FORVM, No. 158
Februar
1967

Gebt Gedankenfreiheit

Verteidigungsrede vor dem Kreisgericht Zadar, 22. September 1966

Milovan Djilas ist frei, desgleichen einige Mitarbeiter an der von Mihajlov geplanten Zeitschrift der Opposition. Es besteht Aussicht, daß Tito, der großmütigste unter den kommunistischen Herrschern, auch Mihajlov freilassen wird. Vielleicht kann unser Abdruck der bisher nicht erhältlich gewesenen Verteidigungsrede des jungen Rebellen dazu beitragen. (Erster Teil siehe Januarheft 1967.)

Die Anklage wirft mir weiters vor, daß ich an einer Stelle „sogenannte sozialistische Gesellschaft“ [5] geschrieben habe. Der Begriff des Sozialismus ist in unserer Zeit sehr unbestimmt und, wie man zugeben muß, ziemlich kompromittiert. Hitlers NSDAP war gemäß ihrem Titel sowohl sozialistisch wie auch Arbeiterpartei. Mussolini hielt sich für einen Sozialisten und trug lange Zeit im Knopfloch ein Abzeichen mit dem Bild von Karl Marx. Hitler behauptete, von Lenin und Trotzki am meisten gelernt zu haben. Die stalinistische UdSSR, mit ihrer in der Geschichte beispiellosen Ausbeutung der Zwangsarbeiter, nannte sich sozialistisch, genauso wie dies das heutige China tut. Ich halte mich an die Definition des Sozialismus, wie sie in der jugoslawischen Verfassung gegeben wird: die Produktionsmittel sind Eigentum der Gesellschaft, niemand darf ein alleiniges Recht darauf haben, niemand darf die Macht über irgend etwas in unsrer Gesellschaft ergreifen. Ich kann eine Gesellschaft, in der eine geringe Minderheit von sechs bis sieben Prozent — dies ist der Mitgliederstand des BdKJ — über sämtliche Rechte verfügt, nicht sozialistisch nennen, da die Mehrheit der Bevölkerung keine Rechte im gesellschaftlich-politischen Leben besitzt, nicht einmal das der amerikanischen Neger, sich in politischen Organisationen zu vereinigen, um einen legalen Kampf für die ihnen in der Verfassung garantierten Rechte zu führen.

Unsere Gesellschaft kann sich auch nicht gemäß einer Definition des Sozialismus, die der bekannte polnische Marxist Kolakowski gegeben hat, sozialistisch nennen. In dem Aufsatz „Was ist Sozialismus“ definiert er, was nicht Sozialismus ist:

Das Streben einer Gesellschaft nach einheitlicher Auffassung aller ihrer Mitglieder über Philosophie, Außenpolitik, Ökonomie, Literatur und Ethik ...

Die Gesellschaft, die sich nur deshalb für sozialistisch hält, weil sie das Privateigentum an Produktionsmitteln liquidiert hat ...

Die Gesellschaft, in der die Philosophen und Schriftsteller immer das gleiche sagen wie die Generäle und Minister, aber immer nach ihnen.

Die Gesellschaft, die vorschreibt, wer und wie man kritisieren darf ...

Die Gesellschaft, in der ein Mensch unglücklich ist, weil er sagt, was er denkt, und ein anderer glücklich, weil er nicht sagt, was er denkt ...

Die Gesellschaft, in der man am glücklichsten lebt, wenn man überhaupt nicht denkt ...

Die Gesellschaft, die der Ansicht ist, daß das Volk im Sozialismus glücklicher sein muß als in jedem anderen System. [1]

Wenn also die Minderheit alle Bürgerrechte besitzt und die Mehrheit nur begrenzte Rechte, ist es meines Erachtens gerechtfertigt, von einer „sogenannten sozialistischen Gesellschaft“ zu sprechen.

Für politische Demokratie

Voraussetzung für eine Demokratisierung in allen Bereichen der Kultur und der Wissenschaft ist die politische Demokratie. Ich glaube daher, daß ein Weg zur Beendigung der Diskriminierung, die es den Intellektuellen in den sozialistischen Ländern unmöglich macht, sich frei zu äußern, die Gründung einer unabhängigen Zeitschrift ist. Unsere Verfassung gestattet das freie gedruckte Wort. Im Dezember 1965 verfaßte ich ein Elaborat über die Wirkung eines unabhängigen Oppositionsblattes im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Jugoslawien und habe es einigen meiner Freunde zugeschickt. [7]

Aus diesem Elaborat geht klar hervor, daß meine Absicht nicht die „Beunruhigung der Bevölkerung“ war, sondern die Gründung einer unabhängigen Zeitschrift, wie sie meine Freunde im August 1966 auch pressegesetzlich registrieren konnten. Es ist unglaublich, daß man dies als „Verbreitung falscher Nachrichten durch die Presse“ bezeichnen kann.

