Medienecke
April
1997

Wir bitten zum Tanz

Zu dem von mir angeregten Rendezvous unter dem Verfassungsbogen (Standard, Kommentar der Anderen, 19.03.97) ist erwartungsgemäß nicht Andreas Khol selbst erschienen, sondern VP-Klubsekretär Roman Kunyik (Standard, 26.03.97). Er ist mir herzlich willkommen und ich nehme seine Aufforderung zum Tanz gerne wahr — wegen mittlerweile zu großen Gedränges auf der Tanzfläche des Standard gerne auf der luftigen Terrasse des Juridikum.

Nach erfolgreicher Umrundung des heißen Breis kommen wir nun endlich zum Kern dessen, was Herr Khol uns angerichtet hat:

Gesinnungsvollzug

Ich wiederhole hier, was Herrn Kunyik als „beleidigender Seitenhieb“ traf: Herr Khol möchte Informationen und Meinungen, die sich mit der seinen nicht vertragen, eigentlich nicht gedruckt sehen. Vorläufig möchte er ihnen nicht, wie in Kunyiks Kommentar bereits angedroht wird, „bestimmte Grundrechte aberkennen (Vereins-, Versammlungsverbot, Parteiverbot usw.)“, sondern bloß den Vollzug des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik ein bissl zurechtsbiegen. In der Version von Herrn Kunyik dergestalt, daß die Bundesregierung nicht — wie ich behaupte — auf der Basis einer Empfehlung des Publizistikförderungsbeirates, aber im übrigen nach eigener Beurteilung der gesetzlichen Kriterien entscheiden soll, sondern „nach eigenem Gewissen“ (dann, Herr Kunyik, nennen wir das Ganze eben nicht Gesinnungs- sondern Gewissensvollzug — mit der Verfassung hat beides nichts zu tun). Noch soll es den von Khol verfolgten Zeitschriften „unbenommen sein, weiterhin zu erscheinen“, allerdings nur, „solange sie sich durch ihren Inhalt nicht strafbar machen“. Diesfalls — so schließe ich rück — sollten sie wohl doch mit „Zensur“ und „Einschränkung der Pressefreiheit“ belegt, also ihr Erscheinen nachhaltig unterbunden werden, was zumindest das geltende Medienrecht auch noch nicht vorsieht (sondern stattdessen: die Medien in ihrem Bestand nicht gefährdende Rechte betroffener BürgerInnen zum Schutz der persönlichen Integrität — von der redaktionellen Richtigstellung über die Entgegnung bis zur Einziehung einer einzelnen Ausgabe als schärfstem Mittel). Das Mediengesetz müßte also zu diesem Behufe ebenfalls erst zurechtsgebogen werden, womit es die noch nicht zurechtsgebogene Verfassung ebenfalls verließe und in den Khol’schen Bogen erst so richtig einträte. Entgegen Kunyiks Behauptung, „die ÖVP und Klubobmann Dr. Khol wollen nicht nach ‚Geschmack‘ oder ‚Meinung‘ fördern, sondern fühlen sich der österreichischen Verfassung und dem Bürger verpflichtet“, wird deutlich, daß sich alle Genannten nur einer solchen Interpretation der Verfassung und solchen Bürgern verpflichtet fühlen, die ihren Geschmack und ihre Meinung teilen. Daß Herr Khol und die Seinen persönlich keinen einzigen Steuerschilling für die von ihnen verfolgten Zeitschriften ausgeben würden, gehört zu den wenigen Behauptungen, die wir ihnen glauben. Ein Glück, konnte man bisher sagen, daß wir nicht auf Spenden der ÖVP angewiesen sind und daß es stattdessen eine — wenn auch dürftige — staatliche Förderung im allgemeinen Interesse an der Herstellung von Medienvielfalt gibt, aus der ja auch der ÖVP näherstehende Zeitschriften seit Jahrzehnten bedient werden. In deren Kasse würde im übrigen auch ich keinen anderen als einen steuerlichen Schilling einzahlen.

