FORVM, No. 154
Oktober
1966

Am Beispiel Friedrich Adlers

Die Ermordung des Grafen Stürgkh, Hauptvertreters des österreichischen Kriegsabsolutismus, durch Dr. Friedrich Adler, Sohn des Schöpfers und Führers der österreichischen Sozialdemokratie, hat, wie kaum ein Vorgang der Innenpolitik während des Krieges, aufwühlenden Eindruck auf die Bevölkerung gemacht. Die Revolverschüsse im Speisesaal des Hotels „Meißl und Schadn“ am Neuen Markt haben auch, wie kaum ein anderes Ereignis vor Enthüllung der Sixtusaffäre im April 1918, dem Ausland unvermittelt Einblick in die österreichischen Verhältnisse gegeben. Bewertet man die Wirkung dieses Ereignisses, in dem das letzte Aufflackern des Konservatismus der Bach- und Schwarzenberg’schen Tradition mit dem neuen Radikalismus des linken Flügels der Sozialdemokratie zusammenprallte, dann ist es nötig, zwei Hauptfragen zu stellen.

Die eine Hauptfrage ist rein faktischer, die andere spekulativer Natur. Die erste ist auf die unmittelbaren Folgen für die innen- und außenpolitische Lage der Monarchie abgestellt. Eine sachlich klare Antwort ist hier durchaus möglich. Die zweite Frage und ihre Beantwortung ist viel problematischer. Wie wäre der Ablauf der Geschichte gewesen, wenn Adler seine Tat nicht begangen hätte? Die Antwort ist ein bloßer Versuch, größere oder geringere Wahrscheinlichkeiten des Geschehens gegeneinander abzuschätzen. Dennoch ist auch hier die Fragestellung nicht nur möglich, sondern sogar nötig. Die Wirkung bedeutsamer Ereignisse in der Geschichte läßt sich nur beurteilen, wenn man Alternativmöglichkeiten erwägt, d.h. wenn man versucht, das bestimmte Ereignis vorstellungsmäßig aus dem Geschichtsablauf zu eliminieren und sich zu fragen: Was wäre gewesen — oder vielleicht bescheidener und daher richtiger: was hätte sein können, wenn dieses Ereignis nicht eingetreten wäre?

Wir beschäftigen uns in der folgenden Betrachtung vor allem mit den Wirkungen des Ereignisses und nicht mit der Problematik des Täters und des Opfers seiner Tat. Natürlich läßt sich das individuelle moralische Problem des politischen Attentates in der Geschichte nicht klar von dem der allgemeinen Tatfolgen unterscheiden. Wohl aber ist es möglich, gewissermaßen Prioritäten in der Behandlung eines Problems aufzustellen. In der vorliegenden Betrachtung sind sie nicht bloß aus geschichtlichen Gründen vorwiegend auf die erhebliche politische Bedeutung der Tat gerichtet.

Es wird auch die Ansicht vertreten, daß das ethische Problem, das mit dem politischen verbunden ist, nach dem Maßstab des Gewissens des Einzelnen zu beurteilen ist. Sicherlich wäre in diesem Sinne eine ausführliche eigenständige Betrachtung gerechtfertigt. Eine solche anzustellen, liegt aber jenseits der Absicht des Verfassers; dennoch ist es notwendig, eingangs seine persönliche Stellungnahme zu dem Problem des politischen Attentates festzulegen.

In diesem Sinne wird hier nicht nur das politische Attentat im allgemeinen, sondern auch das enger umgrenzte Phänomen des sogenannten Tyrannenmordes in der Geschichte verurteilt. Das gilt folgerichtig selbst dort, wo die Tyrannei feststeht, und erst recht hier, wo sie, subjektiv betrachtet, durchaus fraglich ist. Diese Auffassung kann sich auf das Wort der Evangelien „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet!“ berufen. Dies bezieht sich natürlich zunächst darauf, daß es dem Einzelnen nicht zusteht, auf Grund seiner persönlichen Meinung einem anderen die Lebensberechtigung abzusprechen. Es kann aber in einem viel weiteren Sinne verstanden werden, nämlich, daß es auch der Organisation einer noch so weiten Verschwörung nicht zusteht, sich ein solches Recht zu arrogieren. Eine derartige Auffassung ist durchaus nicht notwendigerweise einem Bekenntnis zum unbedingten Pazifismus gleichzusetzen, wohl aber einem Bekenntnis zur Rechtsordnung gegenüber der individuellen Aktion, gleichgültig, ob sie von einem, mehreren oder gar vielen organisiert und durchgeführt wird. In diesem Sinne ist hier ethisches Gebot auf religiöser Grundlage und rechtliches Gebot, welches mindestens zum Teil auf pragmatischer Grundlage beruht, durchaus eins.

