem Verständnis ist die Bezeichnung „europäisch“ dabei im weiten Sinn zu verstehen und schließt etwa auch die geographisch in Asien liegenden Mitglieder des Europarats ein. Der Beitritt kann jedoch nur dann vollzogen werden, wenn die sogenannten Kopenhagener Kriterien (insbesondere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit) erfüllt sind.[56] Um diese Bedingungen zu erfüllen, gewährt die EU den Beitrittskandidaten sowohl beratende als auch finanzielle Hilfen.[57] Im Rahmen von Beitrittspartnerschaften wird so auf die Angleichung an EU-Standards hingearbeitet. Damit verbunden ist auch ein Twinning-Prozess mit Kooperationshilfen für den Verwaltungsaufbau. Hierzu wurden mit den potenziellen Bewerberländern Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) abgeschlossen, die den Beitrittsprozess vorbereiten. Den Abschluss eines Beitrittsverfahrens bildet ein Beitrittsvertrag, der von allen EU-Mitgliedstaaten, dem Beitrittskandidaten und dem Europäischen Parlament ratifiziert werden muss.

Im EU-Sprachgebrauch wird zwischen „Beitrittskandidaten“ und „potenziellen Beitrittskandidaten“ unterschieden. Im Jahr 2023 gab es neun Beitrittskandidaten. Seit 2005 wird mit der Türkei verhandelt. 2005 wurde Nordmazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt, die Verhandlungen begannen 2022. Der EFTA-Staat Island beantragte 2009 die EU-Mitgliedschaft[58] und bekam 2010 den Kandidatenstatus zugesprochen,[59] zog aber 2015 seinen Beitrittsantrag zurück.[60] Montenegro wurde 2010, genau zwei Jahre nach der Antragstellung ebenfalls zum offiziellen Kandidaten ernannt.[61][62]

Albanien und Serbien reichten 2009 ihre Beitrittsanträge ein. Serbien wurde 2012 formal als Beitrittskandidat anerkannt[63] und Albanien 2014.[64] Ein weiterer Beitrittskandidat auf dem westlichen Balkan ist Bosnien und Herzegowina, das 2022 offiziell als solcher von der EU anerkannt wurde.[65] 2022 stellten die Ukraine, Georgien und Moldau ein Beitrittsgesuch.[66][67][68] Moldau und die Ukraine wurden 2022 als Beitrittskandidaten anerkannt,[69] Georgien 2023.[70]

Am 22. April 2026 gab Erweiterungskommissarin Marta Kos den Beginn der Ausarbeitung des Beitragsvertrags für Montenegro bekannt. Die Regierung von Montenegro teilte mit, einen Beitritt für das Jahr 2028 anzustreben.[71]

EFTA- und Europäische Kleinstaaten

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Die Europäische Union unterhält zu einigen Nachbarstaaten besondere Beziehungen. Dies betrifft insbesondere Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) schlossen sich 1994 mit der EU im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammen, der eine Erweiterung des Europäischen Binnenmarkts ist. Durch das EWR-Abkommen gelten die Binnenmarktregelungen der EU auch für die EFTA-Länder im EWR – allerdings ohne dass diese in den EU-Organen mitentscheiden können. Sie haben lediglich in gemeinsamen EWR-Ausschüssen auf parlamentarischer oder ministerieller Ebene ein Anhörungsrecht. Diese drei Staaten sind damit wirtschaftlich, aber nicht politisch in die Strukturen der EU integriert. Alle drei EFTA-Staaten im EWR sind auch Mitglied des Schengener Abkommens.

Mehrere bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurden nach 1990 geschlossen, die unter anderem die Personenfreizügigkeit und den Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen betreffen, aber auch wirtschaftliche Fragen wie die Beseitigung bestimmter nichttarifärer Handelshemmnisse. Außerdem unterstützte die Schweiz die EU-Osterweiterung 2004 durch den Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten von einer Milliarde Schweizer Franken, verteilt auf zehn Jahre.

Besondere politische und wirtschaftliche Beziehungen unterhält die EU außerdem zu den europäischen Zwergstaaten in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Diese besonderen Vertragsverhältnisse zu Andorra, Monaco, San Marino, dem Staat Vatikanstadt sollen vor allem deren territorialer und damit arbeitsmarktabhängiger Verbundenheit zu den jeweiligen EU-Nachbarländern gerecht werden. Mit Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikanstadt, die den Euro nutzen, bestehen zudem besondere Währungsvereinbarungen.

Mit den übrigen Nachbarstaaten im Süden und Osten ist die EU durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) verbunden. Anders als die Beziehungen zu den EFTA-Mitgliedern und zu den assoziierten Kleinstaaten läuft die ENP jedoch vollständig im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (siehe Europäische Nachbarschaftspolitik) ab.

Politisches System

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Politisches System der Europäischen Union

Das politische System der Europäischen Union hebt sich von einzelstaatlichen politischen Systemen deutlich ab. Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten besitzt die EU anders als ein Staatenbund eigene Souveränitätsrechte; andererseits haben die EU-Institutionen keine Kompetenz-Kompetenz – anders als ein Bundesstaat kann die EU also die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb ihres Systems nicht selbst gestalten. Gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung dürfen die EU-Organe nur in den Bereichen tätig werden, die in den Gründungsverträgen ausdrücklich genannt sind. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat daher im Maastricht-Urteil 1993 den neuen Begriff Staatenverbund geprägt, um die EU staatsrechtlich zu charakterisieren.

Die beiden wichtigsten Verträge, auf denen die EU derzeit basiert, sind der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher EG-Vertrag). Man bezeichnet sie deshalb als europäisches Primärrecht. Das gesamte Sekundärrecht, das die EU selbst gemäß ihren eigenen Rechtsetzungsverfahren erlässt, ist aus diesen Verträgen und den darin genannten Kompetenzen abgeleitet.[72] Durch die Rechtspersönlichkeit, die die EU seit dem 1. Dezember 2009 besitzt, kann sie jedoch als Völkerrechtssubjekt in eigenem Namen (wenn auch grundsätzlich nur auf einstimmigen Beschluss des Rats für Auswärtige Angelegenheiten) internationale Verträge und Abkommen unterzeichnen. Über den neu geschaffenen Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen – etwa dem Europarat oder den Vereinten Nationen – beantragen.

Neben der EU gibt es außerdem die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom), die auf einem eigenen, 1958 geschlossenen Gründungsvertrag (dem Euratom-Vertrag) basiert. Nach der Auflösung von EGKS und EG ist die Euratom die letzte der noch bestehenden Europäischen Gemeinschaften. In ihren Strukturen ist sie jedoch vollständig an die EU angegliedert und teilt auch ihre Organe mit dieser.

Je nach Politikfeld hat die EU unterschiedliche Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Grundsätzlich sind die Rechtsakte, die gemäß den Rechtsetzungsverfahren der EU von den europäischen Institutionen – Kommission, Rat und Parlament – beschlossen werden, bindend.[73] Da hier auch die Regierungen einzelner Staaten überstimmt werden können, spricht man von der supranationalen (überstaatlichen) Gemeinschaftsmethode. In einigen Politikfeldern, etwa der Handelspolitik, wird zwar einstimmig abgestimmt, die Beschlüsse sind dann jedoch bindend und können von den einzelnen Staaten nicht widerrufen werden.

Andere Bereiche, in denen die EU keine Rechtsetzungskompetenz hat, sind von rein intergouvernementalen (zwischenstaatlichen) Entscheidungsmechanismen gekennzeichnet. Das betrifft vor allem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Hier handelt es sich um eine bloße Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten, wobei alle Entscheidungen einstimmig zu treffen sind und auch nicht unmittelbar Rechtsgültigkeit haben.[72]

Das dritte Verfahren neben Gemeinschafts- und intergouvernementaler Methode ist schließlich die offene Methode der Koordinierung, die in einigen Bereichen angewandt wird, für die die EU keine eigene Rechtsetzungskompetenz hat. Hier finden keine formalen Entscheidungen, sondern nur eine informelle Abstimmung der Mitgliedstaaten im Rat statt; die Kommission wird nur unterstützend tätig.

Zu den supranationalen Politikfeldern der EU gehören unter anderem die Zollunion, der Europäische Binnenmarkt, die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, die Forschungs- und Umweltpolitik, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, Bereiche der Sozialpolitik sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Letzterer umfasst Aspekte der Innen- und Justizpolitik, darunter die Einwanderungspolitik, die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen.

Die supranationalen Kompetenzen der EU in diesem Kernbereich zeigen sich in mehrfacher Hinsicht:

  • Der Rat der Europäischen Union entscheidet hier meist nach dem Mehrheitsprinzip. Die Veto-Möglichkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten sind stark eingeschränkt; in den meisten Politikfeldern können sie durch eine qualifizierte Mehrheit überstimmt werden.
  • Das supranationale Europäische Parlament hat in den meisten Politikbereichen volle legislative Mitspracherechte. Die Regierungen der Mitgliedstaaten können hier also nicht gegen den Willen des Parlaments Recht setzen.
  • Bestimmte exekutive Tätigkeiten in der EU sind vollständig der Europäischen Kommission überlassen. Dadurch wird deren Unabhängigkeit gegenüber den nationalen Regierungen besonders deutlich.
  • Das EU-Recht hat eine hohe Bindungswirkung: EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten; bei EU-Richtlinien sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, sie in das jeweilige nationale Recht umzusetzen (auch wenn die genaue Form den Einzelstaaten überlassen bleibt). Dabei gilt zwingend die Gerichtsbarkeit der Gerichte der Europäischen Union mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an der Spitze.[74]

Am Zustandekommen von Rechtsakten der EU nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren sind die Europäische Kommission (alleiniges Initiativrecht), der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament beteiligt. Dabei wird zwischen EU-Verordnungen (ohne nationalen Umsetzungsakt unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig), EU-Richtlinien (erst ab der Umsetzung in nationales Recht bindend) und EU-Beschlüssen (jeweils Rechtsakt im Einzelfall, ähnlich einem Verwaltungsakt) unterschieden.

Das institutionelle Gefüge der EU ist seit ihren Anfängen 1952 im Wesentlichen konstant geblieben, allerdings veränderten sich die Kompetenzen der Organe im Einzelnen mehrmals. Die Organe der Union nennt Art. 13 des EU-Vertrags.

In vielerlei Hinsicht zeigt die EU typische Züge eines föderalen Systems, mit der Kommission als Exekutive und einer zweiteiligen Legislative aus dem Europäischen Parlament als Bürger- und dem Rat als Staatenkammer. Die wichtige Rolle des Rates orientiert sich an dem Konzept des Exekutivföderalismus, das auch die Bundesrepublik Deutschland prägt. Im Vergleich mit den Gepflogenheiten in föderalen Nationalstaaten ist in der EU jedoch der Einfluss der unteren Ebene (hier also der Regierungen der Mitgliedstaaten) größer: So werden beispielsweise die Kommissionsmitglieder von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und die nationalen Parlamente über ihre EU-Ausschüsse eng in die EU-Politik einbezogen. Eine Besonderheit ist ferner der Europäische Rat, der alle drei Monate stattfindende Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Diese Institution soll nach dem EU-Vertrag die allgemeinen politischen Leitlinien der Union vorgeben. Sie hat damit sehr großen Einfluss auf die Entwicklung der Union, obwohl sie formal nicht in deren Rechtsetzungsprozess eingebunden ist.

Die zentralen EU-Institutionen:[75]

Legislative (Bürgerkammer)

Setzt Richtlinien und Impulse

Legislative (Länderkammer)

Exekutive

Europäisches Parlament
Europäisches Parlament
Europäischer Rat Versammlungsraum
Europäischer Rat Versammlungsraum
Rat der Europäischen Union Versammlungsraum
Rat der Europäischen Union Versammlungsraum
Gebäude der Europäischen Kommission
Gebäude der Europäischen Kommission
  • ist mit dem Rat der Europäischen Union / Ministerrat als Gesetzgeber tätig
  • teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
  • übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäischen Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder
  • besteht aus 705 durch die EU-Bürger gewählten Abgeordneten
  • Sitz in Straßburg, Generalsekretariat in Luxemburg
  • ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
  • setzt sich je nach Themenfeld aus den Ministern der Mitgliedsländer zusammen (daher auch Ministerrat)
  • übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
  • sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest
  • schließt internationale Verträge
  • Sitz in Brüssel
  • ist die „Regierung“
  • unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften (alleiniges Initiativrecht)
  • setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
  • sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts („Hüterin der Verträge“)
  • handelt internationale Verträge aus
  • je ein Kommissar pro Staat
  • Sitz in Brüssel

Judikative

Unabhängiges Kontrollorgan: Rechnungshof

Zentralbank

Sitzungssaal des EuGH
Gebäude des Europäischen Rechnungshofes
Europäische Zentralbank in Frankfurt
  • sichert die Einheitlichkeit der Auslegung europäischen Rechts
  • ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden
  • je ein Richter pro Staat
  • Sitz in Luxemburg
  • prüft die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der EU
  • Sitz in Luxemburg

Europäischer Rat

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Hauptartikel: Europäischer Rat
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Präsident des Europäischen Rates
António Costa

Der Europäische Rat (Art. 15 EUV und Art. 235 f. AEUV) setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei der Kommissionspräsident nur beratende Funktion hat. Er wird vom Präsidenten des Europäischen Rates geleitet, der auf zweieinhalb Jahre ernannt wird. Der Europäische Rat legt Leitlinien und Ziele der europäischen Politik fest, ist jedoch nicht in die alltäglichen Verfahren eingebunden. Abstimmungen im Europäischen Rat werden grundsätzlich „im Konsens“ getroffen, also einstimmig, lediglich bestimmte operative Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Der Europäische Rat versammelt sich mindestens viermal im Jahr und tagt generell in Brüssel.

Rat der Europäischen Union

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Hauptartikel: Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (Art. 16 EUV und Art. 237 ff. AEUV, auch Ministerrat genannt) ist eines der zwei Legislativorgane der EU und repräsentiert die Mitgliedstaaten (Länderkammer). Er setzt sich – je nach Politikfeld – aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und beschließt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament die entscheidenden Rechtsakte. Je nach Politikfeld ist hierfür entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit notwendig, wobei für Mehrheitsentscheidungen das Prinzip der doppelten Mehrheit (von Staaten und Einwohnern) gilt. In den intergouvernementalen Bereichen, vor allem der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie bestimmten Felder der Handels- und der Sozialpolitik, ist der Rat das einzige Entscheidungsgremium der EU; hier wird grundsätzlich einstimmig beschlossen.

Der Vorsitz im Rat rotiert halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten, wobei jeweils drei aufeinander folgende Staaten in einer sogenannten Dreier-Präsidentschaft zusammenarbeiten. Eine Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, in dem der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz innehat. Unterstützt wird die jeweilige Ratspräsidentschaft vom Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union.

Europäisches Parlament

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Hauptartikel: Europäisches Parlament
Sitzverteilung der Fraktionen im EU-Parlament (Stand 14. Juli 2026[76])
45
135
53
78
184
84
85
27
28
45 135 53 78 184 84 85 27 28 
Insgesamt 719 Sitze

Das Europäische Parlament (EP, Art. 14 EUV und Art. 223 ff. AEUV) ist der zweite Teil der EU-Legislative. Neben der Gesetzgebungsfunktion wirkt es bei der Feststellung des Haushaltsplans mit und übt parlamentarische Kontrollrechte aus. Es wird seit 1979 alle fünf Jahre bei der Europawahl direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert daher die europäische Bevölkerung.

Das Europäische Parlament hatte nach der Europawahl 2009 zunächst 736 Mitglieder, ab Dezember 2011 wurde es gemäß dem Vertrag von Lissabon auf 754 (ab der Europawahl 2014: 751) Mitglieder erweitert. Diese gruppieren sich nicht nach nationaler Herkunft, sondern entlang ihrer politischen Ausrichtung in (derzeit acht) Fraktionen. Hierfür haben sich die nationalen Parteien mit ähnlicher Weltanschauung zu europäischen Parteien zusammengeschlossen. Die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament ist derzeit mit 184 Abgeordneten die christdemokratisch-konservative Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP/PPE), gefolgt von der sozialdemokratischen Fraktion Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D) mit 135 Abgeordneten (Stand 14. Juli 2026[77]).

Die Europawahlen werden allerdings weiterhin im nationalstaatlichen Rahmen abgehalten. Die Zahl der Abgeordneten pro Staat richtet sich dabei grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl; kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch ihnen eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen.

Das Europäische Parlament hat zwei Tagungsstätten, eine in Brüssel und eine zweite in Straßburg. Den Vorsitz führen die Präsidentin des Europäischen Parlamentes (seit 2022 die Malteserin Roberta Metsola, EVP) und ihre Stellvertreter, die vierzehn Vizepräsidenten. Gemeinsam bilden sie das Präsidium.

Europäische Kommission

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Kommissions­präsidentin
Ursula von der Leyen
Hauptartikel: Europäische Kommission

Die Europäische Kommission (Art. 17 EUV und Art. 244 ff. AEUV) hat im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vornehmlich exekutive Funktionen und entspricht damit der „Regierung“ der EU. Allerdings ist sie auch an der Legislative beteiligt: Sie hat nahezu das alleinige Initiativrecht in der EU-Rechtsetzung[78] und schlägt demnach Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse) vor. Parlament und Rat können diese Vorschläge hinterher jedoch frei abändern.