Das Ende der KP

Meine Analyse der Situation in jenem Elaborat geht dahin, daß weder die geistige noch die wirtschaftliche Liberalisierung ohne politische Liberalisierung möglich ist. Ich bin der Meinung, daß eine konsequente politische Liberalisierung unsere Gesellschaft von der totalitären Herrschaft der KP befreien würde. Ich bin der festen Überzeugung, daß in freien Wahlen — bei denen jeder das Recht zur Kandidatur und zur Agitation hat, auch wenn er nicht der KP angehört — die KP nicht einmal so viel Stimmen bekommen würde, wie sie Mitglieder hat. Diesen Standpunkt kann man nicht als falsch bezeichnen, da er nur durch die Praxis widerlegt werden könnte. Darum schrieb ich:

Gerade weil Jugoslawien, den Zeichen der geschichtlichen Stunde folgend, in den vergangenen zehn Jahren an der Spitze aller anderen sozialistischen Staaten marschierte, ist dieses Land nun als erstes an jener entscheidenden Weggabelung angelangt; die Entwicklung in Jugoslawien zeigt, daß es nur jene zwei Wege für die sozialistischen Länder gibt: Rückkehr zur offenen Diktatur oder Liberalisierung, an deren Ende auch das Ende der Macht der kommunistischen Partei steht. [8]

Dieser Satz aus dem Elaborat wurde in der Anklageschrift verstümmelt, wobei nicht einmal angedeutet wurde, daß man ihn um die Hälfte gekürzt hatte. Natürlich wurde jene vordere Hälfte entfernt, in der ich eine positive Stellungnahme zu der historischen Entwicklung Jugoslawiens abgegeben hatte, indem ich sagte, daß es den anderen sozialistischen Ländern in der Entwicklung um zehn Jahre voraus ist.

Absinken des Lebensstandards

Ähnlich erging es mir mit anderen Zitaten aus meinem Elaborat. So wurde zum Beispiel aus einem Satz der folgende erste Satzteil weggelassen:

Der Status quo kann in Hinkunft ... so aufrechterhalten werden, wie er fast ein halbes Jahrhundert lang in der Sowjetunion aufrechterhalten wurde: durch die Polizei; Versuche, den Lebensstandard zu heben, die Wirtschaft zu liberalisieren und einige ideologische und soziale Freiheit zu gewähren, hiebei aber die Einparteienherrschaft zu erhalten —,

Die Anklage nahm mir den folgenden zweiten Satzteil heraus:

— das ist der Kurs, der in Jugoslawien gesteuert werden sollte; die von der Regierung eingeleiteten Reformen wurden aber in der Praxis bereits wieder beträchtlich verändert und reduziert, so daß der einzige Effekt bisher ein neuerliches Absinken des Lebensstandards war. [8]

Ich verfaßte das Elaborat Ende 1966, zu welcher Zeit sich die Wirtschaftsreform gerade in einer Krise befand, weil sich, wie später das vierte Plenum des ZK des BdKJ feststellte, starke Gruppen, insbesondere die zentrale Geheimpolizei, gegen diese Wirtschaftsreform stemmten. Daß ich recht hatte, als ich damals behauptete, daß die Reform einen Rückgang des Lebensstandards zum Effekt hatte, bewies eine Statistik in der „Borba“ vom 14. September 1966, gemäß welcher seit Beginn der Reform der Standard um 32,8% sank. Als ich das Elaborat schrieb, konnte ich die Maßnahmen des vierten Plenums nicht voraussehen, und meine pessimistische Haltung gegenüber der Regierung war daher durchaus verständlich.

Eine solche Wertung einer gegebenen Situation ist jedenfalls etwas ganz anderes als die Verbreitung unwahrer Nachrichten und Behauptungen. Eine falsche Nachricht wäre es zum Beispiel gewesen, wenn ich geschrieben hätte, daß Jugoslawien einen geheimen Vertrag mit Indonesien gegen Island unterzeichnet habe oder daß in Zagreb fünfzigtausend Bürger eingesperrt worden seien. Würde man in England jemanden verurteilen, weil er eine von der Regierung eingeleitete Maßnahme zur ökonomischen Stabilisierung als nicht vorteilhaft bezeichnet? In unserer Verfassung steht:

Jeder Bürger hat das Recht auf Kontrolle der staatlichen Organe, der Organe der gesellschaftlichen Selbstverwaltung und der Organisationen, die Arbeiten von allgemeinem Interesse durchführen; weiters hat er das Recht, seine Meinung über deren Arbeit zu äußern.

— Art. 34, § 2, 2. 6.

Wenn man mir vorwirft, eine negative Äußerung gemacht zu haben, legt man die Verfassung so aus, daß nur positive Äußerungen erlaubt sind.

