FORVM, No. 465-467
November
1992

Liebe LeserInnen!

Die 12 Forderungen der FPÖ mit Ultimatum eines Volksbegehrens gegen Ausländer an die Bundesregierung stellen bisher den Höhepunkt einer Entwicklung dar.

Begonnen hatte sie, als der damalige Generalsekretär der FPÖ im NationalratsWahlkampf 1983 zu dem „8-Punkte-Programm“ der Zeitschriften »Halt« und »Sieg« — Eigentümer, Herausgeber und Verleger waren damals Gottfried Küssel bzw. Walter Ochensberger — in direkte Konkurrenz trat, indem er deren Forderungen nach Streichung der Familienbeihilfe für Gastarbeiter und Verdoppelung für Inländer aufnahm: 50%ige Reduzierung für „Gastarbeitermütter“ und 50%ige Erhöhung für Österreicherinnen, damit diese nicht so häufig aus finanziellen Gründen abtreiben müssen; die Abtreibung ungeborener Gastarbeiterkinder hatte der FPÖ-General durch finanzielle Schlechterstellung offenbar noch fördern wollen; und weil ich eine Anzeige wegen Verhetzung, Gutheißen von mit Strafe bedrohten Handlungen und Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz gedruckt hatte, wurde ich 1984 wegen „übler Nachrede“, und weil dies der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprach, die Republik voriges Jahr in Straßburg verurteilt. Nun beantragte der Generalprokurator meinen Freispruch beim Obersten Gerichtshof — der daraufhin jetzt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aufgehoben, meine Verurteilung bestätigt und damit Konvention, Verfassung und Meinungsfreiheit gebrochen hat. Daraus ergibt sich ein Doppelproblem: (1) Die Justiz zur Raison zu bringen, ohne daß der Justizpalast wieder brennen muß; unter dem Eindruck des OGH-Urteils hat Hans Klecatsky uns seine Problemsicht vom 1. Oktober 1992 zur Verfügung gestellt — ich sehe sie als patriotische Verpflichtung, ebenso (2) die Lösung der FPÖ-Frage. Schönste Grüße,

Euer G.O.
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