Als Exekutivorgan sorgt die Kommission für die korrekte Ausführung der europäischen Rechtsakte, die Umsetzung des Haushalts und der beschlossenen Programme. Als „Hüterin der Verträge“ überwacht sie die Einhaltung des Europarechts und erstattet gegebenenfalls Klage vor den Gerichten der Europäischen Union. Auf internationaler Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus und vertritt beispielsweise die EU in der Welthandelsorganisation.

Die Europäische Kommission besteht aus 27 Kommissaren, von denen je einer aus jedem Mitgliedstaat kommt. Der Europäische Rat ernennt sie für fünf Jahre mit qualifizierter Mehrheit. Das Europäische Parlament hat dabei jedoch einen Zustimmungsvorbehalt: Es kann die designierte Kommission als Ganzes (nicht jedoch einzelne Kommissare) ablehnen und auch nach deren Einsetzung durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. In diesem Fall muss der Europäische Rat eine neue Kommission vorschlagen.

Ihrem vertraglichen Auftrag nach dienen die Kommissare allein der Union und dürfen keinerlei Weisungen entgegennehmen. Die Kommission ist daher ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges supranationales Organ der EU. Innerhalb der Kommission übernimmt jeder Kommissar die Zuständigkeit für einen Politikbereich, ähnlich wie die Minister im Kabinett einer nationalstaatlichen Regierung. Die politische Leitung der Kommission liegt beim Kommissionspräsidenten.

Die Kommission hat einen eigenen, in ressortspezifische Generaldirektionen unterteilten Verwaltungsapparat, der rund 23.000 Beamten umfasst (Stand: 2019). Daneben gibt es eine Anzahl von Europäischen Agenturen, die Spezialaufgaben wahrnehmen. Als Teil der Exekutive sind sie an die Kommission angegliedert, aber funktional von ihr unabhängig.

Eine besondere Funktion nimmt der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 18 EUV) ein, der sowohl Mitglied der Europäischen Kommission als auch Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist.

Nach der Europawahl 2024 wurde Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wiedergewählt.

Diese Kommission hat erstmals drei sogenannte geschäftsführende Vizepräsidenten sowie fünf weitere Vizepräsidenten. Alle Vizepräsidenten sind neben ihrer Tätigkeit als Kommissar für einen Themenschwerpunkt der politischen Agenda der Kommission von der Leyen I zuständig.

Kommission von der Leyen I:  
Präsidentin
Amt Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Zugeordnete Generaldirektionen[79]
Präsidentin
Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen
Ursula von der Leyen Deutschland Deutschland CDU EVP EVP SG, SJ, COMM, IDEA
Geschäftsführende Vizepräsidenten
Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Zugeordnete Generaldirektionen
Europäischer Green Deal
Frans Timmermans
Frans Timmermans
Frans Timmermans Niederlande Niederlande PvdA SPE S&D CLIMA
Europa fit für das digitale Zeitalter

(inkl. Wettbewerb)[80][81]

Margrethe Vestager
Margrethe Vestager
Margrethe Vestager Danemark Dänemark RV ALDE RE COMP
Wirtschaft für die Menschen
Valdis Dombrovskis
Valdis Dombrovskis
Valdis Dombrovskis Lettland Lettland Vienotība EVP EVP FISMA
Vizepräsidenten
Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im EU-Parlament Generaldirektionen
Stärkung Europas in der Welt

(Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik)

Josep Borell
Josep Borell
Josep Borrell Spanien Spanien PSC SPE S&D EEAS, FPI
Werte und Transparenz
Věra Jourová
Věra Jourová
Věra Jourová Tschechien Tschechien ANO 2011 ALDE RE
Förderung der Europäischen Lebensweise
Margaritis Schinas
Margaritis Schinas
Margaritis Schinas Griechenland Griechenland ND EVP EVP
Interinstitutionelle Beziehungen und Vorausschau
Maroš Šefčovič
Maroš Šefčovič
Maroš Šefčovič Slowakei Slowakei SMER SPE S&D JRC
Neuer Schwung für die Europäische Demokratie
Dubravka Šuica
Dubravka Šuica
Dubravka Šuica Kroatien Kroatien HDZ EVP EVP COMM
Weitere Kommissare
Ressort Bild Name Mitgliedstaat nationale Partei Europapartei Fraktion im Europäischen Parlament Zugeordnete Generaldirektionen
Haushalt und Verwaltung
Johannes Hahn
Johannes Hahn
Johannes Hahn Osterreich Österreich ÖVP EVP EVP BUDG, HR, DGT, DIGIT, SCIC, OIB, OIL, PMO, OP, OLAF
Justiz und Rechtsstaatlichkeit
Didier Reynders
Didier Reynders
Didier Reynders Belgien Belgien MR ALDE RE JUST, IAT
Innovation und Jugend
Marija Gabriel
Marija Gabriel
Marija Gabriel Bulgarien Bulgarien GERB EVP EVP RTD, EAC, JRC
Gesundheit
Stella Kyriakides
Stella Kyriakides
Stella Kyriakides Zypern Republik Zypern DISY EVP EVP SANTE
Energie
Kadri Simson
Kadri Simson
Kadri Simson Estland Estland K ALDE RE ENER
Internationale Partnerschaften
Jutta Urpilainen
Jutta Urpilainen
Jutta Urpilainen Finnland Finnland SDP SPE S&D INTPA
Binnenmarkt

(inkl. Verteidigung und Raumfahrt)

120px-Thierry_Breton_2011.jpg
Thierry Breton Frankreich Frankreich parteilos CNECT, GROW, neue DG für Verteidigung
Nachbarschaft und Erweiterung
Oliver Varhelyi
Oliver Varhelyi
Olivér Várhelyi Ungarn Ungarn parteilos NEAR
Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion
Mairead McGuinness
Mairead McGuinness
Mairead McGuinness[82] Irland Irland FG EVP EVP
Wirtschaft

(inkl. Steuern und Zollunion)

Paolo Gentiloni
Paolo Gentiloni
Paolo Gentiloni Italien Italien PD SPE S&D ECFIN, TAXUD, ESTAT
Handel
Valdis Dombrovskis
Valdis Dombrovskis
Valdis Dombrovskis Lettland Lettland Vienotība EVP EVP TRADE
Umwelt und Ozeane
Virginijus Sinkevičius
Virginijus Sinkevičius
Virginijus Sinkevičius Litauen Litauen LVŽS parteilos G/EFA ENV, MARE
Beschäftigung und soziale Rechte
Nicolas Schmit
Nicolas Schmit
Nicolas Schmit Luxemburg Luxemburg LSAP SPE S&D EMPL
Gleichstellung
Helena Dalli
Helena Dalli
Helena Dalli Malta Malta MLP SPE S&D JUST, neue Task Force für Gleichstellung
Landwirtschaft
Janusz Wojciechowski
Janusz Wojciechowski
Janusz Wojciechowski Polen Polen PiS EKR EKR AGRI
Kohäsion und Reformen
Elisa Ferreira
Elisa Ferreira
Elisa Ferreira Portugal Portugal PS SPE S&D REGIO, neue DG für Strukturreformen
Verkehr
Adina Vălean
Adina Vălean
Adina Vălean Rumänien Rumänien PNL EVP EVP MOVE
Krisenmanagement
Janez Lenarčič
Janez Lenarčič
Janez Lenarčič Slowenien Slowenien parteilos ECHO
Inneres
Ylva Johansson
Ylva Johansson
Ylva Johansson Schweden Schweden SAP SPE S&D HOME
Die Farben zeigen die Zugehörigkeit zu den europäischen Parteien an: EVP0 (9: 4 Männer, 5 Frauen) SPE (9: 5 Männer, 4 Frauen) ALDE (4: 1 Mann, 3 Frauen) EKR0 (1: 1 Mann) parteilos (4: 4 Männer)

Gerichtshof der Europäischen Union

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Als Gerichtshof der Europäischen Union wird das gesamte Gerichtssystem der Europäischen Union bezeichnet (Art. 19 EUV und Art. 251 ff. AEUV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH, amtlich nur Gerichtshof) ist das oberste Gericht der Europäischen Union. Neben dem Europäischen Gerichtshof existiert seit 1989 noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht (ursprünglich Europäisches Gericht erster Instanz). Beide Instanzen bestehen aus mindestens je einem Richter pro Mitgliedstaat, wobei der EuGH zusätzlich von mindestens acht Generalanwälten unterstützt wird (Art. 252). Diese werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im Konsens für die Dauer von sechs Jahren ernannt. Alle drei Jahre werden beide Instanzen teilweise neu besetzt. Seit dem Vertrag von Nizza besteht die Möglichkeit, unterhalb des Europäischen Gerichts eigenständige Fachgerichte zu schaffen.

Der Gerichtshof der Europäischen Union soll für eine einheitliche Auslegung des Rechts der Europäischen Union sorgen. Er ist befugt, in bestimmten Fällen selbst über Rechtsstreitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten, EU-Organen, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Vorankommen des europäischen Integrationsprozesses ist durch die Urteile des EuGH zum Teil eigenständig gefördert worden, indem er das Gemeinschaftsrecht, für dessen Auslegung er zuständig ist, in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbar zur Anwendung brachte.[83]

Europäische Zentralbank

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Hauptartikel: Europäische Zentralbank
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Präsidentin der Europäischen Zentralbank
Christine Lagarde

Die Europäische Zentralbank (EZB, Art. 282 ff. AEUV) bestimmt seit dem 1. Januar 1999 die Geldpolitik in den Euro-Ländern. Die Bank ist politisch unabhängig: Ihr Direktorium wird vom Europäischen Rat ernannt; es ist jedoch nicht politischen Weisungen, sondern nur den im AEU-Vertrag festgelegten Zielen der Währungspolitik unterworfen – insbesondere der Wahrung von Preisstabilität. Ein dafür wichtiges Steuerungsinstrument ist die Festlegung der Leitzinssätze. Die Europäische Zentralbank bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).

Europäischer Rechnungshof

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Hauptartikel: Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH, Art. 285 ff. AEUV) wurde 1975 geschaffen und ist zuständig für die Rechnungsprüfung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben der Union und für die Kontrolle der Haushaltsführung im Hinblick auf deren Rechtmäßigkeit.

Der Europäische Rechnungshof hat zurzeit 27 Mitglieder, eins aus jedem Mitgliedstaat, die vom Rat der Europäischen Union für sechs Jahre ernannt werden. Die derzeit rund 800 Mitarbeiter des EuRH bilden Prüfungsgruppen für spezifische Prüfvorhaben. Sie können jederzeit Prüfbesuche bei anderen Organen, in den Mitgliedstaaten sowie in weiteren Ländern abstatten, die EU-Hilfen erhalten. Rechtliche Sanktionen kann der EuRH jedoch nicht verhängen. Verstöße werden den anderen Organen mitgeteilt, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Arbeit des EuRH erreichte 1998 und 1999 eine breite Öffentlichkeit, als er der Europäischen Kommission die Zuverlässigkeitserklärung versagte. Der dann folgende Rücktritt der Kommission Santer ist aber nicht als unmittelbare Reaktion auf den Bericht des Rechnungshofes zu verstehen; denn seit der Rechnungshof Zuverlässigkeitserklärungen abgibt (seit Beginn der 1990er-Jahre), waren diese stets negativ.

Weitere Einrichtungen

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Der Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel repräsentiert seit seiner Gründung 1992 die regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften in der EU. Er hat beratende Funktionen im Legislativverfahren und muss insbesondere vor Entscheidungen gehört werden, die die regionale und kommunale Verwaltung betreffen. Von den 344 Mitgliedern des AdR stammen 24 aus Deutschland, davon werden 21 von den Bundesländern und drei von den Kommunen vorgeschlagen. Österreich stellt zwölf Mitglieder, davon neun Vertreter der Bundesländer und drei der Kommunen.

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Die Europäische Investitionsbank in Luxemburg

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist ein seit 1957 existierendes Organ. Er soll die „organisierte Bürgerschaft“ repräsentieren; seine 344 Mitglieder setzen sich zu je einem Drittel aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Repräsentanten sonstiger Interessen zusammen. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt, sind ihnen aber nicht rechenschaftspflichtig. Der EWSA wird wie der AdR nur beratend tätig, muss aber in allen Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden.

Der Europäische Bürgerbeauftragte mit Sitz in Straßburg ist der Ombudsmann der Europäischen Union und untersucht seit 1992 Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit ihrer Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, errichtet auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 (Datenschutzverordnung) um die EG-Organe und -Einrichtungen datenschutzrechtlich zu beraten und zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Brüssel und ist seit 2004 Mitglied der Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Die Europäische Investitionsbank (EIB; Art. 308 ff. AEUV) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 errichtet. Die Bank ist politisch ebenfalls unabhängig und finanziert sich durch Anleihen auf den Kapitalmärkten. Die EIB unterstützt die Mitgliedstaaten und kleinere Unternehmen durch Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Projekten, die im europäischen Interesse liegen, beispielsweise Infrastrukturprojekte oder Umweltschutzmaßnahmen.

Die EU beschäftigt Beamte und sonstige Bedienstete aufgrund von Dienstverträgen. Ihre Rechte und Pflichten sind im Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften geregelt.[84][85]

Die Beamten werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl in einem Auswahlverfahren (Concours) ausgewählt.

Bedienstete sind Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte, Vertragsbedienstete, örtliche Bedienstete und Sonderberater.[86]

Unionsbürgerschaft

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Hauptartikel: Unionsbürgerschaft
Gemeinsames Reisepass-Design der EU-Mitglieder
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Burgunderrot, Name und Wappen des Mitgliedstaates, Titel Europäische Union und Symbol für biometrische Reisepässe

Die Unionsbürgerschaft der Europäischen Union besitzen alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union laut Art. 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Aus der Unionsbürgerschaft folgt eine Reihe von Rechten der Unionsbürger, insbesondere in den anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen.

Zu den Rechten gehören insbesondere: Freizügigkeit, Diskriminierungsverbot, Kommunalwahlrecht am Wohnort, Wahlrecht zum Europäischen Parlament, diplomatischer und konsularischer Schutz, Petitions- und Beschwerderecht und das Recht, in einer der Amtssprachen der Europäischen Union mit der EU zu kommunizieren und in derselben Sprache eine Antwort zu erhalten. Der Vertrag von Lissabon führte mit der europäischen Bürgerinitiative erstmals auch ein Instrument direkter Demokratie ein.

Im Haushalt der Europäischen Union werden die Einnahmen und Ausgaben jährlich für das folgende EU-Haushaltsjahr neu festgelegt. Eingebunden ist der Haushalt in ein seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestehendes System eines mehrjährigen Finanzrahmens (MFR). Die Europäische Union legt den verbindlichen finanziellen Rahmen für den Haushalt in einem Mehrjahreszeitraum fest. Er wird auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission vom Rat, der in diesem Fall einstimmig entscheidet, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament vereinbart und in eine Interinstitutionelle Vereinbarung überführt.

Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über Eigenmittel, die sich aus Beiträgen der Mitgliedstaaten sowie zum geringeren Teil aus den Import-Zöllen an den Außengrenzen zusammensetzen. Die Beiträge der Mitgliedstaaten resultieren zum einen aus einem Anteil der Umsatzsteuer, der an die EU abzuführen ist (sogenannte Mehrwertsteuer-Eigenmittel), zum anderen aus Beiträgen, die sich proportional aus dem Bruttonationaleinkommen (BNE) der Staaten ergeben.

Der Haushalt der EU und die Höhe der von den Mitgliedstaaten zu leistenden Beiträge sind Gegenstand vielfältiger Auseinandersetzungen und Kompromisse, zumal die Rückflüsse von Finanzmitteln der EU in die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich hoch ausfallen. Im Europäischen Rat stehen einander daher die Lager der Nettozahler- und der Nettoempfängerstaaten gegenüber.

Ebenso umstritten ist die Ausgabenseite des Haushalts, obwohl dieser zu rund 90 % in die Mitgliedstaaten zurückfließt. Im Rahmen der regionalen Strukturförderung bemüht sich die EU, das Lebensniveau in ihren Mitgliedstaaten anzugleichen. Der Mittelfluss in die 271 Regionen, in die das Gebiet der EU aufgeteilt ist (sog. NUTS-2-Ebene), orientiert sich am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP); die 99 Regionen, in denen das BIP unter 75 % des EU-Durchschnitts von 2000 bis 2002 liegt, erhalten höhere Zuwendungen. Da jedoch die übrigen Mittel des Haushalts politikfeldbezogen und nicht landesspezifisch ausgegeben werden, ist die Nettoquote an EU-Mitteln nicht unbedingt vom BIP eines Staates abhängig. Rund 40 % dieser politikfeldbezogenen Ausgaben machen die Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik aus (Stand: 2017).