Selbstverwaltung als Bluff

Meine These über die Beziehung zwischen Wirtschaftsreform und Einparteiensystem lautet, daß die Reform zugunsten einer zweckmäßigen und rationellen Organisation der Produktion auf Grund der freieren Wirkung ökonomischer Gesetze nicht durchführbar ist, solange die von der Verfassung proklamierte Selbstverwaltung nicht durchgeführt ist. Bei uns gibt es aber keine echte Selbstverwaltung — zumindest gab es sie nicht, als ich meine Artikel verfaßte; es existiert nur eine camouflierte Herrschaft der KP. Das vierte Plenum und die Presse nach dem Plenum haben herausgestellt, daß es sich bei der Selbstverwaltung wahrhaftig nur um einen Bluff handelte. Der Satz, der in meinem Artikel „Bekenntnis zu Djilas“ [9] von diesem Bluff handelt, enthält sechzig Wörter, die Anklage jedoch führt eine absurde Kürzung auf fünfzehn Wörter durch. Der ganze Satz lautet wie folgt:

Solange die auch von Jugoslawien unterzeichnete Konvention der Menschenrechte der Vereinten Nationen nicht berücksichtigt wird, solange keine reale Möglichkeit der Wirkung einer legalen Opposition, einer demokratisch-sozialistischen politischen Organisation gegeben ist, einer Organisation, die außerhalb jeder Kontrolle durch die KP steht, ist das Gerede über eine sozialistische Demokratie, die jugoslawische Selbstverwaltung, nichts anderes als gewöhnlicher Bluff.

In der Anklageschrift steht nur: „Das Gerede über die sozialistische Demokratie, die jugoslawische Selbstverwaltung, ist nichts anderes als gewöhnlicher Bluff.“ Auf Grund herausgerissener Satzteile und überhaupt auf Grund unvollständiger Texte ist eine Anklage unzulässig. Nur dem vollständigen Text läßt sich entnehmen, aus welchen Beweggründen er verfaßt wurde und welche ideologische Richtung darin vertreten wird.

Solange nur eine politische Partei, die das Monopol auf die Informationsmittel innehat, legal wirken kann, ist eine wirtschaftliche Liberalisierung unmöglich. Daß dies richtig ist, läßt sich auch unserer Presse entnehmen, die in letzter Zeit viel Material bringt, das man als Beweis für meine Behauptungen verwenden kann. Wenn wirklich die Gesetze der freien Marktwirtschaft und nicht die Kontrollmaßnahmen der kommunistischen Partei die Entwicklung der Wirtschaft bestimmen, so wären Dinge, wie unsere Presse sie meldet, einfach nicht möglich. In der „Borba“ vom 13. August 1966 schreibt z.B. N. Burzana über „Die allmächtigen Komitees“:

Besonders häufig sind die Interventionen der Partei im Integrationsprozeß. Gerade deshalb scheiterten auch viele ökonomisch gerechtfertigte Betriebszusammenlegungen — weil sie den Parteikomitees nicht gefielen oder besser gesagt einzelnen Leuten in den Komitees. Dabei berücksichtigten die Komitees bei ihrer Arbeit weder die Wünsche des Arbeiterkollektivs, noch die wirtschaftlichen Voraussetzungen ... Vielfach haben sie von ihren Machtpositionen aus gehandelt: sie haben Befehle erteilt, sie haben sich in die Politik der Selbstverwaltungsorgane in den Betrieben eingemischt, sie haben die Meinung der Mitglieder dieser Organisationen übergangen, sie haben sich hinter ihre Polstertüren zurückgezogen und alle Rechte an sich gerissen ...

Von diesen Positionen der Macht handelnd, haben sie das gesellschaftliche, sozialistische, kommunistische Bewußtsein der Arbeiter unterschätzt. Indem sie die Rechte der Arbeiter umgingen und ihre Interessen nicht berücksichtigten, ihnen ihre Politik aufdrängten, machten sie aus dem Selbstverwaltungssystem und der Demokratie eine reine Formalität.

In „Vjesnik u Sriedu“ heißt es am 10. August 1966 in dem Artikel „Wie groß ist die Macht des KP-Mitgliedbuchs?“:

Das Ansehen der KP ist gesunken, weil sich ihre Mitglieder so verhalten, als wären sie die einzigen, die über das Schicksal des Kollektivs zu entscheiden das Recht haben. Sie sind der Ansicht, daß sie das Monopol auf alle Funktionen haben. Sie haben sich mit der Macht der höchsten Organe identifiziert.

Und „Nin“ vom 28. August 1966 schreibt:

Wann wird man endlich einzelnen das Monopol auf das Parteibewußtsein und das Monopol auf den Sozialismus wegnehmen? Warum müssen sich einzelne bei jeder Gelegenheit und in jeder Situation als Richter aufspielen? Wann werden die Kommunisten vom hohen Roß heruntersteigen? Wann werden sie aufhören, die Handlungen anderer ihrer autoritären, oft formalistischen und unobjektiven Kritik zu unterziehen, wo sie doch selbst keine öffentliche Kontrolle über ihre eigene Arbeit zulassen?

