FORVM, No. 120
Dezember
1963

Zwei Programme für Österreich

Welches ist für uns Österreicher die innenpolitische Bilanz des Jahres, das nun zu Ende geht? Ein sehr angesehener Vertrauensmann der Sozialistischen Partei eines westlichen Bundeslandes hat diese Bilanz vor einigen Wochen so formuliert: Viele Jahre hat es in der österreichischen Innenpolitik nur noch Stellungskrieg gegeben; 1963 kam es zum Bewegungskrieg.

Der Bewegungskrieg dauert noch an. Wann die in Bewegung geratenen Fronten wieder zum Stillstand kommen werden, läßt sich noch nicht vorhersagen. Immerhin läßt sich manches Neue von den innenpolitischen Fronten berichten.

An der juristischen „Habsburg-Front“ hat sich in den milden Herbsttagen — nach den heißen Sommerwochen [1] der frühere Professor an der Universität Graz, Dr. Hans Spanner, derzeit Ordinarius für Staatsrecht an der Universität München, zu Wort gemeldet. [2] Spanner trifft zwei bemerkenswerte Feststellungen zum umstrittenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Da es sich gleichsam um ein juristisches Nachwort zum spektakulärsten Gerichtsfall des Jahres handelt, sei es mir nachgesehen, daß ich ausführlich zitiere.

  1. Zur Frage der Zuständigkeit des Hauptausschusses:

    Spanner sagt:

    Zunächst (aber) muß festgestellt werden, daß der Weg, auf dem der Verwaltungsgerichtshof zur Annahme der Ausschaltung der Mitwirkung des Hauptausschusses gekommen ist, zumindest äußerst anfechtbar erscheint.

    Weiter:

    Dazu sei schon hier bemerkt, daß bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes stets allgemein angenommen worden war, daß an die Stelle des Hauptausschusses der Nationalversammlung, wie er zur Zeit der Erlassung des Habsburgergesetzes bestanden hatte, der Hauptausschuß des Nationalrates getreten sei. Von dieser Auffassung ging auch der Verfassungsgerichtshof in seinem (obengenannten) Beschluß aus.

    Er führt weiter aus:

    Der Erste Generalanwalt beim Obersten Gerichtshof, Pallin, hat in sehr klarer Weise entscheidende Einwände gegen die Auffassungen des Verwaltungsgerichtshofes erhoben. [3]

    Mit Recht führt Pallin insbesondere aus, daß auch aus der vom Verwaltungsgerichtshof durchforschten Entstehungsgeschichte der Eingangsworte des Art. 149 (1) B-VG, aus der nicht die geringste Andeutung über eine Ausschaltung des Hauptausschusses im § 2 Habsburgergesetz zu entnehmen ist, sich geradezu zwingend der Schluß ergibt, daß keinerlei meritorische Änderung des Habsburgergesetzes beabsichtigt gewesen sei, während der Verwaltungsgerichtshof mit keineswegs überzeugenden Gründen glaubte, aus dem Schweigen der Materialien den gegenteiligen Schluß ziehen zu sollen.

    Ferner:

    Bemerkenswerterweise hat der Verwaltungsgerichtshof in seinen langen Ausführungen über die Aufgaben des Hauptausschusses des Nationalrates gar nicht erwähnt, daß sogar ein Gesetz zur Ergänzung des Habsburgergesetzes selbst, nämlich das Bundesverfassungsgesetz vom 30.7.1925, BGBl. Nr. 292, in einer allerdings 1928, aber nicht etwa wegen dieser Mitwirkungszuständigkeit, wieder aufgehobenen Bestimmung ‚eine Genehmigung der Bundesregierung und des Hauptausschusses des Nationalrates‘ vorgesehen hatte. Hat er dies vielleicht übersehen?

    In anderem Zusammenhang spricht Spanner von der, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, mit durchschlagenden Gründen zu bejahenden Notwendigkeit der Mitwirkung des Hauptausschusses.