Der Mehrjährige Finanzrahmen als Finanzplanungsinstrument wird für jeweils sieben Jahre aufgestellt. Die Haushaltsmittel, die darin für die Jahre 2007–2013 vorgesehen waren, belaufen sich auf rund 975 Mrd. Euro, entsprechend 1,24 % des Bruttonationaleinkommens aller Mitgliedstaaten. Dieser Betrag entspricht der zulässigen Obergrenze, die der Rat der EU im sogenannten Eigenmittelbeschluss festgelegt hat.[87]

Im Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2014–2020 sind 39 Prozent der Gesamtmittel für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgesehen; 34 % entfallen auf die EU-Strukturpolitik, 13 % auf Forschung und Technik, je 6 % auf Außenpolitik und Verwaltung; 2 % werden für die Felder Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht vorgehalten.[88] Der Europäische Rat hat im Februar 2013 eine politische Einigung darüber erzielt, dass die Ausgabenobergrenze für die Europäische Union für den Zeitraum 2014–2020 959.988 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen beträgt. Das entspricht 1,00 % des Bruttonationaleinkommens der EU.[89]

Mehrjähriger Finanzrahmen in Mio. Euro
Rubrik 2007–2013 2014–2020 Vergleich Vergleich in Prozent
1. Nachhaltiges Wachstum 446.310 450.763 +4.453 +1,0 %
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen 420.682 373.179 −47.503 −11,3 %
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht 12.366 15.686 +3.320 +26,8 %
4. Die EU als globaler Partner 56.815 58.704 +1.899 +3,3 %
5. Verwaltung 57.082 61.629 +4.547 +8,0 %
6. Ausgleichs­zahlungen 27 +27 +100 %
Verpflichtungs­ermächtigungen insgesamt 994.176 959.988 −34.188 −3,5 %
Verpflichtungs­ermächtigungen in Prozent des BNE 1,12 % 1,00 %
Mehrjähriger Finanzrahmen 2021–2027 mit NextGenerationEU in Mrd. Euro[90]
Rubrik MFR 2021–2027 NextGenerationEU Summe
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales 132,8 10,6 143,4
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte 377,8 721,9 1.099,7
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt 356,4 17,5 373,9
4. Migration und Grenzmanagement 22,7 22,7
5. Sicherheit und Verteidigung 13,2 13,2
6. Nachbarschaft und übrige Welt 98,4 98,4
7. Europäische öffentliche Verwaltung 73,1 73,1
Insgesamt 1.074,3 750,0 1.824,3

Politikbereiche

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Alle der Europäischen Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Art. 5 EUV bei den Mitgliedstaaten. Nach dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung wird die Union nur innerhalb der Grenzen der Zuständigkeiten tätig, die die Mitgliedstaaten ihr in den Verträgen zur Verwirklichung der darin niedergelegten Ziele übertragen haben. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die verfolgten Ziele auf Unionsebene besser verwirklicht werden können als auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Zugleich dürfen die Maßnahmen der EU nicht weiter gehen, als für die Ziele, die im EU-Vertrag genannt sind, notwendig ist (Verhältnismäßigkeitsprinzip). Trotz dieser einschränkenden Grundsätze bedingt die EU-Rechtsetzung einen großen Teil auch der nationalstaatlichen Gesetzgebung: So sind in der Bundesrepublik Deutschland zwei Drittel aller im Bereich der Innenpolitik verabschiedeten Gesetze auf Initiativen oder Rechtsakte auf EU-Ebene zurückzuführen.

Die Verträge übertragen der Union für einen bestimmten Bereich entweder eine ausschließliche Zuständigkeit, oder eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit. In bestimmten Bereichen ist die Union außerdem nur dafür zuständig, Maßnahmen zur Unterstützung und Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten umzusetzen (unterstützende Zuständigkeit). Die Union hat nach Art. 3 AEUV die ausschließliche Zuständigkeit in den Bereichen der Europäischen Zollunion, die Festlegung der Wettbewerbsregeln für den Europäischen Binnenmarkt, die Währungspolitik der Staaten, die an der Europäischen Währungsunion teilnehmen, die Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik sowie die Gemeinsame Handelspolitik. Die geteilten Zuständigkeiten gemäß Art. 4 AEUV umfassen den Europäischen Binnenmarkt, bestimmte Bereiche der Sozialpolitik, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, die Landwirtschaft und Fischerei mit Ausnahme des Erhalts der biologischen Meeresschätze, die Umweltpolitik, den Verbraucherschutz, die Verkehrspolitik, die Transeuropäischen Netze, die Energiepolitik, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, bestimmte Bereiche des Gesundheitsschutzes, die Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik sowie die Entwicklungspolitik.

Wirtschaftspolitik

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Der Handelskommissar Maroš Šefčovič vertritt die EU in der Welthandelsorganisation.

Die Geschichte der europäischen Einigung ist geprägt von der überragenden Bedeutung wirtschaftlicher Integrationsschritte. Angestoßen durch die Vergemeinschaftung des Kohle- und Stahlsektors 1952 und fortgeführt mit der Schaffung von EWG und EURATOM 1957 sowie mit der Vollendung des Binnenmarkts 1993 führten sie bis zur Einführung des Euro als Bargeld im Jahr 2002.

Die Institutionen der EU spielen heute gleich in mehreren Bereichen eine wichtige Rolle für die europäische Wirtschaftspolitik: Während der Agrarsektor von einer EU-weiten Marktordnung mit hohen Subventionen geprägt ist, zeigt sich in Industrie- und Gewerbe der Einfluss der Union vor allem bei der Vorgabe von Normen und Wettbewerbsregeln, über deren Einhaltung die Kommission wacht. Die hauptsächliche Kompetenz zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt liegt beim Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission, der die jeweiligen Kartellbehörden der einzelnen Staaten als supranationales Organ ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten nationale Unternehmen zum Schaden von Wettbewerbern aus dem Rest der EU unterstützen.

Zur Stärkung der europäischen Industrie fördert die EU neue Techniken. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards in der Entwicklung gehemmt wird.[91]

Außerdem fördert die EU unter anderem die Kooperation vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung innovativer Produkte für Wachstumsmärkte. Auch nach außen hin treten die EU-Länder als einheitlicher Wirtschaftsblock auf und werden etwa in der Welthandelsorganisation vom Handelskommissar vertreten.

Zollunion und Binnenmarkt

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Der EWG-Vertrag von 1957 hatte zum Ziel, Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, und sah dafür die schrittweise Einführung der sogenannten vier Grundfreiheiten vor, nämlich des freien Verkehrs von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Warenverkehrsfreiheit (Art. 28 ff. AEUV), die Ein- und Ausfuhrzölle sowie mengenmäßige Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen (Kontingentierungen) innerhalb des Binnenmarktes untersagt. Seit den 1980er-Jahren wurden die Grundfreiheiten – unter anderem durch die Rechtsprechung des EuGH und durch die Einheitliche Europäische Akte – so erweitert, dass auch alle anderen einzelstaatlichen Normen, die den zwischenstaatlichen Handel in der Gemeinschaft erschweren, unzulässig sind. Damit wurde die Wirtschaftsgemeinschaft zu einem einheitlichen Binnenmarkt ausgebaut.

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Die Europäische Zollunion besteht aus der EU (dunkelblau) und den Partnerstaaten Türkei, Andorra und San Marino (lila). Mit den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen besteht eine Freihandelszone.

Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, das heißt, der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf nicht durch Zölle oder gleichwirkende Abgaben behindert werden. Außerdem haben die Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaaten einen gemeinsamen Zolltarif. Seit 1996 ist auch die Türkei Mitglied der Zollunion, ebenso wie Andorra und San Marino. Die EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen bilden mit der Zollunion eine Freihandelszone, wenden aber nicht den gemeinsamen Zolltarif gegenüber Drittstaaten an.

Ferner sehen Art. 34 ff. AEUV zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Verbot von mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen vor. Derartige Beschränkungen sind nur dann statthaft, wenn zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, aus sittlichkeits- und gesundheitspolizeilichen Erwägungen, aus Gründen des Lebensschutzes von Menschen, Tieren und Pflanzen oder zur Wahrung des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder altertumswissenschaftlichem Wert oder auch zum Schutz gewerblichen Eigentums solche nationalen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Im gesamten Gebiet der EU gilt außerdem ein allgemeines Benachteiligungsverbot, wonach kein Unionsbürger aufgrund seiner Staatsbürgerschaft diskriminiert werden darf. Mit Rücksicht auf diese sogenannte Inländergleichbehandlung dürfen etwa Kaufleute, die Waren in einem anderen EU-Mitgliedstaat veräußern, keinen anderen Vorschriften unterworfen werden als denjenigen, die auch für die Inländer des betreffenden Staates gelten.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Warenverkehrsfreiheit hat diese Grundfreiheit zum Motor für die weitere Marktintegration gemacht. Die Warenverkehrsfreiheit wurde wesentlich dadurch erweitert, dass auch warenbezogene Vorschriften der Mitgliedstaaten, die EU-Ausländer genauso wie Inländer behandeln und keine Kontingentierungen vorsehen, als unzulässig gelten, wenn sie den Warenhandel in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Mitgliedstaaten erschweren. Gemäß dem EuGH haben solche Vorschriften die gleiche Wirkung wie Kontingentierungen und sind deshalb ebenso vertragswidrig.[92]

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 wurde das Ziel eines gemeinsamen Binnenmarkts auch vertraglich festgehalten. Um zu verhindern, dass das Prinzip, wonach Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt und verkauft werden können, auch in der ganzen übrigen Union nicht verboten werden dürfen, zu einem Unterbietungswettlauf bei den Produktionsstandards führt, glichen die Mitgliedstaaten zahlreiche ihrer Rechts- und Verwaltungsvorschriften an und schufen im Rat der Europäischen Union eine Vielzahl EU-weiter Normen – trotz der Kritik an der damit verbundenen Zentralisierung.

Wettbewerbspolitik

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Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera

Um wirtschaftliche Kartelle und Monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, werden die Kartellbehörden der einzelnen Staaten durch den Wettbewerbskommissar der Europäischen Kommission unterstützt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftlich schwache Regionen zulässig (etwa für Ostdeutschland).

Die EU-Wettbewerbspolitik (Art. 101 ff. AEUV) hat wesentlich dazu beigetragen, dass viele monopolartige Unternehmen, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnverkehr, ihre Sonderstellung aufgeben und sich der Konkurrenz anderer Anbieter auf dem Markt stellen mussten. Der Druck des Wettbewerbs führte häufig zu Innovationsschüben und zu sinkenden Verbraucherpreisen, aber auch zu veränderten Lohn- und Arbeitsbedingungen und vielfach zu einem Abbau von Arbeitsplätzen bei den betroffenen Unternehmen. Die Liberalisierung wurde und wird deshalb in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen.

Freier Dienstleistungsverkehr

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Während der Abbau von Hindernissen im Warenhandel nach der Einrichtung des gemeinsamen Binnenmarkts recht rasch vorankam, blieben im Dienstleistungssektor (Art. 56 ff. AEUV) noch länger Hemmnisse für den zwischenstaatlichen Handel bestehen. Dieses Problemfeld wurde mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 angegangen, die von der Europäischen Kommission als ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie zur Förderung der europäischen Wirtschaft angesehen wird. Als Richtlinie bedarf sie der Umsetzung in jeweiliges nationales Recht durch die einzelnen Mitgliedstaaten.

Ziel der Richtlinie ist die Förderung des grenzüberschreitenden Handels mit Dienstleistungen. Dafür sieht sie bestimmte Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister vor, unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner und einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst nicht nur klassische Dienstleister wie Frisöre, IT-Spezialisten, Dienstleister im Baugewerbe und Handwerker, sondern zum Teil auch Daseinsvorsorgeleistungen wie Altenpflege, Kinderbetreuung, Behinderteneinrichtungen, Heimerziehung, Müllabfuhr, Verkehrssysteme etc., soweit diese im betreffenden Mitgliedstaat bereits unter Marktbedingungen erbracht werden.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

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Europäische Währungsunion, Stand: 1. Jan. 2026Mitglieder der Eurozone (21 Staaten) WKM-II-Mitglieder mit Opt-out-Klausel
(Dänemark) Sonstige EU-Mitglieder ohne Opt-out-Klausel
(Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn) Einseitige Verwender des Euros
(Kosovo, Montenegro)

Die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung (Art. 127 ff. AEUV) war bereits früh ein Diskussionsthema in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Nachdem erste Versuche in diese Richtung, etwa der Werner-Plan von 1970, gescheitert waren, wurde schließlich auf der Grundlage des Vertrags von Maastricht der Euro als gemeinsame Währung eingeführt: 1999 für die Zentral- und Geschäftsbanken, 2002 als Barzahlungsmittel in allen beteiligten Mitgliedstaaten.

Allerdings sind nicht alle Staaten der EU auch Mitglieder der Währungsunion. Großbritannien und Dänemark haben bei den Verhandlungen für sich die Möglichkeit einer Nichtteilnahme vorbehalten, von der sie bisher auch Gebrauch machen. Alle anderen Staaten sind grundsätzlich zur Teilnahme verpflichtet, Voraussetzung hierfür ist aber die Erreichung bestimmter Bedingungen, die als maßgeblich für die Geldwertstabilität angesehen werden. Diese sogenannten Konvergenzkriterien sind im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgehalten und beziehen sich auf Staatsverschuldung, Zinsniveau und Inflationsrate. Schweden vermeidet derzeit durch gezielte Nichteinhaltung dieser Konvergenzkriterien die Teilnahme an der Währungsunion, da eine Volksabstimmung 2003 gegen den Euro entschied. Von den 2004, 2007 und 2013 neu beigetretenen Ländern nehmen bisher Slowenien, Malta, die Republik Zypern, die Slowakei, Estland, Lettland, Litauen, Kroatien und Bulgarien an der Währungsunion teil. Damit gehören der Eurozone seit 2026 insgesamt 21 Mitgliedstaaten an.

Bereits im Vorfeld der Euro-Einführung führten die Konvergenzkriterien zu einer im eingetretenen Ausmaß kaum erwarteten Angleichung in der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten. Leitungsorgan der Währungsunion ist die nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank unabhängig gestellte Europäische Zentralbank. Die Koordination der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedstaaten übernimmt die sogenannte Eurogruppe, in der sich die Finanzminister der Eurozone treffen.

Hauptartikel: Gemeinsame Handelspolitik

Im Zuge der Gemeinsamen Handelspolitik regelt die EU die Ein- und Ausfuhren von und nach Drittstaaten (Art. 206 f. AEUV). Durch die Zollunion wurde ein einheitlicher Zolltarif (TARIC, Kombinierte Nomenklatur) eingeführt, den der Rat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließt. Er stellt ein wichtiges Merkmal und Verhandlungsobjekt der EU-Wirtschaftspolitik dar.

Grundsätzlich ist die Gemeinsame Handelspolitik der EU dem Gedanken des weltweiten Freihandels verpflichtet, sie kann jedoch zur Abwehr wirtschaftlicher Gefahren auf ein umfangreiches Regularium von Schutzinstrumenten tarifärer wie nicht-tarifärer Art zurückgreifen. Neben den autonomen Maßnahmen kommt auch internationalen Handelsverträgen, an denen die EU beteiligt ist, große Bedeutung zu, insbesondere den Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Zwar sind alle Mitgliedstaaten auch eigenständige Mitglieder der WTO, doch Sprecherin für sie ist hier die Europäische Union, die durch den Handelskommissar der Europäischen Kommission vertreten wird.

Agrar- und Fischereipolitik

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Trotz ihres vergleichsweise geringen Beitrags zum Bruttoinlandsprodukt der EU hat die Agrarpolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits früh eine herausragende Bedeutung in der europäischen Integration erlangt. Durch eine Initiative der Europäischen Kommission wurde 1962 durch den Ministerrat eine erste gemeinsame Agrarmarktordnung eingeführt. Angestrebt waren eine Erhöhung der landwirtschaftlichen Produktivität und die Vermeidung von Preisschwankungen, was den Produzenten eine gut auskömmliche Lebenshaltung und den Verbrauchern eine stabile Versorgung zu angemessenen Preisen sichern sollte.

Ein zu diesem Zweck errichtetes System von Garantiepreisen hatte jedoch eine Vielzahl unerwünschter Nebenfolgen. So führte es einerseits zu wenig marktkonformen Produktionsüberschüssen, andererseits zu Lebensmittelpreisen, die deutlich über dem Weltmarktniveau lagen und damit die Verbraucher belasteten. Da die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft den Aufkauf von Produktionsüberschüssen garantierte, wurde außerdem auch ihr Haushalt über Jahrzehnte schwer belastet: Die Agrarpolitik machte über Jahrzehnte mehr als die Hälfte der Gesamtausgaben aus. Bis in die 1990er-Jahre scheiterten alle Reformansätze zum Abbau der Preissubventionen an drastischen Formen bäuerlichen Protests und an dem hier beibehaltenen Einstimmigkeitsprinzip im Rat der Europäischen Union.

Erst als deutlich wurde, dass die geplante Osterweiterung ohne eine Reform der Agrarpolitik den EU-Haushalt sprengen würde, da die Wirtschaft vieler der Beitrittskandidaten noch stark landwirtschaftlich geprägt war, wurde im Zuge der Agenda 2000 nach verschiedenen Quotenregelungen auch eine Absenkung der Erzeugerpreise (mit Ausgleichszahlungen) und eine Annäherung an die Weltmarktpreise für Agrarerzeugnisse eingeleitet. Dieser Reformprozess der Gemeinsamen Agrarpolitik ist jedoch bis heute nicht abgeschlossen.