Latinka Perovic, Mitglied des ZK, im „Nin“ vom 2. September 1966:

Die KP hat auch auf ideologischem Gebiet sehr häufig im Kampf gegen Oppositionstendenzen die Stellung des Machthabers eingenommen, obwohl sie diesen Kampf eigentlich mit Hilfe von Argumenten und stichhältigen Ausführungen hätte führen müssen.

Mika Tripalo, Sekretär des Stadtkomitees der KP in Zagreb, antwortet im „Vjesnik u Sriedu“ vom 7. September 1966 auf die Frage: „Sind Sie gleichfalls der Meinung, daß die KP mit Hilfe ihrer Macht die Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane bestimmt hat“ wie folgt: „Wenn man bei dem Wort KP an die Parteikomitees in den Betrieben denkt, so ist das richtig.“

Im „Vjesnik“ vom 14. August 1966 schreibt Dr. W. Bakaric: „Jetzt stellt sich heraus, daß es den Verwaltungsorganen nur deshalb möglich war, den Kurs der Verweigerung der Selbstverwaltung so lange beizubehalten, weil in den Betrieben selbst eine gleiche Verweigerung vorherrschend war.“

Brief einer Arbeitergruppe an die Redaktion des „Vjesnik u Sriedu“, 14. September 1966: „Wir wenden uns an Sie, weil wir nicht wissen, wer für unsere Probleme zuständig ist. Unser Betriebsrat und unsere KP-Organisation sind dazu nicht fähig, weil anscheinend noch kein einziges Wort des vierten Plenums unsere Führung erreicht hat. Bei uns hat die Selbstverwaltung auch in der Vergangenheit nie funktioniert.“

Heute sind unsere Zeitungen voll mit solcher Kritik, die noch viel schärfer ist als meine Artikel. Aber wenn jemand vor dem vierten Plenum etwas Derartiges geschrieben hätte, so hätte er schwer dafür büßen müssen.

KP bricht Verfassung

Da in unserer Verfassung nichts vom Einparteiensystem steht, erfolgt die Monopolisierung der Macht durch die KP im Gegensatz zu den Intentionen der Verfassung. Doch die Anklage wirft mir folgenden Satz vor:

Jedermann ist es heute in Jugoslawien klar, daß gerade der BdKJ die Verfassung und die Gesetze bricht, wenn er mit allen Mitteln versucht, sein widernatürliches Monopol im gesellschaftlich-politischen Leben des Landes aufrechtzuerhalten. [10]

Ich weiß wirklich nicht, worauf sich hier die Anklage wegen Verbreitung falscher Nachrichten stützt: darauf, daß dies nicht jedermann klar sei; darauf, daß das Monopol des BdKJ nicht widernatürlich sei; oder darauf, daß der BdKJ nicht die Verfassung bricht.

Der angeführte Satz ist ein Konditionalsatz; es heißt darin, daß die KP dann die Verfassung bricht, wenn sie versucht, ihr Monopol im gesellschaftlich-politischen Leben zu halten. Unsere Verfassung unterstreicht die Freiheit der gesellschaftlich-politischen Tätigkeit in Organisationen, die von den Bürgern selbst gegründet werden. Insbesondere Artikel 39 und 40 sprechen über die Freiheit der Gedanken und der politischen sowie geistigen Orientierung, über die Freiheit der Presse und anderer Informationsmittel, über die Freiheit, sich zu organisieren, über die Freiheit der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit und über die Versammlungsfreiheit.

In der Verfassung wird auch festgelegt, daß sich jedermann an die vorgeschriebenen Prinzipien halten muß (Artikel 63); jede Eigenwilligkeit, die dazu führt, daß der einzelne in seinen Rechten beschränkt wird, muß bestraft werden (Artikel 66).

Über die KP wird in der Verfassung nur gesagt, daß sie durch die Notwendigkeit der historischen Entwicklung die organisierte Führungskraft der Arbeiterklasse im Aufbau des Sozialismus geworden ist. Aber diese Führungskraft hat kein Monopol. Die Artikel 39 und 40 besagen, daß man nur dann gegen das Gesetz verstößt, wenn man gegen den Sozialismus handelt, aber nirgends in der Verfassung identifiziert man den Sozialismus mit der kommunistischen Partei. In der Verfassung steht:

Alle Formen der Verwaltung, der Produktion und anderer gesellschaftlicher Tätigkeit sowie alle Formen der Verteilung, welche auf bürokratischer Willkür und auf monopolistischen Privilegien beruhen ... widersprechen den besonderen und allgemeinen Interessen des Menschen sowie dem gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen System, das durch die Verfassung garantiert wird.

Und Artikel 33 der Verfassung verkündet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Und im Artikel 70 steht, daß „die Freiheit und die Rechte des einzelnen, die durch die Verfassung garantiert werden, weder aberkannt noch in irgendeiner Weise beschränkt werden dürfen“.

Aus all dem geht hervor, daß die Verfassung auf keine Weise der kommunistischen Partei ein Monopol auf die gesellschaftlich-politische Aktivität einräumt. Nach unserer Verfassung hat niemand das Recht auf ein ideologisches oder politisches Monopol.