Die hier geäußerte Ansicht entspricht keineswegs dem Konsensus der Geschichte des Abendlandes und ganz besonders nicht dem Konsensus dieser Geschichte im Zeitalter ideologischer Kämpfe. Mit Geld und anderen Versprechungen gedungene Helfershelfer wurden bekanntlich von geistlichen und weltlichen Autoritäten aller Zeiten für Attentate verwendet, die dann als Kriegshandlungen gegen feindliche Ideologien oder auch als Exekutionen von deren Vertretern angesehen wurden. Die moralische Verurteilung solcher Aktionen bedarf jedoch keiner weiteren Begründung. Unsere Betrachtung soll vielmehr auf den andersgearteten Typus des Täters eingeschränkt werden, der bereit ist, Hab und Gut, Freiheit und Leben als Preis für die Vollbringung seiner Tat einzusetzen. Das Problem der eigenmächtigen Arrogierung des Rechtes, ein menschliches Leben auszulöschen, bleibt trotzdem bestehen.

In bezug auf diesen Akt der Willkür ist es schwer, einen Unterschied zwischen der Auffassung revolutionärer oder konservativer Systeme zu sehen. Die Ermordung des Zaren Alexander II. und der Vollzug der Ächtung Wallensteins gehen auf dieselbe unrechtliche Vorstellung zurück, im einen Fall auf die Verurteilung durch ein anonymes Revolutionskomitee, im anderen Fall auf die Ex-lex Stellung durch einseitige Verfügung ohne richterliches Verfahren.

Es wird vielfach der Unterschied gemacht, daß die Aktion der Gruppe moralisch höher steht als die des Einzelnen, weil die Verantwortung und deren Rechtfertigung gewissermaßen vom Einzelindividuum auf die Ideologie der Massen abgeschoben wird. Was aber ist das — moralisch höchst unbefriedigende — Kriterium der Geschichte für die Rechtfertigung der Ideologie anderes als der Erfolg der einen oder anderen Seite, ob es sich nun um die Mörder Cäsars oder die Attentäter von Sarajewo handelt? Nicht die Teilung der Verantwortung, sondern die Unterstützung durch die stärkeren Bataillone ist entscheidend.

Vielleicht ließe sich sogar eher die gegenteilige Ansicht vertreten, daß nämlich, wer ausschließlich auf eigene Faust und Verantwortung handelt, moralisch höher steht, weil er anderen nicht die Last der Mitschuld auflädt? Freilich steht dem gegenüber, daß dieser Einzelne die vermeintliche Rechtfertigung ausschließlich in der Verantwortung vor dem eigenen Gewissen, ohne jede Rücksicht auf die geistige oder moralische Kontrolle Anderer sieht. Hier mag dem Fanatismus vielleicht ein noch weiteres Tor geöffnet sein als in der Gruppenaktion.

Tell und Adler

Während die „erfolgreichen“ politischen Attentate der Weltgeschichte, je nach politischem Standpunkt von Täter und Opfer, umstritten sind, gibt es zumindest ein Attentat eines Einzelgängers, das in der Geschichte fast uneingeschränkt glorifiziert wurde; ich meine natürlich Wilhelm Tells Mord am österreichischen Landvogt. [1] Daß der Vorgang in den Waldstätten halb mythischer Natur war und der im Hotel „Meißl und Schadn“ von sehr realer, mag für uns als unerheblich außer Betracht bleiben, aber sonst ist die Analogie durchaus nicht so weit hergeholt, wie es scheint. [2]

Die vermeintliche Tat Tells hat in der Geschichte eine ebenso eindeutige Aufnahme gefunden wie Adlers Tat eine umstrittene, obwohl beide gegen das gleiche zielten, nämlich den österreichischen Absolutismus in der Gestalt eines eigentlich zufälligen Vertreters. Tell wie Adler waren in ganz ausgeprägtem Maß Einzelgänger, die aber auf ihre Art eine breite und starke geschichtliche Strömung vertreten haben. Im Falle Tells ist es das Herzstück einer historischen Legende, daß seine Tat den Ablauf der Geschichte entscheidend beeinflußt habe, im Falle Adlers wird das zumindest behauptet, bedarf aber der Überprüfung.