  2. Zur Frage, ob die Abgabe der Loyalitätserklärung gemäß § 2 des Habsburgergesetzes ein Formalakt ist oder ob die Loyalitätserklärung auf ihre Glaubwürdigkeit und Ernstlichkeit inhaltlich zu prüfen ist:

    Spanner stellt fest:

    Allerdings kann der Meinung des Verwaltungsgerichtshofes, es dürfe nur die formelle Übereinstimmung der nach § 2 Habsburgergesetz abzugebenden Erklärung mit dem Gesetz geprüft werden, nicht beigepflichtet werden, zumal aus dem Hinweis des Eingangssatzes des § 2 des Gesetzes: ‚Im Interesse der Sicherheit der Republik ...‘ im Gegensatz zu den vom Verwaltungsgerichtshof angestellten Erwägungen, auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, der Schluß zu ziehen ist, daß, wie es ja auch nur Sinn und Zweck einer Prüfung der Erklärung sein kann, geprüft werden muß, ob die Erklärung in der Sache als ausreichend anzusehen ist.

    Schließlich:

    Die sachliche Prüfung, ob die Erklärung als ausreichend anzusehen ist, hat der Verwaltungsgerichtshof daher zu Unrecht unterlassen.

In seinen Ausführungen setzt sich Prof. Spanner auch mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofes kritisch auseinander und kommt zu dem Schluß, daß kein Bindungskonflikt zwischen den Entscheidungen der beiden Höchstgerichte vorliegt.

Abschließend stellt Spanner, auf die politische „Säumigkeit“ der Bundesregierung hinweisend, fest: „Aber nichts wäre verfehlter, als Fehler nur bei den Gerichten zu suchen.“ Auch dieser Feststellung ist beizupflichten.

Leser des FORVM werden sich an die in Heft 115-116 abgedruckte Rede erinnern, die ich am 6. Juni 1963 vor dem sozialistischen Parteitag gehalten habe. Auch mir erschienen in dieser Rede gerade jene beiden Punkte des Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnisses als wesentlich, mit denen sich jetzt auch Professor Spanner ablehnend auseinandersetzt.

Daß die Politik bei staatspolitischen Entscheidungen nicht säumig werden darf, damit es nicht wieder zu Fehlentscheidungen einer „überforderten“ Gerichtsbarkeit kommen kann, ist inzwischen in allen politischen Lagern communis opinio geworden. [4]

Die Mehrheit der österreichischen Volksvertretung hat durch ihre Entschließung vom 4. Juli 1963 die notwendige staatspolitische Schlußfolgerung auch für den Anlaßfall Habsburg gezogen.

In rechtlicher Hinsicht hat das Parlament am gleichen Tag sogar einstimmig einen Standpunkt bezogen, der dem des Verwaltungsgerichtshofes entgegengesetzt ist. Das Parlament hat es als „authentisch“ ausgelegt, daß das vom Verwaltungsgerichtshof verneinte Mitwirkungsrecht des Parlaments nach dem Habsburgergesetz niemals untergegangen war, seitdem die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in Kraft stand.

Inzwischen ist an der „Habsburg-Front“ allerdings wieder der Stellungskrieg an die Stelle des Bewegungskrieges vom Sommer getreten. Ich glaube in diesem Zusammenhang auch weder an einen „Winterkrieg“ noch an eine „Frühjahrsoffensive“, und ich denke, daß es im Interesse Österreichs gut ist, daß dem so ist. Die Entscheidung der Volksvertretung vom 4. Juli 1963 war staatspolitisch unmißverständlich.

Soviel zur Lage an der „Habsburg-Front“ am Ende des Jahres.

Das Jahr 1963 war ein Jahr des Abbaus mancher politischer Tabus.

Auf der Strecke sind geblieben: Das (sozialistische) Tabu von der zwangsläufigen und „permanenten“ Koalition der beiden großen Parteien, das (nicht-sozialistische) Tabu vom Monopol der Österreichischen Volkspartei auf den Führungsanspruch in der Bundesregierung, das (nicht-sozialistische) Tabu vom Mehrheitsanspruch der ÖVP im Parlament, das (nicht-sozialistische) Tabu vom „Rechtsanspruch“ der ÖVP auf Bildung eines „Bügerblocks“, wann es und wie es ihr gefällt, das (sozialistische) Tabu von der Unberührbarkeit der Freiheitlichen Partei.

Alle Möglichkeiten in der Führung der öffentlichen Angelegenheiten und alle Formen der parlamentarischen Mehrheitsbildung sind in Zukunft in Österreich grundsätzlich offen.