Dies alles ist in meinem Artikel in einem Konditionalsatz enthalten, ich schrecke jedoch nicht davor zurück, diesen auch als Affirmativsatz gelten zu lassen. Wenn man die letzten Erklärungen unserer politischen Führer betrachtet, läßt sich unschwer erkennen, daß die KP trachtet, auch weiterhin ihr Monopol zu erhalten. Der politische Sekretär des Zentralkomitees der KP Mazedoniens, Krste Crvenkovski, schreibt im „Vjesnik“ vom 21. August 1966 in einem Angriff gegen mich:

Ein für allemal muß man begreifen, daß Jugoslawien entschlossen seinen Weg zur parteilosen Demokratie verfolgt ... Es ist tragikomisch, daß im Westen deswegen soviel Staub aufgewirbelt wird, wo man doch genau weiß, daß in unserer Verfassung eine parteilose, direkte Demokratie als das Endziel unserer Entwicklung vorgesehen ist; jede antisozialistische Aktivität wird darin verboten.

Dies ist eine bewußte oder unbewußte Mystifikation unserer Öffentlichkeit. In unserer Verfassung wird das parteilose System mit keinem Wort erwähnt; ganz im Gegensatz dazu garantiert der Artikel 40 die Freiheit der politischen Vereinigung. Der Terminus „parteilose Gesellschaft“ ist zwar im Programm der KP enthalten, doch erscheint mir die Verfassung als Basis für die Entwicklung Jugoslawiens viel geeigneter. Was mich anlangt, so begrüße ich den Wunsch der KP, abzusterben — je früher, desto besser. Aber solange eine monopolistische politische Partei besteht, werden die Bestrebungen zur Demokratisierung immer dahin gehen, die Anerkennung der Verfassung und damit die Abschaffung dieses Monopols durchzusetzen.

Gemäß „Vjesnik“ vom 5. September 1966 sagte Tito:

Die Rolle der KP verliert nicht an Bedeutung, obgleich dies die Leute außerhalb unseres Landes und die Klassenfeinde im Lande immer wieder behaupten. Ganz im Gegenteil: ihre Bedeutung wächst, und sie wird noch lange Zeit hindurch wachsen. Sie wird so lange wachsen, bis das Bewußtsein der gewöhnlichen Bürger so weit gehoben sein wird, daß sie die Führung der KP nicht mehr nötig haben. Das Absterben ist ein langwieriger Prozeß, und er bedeutet nicht das Absterben der kommunistischen Ideologie, sondern das Erwachen des Bewußtseins der Bürger. Mit dem Absterben der Rolle der Kommunisten als einer Organisation erfolgt eine Stärkung des Bewußtseins der ganzen Gesellschaft; und dann wird es auch weniger notwendig sein, daß die KP die Stellung des Lehrers einnimmt. Aber jetzt müssen wir die Lehrer sein.

Jedoch gibt unsere Verfassung niemandem das ausschließliche Recht, für sich die Rolle des Lehrers in Anspruch zu nehmen und die große Mehrheit als unvernünftige Schüler zu behandeln. Es versteht sich von selbst, daß es ohne politische Demokratie auch keine Ideenfreiheit geben kann, so daß sich das Lehrertum der KP als Ideentotalitarismus auswirken muß. Totalitarismus ist das Monopol einer Ideologie, und dies gilt ohne Rücksicht darauf, wie positiv diese Ideologie sein mag.

Daß es unmöglich ist, die Wirtschaftsreform durchzuführen und das Ideenmonopol beizubehalten, bestätigen die Worte des Präsidenten in der schon zitierten Rede:

Jetzt stellt sich die Frage nach der Zusammenarbeit der Kommunisten in den Unternehmungen und auch außerhalb. Hier müssen sich die Aktivitäten der Kommunisten vereinigen, damit der Antagonismus zwischen Erzeugern und Verbrauchern nicht noch vergrößert wird. Die Verbraucher müssen natürlich durch die Kommunisten über die Probleme der Erzeugung informiert werden.

Natürlich ist es unmöglich, die Ökonomie zu liberalisieren, was die Intention der Wirtschaftsreform ist, solange die Entwicklung der Unternehmungen durch die KP bestimmt wird und nicht durch die Gesetze der Wirtschaft.

Daß auch die Gewerkschaft keine eigene Organisation ist, sondern bloß ein Satellit der KP, beweist Latinka Perovic, Mitglied des ZK, im „Nin“ vom 2. September 1966:

Von besonderer Bedeutung ist, daß man die politisch-gesellschaftlichen Organisationen, einschließlich des Gewerkschaftsbundes, nicht als Ableger der KP betrachten soll, wie es bis jetzt gewöhnlich der Fall war.