Adlers Ziele und Motive, wie er sie in seiner Verantwortung vor Gericht mit höchst eindrucksvoller Klarheit auseinandergesetzt hat, waren jedenfalls auf die Herbeiführung einer entscheidenden geschichtlichen Wende abgestellt. Sie waren vierfacher Art.

Erstens wollte Adler für einen Gesamtfrieden ohne Annexionen und Entschädigungen beider kriegführender Lager eintreten, Forderungen, die insbesondere auf den internationalen Konferenzen der sozialistischen Linken in Zimmerwald und Kienthal in der Schweiz 1915/1916 vertreten worden waren. [3]

Zum zweiten wollte er eine Parteispaltung der österreichischen Sozialdemokratie verhindern; er sah die Gefahr einer solchen Spaltung — sicherlich stark übertrieben — in dem Konflikt zwischen einer von Renner vertretenen Richtung, in der sich österreichischer und deutscher Mitteleuropa-Imperialismus mischten, und einer rein deutschnationalen Richtung sowie einer revolutionären internationalen Politik der Linken.

Nach Adlers Auffassung war die Partei schon durch den umstrittenen Leitartikel der „Arbeiter-Zeitung“ vom 5. August 1914, „Der Tag der deutschen Nation“, mit der Idee des imperialistischen Siegfriedens anscheinend unentrinnbar verbunden. Seine Tat sollte die moralisch-politische Einigung der Partei und damit drittens eine vorrevolutionäre Situation schaffen. Hierzu aber hielt er die Anwendung von Gewalt für nötig; Adler hat die Gewalt, und zwar schon lange vor dem Attentat, als Mittel revolutionärer Aktion einer sozialistischen Partei ausdrücklich gebilligt. In diesem Punkt hat er sich am weitesten von der sozialistischen Mehrheit und von der Demokratie entfernt.

Hauptmotiv seiner Tat war aber, mit den vorgenannten Motiven eng verbunden, die Demonstration gegen den österreichischen Kriegsabsolutismus, wie er besonders augenfällig durch den österreichischen Ministerpräsidenten Graf Stürgkh vertreten wurde. Die Protestbewegung dagegen bezog sich vor allem auf die Nichteinberufung des Reichsrats, der auf Grund des umstrittenen Paragraphen 14 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung schon seit März 1914 vertagt war.

Der letzte auslösende Grund war das Verbot einer Versammlung, in der Professoren und Abgeordnete, und zwar großenteils bürgerliche, die Einberufung des Reichsrates fordern wollten. Gleichzeitig erklärte Graf Stürgkh auch, daß die Beschlüsse der Klubobmännerkonferenz des Abgeordnetenhauses unter Vorsitz des Präsidenten in bezug auf die Einberufung des Parlamentes für ihn ohne Interesse seien.

Vielleicht noch drückender, jedenfalls unmittelbarer als die Nichteinberufung des Parlamentes, wurde aber die in verschiedenen Kronländern ganz verschieden durchgeführte, aber jedenfalls exzessive Pressezensur empfunden. Das gleiche galt für die Sistierung der Geschworenengerichte wie auch für die drückende Handhabung der vereins- und versammlungspolizeilichen Bestimmungen usw.

Gegenüber diesen und anderen Eingriffen der Regierung, die als rein temporäre Notstandshandlungen entschuldigt wurden, schien damals das Wort Victor Adlers, Friedrichs bedeutenden Vaters, am Platz, daß in Österreich das einzig Definitive die Provisorien seien.

Während nun die früher erwähnten drei Beweggründe Friedrich Adlers vorwiegend, wenn nicht ausschließlich, solche der Linken waren, so konnte der vierte und letzte, der Protest gegen den Kriegsabsolutismus, auf die Unterstützung weiter bürgerlicher Kreise rechnen.