Überblick über Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik seit 1990
Jahr Reform Ziele
1992 MacSharry-Reform Grundlagenreform mit den Zielen: Senkung der Agrarpreise, Ausgleichszahlungen für die entstandenen Einkommensverluste,
Marktmechanismen fördern, Maßnahmen des Umweltschutzes, schrittweise Senkung der Exporterstattungen
1999 Agenda 2000 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Preissenkungen, Politik für den ländlichen Raum, Förderung von Umweltmaßnahmen und Lebensmittelsicherheit.
Einführung von „Cross Compliance“, Modulation bei Prämienzahlungen
2003 Halbzeitbewertung Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion und Bindung an Cross Compliance.
2009 „Health-Check“-Reform Beschleunigung der Agenda-2000-Maßnahmen bei Begrenzung der EU-Agrarausgaben.
2013 GAP-Reform 2013 Greening, Abschaffung der letzten verbliebenen Exportsubventionen, Direktzahlungen

Während die Forstwirtschaft auf EU-Ebene bisher kaum eine Rolle gespielt hat, ist die Gemeinsame Fischereipolitik (Art. 38 ff. AEUV) bereits seit Anfang der 1970er-Jahre ein wichtiges Thema in den Verhandlungen und bei der Austarierung politischer Kompromisse im Rat der Europäischen Union, obgleich sie lediglich einen geringen Teil im Haushalt der EU ausmacht. 2004 lag das Budget der Fischereipolitik bei 931 Millionen Euro und damit bei etwa 0,75 % des EU-Gesamtbudgets. Aufgabe der Gemeinsamen Fischereipolitik ist es, die Fischwirtschaft im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips zu fördern. Um der Überfischung und dem Rückgang der Fischbestände zu begegnen, setzt die EU Fangquoten für die verschiedenen Mitgliedstaaten und bestimmte Fischarten fest. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik hat die EU einerseits eine Reduzierung der nationalen Fischfangflotten durchgesetzt, andererseits sorgt sie in besonders betroffenen Regionen für Ausgleichsmaßnahmen und fördert den Einsatz umweltgerechter Technik.

Regionalpolitik

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Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027

Innerhalb der EU gibt es eine Reihe von Regionen, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit weit unter dem EU-Durchschnitt liegt, meist als Folge nachteiliger wirtschaftsgeographischer Standortfaktoren. Ein klassisches Beispiel dafür ist der Mezzogiorno in Italien. Solchen Regionen – die durch den Beitritt der mittel- und osteuropäischen Länder seit 2004 stark zugenommen haben – wird eine spezielle Förderung gewährt, wodurch Unterschiede im Entwicklungsstand der Gebiete angeglichen und regionale Disparitäten zurückgedrängt werden sollen (Art. 174 ff. AEUV). Zu diesem Zweck wurden drei sogenannte Strukturfonds eingerichtet, die für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen sorgen sollen. Die Verwendung dieser Gelder wird jeweils in der siebenjährigen Finanzvorschau der EU (aktuell für den Zeitraum 2007–2013) grob geplant.

Der erste der drei Strukturfonds ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Er unterstützt unter anderem mittelständische Unternehmen, damit dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen werden. Um eine gezieltere Hilfe leisten zu können, werden die Fördermittel meist einzelnen Wirtschaftssektoren zugewiesen. Außerdem werden Infrastrukturprojekte initiiert und technische Hilfsmaßnahmen angewandt.

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Typischer Hinweis auf EFRE-Unterstützung einer Baumaßnahme

Der EFRE kann dabei im Rahmen von drei Zielen tätig werden: Das erste Ziel, Konvergenz, gilt für Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. Dabei wird überwiegend die Modernisierung der Wirtschaftsstruktur sowie die Arbeitsplatzschaffung angestrebt. Das zweite Ziel, die regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, betrifft die Regionen, die nicht im Rahmen des Ziels Konvergenz förderfähig sind; die hierfür vorgesehenen Mittel sind entsprechend geringer als diejenigen für Ziel 1. Die Prioritäten des Ziels der regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung liegen in der Stärkung von Forschung, Entwicklung und Finanzwesen sowie in Umweltschutz und Risikoprävention. Das dritte Ziel des EFRE schließlich, europäische territoriale Zusammenarbeit, konzentriert sich auf die transnationale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Grenzregionen.[93]

Der zweite Fonds ist der Europäische Sozialfonds, der wie der EFRE in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt. Er hat die Verbesserung der Bildungssysteme und des Zugangs zum Arbeitsmarkt zum Ziel.

Der 1993 eingerichtete Kohäsionsfonds schließlich soll dazu dienen, wirtschaftliche und soziale Disparitäten unter den Mitgliedstaaten zu verringern. Förderfähig im Rahmen dieses Fonds sind Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen in Mitgliedstaaten der EU, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt. Seit dem 1. Mai 2004 sind dies Griechenland, Portugal, Spanien, die Republik Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien.

Für die regionale Entwicklung in den Mitgliedstaaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgeben. Oft werden die Finanzhilfen der EU nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedstaaten. Direkt bezahlt die Europäische Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen.

Außer unionsinternen Projekten fördert die EU teilweise auch Projekte in Ländern, die ihr beitreten wollen. Diese externen Förderungen dienen u. a. der Unterstützung von Nachbarschaftsbeziehungen und der Stabilisierung der Empfängerländer.

Außen- und Sicherheitspolitik

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Gemeinsame Außenpolitik

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Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas

Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, Art. 21 ff. EUV und Art. 205 ff. AEUV) sind die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen der Union, die Stärkung der Sicherheit und des Friedens, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und die Stärkung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Anders als die meisten anderen Politikfelder der EU ist die GASP weitgehend intergouvernemental geprägt: Die Regierungen der Mitgliedstaaten legen einstimmig gemeinsame Strategien fest, bei deren Formulierung insbesondere das Europäische Parlament fast keine Mitspracherechte hat. Bei Abstimmungen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist ein gemeinsames Vorgehen der EU-Staaten eher die Regel. Die europäische Außenpolitik ergänzt die Außenpolitik der Nationalstaaten, ersetzt sie aber nicht.

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Mitglieder der EU und weiterer europäischer Organisationen (Stand: Januar 2026)

Die praktische Verhandlungs- und Koordinierungsarbeit in der GASP liegt größtenteils in der Hand des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik. Dieser ist zugleich Vizepräsident der Europäischen Kommission und (nicht stimmberechtigter) Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Ihm unterstehen rund 130 Delegationen der Europäischen Union bei internationalen Organisationen und in Drittstaaten. Der Vertrag von Lissabon sieht zudem den Aufbau eines Europäischen Auswärtigen Dienstes vor, der sich aus diesen Delegationen sowie aus Personal des Ratssekretariats und der nationalen diplomatischen Dienste zusammensetzen und ebenfalls vollständig dem Hohen Vertreter untergeordnet sein soll (Art. 27 Abs. 3 EUV). Er hat dadurch operative Unabhängigkeit und kann im Rahmen der Vorgaben des Rates auch eigene Akzente setzen.

Die internationalen Beziehungen der EU werden oftmals in bi- und multilateralen Abkommen geregelt, die auf die wirtschaftlichen, aber auch politischen Interessen beider Seiten ausgerichtet sind. Neben den Abkommen mit der Organisation Afrikanischer, Karibischer und Pazifischer Staaten (siehe Entwicklungspolitik der Europäischen Union) existieren auch Übereinkünfte mit anderen regionalen Freihandelsorganisationen, beispielsweise mit den südostasiatischen ASEAN-Staaten, dem südamerikanischen Mercosur, der nordamerikanischen NAFTA u. a. Ein besonderes Verhältnis besteht zwischen der EU und den USA als den beiden weltweit größten Wirtschaftsblöcken und wichtigsten westlich-demokratischen Mächten. Auch mit Russland hat die EU seit 1994 ein besonderes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA). Die weitere Entwicklung der russisch-europäischen Beziehungen ist jedoch unter den EU-Mitgliedstaaten umstritten.

Sicherheits- und Verteidigungspolitik

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Hauptgebäude der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex.

Eine besondere Rolle nimmt die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP, Art. 42 ff. EUV) als Teil der GASP ein. Erst seit den 1990er-Jahren bemüht sich die EU, auch eigenständige sicherheitspolitische Strukturen zu entwickeln. Hierfür stützte sie sich zunächst auf die Westeuropäische Union und entwickelte schließlich die GSVP. Diese soll sowohl die Neutralität bestimmter Mitgliedstaaten achten als auch mit der NATO-Zugehörigkeit anderer Mitgliedstaaten kompatibel sein. Die EU hat dabei den Charakter eines Defensivbündnisses; das heißt, im Fall eines bewaffneten Angriffs auf einen der Mitgliedstaaten müssen die anderen ihm Unterstützung leisten (Art. 42 Abs. 7 EUV).

Auch die GSVP hat einige spezielle Institutionen: das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, den Militärausschuss, den Militärstab, den Ausschuss für die zivilen Aspekte der Krisenbewältigung und die EU-Planungszelle für zivile und militärische Belange. Außerdem existiert eine Europäische Verteidigungsagentur mit der Aufgabe, „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen. Entscheidungen können grundsätzlich nur einstimmig im Rat der EU getroffen werden. Auch die sogenannte Passerelle-Regelung, durch die ansonsten Themen mit Einstimmigkeitserfordernis in den Bereich der Mehrheitsentscheidungen überführt werden können, ist auf die GSVP nicht anwendbar. Falls jedoch eine Gruppe von Mitgliedstaaten in der GSVP schneller voranschreiten möchte als andere, haben sie die Möglichkeit einer Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (Art. 46 EUV), die im Wesentlichen der Verstärkten Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern entspricht.

Ziel der GSVP ist die Erfüllung der sogenannten Petersberg-Aufgaben, nämlich humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive Frieden schaffender Maßnahmen. Hierfür können die EU-Staaten gemeinsame militärische Missionen unternehmen, was erstmals 2003 in der Operation Artemis in Ost-Kongo geschah. Dem Vertragstext nach könnte die GSVP auch zu einer gemeinsamen europäischen Verteidigung, also einer Europaarmee, führen. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluss des Europäischen Rates erforderlich. Die Mitgliedstaaten stellen Truppen für Missionen im Rahmen der GSVP, etwa die EU-Friedensmission EUFOR, jeweils auf freiwilliger Basis und nach nationalen Rechtsvorgaben (Deutschland etwa nur nach Zustimmung des Bundestags). Auf verstärktes praktisches Zusammenwirken im Rahmen der GSVP gerichtet sind die seit 2005 aufgestellten EU Battlegroups, bestehend aus zwei multinationalen Kampfverbänden mit einer Stärke von je 1500 Soldaten, die im Krisenfall kurzfristig einsatzbereit sein sollen. Sie werden jeweils für ein halbes Jahr von einer Gruppe von Mitgliedstaaten gestellt und danach wieder aufgelöst. Tatsächlich zum Einsatz gekommen sind diese supranationalen Verbände aber seit der Einführung wegen Streits über die Finanzierung bislang nicht.[94]

2017 wurde von 25 der damals 28 Mitgliedstaaten eine Vereinbarung über ständige strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik unterzeichnet, die gemeinsame Einsätze und Rüstungsprojekte sowie eine regelmäßige Erhöhung der Verteidigungsausgaben durch die Teilnehmerstaaten vorsieht.

In Folge des seit 2022 andauernden Ukraine-Kriegs beschlossen fast alle Mitgliedstaaten ihr Verteidigungsbudget zu erhöhen. Hinzu kamen militärische Hilfslieferungen für die Ukraine. Im Frühjahr 2025 stellte die Kommission das Weißbuch zur Verteidigung Europas vor. Dabei handelt es sich um ein Investitionsprogramm für den Aufbau von militärischen Fähigkeiten mit einem Gesamtvolumen von über 800 Milliarden Euro. Dabei wurde betont, dass das Geld nur für den Kauf in der EU durch von europäischen Unternehmen hergestellte Waffen und Waffensysteme ausgegeben werden soll.

Europäische Nachbarschaftspolitik

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Ein wichtiger Bestandteil der europäischen Außenpolitik sind die Beziehungen zu den unmittelbaren Nachbarn im Süden und Osten der EU, mit denen sie im Zuge der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) seit 2004 ein dichtes Netz von Verträgen abgeschlossen hat. Ziel der ENP ist einerseits die wirtschaftliche Zusammenarbeit, andererseits die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im unmittelbaren Umfeld der EU. Parallel zu dieser Nachbarschaftspolitik wurde 2008 mit den Staaten in Nordafrika und Vorderasien (einschließlich der Türkei und Israels) die Union für das Mittelmeer gegründet, die an die euro-mediterrane Partnerschaft von 1995 anknüpft. 2009 wurde ergänzend die Östliche Partnerschaft initiiert, deren Ziel die politische Assoziierung und wirtschaftliche Integration ehemaliger Unionsrepubliken der Sowjetunion ist.

Sowohl die ENP als auch die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten liegen federführend nicht beim Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik, sondern beim Erweiterungskommissar der Europäischen Kommission. Er muss sich dabei jedoch eng mit dem Hohen Vertreter abstimmen, um die Kohärenz der europäischen Außenpolitik zu gewährleisten.

Entwicklungspolitik

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Empfängerländer privilegierter EU-Entwicklungshilfe

Auch in der Entwicklungspolitik betätigt sich die Europäische Union (Art. 208 ff. AEUV). Anders als die Außen- und Sicherheitspolitik wird über entwicklungspolitische Maßnahmen nach dem Ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entschieden, also unter gleichberechtigter Beteiligung des Europäischen Parlaments.

Unter den Einzelmaßnahmen sind die Handelsvergünstigungen für Entwicklungsländer durch das Allgemeine Präferenzsystem, das Rohstoffregime sowie insbesondere die humanitäre Hilfe durch das zuständige Europäische Amt ECHO zu nennen. Daneben werden durch bi- oder multilaterale Verträge einer Reihe von Staaten zusätzliche Handelsprivilegien eingeräumt. Am wichtigsten ist hier das Cotonou-Abkommen, das im Jahr 2000 mit 77 Staaten im afrikanischen, karibischen und pazifischen Raum (sog. AKP-Staaten) geschlossen wurde und die vorherigen Lomé-Abkommen ersetzte. Meist verpflichten diese Abkommen die Partnerländer im Gegenzug zur Einhaltung bestimmter demokratischer und rechtsstaatlicher Standards.

Zur Entwicklungspolitik trägt auch die Europäische Investitionsbank bei, die gemeinsam mit dem Europäischen Entwicklungsfonds auch den Großteil der finanziellen Mittel bereitstellt.

In der Union für den Mittelmeerraum fördert die EU die Entwicklung der arabischen Mittelmeer-Staaten sowie der Türkei und Israels. Kernstück sind bilaterale Abkommen mit den einzelnen Staaten, die neben weitgehender Zollfreiheit weitere handelspolitische Zugeständnisse sowie auch eine Zusammenarbeit im technisch-wirtschaftlichen Bereich vorsehen.

Justiz- und Innenpolitik

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Der Schengen-Raum hat zur Abschaffung von Grenzkontrollen geführt. (offene „Schengen-Grenze“ bei Kufstein, Tirol)
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Der Europol-Hauptsitz in Den Haag

Seit dem Vertrag von Maastricht 1992 besitzt die Europäische Union Kompetenzen in der Justiz- und Innenpolitik. Der seinerzeit geschaffene dritte Pfeiler enthält Regelungen für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse sind demnach Asylpolitik, Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten, Einwanderungspolitik, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der Drogenabhängigkeit und des Betrugs im internationalen Maßstab sowie die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, des illegalen Drogenhandels und sonstiger schwerwiegender Formen der internationalen Kriminalität.

Durch den Vertrag von Amsterdam 1997 wurde das umfassendere Ziel eines europaweiten Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eingeführt und das Schengener Abkommen über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen in das EU-Recht übernommen. Dieser umfasst neben der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung (Art. 77 ff. AEUV, früher als flankierende Maßnahmen zum freien Personenverkehr bezeichnet) auch die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (JZZ, Art. 81 AEUV) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS, Art. 82 ff. AEUV). Durch die PJZS kann die EU unter anderem Mindeststandards im Strafprozessrecht, etwa die Rechte von Angeklagten, festlegen (Art. 82 AEUV). Für bestimmte grenzüberschreitende Straftaten, etwa Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption und Computerkriminalität, kann sie außerdem Mindestvorschriften für Straftatbestände und Strafmaß regeln (Art. 83 AEUV).

Nachdem zunächst für all diese Bereiche der Rat einstimmig beschloss und das Europäische Parlament keine Kompetenzen hatte, wurde nach und nach das ordentliche Gesetzgebungsverfahren eingeführt. Seit dem Vertrag von Lissabon 2007 gilt es für die gesamte Justiz- und Innenpolitik. Allerdings gelten für einige Mitgliedstaaten, nämlich Irland und Dänemark, Ausnahmeregelungen; sie nehmen an den gemeinsamen Maßnahmen nur in begrenzter Form teil. Andererseits sind auch einige Nicht-EU-Staaten, nämlich Island, Norwegen und die Schweiz, dem Schengener Abkommen beigetreten und müssen daher bestimmte von der EU in diesem Rahmen gefasste Beschlüsse implementieren.

Zur Umsetzung der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik wurden die europäischen Behörden Europol und Eurojust gegründet, die die Zusammenarbeit der nationalen Polizei- und Justizbehörden koordinieren. Zudem wurde das Schengener Informationssystem eingerichtet, durch das die Mitgliedstaaten Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Gegenstände austauschen. Für den gemeinsamen Grenzschutz gibt es die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (kurz Frontex). Zu den im Rahmen der PJZS getroffenen Maßnahmen zählt außerdem der Europäische Haftbefehl, der die Auslieferung von Straftätern zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachte.

Die Arbeitsaufnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Straftaten nach Art. 86 AEUV unter anderem diejenigen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union fand 2021 statt.