Wer kann aber garantieren, daß nach dem vierten Plenum die bisherige Praxis nicht weitergeführt wird? Solange sich das Monopol auf die Informationsmittel in den Händen der KP befindet, gibt es keine Garantie, daß man beim V., VI. oder VII. Plenum nicht zum Beispiel Veljko Vlachovic, Edvard Kardelj oder Mika Tripalo als neue „Rankovics“ verurteilen wird. Das bestätigt der Belgrader Marxist Dr. Mihajlo Markovic im „Nin“ vom 4. September 1966 mit folgenden Worten:

Anscheinend hat man vergessen, daß wir über den Platz und die Rolle der KP schon beim sechsten Kongreß wichtige Beschlüsse gefaßt hatten. Jetzt sprechen wir wieder davon, daß die KP von einem Machtfaktor zu einem geistigen Führer werden soll. Dies ist doch bereits eine alte These.

Gerade dieses Zitat zeigt, daß jenes heute proklamierte Absterben der KP als politische Macht nicht unbedingt bedeutet, daß dies auch so geschehen wird.

Jugoslawiens Abhängigkeit

Die Anklage wirft mir vor, ich hätte die Unabhängigkeit Jugoslawiens negiert. Natürlich ist der betreffende Satz wieder nur verstümmelt angeführt. Insgesamt lautet er folgendermaßen:

Doch besteht ein Unterschied zwischen dem hohen Grad von Zentralisation, wie er in der Sowjetunion vorliegt und der relativ starken Abhängigkeit Jugoslawiens von der materiellen Hilfe des westlichen Auslands. [11]

Diese relative Abhängigkeit von der materiellen Hilfe des Auslands ist doch allseits bekannt und steht in keinerlei Gegensatz zu der politischen Unabhängigkeit Jugoslawiens. Ich glaube nicht, daß es notwendig ist, gerade Ihnen die Bedeutung dieser Hilfe aus dem Westen für unseren Lebensstandard und für unsere ganze Wirtschaft vor Augen zu führen. Die wirtschaftliche Hilfe der USA (die Kredite und die technische Hilfe gar nicht eingerechnet) in den Jahren 1946 bis 1962 betrug 1.702.800.000 Dollar, die Militärhilfe im gleichen Zeitraum 693.900.000 Dollar. Und dies ist nur die Hilfe der USA.

Der Nationalismus lebt

Weiters wirft mir die Anklage vor:

Er ruft alle Unzufriedenen auf, also auch die reaktionärsten Elemente unseres Landes, sich zusammenzuschließen. Zu den Unzufriedenen zählt er unter anderem die Träger der nationalistischen Idee in Kroatien und in Serbien.

Wiederum reißt die Anklage einige Sätze aus einem ganzen Absatz heraus, wobei jeglicher Sinn verlorengeht. Der ganze Absatz lautet:

Die alte ‚kapitalistische‘ Opposition ist wenig zahlreich und weit verstreut. Die Hauptmasse der demokratischen Elemente besteht aus der kulturellen und technischen Intelligenz, aus religiösen Menschen aller Bekenntnisse, aus den ideologischen Gegnern des Marxismus auf dem höchsten Niveau der kulturellen Elite, aus den Anhängern des christlichen Personalismus in Slowenien, aus den Vorkämpfern der nationalen Aspirationen in Kroatien und Serbien, schließlich aus einem sehr hohen Prozentsatz der jüngeren Parteimitglieder. Zur richtigen Zeit könnten sich alle diese Kräfte unter dem gemeinsamen Kampfruf zusammenschließen: ‚Djilas und Djilasismus!‘

Daß es bei uns ein Nationalitätenproblem gibt, bestätigt auch Tito: „Es gibt noch immer Menschen in den einzelnen Republiken, die der Meinung sind, daß wir uns eines Tages trennen werden. Diese meine Behauptung ist sehr gewagt, aber ich sage euch, sie stimmt.“ („Freies Dalmatien“, 23. August 1966.)

Man darf auf keinen Fall die nationalistisch-demokratischen Strömungen mit den chauvinistisch-extremistischen in einen Topf werfen. Auch in der Vergangenheit wäre es falsch gewesen, die Ustaša mit den Anhängern der Kroatischen Bauernpartei zu vergleichen, oder die slowenische Weiße Garde mit den Christlichsozialen, die mit den Kommunisten in der Widerstandsbewegung arbeiteten, oder die serbischen Cetniks mit den demokratischen Republikanern. Die serbischen und kroatischen Nationalisten einfach als Reaktionäre zu bezeichnen, ist undialektisch. Ob etwas reaktionär oder progressiv ist, hängt vom historischen Augenblick ab; man denke hiebei nur an die Rolle der Nationalisten in den verschiedenen Befreiungskämpfen. Und ob eine bestimmte Strömung in der Gesellschaft zur Demokratie führt oder nicht, ist ein Gegenstand für Polemik in den Zeitungen und nicht Sache eines Gerichtes.