Der Staatsanwalt im Prozeß, dessen Argumentation allerdings beträchtlich unter dem Niveau der sonstigen Verhandlungsführung lag, hat noch ein anderes Tatmotiv angeführt, nämlich die Eitelkeit Adlers, welcher im Gerichtssaal eine große Rolle als revolutionärer Tribun spielen wolle. Adler selbst hat diesen Vorwurf während des Prozesses so beantwortet: „Das wirklich maßgebende Moment an jenem 21. Oktober ist gewesen, daß ich wußte, mein Leben ist damit abgeschlossen; dessen war ich ganz sicher. Daß ich jetzt noch da lebendig stehen werde, daran habe ich damals nicht gedacht, sondern ich habe gedacht, daß ich nach ein paar Wochen tot bin.“ [4]

Adler sagte damit nicht mehr als die Wahrheit, wie ihm überhaupt auch die schärfsten Gegner seiner Person und Tat niemals Aufrichtigkeit und persönlichen Mut absprechen konnten.

Die Ausnahmegerichte der ersten Kriegshälfte im Hinterland waren nicht den schreckenerregenden Standgerichten im engeren Kriegsbereich, vor allem in den ruthenischen Teilen Galiziens, gleichzusetzen. Selbst das Landwehrdivisionsgericht in Wien, vor dem der Tschechenführer Dr. Kramář, wenige Monate vor dem Prozeß gegen Adler, wegen Hochverrats angeklagt und verurteilt wurde, hat Kramář weitgehende Redefreiheit zugesichert. Doch wurde der Wert dieses Zugeständnisses durch die strikte Anwendung der Kriegszensur zum großen Teil wieder aufgehoben. Dieser Umstand war sicherlich auch für das höchst fragwürdige Urteil mitverantwortlich; Kramář wurde im wesentlichen wegen sehr glaublicher hochverräterischer Absichten und eines höchst problematischen aktuellen Tatbestandes verurteilt.

Der Prozeß gegen Adler im Mai 1917 stellte demgegenüber in der Kriegszeit eine Art österreichisches Wunder an Fairneß der Prozeßführung, an menschlicher und würdiger Behandlung des Angeklagten und vor allem an Gewährung und Schutz seiner Rede- und Verteidigungsfreiheit bis zum äußersten dar.

Das Echo des zunächst unzensurierten Prozeßberichtes war denn auch so ungeheuer, daß der Ministerrat zusammentreten mußte, um das Eingreifen der Zensur am zweiten und letzten Prozeßtag zu erreichen. [5] Freilich konnte die großzügige Prozeßführung das Erkenntnis des Gerichtes, die Verurteilung Adlers wegen vorsätzlichen Mordes — das Moment der Tücke wurde verneint — nicht beeinflussen. Ein Geschworenengericht hätte damals mit großer Wahrscheinlichkeit einen Freispruch gefällt. Berufsrichter aber mußten Adler zweifellos verurteilen.

Der Schutz der menschlichen Würde des Angeklagten — in himmelweitem Abstand von der Schreckensjustiz der Nazizeit und noch immer in beträchtlichem Abstand von den politischen Prozessen des autoritären Kurses von 1933 bis 1938 — erstreckte sich selbst auf das Fakultätsgutachten. Dieses hielt den Angeklagten zwar im Sinne des Gesetzes mit Recht für zurechnungsfähig, verwies aber gleichzeitig auf Grund sorgfältiger Erwägungen auf offensichtliche Störungen im Bild seiner Veranlagung und seiner Persönlichkeit überhaupt. Die Schlußfolgerung war, daß man Adlers „Charakter nicht als einen unmoralischen bezeichnen kann ... Denn es hat Fanatiker gegeben, die hohe Kulturwerke geschaffen haben. Und vom ethischen Standpunkt ist Adlers Tat weniger verwerflich als z.B. die eines Menschen, der zur Wiederherstellung seiner Ehre einen anderen kaltblütig tötet“. [6] Wenn man dieses Gutachten im Zeitalter der Kriegszensur mit manchen späteren vergleicht, so fällt ein heller Schimmer auf das alte Österreich.