Bildungspolitik und Forschungsförderung

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Erasmus+, das Dachprogramm der EU für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

Der durch technologische Innovationsschübe und globale Vernetzungsmöglichkeiten ausgelöste Wandel der europäischen Länder von klassischen Industrie- zu potenziellen Informations- und Wissensgesellschaften hat dazu geführt, dass die EU-Organe, die sich mit der Bildungspolitik (Art. 165 f. AEUV) jahrzehntelang nur wenig befassten, hier inzwischen bedeutende Aktivitäten entfalten. So sieht die im Jahr 2000 verabschiedete Lissabon-Strategie, ebenso wie ihr Nachfolgeprogramm Europa 2020, die Bildungspolitik als wichtigstes Instrument zur Förderung der europäischen Wirtschaft. Sie zielt auf die Herstellung eines europäischen Bildungs- und Beschäftigungsraumes im Zeichen des lebenslangen Lernens.

Der Bologna-Prozess, der 1999 auf einer Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern eingeleitet wurde und inzwischen 45 Staaten umfasst, ist darauf angelegt, einen Europäischen Hochschulraum zu schaffen. Er ist dabei nicht auf die EU begrenzt, orientiert sich aber an deren bildungspolitischen Zielen. Sein Kernbestandteil ist ein zweistufiges System von Studienabschlüssen, die in Deutschland nach dem angelsächsischen Vorbild Bachelor und Master genannt wurden. Während der Bachelor im Regelfall drei bis vier (in Deutschland drei) Studienjahre dauern und den ersten berufsbefähigenden Studienabschluss bieten soll, dauert der Master ein bis zwei (in Deutschland zwei) Jahre und dient der Spezialisierung. Daran kann sich eine Promotion zur Erreichung des Doktorgrades anschließen, der schon heute europaweit der höchste akademische Grad ist.

Um Freizügigkeit und Mobilität von Lernenden in Europa zu fördern, wurde außerdem der Europäische Qualifikationsrahmen (EQF) eingeführt, ein Schema zur Vereinheitlichung von Qualifikationsanforderungen, innerhalb dessen festgelegte Kompetenzen bestimmten Niveaustufen zugeordnet werden. Durch dieses System sollen Bildungsabschlüsse international besser vergleichbar gemacht werden. Speziell für den Hochschulbereich wurde ein europaweites Leistungspunktesystem, das European Credit Transfer System (ECTS, „Europäisches Kreditpunkte-Transfer-System“) geschaffen, das die europaweite Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen ermöglichen soll, auch um die Anerkennung von Studienaufenthalten im Ausland zu erleichtern und die europaweite Mobilität von Studierenden zu fördern. In Analogie zum Hochschulwesen wird auch für die berufliche Bildung ein Leistungspunktesystem entwickelt.

Seit den 1980er-Jahren gibt es eine Vielzahl von EU-Programmen, die den europaweiten Austausch im Bildungswesen fördern. 2004 legte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vor, nach dem diese Programme zu einem einzigen Programm für Lebenslanges Lernen zusammengefasst wurden, das nach vier verschiedenen Bildungsbereichen gegliedert ist: allgemeine (Schul-)Bildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung und Erwachsenenbildung. Unter den derzeit existierenden Kooperationsmaßnahmen allgemeinbildender Art ist das Hochschulprogramm Erasmus besonders bekannt, das die länderübergreifende Kooperation sowie den Austausch von Studenten und Dozenten fördert. Daneben gibt es das Comenius-Programm, das Schulpartnerschaften unterstützt, Lingua zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts auf EU-Ebene sowie Leonardo zur Anregung entsprechender Aktivitäten in der beruflichen Bildung und das für Erwachsenenbildung verantwortliche Programm Grundtvig. Seit dem Jahr 2014 koordiniert das Programm'Erasmus+ diese europäischen Bildungsprogramme.

Die EU ist auch in der Forschungsförderung tätig (Art. 179 ff. AEUV). Der von der Europäischen Kommission Ende 2007 gegründete Europäische Forschungsrat soll die Grundlagenforschung unterstützen. Insgesamt 22 in den Forschungsrat berufene Wissenschaftler vergeben darin unabhängig von politischer Einflussnahme Projektmittel in Höhe von zunächst jährlich einer Milliarde Euro nach Exzellenzkriterien und ohne Rücksicht auf regionale Verteilung. Dabei gibt es neben den schon früher geförderten thematischen Programmen nun auch allgemeine Finanzmittel für Forschung ohne unmittelbare Anwendung (die sogenannte Frontier Research, also „Forschung an den Grenzen des Wissens“). Das Programm soll u. a. dazu dienen, die EU als Forschungsstandort für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, herausragende Wissenschaftstalente zu identifizieren und personelle Lücken in der Spitzenforschung zunächst vor allem durch die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern aufzufüllen.[95]

Sozial- und Beschäftigungspolitik

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Eine Europäische Krankenversicherungskarte

Obwohl die Angleichung sozialer Standards bereits früh zu den Zielen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählte, sind die einzelstaatlichen Souveränitätsrechte und die Einforderung des Subsidiaritätsprinzips hier stärker ausgeprägt als in der Wirtschaftspolitik. Daher gilt in bestimmten Fragen dieses Politikfelds, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, im Rat der EU das Einstimmigkeitsprinzip; das Europäische Parlament muss lediglich angehört werden und hat keine Mitbestimmungsrechte. Die Bedeutung der nationalen Politikgestaltung in diesen Feldern ist maßgeblich. Soziale Sicherungssysteme wie Arbeitslosen- und Sozialhilfe, sind auf der Ebene der Nationalstaaten angesiedelt, da sie in allen EU-Mitgliedstaaten einen großen Anteil des Staatshaushalts – und damit auch des politischen Gestaltungsspielraums – ausmachen. Auf anderen Gebieten, etwa der Arbeitssicherheit oder der Gleichstellung der Geschlechter, gilt dagegen das ordentliche Gesetzgebungsverfahren.

Die Sozialpolitik der EU (Art. 151 ff. AEUV) stützt sich daher in finanzieller Hinsicht hauptsächlich auf den 1960 gegründeten Europäischen Sozialfonds, dessen Mittel für Maßnahmen zur Berufsbildung, Umschulung, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen verwendet werden. Darüber hinaus ist mit der Verankerung sozialer Grundrechte im EU-Vertrag das Anliegen verbunden, normierend auf die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten einzuwirken. Das zeigt sich unter anderem in der akzentuierten EU-Gleichstellungspolitik, in Antidiskriminierungsvorgaben und in Vorgaben zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit dem Vertrag von Amsterdam hat sich die EU zudem eine aktive Beschäftigungspolitik zum Programm gemacht (Art. 145 ff. AEUV). Angestrebt wird eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten koordinierte Strategie, die vor allem auf bessere Qualifizierung der Arbeitsuchenden und auf Arbeitsmarktflexibilität gerichtet ist. Auch eine arbeitsmarktpolitische Koordination der Mitgliedstaaten untereinander wird von der EU gefördert.

Verbraucherschutz

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1992 fanden mit dem Vertrag von Maastricht erstmals auch Verbraucherschutzinteressen in das europäische Vertragswerk Eingang (Art. 12, Art. 169 AEUV). Als vorrangige Ziele werden nicht nur einheitliche Qualitätsstandards in Produktion und Handel angestrebt, sondern auch Gesundheitsschutz sowie Aufklärung und Information der Verbraucher. Zum Beispiel ist es vorgeschrieben, genmanipulierte Produkte zu kennzeichnen.

Nach den bei der Rinderseuche BSE deutlich gewordenen Defiziten des Verbraucherschutzes wurde 1999 bei der Europäischen Kommission die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet, die unter anderem für Pflanzenschutz, Veterinär- und Lebensmittelkontrollen zuständig ist. So kann die Warenverkehrsfreiheit im Binnenmarkt durch Ausfuhrverbote teilweise suspendiert werden, wenn bestimmte Produkte die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die bereits 1985 eingeführte Produkthaftungsrichtlinie[96] legt die Beweislast für ein fehlerfreies Produkt im Schadensfall auf die Herstellerseite, so unter anderem bei Kinderspielzeug, Textilien und Kosmetika. Gegenstand der EU-Verbraucherpolitik sind darüber hinaus zum Beispiel auch Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen, irreführende Werbung und missbräuchliche Vertragsklauseln, insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr.

siehe auch Kommissar für Verbraucherpolitik

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Der Gelbe Frauenschuh ist in der EU durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt.

Eine aktive Umweltschutzpolitik (Art. 191 ff. AEUV) wurde von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bereits seit Anfang der 1970er Jahre betrieben, zum Beispiel in den Bereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Abfallentsorgung. Stand zunächst der nachsorgende Umweltschutz im Sinne der Beseitigung eingetretener Schäden im Vordergrund, so wird heute das Prinzip der Vorbeugung stärker betont. Seit dem Vertrag von Amsterdam (1997) ist der Umweltschutz ein Querschnittprinzip, das bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. So muss etwa bei der Planung von Wirtschafts- und Infrastrukturprojekten grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Rechtsakte in der Umweltpolitik ergehen im Allgemeinen nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Einzelstaaten haben die Möglichkeit, strengere Umweltmaßstäbe anzulegen als die für die gesamte EU gültigen, sofern daraus keine Handelshemmnisse entstehen.

Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sollen natürliche Lebensräume wildlebender Tiere und Pflanzen und damit die biologische Vielfalt erhalten werden. Ausgewiesene Schutzgebiete in den EU-Mitgliedstaaten sollen sich zu einem europäischen ökologischen Netz (Natura 2000) entwickeln. Diese Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.

Die EU stellt dabei den Mitgliedstaaten Gelder für die Ausweisung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Site of Community Importance – SCI) und den besonderen Schutzgebieten (Special Protected Area – SPA) zur Verfügung. Ende 2013 waren 27.308 SCI- und SPA-Gebiete mit 1.039.332 km² ausgewiesen; davon waren 787.767 km² Landflächen und 251.565 km² Meeresgebiete.[97]

Klima- und Energiepolitik

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Neben der klassischen Umweltpolitik ist auch der Klimaschutz ein Ziel der EU. Kohlendioxid-Emissionen sollen durch zahlreiche Maßnahmen reduziert werden, vor allem durch den EU-Emissionsrechtehandel. In der Kommission Barroso II wurde 2010 erstmals das Amt eines Kommissars für Klimaschutz geschaffen, das seitdem unabhängig vom Umweltkommissariat besteht.

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Energieimporte der EU (ohne Uran) 2016

Die Europäische Union verpflichtete sich 2007 verbindlich, bis 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um ein Fünftel im Vergleich zu 1990 zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien auf durchschnittlich 20 % zu erhöhen.[98] Im Januar 2008 beschloss die Europäische Kommission verbindliche Vorgaben für die einzelnen Mitgliedstaaten.[99] Die Richtlinie 2009/28/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung nationaler Richtziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch, wobei den einzelnen Staaten hinsichtlich der Fördersysteme im Einzelnen ausdrücklich freie Hand gelassen wurde.[100] Im Dezember 2019 wurde der European Green Deal (Europäischer Grüner Deal) von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen vorgestellt. Demzufolge sollen bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der Europäischen Union auf null reduziert und somit zuerst in Europa Klimaneutralität hergestellt werden.

Die Energiepolitik der Europäischen Union ist seit dem Vertrag von Lissabon vertraglich institutionalisiert (Art. 194 AEUV). Vereinzelte energiepolitische Initiativen (zur Förderung der Energieeffizienz oder zur Entflechtung der Energieversorgungsunternehmen) ergingen zuvor über den Umweg der Umwelt- oder der Wettbewerbspolitik. Ziele der Energiepolitik sind ein funktionierender Energiemarkt, die Gewährleistung der Energieversorgung, die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (z. B. mit dem Programm ALTENER) sowie die Verflechtung der Energienetze (siehe ENTSO-E und ENTSO-G) zwischen den Mitgliedstaaten. Maßnahmen, die die Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen, also den Energiemix der Mitgliedstaaten betreffen, können nach Art. 192 nur einstimmig getroffen werden (Energierecht). In den politischen Leitlinien des Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker war geplant, die Energiepolitik Europas zu reformieren, neu zu strukturieren und eine europäische Energieunion mit erhöhtem Anteil erneuerbarer Energie am Energiemix zu schaffen. Ziel dabei war, die Energieunion Europas weltweit zur Nummer eins bei den erneuerbaren Energien zu machen.[101]

Verkehrs- und Raumfahrtpolitik

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Trägerraketen der Europäischen Weltraumorganisation (Modellversionen)
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Die Öresundbrücke zwischen Dänemark und Schweden ist Teil der Transeuropäischen Netze

Die Verkehrspolitik der EU (Art. 90 ff. AEUV) ist in erster Linie auf die Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität von Personen und Gütern im Binnenmarkt gerichtet. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Auf- und Ausbau Transeuropäischer Netze (TEN, Art. 170 AEUV), die bis 2020 die verschiedenen europäischen Regionen miteinander verbinden sollen. Dieses TEN-Projekt umfasst Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, den kombinierten Verkehr (Verbindung verschiedener Verkehrsträger), Häfen, Flughäfen und Umschlaganlagen für den Güterfernverkehr, aber auch Informations-, Navigations- und Verkehrsmanagementsysteme.

Daneben spielt auch das Ziel der Umweltverträglichkeit in der EU-Verkehrspolitik eine wichtige Rolle. Der zunehmenden Belastung von Wohnbevölkerung und Umwelt, die sich aus Straßenverkehr und Luftfahrt ergibt, trägt die Europäische Kommission mit Vorschlägen Rechnung, die erhöhte technische Umweltstandards der Fahrzeuge vorsehen und Wege- und Umweltkosten vermehrt den Nutzern anlasten.

Daneben setzt die Kommission vor allem auf die Förderung des Schienenverkehrs: Schon 1996 legte sie ein Weißbuch zur „Revitalisierung der europäischen Eisenbahnen“ vor, das die Bildung sogenannter transeuropäischer Freeways für den Güterschienenverkehr vorsieht. In einem Segment des TEN-Aufbaus gibt es Großprojekte wie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Paris-Brüssel-Köln-Amsterdam-London.

Jenseits der binnenmarktorientierten Verkehrspolitik verfolgt die EU auch eine eigene Weltraum-Politik in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA, mit der die EU einen Vertrag, das EU-ESA-Rahmenabkommen, geschlossen hat. Für die Raumfahrtpolitik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.

Mit einem nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 15,9 Billionen Euro bildete die Europäische Union 2022 die drittgrößte Volkswirtschaft weltweit.[102] Sie erwirtschaftete in diesem Jahr rund 20 % des globalen nominalen BIP. Das BIP pro Kopf unterliegt je nach Staat starken Schwankungen und ist in Nord- und Westeuropa meist deutlich höher als in den südlichen und östlichen Mitgliedstaaten. Am höchsten war es 2023 in Luxemburg mit 118.770 Euro, am niedrigsten in Bulgarien mit 14.550 Euro. Das durchschnittliche BIP pro Kopf (nominal) lag im selben Jahr bei 37.620 Euro.[103]

Das gesamte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2022 wurde zu 64,6 % in Dienstleistungen, zu 23,5 % in der Industrie und zu 1,7 % in der Landwirtschaft erbracht.[104]

Die durchschnittliche jährliche Inflationsrate zwischen 2003 und 2013 betrug 2,25 %.[105] Die Energieintensität der europäischen Wirtschaft (Energieverbrauch in Kilogramm Öläquivalenten pro 1000 € BIP) lag 2008 bei 151,6 (zum Vergleich: USA 180,7; Japan 90,1).[106]

Außenwirtschaftlich erzielte die EU 2016 einen Leistungsbilanzüberschuss von 387.100 Mio. USD, womit sie den höchsten Überschuss aller Wirtschaftsräume aufwies.[107][108]

Bruttoinlandsprodukt

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Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (Kaufkraftparität) der Europäischen Union im Vergleich zu Staaten außerhalb der EU (Daten des IWF, Oktober 2022).[109]

Bruttoinlandsprodukt (PPP) in Mrd. Internationaler Dollar von 2010 bis 2021
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 15.048 15.599 16.254 16.843 17.551 18.206 18.695 19.479 20.527 21.373 20.893 22.996
China Volksrepublik Volksrepublik China 12.282 13.736 15.137 16.277 17.201 17.880 18.701 19.814 21.657 23.356 24.168 27.206
Japan Japan 4.534 4.629 4.800 5.022 5.034 5.201 5.160 5.248 5.408 5.485 5.295 5.607
Brasilien Brasilien 2.799 2.971 2.999 3.133 3.187 3.015 2.939 3.018 3.146 3.241 3.153 3.436
Russland Russland 3.039 3.259 3.480 3.742 3.764 3.526 3.539 3.819 4.020 4.182 4.119 4.494
Indien Indien 5.161 5.618 6.153 6.478 6.781 7.160 7.735 8.277 9.022 9.542 9.005 10.194
Europaische Union Europäische Union 14.616 15.190 15.420 15.968 16.446 16.996 18.076 19.135 20.021 20.784 19.833 21.755

Wirtschaftsentwicklung

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Das Wirtschaftswachstum in der EU betrug zwischen 2000 und 2008 durchschnittlich 2,2 %. Durch die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise erfuhr die EU 2009 eine Rezession um 4,4 %. Ab 2014 wuchs die Wirtschaftsleistung jährlich um knapp 2 % und lag damit wieder auf dem Niveau vor der Krise.[110]

Nach der Osterweiterung 2004 und 2007 ist der Lebensstandard und das Wirtschaftswachstum insbesondere in Mittel- und Südosteuropa angestiegen.