Ich glaube, daß dieses vorläufige Fazit des innenpolitischen Bewegungskrieges im zu Ende gehenden Jahr 1963 grundsätzlich einen Fortschritt darstellt.

Diese Feststellung hat mit einer Reihung und Wertung der als Alternative zur Verfügung stehenden Möglichkeiten „Große Koalition“—„Kleine Koalition“ an sich noch nichts zu tun.

Welchen Weg die Entwicklung weiter einschlagen wird, hängt jetzt vor allem von den Formen ab, die der Konkurrenzkampf der großen politischen Parteien um die Führung im Staate annehmen wird. Daß sich heute beide Parteien grundsätzlich zu ihrem legitimen Ziel, die Führung im Staat mit demokratischen Mitteln zu übernehmen, bekennen, ist eine der neuen Entwicklungen, die das Jahr 1963 gebracht hat. Kein politischer Beobachter sollte darüber hinwegsehen.

Gerade mit diesen Fragen habe ich mich seit Jahren — nicht zuletzt in meinen Beiträgen für das FORVM — publizistisch beschäftigt.

Ich möchte hier nicht wiederholen, was ich über die Pervertierung einer Politik schrieb, die sich nur nach den angeblichen Ergebnissen einer sogenannten Meinungsforschung oder, besser gesagt, danach richtete, was einige junge Leute aus der Kärntnerstraße für Meinungsforschung hielten. Ebenso möchte ich nicht wiederholen, was ich über die Emanzipation der Manager und Propagandisten und über die für den Staat gefährliche Unsitte des „Zwiedenkens“ zwischen Ballhausplatz und Kärntnerstraße schrieb und daß dieses Zwiedenken die Demokratie kompromittiert und korrumpiert.

Wichtiger ist mir ein kurzer parteiengeschichtlicher Rückblick.

Ich glaube, daß man in den Propagandamethoden der politischen Parteien Österreichs seit 1945 zwei Phasen unterscheiden kann.

Zuerst bekämpften die politischen Parteien einander vorwiegend mit „konventionellen“ Waffen. Die „Rote Katze“ bei den Oktoberwahlen 1949 war eine Ausnahme, ebenso der „Autobahn“-Schlager der ÖVP im Februar 1953. Dieser hatte übrigens damals noch gar keinen Einfluß auf den Wahlausgang. Seit den Wahlen 1956 („Volksaktie“) und endgültig seit den Wahlen 1959 traten die konventionellen Waffen in der Parteipropaganda immer mehr zurück.

Es begann, wenn der Ausdruck erlaubt ist, eine Periode der Anwendung „nuklearer“ Waffen in der propagandistischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien. Die massiven Propagandamethoden des ÖVP-Parteiapparates bei den Novemberwahlen 1962 sind in allgemeiner Erinnerung. Generalsekretär Dr. Withalm hat sich noch auf dem Klagenfurter Parteitag der ÖVP ausdrücklich zu diesen Methoden bekannt.

In diese Periode parteipolitischer Kriegsführung fiel die „Junischlacht“ um die Rückkehr Otto Habsburgs. Auch sie wurde mit sehr unkonventionellen Waffen geschlagen.

Mir will scheinen, daß sich nun an der Wende der Jahre 1963/64 die Frage stellt: Wird diese Phase der innenpolitischen Kriegführung mit allen ihren Begleiterscheinungen und Folgen andauern oder wird es zu sowohl gereifteren wie wirkungsvolleren Methoden der Parteipolitik kommen? Ich glaube, daß es auch in Österreich Zeit ist für eine neue Phase der innenpolitischen Auseinandersetzung — die weder mit „konventionellen“ noch mit „nuklearen“ Waffen geführt werden wird.

In der Weltpolitik haben sich die beiden großen Mächte zu ersten Schritten kontrollierter Abrüstung durchgerungen. Der „Atomtest-Bann“ war sinnfälliger Ausdruck für diese Wendung der großen Politik in der Welt. Warum sollte es den beiden großen Parteien Österreichs nicht möglich sein, zu einer „kontrollierten Abrüstung“ in den Methoden ihrer Parteipropaganda zu kommen?

