Heft 7-8/2000
Dezember
2000

Staatsgewalt ist Menschenrecht

Ein Band der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres sammelt Beiträge zu „Polizei und Menschenrechte in der Theorie und Praxis“.

Seit der Beginn der bürgerlichen Gesellschaft stellt sich das Verhältnis zwischen Individuum und Staat folgendermaßen dar: Damit das Individuum seine bürgerlichen Freiheiten wahrnehmen kann, braucht es einen souveränen Staat, der diese garantiert. Daß diese Garantie gewaltförmig durchgesetzt wird, war frühbürgerlichen Theoretikern wie Hobbes selbstverständlich. Mit der umfassenden Durchsetzung dieser Gesellschaftsform im Spätkapitalismus wurde der Blick auf dieses Verhältnis vernebelt. Ein Ausdruck dieser Regression des Bewußtseins stellen jene zivilgesellschaftlichen Mutmaßungen dar, die zwischen Staat, Demokratie, Menschenrechten und Gewalt keinen Zusammenhang sehen.

Dem Staat und seinen Behörden blieb dieser Zusammenhang ex professio relativ klar vor Augen. Einen Beweis hierfür stellt das Buch Menschenrecht und Staatsgewalt dar, herausgegeben von der Sicherheitsakademie (SIAK) des Bundesministeriums für Inneres. Mentor des Bandes und der Akademie war der damalige, in der Bevölkerung durchaus geschätzte Innenminister Karl Schlögl, was den Vorwurf, dieser hätte sich zuwenig um Menschenrechte gekümmert, eindeutig widerlegt. Als staatlicher think-tank soll die SIAK laut Eigendefinition ein Ort sein, „an dem über polizeiliche Tätigkeiten nachgedacht, neue Ideen entwickelt und die Verbindung von Theorie und Praxis gepflegt wird“. [1]

Der erste der drei Abschnitte in die das Buch gegliedert ist, trägt den Titel „Polizei und Menschenrechte in der Theorie“. Ein Beitrag widmet sich der historischen Entwicklung von Staat und Polizei vom Absolutismus bis zur Demokratie. Etwas verwundert stellt der Autor darin fest, daß das „staatliche Recht, durch Zwang Ordnung zu schaffen, (...) schließlich der Kern des Polizeiauftrags in der Gegenwart [ist]. Seine historischen Wurzeln liegen im Absolutismus, und jener Geist wirkt immer noch nach.“ [2]

An anderer Stelle ist von diesem Kern des Polizeiauftrags keine Rede mehr. Der Autor besteht vielmehr darauf, daß in der Demokratie die Polizei eigentlich nicht mehr sei als „Bürger in Uniform“, [3] die „keine Obrigkeit mehr“ [4] seien. Diese widersprüchlichen Aussagen zeigen die zwei Pole, zwischen denen die Selbstwahrnehmung der bürgerlichen Demokratie pendelt: Einerseits bemerkt sie ihren Zwangscharakter, andererseits basiert sie auf persönlicher Freiheit und dem Einverständnis der Beteiligten. Aber über einer solchen Aporie lassen sich bürgerliche Theoretiker bekanntermaßen keine grauen Haare wachsen. Jene Elemente, die auf Zwang und Gewalt verweisen, werden einfach als Alpdruck, als nachwirkender Geist verflossener Zeiten gedeutet, die auf den an sich guten modernen Verhältnissen lasten. Was da als Alpdruck erscheint, ist vielmehr die banale Tatsache, daß sowohl der absolutistische als auch der demokratische Staat Souveränität beanspruchen. Diese wird notfalls von den Organen des Staates mit Zwang durchgesetzt.

Kann der erste Teil wenigstens als notwendig falsches Bewußtsein bezeichnet werden, zeigt sich in den folgenden Abschnitten, daß das konsequente Ignorieren dieser Aporie im Schwachsinn endet. Der zweite Teil des Buches beschäftigt sich unter dem Titel „Polizei und Menschenrechte in der Praxis“ mit dem Verhältnis von NGOs und den Behörden des Staates. An den Beiträgen läßt sich ablesen, wie sehr beide Seiten davon überzeugt sind, partnerschaftlich am selben Strang zu ziehen und der Verwirklichung des Allgemeinwohls, der sittlichen Idee zu dienen. Nicht umsonst wird in den Beiträgen von beiden Seiten die Kooperation zwischen Polizei und NGOs gefordert. Beiderseits wird der Zwangscharakter staatlicher Behörden ausgeblendet, die Beiträge, egal ob von einer Vertreterin von ai oder von einem Beamten der Fremdenpolizei, stoßen ins selbe Horn: Mehr Zeit füreinander, mehr Verständnis, mehr Kommunikation. Wenn nur mehr über das Procedere verhandelt wird, dann fällt die Frage nach der Sinnhaftigkeit z. B. staatlicher Abschiebepraxis unter den Tisch.

Den Höhepunkt der Farce stellt allerdings der dritte Teil „Zur Ethikdiskussion in der Polizei“ dar. In drei Beiträgen wird versucht eine Berufsethik der Polizei zu entwickeln, was als ungewollte Komik daherkommt z. B. der Titel: „Gehorsam, Pflichterfüllung, Selbstverwirklichung“, sollte jedoch ernster genommen werden. Im neu entdeckten „Berufsdilemma der Polizei“, daß einerseits eine moralische Ordnung verteidigt wird, andererseits das reine Festhalten an Ethik und Moral diese Verteidigung verunmöglicht, spiegelt sich die oben erwähnte Aporie im Kleinen wider. Auf der einen Seite steht die Vorstellung, der Staat sei eine natürliche und friedliche Übereinkunft Gleichgesinnter, auf der anderen Seite muß die Geltung der Übereinkunft gewaltsam durchgesetzt und erhalten werden. Insofern überrascht es nicht, daß „der Polizist, den Clint Eastwood in ‚Dirty Harry‘ verkörpert“ [5] als „auffällige Analogie zum Problem“ [6] angeführt wird: Harald Callahan bedient sich des öfteren ruppiger Methoden, sein Ziel ist allerdings immer edel und rechtschaffen.

János Fehérváry, Wolfgang Stangl (Hg.): Menschenrecht und Staatsgewalt Analysen, Berichte und Diskussionen, WUV Universitätsverlag, Wien, 2000, Preis: ÖS 298,— DM 41,—, ISBN 3-85114-487-2

[1Klappentext des Buches

[2Fehérváry, János / Stangl, Wolfgang (Hg.): Menschenrecht und Staatsgewalt. Analysen, Berichte und Diskussionen, Wien (WUV), 2000, S. 23

[3Ebd., S. 47

[4Ebd.

[5Ebd., S. 197

[6Ebd.

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