BIP-Wachstumsraten in der EU von 2010 bis 2021[111]
Mitgliedstaat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Belgien Belgien 2,9 1,7 0,7 0,5 1,6 2,0 1,3 1,6 1,8 2,2 −5,4 6,1
Bulgarien Bulgarien 1,5 2,1 0,8 −0,6 1,0 3,4 3,0 2,8 2,7 4,0 −4,0 7,6
Danemark Dänemark 1,9 1,3 0,2 0,9 1,6 2,3 3,2 2,8 2,0 1,5 −2,0 4,9
Deutschland Deutschland 4,2 3,9 0,4 0,4 2,2 1,5 2,2 2,7 1,0 1,1 −3,7 2,6
Estland Estland 2,4 7,3 3,2 1,5 3,0 1,9 3,2 5,8 3,8 3,7 −0,6 8,0
Finnland Finnland 3,2 2,5 −1,4 −0,9 −0,4 0,5 2,8 3,2 1,1 1,2 −2,4 3,0
Frankreich Frankreich 1,9 2,2 0,3 0,6 1,0 1,0 1,1 2,3 1,9 1,8 −7,8 6,8
Griechenland Griechenland −5,5 −10,1 −7,1 −2,5 0,5 −0,2 −0,5 1,1 1,7 1,9 −9,0 8,4
Irland Irland 1,7 0,8 0,0 1,1 8,6 24,4 2,0 9,0 8,5 5,4 6,2 13,6
Italien Italien 1,7 0,7 −3,0 −1,8 0,0 0,8 1,3 1,7 0,9 0,5 −9,0 6,7
Kroatien Kroatien −1,2 −0,1 −2,3 −0,4 −0,4 2,5 3,6 3,4 2,8 3,4 −8,6 13,1
Lettland Lettland −4,5 2,6 7,0 2,0 1,9 3,9 2,4 3,3 4,0 2,6 −2,2 4,1
Litauen Litauen 1,7 6,0 3,8 3,6 3,5 2,0 2,5 4,3 4,0 4,6 0,0 6,0
Luxemburg Luxemburg 3,8 1,0 1,6 3,2 2,6 2,3 5,0 1,3 1,2 2,3 −0,8 5,1
Malta Malta 5,5 0,5 4,1 5,5 7,6 9,6 3,4 10,9 6,2 7,0 −8,6 11,7
Niederlande Niederlande 1,3 1,6 −1,0 −0,1 1,4 2,0 2,2 2,9 2,4 2,0 −3,9 4,9
Osterreich Österreich 1,8 2,9 0,7 0,0 0,7 1,0 2,0 2,3 2,4 1,5 −6,5 4,6
Polen Polen 2,9 5,0 1,5 0,9 3,8 4,4 3,0 5,1 5,9 4,4 −2,0 6,8
Portugal Portugal 1,7 −1,7 −4,1 −0,9 0,8 1,8 2,0 3,5 2,8 2,7 −8,3 5,5
Rumänien Rumänien −3,9 4,5 1,9 0,3 4,1 3,2 2,9 8,2 6,0 3,9 −3,7 5,1
Schweden Schweden 6,0 3,2 −0,6 1,2 2,7 4,5 2,1 2,6 2,0 2,0 −2,2 5,1
Slowakei Slowakei 6,7 2,7 1,3 0,6 2,7 5,2 1,9 2,9 4,0 2,5 −3,4 3,0
Slowenien Slowenien 1,3 0,9 −2,6 −1,0 2,8 2,2 3,2 4,8 4,5 3,5 −4,3 8,2
Spanien Spanien 0,2 −0,8 −3,0 −1,4 1,4 3,8 3,0 3,0 2,3 2,0 −11,3 8,4
Tschechien Tschechien 2,4 1,8 −0,8 0,0 2,3 5,4 2,5 5,2 3,2 3,0 −5,5 3,5
Ungarn Ungarn 1,1 1,9 −1,3 1,8 4,2 3,7 2,2 4,3 5,4 4,9 −4,5 7,1
Zypern Republik Zypern 2,3 0,4 −3,4 −6,6 −1,8 3,4 6,6 5,7 5,6 5,5 −4,4 6,6
Europaische Union Europäische Union 2,2 1,9 −0,7 −0,1 1,6 2,3 2,0 2,8 2,1 1,8 −5,7 5,4
20px-Euro_symbol.svg.png Eurozone 2,1 1,7 −0,9 −0,2 1,4 2,0 1,9 2,6 1,8 1,6 −6,1 5,3
Mitgliedstaat 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Die Tabelle enthält die 20 größten börsennotierten Unternehmen in der Europäischen Union nach deren Umsatz im Jahr 2016. Nicht aufgeführt sind Staatsunternehmen oder Familienunternehmen. Aufgeführt sind auch der Hauptsitz, der Nettogewinn, die Anzahl der Mitarbeiter und die Branche. Die Zahlen sind in Milliarden US-Dollar angegeben und beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.[112] Mitarbeiterzahlen beziehen sich auf 2015.[113]

250px-Wolfsburg_VWHochhaus.jpg
Firmensitz der Volkswagen AG in Wolfsburg. Größtes Unternehmen der EU gemessen am Umsatz.
Rang Name Firmensitz Umsatz
(Mrd. USD)
Gewinn
(Mrd. USD)
Mitarbeiter Wirtschaftszweig
1. Volkswagen Wolfsburg 240,264 5,937 626.715 Automobile
2. Mercedes-Benz Group Stuttgart 169,483 9,428 282.488 Automobile
3. Exor Amsterdam 154,894 0,651 302.562 Finanzdienstleister
4. AXA Paris 143,722 6,446 97.707 Versicherungen
5. Total Courbevoie 127,925 6,196 102.168 Öl und Gas
6. Allianz München 122,196 7,611 140.253 Versicherungen
7. BNP Paribas Paris 109,026 8,517 84.839 Banken
8. BMW München 104,130 7,589 124.729 Automobile
9. Trafigura Amsterdam 98,098 0,751 4.107 Rohstoffhandel
10. Assicurazioni Generali Triest 95,217 2,301 73.727 Versicherungen
11. Siemens Berlin, München 88,419 6,050 351.000 Technologie
12. Groupe Carrefour Paris 87,112 0,825 384.151 Einzelhandel
13. Banco Santander Madrid 82,801 6,860 185.606 Banken
14. Bosch Gerlingen 80,869 2,155 389.281 Mischkonzern
15. Deutsche Telekom Bonn 80,832 2,958 221.000 Telekommunikation
16. Crédit Agricole Paris 80,258 3,915 70.830 Banken
17. Électricité de France Paris 78,740 3,153 154.808 Versorger
18. Enel Rom 78,064 2,842 62.080 Versorger
19. Uniper Düsseldorf 74,407 −3.558 12.890 Versorger
20. Engie Courbevoie 73,692 −0,459 153.090 Versorger

Bezogen auf die Exporte und Importe wickelte die EU im Jahr 2015 fast zwei Drittel ihres gesamten Warenhandels innerhalb der eigenen Grenzen ab. Für einzelne Mitgliedstaaten ist die Bedeutung des Binnenmarktes größer.[114]

Binnenhandel der Europäischen Union (2015)[114]
Mitgliedstaat Importe
(Mio. Euro)
Binnen-
importe
(Mio. Euro)
Exporte
(Mio. Euro)
Binnen-
exporte
(Mio. Euro)
Gesamt-
binnen­handels-
volumen
(Mio. Euro)
Gesamt-
binnen-
handel
(in %)
Belgien Belgien 338.200 212.100 358.900 258.100 470.200 8,67
Bulgarien Bulgarien 26.400 17.000 23.200 14.900 31.900 0,41
Danemark Dänemark 77.100 53.500 85.900 52.600 106.100 1,88
Deutschland Deutschland 946.400 612.600 1.198.300 693.900 1.306.500 21,82
Estland Estland 13.100 10.700 11.600 8.700 19.400 0,27
Finnland Finnland 54.200 39.500 53.600 31.500 71.000 1,24
Frankreich Frankreich 516.100 352.700 456.000 268.200 620.900 11,02
Griechenland Griechenland 43.600 23.000 25.800 13.900 36.900 0,69
Irland Irland 64.300 43.600 108.600 58.500 102.100 1,63
Italien Italien 368.600 215.600 413.800 227.200 442.800 7,87
Kroatien Kroatien 18.400 14.300 11.600 7.600 21.900 0,23
Lettland Lettland 12.900 10.300 10.900 7.500 17.800 0,23
Litauen Litauen 25.500 17.000 23.000 14.200 31.200 0,39
Luxemburg Luxemburg 21.100 15.300 15.600 13.100 28.400 0,54
Malta Malta 5.200 1.800 2.300 1.000 2.800 0,06
Niederlande Niederlande 455.900 208.100 511.200 386.100 594.200 10,30
Osterreich Österreich 139.900 107.300 137.300 96.100 203.400 3,49
Polen Polen 173.600 121.700 178.700 141.600 263.300 3,68
Portugal Portugal 60.100 46.000 49.800 36.200 82.200 1,42
Rumänien Rumänien 63.000 48.600 54.600 40.200 88.800 1,22
Schweden Schweden 124.000 86.600 126.100 73.700 160.300 2,87
Slowakei Slowakei 66.300 52.100 68.100 58.200 110.300 1,56
Slowenien Slowenien 26.800 18.700 28.800 21.900 40.600 0,62
Spanien Spanien 278.800 167.900 254.000 165.100 333.000 5,24
Tschechien Tschechien 126.600 97.600 142.600 118.900 216.500 3,11
Ungarn Ungarn 83.500 63.600 88.800 72.300 135.900 2,01
Zypern Republik Zypern 5.000 3.700 1.600 900 4.600 0,10
Europaische Union Europäische Union 4.698.600 2.963.200 4.855.700 2.963.200 100
330px-EU_largest_trading.png
EU (2015)Top 10 Handelspartner (2015)Top 11–20 Handelspartner (2015)
Top 15 der Handelspartner der Europäischen Union (2021)[115]
Rang Handel­spartner Handels-
volumen
(Mio. Euro)
Gesamt-
handel
(%)
Exporte
(Mio. Euro)
Exporte
(%)
Importe
(Mio. Euro)
Importe
(%)
1 China Volksrepublik Volksrepublik China A1 696.127 16,2 223.413 10,3 472.715 22,3
2 Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten 631.845 14,7 399.391 18,3 232.454 11,0
3 Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 430.530 10,0 283.603 13,0 146.927 6,9
4 Schweiz Schweiz 280.152 6,5 156.480 7,2 123.672 5,8
5 Russland Russland 251.617 5,9 89.275 4,1 162.342 7,7
6 Turkei Türkei 157.238 3,7 79.255 3,6 77.983 3,7
7 Norwegen Norwegen 131.198 3,1 56.532 2,6 74.666 3,5
8 Japan Japan 124.621 2,9 62.351 2,9 62.269 2,9
9 Korea Sud Südkorea 107.297 2,5 51.857 2,4 55.440 2,6
10 Indien Indien 87.999 2,1 41.844 1,9 46.155 2,2
11 Brasilien Brasilien 66.773 1,6 33.856 1,6 32.917 1,6
12 Taiwan Taiwan 63.987 1,5 28.411 1,3 35.576 1,7
13 Mexiko Mexiko 61.101 1,4 37.718 1,7 23.384 1,1
14 Kanada Kanada 60.706 1,4 37.249 1,7 23.457 1,1
15 Ukraine Ukraine 52.367 1,2 28.293 1,3 24.074 1,1
Europaische UnionEU, Europäische Union Handelsvolumen der EU 4.299.442 100 2.180.623 100 2.118.818 100
A1 
250px-Density_of_Population_in_EU_2014.svg.png
Karte der EU NUTS 2 Gebiete nach Bevölkerungsdichte aus dem Jahr 2014
250px-EU_27_%28from_2020%29_population_pyramid_in_2023_%282%29.svg.png
Bevölkerungspyramide der EU27 2020

Auf Grundlage einer Schätzung von Eurostat lebten in der Europäischen Union (EU-27) am 1. Januar 2020 insgesamt 448.285.127 Einwohner auf 4.234.564 km².[116] Die Europäische Union gehört damit mit einer Bevölkerungsdichte von 119 Einwohnern/km² (2019) bzw. 104 Ew./km² (2020) zu den dichtest besiedelten Regionen der Welt.

Der Mitgliedstaat mit den meisten Bewohnern ist Deutschland (es hatte 2020 geschätzt 83,1 Millionen Einwohner), der mit den wenigsten ist Malta (514.500 Einwohner). Die Geburtenraten in der Europäischen Union sind mit durchschnittlich etwa 1,6 Kindern pro Frau gering. Die höchste Geburtenrate im Jahr 2022 hatte Irland (11,5 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr), Deutschland hatte 8,8 und der Durchschnitt (EU-27) 8,7 Geburten pro Tausend Einwohnern und Jahr. Schlusslichter waren Spanien (6,9) und Italien (6,7).[117]

In der Europäischen Union liegen 15 Millionenstädte (Stand: 2022). Aufgrund der unterschiedlich zugeschnittenen Stadtgebiete ist ein Größenvergleich allerdings für die zugehörigen Metropolregionen aussagekräftiger: Mit der Metropolregion Paris (aire urbaine de Paris) liegt die größte Metropolregion der Europäischen Union mit ungefähr 12,5 Millionen Einwohnern in Frankreich. Es gibt jedoch auch Statistiken, die mit anderen räumlichen Abgrenzungen arbeiten und somit zu anderen Einwohnerzahlen und ggf. abweichenden Ranglisten kommen, wie z. B. in der Liste der größten Metropolregionen der Welt, die auch drei Metropolregionen der EU enthält: Paris, das Ruhrgebiet und Madrid (in dieser Reihenfolge).

Europäische Union (Europa)
Städte der Europäischen Union mit mehr als einer Million Einwohner
(Hauptstädte in Fettschrift)
Rang Name Einwohner Fläche
(km²)
Einw. je km² Stand
1 Berlin 3.644.826 892 4.090 31. Dez. 2018[118]
2 Madrid 3.280.782 607 5.405 1. Jan. 2022[119]
3 Rom 2.651.040 1.285 2.063 31. Okt. 2013[120]
4 Paris 2.273.305 105 21.651 1. Jan. 2013[121]
5 Wien 1.889.083 415 4.257 1. Jan. 2018[122]
6 Hamburg 1.841.179 755 2.439 31. Dez. 2018[123]
7 Budapest 1.754.000 525 3.306 1. Jan. 2015[124]
8 Warschau 1.861.599 518 3.594 1. Jan. 2024[125]
9 Bukarest 1.716.961 228 7.531 1. Dez. 2021[126]
10 Barcelona 1.702.547 100 17.025 1. Jan. 2022[119]
11 München 1.471.508 310 4.747 31. Dez. 2018[127]
12 Mailand 1.315.416 160 8.221 31. Okt. 2013[120]
13 Prag 1.243.201 496 2.527 31. Dez. 2013[128]
14 Sofia 1.190.256 492 2.419 31. Dez. 2022[129]
15 Köln 1.085.441 405 2.584 30. Nov. 2020[130]

In der EU werden gegenwärtig 24 Sprachen als offizielle Amtssprachen der Europäischen Union anerkannt, mit denen alle Gremien der EU kontaktiert werden können. Darunter sind Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

Obwohl alle 24 Amtssprachen der EU offiziell auch als Arbeitssprachen der EU-Kommission gelten, werden vor allem Englisch, Französisch und Deutsch verwendet.[131] Besonders das Englische überwiegt hierbei aufgrund seiner dominanten Verbreitung als Zweitsprache und es bildete sich ein simplifiziertes „Euro English“ in der internen und externen Kommunikation der EU heraus.[132] Im Europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden und werden von Dolmetschern simultan übersetzt. Abgeordnete, Journalisten und andere Zuhörer können die Debatten über Kopfhörer verfolgen. Die Abgeordneten sprechen deshalb meist in ihrer Staatssprache.

Nach Art. 24 AEUV haben alle Unionsbürger das Recht, sich in einer der 24 in Art. 55 EU-Vertrag genannten Sprachen an die Organe der EU zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten. Neben diesen Amtssprachen existieren zahlreiche Minderheitensprachen, wie z. B. Katalanisch oder Baskisch in Spanien oder Russisch in den baltischen Ländern.[133] Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren.

Darüber hinaus existieren Programme, wie beispielsweise seit 1982 zur Förderung von Regional- oder Minderheitenkulturen das Europäische Büro für weniger verbreitete Sprachen (EBLUL) und seit 1987 das Informations- und Dokumentationsnetz Mercator. Die EU legt erklärtermaßen Wert darauf, die Sprachen und Sprachenvielfalt, d. h. auch die Minderheitensprachen in der Europäischen Union, zu achten und zu respektieren.

Die sechs meistgesprochenen Sprachen in der Europäischen Union 2023
(einschl. Differenz zu EU27 im Jahr 2012)[134]
Sprache Amtssprache
in Mitgliedstaat
als Muttersprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) als Fremdsprache gesprochen (Anteil an der Bevölkerung) Sprecher insgesamt in der EU (Anteil an der Bevölkerung)
Englisch Irland Irland, Malta Malta 2 % (±0 A2) 47 % (+5) 49 % (+5)
Deutsch Deutschland Deutschland, Osterreich Österreich
Luxemburg Luxemburg, Belgien Belgien
Italien Italien
19 % (+3) 10 % (−2) 29 % (+1)
Französisch Frankreich Frankreich, Belgien Belgien
Luxemburg Luxemburg, Italien Italien
15 % (+3) 11 % (±0) 26 % (+3)
Italienisch Italien Italien 13 % (±0) 03 % (±0) 16 % (±0)
Spanisch Spanien Spanien 09 % (±0) 07 % (±0) 16 % (±0)
Polnisch Polen Polen 09 % (±0)) 01 % (±0) 10 % (±0)
A2 
Da sich die Differenz zu 2012 auch bereits nur auf die EU27 (ohne UK) bezieht, hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU im Jahr 2020 keinen Effekt.