Man darf auch nicht vergessen, daß die jugoslawische Verfassung absolute Freiheit garantiert, was den Ausdruck des Nationalgefühls betrifft. Das Nationalbewußtsein ist ein durch geschichtliche, kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten hervorgebrachtes Gefühl; es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Farbigkeit und zum spezifischen Gedankenreichtum der menschlichen Gesellschaft. Deshalb ist jede Nivellierung und jede Negierung der nationalen Eigenarten im Grunde reaktionär.

Der Chauvinismus wird nicht durch die Beziehung zum eigenen Volk charakterisiert, sondern durch die Verachtung der anderen Völker. Der Nationalismus ist konstruktiv, der Chauvinismus destruktiv.

Sogar wenn ich in aller Öffentlichkeit mit gesetzlich zugelassenen Mitteln für die Unabhängigkeit eines der jugoslawischen Völker (da meine Eltern Russen waren, wüßte ich nicht welches) plädiert hätte, wäre dies nicht gegen die Verfassung gewesen. Ein Verstoß gegen die Verfassung wäre es gewesen, wenn ich ein Volk zum bewaffneten Kampf für seine Unabhängigkeit aufgerufen hätte. Wie aber aus meinem Artikel hervorgeht, will ich gerade das Gegenteil bewirken; ich rufe zur Vereinigung aller Nationalitäten auf, da ich der Meinung bin, daß sie alle ihren Beitrag zur Demokratisierung leisten können.

Die Anklage wirft mir vor, daß ich alle „Unzufriedenen“ zur Vereinigung rufe. Dies stellt keinen Verstoß gegen die Verfassung dar, denn aus dieser ergibt sich das Recht für jeden, einer Organisation beizutreten, die für seine Rechte kämpft. Seit wann sind Unzufriedene a priori reaktionär?

Ich schrieb über das Nationalitätenproblem:

Als Reaktion auf das unnatürliche Fehlen freier politischer Betätigung gibt es neuerlich im jugoslawischen Volk das Wiederaufleben extrem nationalistischer Tendenzen, des religiösen Fanatismus und engstirnigen Klerikalismus. Das kann man in Jugoslawien ebenso klar feststellen wie in der Sowjetunion. Und das läßt sich mit keinerlei polizeilichen Maßnahmen bekämpfen. Das einzige Heilmittel ist die Freiheit. [12]

Meinungsfreiheit im Gerichtssaal

Ich muß zugeben, daß ich mich gewissermaßen fast freue, daß es zu dieser Verhandlung gekommen ist. Wenn man nämlich die betrübliche Tatsache in Betracht zieht, daß es in Jugoslawien keine unabhängige Presse gibt, ist der Gerichtshof der einzige Ort, wo beide Parteien, Ankläger und Angeklagter, ihre Meinung zum Ausdruck bringen können.

Die neue Verfasssung spricht von der dem Volk gewährten Garantie, daß seine Rechte auf allen Gebieten, also auch auf dem der politischen Machtausübung, eingehalten werden; diese Garantie sei durch die Existenz der Gerichte gegeben. Artikel 136 der Verfassung besagt: „Die Gerichte haben in der Ausübung ihrer Funktionen unabhängig zu sein und ihre Urteile auf Grund der Verfassung sowie der Gesetze zu fällen.“

Wenn man in Betracht zieht, daß die gesamte jugoslawische Presse Verleumdungen über mich veröffentlicht hat, wie daß ich „den Nationalhaß verbreite“, daß ich „Geld und Direktiven von unseren Feinden aus dem Ausland“ bekomme, und daß ich keinerlei Gelegenheit hatte, eine Antwort darauf zu geben — so ist dieser Gerichtssaal der einzige Ort für meine Verteidigung.

Wenn die mir vorgeworfenen Verleumdungen wahr sind, so ist es mir unbegreiflich, warum man mich nicht sofort vor Gericht gestellt hat, da es sich doch um so schwere Verbrechen handelt.

Natürlich wird dieser Prozeß nicht wegen meiner Artikel geführt, denn die diesbezüglichen Untersuchungen haben schon im Frühjahr 1966 eingesetzt, ich bin aber erst im Sommer, zwei Tage vor der Gründungsversammlung in Zadar, verhaftet worden, mit der Begründung, es bestünde die Gefahr, daß ich die „Verbreitung falscher Nachrichten“ fortsetzte. Erst als man sah, daß sich meine Mitarbeiter durch meine Verhaftung nicht abschrecken ließen, sondern die unabhängige sozialistische Zeitschrift gründeten, erhob man Anklage gegen mich.

