Heft 5-6/2002
November
2002

Handschlag statt Rechtsstaat?

Dass die ARGE Wehrdienstverwei­gerung und ihre Publikation ZOOM/Context XXI, genauso wie die Zeitschriften akin und Die Alternative sehr wohl ihren Beitrag zur politischen Bildung in diesem Land beisteuern, ha­ben nach etlichen Instanzen in diesem Frühjahr die Gerichte geklärt und be­stätigt [1], dass PolitikerInnen Förde­rungskriterien und Beiratsempfehlungen nun doch nicht so willkürlich igno­rieren können, ebenfalls.

Zur Erinnerung: 1996 hatte der Pu­blizistikbeirat [2] positiv für ZOOM/Con­text XXI, akin und Die Alternative entschieden gehabt, trotzdem hatten wir, ohne rechtliche Grundlage, auf Betrei­ben der damaligen Regierungspartei ÖVP, keinen Förderungsgroschen be­kommen — bis zum aktuellen und end­gültigen Gerichtsurteil vor einigen Mo­naten. Immerhin: von 1996 bis 2002 war prozessiert worden. Unterstützt wurden wir von tollen AnwältInnen und vom Bürgerinitiativenfonds der Parlaments­grünen, welcher die Gerichtskosten im Falle eines für uns negativen Urteils ge­deckt hätte. Weil das Geld, bzw. der ein­geräumte Rahmen zu knapp war, konn­ten wir in Folge nicht die Jahre 1997 und 1998 einklagen — diese sind nun verjährt, Pech gehabt. Und für die Jah­re 2000 und 2001 müßten wir wegen an­derem Sachverhalt ein neues Verfahren einleiten. Ab 2000 entschied nämlich schon der Beirat, daß Context XXI, wel­ches die gleichen Voraussetzungen wie in den Jahren zuvor erbracht hatte, nicht zur politischen Bildung beitrüge — ganz im Gegensatz zu unseren RichterInnen der letzten Instanz. Ein neuer Prozess ist angesagt.

Nur ein Prozess? Leider müssten es doch mehrere werden. Denn die Will­kür wird weiterhin betrieben. Zwar ha­ben wir auf Empfehlung des Beirates unsere Förderung für das Jahr 2002 zu­gesprochen bekommen, doch eine an­dere zeitschriftliche Leidensgefährtin — trotz einer ebenfalls erhaltenen positi­ven Empfehlung des Beirates — nicht: akin. Diese ging leer aus.

Was das heißt, läßt sich leicht nach­vollziehen — mensch will zeigen, dass Gerichtsurteile PolitikerInnen kurzzei­tig etwas beeindrucken können, doch nichts an den von ihnen gewünschten Tatsachen ändern. Und diese Tatsachen heißen, dass Gesetze, Kriterien, Beiräte besagen und sagen können, was sie wol­len, das letzte Wort haben die Politike­rInnen. Falls sich so eine Entwicklung weiterhin durchsetzen sollte — hier setzt sie sich, mit einigen Rückschlägen für besagte PolitikerInnen, im Bereich der Alternativen Medien durch — kann mensch sich fragen, wozu es dann noch Gesetze und Richtlinien gibt, wenn sie sowieso nichts bedeuten. Rechtsstaat hin und Rechtsstaat her, am Schluß zählt irgendwann nur noch der Hand­schlag.

Dass die akin dieses Jahr trotz allem Gerichtsurteil und Beiratsempfehlung nichts bekommt, darf nicht durchge­hen. Dass wir die Jahre 2000 und 2001 nicht einklagen können, ebenfalls nicht. Vielleicht hilft uns wieder der Bürgeri­nitiativenfonds, noch zögert er, hilft er doch schon genug anderen Initiativen. Die bisherige Hilfe der Grünen hat zu­mindest bewiesen, dass sie als einzige fi­nanzkräftige politische Institution ver­standen haben, dass Alternative Medien ein wichtiger Bestandteil der beschwo­renen Zivilgesellschaft sind. Eigentlich sollte das endlich auch PolitikerInnen anderer Parteien und Institutionen, die gerne und oft über Medien- und Menschenrechte reden, einleuchten. Es wä­re angebracht, die Grünen etwas zu entlasten. Vielleicht, wenn mensch der Not­wendigkeit nachginge, einen zivilgesellschaftlichen Fonds zu gründen, der Pro­zesse dieser Art ermöglicht. Die Redak­tion von Context XXI überlegt sich diesbezüglich Schritte. Jede Hilfe und Idee seitens der LeserInnen ist uns dies­bezüglich herzlich willkommen. Es muss jedenfalls schnell etwas geschehen, akin muß zu seinem Recht verholfen werden — immerhin haben wir dieses Recht, dank eines Gerichtsurteils, auf unserer Seite. Und falls wir uns den Luxus wei­terer Prozesse leisten können, werden wir endlich sehen, wieviel dieses Recht, langfristig gesehen, wert ist.

Bis zur nächsten Nummer gibt es mehr Details für einen ganz anderen, diesmal ärgerlich-amüsanten Rechtsfall Context XXI betreffend — doch dafür müssen noch einige Beweise gesammelt werden ...

[1eine genaue Dokumentation — für all jene, welche in einer ähnlichen Bre­douille stecken und nicht geförderte Förderungswürdige sind — wird es bald auf unserer Homepage geben, bzw. gibt es schon größtenteils.

[2Usus war und ist meist noch, dass die Liste der im Beirat empfohlenen ein­gereichten Publikationen von den be­treffenden Politikerinnen im Mini­sterInnenrat — das Absegnen muss ein­stimmig erfolgen — bestätigt wird.

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