Religionen und Weltanschauungen

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Das Christentum ist in den meisten EU-Staaten die vorherrschende Religion. In den südlichen Mitgliedstaaten dominiert der Katholizismus, im Norden der Protestantismus. Griechenland, Zypern, Rumänien und Bulgarien sind orthodox geprägte Länder. Mögliche Beitrittskandidaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung sind Albanien und Bosnien und Herzegowina. Etwa ein Viertel der EU-Bürger gehört keiner Religion an (Stand: 2015).

Religion in der Europäischen Union (2015)[135]
Religion/Weltanschauung Bevölkerungs­anteil
Christentum 71,6 %
römisch-katholisch 45,3 %
protestantisch 11,1 %
orthodox 9,6 %
andere christliche Konfession 5,6 %
andere Religion 4,5 %
muslimisch 1,8 %
buddhistisch 0,4 %
jüdisch 0,3 %
hinduistisch 0,3 %
sikhistisch 0,1 %
übrige Religionen 1,6 %
keine Religion 24,0 %
nicht gläubig/Agnostizismus 13,6 %
Atheismus 10,4 %

Lebensqualität und Gesundheit

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250px-Nyhavn-2023.jpg
Kopenhagen zählt laut HDI zu den hochentwickelten Städten der EU

Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen klassifiziert alle Mitgliedstaaten als Staaten mit „sehr hoher menschlicher Entwicklung“, da alle einen Index der menschlichen Entwicklung (HDI) 2023 von mehr als 0,8 haben.[136] Der HDI 2023 ist bei Island mit 0,972 am höchsten und bei Bulgarien/Rumänien mit 0,845 am geringsten.

Die Lebenserwartung bei der Geburt betrug für das Jahr 2023 im EU-Durchschnitt 81,4 Jahre. Für Männer lag sie bei 78,7 Jahren und für Frauen bei 84,0 Jahren. Die längste Lebenserwartung hatten EU-Bürger in Spanien mit 84,0 Jahren, die kürzeste innerhalb der EU hatten die Bürger von Bulgarien und Lettland mit unter 76 Jahren.[137]

Lebenserwartung in der Europäischen Union
Nr Staat Lebens­erwartung
Gesamt Männer Frauen
1 Belgien Belgien 82,5 80,4 84,5
2 Bulgarien Bulgarien 75,8 72,0 79,7
3 Danemark Dänemark 81,8 79,9 83,7
4 Deutschland Deutschland 81,1 78,7 83,5
5 Estland Estland 79,1 74,5 83,3
6 Finnland Finnland 81,6 79,0 84,3
7 Frankreich Frankreich 83,0 80,1 85,7
8 Griechenland Griechenland 81,8 79,2 84,4
9 Irland Irland 82,9 81,1 84,6
10 Italien Italien 83,5 81,4 85,4
11 Kroatien Kroatien 78,6 75,5 81,8
12 Lettland Lettland 75,6 70,4 80,6
13 Litauen Litauen 77,6 72,9 81,9
14 Luxemburg Luxemburg 83,4 81,7 85,0
15 Malta Malta 83,4 81,6 85,2
16 Niederlande Niederlande 81,9 80,4 83,4
17 Osterreich Österreich 81,9 79,5 84,2
18 Polen Polen 78,4 74,6 82,1
19 Portugal Portugal 82,5 79,5 85,3
20 Rumänien Rumänien 76,4 72,6 80,4
21 Schweden Schweden 83,4 81,7 85,0
22 Slowakei Slowakei 78,2 74,9 81,5
23 Slowenien Slowenien 82,0 79,1 84,9
24 Spanien Spanien 84,0 81,3 86,7
25 Spanien Spanien 84,0 81,3 86,7
26 Ungarn Ungarn 76,7 73,4 79,9
27 Zypern Republik Zypern 82,9 80,9 84,9
Rang Staat Gesamt Männer Frauen
Lebens­erwartung
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Die 36. Verleihung des Europäischen Filmpreis durch die Europäische Filmakademie, 2023
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Die erste Kulturhauptstadt Europas wurde Athen im Jahr 1985

Mit der gemeinsamen Kulturpolitik will die EU „einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes“ (Art. 167 AEUV) leisten. Das Ziel der kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU wird oft unter dem Schlagwort des europäischen Kulturraums gefasst.[138]

Ausdruck des kulturellen Engagements der EU waren in den Jahren 1996 bis 1999 die Programme Kaleidoskop (Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten), Ariane (Förderung des Bereichs Buch, Lesen und Übersetzung) und Raphael (Förderung des kulturellen Erbes von europäischer Bedeutung). In den Jahren 2000 bis 2004 wurden im Rahmen des Nachfolgeprogramms Kultur 2000 insgesamt 167 Millionen Euro für Projekte ausgegeben, die auf einen gemeinsamen Kulturraum zielten.[139] Kultur 2000 wurde 2004 um zwei Jahre verlängert und wurde dann durch das Kulturförderprogramm 2007–2013 abgelöst. Der Großteil der EU-Fördermittel für Kultur von etwa 80 % kommt aus den EU-Strukturfonds, macht allerdings nur etwa 3 % aller Strukturfondsmittel aus.

Einen besonderen Akzent setzt die Aktion Kulturhauptstadt Europas. Dieser Titel wird seit 1985 jährlich einer oder zwei europäischen Städten verliehen, in denen im entsprechenden Jahr zahlreiche kulturelle Veranstaltungen stattfinden. Die so ausgezeichneten Städte erfreuen sich erhöhter Aufmerksamkeit.

Der Europäische Filmpreis wird jährlich in über 20 Kategorien vergeben. Seit 1997 wurden dort nominierte Filme u. a. mit EU-Mitteln aus dem Programm MEDIA unterstützt.

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Schuman Parade am Europatag in Warschau

Die Symbole der Europäischen Union entsprechen funktional den Hoheitszeichen und sonstigen Symbolen von Nationalstaaten. Sie sollen die Politik der Europäischen Union als Gemeinschaft von Nationalstaaten widerspiegeln. Zu diesen Symbolen zählen die Europaflagge, die Europahymne, der Europatag, das Europamotto sowie die Währung Euro.

Die Europaflagge zeigt einen Kranz aus zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Ihre Zahl symbolisiert nicht die Anzahl der Mitgliedstaaten, sondern soll „Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit“ ausdrücken. Die Flagge wurde vom Europarat seit 1955, von der EG seit 1985 als offizielles Emblem gebraucht.

Europahymne

Die Europahymne ist die instrumentale Fassung des letzten Satzes der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven. 1972 wurde die Melodie vom Europarat, 1985 von der EG als Hymne angenommen. Sie tritt neben die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten und versinnbildlicht die Werte, die alle teilen, sowie die Einheit in der Vielfalt.

Der Europatag soll mit Veranstaltungen und Werbung an den Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 erinnern, der heute als Grundstein der europäischen Einigung gilt. Auf dem Rat von Mailand 1985 wurde beschlossen, zur Erinnerung an dieses Ereignis jährlich den Europatag der Europäischen Union zu begehen, an dem nun seit 1986 zahlreiche Veranstaltungen und Festlichkeiten stattfinden.

Das Europamotto ist der Leitspruch In Vielfalt geeint, der die gemeinsame, aber national unterschiedliche europäische Identität zum Ausdruck bringen soll. Er wurde 2000 im Zuge eines Wettbewerbs unter Schülern aus 15 europäischen Staaten ausgewählt.

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Gewinn des Ryder Cup im Jahr 2006

Erst mit dem Europäischen Jahr der Erziehung durch den Sport (2004) begann die EU sich mit Sport zu befassen. Die UEFA hatte stets argumentiert, der Sport bewege sich außerhalb der Zuständigkeit der EU. Durch die Bosman-Entscheidung 1995 hat der EuGH deutlich gemacht, dass Profisport zur Wirtschaft gehört, die europäischen Verträge somit gelten. Im Rahmen einer Anhörung 2006 wurde festgestellt, dass die Organisation nationaler Fußballligen den europäischen Verträgen zuwiderlaufe, da die unterschiedlich großen nationalen Märkte die Entwicklung der Fußballvereine beeinträchtigten.[140]

Im Weiss-Buch Sport der EU von 2007[141] sind die Probleme aufgelistet, die durch das Ende des Amateur-Statuts entstanden sind (der Spitzensport ist damit in der Regel ein Wirtschaftsgut); dennoch wird er gemäß § 165 des Vertrages von Lissabon weiter als Amateursport behandelt.[142] Zwar werden inzwischen EU-Mittel für den Sport bereitgestellt (Mobilität, Integration von Ausländern, Gesundheitsprophylaxe etc.), aber eine eigene EU-Sportpolitik gibt es bisher nicht.

Im Ryder Cup tritt gegenwärtig die aus Europäern zusammengesetzte Mannschaft unter der Flagge der EU an. Außerdem finanziert die EU die jährlich stattfindende Europäische Woche des Sports.[143]

Hauptartikel: Europäische Identität

Ausgehend vom Adonnino-Bericht zum „Europa der Bürger“, der 1985 vom Europäischen Rat angenommen wurde, konnten eine Vielzahl teils symbolischer, teils politischer Maßnahmen verwirklicht werden, um die Europäische Gemeinschaft im Alltag erfahrbar zu machen und eine gemeinsame Europäische Identität zu fördern.

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Junge EU-Bürger im Rahmen des Erasmus-Programms in Pavia

Diese reichten von den EU-Symbolen über den Europäischen Führerschein, das Studentenaustauschprogramm Erasmus, die Unionsbürgerschaft, die Schaffung eines Europäischen Bürgerbeauftragten und das individuelle Petitionsrecht beim Europäischen Parlament bis zum EU-weiten Kommunalwahlrecht am jeweiligen Wohnort. Eine größere Rolle spielen außerdem das Schengener Abkommen, durch das in der EU auf Kontrollen des grenzüberschreitenden Personenverkehrs verzichtet wird, und der Euro als gemeinsame Währung.

Inwieweit dies einem europäischen Identitätsbewusstsein aufhelfen kann bleibt offen. Häufig bildet nicht die EU, sondern der Nationalstaat den gesellschaftlichen Orientierungsrahmen der Europäer. Medien, Bildungssysteme, soziale Gruppierungen sowie Interessenverbände sind noch vorwiegend auf nationaler Ebene organisiert. Neben unterschiedlicher kultureller Traditionen ist es vor allem die Sprachbarriere, die große Teile der EU-Bevölkerung von entsprechender Partizipation ausschließt und die Herausbildung einer europäischen Öffentlichkeit behindert. Im Zuge der Digitalisierung haben außerdem fast alle EU-Gesellschaften einen Großteil ihrer Medienhoheit an außereuropäische IT-Unternehmen abgeben müssen. Die Vermittlung und Bewirtschaftung von Inhalten und kulturellen Werten schwächte sich dadurch bis 2020 deutlich ab.[144]

Die singuläre Mischung von supranationalen und intergouvernementalen Strukturmerkmalen des EU-Staatenverbunds und seiner Organe war und ist zum einen Gegenstand vielfältiger Kritik und zum anderen unterschiedlicher Zielperspektiven für die künftige Entwicklung der Europäischen Union. Ein Thema der Kritik ist u. a. ein den Organen der EU nachgesagtes Demokratiedefizit, dem in der bisherigen Entwicklung unter anderem mit einer Stärkung der Stellung des Europäischen Parlaments und der Ausgestaltung einer Unionsbürgerschaft entgegengewirkt wurde.

Den Pro-Europäern stehen Euroskeptiker gegenüber. Diese geben europäische Politik als ursächlich aus für Probleme und Krisenerscheinungen auf nationalstaatlicher Ebene, die in der Bevölkerung als zentral wahrgenommen werden. In kultureller Hinsicht sehen viele Euroskeptiker die EU als Gefährdung der nationalen Eigenständigkeit.[145] Pro-Europäer sehen hingegen nicht selten die Vorteile einer Gemeinschaft im Umfeld globaler Herausforderungen und Bedrohungen.

Mit dem Brexit-Referendum von 2016 und dem 2020 nachfolgenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU geriet der Prozess einer fortgesetzten europäischen Integration deutlich ins Stocken. Andererseits sank in den Jahren 2020 bis 2022 die Zustimmung der Bevölkerung zum Verlassen der EU gegenüber dem Zeitraum 2016/2017 über alle EU-Staaten hinweg – um rund 4,5 Prozentpunkte in Tschechien und Schweden bis zu über 10 Prozentpunkte in Finnland. Gemäß der Umfrage des European Social Survey war im Befragungszeitraum 2020/2022 die Zustimmung zu einem EU-Austritt in Tschechien mit 29,2 % am höchsten und in Spanien mit 4,7 % am geringsten. Die emotionale Bindung zur EU stieg in den meisten Mitgliedstaaten von 2016 bis 2022 an und blieb in einigen anderen stabil.[146]

Einen weithin beachteten Reformplan hat der französische Staatspräsident Emmanuel Macron mit seiner Initiative für Europa 2017 vorgelegt.[147] 2024 erneuerte und ergänzte er zahlreiche Vorschläge.[148] Im selben Jahr schlug der Sonderbeauftragte Enrico Letta in einem Bericht Maßnahmen vor, um die strategische Wettbewerbsfähigkeit der EU zu fördern.[149]

Portal: Europäische Union – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Europäische Union

Überblickswerke

  • Ruth Reichstein: Die 101 wichtigsten Fragen – Die Europäische Union. (C. H. Beck Paperback, Band 7034), 4., überarbeitete und aktualisierte Auflage, C. H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-68396-1.
  • Werner Weidenfeld: Die Europäische Union. 3., aktualisierte Auflage. UTB / Fink, München 2013, ISBN 978-3-8252-3986-2.
  • Andreas Wehr: Die Europäische Union. 2., aktualisierte und erweiterte Auflage. Papyrossa, Köln 2015, ISBN 978-3-89438-498-2.