Obwohl nach den neuen Reformen des Gerichtswesens dieses eine der Grundbedingungen für die Demokratie bilden sollte, hat dieses Gericht nichts getan, um mich vor der Verleumdungskampagne unserer Presse zu schützen. Der Artikel 207, 2./3, der Strafprozeßordnung verbietet ausdrücklich, unbefugten Personen Einsicht in beschlagnahmte Dokumente zu gewähren oder diese Dokumente für gerichtsfremde Zwecke zu verwenden. Dennoch sind einige der beschlagnahmten Schriften von der Presse gesetzwidrig in der Kampagne gegen mich verwendet worden. So geschah es mit den Notizen zur Vorbereitung des Gründungskomitees in Zadar, woraus einige Sätze, besser gesagt: Satzteile, entnommen wurden. Dies konnte nur mit Hilfe der Gerichtsbehörden geschehen, denn nach der Beschlagnahme aller meiner Dokumente am 28. Juli 1966 befand sich das Kreisgericht Zadar im alleinigen Besitz der betreffenden Schriften.

Die Hetzjagd auf mich wurde von der Presse mit typisch stalinistischen Methoden geführt. Diese zeichnen sich dadurch aus, daß dem Gejagten alle möglichen Untaten unterschoben werden, vor allem, daß er ein feindlicher Agent sei und daß er von der internationalen Reaktion bezahlt werde. Es wurde sogar die unsinnige Behauptung erhoben, daß ich von „unserem Feind aus dem Ausland“ für meine subversive Tätigkeit eine Unterstützung von 70.000.000 Dinar erhalten hätte. Wenn man jemanden wegen „Verbreitung falscher Nachrichten zwecks Beunruhigung der Bevölkerung“ verurteilen müßte, so wären es die Initiatoren dieser Verleumdungskampagne.

Ich bestreite alle Behauptungen der Anklage, daß ich meine Artikel mit dem Ziel verfaßt hätte, bei der Bevölkerung Mißtrauen gegen den Aufbau eines sozialistischen Staates zu erwecken. Gerade das Vertrauen, das man in unserer Gesellschaft der Verfassung entgegenbringt, hat mich dazu inspiriert, diese Artikel zu schreiben und die Initiative zur Gründung einer unabhängigen sozialistischen Zeitschrift zu ergreifen.

Ich habe gezeigt, daß alles, was ich in meinen Artikeln sagte, in letzter Zeit ausgiebig in unserer Presse behandelt wurde. Warum werden Behauptungen, wenn sie von Bakaric, Tripalo oder Crvenkovski vorgebracht werden, als konstruktive Kritik bezeichnet, hingegen, wenn sie von Mihajlov stammen, als Verbrechen angesehen? Es handelt sich also nicht darum, was gesagt wird, sondern wer es sagt und wann er es sagt.

Wenn der Sozialismus und das Einparteiensystem ein und dasselbe sind, so bekenne ich mich schuldig. Aber dann sollte man diese Behauptung auch in die Verfassung aufnehmen, damit es in Zukunft zu keinen Mißverständnissen kommt.

Meine Ansicht ist, daß das Mehrparteiensystem eine wahre Renaissance gerade in der sozialistischen Welt erleben kann. Im Sozialismus ist es unmöglich, daß das konzentrierte Kapital auf die Formation der politischen Meinung einwirkt, und gerade hier liegt der fundamentale Unterschied zwischen dem Mehrparteiensystem im Kapitalismus und im Sozialismus. Ich bin der festen Überzeugung, daß die konservativen Kräfte heute jene sind, die versuchen, das Monopol einer Partei und einer Ideologie aufrechtzuerhalten.

Gerade dieser Prozeß zeigt, daß von einem Ideenkampf bei uns noch gar keine Rede sein kann. All das, worüber wir heute gesprochen haben, bildet den Stoff für eine Ideenpolemik, und nicht für eine Gerichtsverhandlung. Dies ist auch ein weiterer Beweis dafür, daß es keine Ideenfreiheit ohne politische Freiheit geben kann.

In der „Borba“ vom 31. Dezember 1953 schrieb Milovan Djilas: „Meiner Ansicht nach müssen sich die Gerichte von der dauernden Bevormundung durch die Partei befreien. Falls sie an ihre Arbeit ideologische und politische Maßstäbe anlegen müssen, werden sie nicht verhindern können, daß ihre Arbeit den demokratischen Prinzipien zuwiderläuft. Sie müssen Organe des Staates und der Gesetze (also des Volkes) sein, und nicht der politischen Interessen und der Meinungen verschiedener Parteimitglieder. Wie lange werden wir uns noch der ideologischen und nicht der rechtlichen Argumente bedienen? Wie lange noch werden Urteile auf Grund des dialektischen und des historischen Materialismus und nicht auf Grund der Gesetze gefällt werden?“

[5„Bekenntnis zu Milovan Djilas“, Neues FORVM, Juni/Juli 1966, S. 333.

[1Bitter Harvest, New York 1959, p. 88 ff.

[7„Für eine freie Stimme“, Neues FORVM, August/September 1966.

[8a.a.O., S. 467.

[9Neues FORVM, Juni/Juli 1966, S. 334.

[10a.a.O., S. 333 f.

[11„Für eine freie Stimme“, Neues FORVM, August/September 1966.

[12„Bekenntnis zu Djilas“, Neues FORVM, Juni/Juli 1966, S. 335.

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