Die Bezeichnung „großer politischer Prozeß“ sollte sich durchaus nicht nur auf Adlers Verantwortung beziehen, insbesondere auf seine berühmte sechsstündige Verteidigungsrede, d.h. Anklagerede gegen das Regime, sondern genauso auf das Gericht selbst, das in einer kritischen Situation die Rechte des Angeklagten voll gewahrt hat.

All das ist um so höher einzuschätzen, als Adler in seiner äußerlich kalten, verschlossenen Art gewiß keinen ansprechenden Typus darstellte. Sein weiser Vater, der mit Recht versucht hatte, den als Physiker ausgebildeten Sohn von der Politik fernzuhalten, hat die Tat als einen „Exzeß des Mathematischen“ [7] bezeichnet. Und diese Charakterisierung entspricht auch durchaus der völligen Beziehungslosigkeit Friedrich Adlers zu seinem Opfer, das er aus einer Anzahl möglicher Kandidaten aus reinen Zweckmäßigkeitsgründen der größtmöglichen revolutionären Resonanz wegen ausgewählt hatte. Schließlich war es ja auch nicht gleichgültig, daß eben dieses Opfer durchaus kein scheusäliger Tyrann, sondern ein kaiserlicher Würdenträger von hohem Pflichtbewußtsein und unbestrittener Integrität war. Seinen unglücklichen Glauben an die Zweckmäßigkeit eines autoritären Regierungssystems in Krisenzeiten hat er von größeren Vorgängern geerbt und leider über die Jahrzehnte hinweg auch an viel kleinere Nachfolger weitergegeben.

Kein Lehmpatzen

Adler hat übrigens im Prozeß dem Grafen Stürgkh Achtung gezollt als einem „Gegner, den man achten konnte und mit dem man unerbittlich kämpfen mußte, er war ein Mann, der sich auf den Boden der Gewalt gestellt hat, und kein österreichischer Lehmpatzen“. [8] Respektsbezeugungen ähnlicher Art finden sich übrigens auch in den Schriften Ernst von Salomons, der bekanntlich wegen Beihilfe zum Rathenau-Mord verurteilt wurde.

Nun war Adler gewiß ein ganz anderer Mann als Salomon. Hier wie dort fällt es aber schwer, dieser Mischung von mittelalterlicher Kavaliersgesinnung der Achtung vor dem gefallenen Gegner und Mord oder Beihilfe zum Mord Geschmack abzugewinnen. Bei dem Attentat kann nun einmal die Bereitschaft, das eigene Leben zu opfern, moralisch nicht von der Bereitschaft getrennt werden, das Leben eines anderen zu opfern. Dies gilt voll für Adler.

Seine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Todesurteil wurde zwar vom Obersten Gerichtshof verworfen, das Urteil jedoch in eine 18jährige schwere Kerkerstrafe umgewandelt. Es sei hervorgehoben, daß Adler wohl zur Zeit der Durchführung des Prozesses, keineswegs aber zur Zeit der Tat mit der Nichtvollstreckung eines mit Sicherheit zu erwartenden Todesurteils rechnen konnte.

nächster Teil: Am Beispiel Friedrich Adlers

[1Meines Wissens gibt es nur eine erwähnenswerte abträgliche Kritik dieser Aktion vom moralischen Standpunkt, die von Ludwig Börne, in den „Dramaturgischen Blättern“ 1829, LII, „Über den Charakter des Wilhelm Tell in Schillers Drama“.

[2Sie wurde übrigens auch von Adlers Verteidiger in seinem Plädoyer herangezogen. Siehe den Prozeßbericht: Friedrich Adler vor dem Ausnahmegericht, Berlin, 1919, S. 186f.

[3J. Humbert-Droz, Der Krieg und die Internationale, Wien 1964, S. 161ff.; siehe auch Friedrich Adler, Die Erneuerung der Internationale. Aufsätze aus der Kriegszeit, herausgegeben von R. Danneberg, Wien 1918, S. 135ff.

[4Ebenda, S. 111.

[5Julius Braunthal, Victor und Friedrich Adler, Wien 1965, S. 244.

[6Vor dem Ausnahmegericht, S. 171.

[7Ebenda, S. 133.

[8Ebenda, S. 96f.

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