ZOOM 4/1998
Oktober
1998
Gerald Reischl:

Im Visier der Datenjäger

Ueberreuter Ver­lag, Wien 1998, 222 S, öS 291,—

Reischl geht der alltägli­chen und bereits mani­festen Kontrolle der Tätig­keiten der Gesellschaft nach, sei es der Straßenverkehr, das Telefonat oder der Einkauf. Unwidersprochen von poli­tischen Parteien, Gewerk­schaften und Bürgerinitiati­ven haben sich staatliche Behörden und private Kon­zerne Kontrollprivilegien über die normalen Bürgerin­nen angeeignet, in einem Ausmaß, das nur wenige als entsetzlich empfinden und die meisten als normal igno­rieren. Vieles an den alltägli­chen Kontrollen ist schlicht- weg unbekannt und wird von Behörden und Firmen ver­schwiegen. Während diese gesetzlich durch Amtsver­schwiegenheit und Betriebs­geheimnis geschützt sind, ist das freie Individuum nicht einmal durch den Daten­schutz geschützt, im Gegen­teil: Dieser wird dazu benützt , den Bürgerinnen Information vorzuenthalten.

Die „Unerwünschte Kon­toverbindung“ ist zum Bei­spiel kein harmloser Begriff, sondern eine zwischen den Banken ausgetauschte Liste von Kunden, die den Bankan­gestellten suspekt erscheinen. Ein Einfallstor für Willkür. Homebanking wird von den Banken als sicher verkauft, die Callcenter für Telephon­banking hören oft unab­sichtlich mit.
Daß man in die Daten­banken der diversen Behör­den oft ohne eigenes Zutun gerät, ist durch viele be­kanntgewordene Fälle belegt und wird auch hier wieder erwähnt. Aber daß in Öster­reich ein Pilotprojekt für eine DNA-Datenbank für die Polizei an der Innsbrucker Universität betrieben wird, ist bis jetzt unbekannt. In Wien befindet sich die Da­tenzentrale, beim Büro für Erkennungsdienst und Fahn­dungstechnik (EKF). Seit Oktober 1997 werden allen Verdächtigen bei Kapital­verbrechen Mundhöhlenab­striche abgenommen.

Bei anderen Verbrechen kann die Polizei nach eige­nem Gutdünken entschei­den. Für Unschuldige ist keine Löschung vorgesehen. Daß auch Genmaterial pla­ziert werden kann, hat sich ja vielleicht schon bis Öster­reich durchgesprochen. Die Verwendung von Massen­screening auch bei nicht starkem Tatverdacht ist in Deutschland dank dem Bun­desverfassungsgericht er­laubt.

Dies und vieles mehr, das der Autor recherchiert hat, macht das Buch zu einem Ratgeber und Warner für po­litisch liberal und links ein­gestellte Bürgerinnen. Zu­sätzlich ist das Buch von Beat Leuthardt, Leben Onli­ne, das im Index bei Reischl steht, zu empfehlen.

Zum Abschluß noch zu den österreichischen Waf­fenlagern: Wie Reischl be­richtet, hat ein Beamter des Innenministeriums bei einem Besuch Luftaufnahmen von Österreich durch US-Aufklärungssatelliten vom US-Geheimdienst gesehen, die die 79 Stellen der Waffenla­ger präzise festhielten.

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