Der Nutzen wäre groß; ihn zu erzielen, wäre jeder Anstrengung wert; der Schaden, den die politischen Parteien erleiden, wenn sie darauf verzichten, gewisse Propagandamethoden der unsachlichen Herabsetzung und persönlichen Verunglimpfung des politischen Gegners anzuwenden, kann nicht ernstlich ins Gewicht fallen.

Vielleicht wird „die Nacht, die die Welt erschütterte“ — als die Todesnachricht aus Texas die Welt durcheilte endlich auch etwas Besinnung in die österreichische Innenpolitik bringen und einen realistischeren Sinn für Proportionen schaffen. Es gibt so viele ernste Dinge in der großen Welt, daß man die Sottisen im österreichischen politischen Mikrokosmos endlich beiseite lassen soll. Was in Österreich geschieht, nennt sich sehr oft zu Unrecht Politik! Das sage ich in meiner Eigenschaft als Abonnent des ÖVP-Pressedienstes. (Ich überlasse es dabei gerne den Sprechern der „Kärntnerstraße“, daß sie in gleicher Weise der sozialistischen Parteipropaganda anzukreiden versuchen, was ihnen mißfällt. Sie müssen dafür allerdings auch den Beweis antreten.)

Der Gewinn aus einer „kontrollierten Abrüstung“ in der Parteipropaganda — wenn bestimmte politische Kampfmethoden von beiden großen Parteien ausgeklammert werden — wird bedeutend für die allgemeine Atmosphäre des politischen Lebens in Österreich und unser Ansehen in der Welt sein. Der Versuch sollte jedenfalls gewagt werden. Ohne Rücksicht auf Prestige — auf beiden Seiten. Die Öffentlichkeit wird aufatmen und es den Politikern aller Parteien danken, wenn sie den Mut zu diesem Schritt haben.

Noch eines: Die „kontrollierte Abrüstung“ in der Parteipropaganda ist schon deshalb realisierbar, weil ein ausgebautes Kontrollsystem vorhanden ist: die Presse, die jeweils der anderen Partei und ihrer Propaganda auf die Finger sieht.

Was kann im Rahmen einer solchen „kontrollierten Abrüstung“ in der Parteipropaganda an die Stelle der bisher verwendeten „nuklearen“ Propagandamethoden treten?

Die Sozialisten haben den Anfang gemacht. Sie bereiten ein „Programm für Österreich“ vor. Es soll weder ein Partei- noch ein Aktionsprogramm im konventionellen Sinn sein, sondern das Regierungsprogramm einer unter sozialistischer Führung stehenden österreichischen Regierung werden.

Wenn die Sozialisten dieses Regierungsprogramm 1964 im Jubiläumsjahr ihrer Parteigründung der Öffentlichkeit vorlegen und mit ihren Vertrauensleuten und Parteimitgliedern darüber öffentlich diskutieren werden, wird das Land wissen, auf Grund welcher politischer Plattform die Sozialisten den von ihnen proklamierten Führungsanspruch verwirklichen wollen.

Eine solche Diskussion wird sachlich auf der Gegenwart aufbauen und doch zukunftsorientiert und geeignet sein, die Phantasie der Menschen anzusprechen.

Diese Diskussion soll uns auch davor schützen, daß wir uns, auf allen Seiten, im Jahr 1964 — das gleichzeitig ein Jubiläumsjahr der österreichischen Demokratie sein wird (1934 bis 1964) — in unfruchtbaren Anklagen und Auseinandersetzungen über die Verantwortlichkeit für die Ereignisse des Jahres 1934 erschöpfen. Solche Polemiken können heute nichts mehr nützen. Wenn die andere große Regierungspartei einen gleichen Entschluß wie die Sozialistische Partei faßt und auch ihr Regierungsprogramm vorlegen wird, können die Wähler zwischen zwei „Programmen für Österreich“ entscheiden. Die Wähler werden dann auch wissen, worüber sie entscheiden, wenn sie der einen oder der anderen großen Partei das Mandat erteilen wollen, ihren Führungsanspruch durchzusetzen.

Wenn beide Regierungsprogramme vorliegen und einander gegenübergestellt werden können, dann erst kann mit guten Gründen der demokratische Führungsanspruch der einen oder der anderen großen Partei von den Wählern anerkannt werden.