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Einzelnachweise

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  1. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel, manche Tagungen hält er in Luxemburg ab.
  2. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg, zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse finden in Brüssel statt, sein Generalsekretariat ist in Luxemburg.
  3. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel und Dienststellen in Luxemburg.
  4. eurostat: Fläche nach NUTS 3 Regionen. In: Eurostat. Eurostat, 19. Juni 2023, abgerufen am 5. Januar 2024 (englisch). 
  5. ec.europa.eu, Stand 1. Januar 2023, abgerufen am 11. Februar 2024.
  6. a b cia.gov (Memento vom 11. Juni 2020 im Internet Archive), Stand 1. Januar 2017, abgerufen am 17. Juli 2017.
  7. Rechtspersönlichkeit der EU.
  8. „European Union @ United Nations“ (Memento vom 3. Oktober 2012 im Internet Archive)
  9. A whack-a-mole approach to big tech won’t do, says Europe’s antitrust chief, The Economist, abgerufen am 13. Juni 2024.
  10. John McCormick: The European superpower (2007), ISBN 978-1-4039-9845-3. OCLC 71266552.
  11. Jeremy Rifkin: The European Dream. Polity Press, 2004, ISBN 1-58542-345-9 (englisch, archive.org). 
  12. Andrew Moravcsik: Europe: The quiet superpower. In: French Politics. Band 7, Nr. 3–4, 2009, ISSN 1476-3419, S. 403–422, doi:10.1057/fp.2009.29 (englisch, s2cid:143049416). 
  13. Oliver Burgard: Europa von oben – Warum die politischen Initiativen für eine Europäische Union nach dem Ersten Weltkrieg scheiterten. In: Die Zeit. 13. Januar 2000, abgerufen am 9. Mai 2014. 
  14. Peter Krüger: „Das unberechenbare Europa: Epochen des Integrationsprozesses vom späten 18. Jahrhundert bis zur Europäischen Union.“ W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 3-17-016586-0, S. 207 (Beginn Kalter Krieg); Gustav Schmidt: „Die Römischen Verträge und der (Kalte Krieg) Ost–West–Konflikt“ (Memento vom 24. Dezember 2008 im Internet Archive), abgerufen am 29. März 2008.
  15. a b Website des norwegischen Nobelpreiskomitees. Abgerufen am 12. Oktober 2012. Den Prinzessin-von-Asturien-Preis für Eintracht erhielt die Europäische Union 2017.
  16. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen: Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 51.
  17. Christoph Driessen: Griff nach den Sternen. Die Geschichte der Europäischen Union. Regensburg 2024, S. 51.
  18. Michael Gehler: Europa: Ideen, Institutionen, Vereinigung. Olzog, München 2005, ISBN 3-7892-8129-8. 
  19. Europäische Kommission, 1951 (Memento vom 19. Mai 2014 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014.
  20. Europäische Kommission, 1957, abgerufen am 19. Mai 2014.
  21. Europäische Kommission, 1967, abgerufen am 19. Mai 2014.
  22. Europäische Kommission, 1954 (Memento vom 19. Mai 2014 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014.
  23. European Navigator (Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe), Étienne Deschamps: Die Politik des leeren Stuhls, abgerufen am 22. August 2013.
  24. a b Europäische Kommission, History: 1963, abgerufen am 22. August 2013.
  25. „Dokument zur europäischen Identität“ (Kopenhagen, 14. Dezember 1973) (Memento vom 17. Mai 2013 im Internet Archive; PDF; 36 kB), veröffentlicht im „Bulletin der Europäischen Gemeinschaften“, Dezember 1973, Nr. 12, S. 131–134, abgerufen im Portal europarl.europa.eu am 10. November 2012.
  26. Europäische Kommission, 1987, abgerufen am 19. Mai 2014.
  27. REGIERUNGonline, Die Europäische Einigung – eine einzigartige Erfolgsgeschichte (Memento vom 4. Januar 2009 im Internet Archive), abgerufen am 2. Mai 2008.
  28. europa.eu: Die Geschichte der Europäischen Union – 1993 (Chronologie).
  29. Die „EU“ hat keine Gesetzgebungsbefugnisse. In: marquix.homelinux.net. Finanzredaktion Hamburg, 10. Dezember 2012, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 10. Dezember 2012; abgerufen am 18. Februar 2006. 
  30. Günter Verheugen, Rede vom 31. März 2003 an der Technischen Universität Budapest, abgerufen am 20. Februar 2008.
  31. Konsolidierte Fassungen des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union , abgerufen am 5. August 2016
  32. Europäischer Rat 23. und 24. März 2000, Lissabon.
  33. Ein neuer Vertrag für die Europäische Union. Europäisches Informationszentrum (EIZ) Niedersachsen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Mai 2008; abgerufen am 19. Mai 2014. 
  34. Europäische Kommission, Der Vertrag auf einen Blick (Memento vom 20. Dezember 2007 im Internet Archive), abgerufen am 2. Mai 2008.
  35. Daten zur Eurokrise: Wie geht es Europas Staaten? In: tagesschau.de.
  36. „Europa soll grüner und digitaler werden. EU-Parlament bestätigt das Team der künftigen Kommissionschefin von der Leyen mit breiter Mehrheit.“ In: Der Tagesspiegel. 28. November 2019, S. 7.
  37. „Europaparlament ruft den Klimanotstand aus.“ In: Der Tagesspiegel. 29. November 2019, S. 1.
  38. Susanne Schwarz: „EU-Parlament ruft Klimanotstand aus.“ In: Klimareporter. 28. November 2019; abgerufen am 29. November 2019.
  39. Transportation during the pandemic - European Commission. Abgerufen am 15. Mai 2025 (englisch). 
  40. deutschlandfunk.de: Fünf Jahre Corona - Wie die EU auf die Pandemie reagiert hat. 23. Januar 2025, abgerufen am 15. Mai 2025. 
  41. Die Sanktionen der EU gegen Russland im Detail. Abgerufen am 15. Mai 2025. 
  42. tagesschau.de Zwei Länder auf der langen Zielgeraden zur EU.
  43. Institut Jacques Delors - How has the war already changed the European Union? (englisch).
  44. Die Verteidigung der EU in Zahlen.
  45. tagesschau.de Polen will EU-Milliarden für seine Streitkräfte.
  46. EU Kommission - Presseerklärung von Präsidentin von der Leyen zum Verteidigungspaket.
  47. Defenseone.com – ‘Make Europe Great Again’ and more from a longer version of the National Security Strategy.
  48. Kielinstitut - Ukraine Support Tracker.
  49. Politico.eu - Pentagon aggressively lobbies EU against Buy European weapons push.
  50. CIA World Factbook: European Union (englisch), abgerufen am 1. April 2025.
  51. Demographic Trends, Socio-Economic Impacts and Policy Implications in the European Union. (Memento vom 22. Juli 2013 im Internet Archive; PDF; 103 kB), Europäische Kommission (Generaldirektion für Beschäftigungspolitik, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit), (englisch) S. 10; abgerufen am 29. März 2008.
  52. Map of the Biogeographical Regions and Marine regions used in Article 17 reporting. (Memento vom 2. Juni 2017 im Internet Archive)
  53. Die EU-Volksabstimmungen in Österreich, Finnland, Schweden und Norwegen: Verlauf, Ergebnisse, Motive und Folgen. (Memento vom 30. August 2021 im Internet Archive; PDF; 70 kB), IHS Reihe Politikwissenschaft, No. 23, 1995.
  54. a b Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union
  55. 2010/718/EU: Beschluss des Europäischen Rates vom 29. Oktober 2010 zur Änderung des Status der Insel Saint-Barthélemy gegenüber der Europäischen Union. In: Amtsblatt der Europäischen Union. Nr. L 325 vom 9. Dezember 2010, S. 4.
  56. Europäische Kommission: Beitrittskriterien (Memento vom 12. Februar 2012 im Internet Archive), abgerufen am 19. Mai 2014;
    Europäischer Rat (Kopenhagen): Schlussfolgerungen des Vorsitzes. (PDF; 276 kB) S. 13 (PDF; 283 kB), abgerufen am 20. Februar 2008.
  57. Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 des Rates vom 17. Juli 2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA).
  58. Focus: „Island beantragt EU-Mitgliedschaft“ vom 17. Juli 2009.
  59. „EU-Kommission begrüßt Beschluss des Rates zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Island“, Portal der EU, 17. Juni 2010, abgerufen am 22. Juni 2010.
  60. „Islands zieht Beitrittsantrag zurück“, abgerufen am 13. März 2015.
  61. n-tv, 17. Dezember 2010: Europäisches Kandidatenkarussell: Montenegro darf mitspielen.
  62. Tagung des Europäischen Rates 16./17. Dezember 2010 Schlussfolgerungen. Europäische Union, 17. Dezember 2010, abgerufen am 22. Dezember 2010. 
  63. EU-Erweiterung: EU-Tür für Albanien bleibt zu. Die Presse, 18. Dezember 2013, abgerufen am 19. Mai 2014. 
  64. Europäische Union: Albanien jetzt offiziell EU-Beitrittskandidat. Spiegel Online, 24. Juni 2014, abgerufen am 24. Juni 2014. 
  65. Europäische Kommission, Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerberländer, abgerufen am 20. Februar 2008.
  66. https://twitter.com/ua_parliament/status/1498326340591919110. Abgerufen am 28. Februar 2022. 
  67. tagesschau.de: Nach Ukraine-Antrag: Georgien reicht EU-Beitrittsgesuch ein. Abgerufen am 3. März 2022. 
  68. Alexander Tanas: With war on its doorstep, Moldova applies for EU membership. In: Reuters. 3. März 2022 (reuters.com [abgerufen am 3. März 2022]). 
  69. EU-Gipfel Ukraine und Moldau sind Beitrittskandidaten. In: tagesschau.de. 23. Juni 2022, abgerufen am 23. Juni 2022.
  70. Georgia Granted EU Candidate Status. In: civil.ge. 14. Dezember 2022, abgerufen am 14. Dezember 2022. 
  71. EU moves to start drafting Montenegro accession treaty. In: Reuters. 22. April 2026, abgerufen am 23. April 2026 (englisch). 
  72. a b Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union: Organe und Verfahren: Abgeleitetes Recht (Memento vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
  73. Amt für Amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften: Organe und Verfahren: Verträge (Memento vom 13. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 21. Februar 2008.
  74. „Europäisches und öffentliches Wirtschaftsrecht I.“ 3. Auflage. – Springer, Wien/New York.
  75. Consolidated version of the Treaty on European Union/Title III: Provisions on the Institutions.
  76. Sitzverteilung auf der Website des Europäischen Parlaments
  77. Sitzverteilung auf der Website des Europäischen Parlaments
  78. Zu den Ausnahmen siehe Art. 289 IV AEUV.
  79. https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/allocation-portfolios-supporting-services_en.pdf
  80. WELT: EU-Kommission: Von der Leyen benennt drei mächtige Stellvertreter. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]). 
  81. Tobias Kaiser: EU-Kommission: Von der Leyen setzt auf Klima und Digitales. 10. September 2019 (welt.de [abgerufen am 10. September 2019]). 
  82. EU-Kommission: Neue irische Kommissarin McGuinness ernannt. In: deutschlandfunk.de. 12. Oktober 2020, abgerufen am 12. Oktober 2020. 
  83. „Die Urteile waren umwälzend“, heißt es bei Dieter Grimm, dem Rechtswissenschaftler und früheren Richter des Bundesverfassungsgerichts, „weil das so in den Verträgen nicht vereinbart worden war, auch wohl kaum vereinbart worden wäre. Der Vorgang ist nicht ohne Grund als »Konstitutionalisierung« der Verträge gedeutet worden. Zwar blieb die Rechtsgrundlage der EU ihrer Rechtsnatur nach ein völkerrechtlicher Vertrag. Die Mitgliedstaaten behielten ihre Stellung als »Herren der Verträge«. Nur sie bestimmten über die Rechtsgrundlage der EU. Sie wirkte aber aufgrund dieser Rechtsprechung wie eine Verfassung. Es gab nun neben der politischen Integration durch Vertragsschluss und Setzung sekundären europäischen Rechts einen alternativen judikativen Integrationspfad durch Überwindung der nationalen Rechtsvielfalt mittels Vertragsinterpretation.“ (Dieter Grimm: „Europa ja – aber welches?“ In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt/New York 2017, S. 34 f.).
  84. Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften. (PDF; 1,5 MB) Abgerufen am 28. August 2024.
  85. S. Seeger: Beamte und Bedienstete der EU. In: Große Hüttmann, Wehling: Das Europalexikon. 3. Auflage, Bonn 2020, abgerufen am 28. August 2024.
  86. Art. 1 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften.
  87. Beschluss über das System der Eigenmittel (Memento vom 30. März 2009 im Internet Archive)
  88. Der Mehrjährige Finanzrahmen der EU 2014–2020 – Anteile am Gesamtumfang (Memento vom 27. Januar 2018 im Internet Archive). Infografik des Bundesfinanzministeriums, abgerufen am 26. Januar 2018.
  89. EU-Haushalt 2014–2020: Die Details in Zahlen.
  90. Verhandlungsprozess über den langfristigen EU-Haushalt 2021–2027 und NextGenerationEU.
  91. Beispielsweise hat das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) mittlerweile weltweit verwendete Standards in der Telekommunikation geschaffen, etwa Euro-ISDN, GSM und DECT.
  92. Vgl. die Dassonville-Entscheidung (EuGHE 1974, 837, 852) sowie das Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979.
  93. Vgl. die Darstellung des EFRE auf der Homepage der Europäischen Kommission (Memento vom 2. November 2011 im Internet Archive) und der Überblick über die durch den EFRE geförderten Regionen (Memento vom 3. Oktober 2011 im Internet Archive).
  94. Grundsatzdokument für EU-Verteidigungsunion ist unterzeichnet. In: Zeit Online, 13. November 2017.
  95. Mehr Exzellenz für Europa. In: Der Tagesspiegel. 28. Februar 2007, S. 27.
  96. Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (EG-Produkthaftungsrichtlinie).
  97. Natura 2000 Barometer (englisch), abgerufen am 8. August 2014.
  98. Merkel schafft Kompromiss. n-tv, 9. März 2007.
  99. Erneuerbare Energien in der EU. In: Tagesspiegel. 24. Januar 2008 (archive.org). 
  100. Datenbank zu erneuerbaren Energien. (Memento vom 5. Februar 2009 im Internet Archive) BMU
  101. Jean-Claude Juncker, Politische Leitlinien, S. 6.
  102. Bruttoinlandsprodukt in der Europäischen Union 2016.
  103. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in den EU-Mitgliedstaaten 2023, Statista, abgerufen am 17. Mai 2024.
  104. de.statista.com.
  105. Eurostat, Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Jährliche Veränderungsrate (%).
  106. Eurostat, Energieintensität der Wirtschaft.
  107. The World Factbook — Central Intelligence Agency. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. September 2018; abgerufen am 12. August 2017 (englisch). 
  108. Eurostat, Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, vierteljährliche Daten.
  109. Daten des Internationalen Währungsfonds April 2018 für Europäische Union und die anderen Staaten:
  110. Statista, Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) in der Europäischen Union und der Euro-Zone von 2003 bis 2013 (gegenüber dem Vorjahr).
  111. Wachstumsrate des realen BIP – Volumen. In: Eurostat. Abgerufen am 22. Dezember 2022. 
  112. Fortune Global 500 List 2017: See Who Made It. Abgerufen am 11. November 2017 (amerikanisches Englisch). 
  113. Fortune Global 500.
  114. a b Binnenhandel der EU 27.
  115. trade.ec.europa.eu. (PDF; 402 kB) In: Europäische Kommission. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. November 2020; abgerufen am 17. Juni 2025. 
  116. ec.europa.eu/eurostat.
  117. de.statista.com: Europäische Union: Geburtenraten in den Mitgliedstaaten¹ im Jahr 2022.
  118. Statistischer Bericht – Bevölkerung in Berlin 2018. (PDF; 918 kB) A I 3 – j / 18. In: statistik-berlin-brandenburg.de. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Potsdam, August 2019, S. 5, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Juni 2020; abgerufen am 17. Juni 2025. 
  119. a b Cifras oficiales de población de los municipios españoles en aplicación de la Ley de Bases del Régimen Local (Art. 17). Instituto Nacional de Estadística; abgerufen am 19. Mai 2023 (Bevölkerungsstatistiken des Instituto Nacional de Estadística, Stand 1. Januar 2022). 
  120. a b Einwohnerzahlen italienischer Städte am 31. Oktober 2013.
  121. Bevölkerung des Departements Paris am 1. Januar 2013.
  122. www.statistik.at.
  123. Bevölkerung in Hamburg 2018.
  124. Bevölkerung von Budapest am 1. Januar 2013 (Memento vom 17. Oktober 2013 im Internet Archive).
  125. Area and population in the territorial profile in 2024. Abgerufen am 7. September 2025. 
  126. Volkszählung 2021 in Rumänien, Populația rezidentă după etnie, 1. Dezember 2021 (rumänisch).
  127. Bevölkerung: Gemeinden, Geschlecht, Stichtag.
  128. Bevölkerung von Prag am 31. Dezember 2013 (MS Excel; 66 kB).
  129. Population by towns and sex. Republic of Bulgaria National Statistical Institute, abgerufen am 20. Juni 2025. .
  130. Bevölkerung der Gemeinden Nordrhein-Westfalens am 31. Dezember 2025 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2022. Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), abgerufen am 16. Juni 2026.  (Hilfe dazu)
  131. Europäische Kommission – Sprachenregelung der Kommission.
  132. Euractiv.com – The Brief – War of the lingua franca.
  133. Sprachenvielfalt. Europäische Kommission, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 31. Januar 2009; abgerufen am 19. Mai 2014. 
  134. Eurobarometer Spezial - Europeans and their languages - Die Europäer und ihre Sprachen. (PDF; 10,67 MB) Europäische Kommission, abgerufen am 6. Dezember 2025. 
  135. Eurobarometer 83.4 (May-June 2015): Climate change, Biodiversity and Discrimination of Minority Groups. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Oktober 2017; abgerufen am 10. November 2017 (englisch). 
  136. Table: Human Development Index and its components. In: Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Hrsg.): Human Development Report 2025. United Nations Development Programme, New York 2025, ISBN 978-92-1154263-9, S. 274 ff. (englisch, undp.org [PDF; 8,5 MB]). 
  137. Eurostat: Life expectancy at birth (2018–2023)
  138. Kulturelle Zusammenarbeit (Memento vom 14. November 2013 im Internet Archive) Europäische Kommission; abgerufen am 7. Juli 2006. Vgl. auch Europäisches Parlament: Entschließung des Europäischen Parlaments zur kulturellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union (2000/2323(INI)). In: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. C72E, 21. März 2002, S. 144.
  139. Europäische Kommission: Kulturelle Vielfalt. In: Gesamtbericht über die Tätigkeit der Europäischen Union. Brüssel / Luxemburg 2006, ISBN 92-79-00589-8, S. 120 f, bookshop.europa.eu (PDF; 1,8 MB).
  140. Programmentwurf: Öffentliches Hearing zum Thema Profifussball – Markt oder Gesellschaft? (PDF; 159 kB) Europäisches Parlament, abgerufen am 5. August 2016 (Teilnehmer: Karl-Heinz Rummenigge, Arnd Krüger, Hein Verbruggen u. a.). 
  141. Weissbuch Sport, abgerufen am 5. August 2016.
  142. Der Vertrag von Lissabon und die Sportpolitik der Europäischen Union. (PDF; 1,0 MB) Europäisches Parlament, abgerufen am 5. August 2016. 
  143. Europäische Woche des Sports, beactive-deutschland, abgerufen am 17. Mai 2024.
  144. Befreit das Netz, Süddeutsche Zeitung, abgerufen am 15. Mai 2024.
  145. Jürgen Rüttgers, Frank Decker: Was ist los mit Europa? In: Jürgen Rüttgers, Frank Decker (Hrsg.): Europas Ende, Europas Anfang. Neue Perspektiven für die Europäische Union. Frankfurt / New York 2017, S. 10.
  146. Jon Henley: Support for leaving EU has fallen significantly across bloc since Brexit. In: The Guardian. 12. Januar 2023, abgerufen am 16. Juli 2024 (englisch). 
  147. Rede von Staatspräsident Macron an der Sorbonne vom 26. September 2017 (französisch); deutsche Übersetzung im Wortlaut.
  148. Macron ruft in Grundsatzrede Europa zu mehr Unabhängigkeit auf: „Kein Vasall der USA“, Deutschlandfunk, abgerufen am 9. Mai 2024.
  149. Sechs Maßnahmen sollen die EU im globalen Wettbewerb stärken, Handelsblatt, abgerufen am 13. Juni 2024.

49.8430555555569.9019444444444Koordinaten: 50° N, 10° O