Diffamierung, Unwahrheiten

Eine der Zeitschriften, die ich nicht nur vertreten „muß“, sondern die ich gerne vertrete, stellt für Herrn Khol und die Seinen das „Böse in der Welt“ dar, über das sie laut Untertitel selbst berichtet: „das gefährliche TATblatt“. Das Nebeneinanderstellen von Ereignissen, Medien, Personen und Organisationen unter der Prätention, damit auch schon irgendetwas über eines oder eine davon gesagt zu haben, wie es die FPÖ vor einigen Jahren mit „Ebergassing“ und TATblatt eingeführt hat, kultivieren Khol und die Seinen zu einer umfassenden, in meinem ersten Kommentar bereits angesprochenen Politik des Unbegreiflichen, die vieles möglich macht. Schauen wir uns das kurz an — und zwar anhand einer parlamentarischen Anfrage an den Bundeskanzler, die Khol zur Untermauerung seines Publizistik-Nichtförderungsbegehrens am 4.12.1996 vorlegte, jedoch am 17.12.1996 wieder zurückzog (er an unserer Stelle hätte sich für ein solches Vorgehen vielleicht einen linken Chaoten geheißen): Der Zeitschrift akin legte Khol zur Last, sie habe einen Artikel veröffentlicht, in dem zu dem mißlungenen Versuch der Sprengung eines Strommastes in Ebergassing geschrieben stand: „Die beiden tatsächlichen Opfer sind Gregor Thaler und Peter Konicek — die angeblichen Täter. Die beiden sind nämlich tot.“ Dies halte ich nicht für den Ausdruck etwa der gerne ins Treffen geführten „Gewaltbereitschaft“ von Autor oder Redaktion, sondern für eine der wenigen Tatsachenbehauptungen, die in diesem Zusammenhang kaum zu bestreiten sein dürften. Der Gewerkschaftszeitschrift Die Alternative legte Khol zur Last, daß sie im Mai 1995 der TATblatt-Redaktion Gelegenheit zur „Stellungnahme zu den Vorwürfen des linksextremen Terrors“ gegeben hat. Welche noblere Aufgabe kann eine Zeitschrift haben, als jemandem die Möglichkeit zur öffentlichen Stellungnahme zu öffentlich erhobenen Vorwürfen zu geben (siehe oben: Persönlichkeitsschutz auch im Geiste des alten, das heißt derzeit geltenden Medienrechts)? Der Zeitschrift ZOOM warf Khol unter anderem „ihre grundsätzlich antimilitaristische Haltung“ sowie ihre „Solidarisierung mit den Zeugen Jehovas“ vor, um deren Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit dem Wehrdienst es laut einem Beitrag „schlecht bestellt“ ist. ZOOM stellt für Khol ferner eine Gefährdung der „wehrhaften Demokratie“ dar, denn sie „fährt“ eine „Anti-Europa-Linie“. Gegen die StudentInnenzeitschrift UNITAT führte Khol in seiner Anfrage ins Treffen, daß sie erstens — verwerflich genug — „die Zeitung des kommunistischen Studentenverbandes“ ist und zweitens einen Artikel mit dem Titel „Kein Maulkorb für das TATblatt“ veröffentlichte. Verwunderlich ist, warum Herr Khol die Einstellung der Presseförderung etwa für die Zeitschrift profil noch nicht gefordert hat, die ja ebenfalls mehrere Beiträge zu den Themen „Ebergassing“ und TATblatt veröffentlichte.

Als besondere Heimtücke in der Gefährdung der „wehrhaften Demokratie“ erscheint Khol, daß die von ihm verfolgten Zeitschriften „denselben linksradikalen Leserkreis erreichen wollen“, was durch Tauschinserate zu „belegen“ er nicht müde wird. Die Vereinigung alternativer Zeitungen und Zeitschriften (VAZ) hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß sich solcherart — Bausch um Bausch, Bogen um Bogen — trefflich jedes beliebige „Netzwerk“ konstruieren läßt. Wie wäre das zum Beispiel, wenn man ein Inserat der rechtsextremen Aula in der Presse (1996) zugrunde legte und sich dann irgendwie und mit möglichst haltlosen Forderungen auf alle stürzte, die (1.) je in der Presse inserierten, (2.) je in der Presse Artikel veröffentlichten oder — als nach Dr. Khol identifizierte Angehörige desselben rechtsradikalen Leserkreises — (3.) je die Presse lasen?

Anleitung zum Anschlag auf öffentliche Aufklärungschancen: Hat man sich die Grundstruktur seines „linksradikal-linksalternativen“ Netzwerkes erst einmal zusammengebastelt, dann beginnt es alsbald von selbst zu wuchern und man findet viele Gegner. Auch SPÖ und Grüne fügte Khol in seiner chaotischen, parlamentarischen Anfrage in sein phantastisches Netzwerk ein, und zwar durch den Nachweis, daß Angehörige dieser Parteien in den von ihm verfolgten Zeitschriften Artikel veröffentlichten. Wird Khol als nächstes die Einstellung der Parteienförderung für den Koalitionspartner fordern?

Noch ein letzter Hinweis, weil Herr Kunyik diese nach dem Schrotflinten-Prinzip („es wird schon was hängenbleiben“) abgeschossene Ente zum ungezählten Mal so treuherzig apportiert hat: Die Verbindungen der Zeitschrift akin „zur RAF“ betrafen nicht die Schrecken des Terrors im Deutschland der siebziger Jahre, sondern die Schrecken der Verkehrspolitik im Wien der neunziger Jahre — da war einige Zeit lang demonstratives „Radfahren am Freitag“ angesagt. Der Herr Klubsekretär möge wegen dieses „Seitenhiebes“ nicht allzu „beleidigt“ sein.

Gegenüber dem ansonsten nicht so lustigen „Verfassungsverständnis der ÖVP“, wie es uns Klubsekretär Roman Kunyik nochmals dargelegt hat, wird sich die Demokratie wahrlich wehrhaft zeigen müssen.

aus: Juridikum 2/97, Seite 8

Eine Nachricht, ein Kommentar?
Vorgeschaltete Moderation

Dieses Forum ist moderiert. Ihr Beitrag erscheint erst nach Freischaltung durch einen Administrator der Website.

Wer sind Sie?
Ihr Beitrag

Um einen Absatz einzufügen, lassen Sie einfach eine Zeile frei.

Hyperlink

(Wenn sich Ihr Beitrag auf einen Artikel im Internet oder auf eine Seite mit Zusatzinformationen bezieht, geben Sie hier bitte den Titel der Seite und ihre Adresse bzw. URL an.)