Schließlich wird auch die Freiheitliche Partei auf diese Weise in die Lage versetzt werden, auf Grund einer konkreten politischen Plattform ihre Entscheidung zu treffen, welche der großen Parteien sie im Parlament unterstützen will. Das politische Gespräch mit den Freiheitlichen wird dann einen konkreten Inhalt erhalten. Das „Programm für Österreich“ wird die Grundlage auch für dieses Gespräch bilden.

Es ist verständlich, daß die Parteien überzeugt sind, mit den „konventionellen“ Waffen der Propaganda heute nicht mehr das Auslangen zu finden. Gewiß wurden der ÖVP bei ein oder zwei Wahlgängen durch den Einsatz ihrer „nuklearen“ Propagandamethoden ein paar tausend Stimmen zugetrieben. Steht der Gewinn dafür, wenn man den Schaden für die Demokratie in Betracht zieht?

Ich bin optimistisch. Eine zwischen den großen Parteien vereinbarte kontrollierte Abrüstung bei der Verwendung gewisser Propagandamethoden könnte sehr viel zur Verbesserung des politischen Klimas beitragen.

Die volkserzieherische und massenpädagogische Wirkung auf die Öffentlichkeit wird beträchtlich sein, wenn die „Kärntnerstraße“ sich entschließt, die in den letzten Jahren dort verwendeten „Propaganda-Kanonen“, „Propaganda-Mörser“ und „Propaganda-Geschütze“ aller Art einem noch zu schaffenden „Heeresmuseum der politischen Kriegführung“ zur endgültigen Aufbewahrung zu übergeben.

Mit wieviel mehr Aussicht auf Glaubwürdigkeit könnten die Parteiagitatoren und Propagandisten der großen Parteien einander gegenübertreten, wenn jede Partei auf Grund ihres der Öffentlichkeit vorgelegten konkreten Regierungsprogramms ihren Führungsanspruch durchzusetzen versuchte!

Jeder Redner weiß, daß er die Zuhörer in einer Versammlung viel stärker fesselt, wenn er von Zeit zu Zeit die Stimme senkt. Gleiche Lautstärke ermüdet die Zuhörer. Die Verfechter der Notwendigkeit massiver Propagandamethoden geben in Wahrheit gar nichts auf, wenn sie ihre Papierböller im erwähnten Heeresmuseum des politischen Kampfes abliefern.

Versuchen wir es einmal damit, die Österreicher selbst entscheiden zu lassen, welchem „Programm für Österreich“ sie den Vorzug geben. Jede Partei soll jetzt einmal ihr Programm für Österreich vorlegen. Dann sollen die Österreicher sagen, welches dieser Programme verwirklicht werden soll.

Wenn die Parteien sich zu diesem Weg entschließen, wird auch Platz für die Verwirklichung der Vorschläge zur Bewältigung der „mitmenschlichen Beziehungen“ sein, wie sie Ingo Mörth [5] zur Diskussion gestellt hat. Damit die „mitmenschlichen Beziehungen“ zwischen den Exponenten der Parteien wieder funktionieren, brauchen wir zuerst die kontrollierte Abrüstung der Parteipropaganda.

Das ist meine Schlußfolgerung aus den Geschehnissen des abgelaufenen Jahres. Deshalb mache ich meinen Vorschlag für eine kontrollierte Abrüstung der Parteipropaganda in Österreich. Die beste Propaganda waren immer noch die Taten der Parteien, nicht ihre Worte.

[1Vgl. Broda, Leignitz, Nenning, Winkler: Ein Bruderzwist um Habsburg, FORVM X/115-116, 117, 118.

[2„Überforderte Gerichtsbarkeit; zur Causa Habsburg in Österreich“, in: „Juristenzeitung“, Tübingen, Nummer 21 vom 1. November 1963, S. 6718.

[3„Urteil und Denkgesetz, Das Verfassungs-[soll richtig heißen: Verwaltungs-]gerichtshoferkenntnis und die juristische Logik“ in „Der Staatsbürger“, Beilage der „Salzburger Nachrichten“, 16. Jg., 13./14. Folge, vom 25. Juni 1963, S. 3 f.

[4Vgl. Christian Broda: Sozialistische Initiative, „Die Zukunft“, Heft 15, Anfang August 1963.

[5Ingo Mörth: Schwarze, Rote oder Menschen, FORVM X/119.

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