FORVM, No. 303/304
März
1979

SAVAK in Frankfurt

Wie die deutsche Polizei den Schah retten wollte

Vor zehn Jahren, im April 1969, sollte der persische Student Ahmad Taheri aus der Bundesrepublik in den Iran ausgewiesen werden, weil er sich an einem Universitätsstreik beteiligt hatte. Die drohenden Folterungen der iranischen Geheimpolizei Savak vor Augen, schnitt er sich auf dem Transport zum Frankfurter Flughafen die Pulsadern auf. Währenddessen hatten einige hundert Studenten versucht, die Start- und Landebahnen zu blockieren. Die Ausweisung konnte verhindert werden, Taheri überlebte.

Heute — im Februar 1979 — soll der farbige Soziologie-Doktorand Neville Pessoa nach Jamaika ausgewiesen werden, weil er sich Ende vergangenen Jahres an einer Demonstration gegen das Schah-Regime beteiligt hat. Vor einem Jahrzehnt gehörte er zu jenen Studenten, die mit ihrer Aktion die drohende Abschiebung ihres persischen Kommilitonen zu verhindern gewußt hatten. in diesen Tagen gehört zu denen, die gegen seine Ausweisung protestieren, auch Ahmad Taheri, der noch immer in der Bundesrepublik lebt.

Die Ausweisungsverfügung gegen Pessoa ist ausgestellt vom Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt, Walter Wallmann, CDU. Es ist derselbe Wallmann, der auf seinem diesjährigen Neujahrsempfang im Römer vorgeschlagen hat, die 120.000 Arbeitsimmigranten der Main-Metropole in eigenen „Ausländervierteln“ nach Nationalitätszugehörigkeiten zu konzentrieren.

Während er als Spitzenmitglied der CDU auf den erbitterten Protest der SPD-Opposition im Magistrat gestoßen ist, hüllt sich die SPD im Falle des Ausweisungsversuchs eines politisch aktiven Farbigen in Schweigen. Ihr führender Mann, der hessische Ministerpräsident Holger Börner, hatte unmittelbar nach der Anti-Schah-Demonstration erklärt, extremistische Ausländer würden „dorthin geschickt, woher sie gekommen sind“.

Auf dieser Demonstration vom 25. November 1978, an der sich 15.000 Schah-Gegner beteiligt hatten, war es beim Versuch, das amerikanische Generalkonsulat zu stürmen, zu schweren Auseinandersetzungen mit der Polizei gekommen. Der Leiter der Kriminalabteilung und frühere Chef der Politischen Polizei Erich Panitz, der in Zivil die Vorgänge observierte, wurde von einigen Demonstranten erkannt und verfolgt, bis er mit einem Sprung durch eine Glastür in einen Hausflur entkommen konnte.

lm Zusammenhang mit diesem Vorfall wird Neville Pessoa vorgeworfen, er habe zu dieser Verfolgungsjagd aufgerufen und dem Beamten ein Bein gestellt.

Nun existieren aber zwei lnterviews mit eben jenem Herrn Panitz, die kurz darauf von Reportern des Zweiten Deutschen Fernsehens und der Bild-Zeitung gemacht worden sind. Darin erklärt er, daß „viele“ ihm ein Bein gestellt haben und es sich ausschließlich um „deutsche Demonstranten“ gehandelt hätte. Darüber hinaus liegen mehrere Aussagen von Gegenzeugen vor, die besagen, daß der beschuldigte Doktorand zu jenem Zeitpunkt überhaupt nicht an dem betreffenden Ort gewesen sei.

Die Vorwürfe beschränken sich aber keineswegs auf die beiden unterstellten Behauptungen im Zusammenhang mit der Verfolgung des Kriminaldirektors.
Vielmehr gipfelt die Beschuldigung in dem Passus der Ausweisungsverfügung, in dem ausgeführt wird, Pessoa habe „durch die Teilnahme an der Demonstration bewußt in Kauf genommen, daß die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zum lran beeinträchtigt wurden“. Zu welchem Iran? Seit der Schah gestürzt ist, könnte im Gegenteil die Verfügung der Polizei die Beziehungen zum neuen Regime beeinträchtigen ...

Das bundesdeutsche Ausländergesetz sieht die sofortige Vollziehbarkeit von Ausweisungen vor. Danach soll Neville Pessoa das Land, in dem er seit nunmehr siebzehn Jahren lebt, innerhalb einer Frist von zehn Tagen verlassen haben. Erst nach vollzogener Ausweisung hätte er dann die nahezu aussichtslos erscheinende Chance, vom Ausland aus — quasi ferngesteuert — einen Beschluß beim Verwaltungsgericht herbeizuführen, um damit überhaupt die Voraussetzung für ein normales Gerichtsverfahren zu schaffen.

Würde es der Exekutive gelingen, diesen „Fall“ unter Umgehung der Gerichte durchzuziehen, so hätte dies ganz gravierende Folgen für den Freiheitsspielraum von Ausländern in der Bundesrepublik.

Es wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden, wonach in Zukunft jeder politisch aktive Ausländer aufgrund unüberprüfbarer Behauptungen abgeschoben werden könnte. Und zwar auch in jene Länder, in denen die Betreffenden am Zielflughafen von der Geheimpolizei festgenommen würden und auf Nimmerwiedersehen in den Kerkern und Folterkellern verschwänden.

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)